05.16 DHPG News aus Wirtschaft, Steuern, Recht INHALT EDITORIAL ► Top News Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser! Mit Spannung erwarten wir, wie sich die Politik in der Augen auf beim Immobilienkauf 1 Bestätigungs-E-Mail mit Werbezusatz Arbeitsplatz im Wohnzimmer vom Bundesverfassungsgericht geforderten Erbschaftsteuerreform bewegen wird. Bis zu einer Neuregelung gilt auch weiterhin das bestehende Recht. Sollte der Gesetzgeber aus parteipolitischen Querelen keine Einigung bis Ende Juni erlangen, so ist offen, was sich über diesen Stichtag hinaus 3 ergibt. Dies haben die obersten Richter vor wenigen Tagen auf Medienanfrage bekannt gegeben. 10 Ein gutes Bild unserer derzeitigen politischen Kultur gibt dies allerdings nicht ab. Denn auch die angekündigte Neuregelung der Arbeitnehmer-Überlassung und Werkverträge verschiebt sich durch ► News für Ihr Geschäft eine Verbindung mit der Flüchtlingsthematik immer weiter nach hinten. Im Bereich der HR Servi- Verjährungshemmung einer ces, in dem es um die Fragen der Personalverwaltung − vom Arbeitsvertrag, der Lohnabrechnung Steuerfahndungsprüfung 2 bis hin zu Sachverhalten der Sozialversicherung und der internationalen Arbeitnehmerentsendung − Haftung für Hyperlink 3 geht, wird auch die Frage nach den Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen gestellt. Kundenschutzklausel beim Handelsvertreter 4 Fehlende Exportnachweise 5 Überlassung des Inventars als Nebenleistung zur Miete Informationen dazu ebenso wie zum Sozialversicherungsrecht haben wir in dieser Ausgabe für Sie zusammengestellt. Sprechen Sie uns Ihr bei Fragen gerne an. Wir wünschen Ihnen ein 6 paar schöne Tage im Wonnemonat Mai. 6 ► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat Wohnhaus bebautes Grundstück zum Preis von Augen auf beim Immobilienkauf 550.000 € verkauft. In dem Kaufvertrag wurden Der Bundesgerichtshof stellt in der Entschei- Grundstücks und des Gebäudes ausgeschlossen. Die dung klar, was von Käufern zu beachten ist, Verkäufer hatten das Grundstück zuvor in einem um wirksam die Beschaffenheitsmerkmale Exposé und auf ihrer Internetseite angeboten und der Immobilie zu vereinbaren. darin eine Wohnfläche von ca. 200 m² und eine Marko Müller Für die Praxis: HR Services − Neue Expertin für alle Themen rund um die Sozialversicherung Flüchtlingshilfe und Umsatzsteuer Volljährige Kinder und Kindergeld 7 8 Praxistipp: Akten- und Datenvernichtung im Unternehmen 9 Nutzfläche von ca. 15 m² angegeben. Den Käufern Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Senioren die Rechte der Käufer wegen Sachmängeln des 11 ► Kurz notiert Kernaussage: Kommt es dem Käufer auf die hatten sie auf Nachfrage Grundrisszeichnungen der Wohnfläche an, muss er darauf bestehen, sie in den drei Geschosse mit Angaben der Flächenmaße aus- notariellen Grundstückskaufvertrag aufnehmen zu gehändigt, aus deren Addition sich für die Räume DHPG intern 3 lassen, sonst zieht er den Kürzeren. Beschaffen- und die Dachterrasse eine Fläche von insgesamt Zahlungstermine 4 heitsmerkmale, die im Rahmen der Vertragsver- 215,3 m² ergab. Als die Käufer die Wohnfläche handlungen besprochen und angegeben worden später durch einen Architekten berechnen ließen, Veröffentlichungen 8 sind, müssen nach der aktuellen Rechtsprechung ermittelte dieser unter Zugrundelegung der Wohn- Veranstaltungen 10 des Bundesgerichtshofs auch in den notariellen flächenverordnung eine tatsächliche Gesamtwohn- Impressum, Kontakt 12 Kaufvertrag aufgenommen werden. Nur in diesem fläche von 171,74 m². Die Käufer verlangten da- Fall kann der Käufer Rechte geltend machen, wenn raufhin von den Verkäufern eine Zahlung von rund die besprochene Beschaffenheit − z.B. die Wohn- 66.400 € zzgl. Zinsen als Kaufpreisminderung und fläche oder das Baujahr − nicht vorhanden sind. den Ersatz weiterer Schäden (wegen zu viel gezahl- Sachverhalt: Die beklagten Verkäufer hatten ter Grunderwerbsteuer und Bankzinsen sowie den mit notariellem Vertrag vom 18.12.2009 an die Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten). klagenden Eheleute ein im Jahr 2003 mit einem Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos. Entscheidung: Das erstinstanzliche Gericht Falle einer nach Abgabe der Steueranmeldung war noch davon ausgegangen, dass die Kaufver- noch nicht festgesetzten Steuer, weil eine He- tragsparteien die im Exposé und in den Grundriss- rabsetzung oder Steuervergütung zu erwarten ist. plänen genannte Fläche als Beschaffenheit des Sachverhalt: Die Klägerin übte im Jahr 1999 Kaufobjekts stillschweigend vereinbart hätten, ein Gewerbe aus. Mit ihrer Umsatzsteuer-Jah- und befand sich damit in Übereinstimmung mit reserklärung für 1999 machte sie eine Steuer- der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichts- vergütung geltend. Das Finanzamt stimmte der hofs. An dieser Auffassung halten die dortigen Umsatzsteuererklärung weder zu, noch setzte es Richter jedoch nicht mehr fest. Stattdessen die Jahressteuer abweichend fest. Am 4.9.2001 bestimmten sie jetzt: Eine Beschreibung von gab die Steuerfahndungsstelle gegenüber dem Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäu- Geschäftsführer der Klägerin die Eröffnung eines des durch den Verkäufer vor Vertragsschluss, Steuerstrafverfahrens bekannt. Die Fahndungs- die in der notariellen Urkunde keinen Nieder- prüfung betraf u.a. Ermittlungen wegen Hin- schlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer terziehung der Umsatzsteuer für das Jahr 1999. Beschaffenheitsvereinbarung. Denn bei einem Das gegenüber dem Geschäftsführer eingeleitete beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäft sind alle Steuerstrafverfahren wurde am 4.6.2006 einge- Erklärungen in den Vertrag aufzunehmen, die stellt. Im Jahr 2010 legte der Geschäftsführer im Rechtswirkungen erzeugen sollen. Dazu gehören Namen der Klägerin Einspruch wegen Nichtbear- die Vereinbarungen über die Beschaffenheit. Sie beitung der Umsatzsteuererklärung 1999 ein. Die- konkretisieren die Verpflichtung des Verkäufers, ser und eine später erhobene Untätigkeitsklage dem Käufer die Sache frei von Sachmängeln zu blieben ohne Erfolg. Das Finanzgericht wies die verschaffen. Wird im Vertrag die Beschaffenheit Klage ab; der Bundesfinanzhof hob das Urteil auf nicht erwähnt, soll sie auch nicht geschuldet sein. und verwies die Sache an das Untergericht zurück. Konsequenz: Die Entscheidung ist in der Sache Entscheidung: Der Ablauf der Festsetzungs- richtig. Die Beurkundungspflicht soll dafür sorgen, frist wegen Umsatzsteuer für das Jahr 1999 dass der Vertrag alle wesentlichen Vereinbarungen war gehemmt (§ 171 Abs. 5 AO). Die gehemmte vollständig enthält. Würde man, wie früher, davon Festsetzungsfrist ist nicht abgelaufen, bevor die ausgehen, dass neben der notariellen Urkunde aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuer- auch noch nicht beurkundete Vereinbarungen gel- bescheide unanfechtbar geworden sind. Nach dem ten sollten, muss dies zur Nichtigkeit des gesam- Gesetzeswortlaut ist die Dauer der Ablaufhem- ten Vertrags wegen Formverstoßes führen. mung mit der Unanfechtbarkeit der aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Bescheide verknüpft. ► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat Verjährungshemmung einer Steuerfahndungsprüfung Dies hat zur Folge, dass der Erlass eines (Änderungs-)Bescheids im Anschluss an eine Fahndungsprüfung grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung zulässig ist. Es kommt nicht darauf an, dass diese Bescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach Abschluss der Ermittlungen ergehen oder Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ihre Umsetzung über einen längeren Zeitraum wann die Ablaufhemmung einer Steuerfahn- unterbleibt. Im Regelfall endet die − gehemmte − dungsprüfung endet. Festsetzungsfrist, wenn die Fahndungsprüfung Besteuerungsgrundlagen ermittelt, die in dem bis- 2 DHPG aktuell, Ausgabe 05.16 Kernaussage: Beginnen die mit der Steu- herigen Steuerbescheid noch nicht erfasst waren erfahndung betrauten Dienststellen vor Ablauf und zu einer geänderten − unanfechtbaren − Steu- der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit erfestsetzung führen. Dies gilt auch dann, wenn Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen, so die ermittelten Besteuerungsgrundlagen zu einer läuft die Festsetzungsfrist nach der Abgabenord- erstmaligen unanfechtbaren Steuerfestsetzung nung insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der führen. Ebenso ist es im Falle einer nach Abgabe Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide der Steueranmeldung wegen § 168 Satz 2 AO unanfechtbar geworden sind. Dies gilt nach einem noch nicht festgesetzten Steuer. Auch hier endet aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch im die Ablaufhemmung erst, wenn die aufgrund der Ermittlungen der Fahndungsprüfung noch zu Antwort auf Ihre Mail [...]“ wie folgt den Eingang erlassenden Bescheide unanfechtbar geworden der E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, sind. Dies gilt auch bei zugunsten des Steuer- vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen pflichtigen gewonnenen Erkenntnissen. Folgt z.B. Ihnen hiermit den Eingang Ihres Mails. Sie erhal- aus den Ermittlungen der Fahndungsprüfung, dass ten baldmöglichst eine Antwort. Mit freundli- Angaben eines Steuerpflichtigen in einer Steuer- chen Grüßen Ihre S. Versicherung erklärung, die bisher noch nicht Gegenstand einer Übrigens: Unwetterwarnungen per SMS kosten- Steuerfestsetzung waren, beanstandungsfrei sind, los auf Ihr Handy. Ein exklusiver Service nur für müssen daher auch diese durch die Fahndungsprü- S. Kunden. Infos und Anmeldung unter [...] fung gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt wer- Neu für iPhone-Nutzer: Die App S. Haus & den, wenn und soweit die Prüfung vor Ablauf der Wetter, inkl. Push-Benachrichtigungen für Un- Festsetzungsfrist begonnen hat. wetter und vieler weiterer nützlicher Features Konsequenz: Die Ablaufhemmung des § 171 rund um Wetter und Wohnen: [...] Abs. 5 Satz 1 AO ist nur dann ohne Bedeutung, ***Diese E-Mail wird automatisch vom System ge- wenn sich aufgrund einer Fahndungsprüfung neriert. Bitte antworten Sie nicht darauf.***“ keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen Der Kläger wandte sich daraufhin am 11.12.2013 ergibt. Im Streitfall konnte danach die Umsatz- erneut per E-Mail an die Beklagte und rügte die in steuerfestsetzung für das Jahr 1999 nur dann der automatisierten Antwort enthaltene Werbung, unterbleiben, wenn sich aufgrund der Ermitt- mit der er nicht einverstanden sei. Auch auf diese lungen der Fahndungsprüfung keine Änderungen E-Mail sowie eine weitere mit einer Sachstands- gegenüber der bisherigen Bescheidlage ergeben anfrage vom 19.12.2013 erhielt der Kläger eine hätten, da die Umsatzsteuer für das Jahr 1999 automatisierte Empfangsbestätigung mit dem obi- Gegenstand der Fahndungsprüfung war und die gen Inhalt. Mit seiner Klage verlangt der Kläger, die Festsetzungsfrist im Streitfall noch gehemmt Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, mit ihm ist. Keine Änderungen hätten sich aufgrund der zu Werbungszwecken ohne sein Einverständnis per Ermittlungen nur dann ergeben können, wenn E-Mail Kontakt aufzunehmen oder aufnehmen zu die Erkenntnis gewonnen worden wäre, dass die lassen. Das Amtsgericht hat der Klage stattgege- Klägerin keine Unternehmerin im Sinne des § 2 ben; auf die Berufung der Beklagten hin wurde das Abs. 1 UStG ist. Nur in diesem Fall hätte eine Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen. Umsatzsteuerfestsetzung unterbleiben können. Entscheidung: Der Bundesgerichtshof gab der Revision statt und stellte das amtsgerichtliche ► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat Urteil wieder her. Jedenfalls die Übersendung der Bestätigungs-E-Mail mit Werbezusatz vom Bestätigungs-E-Mail mit Werbezusatz 19.12.2013 habe den Kläger in seinem allgemeinen Zwischen den Parteien war streitig, inwie- dürfen nicht zu Werbezwecken verwendet werden. Persönlichkeitsrecht verletzt, weil sie gegen seinen zuvor erklärten ausdrücklichen Willen erfolgt ist. Konsequenz: Automatische E-Mail-Antworten weit eine Bestätigungs-E-Mail einen Werbezusatz enthalten darf. Der Bundesgerichtshof nahm hierzu Stellung. Kernaussage: Eine gegen den erklärten Wil- ► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer Haftung für Hyperlink len eines Verbrauchers übersandte E-Mail mit Vom werblichem Inhalt stellt eine Verletzung des inwieweit durch das Setzen eines Links eine allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. wettbewerbsrechtliche Haftung desjenigen Sachverhalt: Der Kläger wandte sich als Bundesgerichtshof war zu klären, begründet wird, der den Link gesetzt hat. ► DHPG INTERN Jasmin Böhmer, Tanja Radigk, Stefanie Stötzel und Dr. Stefanie Tschersich sind von der Steuerberaterkammer Köln jeweils zur Steuerberaterin ernannt worden. Die Rechtsanwaltskammer hat Dr. Christian Lenz zum Fachanwalt für Steuerrecht und Klaus Regeling zum Fachanwalt für Insolvenzrecht ernannt. Die Prüfung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin haben Sven Flohr und Alexandra Rerich erfolgreich bestanden. Wir gratulieren! Verbraucher am 10.12.2013 mit der Bitte um Bestätigung einer von ihm ausgesprochenen Kün- Kernaussage: Auch wenn das Setzen eines digung per E-Mail an die Beklagte. Die Beklagte Links eine geschäftliche Handlung darstellt, muss bestätigte unter dem Betreff „Automatische dies keine wettbewerbsrechtliche Haftung desjeDHPG aktuell, Ausgabe 05.16 3 nigen begründen, der den Link gesetzt hat. Wird hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet er für diese dem Unternehmer mitgeteilt, dass auf der von zwar wie für eigene Informationen und kann bei ihm verlinkten Internetseite Rechtsverletzungen Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten wegen vorzufinden sind, hat er dies zu prüfen. Ob die Wettbewerbspflichtverletzungen in Anspruch Rechtsverletzung offensichtlich ist, ist für die Prü- genommen werden. Für Inhalte, deren rechts- fungspflicht unerheblich. verletzender Inhalt nicht deutlich erkennbar ist, lifePR schreibt: Sachverhalt: Als Facharzt für Orthopädie haftet derjenige, der einen Link auf solche Inhalte Neue Regelung zu Pensionsrückstellungen gilt ab heute: bietet der Beklagte in seiner Praxis u.a. alter- setzt, aber erst, wenn er selbst oder durch Dritte nativmedizinische an. Kenntnis von der Rechtswidrigkeit erhält, sofern Keine nachhaltige Entlastung für Unternehmen Mitte 2012 machte er auf seiner Website unter er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat. dem Stichwort „Implantat-Akupunktur“ für eine Der durch den Beklagten gesetzte Link entsprach Behandlungsform Werbung, bei der dem Patienten im zu entscheidenden Fall jedoch einem Hinweis an Akupunkturpunkten im Bereich der Ohrmuschel auf weiterführende Literatur, mit deren Hilfe sich winzige Nadeln subkutan implantiert werden. der Websitebesucher weitere Informationsquellen Auf den Unterseiten der Rubrik „Implantat-Aku- selbstständig erschließen konnte. Der Link konnte punktur“ wurde nach der Ankündigung „weitere daher nicht so verstanden werden, dass der Informationen auch über die Studienlage finden Beklagte die inhaltliche Verantwortung für alle sie unter …“ die Startseite der Internetpräsenz Inhalte der Website des Forschungsverbands über- des Forschungsverbands Implantat-Akupunktur nehmen wollte. Zudem handelte es sich bei dem verlinkt. Auf den Unterseiten des Webauftritts Link nicht um einen so genannten Deeplink, der des Verbands waren u.a. Aussagen zur Wirkung direkt zu einzelnen Aussagen auf der Homepage der Therapie abrufbar. Diese hielt der Kläger, ein des Verbandes führte. Es war lediglich die als sol- Verein zur Wahrung gewerblicher Interessen, für che unbedenkliche Startseite des Verbandes ver- irreführend und mahnte den Beklagten ab. Da- linkt. Erst durch eigene Handlungen des Besuchers raufhin entfernte der Beklagte den Link von sei- („Weiterklicken“) auf der verlinkten Website ner Website. Eine Unterlassungserklärung gab er waren die beanstandeten Inhalte zu erreichen. „Der Zeitraum der Durchschnittsbildung für den relevanten Zinssatz zur Abzinsung der Pensionsrückstellungen wurde von sieben auf zehn Jahre verlängert. Damit ist das ‚Explodieren‘ der Pensionsrückstellungen ein wenig abgemildert − aber nicht gelöst. […] Eine Verlängerung des Zeitraums auf 15 Jahre hätte eine nachhaltigere Entlastung für die Unternehmen bewirkt.“ Andreas Stamm, WP StB [email protected] DHPG Gummersbach www.dhpg.de ► Presseecho Behandlungsmethoden nicht ab. Bei Meidung von Ordnungsmitteln ver- Konsequenz: Die Entscheidung des Bundes- urteilte das Landgericht den Beklagten dazu, es gerichtshofs zeigt, dass stets sorgfältig zu prü- zu unterlassen, in der konkreten Form der beiden fen ist, welche Inhalte verlinkt werden, um eine Internetseiten mit 33 näher bezeichneten Aussa- entsprechende Haftung zu vermeiden. gen − wie in der Urteilsformel wiedergegeben − für eine Ohr-Implantat-Akupunktur zu werben ► ZAHLUNGSTERMINE Steuern und Sozialversicherung Mai 2016 und die Abmahnkosten des Klägers zu erstatten. ► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer Das Oberlandesgericht hob auf die Berufung des Kundenschutzklausel beim Handelsvertreter Beklagten hin das Urteil auf und wies die Klage ab. Auch vor dem Bundesgerichtshof hatte der Kläger keinen Erfolg. Entscheidung: Nach Ansicht der Richter Der Bundesgerichtshof hatte über die Rechtmä- 31.5. • Lohn- & Kirchensteuer • Umsatzsteuer stand dem Kläger kein Unterlassungsanspruch ßigkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsver- wegen Verletzung einer dem Gesundheitsschutz botes eines Handelsvertreters zu entscheiden. 17.5. (20.5.) • Grundsteuer • Gewerbesteuer gelung zu. Der Beklagte haftet nicht für etwaige Kernaussage: Die in einem Handelsver- wettbewerbswidrige Inhalte auf der Website des tretervertrag enthaltene, vom Unternehmer Forschungsverbands. Weil die Abmahnung unbe- als allgemeine Geschäftsbedingung gestellte gründet war, stand dem Kläger kein Anspruch auf Bestimmung „Der Vermögensberater verpflich- Erstattung der Abmahnkosten zu. Das Setzen eines tet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach Links stellt zwar eine geschäftliche Handlung des Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses Unternehmers dar. Dies allein begründet aber zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzu- keine Haftung für die Inhalte der über diesen Link werben oder dies auch nur zu versuchen“ ist erreichbaren Internetseite. Macht sich jemand wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot fremde Informationen zu eigen, auf die er mit- (§ 307 Abs. 1 BGB) unwirksam. Die Bestimmung 27.5. • Sozialversicherung 4 DHPG aktuell, Ausgabe 05.16 der Verbraucher dienenden Marktverhaltensre- benachteiligt den anderen Vertragsteil unange- erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses messen und ist nicht hinreichend klar, verständ- zwischen dem Handelsvertreter und der Klägerin lich und bestimmt gefasst. Verträge mit dieser geschlossen hatten. Folge Sachverhalt: Im Handelsvertretervertrag der unwirksamen Klausel war, dass zwischen eines Vermögensberaters war ein nachvertragli- den Parteien überhaupt kein nachvertragliches ches Wettbewerbsverbot in Form einer Kunden- Wettbewerbsverbot oder eine Kundenschutz- schutzklausel verankert. Danach verpflichtete klausel bestand. Auch die Möglichkeit einer sich der Handelsvertreter, „es für die Dauer von ergänzenden Vertragsauslegung schloss der Bun- zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertre- desgerichtshof aus, denn die Vereinbarung lasse terverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft nicht erkennen, worauf sich die Klausel bezogen Vermögensberater, andere Mitarbeiter oder Kun- haben sollte. den abzuwerben oder dies alles auch nur zu ver- Konsequenz: Um in der Praxis Bestand für suchen“. Bei dem Handelsvertretervertrag han- nachvertragliche Wettbewerbsverbote zu gewähr- delte es sich um einen Mustervertrag und damit leisten und dem Transparenzgebot zu genügen, um allgemeine Geschäftsbedingungen der klagen- sollte den Finanzdienstleistungsgesellschaft. Der Han- immer eine entsprechende Karenzentschädigung delsvertreter kündigte das Vertragsverhältnis mit zugunsten des Handelsvertreters aufgenommen Wirkung zum 30.9.2011. Die Klägerin machte da- werden. Ein nachvertraglicher Kundenschutz ist raufhin verschiedene Ansprüche − gestützt auf das demgegenüber auch ohne unbedingte Zahlung nachvertragliche Wettbewerbsverbot − geltend, einer Karenzentschädigung möglich. Da die Zuläs- da der verklagte Handelsvertreter im Zeitraum sigkeit immer eine Frage des Einzelfalls ist, sollte von 2012 bis 2013 mehrere Kunden zur Kündigung jedenfalls sowohl in allgemeinen Geschäftsbedin- oder Änderung ihrer mit der Klägerin abgeschlos- gungen als auch in Individualvereinbarungen eine senen Verträge veranlasst habe. Schließlich hatte klare, verständliche und hinreichend bestimmte der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit Formulierung gewählt werden. in allgemeinen Geschäftsbedingungen des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu entscheiden. Entscheidung: Die Karlsruher Richter erklärten die vertragliche Bestimmung, wonach das Abwerben von Kunden verboten wurde, für ► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer Fehlende Exportnachweise unwirksam. Nach dem Gesetz kann sich eine Das Bundesfinanzministerium hat ein neues unangemessene Benachteiligung des Vertrags- Schreiben zum Vorsteuervergütungsverfah- partners und damit die Unwirksamkeit der ent- ren bei Ausfuhr- und innergemeinschaftli- sprechenden Klausel daraus ergeben, dass diese chen Lieferungen veröffentlicht. nicht klar und verständlich ist. § 307 Abs. 1 BGB normiert dieses „Transparenzgebot“, nach dem Einführung: Die Steuerbefreiung für Exporte der Verwender von allgemeinen Geschäftsbedin- (innergemeinschaftliche Lieferungen und Aus- gungen verpflichtet ist, den Regelungsgehalt der fuhren) setzt voraus, dass der liefernde Unter- einzelnen Vertragsbestimmungen möglichst klar nehmer deren Vorliegen nachweist. Insbesondere und überschaubar darzustellen. Diesen Anforde- bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann rungen hielt die streitige Bestimmung indes nicht dieser Nachweis Unternehmer vor Probleme stand, denn ihr war die Reichweite des Abwerbe- stellen. Gelingt er nicht, so kann das Risiko einer verbots nicht klar und verständlich zu entneh- Steuernachzahlung nur vermieden werden, wenn men. Es war bereits unklar, ob mit „Kunden“ alle mit Umsatzsteuer fakturiert wird. Eine aktuelle Personen gemeint waren, die bereits Verträge Verwaltungsanweisung zeigt nun auf, welche mit der klagenden Finanzdienstleistungsgesell- Konsequenzen dies für die Beteiligten hat. schaft geschlossen hatten, oder vielmehr nur Neue Verwaltungsanweisung: Nach einer solche Personen, deren Vertragsabschlüsse der neuen Verwaltungsanweisung des Bundesfinanz- beklagte Handelsvertreter vermittelt hatte. ministeriums können Kunden die ausgewiesene Ferner war nicht hinreichend deutlich, ob die Umsatzsteuer nicht im Rahmen des Vorsteuer- Klausel auch diejenigen Personen erfasste, die vergütungsverfahrens geltend machen, wenn DHPG aktuell, Ausgabe 05.16 5 feststeht, dass die Voraussetzungen für eine steu- ten Belege beurteilen kann, ob eine steuerfreie erfreie innergemeinschaftliche Lieferung bzw. Lieferung vorliegt oder nicht, wenn von den Lie- Ausfuhr vorliegen, da die Umsatzsteuer unbe- feranten hierzu zahlreiche zusätzliche Nachweise rechtigt ausgewiesen wurde. gefordert werden. Konsequenzen: Es ist zu befürchten, dass das Bundesfinanzministerium mit der Verwaltungsanweisung die schon gängige Praxis des Bundes- ► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer zentralamtes für Steuern bestätigt. Während die Überlassung des Inventars als Nebenleistung zur Miete Umsätze der inländischen Lieferanten bei ungenügenden Nachweisen der Umsatzsteuer unterworfen werden, wird deren ausländischen Kunden regelmäßig die Vergütung der Vorsteuer mit dem Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob die Argument versagt, „objektiv“ betrachtet handele Überlassung des Inventars als Nebenleistung zur es sich eigentlich um einen steuerfreien Export. Vermietung des Grundstücks steuerfrei erfolgt. Problematisch ist, dass diese Wertung keinen Einfluss auf die Behandlung des Umsatzes des Liefe- Einführung: Die Vermietung von Grundstü- ranten hat. Die Lieferanten müssen daher darauf cken ist steuerbefreit. Dagegen unterliegt die achten, dass sie die Steuerfreiheit nachweisen Überlassung von Inventar, für sich genommen, können. Gestaltet sich dies schwierig, so ist es der Umsatzsteuer. Wird das Grundstück nebst keine Lösung, einfach Umsatzsteuer in Rechnung Inventar vermietet, war bisher umstritten, ob zu stellen. Die Kunden dürften mangels Abzugs- die Überlassung des Inventars als Nebenleis- möglichkeit regelmäßig nicht bereit sein, diese tung zur Vermietung des Grundstücks steuerfrei zu zahlen. Wird ihnen die Vorsteuervergütung erfolgt. versagt, sind Konflikte in der Geschäftsbeziehung Neues Urteil des Bundesfinanzhofs: Der Bun- zu befürchten. Ausländische Unternehmen, denen desfinanzhof hat nun zu obiger Rechtsfrage Stel- die Vorsteuervergütung derart versagt wird, soll- lung bezogen. Zugrunde lag ein Fall, in dem ein ten prüfen, ob dies zutreffend ist. Denn es ist Seniorenwohnpark verpachtet wurde. Die Verpach- fraglich, ob das Bundeszentralamt für Steuern tung betraf das Grundstück nebst der Einrichtung alleine aufgrund der Durchsicht der eingereich- der Wohnanlage. Nach Ansicht des Bundesfinanz- ► FÜR DIE PRAXIS: HR SERVICES − NEUE EXPERTIN FÜR ALLE THEMEN RUND UM DIE SOZIALVERSICHERUNG Marko Müller Wirtschaftsprüfer, Steuerberater [email protected] DHPG Bonn 6 DHPG aktuell, Ausgabe 05.16 Jedes Jahr werden neue Gesetze erlassen, bestehende Gesetze angepasst oder erweitert. So zum Beispiel auch die Regelungen für Syndikusanwälte, die seit Beginn dieses Jahres erneut für Handlungsbedarf gesorgt haben. Regelmäßig werden bestehende Regelungen geändert und zum Teil auch in der Vergangenheit vorgenommene Anpassungen wieder rückgängig gemacht. Nicht immer fällt es leicht, da in allen Themen den Überblick zu behalten. gesetzlichen Krankenkassen im Bereich des Versi- Zu Ihrer Unterstützung bietet die DHPG im Rahmen der HR Services ihren Mandanten umfangreiche Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht an. Seit einigen Monaten ist das bestehende Team nun durch eine Expertin für das Sozialversicherungsrecht vervollständigt worden. Astrid Zuleger war 25 Jahre als Krankenkassenbetriebswirtin bei mittleren und großen liegt insbesondere in den Bereichen Entsendungen, cherungs- und Beitragsrechts tätig. In der an den METRO AG Konzern angeschlossenen BKK hat sie über viele Jahre hinweg, speziell die Expatriates, Mitarbeiter, die ins Ausland entsendet werden oder aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten, betreut. Sie bringt tiefgehende Prozesskenntnisse und langjährige Praxiserfahrung mit. Ihre Expertise des Sozialversicherungsrechts Einstrahlung, Ausstrahlung, Studenten und „geringfügige Beschäftigte“, Gesellschaftsrecht in der Sozialversicherung, wie zum Beispiel Statusfeststellungsverfahren bei GmbH-Gesellschaftern und Einstufung der Krankenkassenbeiträge von freiwilligen Mitgliedern. Ebenso steht Frau Zuleger mit Rat und Tat bereits im Vorfeld und während der Betriebs- hofs stellt die Überlassung der Möblierung eine ► Unternehmen/Privat Nebenleistung zur Vermietung dar und ist daher Flüchtlingshilfe und Umsatzsteuer steuerfrei, sofern die Überlassung langfristig ist. Konsequenz: Das Urteil wendet sich offen gegen die Verwaltungsauffassung, die nun nicht mehr haltbar ist. Das Urteil ist insbesondere für Mieter von Um sich in der Flüchtlingshilfe engagierende Bedeutung. Handelt es sich hierbei, wie im Fall, um Organisationen zu unterstützen, hat das Bun- Unternehmen, die selbst nicht zum Vorsteuerabzug desfinanzministerium berechtigt sind, so entfällt für diese voraussichtlich erlassen. Billigkeitsmaßnahmen zukünftig der Kostenfaktor Umsatzsteuer. Vermieter müssen dagegen nun Sorge tragen, dass die Miet- Einführung: Der Zustrom an Flüchtlingen verträge einwandfrei sind bzw. deren Abrechnung stellt nicht nur die Europäische Union vor Pro- korrekt erfolgt. Auch ist zu prüfen, ob die Vorsteuer bleme, sondern auch das Umsatzsteuergesetz aus der Anschaffung des Inventars bei Übergang zur (UStG). Explizite Regelungen zur Flüchtlings- steuerfreien Vermietung zu korrigieren ist. Es ist hilfe sind darin nicht enthalten. Um Orga- zu hoffen, dass die Finanzverwaltung zügig zu dem nisationen, die sich in der Flüchtlingshilfe Urteil Stellung bezieht, da dieses noch etliche Fra- engagieren, zu helfen, hat das Bundesfinanz- gen offenlässt, z.B. ob Betriebsvorrichtungen auch ministerium mit Schreiben vom 9.2.2016 nun unter den Begriff des „Inventars“ fallen. Für betrof- Billigkeitsmaßnahmen erlassen. fene Unternehmer (Mieter und Vermieter) besteht Neue Verwaltungsanweisung: Die Maß- jetzt grundsätzlich Handlungsbedarf. Bevor nun nahmen betreffen Leistungen im Rahmen der aber „Schnellschüsse“ getätigt werden, sollte drin- Flüchtlingshilfe, die von Einrichtungen, die gend steuerlicher Rat zu diesem Themenkomplex ausschließlich und unmittelbar gemeinnützi- eingeholt werden. Denn zum einen bedürfen die gen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken die- Folgen aus dem vorliegenden Urteil einer komple- nen, erbracht werden. Folgende Vereinfachun- xen Betrachtung und zum anderen sind auch noch gen gelten für die Veranlagungszeiträume 2014 andere Rechtsfragen in die Betrachtung einzubezie- bis 2018: Steuerbegünstigte Körperschaften, hen, z.B. die korrekte Abrechnung von Nebenkosten, die bestimmte Leistungen an Flüchtlinge, z.B. die ebenfalls höchst umstritten ist. Betreuung, erbringen, können die hierfür von prüfungen durch die Einzugsstellenprüfer zur Seite. Dies hat den Vorteil, dass Verfahrenswege mit Krankenkassen verkürzt und eventuelle Streitigkeiten im Vorfeld ausgeräumt werden können. Es können Kosten für teure Klageverfahren eingespart werden. Betreffenden alle Formalitäten mit den Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Unser breit aufgestelltes Team aus erfahrenen Insbesondere in der Beratung von Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden, kann Frau Zuleger in Ergänzung zu unserem steuer- und arbeitsrechtlichen Know-how alle Auswirkungen für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufzeigen. Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass grundsätzlich, anders als im Steuerrecht, bereits ab dem ersten Tag einer Entsendung bzw. Dienstreise ins Ausland das deutsche Sozialversicherungsrecht endet. Es sei denn, entsprechende Anträge werden gestellt oder Vereinbarungen geschlossen. Hier erledigen wir für die Experten berät Mandanten als Arbeitgeber und auch deren Mitarbeiter, so dass alle Beteiligten „umfassend geschützt“ und „gut gerüstet“ ihre Auslandseinsätze durchführen können. Wir beraten nicht nur in Hinsicht auf das deutsche Recht, sondern als Mitglied von NEXIA International können wir unseren Mandanten auch über die Ländergrenzen hinweg in über 100 Ländern weltweit beratend und unterstützend zur Seite stehen. Astrid Zuleger Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir hel- [email protected] fen Ihnen gerne weiter. DHPG Bonn Krankenkassenbetriebswirtin DHPG aktuell, Ausgabe 05.16 7 öffentlichen Kassen oder anderen steuerbe- der Nachweis erbracht wird, dass das Kind günstigten Körperschaften erhaltenen Entgelte weiterhin für einen Beruf ausgebildet wird und dem begünstigten Zweckbetrieb zuordnen. tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Begünstigungen, die für vergleichbare Leis- Eine unschädliche Erwerbstätigkeit liegt neben tungen an andere Leistungsempfänger (z.B. einem Ausbildungsdienst- oder geringfügigen Obdachlose) gelten, können unter bestimmten Beschäftigungsverhältnis bei bis zu 20 Stun- Voraussetzungen auch auf die Flüchtlingshilfe den regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit angewendet werden. So sind z.B. Leistungen vor. Die Erwerbstätigkeitsprüfung gilt nicht der anerkannten Wohlfahrtsverbände in die- bei Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr sem Zusammenhang steuerfrei, auch dann, vollendet haben und als arbeitsuchend gemel- wenn die Flüchtlingshilfe nicht Gegenstand der det sind, sowie bei behinderten Kindern. Das Satzung ist. Ferner gibt es Erleichterungen für Bundesministerium der Finanzen hat in einem die Errichtung und den Betrieb von Flüchtlings- neuen Schreiben zur Anwendung der Erwerbs- unterkünften. tätigkeitsprüfung einige wesentliche Änderun- Konsequenzen: Das Schreiben des Bundes- gen veröffentlicht. finanzministeriums ergeht ergänzend zu einem Erstmalige Berufsausbildung oder Erst- Schreiben vom 20.11.2014. Organisationen studium: Eine erstmalige Berufsausbildung und Unternehmen, die Flüchtlingshilfe prakti- liegt vor, wenn ihr keine andere abgeschlossene zieren, sollten sich im Detail mit beiden Sch- Berufsausbildung bzw. kein abgeschlossenes reiben auseinandersetzen. Unternehmer, die berufsqualifizierendes Hochschulstudium vo- im Rahmen dieser Billigkeitsmaßnahmen eine rausgegangen ist. Ein Studium stellt ein Erst- Steuerbefreiung beanspruchen, müssen diese studium dar, wenn es sich um eine Erstaus- auch bei gleichartigen Leistungen anwenden. bildung handelt. Es darf ihm kein anderes, Dies ist zu beachten, da der Vorsteuerabzug durch einen berufsqualifizierenden Abschluss aus hiermit in Verbindung stehenden Eingangs- beendetes Studium bzw. keine andere abge- leistungen ausgeschlossen ist. schlossene nichtakademische Berufsausbil- dung vorausgegangen sein. Ein Studium wird, ► Privat sofern zwischen Prüfung und Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses noch keine Voll- Volljährige Kinder und Kindergeld zeiterwerbstätigkeit im angestrebten Beruf Das Bundesfinanzministerium hat ein neues gabe des Prüfungsergebnisses abgeschlossen. Schreiben zur Anwendung der Erwerbstätigkeits- Ist prüfung bei volljährigen Kindern veröffentlicht. erkennbar, dass das Kind sein angestrebtes ausgeübt wird, regelmäßig erst mit Bekanntaufgrund objektiver Beweisanzeichen Berufsziel noch nicht erreicht hat, kann auch ► VERÖFFENTLICHUNGEN RA Frank Dickmann, Verbindliche Bedarfsplanung: null und nichtig?, in: Altenheim, Heft 5/2016, S. 46−48. WP StB Uwe Stengert, Die Qualitäts-BWA, in: Der Steuerberater, Heft 3/2016, S. 124 ff. 8 DHPG aktuell, Ausgabe 05.16 Kernaussage: Bis einschließlich zum Jahr eine weiterführende (mehraktige) Ausbildung 2011 konnten volljährige Kinder ihren Eltern noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizie- den Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfrei- ren sein. Abzustellen ist dabei darauf, ob die betrag (in der Regel bis zur Vollendung des weiterführende Ausbildung in einem engen 25. Lebensjahres) nur dann aufrechterhalten, sachlichen Zusammenhang mit der nicht- wenn ihre Einkünfte und Bezüge den Grund- akademischen Ausbildung oder dem Erststu- freibetrag von 8.004 € nicht überschritten. dium steht und im engen zeitlichen Zusammen- Seit dem Jahr 2012 ist die Berücksichtigung hang durchgeführt wird. Der Abschluss eines als „steuerliches Kind“ bis zum Abschluss einer Bachelorstudiengangs stellt den Abschluss erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erst- eines Erststudiums dar und ein nachfolgender studiums einkunftsunabhängig zu prüfen. Nach Studiengang ist grundsätzlich als weiteres Stu- Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung dium anzusehen. Wird hingegen ein Masterstu- oder eines Erststudiums gilt die gesetzliche diengang besucht, der zeitlich und inhaltlich Vermutung, dass ein volljähriges Kind in der auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Die Vermu- abgestimmt ist, so ist dieser Teil der Erstaus- tung des Gesetzgebers gilt als widerlegt, wenn bildung. Bei konsekutiven Masterstudien- gängen an einer inländischen Hochschule ist lung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsver- von einem engen sachlichen Zusammenhang hältnis vorliegt, ist aus Vereinfachungsgründen auszugehen. Wird die Vorbereitung auf eine die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich. Promotion in einem engen zeitlichen Zusam- Für die Prüfung gilt das Monatsprinzip. Es menhang mit dem Erststudium durchgeführt, genügt, wenn die Voraussetzungen an einem ist sie noch Teil der erstmaligen Ausbildung. Tag vorliegen. Wenn z.B. erst im Laufe eines HCM Magazin berichtet: Neues Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe gilt dem Monats die schädliche Erwerbstätigkeit aufge- Begriff Erwerbstätigkeit ist nicht nur eine Erwerbstätigkeitsprüfung: Unter nommen wird, kann für diesen Monat noch eine nichtselbstständige Tätigkeit zu verstehen, Begünstigung erfolgen. sondern auch eine land- und forstwirtschaftli- Konsequenz: Zentrale Bedeutung des che, eine gewerbliche und eine selbstständige Schreibens Tätigkeit. Die Verwaltung eigenen Vermögens haben die aufgrund der neueren Rechtspre- ist demgegenüber keine Erwerbstätigkeit. Bei chung des Bundesfinanzhofs getätigten Aussa- Prüfung der unschädlichen Erwerbstätigkeit gen zu mehraktigen und studienintegrierten von wöchentlich insgesamt nicht mehr als 20 (dualen) Ausbildungen sowie konsekutiven Stunden ist von der individuell vertraglich Masterstudiengängen. Bei einem engen sach- vereinbarten Arbeitszeit auszugehen. Eine vor- lichen und zeitlichen Zusammenhang sieht übergehende (höchstens zwei Monate andau- die Finanzverwaltung das Erststudium noch ernde) Ausweitung der Beschäftigung auf mehr nicht als beendet an, so dass die Eltern gege- als 20 Stunden ist unbeachtlich, wenn während benenfalls weiterhin vom Kindergeld oder des Zeitraums innerhalb eines Kalenderjahrs, Kinderfreibetrag profitieren können. Während für das ansonsten die Voraussetzungen als das Schreiben des Bundesfinanzministeriums „steuerliches Kind“ vorliegen, die durch- grundsätzlich ab dem Jahr 2012 gilt, sind diese schnittliche wöchentliche Arbeitszeit nicht wesentlichen Änderungen ab dem Jahr 2015 mehr als 20 Stunden beträgt. Bei der Beurtei- oder in allen offenen Fällen anzuwenden. des Bundesfinanzministeriums „Im Bundesland Rheinland-Pfalz ist seit 1. März die überarbeitete Fassung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe in Kraft getreten. Damit werden die Anforderungen an Pflegeeinrichtungen sowie die Mitwirkungsrechte von Bewohnern geregelt.“ Frank Dickmann, RA [email protected] DHPG Euskirchen www.dhpg.de ► Presseecho ► PRAXISTIPP: AKTEN- UND DATENVERNICHTUNG IM UNTERNEHMEN Gelangt der Konkurrent an Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, ist der Bestand des Unternehmens ernsthaft gefährdet. Aber auch der Verlust von Kundenlisten oder Personaldaten ist ein Horrorszenario für viele Geschäftsführer. Deshalb sollte die sichere Akten- und Datenvernichtung in Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein. Neben dem Reputationsverlust und den möglichen wirtschaftlichen Schäden bei Datenverlusten drohen Sanktionen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beim Verlust personenbezogener Daten. Nach dem BDSG sind diese Daten zu löschen, wenn keine Rechtfertigung mehr für ihre Nutzung existiert, beispielsweise also die Einwilligung widerrufen oder die Vertragsbeziehung beendet wird. Eine Rechtfertigung besteht allerdings so lange, wie steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten greifen. Schutz bietet ein strukturierter Entsorgungsvorgang, bei dessen Implementierung die DHPG gerne unterstützt. Sinnvoll ist es, sich an der DIN 66399 zu orientieren. In einem 1. Schritt werden alle Datenträger erfasst, z.B. Papier, Festplatten, USB-Sticks etc. In einem 2. Schritt wird definiert, welche Schutzklasse jeweils Sinn macht: Schutzklasse 1 für normale interne Daten und die höchste Schutzklasse 3 für besonders geheime Daten. In einem 3. Schritt wird eine der sieben Sicherheitsstufen ausgewählt, also der Vernichtungsgrad (z.B. Papierschnipselgröße). In der Stufe 7 ist eine Reproduktion ausgeschlossen. Durch diese Skalierung kann gewährleistet werden, dass die Vernichtungskosten im Rahmen bleiben. Sinnvoll ist häufig die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Entsorgungsunternehmen. Autoren: Markus Feinendegen, Rechtsanwalt, FAGewRS, Datenschutzbeauftragter, [email protected], und Dr. Christian Lenz, Rechtsanwalt, FAStR, Datenschutzbeauftragter, [email protected] DHPG aktuell, Ausgabe 05.16 9 Creditreform informiert: ► Privat Zeitanteile der Reise für aufteilbar hielt. In der Arbeitsplatz im Wohnzimmer Folge hatte eine Vielzahl von Finanzgerichten Der Große Senat des Bundesfinanzhofs stellt ausreichend erachtet, so z.B. auch das Finanz- klar, was unter dem Begriff häusliches Arbeits- gericht Köln, das den Abzug der Kosten einer zimmer steuerrechtlich zu verstehen ist. „Arbeitsecke“ im privaten Wohnzimmer zuließ. Ähnlich war in dem der Entscheidung des Gro- Social Media und Arbeitsrecht „Soziale Netzwerke und Internetdienste sind unaufhaltbar in die moderne Arbeitswelt eingezogen. Dienste wie Facebook, Youtube, Xing und Twitter werden dabei gleichsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern genutzt. Das deutsche Arbeitsrecht hat sich auf Social Media jedoch noch nicht vollständig eingerichtet, viele Fragen sind noch nicht geklärt.“ Kernaussage: Nach derzeitiger gesetzlicher ßen Senats zugrunde liegenden Verfahren strei- Regelung sind Aufwendungen für ein häusliches tig, ob Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 % Arbeitszimmer steuerlich nur unter der Vo- zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung raussetzung abziehbar, dass für die betriebliche und Verpachtung und zu 40 % privat genutzt oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeits- wird, anteilig als Werbungskosten abziehbar platz zur Verfügung steht. Die Höhe der abzieh- sind. Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hatte baren Aufwendungen ist dabei grundsätzlich auf die Absicht, den vom Kläger nach einem „Tätig- 1.250 € begrenzt; ein uneingeschränkter Abzug keitsbericht“ aufgeteilten und durch Fotos von Dr. Anja Branz, RAin FAArbR ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer den Arbeitsmitteln nachgewiesenen Aufwand zu [email protected] qualitativen Mittelpunkt der gesamten betrieb- berücksichtigen. DHPG Bonn lichen oder beruflichen Betätigung bildet. Die Entscheidung: Der wegen grundsätzlicher www.dhpg.de ► Presseecho Abzugsbeschränkung erfasst insbesondere die Bedeutung angerufene Große Senat hält in sei- typischen Raumkosten, das heißt Abschreibun- nem Beschluss an dem Erfordernis der mindes- gen auf den Gebäudeanteil des Arbeitszimmers tens nahezu ausschließlich betrieblichen oder oder die Miete und andere Nebenkosten wie Gas, beruflichen Nutzung fest. Fehle es hieran, sind Wasser, Strom, Grundbesitzabgaben und Haus- die Aufwendungen insgesamt nicht abziehbar. versicherungen. Auch raumzugehörige und funk- In seiner Entscheidung begründet das der Große tionell dem Gebäude zuzurechnende Gegen- Senat neben dem allgemeinen Wortverständ- stände trifft die Beschränkung, so dass Tapeten, nis und der Anknüpfung an den herkömmlichen Teppiche, Vorhänge und Deckenlampen das Begriff des „häuslichen Arbeitszimmers“ damit, gleiche Schicksal tragen. Dagegen bleiben die dass diese Auslegung dazu beitragen werde, den Aufwendungen für typische Arbeitsmittel (z.B. betrieblich/beruflichen und den privaten Bereich der Schreibtisch und Büromöbel) als Werbungs- sachgerecht voneinander abzugrenzen, Gestal- kosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Der tungsmöglichkeiten zu unterbinden und den Ver- Große Senat des Bundesfinanzhofs musste sich waltungsvollzug zu erleichtern. Bei einer Auftei- jetzt erstmalig mit der Frage beschäftigen, ob lung ließen sich diese Ziele nicht erreichen und im Zuge der Rechtsentwicklung zur steuerlichen überprüfen. Insbesondere ein Nutzungszeiten- Behandlung und Aufteilung gemischter Kosten buch hätte keinen über eine bloße Behauptung an dem Erfordernis der nahezu ausschließlich des Steuerpflichtigen hinausgehenden Beweis- betrieblichen oder beruflichen Nutzung des wert. Eine Abweichung vom zuletzt geprägten Arbeitszimmers festgehalten wird. Aufteilungsgebot sieht der Große Senat nicht, ► VERANSTALTUNGEN StBin Andrea Köcher referiert am 31.5.2016 in Weingarten im Rahmen des Seminars „HLBS-Umsatzsteuer 2016“ der HLBS Informationsdienste GmbH. 10 eine anteilige Nutzung des Arbeitszimmers für DHPG aktuell, Ausgabe 05.16 Bisherige Rechtslage und Sachverhalt: weil es sich hinsichtlich des Arbeitszimmers um Seit jeher setzte der Begriff des häuslichen eine den allgemeinen Grundsätzen vorgehende Arbeitszimmers in der Rechtsprechung des Bun- Spezialregelung handele. desfinanzhofs voraus, dass der Raum wie ein Konsequenz: Nach der Klarstellung durch Büro eingerichtet ist und ausschließlich oder den Großen Senat gilt damit zukünftig wieder nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einnah- eindeutig das Erfordernis der nach der Einrich- men genutzt wird. Diese Rechtsprechung geriet tung und sonstigen erkennbaren objektiven jedoch ins Wanken, nachdem der Bundesfinanz- Umständen zu beurteilenden fast ausschließli- hof in mehreren Urteilen das Prinzip des Auf- chen Nutzung. Eine „Arbeitsecke“ reicht zumin- teilungsgebots (anstatt des Aufteilungsverbots) dest nicht mehr aus und bei der Einrichtung des geprägt hatte und danach u.a. Reiseaufwen- Arbeitszimmers in einem „Durchgangszimmer“ dungen bei gemischt beruflich/betrieblich und ist wie früher bereits mit großer Skepsis des privat veranlassten Reisen nach Maßgabe der Finanzamts zu rechnen, wenngleich hier die Umstände des Einzelfalls gelten. Die Geltend- Sachverhalt: Die im Streitjahr 91-jährige machung der Arbeitsmittel sollte aber auch in Klägerin bewohnte eine Drei-Zimmer-Wohnung unmöglichen Fällen nicht vergessen werden. im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ in einer Seniorenresidenz. Neben dem Mietvertrag mit ► Privat Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Senioren dem Eigentümer der Wohnung schloss sie mit dem Betreiber der Residenz einen Seniorenbetreuungsvertrag ab. Darin verpflichtete sich der Betreiber u.a. dazu, ein Notrufsystem an 24 Stunden pro Tag einschließlich des für die Nachtwache und die Soforthilfe im Notfall erforderli- Der Bundesfinanzhof nahm Stellung zu der chen Fachpersonals zur Verfügung zu stellen. Die Frage, ob Kosten für ein Notrufsystem als haus- Bewohnerin machte hierfür (neben anderen Auf- haltsnahe Dienstleistungen zu beurteilen sind. wendungen für Hausmeister und Hausreinigung) in ihrer Steuererklärung 1.357 € als Aufwendun- Kernaussage: Bei der Inanspruchnahme gen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend, von haushaltsnahen Dienstleistungen kann die die das Finanzamt nicht anerkannte. Im Anwen- tarifliche Einkommensteuer um bis zu 4.000 € dungsschreiben der Finanzverwaltung heißt es, gemindert werden. Begünstigt sind 20 % der Auf- dass Kosten einer Notbereitschaft oder Notfall- wendungen, so dass die volle Tarifermäßigung dienste nur abzugsfähig sind, soweit es sich um bei Aufwendungen von 20.000 € erreicht wird. eine nicht gesondert berechnete Nebenleistung, Der Begriff der „haushaltsnahen Dienstleistung“ z.B. im Rahmen eines Wartungsvertrags, han- ist gesetzlich nicht näher bestimmt, so dass sich delt. Alle anderen reinen Bereitschaftsdienste die Rechtsprechung dahin entwickelt hat, solche werden nicht begünstigt. Im Klageverfahren Leistungen zu fördern, die eine hinreichende dagegen gewährte das Finanzgericht Nürnberg Nähe zur Haushaltsführung aufweisen. Gerade der Bewohnerin die Steuerermäßigung. bei kranken und alten Menschen, die auf Hilfe Entscheidung: Der wegen grundsätzlicher tatsächlich angewiesen sind und deswegen in Bedeutung von der Finanzverwaltung angerufene einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht Bundesfinanzhof bestätigte die Vorinstanz, denn sind, hat sich die Finanzverwaltung in den letzten durch die Rufbereitschaft werde sichergestellt, Jahren häufig gesträubt, notwendige Aufwen- dass ein Bewohner, der sich im räumlichen Bereich dungen als förderungswürdig anzuerkennen. Ein seines Haushalts aufhalte, im Notfall Hilfe erhal- Haushalt in einem Heim ist gegeben, wenn die ten könne. Es handele sich auch um haushaltsnahe Räumlichkeiten des Bewohners nach ihrer Aus- Dienstleistungen, denn eine solche Rufbereitschaft stattung für eine Haushaltsführung geeignet sind leisteten typischerweise in einer Haushaltsgemein- (Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich), indivi- schaft zusammenlebende Familien- oder sonstige duell genutzt werden können (Abschließbarkeit) Haushaltsangehörige. Diese würden nach Auffas- und eine eigene Wirtschaftsführung des Bewoh- sung des Senats auch in dem Haushalt des Steuer- ners nachgewiesen oder glaubhaft gemacht pflichtigen erbracht, da der Leistungserfolg in der wird. Anders als bei den dem abgeschlossenen Wohnung des Steuerpflichtigen eintrete; dass sich Haushalt direkt zuzurechnenden Aufwendungen die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts des macht das Finanzamt bei Gemeinschaftskosten Steuerpflichtigen befinde, sei ohne Bedeutung. häufig Ärger. Selbst die steuerliche Förderung der Konsequenz: Soweit der Ausweis der Kosten Aufwendungen für das Zubereiten und Servieren für das Notrufsystem bisher noch nicht separiert von Speisen in einem Gemeinschaftsraum musste war, sollten sich die Heime auf die neuerliche erst finanzgerichtlich erkämpft werden, bis die Durchbrechung der einschränkenden Verwal- Verwaltung ihre Meinung geändert hat. Ähnlich tungsauffassung einstellen und ihre Abrechnun- wie damals hat der Bundesfinanzhof jetzt eine gen ändern, um dem Bewohner einen Nachweis Entscheidung zu den Kosten für ein Notrufsystem im Veranlagungsverfahren zu ermöglichen. Falls getroffen, welche die Finanzverwaltung ein wei- bereits ergangene Steuerbescheide noch nicht teres Mal zur Änderung ihrer Verwaltungsanwei- bestandskräftig geworden sind, ist zudem eine sung zwingen wird. Geltendmachung in Vorjahren zu prüfen. DHPG aktuell, Ausgabe 05.16 11 +++ Mehr als eine Million Flüchtlinge erreichten nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Jahr 2015 die Bundesrepublik Deutschland. Nach ihrer Flucht werden voraussichtlich viele dieser Menschen dauerhaft in Deutschland bleiben. Die rasche Integration in den Arbeitsmarkt spielt eine zentrale Rolle bei der gesellschaftlichen Integration und bei der Rückkehr in ein normales Leben. Es gibt jedoch gerade für Arbeitgeber einige rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen. Die DHPGArbeitsrechtsexpertin Dr. Anja Branz stellt eine 5-Punkte-Checkliste vor, die Arbeitgebern bei der Anstellung von Flüchtlingen als Orientierung dienen kann. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.dhpg.de. +++ Achtung: Derzeit werden wieder vermehrt Formulare zur Eintragung in Onlinedatenbanken an Firmen versandt. So auch zum Beispiel ein Formular zur Eintragung in ein „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung inkl. USt-IdNr.“. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um kostenpflichtige Eintragungen handelt. Sobald Sie das Formular ausfüllen und absenden, gehen Sie einen Vertrag ein, der Kosten verursacht und in der Regel mindestens zwei Jahre Laufzeit hat. +++ © DHPG DHPG 05.16 05 16 05 1 ► IMPRESSUM Immer in Ihrer Nähe: Herausgeber: DHPG Dr. Harzem & Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Marie-Kahle-Allee 2 D-53113 Bonn www.dhpg.de Redaktion: Dr. Andreas Rohde (verantwortlich), Dr. Lutz Engelsing, Brigitte Schultes E−Mail: [email protected] Konzeption: conovo media GmbH, Köln Layout, Grafik & Herstellung: DCM Druck Center Meckenheim GmbH Fotos/Illustrationen: Oliver Schmauch, Fotolia Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. 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