Seminar “CONEX 15“ vom 20. März 2015

Seminar “CONEX 15“ vom 20. März 2015
Am Freitag, 20.03.2015, fand auf dem Novartis Campus in Basel das Seminar zur Volltruppenübung “CONEX 15“ statt. Der Kdt Ter Reg 2, Divisionär Andreas A. Bölsterli, hatte
die an der Übung teilnehmenden Truppenkader zu diesem Seminar eingeladen. Diverse Referenten aus der Privatwirtschaft sowie von Bund und Kantonen schilderten die anstehende
Übung aus ihrem jeweiligen Blickwinkel.
Nach der Begrüssung
und
Übungseinführung
durch
Div
Bölsterli sowie der
Grussbotschaft
von
Roger Fischer, Real
Estate & Facility Services, Novartis Business Services, erläuterte der Direktor der
Div A. Bölsterli
Schweizerischen
Rheinhäfen,
HansPeter Hadorn, die strategische Bedeutung
des Rheins und der Rheinhäfen für die
Schweiz.
Der Rhein wickelte
2013 1/3 des europäischen Binnenverkehrs
ab (332 Mio. Tonnen)
und ist damit der
wichtigste Verkehrskorridor
Europas.
Dementsprechend ist
auch die nationale
H.-P. Hadorn
Bedeutung
der
Rheinhäfen für die
Schweiz hoch: Der Anteil am Container
Import/Export beträgt 24%, am Gesamtimport 12% und am Mineralölimport 45%.
Zu berücksichtigen ist zudem, dass nur
30% der Verkehre der Versorgung der
Region Basel / Nordwestschweiz dienen
und damit 70% der Verkehre auf die Versorgung der restlichen Schweiz entfallen.
Die Rheinhäfen bestehen aus den drei
Hafenteilen Birsfelden, Kleinhüningen und
Auhafen Muttenz. Letzerer ist zudem ein
strategisches Instrument der Landesversorgung, verfügt er doch über mehr als
1 Mio. m3 Tanklagerkapazität für Mineralölprodukte. Der Auhafen ist somit nicht
umsonst Übungsobjekt anlässlich von
“CONEX 15“, wobei Herr Hadorn betonte,
dass der Hafen trotz Übung in Betrieb zu
bleiben habe.
PIO ai, Geb Inf Bat 17, 05.04.2015
André Duvillard, Delegierter Sicherheitsverbund
Schweiz,
präsentierte
anschliessend
das
Konzept des Sicherheitsverbundes
Schweiz (SVS), die
Grundsätze der Zusammenarbeit zwi- A. Duvillard
schen Bund und
Kantonen und Regeln für die subsidiären
Armeeeinsätze.
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für
die Bewältigung von Krisen bei den Kantonen und Gemeinden. Der Bund übernimmt die Führung der Ereignisbewältigung nur, sofern dies von den Kantonen
gefordert oder gesetzlich vorgesehen ist.
Betreiber kritischer Infrastrukturen von
kantonaler Bedeutung können, sofern ihre
Mittel ausgeschöpft sind, einen Antrag um
subsidiäre Unterstützung an den Kanton
stellen, in dem sich die kritische Infrastruktur befindet. Betreiber kritischer Infrastrukturen von nationaler Bedeutung (wie bspw.
die SBB) können, sofern ihre Mittel ausgeschöpft sind, einen Antrag um subsidiäre
Unterstützung an den Bund stellen.
Einsätze der Armee erfolgen, wie bereits
hinlänglich bekannt, nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das heisst, dass die Mittel der
Armee auf Antrag der zivilen Behörden nur
dann eingesetzt werden, wenn es den
zivilen Behörden nicht mehr möglich ist,
ihre Aufgaben in personeller, materieller
oder zeitlicher Hinsicht allein zu bewältigen. Die Einsatzverantwortung liegt dabei
immer bei den zivilen Behörden. Die Führung der Truppe obliegt der Armee.
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Vor der Pause erläuterte Dr. Rudolf Rytz,
Leiter Infrastrukturbereiche im Bundesamt
für
wirtschaftliche
Landesversorgung
(BWL), die Grundsätze der wirtschaftlichen Landesversorgung. Wichtigste Aussage war, dass nicht das Bundesamt sondern die Wirtschaft das Land versorgt. Als
Kompetenzzentrum für Fragen der Versorgungssicherheit sorgt das BWL in
enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft dafür, dass kurzfristige Versorgungsengpässe keine erheblichen Störungen für Bevölkerung und Wirtschaft bewirken können. So stellt es unter anderem
sicher, dass in der Schweiz wichtige Güter
gelagert und bei Engpässen geordnet verteilt werden oder passt in Krisensituationen temporär die Rahmenbedingungen für
die Wirtschaft an (bspw. Lockerung der
Arbeitszeiten für Lokomotivführer).
Den zweiten Teil des Seminars eröffnete
Hans Guggisberg vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS). Er referierte
insbesondere über
den Schutz
von
kritischen Infrastrukturen (KI).
H. Guggisberg
So wurde
eine nationale Strategie zum Schutz von
KI erarbeitet und ein Inventar der KI von
nationaler Bedeutung erstellt. Dieses wird
zur Zeit ergänzt mit den kantonal wichtigsten Objekten.
Ausserdem besteht ein Leitfaden zum
Schutz von KI, der beschreibt wie die
Widerstandsfähigkeit
solcher
Objekte
überprüft und bei Bedarf verbessert werden kann. Er richtet sich an die Betreiber
der kritischen Infrastrukturen. Sämtliche
Dokumente sind unter „bevoelkerungsschutz.ch“ herunterladbar.
Der nächste Referent war Brigadier Jürg
Noth,
Kdt
Grenzwachtkorps (GWK).
Er erläuterte
zuerst die vielfältigen Aufgaben
des
GWK (Zoll- und Sicherheitspolizeiliche
Aufgaben sowie besondere Aufgaben wie
bspw. FRONTEX), kam dann kurz auf die
Kooperationen des GWK mit der Luftwaffe, LBA und den Kantonen zu sprechen
und endete mit einem fulminanten Schengen-Crashkurs.
Die Schweiz stellt im Rahmen von Schengen einen Sonderfall dar, da die Zollgrenze und Warenkontrollen bestehen bleiben.
Personenkontrollen sind damit im Rahmen
von Zollkontrollen nach wie vor möglich.
Der Schengener Grenzkodex (Art. 23)
erlaubt zudem die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der
Grenze im Falle einer schwerwiegenden
Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder
der inneren Sicherheit für einen (verlängerbaren) Zeitraum von 30 Tagen. Im
Rahmen von “CONEX 15“ soll der Eintritt
eines solchen Falles geübt werden. Die
Armee würde in diesem Fall die Grenzüberwachung im Zwischengelände übernehmen.
Letzter Redner war Dr. Martin Roth, Kantonale Krisenorganisation Basel-Stadt.
Nachdem er sich zu
den aus seiner Sicht
grössten Gefährdungen geäussert hatte
(Stromausfall, Erdbeben, Pandemie, Unwetter, Terror) formulierte er seine Erwartungen an die BetreiM. Roth
ber von KI, den Bund
und die Unterstützer, wozu auch die Armee gehört. Demnach müssen die Unterstützer über eine autonome Führung verfügen, ihren Auftrag autonom erledigen
können und haben in den ersten Stunden
und Tagen unabhängig von der kantonalen Versorgung zu funktionieren. Ausserdem müssen sie die relevanten Köpfe in
der Krisenorganisation des Kantons kennen.
Nach einer engagiert geführten Podiumsdiskussion an welcher auch Fragen des
Publikums beantwortet wurden, entliess
Div Bölsterli die Teilnehmer des Seminars
nach Hause.
Br J. Noth
PIO ai, Geb Inf Bat 17, 05.04.2015
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Der Bat Stab wird nun an der Stabsübung vom 14./15.04.2015 und am Stabsarbeitstag vom
16.04.2015 die notwendigen Befehle und Weisungen für den WK und die U “CONEX 15“
erarbeiten.
Auhafen Muttenz
PIO ai, Geb Inf Bat 17, 05.04.2015
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