Verhandlungsergebnis KV Kur Reha 3.6.16 1. Geltungsdauer 1.7.2016 – 31.12.2017 2. Erhöhung der Gehaltstabellen mit 1.7.2016 um 1,3% 3. Weitere Erhöhung der Gehaltstabelle mit 1.1.2017 um die durchschnittliche Inflationsrate von November 2015 – Oktober 2016 4. Entfall I Abs. 3 der Lohn- und Gehaltstabellen 2014/15 („Aufsaugklausel“) 5. Anpassung der Verwendungsgruppe 2 der Kurbetriebe an die Verwendungsgruppe 2 der Rehabetriebe 1.7.16 - 31.12.17 Abschlag von 2% 1.1.18 – 31.12.18 Abschlag von 1% Somit erfolgt eine Gleichstellung ab 1.1.19. 6. Einmalzahlung (Auszahlung mit Juli Lohn/Gehalt in der Höhe von 220 EUR brutto auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 9 Monaten per 1.7.2016. Bei Teilzeitbeschäftigung und/oder kürzerer Betriebszugehörigkeit erfolgt eine Aliquotierung. 7. Jubiläumsgelder Bei Eintritt eines Betriebes in gegenständlichen KV zählen nur die Jahre der Beschäftigung im Betrieb ab Eintrittsdatum des Betriebs in den KV für die Berechnung der Jubiläumsgelder, sofern vorher keine Jubiläumsgelder vereinbart worden waren. 8. Präzisierung Verwendungsgruppen III Festgehalten wird, dass Lohnverrechner und IT-Experten jedenfalls als Sachbearbeiter qualifiziert werden und somit in die Verwendungsgruppe III (gilt für Lohn- und Gehaltstabellen von Kur und Reha) aufgenommen werden. In der Verwendungsgruppe III der Rehabetriebe werden Beschäftigte die überwiegend in der Therapieeinteilung beschäftigt sind, analog der Regelung der Kur- und Mischbetriebe, aufgenommen. 9. Änderung Geltungsbereich Ausgenommen vom Geltungsbereich sind: Famulanten, Hospitanten und Volontäre sowie Personen, deren Ausbildung vom AMS, einer anderen öffentlichen Institution oder einer Arbeitsstiftung gefördert wird bzw. die Weiterbildungsgeld beziehen.
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