Verhandlungsergebnis KV Kur Reha 3.6.16 1

Verhandlungsergebnis KV Kur Reha 3.6.16
1. Geltungsdauer 1.7.2016 – 31.12.2017
2. Erhöhung der Gehaltstabellen mit 1.7.2016 um 1,3%
3. Weitere Erhöhung der Gehaltstabelle mit 1.1.2017 um die durchschnittliche
Inflationsrate von November 2015 – Oktober 2016
4. Entfall I Abs. 3 der Lohn- und Gehaltstabellen 2014/15 („Aufsaugklausel“)
5. Anpassung der Verwendungsgruppe 2 der Kurbetriebe an die Verwendungsgruppe 2
der Rehabetriebe
1.7.16 - 31.12.17 Abschlag von 2%
1.1.18 – 31.12.18 Abschlag von 1%
Somit erfolgt eine Gleichstellung ab 1.1.19.
6. Einmalzahlung (Auszahlung mit Juli Lohn/Gehalt in der Höhe von 220 EUR brutto
auf Basis einer Vollzeitbeschäftigung mit einer Betriebszugehörigkeit von
mindestens 9 Monaten per 1.7.2016. Bei Teilzeitbeschäftigung und/oder kürzerer
Betriebszugehörigkeit erfolgt eine Aliquotierung.
7. Jubiläumsgelder
Bei Eintritt eines Betriebes in gegenständlichen KV zählen nur die Jahre der
Beschäftigung im Betrieb ab Eintrittsdatum des Betriebs in den KV für die
Berechnung der Jubiläumsgelder, sofern vorher keine Jubiläumsgelder vereinbart
worden waren.
8. Präzisierung Verwendungsgruppen III
Festgehalten wird, dass Lohnverrechner und IT-Experten jedenfalls als
Sachbearbeiter qualifiziert werden und somit in die Verwendungsgruppe III (gilt für
Lohn- und Gehaltstabellen von Kur und Reha) aufgenommen werden.
In der Verwendungsgruppe III der Rehabetriebe werden Beschäftigte die
überwiegend in der Therapieeinteilung beschäftigt sind, analog der Regelung der
Kur- und Mischbetriebe, aufgenommen.
9. Änderung Geltungsbereich
Ausgenommen vom Geltungsbereich sind: Famulanten, Hospitanten und Volontäre
sowie Personen, deren Ausbildung vom AMS, einer anderen öffentlichen Institution
oder einer Arbeitsstiftung gefördert wird bzw. die Weiterbildungsgeld beziehen.