Ausgabe Mai 2016

05.16
DHPG
News aus Wirtschaft, Steuern, Recht
INHALT
EDITORIAL
► Top News
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser! Mit Spannung erwarten wir, wie sich die Politik in der
Augen auf beim Immobilienkauf
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Bestätigungs-E-Mail mit
Werbezusatz
Arbeitsplatz im Wohnzimmer
vom Bundesverfassungsgericht geforderten Erbschaftsteuerreform bewegen wird. Bis zu einer Neuregelung gilt auch weiterhin das bestehende Recht. Sollte der Gesetzgeber aus parteipolitischen
Querelen keine Einigung bis Ende Juni erlangen, so ist offen, was sich über diesen Stichtag hinaus
3
ergibt. Dies haben die obersten Richter vor wenigen Tagen auf Medienanfrage bekannt gegeben.
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Ein gutes Bild unserer derzeitigen politischen Kultur gibt dies allerdings nicht ab. Denn auch die
angekündigte Neuregelung der Arbeitnehmer-Überlassung und Werkverträge verschiebt sich durch
► News für Ihr Geschäft
eine Verbindung mit der Flüchtlingsthematik immer weiter nach hinten. Im Bereich der HR Servi-
Verjährungshemmung einer
ces, in dem es um die Fragen der Personalverwaltung − vom Arbeitsvertrag, der Lohnabrechnung
Steuerfahndungsprüfung
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bis hin zu Sachverhalten der Sozialversicherung und der internationalen Arbeitnehmerentsendung −
Haftung für Hyperlink
3
geht, wird auch die Frage nach den Beschäftigungsmöglichkeiten von Flüchtlingen gestellt.
Kundenschutzklausel beim
Handelsvertreter
4
Fehlende Exportnachweise
5
Überlassung des Inventars als
Nebenleistung zur Miete
Informationen dazu ebenso wie zum Sozialversicherungsrecht haben wir in dieser Ausgabe
für Sie zusammengestellt. Sprechen Sie uns
Ihr
bei Fragen gerne an. Wir wünschen Ihnen ein
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paar schöne Tage im Wonnemonat Mai.
6
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat
Wohnhaus bebautes Grundstück zum Preis von
Augen auf beim Immobilienkauf
550.000 € verkauft. In dem Kaufvertrag wurden
Der Bundesgerichtshof stellt in der Entschei-
Grundstücks und des Gebäudes ausgeschlossen. Die
dung klar, was von Käufern zu beachten ist,
Verkäufer hatten das Grundstück zuvor in einem
um wirksam die Beschaffenheitsmerkmale
Exposé und auf ihrer Internetseite angeboten und
der Immobilie zu vereinbaren.
darin eine Wohnfläche von ca. 200 m² und eine
Marko Müller
Für die Praxis: HR Services −
Neue Expertin für alle Themen
rund um die Sozialversicherung
Flüchtlingshilfe und
Umsatzsteuer
Volljährige Kinder und Kindergeld
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Praxistipp: Akten- und Datenvernichtung im Unternehmen
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Nutzfläche von ca. 15 m² angegeben. Den Käufern
Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Senioren
die Rechte der Käufer wegen Sachmängeln des
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► Kurz notiert
Kernaussage: Kommt es dem Käufer auf die
hatten sie auf Nachfrage Grundrisszeichnungen der
Wohnfläche an, muss er darauf bestehen, sie in den
drei Geschosse mit Angaben der Flächenmaße aus-
notariellen Grundstückskaufvertrag aufnehmen zu
gehändigt, aus deren Addition sich für die Räume
DHPG intern
3
lassen, sonst zieht er den Kürzeren. Beschaffen-
und die Dachterrasse eine Fläche von insgesamt
Zahlungstermine
4
heitsmerkmale, die im Rahmen der Vertragsver-
215,3 m² ergab. Als die Käufer die Wohnfläche
handlungen besprochen und angegeben worden
später durch einen Architekten berechnen ließen,
Veröffentlichungen
8
sind, müssen nach der aktuellen Rechtsprechung
ermittelte dieser unter Zugrundelegung der Wohn-
Veranstaltungen
10
des Bundesgerichtshofs auch in den notariellen
flächenverordnung eine tatsächliche Gesamtwohn-
Impressum, Kontakt
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Kaufvertrag aufgenommen werden. Nur in diesem
fläche von 171,74 m². Die Käufer verlangten da-
Fall kann der Käufer Rechte geltend machen, wenn
raufhin von den Verkäufern eine Zahlung von rund
die besprochene Beschaffenheit − z.B. die Wohn-
66.400 € zzgl. Zinsen als Kaufpreisminderung und
fläche oder das Baujahr − nicht vorhanden sind.
den Ersatz weiterer Schäden (wegen zu viel gezahl-
Sachverhalt: Die beklagten Verkäufer hatten
ter Grunderwerbsteuer und Bankzinsen sowie den
mit notariellem Vertrag vom 18.12.2009 an die
Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten).
klagenden Eheleute ein im Jahr 2003 mit einem
Die Klage blieb in allen Instanzen erfolglos.
Entscheidung: Das erstinstanzliche Gericht
Falle einer nach Abgabe der Steueranmeldung
war noch davon ausgegangen, dass die Kaufver-
noch nicht festgesetzten Steuer, weil eine He-
tragsparteien die im Exposé und in den Grundriss-
rabsetzung oder Steuervergütung zu erwarten ist.
plänen genannte Fläche als Beschaffenheit des
Sachverhalt: Die Klägerin übte im Jahr 1999
Kaufobjekts stillschweigend vereinbart hätten,
ein Gewerbe aus. Mit ihrer Umsatzsteuer-Jah-
und befand sich damit in Übereinstimmung mit
reserklärung für 1999 machte sie eine Steuer-
der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichts-
vergütung geltend. Das Finanzamt stimmte der
hofs. An dieser Auffassung halten die dortigen
Umsatzsteuererklärung weder zu, noch setzte es
Richter jedoch nicht mehr fest. Stattdessen
die Jahressteuer abweichend fest. Am 4.9.2001
bestimmten sie jetzt: Eine Beschreibung von
gab die Steuerfahndungsstelle gegenüber dem
Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäu-
Geschäftsführer der Klägerin die Eröffnung eines
des durch den Verkäufer vor Vertragsschluss,
Steuerstrafverfahrens bekannt. Die Fahndungs-
die in der notariellen Urkunde keinen Nieder-
prüfung betraf u.a. Ermittlungen wegen Hin-
schlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer
terziehung der Umsatzsteuer für das Jahr 1999.
Beschaffenheitsvereinbarung. Denn bei einem
Das gegenüber dem Geschäftsführer eingeleitete
beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäft sind alle
Steuerstrafverfahren wurde am 4.6.2006 einge-
Erklärungen in den Vertrag aufzunehmen, die
stellt. Im Jahr 2010 legte der Geschäftsführer im
Rechtswirkungen erzeugen sollen. Dazu gehören
Namen der Klägerin Einspruch wegen Nichtbear-
die Vereinbarungen über die Beschaffenheit. Sie
beitung der Umsatzsteuererklärung 1999 ein. Die-
konkretisieren die Verpflichtung des Verkäufers,
ser und eine später erhobene Untätigkeitsklage
dem Käufer die Sache frei von Sachmängeln zu
blieben ohne Erfolg. Das Finanzgericht wies die
verschaffen. Wird im Vertrag die Beschaffenheit
Klage ab; der Bundesfinanzhof hob das Urteil auf
nicht erwähnt, soll sie auch nicht geschuldet sein.
und verwies die Sache an das Untergericht zurück.
Konsequenz: Die Entscheidung ist in der Sache
Entscheidung: Der Ablauf der Festsetzungs-
richtig. Die Beurkundungspflicht soll dafür sorgen,
frist wegen Umsatzsteuer für das Jahr 1999
dass der Vertrag alle wesentlichen Vereinbarungen
war gehemmt (§ 171 Abs. 5 AO). Die gehemmte
vollständig enthält. Würde man, wie früher, davon
Festsetzungsfrist ist nicht abgelaufen, bevor die
ausgehen, dass neben der notariellen Urkunde
aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuer-
auch noch nicht beurkundete Vereinbarungen gel-
bescheide unanfechtbar geworden sind. Nach dem
ten sollten, muss dies zur Nichtigkeit des gesam-
Gesetzeswortlaut ist die Dauer der Ablaufhem-
ten Vertrags wegen Formverstoßes führen.
mung mit der Unanfechtbarkeit der aufgrund der
Ermittlungen zu erlassenden Bescheide verknüpft.
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat
Verjährungshemmung einer
Steuerfahndungsprüfung
Dies hat zur Folge, dass der Erlass eines (Änderungs-)Bescheids im Anschluss an eine Fahndungsprüfung grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung
zulässig ist. Es kommt nicht darauf an, dass diese
Bescheide innerhalb eines bestimmten Zeitraums
nach Abschluss der Ermittlungen ergehen oder
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden,
ihre Umsetzung über einen längeren Zeitraum
wann die Ablaufhemmung einer Steuerfahn-
unterbleibt. Im Regelfall endet die − gehemmte −
dungsprüfung endet.
Festsetzungsfrist, wenn die Fahndungsprüfung
Besteuerungsgrundlagen ermittelt, die in dem bis-
2
DHPG aktuell, Ausgabe 05.16
Kernaussage: Beginnen die mit der Steu-
herigen Steuerbescheid noch nicht erfasst waren
erfahndung betrauten Dienststellen vor Ablauf
und zu einer geänderten − unanfechtbaren − Steu-
der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit
erfestsetzung führen. Dies gilt auch dann, wenn
Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen, so
die ermittelten Besteuerungsgrundlagen zu einer
läuft die Festsetzungsfrist nach der Abgabenord-
erstmaligen unanfechtbaren Steuerfestsetzung
nung insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der
führen. Ebenso ist es im Falle einer nach Abgabe
Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide
der Steueranmeldung wegen § 168 Satz 2 AO
unanfechtbar geworden sind. Dies gilt nach einem
noch nicht festgesetzten Steuer. Auch hier endet
aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs auch im
die Ablaufhemmung erst, wenn die aufgrund
der Ermittlungen der Fahndungsprüfung noch zu
Antwort auf Ihre Mail [...]“ wie folgt den Eingang
erlassenden Bescheide unanfechtbar geworden
der E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren,
sind. Dies gilt auch bei zugunsten des Steuer-
vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen
pflichtigen gewonnenen Erkenntnissen. Folgt z.B.
Ihnen hiermit den Eingang Ihres Mails. Sie erhal-
aus den Ermittlungen der Fahndungsprüfung, dass
ten baldmöglichst eine Antwort. Mit freundli-
Angaben eines Steuerpflichtigen in einer Steuer-
chen Grüßen Ihre S. Versicherung
erklärung, die bisher noch nicht Gegenstand einer
Übrigens: Unwetterwarnungen per SMS kosten-
Steuerfestsetzung waren, beanstandungsfrei sind,
los auf Ihr Handy. Ein exklusiver Service nur für
müssen daher auch diese durch die Fahndungsprü-
S. Kunden. Infos und Anmeldung unter [...]
fung gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt wer-
Neu für iPhone-Nutzer: Die App S. Haus &
den, wenn und soweit die Prüfung vor Ablauf der
Wetter, inkl. Push-Benachrichtigungen für Un-
Festsetzungsfrist begonnen hat.
wetter und vieler weiterer nützlicher Features
Konsequenz: Die Ablaufhemmung des § 171
rund um Wetter und Wohnen: [...]
Abs. 5 Satz 1 AO ist nur dann ohne Bedeutung,
***Diese E-Mail wird automatisch vom System ge-
wenn sich aufgrund einer Fahndungsprüfung
neriert. Bitte antworten Sie nicht darauf.***“
keine Änderung der Besteuerungsgrundlagen
Der Kläger wandte sich daraufhin am 11.12.2013
ergibt. Im Streitfall konnte danach die Umsatz-
erneut per E-Mail an die Beklagte und rügte die in
steuerfestsetzung für das Jahr 1999 nur dann
der automatisierten Antwort enthaltene Werbung,
unterbleiben, wenn sich aufgrund der Ermitt-
mit der er nicht einverstanden sei. Auch auf diese
lungen der Fahndungsprüfung keine Änderungen
E-Mail sowie eine weitere mit einer Sachstands-
gegenüber der bisherigen Bescheidlage ergeben
anfrage vom 19.12.2013 erhielt der Kläger eine
hätten, da die Umsatzsteuer für das Jahr 1999
automatisierte Empfangsbestätigung mit dem obi-
Gegenstand der Fahndungsprüfung war und die
gen Inhalt. Mit seiner Klage verlangt der Kläger, die
Festsetzungsfrist im Streitfall noch gehemmt
Beklagte zu verurteilen, es zu unterlassen, mit ihm
ist. Keine Änderungen hätten sich aufgrund der
zu Werbungszwecken ohne sein Einverständnis per
Ermittlungen nur dann ergeben können, wenn
E-Mail Kontakt aufzunehmen oder aufnehmen zu
die Erkenntnis gewonnen worden wäre, dass die
lassen. Das Amtsgericht hat der Klage stattgege-
Klägerin keine Unternehmerin im Sinne des § 2
ben; auf die Berufung der Beklagten hin wurde das
Abs. 1 UStG ist. Nur in diesem Fall hätte eine
Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.
Umsatzsteuerfestsetzung unterbleiben können.
Entscheidung: Der Bundesgerichtshof gab der
Revision statt und stellte das amtsgerichtliche
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer/Privat
Urteil wieder her. Jedenfalls die Übersendung
der Bestätigungs-E-Mail mit Werbezusatz vom
Bestätigungs-E-Mail mit
Werbezusatz
19.12.2013 habe den Kläger in seinem allgemeinen
Zwischen den Parteien war streitig, inwie-
dürfen nicht zu Werbezwecken verwendet werden.
Persönlichkeitsrecht verletzt, weil sie gegen seinen
zuvor erklärten ausdrücklichen Willen erfolgt ist.
Konsequenz: Automatische E-Mail-Antworten
weit eine Bestätigungs-E-Mail einen Werbezusatz enthalten darf. Der Bundesgerichtshof
nahm hierzu Stellung.
Kernaussage: Eine gegen den erklärten Wil-
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer
Haftung für Hyperlink
len eines Verbrauchers übersandte E-Mail mit
Vom
werblichem Inhalt stellt eine Verletzung des
inwieweit durch das Setzen eines Links eine
allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
wettbewerbsrechtliche Haftung desjenigen
Sachverhalt: Der Kläger wandte sich als
Bundesgerichtshof
war
zu
klären,
begründet wird, der den Link gesetzt hat.
► DHPG INTERN
Jasmin Böhmer, Tanja Radigk,
Stefanie Stötzel und Dr. Stefanie
Tschersich sind von der Steuerberaterkammer Köln jeweils zur
Steuerberaterin ernannt worden.
Die Rechtsanwaltskammer hat Dr.
Christian Lenz zum Fachanwalt
für Steuerrecht und Klaus Regeling
zum Fachanwalt für Insolvenzrecht
ernannt.
Die Prüfung zum Steuerfachwirt
bzw. zur Steuerfachwirtin haben
Sven Flohr und Alexandra Rerich
erfolgreich bestanden.
Wir gratulieren!
Verbraucher am 10.12.2013 mit der Bitte um
Bestätigung einer von ihm ausgesprochenen Kün-
Kernaussage: Auch wenn das Setzen eines
digung per E-Mail an die Beklagte. Die Beklagte
Links eine geschäftliche Handlung darstellt, muss
bestätigte unter dem Betreff „Automatische
dies keine wettbewerbsrechtliche Haftung desjeDHPG aktuell, Ausgabe 05.16
3
nigen begründen, der den Link gesetzt hat. Wird
hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet er für diese
dem Unternehmer mitgeteilt, dass auf der von
zwar wie für eigene Informationen und kann bei
ihm verlinkten Internetseite Rechtsverletzungen
Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten wegen
vorzufinden sind, hat er dies zu prüfen. Ob die
Wettbewerbspflichtverletzungen in Anspruch
Rechtsverletzung offensichtlich ist, ist für die Prü-
genommen werden. Für Inhalte, deren rechts-
fungspflicht unerheblich.
verletzender Inhalt nicht deutlich erkennbar ist,
lifePR schreibt:
Sachverhalt: Als Facharzt für Orthopädie
haftet derjenige, der einen Link auf solche Inhalte
Neue Regelung zu Pensionsrückstellungen gilt ab heute:
bietet der Beklagte in seiner Praxis u.a. alter-
setzt, aber erst, wenn er selbst oder durch Dritte
nativmedizinische
an.
Kenntnis von der Rechtswidrigkeit erhält, sofern
Keine nachhaltige Entlastung für
Unternehmen
Mitte 2012 machte er auf seiner Website unter
er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat.
dem Stichwort „Implantat-Akupunktur“ für eine
Der durch den Beklagten gesetzte Link entsprach
Behandlungsform Werbung, bei der dem Patienten
im zu entscheidenden Fall jedoch einem Hinweis
an Akupunkturpunkten im Bereich der Ohrmuschel
auf weiterführende Literatur, mit deren Hilfe sich
winzige Nadeln subkutan implantiert werden.
der Websitebesucher weitere Informationsquellen
Auf den Unterseiten der Rubrik „Implantat-Aku-
selbstständig erschließen konnte. Der Link konnte
punktur“ wurde nach der Ankündigung „weitere
daher nicht so verstanden werden, dass der
Informationen auch über die Studienlage finden
Beklagte die inhaltliche Verantwortung für alle
sie unter …“ die Startseite der Internetpräsenz
Inhalte der Website des Forschungsverbands über-
des Forschungsverbands Implantat-Akupunktur
nehmen wollte. Zudem handelte es sich bei dem
verlinkt. Auf den Unterseiten des Webauftritts
Link nicht um einen so genannten Deeplink, der
des Verbands waren u.a. Aussagen zur Wirkung
direkt zu einzelnen Aussagen auf der Homepage
der Therapie abrufbar. Diese hielt der Kläger, ein
des Verbandes führte. Es war lediglich die als sol-
Verein zur Wahrung gewerblicher Interessen, für
che unbedenkliche Startseite des Verbandes ver-
irreführend und mahnte den Beklagten ab. Da-
linkt. Erst durch eigene Handlungen des Besuchers
raufhin entfernte der Beklagte den Link von sei-
(„Weiterklicken“) auf der verlinkten Website
ner Website. Eine Unterlassungserklärung gab er
waren die beanstandeten Inhalte zu erreichen.
„Der Zeitraum der Durchschnittsbildung für den relevanten Zinssatz zur
Abzinsung der Pensionsrückstellungen
wurde von sieben auf zehn Jahre
verlängert. Damit ist das ‚Explodieren‘
der Pensionsrückstellungen ein wenig
abgemildert − aber nicht gelöst. […]
Eine Verlängerung des Zeitraums auf
15 Jahre hätte eine nachhaltigere
Entlastung für die Unternehmen
bewirkt.“
Andreas Stamm, WP StB
[email protected]
DHPG Gummersbach
www.dhpg.de ► Presseecho
Behandlungsmethoden
nicht ab. Bei Meidung von Ordnungsmitteln ver-
Konsequenz: Die Entscheidung des Bundes-
urteilte das Landgericht den Beklagten dazu, es
gerichtshofs zeigt, dass stets sorgfältig zu prü-
zu unterlassen, in der konkreten Form der beiden
fen ist, welche Inhalte verlinkt werden, um eine
Internetseiten mit 33 näher bezeichneten Aussa-
entsprechende Haftung zu vermeiden.
gen − wie in der Urteilsformel wiedergegeben −
für eine Ohr-Implantat-Akupunktur zu werben
► ZAHLUNGSTERMINE
Steuern und Sozialversicherung
Mai 2016
und die Abmahnkosten des Klägers zu erstatten.
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer
Das Oberlandesgericht hob auf die Berufung des
Kundenschutzklausel beim
Handelsvertreter
Beklagten hin das Urteil auf und wies die Klage ab.
Auch vor dem Bundesgerichtshof hatte der Kläger
keinen Erfolg.
Entscheidung: Nach Ansicht der Richter
Der Bundesgerichtshof hatte über die Rechtmä-
31.5.
• Lohn- & Kirchensteuer
• Umsatzsteuer
stand dem Kläger kein Unterlassungsanspruch
ßigkeit des nachvertraglichen Wettbewerbsver-
wegen Verletzung einer dem Gesundheitsschutz
botes eines Handelsvertreters zu entscheiden.
17.5. (20.5.)
• Grundsteuer
• Gewerbesteuer
gelung zu. Der Beklagte haftet nicht für etwaige
Kernaussage: Die in einem Handelsver-
wettbewerbswidrige Inhalte auf der Website des
tretervertrag enthaltene, vom Unternehmer
Forschungsverbands. Weil die Abmahnung unbe-
als allgemeine Geschäftsbedingung gestellte
gründet war, stand dem Kläger kein Anspruch auf
Bestimmung „Der Vermögensberater verpflich-
Erstattung der Abmahnkosten zu. Das Setzen eines
tet sich, es für die Dauer von zwei Jahren nach
Links stellt zwar eine geschäftliche Handlung des
Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses
Unternehmers dar. Dies allein begründet aber
zu unterlassen, der Gesellschaft Kunden abzu-
keine Haftung für die Inhalte der über diesen Link
werben oder dies auch nur zu versuchen“ ist
erreichbaren Internetseite. Macht sich jemand
wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot
fremde Informationen zu eigen, auf die er mit-
(§ 307 Abs. 1 BGB) unwirksam. Die Bestimmung
27.5.
• Sozialversicherung
4
DHPG aktuell, Ausgabe 05.16
der Verbraucher dienenden Marktverhaltensre-
benachteiligt den anderen Vertragsteil unange-
erst nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
messen und ist nicht hinreichend klar, verständ-
zwischen dem Handelsvertreter und der Klägerin
lich und bestimmt gefasst.
Verträge mit dieser geschlossen hatten. Folge
Sachverhalt:
Im
Handelsvertretervertrag
der unwirksamen Klausel war, dass zwischen
eines Vermögensberaters war ein nachvertragli-
den Parteien überhaupt kein nachvertragliches
ches Wettbewerbsverbot in Form einer Kunden-
Wettbewerbsverbot oder eine Kundenschutz-
schutzklausel verankert. Danach verpflichtete
klausel bestand. Auch die Möglichkeit einer
sich der Handelsvertreter, „es für die Dauer von
ergänzenden Vertragsauslegung schloss der Bun-
zwei Jahren nach Beendigung des Handelsvertre-
desgerichtshof aus, denn die Vereinbarung lasse
terverhältnisses zu unterlassen, der Gesellschaft
nicht erkennen, worauf sich die Klausel bezogen
Vermögensberater, andere Mitarbeiter oder Kun-
haben sollte.
den abzuwerben oder dies alles auch nur zu ver-
Konsequenz: Um in der Praxis Bestand für
suchen“. Bei dem Handelsvertretervertrag han-
nachvertragliche Wettbewerbsverbote zu gewähr-
delte es sich um einen Mustervertrag und damit
leisten und dem Transparenzgebot zu genügen,
um allgemeine Geschäftsbedingungen der klagen-
sollte
den Finanzdienstleistungsgesellschaft. Der Han-
immer eine entsprechende Karenzentschädigung
delsvertreter kündigte das Vertragsverhältnis mit
zugunsten des Handelsvertreters aufgenommen
Wirkung zum 30.9.2011. Die Klägerin machte da-
werden. Ein nachvertraglicher Kundenschutz ist
raufhin verschiedene Ansprüche − gestützt auf das
demgegenüber auch ohne unbedingte Zahlung
nachvertragliche Wettbewerbsverbot − geltend,
einer Karenzentschädigung möglich. Da die Zuläs-
da der verklagte Handelsvertreter im Zeitraum
sigkeit immer eine Frage des Einzelfalls ist, sollte
von 2012 bis 2013 mehrere Kunden zur Kündigung
jedenfalls sowohl in allgemeinen Geschäftsbedin-
oder Änderung ihrer mit der Klägerin abgeschlos-
gungen als auch in Individualvereinbarungen eine
senen Verträge veranlasst habe. Schließlich hatte
klare, verständliche und hinreichend bestimmte
der Bundesgerichtshof über die Rechtmäßigkeit
Formulierung gewählt werden.
in
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu
entscheiden.
Entscheidung: Die Karlsruher Richter erklärten die vertragliche Bestimmung, wonach das
Abwerben von Kunden verboten wurde, für
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer
Fehlende Exportnachweise
unwirksam. Nach dem Gesetz kann sich eine
Das Bundesfinanzministerium hat ein neues
unangemessene Benachteiligung des Vertrags-
Schreiben zum Vorsteuervergütungsverfah-
partners und damit die Unwirksamkeit der ent-
ren bei Ausfuhr- und innergemeinschaftli-
sprechenden Klausel daraus ergeben, dass diese
chen Lieferungen veröffentlicht.
nicht klar und verständlich ist. § 307 Abs. 1 BGB
normiert dieses „Transparenzgebot“, nach dem
Einführung: Die Steuerbefreiung für Exporte
der Verwender von allgemeinen Geschäftsbedin-
(innergemeinschaftliche Lieferungen und Aus-
gungen verpflichtet ist, den Regelungsgehalt der
fuhren) setzt voraus, dass der liefernde Unter-
einzelnen Vertragsbestimmungen möglichst klar
nehmer deren Vorliegen nachweist. Insbesondere
und überschaubar darzustellen. Diesen Anforde-
bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann
rungen hielt die streitige Bestimmung indes nicht
dieser Nachweis Unternehmer vor Probleme
stand, denn ihr war die Reichweite des Abwerbe-
stellen. Gelingt er nicht, so kann das Risiko einer
verbots nicht klar und verständlich zu entneh-
Steuernachzahlung nur vermieden werden, wenn
men. Es war bereits unklar, ob mit „Kunden“ alle
mit Umsatzsteuer fakturiert wird. Eine aktuelle
Personen gemeint waren, die bereits Verträge
Verwaltungsanweisung zeigt nun auf, welche
mit der klagenden Finanzdienstleistungsgesell-
Konsequenzen dies für die Beteiligten hat.
schaft geschlossen hatten, oder vielmehr nur
Neue Verwaltungsanweisung: Nach einer
solche Personen, deren Vertragsabschlüsse der
neuen Verwaltungsanweisung des Bundesfinanz-
beklagte Handelsvertreter vermittelt hatte.
ministeriums können Kunden die ausgewiesene
Ferner war nicht hinreichend deutlich, ob die
Umsatzsteuer nicht im Rahmen des Vorsteuer-
Klausel auch diejenigen Personen erfasste, die
vergütungsverfahrens geltend machen, wenn
DHPG aktuell, Ausgabe 05.16
5
feststeht, dass die Voraussetzungen für eine steu-
ten Belege beurteilen kann, ob eine steuerfreie
erfreie innergemeinschaftliche Lieferung bzw.
Lieferung vorliegt oder nicht, wenn von den Lie-
Ausfuhr vorliegen, da die Umsatzsteuer unbe-
feranten hierzu zahlreiche zusätzliche Nachweise
rechtigt ausgewiesen wurde.
gefordert werden.
Konsequenzen: Es ist zu befürchten, dass das
Bundesfinanzministerium mit der Verwaltungsanweisung die schon gängige Praxis des Bundes-
► Unternehmen/GmbH-Geschäftsführer
zentralamtes für Steuern bestätigt. Während die
Überlassung des Inventars als
Nebenleistung zur Miete
Umsätze der inländischen Lieferanten bei ungenügenden Nachweisen der Umsatzsteuer unterworfen werden, wird deren ausländischen Kunden
regelmäßig die Vergütung der Vorsteuer mit dem
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob die
Argument versagt, „objektiv“ betrachtet handele
Überlassung des Inventars als Nebenleistung zur
es sich eigentlich um einen steuerfreien Export.
Vermietung des Grundstücks steuerfrei erfolgt.
Problematisch ist, dass diese Wertung keinen Einfluss auf die Behandlung des Umsatzes des Liefe-
Einführung: Die Vermietung von Grundstü-
ranten hat. Die Lieferanten müssen daher darauf
cken ist steuerbefreit. Dagegen unterliegt die
achten, dass sie die Steuerfreiheit nachweisen
Überlassung von Inventar, für sich genommen,
können. Gestaltet sich dies schwierig, so ist es
der Umsatzsteuer. Wird das Grundstück nebst
keine Lösung, einfach Umsatzsteuer in Rechnung
Inventar vermietet, war bisher umstritten, ob
zu stellen. Die Kunden dürften mangels Abzugs-
die Überlassung des Inventars als Nebenleis-
möglichkeit regelmäßig nicht bereit sein, diese
tung zur Vermietung des Grundstücks steuerfrei
zu zahlen. Wird ihnen die Vorsteuervergütung
erfolgt.
versagt, sind Konflikte in der Geschäftsbeziehung
Neues Urteil des Bundesfinanzhofs: Der Bun-
zu befürchten. Ausländische Unternehmen, denen
desfinanzhof hat nun zu obiger Rechtsfrage Stel-
die Vorsteuervergütung derart versagt wird, soll-
lung bezogen. Zugrunde lag ein Fall, in dem ein
ten prüfen, ob dies zutreffend ist. Denn es ist
Seniorenwohnpark verpachtet wurde. Die Verpach-
fraglich, ob das Bundeszentralamt für Steuern
tung betraf das Grundstück nebst der Einrichtung
alleine aufgrund der Durchsicht der eingereich-
der Wohnanlage. Nach Ansicht des Bundesfinanz-
► FÜR DIE PRAXIS: HR SERVICES − NEUE EXPERTIN FÜR ALLE THEMEN RUND UM DIE
SOZIALVERSICHERUNG
Marko Müller
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
[email protected]
DHPG Bonn
6
DHPG aktuell, Ausgabe 05.16
Jedes Jahr werden neue Gesetze erlassen, bestehende Gesetze angepasst oder erweitert. So zum Beispiel auch die Regelungen für Syndikusanwälte, die
seit Beginn dieses Jahres erneut für Handlungsbedarf
gesorgt haben. Regelmäßig werden bestehende Regelungen geändert und zum Teil auch in der Vergangenheit vorgenommene Anpassungen wieder rückgängig
gemacht. Nicht immer fällt es leicht, da in allen Themen den Überblick zu behalten.
gesetzlichen Krankenkassen im Bereich des Versi-
Zu Ihrer Unterstützung bietet die DHPG im Rahmen
der HR Services ihren Mandanten umfangreiche
Betreuung in den Bereichen Arbeits-, Steuer- und
Sozialversicherungsrecht an. Seit einigen Monaten
ist das bestehende Team nun durch eine Expertin
für das Sozialversicherungsrecht vervollständigt
worden. Astrid Zuleger war 25 Jahre als Krankenkassenbetriebswirtin bei mittleren und großen
liegt insbesondere in den Bereichen Entsendungen,
cherungs- und Beitragsrechts tätig. In der an den
METRO AG Konzern angeschlossenen BKK hat sie
über viele Jahre hinweg, speziell die Expatriates,
Mitarbeiter, die ins Ausland entsendet werden oder
aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um
hier zu arbeiten, betreut. Sie bringt tiefgehende
Prozesskenntnisse und langjährige Praxiserfahrung
mit. Ihre Expertise des Sozialversicherungsrechts
Einstrahlung, Ausstrahlung, Studenten und „geringfügige Beschäftigte“, Gesellschaftsrecht in der
Sozialversicherung, wie zum Beispiel Statusfeststellungsverfahren bei GmbH-Gesellschaftern und Einstufung der Krankenkassenbeiträge von freiwilligen
Mitgliedern. Ebenso steht Frau Zuleger mit Rat und
Tat bereits im Vorfeld und während der Betriebs-
hofs stellt die Überlassung der Möblierung eine
► Unternehmen/Privat
Nebenleistung zur Vermietung dar und ist daher
Flüchtlingshilfe und
Umsatzsteuer
steuerfrei, sofern die Überlassung langfristig ist.
Konsequenz: Das Urteil wendet sich offen gegen
die Verwaltungsauffassung, die nun nicht mehr haltbar ist. Das Urteil ist insbesondere für Mieter von
Um sich in der Flüchtlingshilfe engagierende
Bedeutung. Handelt es sich hierbei, wie im Fall, um
Organisationen zu unterstützen, hat das Bun-
Unternehmen, die selbst nicht zum Vorsteuerabzug
desfinanzministerium
berechtigt sind, so entfällt für diese voraussichtlich
erlassen.
Billigkeitsmaßnahmen
zukünftig der Kostenfaktor Umsatzsteuer. Vermieter
müssen dagegen nun Sorge tragen, dass die Miet-
Einführung: Der Zustrom an Flüchtlingen
verträge einwandfrei sind bzw. deren Abrechnung
stellt nicht nur die Europäische Union vor Pro-
korrekt erfolgt. Auch ist zu prüfen, ob die Vorsteuer
bleme, sondern auch das Umsatzsteuergesetz
aus der Anschaffung des Inventars bei Übergang zur
(UStG). Explizite Regelungen zur Flüchtlings-
steuerfreien Vermietung zu korrigieren ist. Es ist
hilfe sind darin nicht enthalten. Um Orga-
zu hoffen, dass die Finanzverwaltung zügig zu dem
nisationen, die sich in der Flüchtlingshilfe
Urteil Stellung bezieht, da dieses noch etliche Fra-
engagieren, zu helfen, hat das Bundesfinanz-
gen offenlässt, z.B. ob Betriebsvorrichtungen auch
ministerium mit Schreiben vom 9.2.2016 nun
unter den Begriff des „Inventars“ fallen. Für betrof-
Billigkeitsmaßnahmen erlassen.
fene Unternehmer (Mieter und Vermieter) besteht
Neue Verwaltungsanweisung: Die Maß-
jetzt grundsätzlich Handlungsbedarf. Bevor nun
nahmen betreffen Leistungen im Rahmen der
aber „Schnellschüsse“ getätigt werden, sollte drin-
Flüchtlingshilfe, die von Einrichtungen, die
gend steuerlicher Rat zu diesem Themenkomplex
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützi-
eingeholt werden. Denn zum einen bedürfen die
gen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken die-
Folgen aus dem vorliegenden Urteil einer komple-
nen, erbracht werden. Folgende Vereinfachun-
xen Betrachtung und zum anderen sind auch noch
gen gelten für die Veranlagungszeiträume 2014
andere Rechtsfragen in die Betrachtung einzubezie-
bis 2018: Steuerbegünstigte Körperschaften,
hen, z.B. die korrekte Abrechnung von Nebenkosten,
die bestimmte Leistungen an Flüchtlinge, z.B.
die ebenfalls höchst umstritten ist.
Betreuung, erbringen, können die hierfür von
prüfungen durch die Einzugsstellenprüfer zur Seite.
Dies hat den Vorteil, dass Verfahrenswege mit Krankenkassen verkürzt und eventuelle Streitigkeiten
im Vorfeld ausgeräumt werden können. Es können
Kosten für teure Klageverfahren eingespart werden.
Betreffenden alle Formalitäten mit den Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund,
der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen
Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.
Unser breit aufgestelltes Team aus erfahrenen
Insbesondere in der Beratung von Unternehmen,
die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden, kann
Frau Zuleger in Ergänzung zu unserem steuer- und
arbeitsrechtlichen Know-how alle Auswirkungen
für die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufzeigen. Vielen Unternehmern
ist nicht bewusst, dass grundsätzlich, anders als im
Steuerrecht, bereits ab dem ersten Tag einer Entsendung bzw. Dienstreise ins Ausland das deutsche
Sozialversicherungsrecht endet. Es sei denn, entsprechende Anträge werden gestellt oder Vereinbarungen geschlossen. Hier erledigen wir für die
Experten berät Mandanten als Arbeitgeber und
auch deren Mitarbeiter, so dass alle Beteiligten
„umfassend geschützt“ und „gut gerüstet“ ihre
Auslandseinsätze durchführen können. Wir beraten
nicht nur in Hinsicht auf das deutsche Recht, sondern als Mitglied von NEXIA International können
wir unseren Mandanten auch über die Ländergrenzen hinweg in über 100 Ländern weltweit beratend
und unterstützend zur Seite stehen.
Astrid Zuleger
Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir hel-
[email protected]
fen Ihnen gerne weiter.
DHPG Bonn
Krankenkassenbetriebswirtin
DHPG aktuell, Ausgabe 05.16
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öffentlichen Kassen oder anderen steuerbe-
der Nachweis erbracht wird, dass das Kind
günstigten Körperschaften erhaltenen Entgelte
weiterhin für einen Beruf ausgebildet wird und
dem begünstigten Zweckbetrieb zuordnen.
tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
Begünstigungen, die für vergleichbare Leis-
Eine unschädliche Erwerbstätigkeit liegt neben
tungen an andere Leistungsempfänger (z.B.
einem Ausbildungsdienst- oder geringfügigen
Obdachlose) gelten, können unter bestimmten
Beschäftigungsverhältnis bei bis zu 20 Stun-
Voraussetzungen auch auf die Flüchtlingshilfe
den regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit
angewendet werden. So sind z.B. Leistungen
vor. Die Erwerbstätigkeitsprüfung gilt nicht
der anerkannten Wohlfahrtsverbände in die-
bei Kindern, die noch nicht das 21. Lebensjahr
sem Zusammenhang steuerfrei, auch dann,
vollendet haben und als arbeitsuchend gemel-
wenn die Flüchtlingshilfe nicht Gegenstand der
det sind, sowie bei behinderten Kindern. Das
Satzung ist. Ferner gibt es Erleichterungen für
Bundesministerium der Finanzen hat in einem
die Errichtung und den Betrieb von Flüchtlings-
neuen Schreiben zur Anwendung der Erwerbs-
unterkünften.
tätigkeitsprüfung einige wesentliche Änderun-
Konsequenzen: Das Schreiben des Bundes-
gen veröffentlicht.
finanzministeriums ergeht ergänzend zu einem
Erstmalige Berufsausbildung oder Erst-
Schreiben vom 20.11.2014. Organisationen
studium: Eine erstmalige Berufsausbildung
und Unternehmen, die Flüchtlingshilfe prakti-
liegt vor, wenn ihr keine andere abgeschlossene
zieren, sollten sich im Detail mit beiden Sch-
Berufsausbildung bzw. kein abgeschlossenes
reiben auseinandersetzen. Unternehmer, die
berufsqualifizierendes Hochschulstudium vo-
im Rahmen dieser Billigkeitsmaßnahmen eine
rausgegangen ist. Ein Studium stellt ein Erst-
Steuerbefreiung beanspruchen, müssen diese
studium dar, wenn es sich um eine Erstaus-
auch bei gleichartigen Leistungen anwenden.
bildung handelt. Es darf ihm kein anderes,
Dies ist zu beachten, da der Vorsteuerabzug
durch einen berufsqualifizierenden Abschluss
aus hiermit in Verbindung stehenden Eingangs-
beendetes Studium bzw. keine andere abge-
leistungen ausgeschlossen ist.
schlossene
nichtakademische
Berufsausbil-
dung vorausgegangen sein. Ein Studium wird,
► Privat
sofern zwischen Prüfung und Bekanntgabe
des Prüfungsergebnisses noch keine Voll-
Volljährige Kinder und Kindergeld
zeiterwerbstätigkeit im angestrebten Beruf
Das Bundesfinanzministerium hat ein neues
gabe des Prüfungsergebnisses abgeschlossen.
Schreiben zur Anwendung der Erwerbstätigkeits-
Ist
prüfung bei volljährigen Kindern veröffentlicht.
erkennbar, dass das Kind sein angestrebtes
ausgeübt wird, regelmäßig erst mit Bekanntaufgrund
objektiver
Beweisanzeichen
Berufsziel noch nicht erreicht hat, kann auch
► VERÖFFENTLICHUNGEN
RA Frank Dickmann, Verbindliche
Bedarfsplanung: null und nichtig?, in: Altenheim, Heft 5/2016,
S. 46−48.
WP StB Uwe Stengert, Die Qualitäts-BWA, in: Der Steuerberater,
Heft 3/2016, S. 124 ff.
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DHPG aktuell, Ausgabe 05.16
Kernaussage: Bis einschließlich zum Jahr
eine weiterführende (mehraktige) Ausbildung
2011 konnten volljährige Kinder ihren Eltern
noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizie-
den Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfrei-
ren sein. Abzustellen ist dabei darauf, ob die
betrag (in der Regel bis zur Vollendung des
weiterführende Ausbildung in einem engen
25. Lebensjahres) nur dann aufrechterhalten,
sachlichen Zusammenhang mit der nicht-
wenn ihre Einkünfte und Bezüge den Grund-
akademischen Ausbildung oder dem Erststu-
freibetrag von 8.004 € nicht überschritten.
dium steht und im engen zeitlichen Zusammen-
Seit dem Jahr 2012 ist die Berücksichtigung
hang durchgeführt wird. Der Abschluss eines
als „steuerliches Kind“ bis zum Abschluss einer
Bachelorstudiengangs stellt den Abschluss
erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erst-
eines Erststudiums dar und ein nachfolgender
studiums einkunftsunabhängig zu prüfen. Nach
Studiengang ist grundsätzlich als weiteres Stu-
Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung
dium anzusehen. Wird hingegen ein Masterstu-
oder eines Erststudiums gilt die gesetzliche
diengang besucht, der zeitlich und inhaltlich
Vermutung, dass ein volljähriges Kind in der
auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang
Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Die Vermu-
abgestimmt ist, so ist dieser Teil der Erstaus-
tung des Gesetzgebers gilt als widerlegt, wenn
bildung.
Bei
konsekutiven
Masterstudien-
gängen an einer inländischen Hochschule ist
lung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsver-
von einem engen sachlichen Zusammenhang
hältnis vorliegt, ist aus Vereinfachungsgründen
auszugehen. Wird die Vorbereitung auf eine
die Einstufung des Arbeitgebers maßgeblich.
Promotion in einem engen zeitlichen Zusam-
Für die Prüfung gilt das Monatsprinzip. Es
menhang mit dem Erststudium durchgeführt,
genügt, wenn die Voraussetzungen an einem
ist sie noch Teil der erstmaligen Ausbildung.
Tag vorliegen. Wenn z.B. erst im Laufe eines
HCM Magazin berichtet:
Neues Landesgesetz über Wohnformen
und Teilhabe gilt
dem
Monats die schädliche Erwerbstätigkeit aufge-
Begriff Erwerbstätigkeit ist nicht nur eine
Erwerbstätigkeitsprüfung:
Unter
nommen wird, kann für diesen Monat noch eine
nichtselbstständige Tätigkeit zu verstehen,
Begünstigung erfolgen.
sondern auch eine land- und forstwirtschaftli-
Konsequenz:
Zentrale
Bedeutung
des
che, eine gewerbliche und eine selbstständige
Schreibens
Tätigkeit. Die Verwaltung eigenen Vermögens
haben die aufgrund der neueren Rechtspre-
ist demgegenüber keine Erwerbstätigkeit. Bei
chung des Bundesfinanzhofs getätigten Aussa-
Prüfung der unschädlichen Erwerbstätigkeit
gen zu mehraktigen und studienintegrierten
von wöchentlich insgesamt nicht mehr als 20
(dualen) Ausbildungen sowie konsekutiven
Stunden ist von der individuell vertraglich
Masterstudiengängen. Bei einem engen sach-
vereinbarten Arbeitszeit auszugehen. Eine vor-
lichen und zeitlichen Zusammenhang sieht
übergehende (höchstens zwei Monate andau-
die Finanzverwaltung das Erststudium noch
ernde) Ausweitung der Beschäftigung auf mehr
nicht als beendet an, so dass die Eltern gege-
als 20 Stunden ist unbeachtlich, wenn während
benenfalls weiterhin vom Kindergeld oder
des Zeitraums innerhalb eines Kalenderjahrs,
Kinderfreibetrag profitieren können. Während
für das ansonsten die Voraussetzungen als
das Schreiben des Bundesfinanzministeriums
„steuerliches Kind“ vorliegen, die durch-
grundsätzlich ab dem Jahr 2012 gilt, sind diese
schnittliche wöchentliche Arbeitszeit nicht
wesentlichen Änderungen ab dem Jahr 2015
mehr als 20 Stunden beträgt. Bei der Beurtei-
oder in allen offenen Fällen anzuwenden.
des
Bundesfinanzministeriums
„Im Bundesland Rheinland-Pfalz ist
seit 1. März die überarbeitete Fassung
des Landesgesetzes über Wohnformen
und Teilhabe in Kraft getreten. Damit
werden die Anforderungen an Pflegeeinrichtungen sowie die Mitwirkungsrechte von Bewohnern geregelt.“
Frank Dickmann, RA
[email protected]
DHPG Euskirchen
www.dhpg.de ► Presseecho
► PRAXISTIPP: AKTEN- UND DATENVERNICHTUNG IM UNTERNEHMEN
Gelangt der Konkurrent an Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, ist der Bestand des Unternehmens
ernsthaft gefährdet. Aber auch der Verlust von Kundenlisten oder Personaldaten ist ein Horrorszenario für viele Geschäftsführer. Deshalb sollte die sichere Akten- und Datenvernichtung in Unternehmen eine Selbstverständlichkeit sein.
Neben dem Reputationsverlust und den möglichen wirtschaftlichen Schäden bei Datenverlusten
drohen Sanktionen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) beim Verlust personenbezogener
Daten. Nach dem BDSG sind diese Daten zu löschen, wenn keine Rechtfertigung mehr für
ihre Nutzung existiert, beispielsweise also die Einwilligung widerrufen oder die Vertragsbeziehung beendet wird. Eine Rechtfertigung besteht allerdings so lange, wie
steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten greifen.
Schutz bietet ein strukturierter Entsorgungsvorgang, bei dessen Implementierung die DHPG
gerne unterstützt. Sinnvoll ist es, sich an der DIN 66399 zu orientieren. In einem 1. Schritt
werden alle Datenträger erfasst, z.B. Papier, Festplatten, USB-Sticks etc. In einem 2. Schritt
wird definiert, welche Schutzklasse jeweils Sinn macht: Schutzklasse 1 für normale interne Daten
und die höchste Schutzklasse 3 für besonders geheime Daten. In einem 3. Schritt wird eine der
sieben Sicherheitsstufen ausgewählt, also der Vernichtungsgrad (z.B. Papierschnipselgröße). In der
Stufe 7 ist eine Reproduktion ausgeschlossen. Durch diese Skalierung kann gewährleistet werden,
dass die Vernichtungskosten im Rahmen bleiben. Sinnvoll ist häufig die Zusammenarbeit mit einem
zertifizierten Entsorgungsunternehmen.
Autoren: Markus Feinendegen, Rechtsanwalt, FAGewRS, Datenschutzbeauftragter, [email protected],
und Dr. Christian Lenz, Rechtsanwalt, FAStR, Datenschutzbeauftragter, [email protected]
DHPG aktuell, Ausgabe 05.16
9
Creditreform informiert:
► Privat
Zeitanteile der Reise für aufteilbar hielt. In der
Arbeitsplatz im Wohnzimmer
Folge hatte eine Vielzahl von Finanzgerichten
Der Große Senat des Bundesfinanzhofs stellt
ausreichend erachtet, so z.B. auch das Finanz-
klar, was unter dem Begriff häusliches Arbeits-
gericht Köln, das den Abzug der Kosten einer
zimmer steuerrechtlich zu verstehen ist.
„Arbeitsecke“ im privaten Wohnzimmer zuließ.
Ähnlich war in dem der Entscheidung des Gro-
Social Media und Arbeitsrecht
„Soziale Netzwerke und Internetdienste sind unaufhaltbar in die
moderne Arbeitswelt eingezogen.
Dienste wie Facebook, Youtube, Xing
und Twitter werden dabei gleichsam
von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
genutzt. Das deutsche Arbeitsrecht
hat sich auf Social Media jedoch noch
nicht vollständig eingerichtet, viele
Fragen sind noch nicht geklärt.“
Kernaussage: Nach derzeitiger gesetzlicher
ßen Senats zugrunde liegenden Verfahren strei-
Regelung sind Aufwendungen für ein häusliches
tig, ob Kosten für einen Wohnraum, der zu 60 %
Arbeitszimmer steuerlich nur unter der Vo-
zur Erzielung von Einnahmen aus Vermietung
raussetzung abziehbar, dass für die betriebliche
und Verpachtung und zu 40 % privat genutzt
oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeits-
wird, anteilig als Werbungskosten abziehbar
platz zur Verfügung steht. Die Höhe der abzieh-
sind. Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs hatte
baren Aufwendungen ist dabei grundsätzlich auf
die Absicht, den vom Kläger nach einem „Tätig-
1.250 € begrenzt; ein uneingeschränkter Abzug
keitsbericht“ aufgeteilten und durch Fotos von
Dr. Anja Branz, RAin FAArbR
ist nur möglich, wenn das Arbeitszimmer den
Arbeitsmitteln nachgewiesenen Aufwand zu
[email protected]
qualitativen Mittelpunkt der gesamten betrieb-
berücksichtigen.
DHPG Bonn
lichen oder beruflichen Betätigung bildet. Die
Entscheidung: Der wegen grundsätzlicher
www.dhpg.de ► Presseecho
Abzugsbeschränkung erfasst insbesondere die
Bedeutung angerufene Große Senat hält in sei-
typischen Raumkosten, das heißt Abschreibun-
nem Beschluss an dem Erfordernis der mindes-
gen auf den Gebäudeanteil des Arbeitszimmers
tens nahezu ausschließlich betrieblichen oder
oder die Miete und andere Nebenkosten wie Gas,
beruflichen Nutzung fest. Fehle es hieran, sind
Wasser, Strom, Grundbesitzabgaben und Haus-
die Aufwendungen insgesamt nicht abziehbar.
versicherungen. Auch raumzugehörige und funk-
In seiner Entscheidung begründet das der Große
tionell dem Gebäude zuzurechnende Gegen-
Senat neben dem allgemeinen Wortverständ-
stände trifft die Beschränkung, so dass Tapeten,
nis und der Anknüpfung an den herkömmlichen
Teppiche, Vorhänge und Deckenlampen das
Begriff des „häuslichen Arbeitszimmers“ damit,
gleiche Schicksal tragen. Dagegen bleiben die
dass diese Auslegung dazu beitragen werde, den
Aufwendungen für typische Arbeitsmittel (z.B.
betrieblich/beruflichen und den privaten Bereich
der Schreibtisch und Büromöbel) als Werbungs-
sachgerecht voneinander abzugrenzen, Gestal-
kosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig. Der
tungsmöglichkeiten zu unterbinden und den Ver-
Große Senat des Bundesfinanzhofs musste sich
waltungsvollzug zu erleichtern. Bei einer Auftei-
jetzt erstmalig mit der Frage beschäftigen, ob
lung ließen sich diese Ziele nicht erreichen und
im Zuge der Rechtsentwicklung zur steuerlichen
überprüfen. Insbesondere ein Nutzungszeiten-
Behandlung und Aufteilung gemischter Kosten
buch hätte keinen über eine bloße Behauptung
an dem Erfordernis der nahezu ausschließlich
des Steuerpflichtigen hinausgehenden Beweis-
betrieblichen oder beruflichen Nutzung des
wert. Eine Abweichung vom zuletzt geprägten
Arbeitszimmers festgehalten wird.
Aufteilungsgebot sieht der Große Senat nicht,
► VERANSTALTUNGEN
StBin Andrea Köcher referiert am
31.5.2016 in Weingarten im Rahmen des Seminars „HLBS-Umsatzsteuer 2016“ der HLBS Informationsdienste GmbH.
10
eine anteilige Nutzung des Arbeitszimmers für
DHPG aktuell, Ausgabe 05.16
Bisherige Rechtslage und Sachverhalt:
weil es sich hinsichtlich des Arbeitszimmers um
Seit jeher setzte der Begriff des häuslichen
eine den allgemeinen Grundsätzen vorgehende
Arbeitszimmers in der Rechtsprechung des Bun-
Spezialregelung handele.
desfinanzhofs voraus, dass der Raum wie ein
Konsequenz: Nach der Klarstellung durch
Büro eingerichtet ist und ausschließlich oder
den Großen Senat gilt damit zukünftig wieder
nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einnah-
eindeutig das Erfordernis der nach der Einrich-
men genutzt wird. Diese Rechtsprechung geriet
tung und sonstigen erkennbaren objektiven
jedoch ins Wanken, nachdem der Bundesfinanz-
Umständen zu beurteilenden fast ausschließli-
hof in mehreren Urteilen das Prinzip des Auf-
chen Nutzung. Eine „Arbeitsecke“ reicht zumin-
teilungsgebots (anstatt des Aufteilungsverbots)
dest nicht mehr aus und bei der Einrichtung des
geprägt hatte und danach u.a. Reiseaufwen-
Arbeitszimmers in einem „Durchgangszimmer“
dungen bei gemischt beruflich/betrieblich und
ist wie früher bereits mit großer Skepsis des
privat veranlassten Reisen nach Maßgabe der
Finanzamts zu rechnen, wenngleich hier die
Umstände des Einzelfalls gelten. Die Geltend-
Sachverhalt: Die im Streitjahr 91-jährige
machung der Arbeitsmittel sollte aber auch in
Klägerin bewohnte eine Drei-Zimmer-Wohnung
unmöglichen Fällen nicht vergessen werden.
im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ in einer
Seniorenresidenz. Neben dem Mietvertrag mit
► Privat
Haushaltsnahe Dienstleistungen
bei Senioren
dem Eigentümer der Wohnung schloss sie mit
dem Betreiber der Residenz einen Seniorenbetreuungsvertrag ab. Darin verpflichtete sich der
Betreiber u.a. dazu, ein Notrufsystem an 24
Stunden pro Tag einschließlich des für die Nachtwache und die Soforthilfe im Notfall erforderli-
Der Bundesfinanzhof nahm Stellung zu der
chen Fachpersonals zur Verfügung zu stellen. Die
Frage, ob Kosten für ein Notrufsystem als haus-
Bewohnerin machte hierfür (neben anderen Auf-
haltsnahe Dienstleistungen zu beurteilen sind.
wendungen für Hausmeister und Hausreinigung)
in ihrer Steuererklärung 1.357 € als Aufwendun-
Kernaussage: Bei der Inanspruchnahme
gen für haushaltsnahe Dienstleistungen geltend,
von haushaltsnahen Dienstleistungen kann die
die das Finanzamt nicht anerkannte. Im Anwen-
tarifliche Einkommensteuer um bis zu 4.000 €
dungsschreiben der Finanzverwaltung heißt es,
gemindert werden. Begünstigt sind 20 % der Auf-
dass Kosten einer Notbereitschaft oder Notfall-
wendungen, so dass die volle Tarifermäßigung
dienste nur abzugsfähig sind, soweit es sich um
bei Aufwendungen von 20.000 € erreicht wird.
eine nicht gesondert berechnete Nebenleistung,
Der Begriff der „haushaltsnahen Dienstleistung“
z.B. im Rahmen eines Wartungsvertrags, han-
ist gesetzlich nicht näher bestimmt, so dass sich
delt. Alle anderen reinen Bereitschaftsdienste
die Rechtsprechung dahin entwickelt hat, solche
werden nicht begünstigt. Im Klageverfahren
Leistungen zu fördern, die eine hinreichende
dagegen gewährte das Finanzgericht Nürnberg
Nähe zur Haushaltsführung aufweisen. Gerade
der Bewohnerin die Steuerermäßigung.
bei kranken und alten Menschen, die auf Hilfe
Entscheidung: Der wegen grundsätzlicher
tatsächlich angewiesen sind und deswegen in
Bedeutung von der Finanzverwaltung angerufene
einem Alten- oder Pflegeheim untergebracht
Bundesfinanzhof bestätigte die Vorinstanz, denn
sind, hat sich die Finanzverwaltung in den letzten
durch die Rufbereitschaft werde sichergestellt,
Jahren häufig gesträubt, notwendige Aufwen-
dass ein Bewohner, der sich im räumlichen Bereich
dungen als förderungswürdig anzuerkennen. Ein
seines Haushalts aufhalte, im Notfall Hilfe erhal-
Haushalt in einem Heim ist gegeben, wenn die
ten könne. Es handele sich auch um haushaltsnahe
Räumlichkeiten des Bewohners nach ihrer Aus-
Dienstleistungen, denn eine solche Rufbereitschaft
stattung für eine Haushaltsführung geeignet sind
leisteten typischerweise in einer Haushaltsgemein-
(Bad, Küche, Wohn- und Schlafbereich), indivi-
schaft zusammenlebende Familien- oder sonstige
duell genutzt werden können (Abschließbarkeit)
Haushaltsangehörige. Diese würden nach Auffas-
und eine eigene Wirtschaftsführung des Bewoh-
sung des Senats auch in dem Haushalt des Steuer-
ners nachgewiesen oder glaubhaft gemacht
pflichtigen erbracht, da der Leistungserfolg in der
wird. Anders als bei den dem abgeschlossenen
Wohnung des Steuerpflichtigen eintrete; dass sich
Haushalt direkt zuzurechnenden Aufwendungen
die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts des
macht das Finanzamt bei Gemeinschaftskosten
Steuerpflichtigen befinde, sei ohne Bedeutung.
häufig Ärger. Selbst die steuerliche Förderung der
Konsequenz: Soweit der Ausweis der Kosten
Aufwendungen für das Zubereiten und Servieren
für das Notrufsystem bisher noch nicht separiert
von Speisen in einem Gemeinschaftsraum musste
war, sollten sich die Heime auf die neuerliche
erst finanzgerichtlich erkämpft werden, bis die
Durchbrechung der einschränkenden Verwal-
Verwaltung ihre Meinung geändert hat. Ähnlich
tungsauffassung einstellen und ihre Abrechnun-
wie damals hat der Bundesfinanzhof jetzt eine
gen ändern, um dem Bewohner einen Nachweis
Entscheidung zu den Kosten für ein Notrufsystem
im Veranlagungsverfahren zu ermöglichen. Falls
getroffen, welche die Finanzverwaltung ein wei-
bereits ergangene Steuerbescheide noch nicht
teres Mal zur Änderung ihrer Verwaltungsanwei-
bestandskräftig geworden sind, ist zudem eine
sung zwingen wird.
Geltendmachung in Vorjahren zu prüfen.
DHPG aktuell, Ausgabe 05.16
11
+++ Mehr als eine Million Flüchtlinge erreichten nach Angaben des Bundesinnenministeriums im
Jahr 2015 die Bundesrepublik Deutschland. Nach ihrer Flucht werden voraussichtlich viele dieser
Menschen dauerhaft in Deutschland bleiben. Die rasche Integration in den Arbeitsmarkt spielt eine
zentrale Rolle bei der gesellschaftlichen Integration und bei der Rückkehr in ein normales Leben. Es
gibt jedoch gerade für Arbeitgeber einige rechtliche Aspekte, die beachtet werden müssen. Die DHPGArbeitsrechtsexpertin Dr. Anja Branz stellt eine 5-Punkte-Checkliste vor, die Arbeitgebern bei der
Anstellung von Flüchtlingen als Orientierung dienen kann. Mehr Informationen finden Sie auf unserer
Homepage unter www.dhpg.de. +++ Achtung: Derzeit werden wieder vermehrt Formulare zur Eintragung in Onlinedatenbanken an Firmen versandt. So auch zum Beispiel ein Formular zur Eintragung in
ein „Zentrales Gewerberegister zur Erfassung inkl. USt-IdNr.“. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei
um kostenpflichtige Eintragungen handelt. Sobald Sie das Formular ausfüllen und absenden, gehen
Sie einen Vertrag ein, der Kosten verursacht und in der Regel mindestens zwei Jahre Laufzeit hat. +++
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