Aussteller-Reglement WUGA Goldach 2015

Aussteller-Reglement WUGA Goldach 2015
Zulassungsbedingungen:
Zugelassen werden Einzel- oder Kollektivaussteller, die Mitglied im Gewerbeverein Goldach, Rorschach, Rorschacherberg,
Untereggen, Tübach oder Horn sind. Anmeldungen von Nichtmitgliedern sind ebenfalls willkommen, diese werden jedoch durch das
OK behandelt und bewilligt.
Mitaussteller:
Die Aufnahme von Mitaussteller bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des OK. Mitaussteller sind Firmen, die in irgend einer Form
am Stand einer anderen Firma in Erscheinung treten, sei es durch Anschriften, Objekte oder Prospekte. Jeder Mitaussteller hat eine
durch das OK festgesetzte Mindestmiete von Fr. 300.– zu entrichten. Werbung für Firmen, die nicht ausstellen, ist gegen Gebühr
gestattet. Diese Gebühr wird vom OK festgesetzt.
Einteilung:
Die Einteilung der Standplätze wird durch die Ausstellungsleitung vorgenommen, wobei Platzierungswünsche nach Möglichkeit
berücksichtigt werden, nicht aber als Bedingung gestellt werden können. Allfällige Einsprachen gegen die vorgenommene Platzierung
sind der Ausstellungsleitung innert 8 Tagen nach Erhalt des Planes einzureichen, andernfalls die Platzierung als angenommen gilt.
Bestätigung der definitiven Platzzuteilung ist die Zustellung des Standplanes. Die genaue und detaillierte Angabe der ausstellenden
Gegenstände ist zuhanden der Ausstellungsleitung wünschenswert.
Aufbau Messestand:
Die Höhe des Ausstellungsstandes ist bis auf 2.60 Meter frei. Bei grösserer Höhe muss die Bewilligung der Ausstellungsleitung
eingeholt werden (die Transparenz der Messestände muss gewährleistet sein).
Beschriftung der Messestände:
Die Beschriftung der Messestände erfolgt durch jeden Aussteller selber. Allfällige Werbetafeln können innerhalb des zugeteilten
Messestandes angebracht werden.
Abgabe von Essen und Getränken:
Der grösste Teil der Finanzierung der Gewerbeausstellung wird mit der Festwirtschaft und der Bar bestritten. Es wird daher erwartet,
dass die Aussteller Essen und Getränke von der Festwirtschaft beziehen.
Rechnung und Zahlungsbedingungen:
Nach erfolgter Anmeldung wird die Rechnung für die gemietete Ausstellfläche gestellt. Eine erfolgte Zahlung stellt gleichzeitig die
definitive Anmeldung dar.
In der Platzmiete sind Pauschal eingeschlossen:
−− Standfläche (je nach reservierter Abmessung in m2)
−− Aussenplätze, sofern Vorgesehen (nicht Foodstände) Standfläche
Fr. 20.– pro m2. Hier ist keine Versicherung, keine Sicherheitsüberwachung und kein Strom eingeschlossen.
(Versicherung und Sicherheit ist Sache des Mieters)
−− Steckdose mit 230 Volt
−− Werbepauschale
−− 100 WUGA-Tombolalose zum Gratis abgeben
−− Reinigung und Sauber halten der Gänge und Vorplätze (In der ganzen Halle ist striktes Rauchverbot. Das verteilen von
Aufklebern oder Abziehbildern ist zu unterlassen)
−− Bewachung der Halle
Die Reservierung des bestellten Ausstellungsstandes ist definitiv, wenn die Rechnung innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung beglichen ist.
(Eine Rückzahlung der Miete bei Rücktritt ist nicht möglich)
Nach erfolgter Standzuteilung wird jedem Standmieter ein Standplan zugestellt.
Die Standtiefe beträgt wahlweise 2 oder 3 Meter.
Standbetreuung:
Die Aussteller sind verpflichtet, während der gesamten Öffnungszeit der Messe Ihre Ware auszustellen und durchgehend bedient
offen zu halten.
Haftungsausschluss des Veranstalters:
Die Veranstalterin übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen und schliesst unter Vorbehalt
von Artikel 100 Abs. 1 des OR jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Den Ausstellern wird empfohlen, die nötigen
Versicherungen abzuschliessen. Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten und in Betrieb befindlichen Maschinen und
Geräten die Schutzvorrichtungen anzubringen.
18. Dezember 2014, OK WUGA 2015