Seminar “CONEX 15“ vom 20. März 2015 Am Freitag, 20.03.2015, fand auf dem Novartis Campus in Basel das Seminar zur Volltruppenübung “CONEX 15“ statt. Der Kdt Ter Reg 2, Divisionär Andreas A. Bölsterli, hatte die an der Übung teilnehmenden Truppenkader zu diesem Seminar eingeladen. Diverse Referenten aus der Privatwirtschaft sowie von Bund und Kantonen schilderten die anstehende Übung aus ihrem jeweiligen Blickwinkel. Nach der Begrüssung und Übungseinführung durch Div Bölsterli sowie der Grussbotschaft von Roger Fischer, Real Estate & Facility Services, Novartis Business Services, erläuterte der Direktor der Div A. Bölsterli Schweizerischen Rheinhäfen, HansPeter Hadorn, die strategische Bedeutung des Rheins und der Rheinhäfen für die Schweiz. Der Rhein wickelte 2013 1/3 des europäischen Binnenverkehrs ab (332 Mio. Tonnen) und ist damit der wichtigste Verkehrskorridor Europas. Dementsprechend ist auch die nationale H.-P. Hadorn Bedeutung der Rheinhäfen für die Schweiz hoch: Der Anteil am Container Import/Export beträgt 24%, am Gesamtimport 12% und am Mineralölimport 45%. Zu berücksichtigen ist zudem, dass nur 30% der Verkehre der Versorgung der Region Basel / Nordwestschweiz dienen und damit 70% der Verkehre auf die Versorgung der restlichen Schweiz entfallen. Die Rheinhäfen bestehen aus den drei Hafenteilen Birsfelden, Kleinhüningen und Auhafen Muttenz. Letzerer ist zudem ein strategisches Instrument der Landesversorgung, verfügt er doch über mehr als 1 Mio. m3 Tanklagerkapazität für Mineralölprodukte. Der Auhafen ist somit nicht umsonst Übungsobjekt anlässlich von “CONEX 15“, wobei Herr Hadorn betonte, dass der Hafen trotz Übung in Betrieb zu bleiben habe. PIO ai, Geb Inf Bat 17, 05.04.2015 André Duvillard, Delegierter Sicherheitsverbund Schweiz, präsentierte anschliessend das Konzept des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS), die Grundsätze der Zusammenarbeit zwi- A. Duvillard schen Bund und Kantonen und Regeln für die subsidiären Armeeeinsätze. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Bewältigung von Krisen bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bund übernimmt die Führung der Ereignisbewältigung nur, sofern dies von den Kantonen gefordert oder gesetzlich vorgesehen ist. Betreiber kritischer Infrastrukturen von kantonaler Bedeutung können, sofern ihre Mittel ausgeschöpft sind, einen Antrag um subsidiäre Unterstützung an den Kanton stellen, in dem sich die kritische Infrastruktur befindet. Betreiber kritischer Infrastrukturen von nationaler Bedeutung (wie bspw. die SBB) können, sofern ihre Mittel ausgeschöpft sind, einen Antrag um subsidiäre Unterstützung an den Bund stellen. Einsätze der Armee erfolgen, wie bereits hinlänglich bekannt, nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das heisst, dass die Mittel der Armee auf Antrag der zivilen Behörden nur dann eingesetzt werden, wenn es den zivilen Behörden nicht mehr möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller oder zeitlicher Hinsicht allein zu bewältigen. Die Einsatzverantwortung liegt dabei immer bei den zivilen Behörden. Die Führung der Truppe obliegt der Armee. 1/3 Vor der Pause erläuterte Dr. Rudolf Rytz, Leiter Infrastrukturbereiche im Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), die Grundsätze der wirtschaftlichen Landesversorgung. Wichtigste Aussage war, dass nicht das Bundesamt sondern die Wirtschaft das Land versorgt. Als Kompetenzzentrum für Fragen der Versorgungssicherheit sorgt das BWL in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft dafür, dass kurzfristige Versorgungsengpässe keine erheblichen Störungen für Bevölkerung und Wirtschaft bewirken können. So stellt es unter anderem sicher, dass in der Schweiz wichtige Güter gelagert und bei Engpässen geordnet verteilt werden oder passt in Krisensituationen temporär die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft an (bspw. Lockerung der Arbeitszeiten für Lokomotivführer). Den zweiten Teil des Seminars eröffnete Hans Guggisberg vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS). Er referierte insbesondere über den Schutz von kritischen Infrastrukturen (KI). H. Guggisberg So wurde eine nationale Strategie zum Schutz von KI erarbeitet und ein Inventar der KI von nationaler Bedeutung erstellt. Dieses wird zur Zeit ergänzt mit den kantonal wichtigsten Objekten. Ausserdem besteht ein Leitfaden zum Schutz von KI, der beschreibt wie die Widerstandsfähigkeit solcher Objekte überprüft und bei Bedarf verbessert werden kann. Er richtet sich an die Betreiber der kritischen Infrastrukturen. Sämtliche Dokumente sind unter „bevoelkerungsschutz.ch“ herunterladbar. Der nächste Referent war Brigadier Jürg Noth, Kdt Grenzwachtkorps (GWK). Er erläuterte zuerst die vielfältigen Aufgaben des GWK (Zoll- und Sicherheitspolizeiliche Aufgaben sowie besondere Aufgaben wie bspw. FRONTEX), kam dann kurz auf die Kooperationen des GWK mit der Luftwaffe, LBA und den Kantonen zu sprechen und endete mit einem fulminanten Schengen-Crashkurs. Die Schweiz stellt im Rahmen von Schengen einen Sonderfall dar, da die Zollgrenze und Warenkontrollen bestehen bleiben. Personenkontrollen sind damit im Rahmen von Zollkontrollen nach wie vor möglich. Der Schengener Grenzkodex (Art. 23) erlaubt zudem die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der Grenze im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit für einen (verlängerbaren) Zeitraum von 30 Tagen. Im Rahmen von “CONEX 15“ soll der Eintritt eines solchen Falles geübt werden. Die Armee würde in diesem Fall die Grenzüberwachung im Zwischengelände übernehmen. Letzter Redner war Dr. Martin Roth, Kantonale Krisenorganisation Basel-Stadt. Nachdem er sich zu den aus seiner Sicht grössten Gefährdungen geäussert hatte (Stromausfall, Erdbeben, Pandemie, Unwetter, Terror) formulierte er seine Erwartungen an die BetreiM. Roth ber von KI, den Bund und die Unterstützer, wozu auch die Armee gehört. Demnach müssen die Unterstützer über eine autonome Führung verfügen, ihren Auftrag autonom erledigen können und haben in den ersten Stunden und Tagen unabhängig von der kantonalen Versorgung zu funktionieren. Ausserdem müssen sie die relevanten Köpfe in der Krisenorganisation des Kantons kennen. Nach einer engagiert geführten Podiumsdiskussion an welcher auch Fragen des Publikums beantwortet wurden, entliess Div Bölsterli die Teilnehmer des Seminars nach Hause. Br J. Noth PIO ai, Geb Inf Bat 17, 05.04.2015 2/3 Der Bat Stab wird nun an der Stabsübung vom 14./15.04.2015 und am Stabsarbeitstag vom 16.04.2015 die notwendigen Befehle und Weisungen für den WK und die U “CONEX 15“ erarbeiten. Auhafen Muttenz PIO ai, Geb Inf Bat 17, 05.04.2015 3/3
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