RS Vordrucke Nachweis (bZ) und BüB - Änderungen 2015

Forschungsnetzwerk Mittelstand
AiF e.V. • Bayenthalgürtel 23 • 50968 Köln
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Geschäftsführerinnen
und Geschäftsführer
der Forschungsvereinigungen der AiF
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Datum
Stefan Kurz
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15.07.2015
Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF)
 IGF-Vordruck Zahlenmäßiger Nachweis (bZ)
 IGF-Vordruck Beleg über Beschäftigungszeiten
Sehr geehrte Damen und Herren Geschäftsführer,
aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurden die o.g. Vordrucke
überarbeitet. Bitte leiten Sie die nachstehenden Informationen an Ihre Mitarbeiter und die Mitarbeiter der an Ihren IGF-Vorhaben beteiligten Forschungsstellen weiter:

Mit dem IGF-Vordruck Zahlenmäßiger Nachweis (bZ) können nun
nicht benötigte Zuwendungsmittel der IGF zur Verfügung gestellt werden. Die Beträge können somit früher und ohne spätere Einholung einer solchen Erklärung zur Bewilligung neuer Vorhaben genutzt werden.

Der IGF-Vordruck Beleg über Beschäftigungszeiten enthält nun Angaben zu den Personenmonaten. Es werden keine zusätzlichen Angaben von Ihnen benötigt; die Berechnung erfolgt automatisiert. Die bisher
manuell zu ermittelnde Anzahl der Personenmonate zum wissenschaftlich-technischen Personal benötigen Sie für die Sachberichte und die
Überwachung der Einhaltung der maximal zulässigen Personenmonate.
Die aktuellen IGF-Vordrucke finden Sie auf www.aif.de/igf/vordrucke.
Grundsätzlich sind ab sofort auch in allen laufenden IGF-Vorhaben die
neuen Fassungen zu verwenden. Nur übergangsweise werden noch Vordrucke nach altem Muster akzeptiert.
Wenn Sie Fragen und Erläuterungsbedarf haben, so zögern Sie bitte nicht,
uns anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Burkhard Schmidt
Geschäftsführer IGF