Anmeldung als pdf

ANMELDUNG
Messe Erding
vom 09.05. – 10.05.2015
Veranstalter und wirtschaftlicher Träger:
An
Fa. GARH – Messeorganisation
Ideeller Träger und Kooperationspartner
Stadt Erding, 85435 Erding
Fa. GARH Messeorganisation GmbH
Münchner Str. 10, 85435 Erding
Postfach 1155, 85421 Erding
Tel: 08122 / 55 93 13 Fax: 08121 / 22 37 135
Münchner Str. 10
85435 Erding
Wir werden folgende Produkte/Exponate ausstellen
Aussteller:
Firma
abweichende Rechnungsadresse
Firma
Straße
Straße
PLZ
Bearbeiter
Tel:
Internet:
Ort
PLZ
Ort
Fax:
Anmeldung für einen Stand
e-mail:
Halle
Gewünschter Stand-Nr.:
A
Front in m
Freigelände
Tiefe in m
Stand m²
€ / m²
a) Reihenstand
66,00
b) Reiheneckstand
69,00
c) Kopf-/Eckstand
69,00
d) Blockstand
66,00
Stand m²
€ / m²
14,50
Werbepauschale/Fläche
90,00
Enthalten sind die Werbepauschale sowie Stromanschluss bei den Hallenständen bis
1 KW pro Stand (für Freiflächen, Mehrbedarf bzw. Drehstrom gesondert beantragen)
*) Die Nettosumme versteht sich zzgl. gesetzlicher MwSt (derzeit 19%)
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Zusätzlicher Strombedarf:_______ KW (220V)
28,00 € / KW
Summe
Netto*
Drehstrom ______ (400V)
60,00 € / Anschluss
Wir benötigen eine DSL-Anschluss (über WLAN der Fa. GARH bereitgestellt)
Ja (95,00 € / Anschluss)
Nein
Wir erstellen einen Fertig- bzw. Systemstand
Ja
Nein
Front:______m
Tiefe:_______m (genaues Maß)
Das Standsystem der Fa. GARH verfügt über Holzblenden zur Befestigung Ihres Firmenschildes. Bei Kopf- und Reiheneckständen
müssen konstruktionsbedingt, Standpfosten eingebaut werden, welche die Zugangsmöglichkeiten leicht beeinträchtigen. Sie können
auf diese Konstruktion auch verzichten. Wir möchten die Balkenkonstruktion nutzen
Ja
Nein
Aus Sicherheitsgründen ist ein Zugang des Messegeländes außerhalb der Öffnungszeiten nur mit einem entsprechenden Ausstellerausweis möglich. Jeder Aussteller erhält 2 Ausweise kostenlos – jeder weitere Ausweis ist kostenpflichtig (4,00 € / Stück) .
Wir benötigen weitere _________ Ausstellerausweise.
Mit Unterzeichnung dieser Anmeldung werden die
Ausstellungsbedingungen auf Seite 2 als wesentlicher Vertragsbestandteil anerkannt. Der Unterzeichner ist handlungsbevollmächtigt.
Datum
Unterschrift
Firmenstempel
Wirtschaftlicher Träger und Durchführung: Fa. G.A.R.H. GbR. Münchner Str. 10 85435 Erding
1. Ort und Öffnungszeiten: 85435 Erding, Eissporthalle und Freigelände: Die Ausstellung ist ab angekündigtem Datum Samstag und Sonntag
jeweils von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr durchgehend geöffnet. Die Stände dürfen nicht vor Ende der Ausstellung geräumt oder abgebrochen werden. Änderungen der Öffnungszeiten behält sich die Ausstellungsleitung vor und gibt sie rechtzeitig bekannt.
2.
Zulassung und Bestätigung: Standzuweisungen erfolgen durch die Ausstellungsleitung (nachfolgend AL. genannt). Die Anmeldung zu der Ausstellung ist für
den Anmelder verbindlich. Die Anmeldung gilt als von der AL angenommen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen abgelehnt wird. Die AL. kann
Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die AL. ist berechtigt, vor und während der Ausstellung einzelne Artikel auszuschließen. Es bleibt
der AL. unbenommen, Stände oder Werbeflächen aus organisatorischen oder des Gesamtbildes wegen auf einen anderen Platz zu verlegen. Die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Kostproben oder bzw. der Verkauf von Exponaten ist genehmigt. Der zugeteilte Stand darf in Tiefe und Breite bis 15
cm. differieren. Der Aussteller kann aufgrund von Hindernissen, die sich in seinem Stand oder dessen Boden - auftretend durch besondere
Baubeschaffenheiten der Hallen oder des Geländes – keinen Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht herleiten.
3.
Standmiete: Den Ausstellern wird die Bodenfläche einschließlich Trenn- und Rückwände (2,50 m hoch weiß) ohne An- und Aufbauten vermietet. Die Standmiete bezieht sich auf den Mietpreis abhängig von der Standgröße / Freiflächen (auf Seite 1 der Anmeldung ausgedruckt) Eine Untervermietung ist nur
nach vorheriger Genehmigung der AL. zulässig.
4.
Die Bestätigung erfolgt mit der Rechnungserteilung. Mieten sowie Kosten für Strom und Werbung sind sofort nach Rechnungserhalt- spätestens 6 Wochen
vor Beginn der Ausstellung zu zahlen. Die AL kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen über den bestätigten Stand anderweitig verfügen. Für
alle nicht erfüllten Verpflichtungen gegenüber der AL und ihren Vertragsfirmen steht der AL an dem eingebrachten Ausstellungsgut das
Vermieterpfandrecht zu. Eine Vertragsaufhebung kann nur im Einzelfall vereinbart werden; die Ausstellungsleitung ist hierzu nicht verpflichtet. Bei einer
Vertragsaufhebung innerhalb der letzten 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtbezug des Standes/ Freifläche ist die Standmiete in voller Höhe
zu entrichten; Bei einer kurzfristigen Vertragsaufhebung (innerhalb der letzten 60 Tage) hat der Anmelder 35% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr
zuzüglich etwaiger Mietausfälle durch Ersatzmieter, höchstens jedoch die volle Standmiete zu zahlen. Sollte eine Vermietung nicht mehr möglich sein, so
hat der Anmelder zusätzlich die Kosten, die durch eine Gestaltung des Standes entstehen, zu tragen. Bei einer früheren Vertragsaufhebung (früher als 60
Tage) ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der Standmiete zu bezahlen. Über die Stände, die nicht bis spätestens 15.00 Uhr am Tage (späterer
Standbezug ist mit der AL. abzusprechen) vor Ausstellungsbeginn bezogen werden, kann die Ausstellungsleitung verfügen. Der Anmelder hat die Beträge
zu zahlen, wie wenn eine kurzfristige Vertragsaufhebung erfolgt wäre.
5.
Änderungen: Sollte die Ausstellung aus zwingenden Gründen auf einen anderen als den vorgesehenen Zeitraum verlegt werden, so behalten die getroffenen
Vereinbarungen auch für einen neuen Termin Gültigkeit, der Aussteller kann aus einer Verlegung des Ausstellungstermins oder einen Ausfall der Ausstellung keine Schadensersatzansprüche herleiten. Kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund oder aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden, werden die
eingezahlten Beträge nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % der Standmiete erstattet.
6.
Auf- und Abbau: Für den Aufbau der Ausstellungsstände stehen zwei Tage zur Verfügung Das Aufstellen von Ausstellungsgütern über die normale Standhöhe (2,50 m) hinaus muß der Ausstellungsleitung vor dem Aufbau bekanntgemacht werden. Laut polizeilicher Anordnung müssen alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muß vom Aussteller geführt werden. Für den Abbau der Ausstellungsstände steht nach Schluß der Veranstaltung ein Tag zur Verfügung. Kein Stand darf vor dem festgesetzten Tag ganz oder teilweise geräumt werden. Beschädigungen und Veränderungen an den Halleneinrichtungen, die von Ausstellern verursacht werden, werden diesen in Rechnung gestellt. Mit
dem Aufbau der Stände muß bis spätestens 15.00 Uhr einen Tag vor Beginn der Ausstellung begonnen worden sein, anderenfalls kann die Ausstellungsleitung davon ausgehen, daß der Stand nicht mehr bezogen wird.
7.
Besucher-Werbung: Die Besucher-Werbung übernimmt die AL. Die Verteilung von Handzetteln (Firmen-Reklame) sowie das Herumtragen von Plakaten
usw. außerhalb des gemieteten Standes sind unstatthaft.
8.
Beleuchtung und Stromabnahme: Die allgemeine Beleuchtung geht zu Lasten der AL. Wünsche der ausstellenden Firmen nach weiteren Beleuchtungs- und
Sonderanschlüssen für eigene Rechnung können nur bei rechtzeitiger Anmeldung berücksichtigt werden. Die Berechnung dieser Anschlüsse nebst anteiliger Kosten der hierfür erforderlichen Ringleitung erfolgt durch die Vertragsfirma.
9.
Bewachung: Die Allgemeine Bewachung übernimmt die AL. Sie beginnt einen Tag vor der Ausstellung und endet am Tag nach der Ausstellung. Sonderwachen können nur über die AL kostenpflichtig beantragt werden. Die AL besitzt innerhalb der gesamten Ausstellung Hausrecht.
10. Reinigung: Die Ausstellungsstände werden besenrein übergeben. Die AL sorgt für Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der
Stände obliegt den Ausstellern, oder wird auf Antrag kostenpflichtig von der AL übernommen.
11. Versicherung: Der Aussteller versichert seinen Ausstellungsstand, seine Exponate sowie sich und seine Mitarbeiter selbst und auf eigene Kosten. Die AL.
übernimmt grundsätzlich keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden gleich welcher Art. Dies gilt insbesondere auch für Schäden ausgelöst durch
Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm, Regen, Hagel, sonstige Witterungseinflüsse, ect. an den im Freien, in Zelthallen oder in Gebäuden aufgestellten Ausstellungsgegenständen und Exponaten. Für Personen- und Sachschäden innerhalb der Ausstellungsstände haftet der Veranstalter daher ebensowenig, wie für
Schäden an Sachen und Personen, die durch Vorführung des Ausstellers entstehen. Für Schäden an Personen sowie Sachen, die im Rahmen der Ausstellung zu Schaden kommen, aber nicht von Ausstellern verursacht werden, haftet die Veranstalterhaftpflicht.
12. Heizung: Bei Ausfall oder Schäden an der Heizung während der Ausstellung kann der Aussteller keinen Schadenersatz oder Rückvergütung fordern.
13. GEMA. Sämtliche musikalische Aufführungen und Darbietungen sind unter Berücksichtigung der Bedingungen der GEMA Bezirksdirektion München, Rosenheimer Str. 11, 81667 München anzumelden. Die GEMA-Gebühr ist vorab bei der GEMA zu erfragen und zu begleichen. Ein Veranstaltervertrag mit
der GEMA unsererseits besteht nicht.
14. Haftung bei be- und entladen: Bei allen Ladetätigkeiten rund um die Ausstellung wird Haftungsausschluss vereinbart. Sollte ein Ladefahrzeug (Gabelstapler,
Hubwagen ect.) von uns angefordert werden, so trägt der Auftraggeber die Verantwortung über das zu befördernde Ladegut, auch wenn der Fahrer des
Ladefahrzeugs Mitarbeiter oder Subunternehmer der AL. ist.
15. Sonstiges: Diese Bedingungen sind wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Der Aussteller verpflichtet sich, alle orts-, bau- und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars.
16. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten einschl. Wechsel und Schriftverkehr ist Erding.