Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Staub und Asbest im Fokus A+A 2015 Neue Strategien gegen Asbest und Staub am Arbeitsplatz Dr. Astrid Smola Bundesministerium für Arbeit und Soziales Novelle Gefahrstoffverordnung Anlass Umsetzung von EU-Recht und Anpassung an CLP- und EU-Biozid-Verordnung Ergänzende nationale Inhalte Modernisierung und Neustrukturierung, Anpassung des Anhangs „Partikelförmige Gefahrstoffe“ Einführung des Risikokonzeptes für krebserzeugende Stoffe Neuregelungen zu Asbest 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 2 Historie der Asbestregelungen Asbest ist stark krebserzeugend 1990 Expositionsverbot 1993 Herstellungs- und Verwendungsverbot 28.10.2015 Ausnahme Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Regelung GefStoffV Anhang I Nummer 2 Partikelförmige Gefahrstoffe Ergänzende Vorschriften zum Schutz gegen Gefährdung durch Asbest Konzentration auf schwach gebundene Asbestmaterialien z. B. Spritzasbest und Asbestzementplatten Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 3 Partikelförmige Gefahrstoffe Anhang in GefStoffV soll konkretisiert werden Anhang „Partikelförmige Gefahrstoffe“ wird neu verortet und weiter konkretisiert durch Anforderungen aus TRGS 900 Schutzmaßnahmen zur Staubminimierung, z.B. • • • • • 28.10.2015 Gekapselte Maschinen oder mit Absaugung Absaugung an der Emissionsquelle hohe lokale Luftwechselraten Verhinderung der Staubausbreitung Einsatz von geeigneten Staubsaugern und Entstaubern Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 4 Asbest Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Abbruch- und Sanierungsarbeiten werden von sachkundigen und /oder zugelassenen Firmen durchgeführt sind durch GefStoffV geregelt Regelungen werden grundsätzlich beibehalten, angepasst an Risikokonzept Sachkunde ist für bestimmte Tätigkeiten durch Befähigungsschein nachzuweisen 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 5 Asbest Handlungsbedarf Neue Erkenntnisse zur Dimension des Asbestproblems mehr Bauprodukte sind belastet als bisher angenommen z. B. Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen Diskussionspapier von VDI und Gesamtverband der Schadstoffsanierer, Juni 2015 Gebäude bis 1993 können belastet sein 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 6 Asbest Handlungsbedarf • 19 Mio. Wohngebäuden mit rund 40 Mio. Wohnungen • in den kommenden 20 Jahren stehen etwa die Hälfte zur Sanierung an • jährlich etwa eine Million zu sanierender Wohnungen Publikation BMWi; Sanierungsbedarf im Gebäudebestand, Dezember 2014 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 7 Asbest Bauen im Bestand Immobilienwirtschaft/ Wohnungswesen 453.000 Ausbaugewerbe Bauingenieure Neu im Fokus - Handwerksbetriebe Architekten und Planer Bauhauptgewerbe 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 8 Asbest Bauen im Bestand Gefährdungen Handwerker und Bewohner sind betroffen unbeabsichtigter Umgang mit Asbest z. B. Abschlagen von Fliesen Fräsen von Schlitzen Schleifarbeiten an Putz und Mauerwerk • diese Tätigkeiten sind von der Ausnahme vom Asbestverbot in GefStoffV nicht / nur teilweise erfasst • Ausnahme vom Tätigkeitsverbot ist auf diese Tätigkeiten zu erweitern 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 9 Asbest Bauen im Bestand Neue Regelungen für das Handwerk Sofort umsetzbar: • • • • • • Einsatz emissionsarmer Verfahren Einsatz von Maschinen mit Absaugung Einsatz von Asbeststaubsaugern Persönliche Schutzausrüstung Keine Ausbreitung auf andere Räume/Bereiche Fachkunde der Beschäftigten durch praktische und theoretische Unterweisung GefStoffV - Regelungslücke für Handwerk schließen 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 10 Asbest Bauen im Bestand Neue Regelungen für das Handwerk Nicht sofort umsetzbar: Erwerb der Sachkunde betriebsbezogene Gewerke spezifischen Qualifikation Übergangsfrist: Drei Jahre GefStoffV - Regelungslücke für Handwerk schließen 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 11 Asbest Bauen im Bestand Neue Regelungen für das Handwerk Zur Klarstellung: • keine Umsetzung des Risikokonzeptes • kein Erlaubnisvorbehalt • keine Anzeigepflichten 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 12 Asbest Information der Betroffenen neue Publikation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales www.bmas.de 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 13 Asbest Einbindung der Betroffenen 11. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis des BMAS Gute Ideen zum Schutz vor Asbest und Stäuben gesucht www.gefahrstoffschutzpreis.de 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 14 Asbest Information der Bauherren In Vorbereitung: Asbest-Check für Bauherren Informationen, Tipps und Praxishilfen, wie asbesthaltige Bauteile erkannt werden können und wie damit bei Renovierungs-, Modernisierungs- und Abbrucharbeiten umzugehen ist http://www.offensive-gutes-bauen.de/ 28.10.2015 Novelle Gefahrstoffverordnung - Tätigkeiten mit Asbest und Staub im Fokus 15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Astrid Smola Bundesministerium für Arbeit und Soziales [email protected]
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