PDF, 1,6 - Straubinger Ausstellungs

Info und Anmeldung
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die ökovita® · 16. - 19. april
„die ausstellung für mehr lebensqualität “
das familien-volksfest · 11. - 19. april
„vergnügungspark mit fest zelt “
www.ausstellungs-gmbh.de
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Die „ökovita®“
Geschäftsführung
die Ausstellung für mehr Lebensqualität · 16. - 19. April 2015
das Familien-Volksfest · 11. - 19. April 2015
Geschäftsführer:
Roman Preis
Prokurist: Alois Lermer
Prokurist: Max Riedl
Mit der erfolgreichen Einführung der ökovita® im April 2014 wagte die Straubinger
Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH ein neues Veranstaltungsprodukt zu etablieren.
Aufsichtsrat:
Vorsitzender:
OB Markus Pannermayr
Von den Besuchern wie auch den Ausstellern gab es positive Resonanz. Das zeigt uns:
Diese Messe trifft den Geist der Zeit. Die ökovita® als neue Fachausstellung auf dem
Straubinger Messegelände hat Zukunft.
stellv. Vorsitzender:
Bürgermeister Hans Lohmeier
Das „plus“
Auch das angeschlossene Familien-Volksfest mit seiner familienorientierten Atmosphäre hatte gerade am Wochenende regen Besucherzustrom.
Vor allem das Konzept, Fachausstellung und Familien-Volksfest zu verbinden, ist aufgegangen. Durch das begleitende Volksfest wurde die ökovita® zur ökovita®plus und
damit zum bunten Familienerlebnis wie auch attraktivem Wochenend-Ausflugsziel.
Im Jahr 2015 wird das Veranstaltungskonzept fortgeführt und ausgebaut. Wir würden
uns freuen Sie im Jahr 2015 als Austeller bei der ökovita® begrüßen zu dürfen.
Mitglieder:
Stadtrat Herbert Beck
Stadtrat Karl Dengler
Stadtrat Peter Euler
Stadtrat Dr. Adolf Herpich
Stadtrat Peter Mittermeier
Stadträtin Feride Niedermeier
Stadtrat Ulrich Schultes
Stadtrat Dr. Albert Solleder
Stadtrat Ulrich Schultes
Bürgermeisterin Maria Stelzl
Ansprechpartner
Markus Pannermayr
Roman Preis
Oberbürgermeister und
Aufsichtsratsvorsitzender
Geschäftsführer
Bereich Ausstellung / Hallenvermarktung
Stefan Heitzer
Telefon 0 94 21 / 84 33 29
Tanja Böhm
Telefon 0 94 21 / 84 33 27
Anja Süther
Telefon 0 94 21 / 84 33 28
David Görgner
Telefon 0 94 21 / 84 33 31
Bereich Gebäudetechnik:
Michael Seybold
Telefon 0 94 21 / 84 33 26
Bereich Volksfest / Öffentlichkeitsarbeit:
Max Riedl
Telefon 0 94 21 / 84 33 20
Stefanie Frank
Telefon 0 94 21 / 84 33 21
Birgit Aich-Bauer
Telefon 0 94 21 / 84 33 21
Sebastian Kohl
Telefon 0 94 21 / 84 33 22
Sebastian Edbauer
Telefon 0 94 21 / 84 33 23
Johanna Eschlwech
Telefon 0 94 21 / 84 33 24
Bereich Buchhaltung:
Martina Bogner
Brigitte Stegmann
Telefon 0 94 21 / 84 33 37
Telefon 0 94 21 / 84 33 34
Bereich Technik:
Norbert Enderer
Bernhard Marschner
Johann Sagmeister
Karl Wudy
Artmeier Werner
Telefon 0 94 21 / 84 33 14
Telefon 0 94 21 / 84 33 14
Telefon 0 94 21 / 84 33 14
Telefon 0 94 21 / 84 33 14
Telefon 0 94 21 / 84 33 14
Veranstalter
Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH
Am Hagen 75 · 94315 Straubing
Telefon 0 94 21 / 8 43 30 · Telefax 0 94 21 / 84 33 25
[email protected]
www.ausstellungs-gmbh.de
Die Kategorien
ernährung
vverkehr
ggesundheit
kleidung
k
b
bauen +
wohnen
freizeit
forschung
energie
wasser
technik
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ausstellungsbedingungen für die ökovita 2015
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1. Titel und Veranstalter:
7. Platzmieten:
ökovita – die ausstellung für mehr lebensqualität
Die Platzmiete beträgt:
A) In der Messehalle bzw. Stadthalle:
Veranstalter ist die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH,
Am Hagen 75, 94315 Straubing,
Telefon 0 94 21 / 84 33 0, Telefax 0 94 21 / 84 33 25,
e-mail: [email protected] internet: www.ausstellungs-gmbh.de
Preise in €
a) Reihenstand je m2
2
b) Eckstand je m
2. Ort - Dauer - Öffnungszeiten:
2
c) Kopfstand je m
Die Fachausstellung findet vom 16. – 19. April 2015 statt.
Sie ist täglich von 10.00 – 18.00 Uhr geöffnet.
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d) Blockstand je m
3. Anmeldung:
Messehalle
Joseph-von-Fraunhofer-Halle
Stadthalle
69,-*)
69,-*)
79,-*)
79,-*)
89,-*)
89,-*)
89,-*)
89,-*)
B) Im Freigelände:
Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars
durch Einsendung an den Veranstalter. Der Vordruck ist vom Antragssteller in
allen Punkten genau auszufüllen, alle Ausstellungsgegenstände sind einzeln
aufzuführen. Die Folgen nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Anmeldungen trägt
ausschließlich der Aussteller.
Die Anmeldung gilt als Vertragsantrag. Der Anmelder ist bis längstens 6 Wochen vor Eröffnung der Ausstellung an seine Anmeldung gebunden. Für Anmeldungen, die später eingehen, bleibt der Anmelder 14 Tage gebunden.
Aufplanungsbeginn ist der 15.01.2015. Für Anmeldungen, die bis zu diesem
Zeitpunkt eingereicht werden, erfolgt die Zulassung bzw. Ablehnung (nach Ziffer 4 und 5).
Preise in €
Grundpreis für die Bodenfläche je qm
bei einer Anmietung
a) von
1 – 99 qm
35,-*)
b) ab
100 qm
25,-*)
Jeder angefangene Hallen- bzw. Freigelände-qm wird voll berechnet.
B) Katalog- und Internetpflichteintrag je Firma
69,00 €*)
C) Werbefläche je m2
40,00 €*)
D) Grundpreis für den mit der Anmeldung bestellten Wasseranschluss
4. Zulassung:
einschließlich Leitung bis zum Stand.
105,00 €*)
Bei verspäteter Bestellung werden dem Aussteller alle anfallenden
Installationsarbeiten berechnet.
E) Rück- und Seitenwände bleiben unberechnet.
G) Elektroanschlüsse siehe Nr. 16
*) zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe
Die Entscheidung über die Zulassung der Aussteller und des einzelnen Ausstellungsgutes trifft allein der Veranstalter. Es steht ihm frei, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Aus der rechtzeitigen Anmeldung, der Einladung
oder früheren Teilnahme kann kein Anspruch auf Zulassung abgeleitet werden,
ebenso wenig ein Konkurrenzausschluss oder die Überlassung einer bestimmten Fläche. Mit dem Zugang der Zulassungsbestätigung und Rechnung beim Aussteller kommt der Ausstellungsvertrag verbindlich zustande.
5. Standzuteilung:
8. Zahlungsbedingungen:
Die Standzuteilung erfolgt im Sinne einer fachgerechten Einteilung des vorhandenen Raumes durch den Veranstalter. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist
nicht maßgebend. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit
berücksichtigt. Zusagen für bestimmte Stände werden vor der endgültigen Stanzuteilung grundsätzlich nicht erteilt. Mündliche Zusagen sind für den Veranstalter nicht bindend und berechtigen weder zu Ersatzansprüchen noch zur
Zurückziehung der Anmeldung. Die Standzuteilung wird schriftlich, im Regelfall
gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Standnummer, mitgeteilt. Beanstandungen, insbesondere über Form und Größe des Standes, müssen
innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Standzuteilung schriftlich erfolgen.
Nachträglich notwendig werdende Standänderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen,
wobei ein möglichst gleichwertiger Stand wieder zuzuteilen ist. Der Aussteller ist
in diesem Fall berechtigt, inner halb von drei Tagen nach Erhalt der Mitteilung
über die Verlegung ohne gegenseitige Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Dies trifft nicht zu bei einer Verlegung in derselben Halle um einige Meter.
Aus technischen Gründen kann eine geringfügige Beschränkung des Standes, in
Breite bzw. Länge jedoch höchstens 10 cm, erforderlich sein, die nicht zur Minderung der Standmiete berechtigt.
Soweit in einer zugeteilten Freigeländfläche Elektro- oder Telefonanschlusskästen, Wasserschächte, Telefonmasten oder Bäume vorhanden sind, erfolgt ebenfalls keine Reduzierung der Platzmiete.
Die Standmiete ist bis 16. März 2015 in einer Summe zu zahlen. Die Platzmietenbegleichung hat durch Überweisung zu erfolgen. Schecks werden nicht angenommen. Rechnungen, die nach dem 16. März 2015 ausgestellt werden, sind
sofort in voller Höhe zahlbar. Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen, die mit 8%
über den Basiszinssatz (s. § 247 Bürgerliches Gesetzbuch) festgesetzt sind, berechnet. Die fristgerechte Zahlung der Standmiete ist Vorraussetzung für die Berechtigung zum Bezug des gemieteten Platzes. Der Veranstalter kann nach
vergeblicher Mahnung und entsprechender Ankündigung über Stände, die nicht
voll bezahlt sind, anderweitig verfügen, wobei die Zahlungsbedingungen wie
beim Rücktritt (s. Ziff. 9) Platz greifen. Dem Veranstalter steht an dem eingebrachten Ausstellungsgut für alle nicht erfüllten Verpflichtungen des Vermieters
Pfandrecht zu.
9. Rücktritt:
Einer nachträglichen Entlassung des Ausstellers aus dem Vertrag auch aus Gründen, die vom Aussteller nicht zu vertreten sind, wird nur zugestanden, wenn der
Stand wieder anderweitig vermietet werden kann.
In diesem Fall hat der aus dem Vertrag entlassene Aussteller bis zu 25% der
Standmiete als Unkostenentschädigung an den Veranstalter zu entrichten.
Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist der Veranstalter berechtigt, ihn in anderer Weise auszufüllen. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete.
6. Untervermietung, Tausch, Verkauf für Dritte:
10. Aufbau:
Die Weitervermietung oder teilweise Untervermietung des Standes ist nicht gestattet. Ebenso ist ein eigenmächtiges Tauschen der Plätze unzulässig. Bei der
Feststellung einer Weiter- oder Untervermietung an Dritte, sofern die Ausstellungsleitung nicht Räumung des Standes durch den Untervermieter verlangt,
ist ein Zuschlag bis zu 50% der Standmiete zu entrichten.
Der Käufer muss aus dem Auftragsschein ersehen können, bei welchem Aussteller der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Daher haben die Auftragsbücher,
sofern nicht eigene verwendet wurden, neben der Firmierung der Lieferfirmen
auch den Stempel das Standinhabers aufzuweisen.
Die Ausstellungsstände stehen ab 13. April 2015 zum Bezug bereit. Falls durch
Sonderaufbauten eine längere Aufbauzeit notwendig wird, ist dies der Ausstellungsleitung rechtzeitig mitzuteilen. Der Aufbau muss am Tage vor der
Eröffnung bis 20 Uhr beendet sein. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage
der Eröffnung bis 12 Uhr, verschuldet oder unverschuldet, durch den Aussteller nicht begonnen worden, so kann der Veranstalter über den Stand anderweitig verfügen. Die Standmiete ist vom Mieter trotzdem voll zu bezahlen.
Schadensersatzansprüche des Ausstellers sind in jedem Fall ausgeschlossen.
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11. Gestaltung und Ausstattung der Stände:
14. Werbung:
a) Der Mieter ist verpflichtet, den Stand auf eigene Kosten nur mit den zur Ausstellung angemeldeten Gegenständen formschön auszugestalten und ihn
während der ganzen Ausstellung in diesem Zustand zu halten. Das verwendete Material muss schwer entflammbar sein. Am Stand ist für die gesamte
Ausstellungsdauer in einer für jedermann erkennbaren Weise der Familienund Vorname und die Anschrift des Standinhabers anzubringen.
Die mit der Gestaltung bzw. dem Abbau beauftragten Firmen sind dem Veranstalter bekannt zu geben. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in
jedem Fall unzulässig. Standaufbauten, die in Hallen höher als 2,50 m und
im Freigelände höher als 3,50 m sind, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters.
Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsgegenstände, deren Aufbau nicht genehmigt oder die in Aufmachung und Gestaltung nicht zufrieden stellen, bzw. Ausstellungsstücke die nicht angemeldet oder zugelassen
waren oder die durch Aussehen, Geruch, Geräusch oder offensichtliche Mangelhaftigkeit als ungeeignet anzusehen sind, geändert oder entfernt werden. Alle in der Anmeldung aufgeführten Ausstellungsgegenstände müssen
während der gesamten Dauer der Ausstellung angeboten bzw. verkauft werden. Kommt der Aussteller der Aufforderung nicht unmittelbar nach, so kann
die Entfernung oder Änderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus den gleichen Gründen der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben.
Das Ansprechen des Ausstellungsbesuchers, das Verteilen von Werbedrucksachen sowie das Anbringen und Aufstellen von Werbemitteln ist nur innerhalb
des Standes erlaubt. Es darf nur Eigenwerbung betrieben werden. Eigene Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilderdarbietungen und Werbeballone bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung, die rechtzeitig zu beantragen ist.
Die Vorführung von Maschinen, akustischen- und Lichtbildgeräten, auch zu
Werbezwecken kann im Interesse eines geordneten Ausstellungsbetriebes auch
nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden.
b) Zusätzliche Bedingungen für Aussteller in den Hallen: Der Mieter hat
davon Kenntnis, dass in der Stadthalle ein Gießharzboden verlegt ist und er
für alle Schäden haftet, die an diesem z.B. durch Wasser, Farben, Fruchtsäften und dgl. Entstehen. Es sind Vorrichtungen (z.B. Wannen und dgl.)
anzubringen, die das Entstehen von Wasserschäden am Boden der Halle verhindern. Der Hallenboden darf nicht mit mehr als 500 kg je qm belastet werden. Sollten Klebstoffschäden festgestellt werden, werden diese auf Kosten
des verursachenden Ausstellers beseitigt.
c) Zusätzliche Bedingungen für Aussteller im Freigelände: Für Grabungen, auch
für Masten, ist vorher die Genehmigung der Ausstellungsleitung sowie der
Stadtwerke Straubing einzuholen. Für alle Schäden und ihre Folgen bei Beschädigung von Rohrleitungen und Kabeln haftet der Aussteller voll. Stände
im Freien (samt Zubehör) müssen gegen Windstärke bis zu 120 km/h gesichert sein. Der Aussteller haftet für alle Schäden.
d) Der Ausstellungsstand muss täglich von 10.00 – 18.00 Uhr mit sachkundigem Personal besetzt sein.
Wenn das Geschäftsgebaren des Standpersonals wiederholt zu erheblichen
Beanstandungen Anlass gegeben hat, die dem Ruf der Ausstellung schaden,
kann die erteilte Zulassung ohne Anspruch auf Schadensersatz widerrufen
werden.
15. Reinigung und Abfallbeseitigung:
Die tägliche Reinigung der Gänge in den Hallen und der Wege im Freigelände
übernimmt der Veranstalter. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Leergut und sonstige Abfälle sind durch den Aussteller nach Maßgabe des
Abfallwirtschaftsgesetzes in die durch den Veranstalter bereitgestellten
und gekennzeichneten Müllcontainer bzw. ausgewiesenen Müllsammelstellen zu verbringen.
16. Strom-, Wasser-, Telefon- und Internet-Anschluss:
Die allgemeine Beleuchtung (nicht die der einzelnen Stände) wird vom Veranstalter erstellt. Soweit eigene Anschlüsse für Strom und Wasser gewünscht werden, sind diese extra zu bestellen. Das Heft mit den technischen Unterlagen
wird gesondert zugesandt. Die Installationskosten sowie der Stromverbrauch
gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche Installationen werden von dem
vom Veranstalter beauftragten Unternehmen ausgeführt. Diese erstellen auch
die Rechnung unter Einhaltung der bekannt gegebenen Richtsätze. Die Wasseranschlussgebühr beträgt 105,00 € (siehe Nr. 7 D).
Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere
des VDE – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet,
können auf Kosten des Ausstellers von der Ausstellungsleitung entfernt werden.
Die Ausstellungsleitung haftet nicht für eine Unterbrechung oder Leistungsschwankung der Versorgungsanlagen.
Sollten Sie einen Internetzugang oder Telefonanschluss benötigen, beauftragen Sie bitte diesen über folgenden Kontakt:
Deutsche Telekom, Kundenservice GmbH, Geschäftskunden 33
Team 9 Frau Marion Korth , Frau Angela Hagen , Herr Steffen Altschwager
Grevesmühlener Str. 36, 19057 Schwerin, Tel. 0385 555 792100 o. 0385 555 792120
Fax: 0391 580118587, Mail: [email protected]
Anmerkung:
Um Ihre Bestellung sicher ausführen zu können, geben Sie bitte als Standort
„Ökovita-Straubing – Ausstellungsgelände“ sowie Ihre Standnummer an.
Benötigen Sie WLAN-Router, Switche usw. fragen Sie bitte bei uns nach. Wir
haben eine große Auswahl an günstigen Mietgeräten für Sie.
17. Bewachung und Haftung:
12. Abbau:
Mit dem Abbau der Stände darf frühestens mit Schluss der Ausstellung begonnen werden. Ein Wegschaffen von Ausstellungsgut aus dem Ausstellungsgelände ist am Schlusstag nur in der Zeit von 18.00 – 22.00 Uhr gestattet.
Zuwiderhandlung kann zu Vertragsstrafen i.H. bis zur halben Standmiete führen.
Ausstellungsgut darf nicht vom Ausstellungsgelände entfernt werden, wenn
der Veranstalter von seinem Pfandrecht gebrauch gemacht hat. Dies ist auch
den am Stand anwesenden Vertretern bekannt zu geben. Wird trotz Nichterfüllung seiner Verpflichtung vom Aussteller oder seinem Beauftragten Ausstellungsgut entfernt.
13. Ausstellerausweise:
Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das Standpersonal Ausweise kostenlos, die auch für den Auf- und Abbau gelten.
Das Betreten des Ausstellungsgeländes außerhalb der Öffnungszeiten ist ohne
Berechtigungs-Ausweis nicht gestattet.
Die allgemeine Bewachung der Hallen außerhalb der Öffnungszeiten der Ausstellung übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Beschädigung oder Verlust. Dies gilt auch für den Auf- und Abbauzeitraum. Für die Bewachung des
Standes und seines Ausstellungsgutes während der Besuchszeiten hat der Aussteller selbst zu sorgen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Ausstellungsgütern, am Stand und der Einrichtung. Für Sach- und Personenschäden
haftet der Veranstalter nur insoweit, als er gesetzlich dafür haftbar gemacht
werden kann.
18. Versicherung:
Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung unter Einschluss des An- und
Abtransportes des Ausstellungsgutes sowie einer Haftpflichtversicherung für
Personen- und Sachschäden auf eigene Kosten wird den Ausstellern dringend
empfohlen.
19. Parkplätze:
Für die Fahrzeuge der Aussteller steht eine beschränkte Anzahl von gesonderten Parkflächen zur Verfügung, die nur mit Ausstellerausweis angefahren werden können.
20. Ordnungsmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften:
24. Abmachungen und Ansprüche:
Die Ausstellungsleitung übt im Ausstellungsgelände das Hausrecht aus. Den
Anordnungen des zuständigen Personals und der Kontrollorgane sowie den
Sachverständigen des TÜV ist unverzüglich Folge zu leisten. Die allgemeinen
und örtlichen Vorschriften betr. des Feuerschutzes, der Unfallverhütung und
des Gewerbewesens sind einzuhalten.
Von den Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Ansprüche des Ausstellers sind spätestens 7 Tage
nach Ausstellungsschluss beim Veranstalter mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Zur Erfüllung später erhobener Ansprüche ist der Veranstalter
nicht verpflichtet.
Die Ungültigkeit von Teilen dieses Vertrages oder von den Sonderbestimmungen der Stadtwerke Straubing für den Bezug von Strom und Wasser berühren die
Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht.
Insbesondere ist zu beachten:
a) Die Vorschriften der Verordnung zur Regelung der Preisangaben vom
14.03.1985 (BGBl. I S.580) in der derzeitigen Fassung sind zu beachten.
Insbesondere gilt, dass Waren durch Preisschilder oder Beschriftung der
Ware auszuzeichnen sind. Maßgeblich ist der Preis, der einschließlich der
MWSt. zu zahlen ist (Endpreis).
25. Änderungen, höhere Gewalt:
Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, hat
der Veranstalter das Recht
- die Ausstellung abzusagen, wobei bis zu 25 % der Standmiete als Unkostenbeitrag einbehalten werden;
- Die Ausstellungsdauer oder die Öffnungszeiten ohne Anerkennung von Schaden Ersatzansprüchen für beide Teile zu ändern.
b) Für Feuerungsanlagen, Wärmegeräte usw. sind nicht nur die Vorschriften der
Verordnung über die Verhütung von Bränden einzuhalten, sondern ist auch
eine gesonderte Genehmigung bei der Stadt Straubing zu beantragen. Die
Zulassung zur Ausstellung schließt die Genehmigung nicht mit ein.
In den Hallen ist das Rauchen sowie die Verwendung von offenem Licht verboten. Feuerlöschgeräte sowie Notausgänge dürfen nicht zugebaut oder zugestellt werden. Brennbares Verpackungsmaterial ist aus den Hallen zu
entfernen.
In all diesen Fällen wird dies so frühzeitig wie möglich durch den Veranstalter
bekanntgegeben.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing.
c) Alle Maschinen und Geräte müssen in Bau und Ausstattung den Unfallverhütungsvorschriften bzw. dem Gesetz über technische Arbeitsmittel v.
23.10.1992 (BGBl.I. S.1793) entsprechen.
27. Anerkennung der Bedingungen:
Die Ausstellungsbedingungen werden in allen Teilen durch die Unterzeichnung
der Anmeldung anerkannt. Jeder Aussteller hat für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch seine Beauftragten und die bei ihm Beschäftigten Sorge zu
tragen und ist hierfür voll verantwortlich.
d) Die elektrischen Anlagen und Geräte müssen den Vorschriften des VDE genügen.
e) Gastronomische Betriebe müssen zusätzlich eine Genehmigung beim Amt
für öffentliche Ordnung einholen.
Eine Getränkeschankanlage darf nur in Betrieb genommen werden, wenn die
Absicht der Inbetriebnahme dem Amt für öffentliche Ordnung spätestens
drei Tage vorher schriftlich angezeigt worden ist.
Die Geltung entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Ausstellers ist, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, ausgeschlossen.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Ausschluss von der Ausstellung auszusprechen und sofort zu vollziehen. Die Standmiete wird nicht vergütet, Schadenersatzansprüche
des Ausstellers sind ausgeschlossen.
f) Die Abgabe von Getränken darf nur in Mehrwegflaschen erfolgen. Die
Verwendung von Plastikflaschen ist nicht gestattet. Bei der Abgabe im
Straßenverkauf ist für jede Getränkeflasche ein Mindestpfand in Höhe
von 0,50 € (entsprechende Preisauszeichnung und Ausgabe von Pfandmarken) zu erheben und bei der Rückgabe wieder in voller Höhe zurückzuerstatten.
Speisen, die für den Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, dürfen nur
auf Mehrweggeschirr verabreicht werden. Plastik- und Papierteller sowie
Plastikeinwegbesteck darf nicht verwendet werden.
Wichtiger Hinweis – WARNUNG VOR EXPO-GUIDE!!!
Liebe Aussteller,
die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH möchte Sie
vor der Organisation Expo Guide, Sitz in Mexiko, warnen.
Expo Guide zielt auf Unternehmen ab, die sie in öffentlichen Messedatenbanken als Aussteller ausfindig machen.
Expo Guide bietet im Namen der Straubinger Ostbayernschau die Listung in einer Online-Datenbank an. Wir weisen Sie darauf hin, dass
der Veranstalter der ökovita in keiner Weise mit Expo Guide oder anderen Dienstleistern dieser Art zusammenarbeiten und wir haben dieser Organisation nicht erlaubt, unseren Namen oder unsere
Markenzeichen auf ihren Mailings zu verwenden.
g) Aussteller, die gefährliche Stoffe anbieten bzw. zubereiten sind verpflichtet,
ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt bei Verlangen vorzuzeigen.
21. Ausstellungskatalog:
Der Veranstalter gibt einen Ausstellungskatalog heraus, der ein alphabetisches
Aussteller-Firmenverzeichnis enthält. Jeder Aussteller wird darin gegen einen
Unkostenbeitrag in Höhe von 69,00 € (+ MWSt.) aufgenommen. Diese Angaben werden auch im Aussteller-Verzeichnis im Internet veröffentlicht. Die Ausstellungsleitung übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit
der Eintragungen.
22. Möbelverleih und Speditionen:
Wegen des Stuhl,- Tisch- oder Teppichverleihs erhält der Mieter frühzeitig gesonderte Nachricht.
Die Ausstellungsleitung nimmt auf keinen Fall Sendungen entgegen.
23. Übernachtung des Ausstellungspersonals:
Es wird empfohlen, für das Ausstellungspersonal möglichst frühzeitig Gästebetten in Straubing und Umgebung vorauszubestellen.
Ein Aufenthalt im Ausstellungsgelände nach 19.00 Uhr ist nicht gestattet.
Ebenso ist die Übernachtung im Gelände verboten.
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ökovita
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übersichtsplan ö ko v i t a p l u s
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2015 · eintritt frei
ko v i t a p l u s
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16.04. - 19.04.2015
Aufplanungsbeginn: 15.01.2015
Veranstalter: Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH
Am Hagen 75 · 94315 Straubing
Telefon 09421/84 33-0 · Telefax 09421/843325
[email protected] · www.ausstellungs-gmbh.de
Eingangsstempel
anmeldung zur ökovita:
Katalog- und Interneteintrag (Pflichtangaben) 69,00 E + MwSt.
Firma:
Rechnungsanschrift:
Firma:
Straße:
PLZ/Ort:
Straße:
Telefon:
PLZ/Ort:
(Pflichteintrag
für EU-Länder)
E-mail:
USt.-IdNr. (siehe rückseitiges Formular)
Homepage:
Ansprechpartner:
Telefon:
Die erforderlichen Bestellformulare für Strom, Wasser, Telefon, Standtrennwände und Quartierbestellung sowie die Werbeaufkleber werden mit der Zulassungsbestätigung gesondert
zugesandt.
Der Eintrag in das alphabetische Ausstellerverzeichnis
soll unter folgendem Anfangsbuchstaben erfolgen: ➔
Zu welchen der Ausstellungsschwerpunkte passen Ihre Produkte/Dienstleistungen? (Bitte ankreuzen)
Ernährung
Verkehr
Gesundheit
Energie
Wasser
Technik
Kleidung
Bauen + Wohnen
Freizeit
Forschung
Beteiligung am Rahmenprogramm möglich! (siehe nächstes Blatt)
Ausstellungsgut: Folgende Ausstellungsgegenstände werden während der gesamten Ausstellungsdauer angeboten. Neuheiten bitte unterstreichen!
Bitte einzeln aufführen. Sammelbegriffe müssen erläutert sein. Die nächträgliche Hinzunahme von Waren ist nicht erlaubt.
Reihenstand
Gewünschter Stand
Platzmiete je qm/Euro zzgl. MwSt.
Eckstand
Messehalle
Stadthalle
69,69,-
79,79,-
Freigelände
1-99 qm
35,-
ab 100 qm
25,-
Angaben zum Ausstellungsstand
und Vorführart:
Haben Sie einen Fertigstand
ja nein
Bodenbelastung mehr als 500 kg/m2
ja nein
wenn ja, wieviele kg/m2 ___________________
Wird von der Ausstellungsleitung ausgefüllt!
Kopfstand
Messehalle
Stadthalle
Freigelände
Reihenstand
Eckstand
Kopfstand
Blockstand
Blockstand
89,89,-
89,89,-
Gewünschte Größe
Idealmaß
Mindestmaß
Fläche in m2
Front in m
Tiefe in m
Für Höhen über 2,5 m in den Hallen bzw. 3,5 m im Freigelände ist eine
besondere Genehmigung erforderlich.
Anschlüsse werden benötigt für:
Sind Sie Propagandist?
Strom 220 V
Strom 380 V
Wassergrundanschluss 160,- E
Abwasser
Telefon
Welche Geräte werden vorgeführt?
(vorbehaltlich der Genehmigung) ____________________________
Entsteht hierbei eine größere Lautstärke?
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
Standnummer:
ja
Entsteht hierbei eine Staubentwicklung?
Standgröße
Tiefe
x
=
Front
m
m
Sonstige Wünsche:
Mit der Unterschrift werden die Ausstellungsbedingungen in allen Teilen anerkannt.
Stempel und Unterschrift
ja
nein
nein
m2
x
m2
E
Grundpreis für den bestellten Wasseranschluss einschl. Leitung bis zum Stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Katalog- und Internetpflichteintrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Nettobetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
zzgl. gesetzlich gültiger Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort, Datum
Höchstmaß
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E
69,-
E
E
E
E
Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH
Am Hagen 75 · 94315 Straubing
Telefon 09421/84 33-0 · Telefax 09421/843325
[email protected] · www.ausstellungs-gmbh.de
ökovita® Straubing 2015
Unternehmereigenschaft
❏ Anmelder, die in Deutschland oder in der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9
MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH für
sein Unternehmen zu beziehen.
❏ Anmelder, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein
Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9
MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH für
sein Unternehmen zu beziehen.
❏ Keine der oben stehenden Erklärungen ist zutreffend. In diesem Fall wird die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs
GmbH ihre Leistungen selbst dann zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer berechnen, wenn der Anmelder im
Ausland ansässig ist.
Firmenanschrift (Rechnungsanschrift)
Firma
Straße
PLZ, Ort
Land
Telefonnummer
E-Mail
Gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand, etc.)
Umsatzsteuer-ID-Nr. (nur für EU-Länder unbedingt erforderlich bei Rechnungsstellung)
Nr. und Ort der Handelsregistrierung
URL
Ort, Datum
Unterschrift
Bemerkung:
anmeldung zum rahmenprogramm: 16. - 19.04.2015
Straubinger Ausstellungsund Veranstaltungs GmbH
Am Hagen 75
94315 Straubing
Die Firma:
Ansprechpartner:
Straße, Haus-Nr.:
Postleitzahl, Ort:
Telefon:
Telefax:
Mobil:
E-Mail:
beteiligt sich am Rahmenprogramm mit
Vortrag
Seminar
Workshop
Vorführung
___________________
Nachfolgend bitten wir Sie um Angabe folgender Daten
Referent(in):
Straße, Haus-Nr.:
Telefon:
Postleitzahl, Ort:
Telefax:
Mobil:
E-Mail:
Thema/Themen:
Terminwunsch:
Alternativ:
Technisches Equipment (Tagungstechnik, Beamer, Leinwand, Mikrofon etc.) stehen zur Verfügung, PC bzw.
Laptops sind selbst mitzubringen! Die Termine werden Ihnen rechtzeitig schriftlich bestätigt.
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ökovita
®
Sonstiges, Wünsche und Anregungen…
14:36:05 Uhr
straubing erleben
l e be ns f re ude, b e ge gnungen und t r ad i t ion
joseph-vonfraunhofer-halle
„das multitalent für
ausstellungen,
tagungen und kultur“
Wir bieten Ihnen ein Konzept aus
Zeit, Raum und Ruhe…
• Alle Räume ebenerdig überwiegend mit Tageslicht, schallisoliert,
klimatisiert, behindertengerecht
• Variables, komfortables Raumangebot mit einer Gesamtnutzungsfläche
von 5.900 m2 verteilt auf sechs
Areale
• Platz für 20 bis 3.500 Personen
• modernste Technik
• Qualitätsgastronomie für alle
Anlässe
• kompetente Beratung bei Planung
und Durchführung
• Kostenlose Parkplätze für 1.500 PKW
und 24 Busse
• zentrale Lage – nur fünf Gehminuten
von Fußgängerzone entfernt
ökovita® plus
„die ausstellung für mehr lebensqualität“
16. - 19. april 2015
„das familien-volksfest“
11. - 19. april 2015
gäubodenvolksfest
„a trumm vom paradies“
7. - 17. august 2015
ostbayernschau
„die verbraucherausstellung“
8. - 16. august 2015
Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH
Telefon 09421 84330 · www.ausstellungs-gmbh.de