Ausgabe Mai 2015

05.15
DHPG
News aus Wirtschaft, Steuern, Recht
INHALT
EDITORIAL
► Top News
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser! Die Wirtschaftsnachrichten sind gut wie lange
Arbeitnehmerrabatte von Dritten
2
nicht. Niedrige Zinsen befeuern Investitionen und drücken die Staatsschulden. Der Ölpreis verharrt auf niedrigem Niveau. Die Zahl der Arbeitslosen ist im März unter drei Millionen gefallen.
Freistellung und Urlaubsabgeltung 5
Die übliche Frühjahrsbelebung, aber auch die gute Konjunktur sind für die positive Entwicklung
Steuerbegünstigte Handwerker-
am Arbeitsmarkt verantwortlich. Besonders IT- und Software-Spezialisten werden gesucht. Die
leistung
10
Kehrseite der Medaille ist ein zunehmender Fachkräftemangel, ein Trend, der sich in den nächsten Jahren aufgrund des demografischen Wandels und der zunehmenden Internationalisierung
noch verschärfen wird. Während Großunternehmen die Personalgewinnung längst strategisch
► News für Ihr Geschäft
angehen, stehen kleinere und mittelständische inhabergeführte Unternehmen vor erheblichen
Ausgangsvermerke als
Ausfuhrnachweise
1
Umsatzsteuerbefreiung für
Privatkliniken
2
Bilanzierung: Pkw-Leasing
3
Entsandte Arbeitnehmer
Herausforderungen. Hier gilt es, Vorsorge zu leisten: Wenn die passenden Fachkräfte nicht gefunden werden, müssen diese selbst ausgebildet werden. Die DHPG hat reagiert: Neben
dem Angebot zur dualen Ausbildung und Kooperationen mit Hochschulen ermöglichen
Ihr
wir umfassende Fort- und Weiterbildungen.
und „Mindestlohnsatz“
4
Die guten Erfahrungen, die wir gemacht ha-
Wirksamkeit einer Indexklausel
5
ben, geben wir gerne an Sie weiter!
Volker Loesenbeck
Für die Praxis: Mietrecht −
des einen Freud, des anderen Leid 6
Geschlossener Immobilienfonds
6
Neues zur doppelten
Haushaltsführung
8
Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments
9
► Unternehmen
Verfahren diese Nachweise aus. Je nach
Ausgangsvermerke als
Ausfuhrnachweise
Fallkonstellation erzeugt das Verfahren auch
Praxistipp: Versteuerung von
Zinsen bei privatem Darlehen
Verpflegungskosten
9
11
► Kurz notiert
DHPG intern
4
Veröffentlichungen
8
Neue Verwaltungsanweisung: Das Bundesfinanzministerium hat nun die Ausgangs-
Das Bundesfinanzministerium hat eine Auflis-
vermerke aufgelistet, die nicht den oben
tung von Ausgangsvermerken veröffentlicht,
genannten
die auch als Ausfuhrnachweise anerkannt
entsprechen, dennoch aber als Ausfuhrnach-
werden.
weise anerkannt werden. Dies sind der Aus-
klassischen Ausgangsvermerken
gangsvermerk aufgrund einer monatlichen
3
Zahlungstermine
andere Ausgangsvermerke.
Einführung: Ausfuhren sind steuerfrei.
Sammelanmeldung, der Ausgangsvermerk auf-
Allerdings muss der liefernde Unternehmer
grund einer nachträglichen Ausfuhranmeldung
das Vorliegen der Steuerbefreiung buch- und
im Notfallverfahren, der Ausgangsvermerk
belegmäßig nachweisen.
aufgrund einer nachträglichen Ausfuhran-
Veranstaltungen
10
DHPG gratuliert
11
Rechtslage: Seit dem 1.7.2009 werden
meldung und der Ausgangsvermerk aufgrund
Impressum, Kontakt
12
Ausfuhren, von Ausnahmen abgesehen, über
einer nachträglichen Ausfuhranmeldung bei
das elektronische ATLAS-Verfahren abge-
vorheriger in Teilen oder komplett unrichtiger
wickelt. Als Nachweis der Ausfuhr gilt hier
Ausfuhranmeldung.
grundsätzlich der allgemeine „Ausgangsver-
Konsequenz: Diese vorgenannten Aus-
merk“ bzw. der „Alternativ-Ausgangsver-
gangsvermerke werden in allen offenen
merk“. Doch nicht immer gibt das ATLAS-
Fällen als Ausfuhrnachweis anerkannt. Die
Anerkannte Ausgangsvermerke als Ausfuhrnachweis
erfüllte mangels Zulassung nach dem Sozialgesetzbuch, sich jedoch auf die europäische
1.
Allgemeiner Ausgangsvermerk
2.
Alternativ-Ausgangsvermerk
3.
Zusätzlich anerkannte Ausgangsvermerke aufgrund einer
schied, dass die Beschränkung der Steuer-
• monatlichen Sammelanmeldung nach Artikel 285a Abs. 1a
befreiung auf zugelassene Kliniken in Abhän-
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie berief.
Entscheidung: Der Bundesfinanzhof ent-
ZK-DVO, soweit sich aus den begleitenden Dokumenten und
gigkeit vom konkreten Bedarf nicht mit dem
aus der Buchführung die Ausfuhr der Ware eindeutig und leicht
Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Konsequenz: Das Urteil dürfte erhebliche
nachprüfbar ergibt,
• nachträglichen Ausfuhranmeldung im Notfallverfahren nach
Auswirkungen auf die betroffenen Privatkliniken haben. Diese können sich nun auf die Steu-
Artikel 787 Abs. 2 ZK-DVO,
• nachträglichen Ausfuhranmeldung nach Artikel 795 ZK-DVO und
• nachträglichen Ausfuhranmeldung bei vorheriger in Teilen oder
erbefreiung nach dem Unionsrecht berufen,
sofern sie über die notwendige Anerkennung
komplett unrichtiger Ausfuhranmeldung.
verfügen. Diese kann sich daraus ergeben,
dass die Klinik in nicht geringem Umfang Patienten behandelt, die als gesetzlich Versicherte
© DHPG 05.15
Anspruch auf Kostenerstattung nach dem SoziLieferanten müssen dafür Sorge tragen, dass
algesetzbuch haben oder beihilfeberechtigt
diese im Rahmen der Aufbewahrungsfristen,
sind (im Fall mehr als 35 %). Den Privatkliniken,
den gesetzlichen Anforderungen entspre-
die diese Voraussetzungen erfüllen, eröffnet
chend, archiviert werden. Ferner ist der
sich damit ein Wahlrecht, sich entweder auf
Buchnachweis zu erbringen.
die Steuerbefreiung nach dem Gemeinschaftsrecht zu berufen oder es bei der Steuerpflicht
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer
nach dem nationalen Umsatzsteuergesetz zu
belassen. Letzteres kann sich anbieten, wenn
größere Investitionen getätigt wurden, um
Umsatzsteuerbefreiung für
Privatkliniken
den Vorsteuerabzug hieraus vorzunehmen. Das
Urteil zeigt: Solange im Bereich der Steuerbefreiungen keine Anpassungen des nationalen
Streitig war, ob die Beschränkung der Steuer-
Umsatzsteuergesetzes an das Gemeinschafts-
befreiung auf zugelassene Kliniken in Abhän-
recht vorgenommen werden, sollten sich
gigkeit vom konkreten Bedarf mit dem
betroffene Unternehmen nicht nur mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
nationalen Umsatzsteuergesetz, sondern auch
mit dem Gemeinschaftsrecht auseinander-
Einführung: Gerade im Bereich der Steuerbefreiungen weicht das nationale Umsatzsteu-
setzen, um unnötige umsatzsteuerliche Belastungen zu vermeiden.
ergesetz zum Teil erheblich von den Vorgaben
des Gemeinschaftsrechtes, der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, ab. Einem aktuellen
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat
Urteil des Bundesfinanzhofs zufolge, können
Arbeitnehmerrabatte von Dritten
Privatkliniken sich dies zunutze machen.
Sachverhalt: Das nationale Umsatzsteu-
In seiner neuen Anweisung thematisiert
ergesetz befreit Krankenhausbehandlungen,
das Bundesfinanzministerium die Abgren-
die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts
zung, wann Arbeitnehmerrabatte Dritter als
erbracht werden sowie von bestimmten nach
Arbeitslohn zu beurteilen sind.
dem Sozialgesetzbuch zugelassenen Kranken-
2
DHPG aktuell, Ausgabe 05.15
häusern bzw. Einrichtungen, von der Umsatz-
Kernaussage: Zu den Einkünften aus
steuer. Der Bundesfinanzhof hatte über die
nichtselbstständiger Arbeit gehören neben
Steuerbefreiung
einer
Gehältern und Löhnen auch andere Bezüge
Privatklinik zu entscheiden, die die Vorgaben
und Vorteile, die im Rahmen des Dienstver-
des nationalen Umsatzsteuergesetzes nicht
hältnisses gewährt werden. Dabei ist gleich-
von
Behandlungen
gültig, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht
oder dem Arbeitnehmer Preisvorteile von
oder unter welcher Bezeichnung oder Form sie
einem Unternehmen eingeräumt werden,
gewährt werden. Arbeitslohn kann ausnahms-
dessen Arbeitnehmer ihrerseits Preisvor-
Markt und Mittelstand informiert:
weise auch bei der Zuwendung eines Drit-
teile vom Arbeitgeber erhalten. Dagegen
ten anzunehmen sein, wenn sie Entgelt des
ist eine aktive Mitwirkung des Arbeitgebers
Knappe Fristen — Neue Regelungen für
die Buchführung
Arbeitnehmers für eine Leistung im Rahmen
nicht anzunehmen, wenn sich seine Beteili-
des Dienstverhältnisses mit seinem Arbeitge-
gung darauf beschränkt, Angebote Dritter in
ber darstellt. Nach der Verwaltungsauffassung
seinem Betrieb, z.B. am Schwarzen Brett,
reichte bis jetzt „das Mitwirken des Arbeitge-
im betriebseigenen Intranet oder in einem
bers“ für die Annahme von Arbeitslohn aus.
Personalhandbuch,
Nachdem der Bundesfinanzhof zuletzt gegen
Angebote Dritter an die Arbeitnehmer seines
„Manche Fristen sind so knapp, dass
Unternehmen es kaum schaffen können,
sie einzuhalten. […] Doch wenn Unternehmen die Fristen nicht einhalten,
geraten sie schnell unter Verdacht, ihre
Bücher nicht ordnungsgemäß zu führen
[…] und das geht immer zum Nachteil
des Unternehmens.“
die Verwaltung entschieden hatte, hat das
Betriebs und eventuell damit verbundene
Thomas Nöthen, WP StB
Bundesfinanzministerium jetzt die Anwen-
Störungen des Betriebsablaufs zu dulden, die
[email protected]
dung der neuen Rechtsprechung verfügt.
Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer zu
DHPG Euskirchen
Sachverhalt: Der Anweisung des Bundes-
bescheinigen oder Räumlichkeiten für Tref-
www.dhpg.de ► Presseecho
finanzministeriums waren zwei Entscheidun-
fen der Arbeitnehmer mit Ansprechpartnern
gen vorausgegangen. Im ersten Fall räumte
des Dritten zur Verfügung zu stellen. Die
der Lieferant eines Krankenhauses den etwa
Mithilfe einer vom Arbeitgeber unabhängigen
750 Krankenhausmitarbeitern Vorteile beim
Selbsthilfeeinrichtung
Erwerb von Apothekenartikeln ein. Der Bun-
des Betriebs- oder Personalrats an der Ver-
desfinanzhof entschied hierzu, dass allein die
schaffung von Preisvorteilen ist dem Arbeit-
Informationsgestellung (Schwarzes Brett) und
geber nicht zuzurechnen.
Duldung der Auslieferung durch den Arbeit-
Konsequenz:
bekannt
Das
oder
zu
machen,
ausschließlich
Bundesfinanzminis-
geber noch kein aktives Mitwirken erkennen
terium hat mit dem Schreiben, das in allen
ließe, das zu Arbeitslohn führe. Zum gleichen
offenen Fällen anzuwenden ist, seine gegen-
Ergebnis gelangte er bei Rabatten für abge-
teilige Ansicht aufgegeben, so dass nunmehr
schlossene Versicherungsverträge, die sowohl
bei Arbeitgebern, Arbeitnehmern sowie Steu-
Arbeitnehmern von Geschäftspartnern als auch
erberatern Rechtssicherheit besteht.
einem weiteren Personenkreis (Angehörige der
gesamten Versicherungsbranche, Arbeitnehmer
weiterer Unternehmen) eingeräumt wurden.
Schreiben des Bundesfinanzministeriums:
Nach dem Schreiben des Bundesfinanzmi-
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat
Bilanzierung: Pkw-Leasing
nisteriums schließt ein überwiegend eigen-
Der Bundesfinanzhof hatte zu klären, ob die
wirtschaftliches Interesse des Dritten die
der Klägerin eingeräumte Kaufoption ein ent-
Annahme von Arbeitslohn in der Regel ebenso
nahmefähiges betriebliches Wirtschaftsgut ist.
aus wie auch fremden Dritten im normalen
Geschäftsverkehr üblicherweise eingeräumte
Kernaussage: Die von einem Leasinggeber
Eine
dem Leasingnehmer eingeräumte Möglichkeit,
aktive Mitwirkung des Arbeitgebers, die
den Leasing-Pkw bei Vertragsablauf zu einem
zu Arbeitslohn führt, soll dann vorliegen,
weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis
wenn aus dem Handeln des Arbeitgebers ein
entweder selbst anzukaufen oder einen Dritten
Anspruch des Arbeitnehmers auf den Preis-
als Käufer zu benennen, stellt ein entnahme-
vorteil entstanden ist oder der Arbeitgeber
fähiges betriebliches Wirtschaftsgut dar, wenn
für den Dritten Verpflichtungen übernom-
die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben
men hat, z.B. Inkassotätigkeit oder Haftung.
abgezogen wurden. Der Begriff des Wirtschafts-
Einer aktiven Mitwirkung steht gleich, wenn
guts setzt nicht voraus, dass es dem Betrieb
zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten
einen Nutzen für mehrere Jahre bringt.
Preisvorteile
(z.B.
Mengenrabatte).
eine enge wirtschaftliche oder tatsächliche
Sachverhalt: Die Klägerin erzielt Einkünfte
Verflechtung oder enge Beziehung sonstiger
aus Gewerbebetrieb. Mit einer Leasing-GmbH
Art besteht, z.B. ein Organschaftsverhältnis,
schloss sie zwei Finanzierungsleasingverträge
► DHPG INTERN
Waldemar Lorengel aus Bonn,
Simone Prinz und Ines Martin aus
Bornheim sowie Stefan Palmersheim
aus Euskirchen wurden von der
Steuerberaterkammer Köln zum
Steuerberater bzw. zur Steuerberaterin ernannt.
Ihre Prüfung zur Steuerfachwirtin
haben Manuela Commer aus
Bornheim und Anastasia Radke
aus Gummersbach erfolgreich
bestanden.
Wir gratulieren!
DHPG aktuell, Ausgabe 05.15
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über zwei Pkw der Oberklasse zu „überhöh-
Abnutzung auf mindestens zwei Wirtschafts-
ten“ Leasingraten ab. Vor Ende der Vertrags-
jahre zu verteilen sind; sie ist hingegen nicht
laufzeit bot die Leasing-GmbH der Klägerin
Merkmal des Wirtschaftsgutsbegriffs.
an, die Fahrzeuge zu einem unter dem Teilwert liegenden Kaufpreis zu erwerben. Statt
der Klägerin erwarb ihr Ehemann die Pkw.
Entscheidung: Der Bundesfinanzhof wies
die Revision der Klägerin ab. Die eingeräumten Kaufoptionen sind rechtlich als entnah-
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat
Entsandte Arbeitnehmer
und „Mindestlohnsatz“
mefähige Wirtschaftsgüter zu beurteilen.
Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschafts-
Im Hinblick auf eine innereuropäische Arbeit-
guts umfasst auch konkrete Möglichkeiten
nehmerentsendung nahm der Europäische
und Vorteile für den Betrieb, deren Erlan-
Gerichtshof Stellung zum anzuwendenden
gung der Kaufmann sich etwas kosten lässt
Mindestlohn.
und die nach der Verkehrsauffassung einer
besonderen Bewertung zugänglich sind. Jene
► ZAHLUNGSTERMINE
Steuern und Sozialversicherung
Mai 2015
Kernaussage:
Der
zum
1.1.2015
in
selbstständige Bewertbarkeit liegt vor, wenn
Deutschland eingeführte Mindestlohn wirft
ein Erwerber des Betriebs für den Vorteil im
viele Zweifelsfragen auf. Für den Bereich der
Gesamtpreis ein besonderes Entgelt ansetzen
innereuropäischen Arbeitnehmerentsendung −
würde. Die der Klägerin eingeräumten Optio-
von Polen nach Finnland − hat der Europäische
nen erfüllen die genannten Voraussetzungen.
Gerichtshof jetzt eine Entscheidung zum
Es handelt sich um „konkrete Möglichkeiten
anzuwendenden Mindestlohn und zu einzelnen
und Vorteile für den Betrieb“, da es nach Ein-
Lohnbestandteilen entschieden.
räumung der Optionen nur noch vom Verhal-
Sachverhalt: Geklagt hatte eine finnische
ten der Klägerin abhängig war, ob sie oder ein
Gewerkschaft, die Ansprüche von rund 200
von ihr zu benennender Dritter die Fahrzeuge
polnischen Arbeitnehmern, die von ihrem pol-
zu einem fest vereinbarten Preis von etwa
nischen Arbeitgeber nach Finnland entsandt
einem Drittel des Verkehrswerts erwerben
worden waren, auf der Grundlage des finni-
wolle. Die Klägerin ließ sich die Erlangung der
schen Mindestlohngesetzes durchsetzen wollte.
Vorteile auch etwas kosten, indem sie hohe
Grundlage war, dass die polnischen Arbeitneh-
Leasingraten zahlte. Die Optionen waren bei
mer nicht auf der Grundlage des in Finnland gel-
ihrer Einräumung dem Betriebsvermögen der
tenden Tarifvertrages bezahlt worden waren.
Klägerin zuzurechnen und wurden von der
Entscheidung: Der Europäische Gerichts-
Klägerin entnommen, indem sie zugelassen
hof führt in seiner Entscheidung zunächst
hat, dass ihr Ehemann die Optionen ausübte
grundsätzlich aus, dass bei Fragen des Mindest-
und den damit verbundenen Vorteil zur Erhö-
lohns unabhängig von der Frage, welches Recht
hung seines Privatvermögens einsetzte.
auf den Arbeitsvertrag Anwendung findet (hier
Konsequenz: Die Annahme eines Wirt-
polnisches Recht), das Recht des aufnehmen-
11.5. (15.5.)
• Lohn- & Kirchensteuer
• Umsatzsteuer
schaftsguts verlangt keine Nutzbarkeit über
den Mitgliedstaates anzuwenden ist (hier fin-
einen langfristigen oder mehrjährigen Zeit-
nisches Mindestlohngesetz). Grund sei, dass es
raum. Bereits nach dem Gesetzeswortlaut
Ziel der Entsenderichtlinie sei, zum einen den
15.5. (18.5.)
• Grundsteuer
• Gewerbesteuer
sind bei Wirtschaftsgütern, deren Nutzung
fairen Wettbewerb der Unternehmen (im Auf-
sich über mehr als ein Jahr erstreckt, die
nahmestaat) und zum anderen den Schutz der
Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf
entsandten Arbeitnehmer im Vergleich zu ihren
die Nutzungsdauer zu verteilen. Dies zeigt,
Kollegen aus dem Aufnahmestaat sicherzustel-
dass es auch Wirtschaftsgüter geben muss,
len. Somit seien für den einzuhaltenden Min-
deren Nutzung unter einem Jahr liegt. Die
destlohn die Vorgaben des finnischen Rechts
Dauer der Nutzbarkeit hat nur Bedeutung
(hier des finnischen Tarifvertrages) maßgeblich.
für die Frage, ob die Anschaffungs- oder Her-
Im Hinblick auf die über den eigentlichen Lohn
stellungskosten sofort als Betriebsausgabe
hinausgehenden Lohnbestandteile, die die ent-
abziehbar oder im Wege der Absetzung für
sandten Arbeitnehmer erhielten, entschied der
27.5.
• Sozialversicherung
4
DHPG aktuell, Ausgabe 05.15
Europäische Gerichtshof dann, dass Tagegelder,
Urlaubs- und Überstundenansprüche unwi-
die den sozialen Schutz gewährleisten sollten,
derruflich von der Arbeitsleistung freigestellt
indem diese die durch die Entsendung entstan-
sei. Im Kündigungsrechtstreit schlossen die
denen Nachteile ausglichen, und Entschädigun-
Parteien einen Vergleich zur Abgeltung aller
gen für die tägliche Pendelzeit als so genannte
Ansprüche. Im Anschluss machte der Kläger in
Entsendungszulagen und damit als Bestandteile
einer gesonderten Klage die Abgeltung von 16
des Mindestlohns anzusehen seien. Wohingegen
Urlaubstagen geltend.
übernommene Kosten für Kost und Logis, weil
Entscheidung: Das Bundesarbeitsgericht
sie die durch die Entsendung entstehenden
wies die Klage im Ergebnis ab, weil der Ver-
Lebenshaltungskosten kompensierten, nicht
gleich eine abschließende Regelung entfalte.
Bestandteil des Mindestlohns seien.
In der Kernfrage zum Urlaub gab es aber
VDI nachrichten berichtet:
Bei Erbschaftsteuer sollten Firmen
noch altes Recht nutzen
des
dem Arbeitnehmer dem Grunde nach Recht.
Gerichtshofs hilft — unabhängig von der Frage,
Konsequenz:
Die
Entscheidung
Denn die Freistellung unter Anrechnung von
welcher Mindestlohn im Entsendefall anzu-
Urlaubsansprüchen sei nur dann wirksam, wenn
wenden ist — dabei, die Lohnbestandteile zu
der Arbeitgeber zugleich vorbehaltslos erkläre,
bestimmen, die auf den Mindestlohn angerech-
dass er die für den Urlaub zu zahlende Ver-
net werden können. Diese Grundsätze gelten
gütung auch zahle. Dies ergebe sich aus dem
zunächst nur für Entsendefälle, allerdings kön-
Bundesurlaubsgesetz, nach dem die Erfüllung
nen sie gegebenenfalls auf Arbeitnehmer, die
des Urlaubsanspruchs neben der Freistellung
außerhalb einer Entsendung in einem anderen
von der Arbeit auch die Zahlung der Vergütung
Mitgliedstaat arbeiten, übertragen werden.
voraussetze.
Konsequenz: Die Entscheidung dürfte dazu
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat
Freistellung und Urlaubsabgeltung
führen, dass die bisher in Kündigungen für die
Freistellung von der Arbeitsleistung verwendeten Standardformulierungen ergänzt werden
müssen. Nunmehr muss nicht nur freigestellt,
sondern auch erklärt werden, dass die auf den
Urlaub entfallende Vergütung gezahlt werde.
Klärungsbedürftig war, welche Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Abgeltung von
Urlaubsansprüchen bei einer Freistellung vor-
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat
liegen müssen.
Wirksamkeit einer Indexklausel
„Nachfolgeprozesse, die bereits so
weit gediehen sind, dass sie umgesetzt
werden können, sollten tendenziell
noch unter der Geltung des alten
Rechts vollzogen werden. Zwar hat
das Bundesverfassungsgericht unter
bestimmten Bedingungen auch eine
Rückwirkung des Gesetzes zugelassen,
sodass auch jetzige Gestaltungen von
der Neufassung des Gesetzes betroffen sein könnten. Im schlimmsten
Fall würden Unternehmen aber auch
dann nur so gestellt werden, wie es
ohnehin der Fall wäre, wenn sie mit
der Nachfolge warteten. Auch wenn
Unternehmensübertragungen nicht
vorrangig aus steuerlichen Gesichtspunkten betrieben werden sollten,
lohnt es sich deshalb in der aktuellen
Lage, einen besonderen Blick auf die
Nachfolgesituation zu werfen.“
Klaus Altendorf, WP StB
[email protected]
Kernaussage: In einer Vielzahl von Kündi-
Die Richter des Oberlandesgerichts Frankfurt
gungsfällen wird der Arbeitnehmer mit Erhalt
hatten zu klären, ob die zwischen den Par-
der Kündigung bis zum Ende des Arbeitsver-
teien vereinbarte Wertsicherungsklausel dem
hältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt.
Transparenzgebot entspricht.
DHPG Bornheim
Dr. Andreas Rohde, RA FASt StB
[email protected]
DHPG Bonn
www.dhpg.de ► Presseecho
Regelmäßig erfolgt diese Freistellung gegen
Abgeltung von (Rest-)Urlaubs- und etwaigen
Kernaussage: Ist erkennbar, dass die Par-
Überstundenansprüchen. Dies ist zulässig,
teien die Wirksamkeit des Vertrages nicht
wenn und soweit der Arbeitsvertrag eine solche
vom Bestand der gewählten Indexklausel
Freistellung ermöglicht. Das Bundesarbeitsge-
abhängig machen wollten, so kann die Ver-
richt hatte jetzt darüber zu entscheiden, ob
tragsauslegung ergeben, dass eine Indexklau-
weitere Voraussetzungen für die Wirksamkeit
sel auch dann wirksam ist, wenn sie sich auf
dieser Abgeltung bestehen.
einen nicht existierenden Preisindex bezieht.
Sachverhalt: Dem Kläger war fristlos,
Sachverhalt: Die Parteien streiten unter
hilfsweise ordentlich gekündigt worden. Das
anderem über rückständige Pacht- und Erbbau-
Kündigungsschreiben sah vor, dass der Kläger
zinsen. Die Rechtsvorgänger der Klägerinnen
im Falle der Wirksamkeit der hilfsweise ausge-
und der Beklagten schlossen einen Pacht- und
sprochenen ordentlichen Kündigung mit sofor-
einen Erbbaurechtsvertrag ab. Beide Verträge
tiger Wirkung unter Anrechnung sämtlicher
enthielten eine identische Index-Regelung, die
DHPG aktuell, Ausgabe 05.15
5
vorsah, dass sich die zu zahlenden Zinsen bei
den Fall bedacht, dass der gewählte Index
einer Erhöhung automatisch anpassen. Sowie
nicht mehr existiert. Hierin liege eine Rege-
eine Regelung, dass, sollte der Preisindex in
lungslücke vor, die mithilfe einer ergänzenden
Zukunft nicht mehr festgestellt werden, an
Vertragsauslegung geschlossen werden könne.
dessen Stelle der ihm in seinen wirtschaftlichen
Offenkundig wollten die Parteien die Wirksam-
Erfolg am nächsten kommende Index treten soll.
keit der Verträge losgelöst von der zukünftigen
Die in Bezug genommene Preisindexregelung
Existenz des gewählten Index gewährleisten.
existierte jedoch nie, eine ähnliche Regelung
Konsequenz: Soll eine Indexklausel verein-
wurde aufgrund der Einführung des Verbrau-
bart werden, sollten die Parteien darauf ach-
cherpreisindex eingestellt. Von der Rechts-
ten, dass der Preisindex auch existiert. Zudem
vorgängerin der Klägerinnen wurde wegen
sollte festgelegt werden, was gilt, wenn der
eines gestiegenen Preisindex rückwirkend die
Index nicht mehr existiert. Bei einer Regelung
Zahlung eines erhöhten Pacht- bzw. Erbbau-
in allgemeinen Geschäftsbedingungen ist darauf
zinses von der Beklagten geltend gemacht. Die
zu achten, dass die Preisklausel den Vertrags-
Beklagte verweigerte die Zahlung und beruft
partner nicht unangemessen benachteiligt.
sich u.a. darauf, dass die Wertsicherungsklausel
unwirksam sei, weil es den Index nie gegeben
habe. Zudem seien die Klauseln unwirksam,
► Unternehmen/Privat
weil sie aufgrund der Inbezugnahme eines nicht
Geschlossener Immobilienfonds
existenten Index intransparent seien.
Entscheidung: Die Richter des Oberlan-
Zwischen den Parteien war streitig, ob die
desgerichts Frankfurt entschieden, dass die
Anlageberatung ordnungsgemäß war. Der
vereinbarte Wertsicherungsklausel nicht gegen
Bundesgerichtshof nahm hierzu Stellung.
das Transparenzgebot verstößt. Zwar hätten es
die Parteien versäumt, den Fall zu regeln, dass
Kernaussage: Ob eine Beratung eines
der von ihnen gewählte Index von Anfang an
Anlegers ordnungsgemäß ist, richtet sich
nicht besteht. Jedoch hätten sie ausdrücklich
danach, ob die empfohlene Anlage dem geäu-
► FÜR DIE PRAXIS: MIETRECHT − DES EINEN FREUD, DES ANDEREN LEID
Der Bundesgerichtshof hat in drei Entscheidungen
ter machte hilfsweise einen Anspruch auf anteilige
vom 18.3.2015 erneut seine bisherige Rechtspre-
Kostentragung aufgrund einer Quotenabgeltungs-
chung zu formularmäßig vereinbarten Renovierungs-
klausel geltend.
klauseln in Wohnraum-Mietverträgen zugunsten der
Mieter geändert. Betroffen sind zahlreiche Altverträge.
In den entschiedenen Fällen begehrten die Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses
unrenoviert übergebenen Wohnung die Schönheitsreparaturen ohne angemessenen Ausgleich
auferlegt, unwirksam ist. Auch eine formularmäßig
vereinbarte so genannte Quotenabgeltungsklausel
ist nicht wirksam. Die klagenden Vermieter gingen
heitsreparaturen. Hierzu zählen im Wesentlichen
daher leer aus.
Abnutzungsspuren des Mieters beseitigen. Die
Durchführung von Schönheitsreparaturen war in
den Mietverträgen dem Mieter auferlegt worden.
Diese wendeten ein, dass die Mietsache bei Miet-
DHPG aktuell, Ausgabe 05.15
mularklausel, die dem Mieter einer bei Mietbeginn
Schadensersatz wegen nicht durchgeführter Schönmalermäßige Arbeiten, die die vertragsgemäßen
6
Der Bundesgerichtshof entschied, dass eine For-
Nach der gesetzlichen Regelung ist die Durchführung
von Schönheitsreparaturen Aufgabe des Vermieters.
Diese Pflicht wird in Mietverträgen üblicherweise
auf den Mieter übertragen. Sind für das laufende
Mietverhältnis wirksame („weiche“) Renovierungs-
beginn nicht renoviert gewesen sei, wenngleich in
fristen vereinbart worden, sind Schönheitsreparatu-
einem Fall der Vermieter dem Mieter hierfür eine
ren vom Mieter in der Regel und abhängig von den
halbe Monatsmiete nachgelassen hatte. Ein Vermie-
zuletzt durchgeführten Reparaturen durchzuführen,
ßerten Anlageziel entspricht. Die Angabe, die
diesem Anlageziel nicht entsprochen. Über das
Anlage diene der Altersvorsorge, lässt allein
Totalverlustrisiko, die praktisch fehlende Fungi-
nicht darauf schließen, dass der Anleger auch
bilität, das persönliche Haftungsrisiko als GbR-
eine sichere Anlage wünscht.
Gesellschafter sowie die Weichkostenstruktur
Sachverhalt: Im Jahr 1998 beteiligte sich
(insbesondere: über die Provisionen für die
der Kläger auf Empfehlung des damaligen
Beklagte) sei er nicht bzw. nicht ordnungsgemäß
FINANCE schreibt:
Generalrepräsentanten der Beklagten nach ent-
aufgeklärt worden. Während das Landgericht
sprechenden Gesprächen mit diesem mit einer
die Klage abwies, gab ihr das Oberlandesgericht
Neue Grundsätze für Buchführung
fordern CFOs
Bareinlage in Höhe von 70.000 DM zzgl. 5 % Agio
statt. Daraufhin legte die Beklagte Revision
an einem geschlossenen Immobilienfonds (GbR).
beim Bundesgerichtshof ein.
„Der CFO wird bei der Umsetzung
der neuen Grundsätze vor allem eine
Überwachungsfunktion einnehmen
müssen.“
Der Fonds war an vier Grundbesitzgesellschaf-
Entscheidung: Das Gericht hob das Beru-
ten, denen jeweils eine Immobilie gehörte,
fungsurteil auf und wies die Sache zur erneu-
Benno Lange, WP StB FBIStR
beteiligt. Vor der Zeichnung wurde dem Kläger
ten Verhandlung und Entscheidung an das
[email protected]
ein Anlageprospekt übergeben. In den Jahren
Oberlandesgericht zurück. Nach Ansicht der
DHPG Gummersbach
1999 bis 2002 erhielt der Kläger Ausschüttun-
Richter konnte die Verurteilung der Beklagten
www.dhpg.de ► Presseecho
gen. Diese wurden im Jahr 2002 eingestellt,
zur Schadensersatzleistung dem Grunde nach
nachdem der Fonds in diesem Jahr eine wirt-
nicht daraus hergeleitet werden, dass der Klä-
schaftliche Schieflage hatte. Trotz verschiede-
ger nicht anlagegerecht beraten worden war, da
ner Sanierungskonzepte wurde zu Beginn des
das konkret mitgeteilte Anlageziel des Klägers
Jahres 2003 über das Vermögen des Fonds (der
unklar sei. Die empfohlene Kapitalanlage muss
unter anderem als Grundbuchtreuhänderin,
unter Berücksichtigung des Anlageziels den
Baubetreuerin, Generalsmieterin und Verwalte-
persönlichen Verhältnissen des Kunden entspre-
rin fungierte) das Insolvenzverfahren eröffnet.
chen. Vorliegend sollte die Anlage der Altersvor-
Mit seiner Klage macht der Kläger Schadens-
sorge des Klägers dienen. Offen sei nach den
ersatzansprüche geltend. Hierfür beruft er sich
Feststellungen des Oberlandesgerichts aber, ob
darauf, dass er eine Anlage für seine Altersvor-
das Anlageziel des Klägers hierbei eine sichere
sorge gewollt habe. Die Formbeteiligung hat
Anlage zur Altersvorsorge (zur Schließung einer
wenn der Fristenplan dies als Richtschnur vorsieht,
der Mieter bei Mietende an Schönheitsreparaturkos-
bei objektiv bestehendem Renovierungsbedarf aber
ten anteilig zu beteiligen ist, wenn die Reparaturen
auch schon vor Ablauf der Fristen.
nach dem vereinbarten Fristenplan zwar noch nicht
Nach Ansicht der Richter ist diese Regelung bei
fällig sind, die Wohnung aber Abnutzungs- oder
Gebrauchsspuren aufweist. Da der Mieter bei einer
Übernahme einer unrenovierten Wohnung unwirk-
solchen Klausel den auf ihn entfallenden Kosten-
sam. Sie führt zu einer unangemessenen Benach-
anteil nicht verlässlich ermitteln kann und für ihn
teiligung des Mieters. Dieser müsste sonst sämt-
bei Abschluss des Mietvertrags nicht klar und ver-
liche Gebrauchsspuren, insbesondere auch die des
ständlich ist, welche Belastung bei Mietende auf ihn
Vormieters, beseitigen. Zudem müsste der Mieter
zukommen kann, wird er unangemessen benachtei-
die Wohnung unter Umständen vorzeitig renovieren
ligt. Ob die Wohnung bei Mietbeginn renoviert oder
oder in einem besseren Zustand zurückgeben, als
nicht renoviert überlassen wurde, macht in diesem
er sie selbst erhalten hat. Ohne einen angemesse-
Fall keinen Unterschied.
nen Ausgleich darf der Mieter nur zu Renovierungsleistungen verpflichtet werden, die auf seine eigene
Während viele Mieter die Entscheidung begrüßen
Vertragszeit entfallen. Der Nachlass einer halben
werden, stellt sich für Vermieter die berechtigte
Monatsmiete ist als Ausgleich nicht angemessen.
Frage, welche für sie günstige Vereinbarung im
Mietvertrag in Zukunft noch Bestand haben wird.
Burkhard Raffenberg
Das Gericht entschied außerdem, dass die formular-
Empfehlenswert dürfte es jedenfalls sein, den reno-
Rechtsanwalt
mäßig vereinbarte Quotenabgeltungsklausel unwirk-
vierten Zustand einer Mietwohnung bei Übergabe an
[email protected]
sam ist. Quotenabgeltungsklauseln normieren, dass
den Mieter ausreichend zu dokumentieren.
DHPG Bonn
DHPG aktuell, Ausgabe 05.15
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Versorgungslücke) oder eine Anlage gewesen
seinen Lebensmittelpunkt hat. Eine doppelte
sei, die neben steuerlichen Effekten auch der
Haushaltsführung ist nicht gegeben, wenn der
ergänzenden Altersvorsorge dienen sollte. Ist
Beschäftigungsort der Lebensmittelpunkt ist.
eine sichere Geldanlage gewünscht, kann die
Das wird bei beiderseits berufstätigen Ehegat-
Empfehlung einer unternehmerischen Beteili-
ten, Lebenspartnern oder Lebensgefährten,
gung aufgrund des damit regelmäßig verbun-
die während der Woche am Beschäftigungsort
denen Verlustrisikos fehlerhaft sein. Allein der
zusammenleben und den Abzug als Werbungs-
Mittelstand Nachrichten schreibt:
Umstand, dass die Anlage auch der ergänzenden
kosten beantragen, jedoch in der Regel vom
DHPG IT-Services baut den Bereich
Sicherheit weiter aus
Altersvorsorge hat dienen sollen, vermag einen
Finanzamt unterstellt.
Beratungsfehler im Hinblick auf die empfohlene
Sachverhalt: Eine Angestellte beantragte
„Die Nachfrage nach wirksamen
internen Kontrollsystemen ist in den
letzten Jahren enorm gestiegen.
Dabei geht es weniger um die in der
Presse dargestellten spektakulären
Fälle, vielmehr sind es die Herausforderungen und Schwachstellen im
eigenen Haus, denen Unternehmen zu
begegnen haben.“
Beteiligung an einem geschlossenen Immobili-
den Abzug des doppelten Haushalts im Streit-
enfonds aber nicht zu rechtfertigen. Der Hin-
jahr zunächst für eine 70 qm große Wohnung
weis im Anlageprospekt, dass die Veräußerung
und ab November für eine Vierzimmerwoh-
der Beteiligung mangels einer institutionalisier-
nung mit 156 qm, die sie zusammen mit ihrem
ten Zweitmarke praktischen Schwierigkeiten
ebenfalls berufstätigen Lebensgefährten am
begegnen kann und die Beteiligungen langfristig
Beschäftigungsort unterhielt. Im Heimatort
ausgerichtet sein sollten, genüge zur Aufklärung
der Angestellten wohnten sowohl ihre Eltern
Prof. Dr. Andreas Blum, WP StB
über die eingeschränkte Fungibilität der Beteili-
als auch die des Lebensgefährten, die den bei-
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gung. Nach Ansicht der Richter muss der Anleger
den eine 72 qm große 2,5-Zimmer-Wohnung
DHPG Gummersbach
auf das Risiko einer etwaigen Haftung nach den
zur Verfügung stellten. Zu dieser als Lebens-
www.dhpg.de ► Presseecho
Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvoll-
mittelpunkt angegebenen Wohnung wurden
macht nicht ungefragt hingewiesen werden.
im Streitjahr 22 Fahrten unternommen und
Konsequenz: Vor einer entsprechenden
der fast gesamte Jahresurlaub dazu verwen-
Kapitalanlage sollten Anleger in ihrem eige-
det, die schwer pflegebedürftige Mutter der
nen Interesse ihren Bankberatern sehr genau
Angestellten zu pflegen. Das Finanzamt lehnte
darlegen, welches konkrete Anlageziel sie
den Abzug der beantragten Werbungskosten
haben, und darauf achten, dass dieses auch
in Höhe von 9.307 € ab, weil sich die Ange-
ausreichend dokumentiert wird.
stellte den weitaus überwiegenden Teil des
Jahres zusammen mit ihrem Lebensgefährten
► Privat
Neues zur doppelten
Haushaltsführung
als ihrer Hauptbezugsperson am Beschäftigungsort aufgehalten habe, so dass dort und
nicht am Heimatort auch der Mittelpunkt der
Lebensinteressen zu verorten sei. Die nach
erfolglosem Einspruch eingelegte Klage wurde
vom Finanzgericht abgewiesen.
Streitig war, ob eine doppelte Haushaltsfüh-
Entscheidung: Der in der Revision ange-
rung bei beiderseits berufstätigen Lebens-
rufene Bundesfinanzhof wies den Fall an
gefährten, die auch am Beschäftigungsort
das Finanzgericht zurück. Nach Auffassung
zusammenleben, vorliegt.
der Richter rechtfertigt es der Umstand des
Zusammenlebens am Beschäftigungsort allein
► VERÖFFENTLICHUNGEN
StB Quentin Adrian und StB Dr. Lutz
Engelsing, Das Reverse-Charge-Verfahren bei Non-Profit-Organisationen, in:
NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht, Heft
13/2015, S. 900 ff.
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DHPG aktuell, Ausgabe 05.15
Kernaussage: Wird aus beruflichem Anlass
nicht, dort den Lebensmittelpunkt zu veror-
eine doppelte Haushaltsführung begründet,
ten. Vielmehr sind auch in einem solchen Fall
sind die notwendigen Mehraufwendungen
zum Auffinden des Mittelpunkts der Lebens-
als Werbungskosten abzugsfähig. Dies setzt
interessen die Gesamtumstände des Einzel-
voraus, dass der Arbeitnehmer außerhalb
falls in den Blick zu nehmen. Hierfür sind u.a.
seines Hausstands beschäftigt ist und auch
persönliche Verhältnisse des Steuerpflichti-
am Beschäftigungsort wohnt. Mit dem Haus-
gen, Ausstattung und Größe der Wohnungen,
stand ist der Ersthaushalt (Hauptwohnung)
Art und Intensität der sozialen Kontakte,
umschrieben, an dem sich der Arbeitnehmer
Vereinszugehörigkeiten und andere private
regelmäßig aufhält, den er fortwährend nutzt
Aktivitäten und Unternehmungen zu würdi-
und von dem aus er sein Privatleben führt, also
gen. Indizien können weiter sein, wie oft und
wie lange sich der Arbeitnehmer in der einen
► Privat
und der anderen Wohnung aufhält, sofern der
Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments
Aufenthalt dem Unterhalten des Ersthaushalts
und dem dort geführten Privatleben dient
und sich nicht lediglich in Familienbesuchen
erschöpft. Dagegen rechtfertigt es eine Viel-
Klärungsbedürftig war, ob der zweite Ehe-
zahl von Besuchsfahrten (selbst zur Pflege
partner des Erblassers berechtigt war, das
eines kranken Familienmitglieds) nicht, den
gemeinschaftliche Testament mit dem ersten
Besuchsort als Lebensmittelpunkt anzusehen.
Partner anzufechten.
Konsequenz: In gleich gelagerten Fällen
ist ein Einspruch bei Ablehnung des Finanz-
Kernaussage: Ehegatten-Testamente be-
amts zu empfehlen. Zu beachten bleibt jedoch
gründen eine erhöhte Bindungswirkung. Sie sind
die geltende Rechtsprechung, wonach sich der
regelmäßig nur dann widerruflich, wenn der
Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Regel
Widerruf des einen Ehegatten dem anderen in
an den Beschäftigungsort verlagert, wenn der
besonderer Form bekannt gemacht worden ist.
Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner
Daneben sind auch Ehegatten-Testamente inner-
in eine familiengerechte Wohnung einzieht,
halb einer Jahresfrist nach Erbfall anfechtbar,
auch wenn die frühere Familienwohnung bei-
wenn bei dessen Errichtung ein im Zeitpunkt des
behalten und zeitweise noch genutzt wird.
Erbfalls neuer Pflichtteilsberechtigter übergan-
Diese Regelvermutung gilt nach Auffassung
gen worden ist. Hierzu sind regelmäßig zweite
des Senats in der Urteilsbegründung nicht nur
Ehepartner nach einer Scheidung berechtigt.
bei Eheleuten, sondern gleichermaßen bei
Zur Anfechtungsberechtigung des zweiten Ehe-
verpartnerten wie nichtverpartnerten und
partners hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm
unverheirateten Lebensgefährten. Insoweit
entschieden.
könnte im Streitfall der Umzug in die 156-qm-
Sachverhalt: Der Erblasser hatte mit seiner
Wohnung zum Problem werden. Zumindest ist
ersten Ehefrau ein Ehegatten-Testament errich-
die Begrenzung auf den durchschnittlichen
tet, in dem er die erste Ehefrau zur Alleinerbin
Mietzins einer 60 qm großen Wohnung zu
einsetzte und für den Fall der Scheidung die
berücksichtigen.
Weitergeltung dieses Testaments verfügte.
► PRAXISTIPP: VERSTEUERUNG VON ZINSEN BEI PRIVATEM DARLEHEN
Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie sind voll abzugsfähig. Wird
das Darlehen privat aufgenommen, stellt sich die Frage nach der Versteuerung der Zinsen beim
Darlehensgeber, insbesondere, ob der (günstige) Abgeltungsteuersatz zur Anwendung kommt.
Gemäß § 32d Abs. 2 S. 1 Nr. 1a EStG kommt der Abgeltungsteuersatz für Kapitaleinkünfte nicht
zur Anwendung, wenn Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge einander nahestehende
Personen sind. In Anlehnung an die Gesetzesbegründung hat der Bundesfinanzhof hierzu
wiederholt im Jahr 2014 festgestellt, dass ein lediglich aus der Familienangehörigkeit
oder Ehe abgeleitetes persönliches Interesse nicht zur Begründung eines schädlichen
Näheverhältnisses ausreichend sei. Entscheidend für den Ausschluss sei vielmehr, ob
zwischen dem Gläubiger und Schuldner ein Beherrschungsverhältnis vorliege. In den bislang entschiedenen Fällen sah der Bundesfinanzhof kein schädliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Angehörigen. In seinem jüngst ergangenen Urteil vom 28.1.2015 (VIII R 8/14)
nimmt der Bundesfinanzhof nun ein schädliches Näheverhältnis an. Die Ehefrau sei bei der Aufnahme der Darlehen von ihrem Ehemann als Darlehensgeber absolut finanziell abhängig gewesen,
denn ein fremder Dritter hätte den Erwerb und die Renovierung des Objekts nicht zu 100 % finanziert. Hinsichtlich der Finanzierung habe bei ihr kein eigener Entscheidungsspielraum bestanden.
Autor: Stefan Hamacher, Steuerberater, [email protected], DHPG Bonn
DHPG aktuell, Ausgabe 05.15
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Nach Scheidung heiratete er erneut und setzte
der Grundstücksgrenze haltmachen wollte, sind
in einem weiteren Ehegatten-Testament, ohne
mittlerweile höchstrichterlich auch Kosten für
das erste Testament zu widerrufen, seine zweite
die Schneeräumung auf dem Bürgersteig und
Ehefrau zur Alleinerbin ein. Nach seinem Tod
Erschließungskosten außerhalb des Grundstücks
RWS berichtet:
beantragte die erste Ehefrau die Erteilung eines
für den davor liegenden öffentlichen Raum als
NEXIA International mit konsequentem
Wachstum erstmals über 3 Mrd. USDollar Umsatz
Alleinerbscheins, zugleich erklärte die zweite
begünstigt angesehen worden. Der Bundes-
Ehefrau die Anfechtung des ersten Testaments.
finanzhof vertritt damit eine funktionsbezo-
„Das starke organische Wachstum
von NEXIA International unterstreicht
die Wirksamkeit des strategischen
Konzepts unseres Netzwerks. Ein
exzellentes, unternehmensnahes und
international ausgerichtetes Leistungsprofil ist unser Anspruch für unsere
Mandanten.“
Entscheidung: Das Gericht gab der zweiten
gene, und nicht räumliche Auslegung des Haus-
Ehefrau Recht. Auch wenn das erste Testament
halts. Damit aber nicht genug; insbesondere bei
nie widerrufen worden war, stand der zweiten
öffentlichen Verpflichtungen stellt sich die Ver-
Ehefrau das Anfechtungsrecht, welches sie
waltung weiterhin quer, wenn es um die Steuer-
rechtzeitig ausgeübt hatte, zu. Entsprechend
förderung geht. Seit geraumer Zeit werden auch
der gesetzlichen Vermutung, dass der Erblasser
Eigentümer privat genutzter Wohnhäuser von
bei Kenntnis der Sachlage bei seinem Tod die
ihren Kommunen zu einer Dichtheitsprüfung der
Prof. Dr. Norbert Neu, WP StB FBIStR
zweite Ehefrau nicht übergangen hätte, sei die
Abwasserleitung aufgefordert, die mit einigen
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Anfechtung wirksam. Der ersten Ehefrau helfe
Hundert Euro zu Buche schlägt, sich aber nicht
DHPG Bonn
es auch nicht, dass das erste Testament für den
steuerlich auswirken soll.
www.dhpg.de ► Presseecho
Fall der Scheidung Gültigkeit behalten sollte.
Sachverhalt: Ein Hauseigentümer bean-
Denn der Fall der Wiederverheiratung und des
tragte in seiner Einkommensteuererklärung
damit entstehenden Anfechtungsrechts sei von
die
dieser Verfügung nicht umfasst.
Lohnkosten von fast 360 € für eine Dichtheits-
Steuerermäßigung
der
aufgewendeten
Konsequenz: Die Entscheidung zeigt sehr
prüfung der Abwasserleitung seines privat
deutlich, wie genau ein Testament zu formulie-
genutzten Wohnhauses. Das Finanzamt war der
ren ist. Letztendlich stand der zweiten Ehefrau
Auffassung, dass die Dichtheitsprüfung mit einer
das Anfechtungsrecht nur deshalb zu, weil im
Gutachtertätigkeit vergleichbar ist. Nach den
ersten Testament nicht auch ausdrücklich der
Verwaltungsanweisungen des Bundesministeri-
Fall der Wiederverheiratung geregelt war, was
ums der Finanzen sind aber Aufwendungen, bei
aber möglich und zulässig gewesen wäre.
denen eine Gutachtertätigkeit im Vordergrund
steht, nicht begünstigt. Hierbei handelt es sich
► VERANSTALTUNGEN
► Privat
RA FASt StB Dr. Andreas Rohde referiert am 5.5.2015 bei der IHK Bonn/
Rhein-Sieg in Bonn in der Infoveranstaltung „Grenzen setzen − Wie
kann die GmbH-Geschäftsführung
kontrolliert und in die Haftung
genommen werden?“.
Steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Im Rahmen des „Starthilfeseminars
für Existenzgründer“ referiert StB
Klaus Zimmermann am 8.5.2015 bei
der Kreissparkasse Köln in Gummersbach.
begünstigte Handwerkerleistung sind.
Am 12. und 13.5.2015 referiert StB
Gert Klöttschen in Aachen in dem
Seminar „EU-Umsatzsteuerrecht“,
veranstaltet durch die IHK Aachen.
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DHPG aktuell, Ausgabe 05.15
nach beispielhafter Aufzählung um Aufwendungen für Mess- oder Überprüfungsarbeiten, eine
Legionellenprüfung, Kontrolle von Aufzügen
oder Blitzschutzanlagen, die Feuerstättenschau
sowie andere technische Prüfdienste. Mit dieser
Auffassung scheiterte das Finanzamt bereits vor
Klärungsbedürftig war, ob die Kosten einer
dem Finanzgericht Köln, ging jedoch beim Bun-
Dichtheitsprüfung der Abwasserleitung eines
desfinanzhof in Revision.
privat genutzten Wohnhauses eine steuer-
Entscheidung: Die Finanzverwaltung wird
ein weiteres Mal ihre Verlautbarungen ändern
müssen, denn sie erlitt eine weitere Niederlage.
Kernaussage: Die Steuerermäßigung für
Die Richter des Bundesfinanzhofs entschieden,
haushaltsnahe Handwerkerleistungen kann die
dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit
Einkommensteuer um bis zu 1.200 € mindern.
einer Anlage durch einen Handwerker und
Begünstigt sind 20 % der Arbeitskosten, so dass
damit die Erhebung des unter Umständen noch
sich Aufwendungen von bis zu 6.000 € pro Jahr
mangelfreien Istzustandes ebenso eine steu-
steuerlich auswirken. Die seinerzeit zur Bekämp-
erbegünstigte Handwerkerleistung sein kann,
fung der Schwarzarbeit eingeführte Förderung
wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen
führt häufig zu Streit mit dem Finanzamt.
Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur
Zuletzt ging es in gerichtlichen Musterverfahren
Schadensabwehr. Die regelmäßige Überprüfung
insbesondere darum, was noch dem „Haushalt“
von Geräten und Anlagen auf deren Funktions-
zuzurechnen ist. Während das Finanzamt an
fähigkeit erhöhe deren Lebensdauer, sichere
deren nachhaltige Nutzbarkeit, diene überdies
einstellen kann, ist der Abzug auf drei Monate
der vorbeugenden Schadensabwehr und zähle
beschränkt. Das gilt auch für den Fall, dass eine
damit zum Wesen der Instandhaltung. Dies gelte
doppelte Haushaltsführung begründet wird. Ein
auch dann, wenn hierüber eine Bescheinigung
Neubeginn des Dreimonatszeitraums erfolgt nur
für amtliche Zwecke erstellt werde. Denn durch
nach mindestens vierwöchiger Unterbrechung.
das Ausstellen einer solchen Bescheinigung
Im Fall der so genannten Einsatzwechseltätig-
werde eine handwerkliche Leistung weder zu
keit (z.B. bei Außendienstmitarbeitern) war
einer gutachterlichen Tätigkeit noch verliere sie
streitig, ob die Dreimonatsfrist analog den
ihren Instandhaltungscharakter.
Regelungen zur doppelten Haushaltsführung zur
Konsequenz: Das Urteil könnte auch Aus-
Anwendung kommen soll und wie Abwesenheits-
wirkung auf den Klassiker der Handwerker-
zeiten ermittelt werden, wenn der Steuerpflich-
kosten in fast jeder Steuererklärung, nämlich
tige über einen längeren Zeitraum in derselben
den Abzug der Aufwendungen für den Schorn-
Pension übernachtet.
steinfeger, haben. Während das Finanzamt den
Sachverhalt: Ein Außendienstmitarbeiter
Schornsteinfeger bisher als komplett begünstigt
betreute einen drei Tätigkeitsbereiche umfas-
angesehen hat, sollen ab 2014 aufgewendete
senden Vertriebsbezirk. Die Bereiche waren
Gebühren aufgeteilt werden: Der Anteil für
weder mit seinem Wohnort noch dem Firmen-
Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten bleibt
sitz identisch und wurden regelmäßig von einer
abzugsfähig, während Aufwendungen für Mess-
in der Nähe liegenden Pension aus angesteuert.
oder Überprüfungsarbeiten sowie die Feuerstät-
Der Außendienstler übernachtete dort regel-
tenschau das Schicksal der Gutachterkosten tei-
mäßig von montags bis freitags und kehrte
len und nach dem Willen der Finanzverwaltung
am Wochenende an seinen Wohnort zurück. In
nicht begünstigt sein sollen. Ob die Verwaltung
seiner Einkommensteuererklärung machte er
daran festhalten kann, bleibt abzuwarten.
ganzjährig Verpflegungsmehraufwendungen für
die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung
(montags mit dem Verlassen der Wohnung bis
► Privat
zur Rückkehr freitags) geltend. Das Finanzamt
Verpflegungskosten
vertrat die Ansicht, dass nicht die Abwesenheit
Der Bundesfinanzhof hatte über die Geltend-
lich und zudem die Dreimonatsfrist zu beachten
machung von ganzjährigen Verpflegungs-
sei. Im Klageverfahren war das Finanzgericht
mehraufwendungen eines Außendienstmitar-
der Auffassung, dass der Außendienstler keine
beiters zu entscheiden.
zweite Wohnung und damit keinen doppelten
vom Wohnort, sondern von der Pension maßgeb-
Haushalt unterhielt, so dass er demnach grundKernaussage:
Verpflegungskosten
sind
sätzlich einen unbegrenzten Verpflegungsmehr-
grundsätzlich nicht als Werbungskosten oder
aufwand in Abzug bringen konnte. Allerdings
Betriebsausgaben abziehbar. Wird der Steu-
sollten die Pauschalen zur Vermeidung eines
erpflichtige jedoch vorübergehend von seiner
ungerechtfertigten Steuervorteils (wie bei dop-
Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt ent-
pelter Haushaltsführung) täglich anhand der
fernt beruflich tätig, so ist für jeden Kalender-
Abwesenheit vom Pensionszimmer aus ermit-
tag ein gestaffelter Pauschbetrag abzuziehen.
telt werden, so dass an Stelle der beantragten
Für Reisekosten im Inland können dann entwe-
mehrtägigen Dienstreisen mit über 24 Stunden
der 12 € bei einer Auswärtstätigkeit von mehr als
Abwesenheit nur tägliche Pauschalen bei min-
acht Stunden sowie der An- und Abreisetag bei
destens achtstündiger Abwesenheit traten.
mehrtägigen Reisen bzw. 24 € bei Abwesenheit
Entscheidung: In der Revision ist der Bundes-
für einen ganzen Tag als Kosten angesetzt oder
finanzhof der Argumentation des Außendienstlers
vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.
gefolgt. Dieser sei an ständig wechselnden Tätig-
Für Reisekosten im Ausland gibt es länderspezi-
keitsstätten (so genannte Einsatzwechseltätig-
fische Verpflegungspauschalen. Weil der Gesetz-
keit) beschäftigt, so dass der Dreimonatszeitraum
geber unterstellt, dass sich der Steuerpflichtige
nicht zur Anwendung komme. Für die jeweiligen
nach einiger Zeit auf die Verpflegungssituation
Abwesenheitszeiten müsse hingegen die Abwe-
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Zusammenarbeit.
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11
senheit von seiner Wohnung entscheidend sein.
Rechtslage seit dem 1.1.2014 nichts geändert
Eine Wohnung habe der Außendienstmitarbeiter
hat, sind die Ausführungen für Selbstständige
aber nur an seinem Wohnort, weil die Unterkunft
und Arbeitnehmer weiterhin von Bedeutung.
in der Pension den Wohnungsbegriff des Geset-
Mit Erhöhung der Pauschalen bei mehr als
zes nicht erfülle. Das gelte auch dann, wenn der
achtstündiger Abwesenheit von 6 € auf 12 €
Arbeitnehmer stets in derselben auswärtigen
ist das neue Recht für „angebrochene“ Rei-
Unterkunft übernachtet. Auf die konkrete Ver-
setage sogar noch attraktiver geworden.
pflegungssituation komme es für den Abzug der
Von der Entscheidung Betroffene sollten den
Pauschalen ebenso wenig an wie darauf, ob dem
Abzug für den kompletten Abwesenheitszeit-
Arbeitnehmer überhaupt ein Mehraufwand bei
raum von der Privatwohnung und über den
seiner Verpflegung entstanden ist.
Dreimonatszeitraum hinaus beantragen.
Konsequenz: Das Urteil ist zwar zum
alten (bis zum 31.12.2013 geltenden) Reisekostenrecht ergangen; weil sich aber an der
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