Info und Anmeldung 15 ökov ita®plus idu r eh rk ve k le forschung s t r aub ing · f e s t pl at z am hagen ng b au e it g ie ru äh nik wasser ern ch he d n u es e ne r n te g e it ng f re i z n hn e o w & die ökovita® · 16. - 19. april „die ausstellung für mehr lebensqualität “ das familien-volksfest · 11. - 19. april „vergnügungspark mit fest zelt “ www.ausstellungs-gmbh.de ö ko v i t a p l u s ® Die „ökovita®“ Geschäftsführung die Ausstellung für mehr Lebensqualität · 16. - 19. April 2015 das Familien-Volksfest · 11. - 19. April 2015 Geschäftsführer: Roman Preis Prokurist: Alois Lermer Prokurist: Max Riedl Mit der erfolgreichen Einführung der ökovita® im April 2014 wagte die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH ein neues Veranstaltungsprodukt zu etablieren. Aufsichtsrat: Vorsitzender: OB Markus Pannermayr Von den Besuchern wie auch den Ausstellern gab es positive Resonanz. Das zeigt uns: Diese Messe trifft den Geist der Zeit. Die ökovita® als neue Fachausstellung auf dem Straubinger Messegelände hat Zukunft. stellv. Vorsitzender: Bürgermeister Hans Lohmeier Das „plus“ Auch das angeschlossene Familien-Volksfest mit seiner familienorientierten Atmosphäre hatte gerade am Wochenende regen Besucherzustrom. Vor allem das Konzept, Fachausstellung und Familien-Volksfest zu verbinden, ist aufgegangen. Durch das begleitende Volksfest wurde die ökovita® zur ökovita®plus und damit zum bunten Familienerlebnis wie auch attraktivem Wochenend-Ausflugsziel. Im Jahr 2015 wird das Veranstaltungskonzept fortgeführt und ausgebaut. Wir würden uns freuen Sie im Jahr 2015 als Austeller bei der ökovita® begrüßen zu dürfen. Mitglieder: Stadtrat Herbert Beck Stadtrat Karl Dengler Stadtrat Peter Euler Stadtrat Dr. Adolf Herpich Stadtrat Peter Mittermeier Stadträtin Feride Niedermeier Stadtrat Ulrich Schultes Stadtrat Dr. Albert Solleder Stadtrat Ulrich Schultes Bürgermeisterin Maria Stelzl Ansprechpartner Markus Pannermayr Roman Preis Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Geschäftsführer Bereich Ausstellung / Hallenvermarktung Stefan Heitzer Telefon 0 94 21 / 84 33 29 Tanja Böhm Telefon 0 94 21 / 84 33 27 Anja Süther Telefon 0 94 21 / 84 33 28 David Görgner Telefon 0 94 21 / 84 33 31 Bereich Gebäudetechnik: Michael Seybold Telefon 0 94 21 / 84 33 26 Bereich Volksfest / Öffentlichkeitsarbeit: Max Riedl Telefon 0 94 21 / 84 33 20 Stefanie Frank Telefon 0 94 21 / 84 33 21 Birgit Aich-Bauer Telefon 0 94 21 / 84 33 21 Sebastian Kohl Telefon 0 94 21 / 84 33 22 Sebastian Edbauer Telefon 0 94 21 / 84 33 23 Johanna Eschlwech Telefon 0 94 21 / 84 33 24 Bereich Buchhaltung: Martina Bogner Brigitte Stegmann Telefon 0 94 21 / 84 33 37 Telefon 0 94 21 / 84 33 34 Bereich Technik: Norbert Enderer Bernhard Marschner Johann Sagmeister Karl Wudy Artmeier Werner Telefon 0 94 21 / 84 33 14 Telefon 0 94 21 / 84 33 14 Telefon 0 94 21 / 84 33 14 Telefon 0 94 21 / 84 33 14 Telefon 0 94 21 / 84 33 14 Veranstalter Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH Am Hagen 75 · 94315 Straubing Telefon 0 94 21 / 8 43 30 · Telefax 0 94 21 / 84 33 25 [email protected] www.ausstellungs-gmbh.de Die Kategorien ernährung vverkehr ggesundheit kleidung k b bauen + wohnen freizeit forschung energie wasser technik t ausstellungsbedingungen für die ökovita 2015 ® 1. Titel und Veranstalter: 7. Platzmieten: ökovita – die ausstellung für mehr lebensqualität Die Platzmiete beträgt: A) In der Messehalle bzw. Stadthalle: Veranstalter ist die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH, Am Hagen 75, 94315 Straubing, Telefon 0 94 21 / 84 33 0, Telefax 0 94 21 / 84 33 25, e-mail: [email protected] internet: www.ausstellungs-gmbh.de Preise in € a) Reihenstand je m2 2 b) Eckstand je m 2. Ort - Dauer - Öffnungszeiten: 2 c) Kopfstand je m Die Fachausstellung findet vom 16. – 19. April 2015 statt. Sie ist täglich von 10.00 – 18.00 Uhr geöffnet. 2 d) Blockstand je m 3. Anmeldung: Messehalle Joseph-von-Fraunhofer-Halle Stadthalle 69,-*) 69,-*) 79,-*) 79,-*) 89,-*) 89,-*) 89,-*) 89,-*) B) Im Freigelände: Die Bestellung des Standes erfolgt unter Verwendung des Anmeldeformulars durch Einsendung an den Veranstalter. Der Vordruck ist vom Antragssteller in allen Punkten genau auszufüllen, alle Ausstellungsgegenstände sind einzeln aufzuführen. Die Folgen nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Anmeldungen trägt ausschließlich der Aussteller. Die Anmeldung gilt als Vertragsantrag. Der Anmelder ist bis längstens 6 Wochen vor Eröffnung der Ausstellung an seine Anmeldung gebunden. Für Anmeldungen, die später eingehen, bleibt der Anmelder 14 Tage gebunden. Aufplanungsbeginn ist der 15.01.2015. Für Anmeldungen, die bis zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden, erfolgt die Zulassung bzw. Ablehnung (nach Ziffer 4 und 5). Preise in € Grundpreis für die Bodenfläche je qm bei einer Anmietung a) von 1 – 99 qm 35,-*) b) ab 100 qm 25,-*) Jeder angefangene Hallen- bzw. Freigelände-qm wird voll berechnet. B) Katalog- und Internetpflichteintrag je Firma 69,00 €*) C) Werbefläche je m2 40,00 €*) D) Grundpreis für den mit der Anmeldung bestellten Wasseranschluss 4. Zulassung: einschließlich Leitung bis zum Stand. 105,00 €*) Bei verspäteter Bestellung werden dem Aussteller alle anfallenden Installationsarbeiten berechnet. E) Rück- und Seitenwände bleiben unberechnet. G) Elektroanschlüsse siehe Nr. 16 *) zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe Die Entscheidung über die Zulassung der Aussteller und des einzelnen Ausstellungsgutes trifft allein der Veranstalter. Es steht ihm frei, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Aus der rechtzeitigen Anmeldung, der Einladung oder früheren Teilnahme kann kein Anspruch auf Zulassung abgeleitet werden, ebenso wenig ein Konkurrenzausschluss oder die Überlassung einer bestimmten Fläche. Mit dem Zugang der Zulassungsbestätigung und Rechnung beim Aussteller kommt der Ausstellungsvertrag verbindlich zustande. 5. Standzuteilung: 8. Zahlungsbedingungen: Die Standzuteilung erfolgt im Sinne einer fachgerechten Einteilung des vorhandenen Raumes durch den Veranstalter. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Zusagen für bestimmte Stände werden vor der endgültigen Stanzuteilung grundsätzlich nicht erteilt. Mündliche Zusagen sind für den Veranstalter nicht bindend und berechtigen weder zu Ersatzansprüchen noch zur Zurückziehung der Anmeldung. Die Standzuteilung wird schriftlich, im Regelfall gleichzeitig mit der Zulassung und der Bekanntgabe der Standnummer, mitgeteilt. Beanstandungen, insbesondere über Form und Größe des Standes, müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Standzuteilung schriftlich erfolgen. Nachträglich notwendig werdende Standänderungen werden unverzüglich mitgeteilt. Eine Verlegung des Standes darf nur aus zwingenden Gründen erfolgen, wobei ein möglichst gleichwertiger Stand wieder zuzuteilen ist. Der Aussteller ist in diesem Fall berechtigt, inner halb von drei Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Verlegung ohne gegenseitige Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Dies trifft nicht zu bei einer Verlegung in derselben Halle um einige Meter. Aus technischen Gründen kann eine geringfügige Beschränkung des Standes, in Breite bzw. Länge jedoch höchstens 10 cm, erforderlich sein, die nicht zur Minderung der Standmiete berechtigt. Soweit in einer zugeteilten Freigeländfläche Elektro- oder Telefonanschlusskästen, Wasserschächte, Telefonmasten oder Bäume vorhanden sind, erfolgt ebenfalls keine Reduzierung der Platzmiete. Die Standmiete ist bis 16. März 2015 in einer Summe zu zahlen. Die Platzmietenbegleichung hat durch Überweisung zu erfolgen. Schecks werden nicht angenommen. Rechnungen, die nach dem 16. März 2015 ausgestellt werden, sind sofort in voller Höhe zahlbar. Von Fälligkeit an werden Verzugszinsen, die mit 8% über den Basiszinssatz (s. § 247 Bürgerliches Gesetzbuch) festgesetzt sind, berechnet. Die fristgerechte Zahlung der Standmiete ist Vorraussetzung für die Berechtigung zum Bezug des gemieteten Platzes. Der Veranstalter kann nach vergeblicher Mahnung und entsprechender Ankündigung über Stände, die nicht voll bezahlt sind, anderweitig verfügen, wobei die Zahlungsbedingungen wie beim Rücktritt (s. Ziff. 9) Platz greifen. Dem Veranstalter steht an dem eingebrachten Ausstellungsgut für alle nicht erfüllten Verpflichtungen des Vermieters Pfandrecht zu. 9. Rücktritt: Einer nachträglichen Entlassung des Ausstellers aus dem Vertrag auch aus Gründen, die vom Aussteller nicht zu vertreten sind, wird nur zugestanden, wenn der Stand wieder anderweitig vermietet werden kann. In diesem Fall hat der aus dem Vertrag entlassene Aussteller bis zu 25% der Standmiete als Unkostenentschädigung an den Veranstalter zu entrichten. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist der Veranstalter berechtigt, ihn in anderer Weise auszufüllen. Der Mieter hat dann keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. 6. Untervermietung, Tausch, Verkauf für Dritte: 10. Aufbau: Die Weitervermietung oder teilweise Untervermietung des Standes ist nicht gestattet. Ebenso ist ein eigenmächtiges Tauschen der Plätze unzulässig. Bei der Feststellung einer Weiter- oder Untervermietung an Dritte, sofern die Ausstellungsleitung nicht Räumung des Standes durch den Untervermieter verlangt, ist ein Zuschlag bis zu 50% der Standmiete zu entrichten. Der Käufer muss aus dem Auftragsschein ersehen können, bei welchem Aussteller der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Daher haben die Auftragsbücher, sofern nicht eigene verwendet wurden, neben der Firmierung der Lieferfirmen auch den Stempel das Standinhabers aufzuweisen. Die Ausstellungsstände stehen ab 13. April 2015 zum Bezug bereit. Falls durch Sonderaufbauten eine längere Aufbauzeit notwendig wird, ist dies der Ausstellungsleitung rechtzeitig mitzuteilen. Der Aufbau muss am Tage vor der Eröffnung bis 20 Uhr beendet sein. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage der Eröffnung bis 12 Uhr, verschuldet oder unverschuldet, durch den Aussteller nicht begonnen worden, so kann der Veranstalter über den Stand anderweitig verfügen. Die Standmiete ist vom Mieter trotzdem voll zu bezahlen. Schadensersatzansprüche des Ausstellers sind in jedem Fall ausgeschlossen. s ökovita ® 11. Gestaltung und Ausstattung der Stände: 14. Werbung: a) Der Mieter ist verpflichtet, den Stand auf eigene Kosten nur mit den zur Ausstellung angemeldeten Gegenständen formschön auszugestalten und ihn während der ganzen Ausstellung in diesem Zustand zu halten. Das verwendete Material muss schwer entflammbar sein. Am Stand ist für die gesamte Ausstellungsdauer in einer für jedermann erkennbaren Weise der Familienund Vorname und die Anschrift des Standinhabers anzubringen. Die mit der Gestaltung bzw. dem Abbau beauftragten Firmen sind dem Veranstalter bekannt zu geben. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Fall unzulässig. Standaufbauten, die in Hallen höher als 2,50 m und im Freigelände höher als 3,50 m sind, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters. Der Veranstalter kann verlangen, dass Ausstellungsgegenstände, deren Aufbau nicht genehmigt oder die in Aufmachung und Gestaltung nicht zufrieden stellen, bzw. Ausstellungsstücke die nicht angemeldet oder zugelassen waren oder die durch Aussehen, Geruch, Geräusch oder offensichtliche Mangelhaftigkeit als ungeeignet anzusehen sind, geändert oder entfernt werden. Alle in der Anmeldung aufgeführten Ausstellungsgegenstände müssen während der gesamten Dauer der Ausstellung angeboten bzw. verkauft werden. Kommt der Aussteller der Aufforderung nicht unmittelbar nach, so kann die Entfernung oder Änderung durch den Veranstalter auf Kosten des Ausstellers erfolgen. Muss aus den gleichen Gründen der Stand geschlossen werden, so ist ein Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete nicht gegeben. Das Ansprechen des Ausstellungsbesuchers, das Verteilen von Werbedrucksachen sowie das Anbringen und Aufstellen von Werbemitteln ist nur innerhalb des Standes erlaubt. Es darf nur Eigenwerbung betrieben werden. Eigene Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtbilderdarbietungen und Werbeballone bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung, die rechtzeitig zu beantragen ist. Die Vorführung von Maschinen, akustischen- und Lichtbildgeräten, auch zu Werbezwecken kann im Interesse eines geordneten Ausstellungsbetriebes auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. b) Zusätzliche Bedingungen für Aussteller in den Hallen: Der Mieter hat davon Kenntnis, dass in der Stadthalle ein Gießharzboden verlegt ist und er für alle Schäden haftet, die an diesem z.B. durch Wasser, Farben, Fruchtsäften und dgl. Entstehen. Es sind Vorrichtungen (z.B. Wannen und dgl.) anzubringen, die das Entstehen von Wasserschäden am Boden der Halle verhindern. Der Hallenboden darf nicht mit mehr als 500 kg je qm belastet werden. Sollten Klebstoffschäden festgestellt werden, werden diese auf Kosten des verursachenden Ausstellers beseitigt. c) Zusätzliche Bedingungen für Aussteller im Freigelände: Für Grabungen, auch für Masten, ist vorher die Genehmigung der Ausstellungsleitung sowie der Stadtwerke Straubing einzuholen. Für alle Schäden und ihre Folgen bei Beschädigung von Rohrleitungen und Kabeln haftet der Aussteller voll. Stände im Freien (samt Zubehör) müssen gegen Windstärke bis zu 120 km/h gesichert sein. Der Aussteller haftet für alle Schäden. d) Der Ausstellungsstand muss täglich von 10.00 – 18.00 Uhr mit sachkundigem Personal besetzt sein. Wenn das Geschäftsgebaren des Standpersonals wiederholt zu erheblichen Beanstandungen Anlass gegeben hat, die dem Ruf der Ausstellung schaden, kann die erteilte Zulassung ohne Anspruch auf Schadensersatz widerrufen werden. 15. Reinigung und Abfallbeseitigung: Die tägliche Reinigung der Gänge in den Hallen und der Wege im Freigelände übernimmt der Veranstalter. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich nach Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Leergut und sonstige Abfälle sind durch den Aussteller nach Maßgabe des Abfallwirtschaftsgesetzes in die durch den Veranstalter bereitgestellten und gekennzeichneten Müllcontainer bzw. ausgewiesenen Müllsammelstellen zu verbringen. 16. Strom-, Wasser-, Telefon- und Internet-Anschluss: Die allgemeine Beleuchtung (nicht die der einzelnen Stände) wird vom Veranstalter erstellt. Soweit eigene Anschlüsse für Strom und Wasser gewünscht werden, sind diese extra zu bestellen. Das Heft mit den technischen Unterlagen wird gesondert zugesandt. Die Installationskosten sowie der Stromverbrauch gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche Installationen werden von dem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen ausgeführt. Diese erstellen auch die Rechnung unter Einhaltung der bekannt gegebenen Richtsätze. Die Wasseranschlussgebühr beträgt 105,00 € (siehe Nr. 7 D). Anschlüsse und Geräte, die den einschlägigen Bestimmungen – insbesondere des VDE – nicht entsprechen, oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, können auf Kosten des Ausstellers von der Ausstellungsleitung entfernt werden. Die Ausstellungsleitung haftet nicht für eine Unterbrechung oder Leistungsschwankung der Versorgungsanlagen. Sollten Sie einen Internetzugang oder Telefonanschluss benötigen, beauftragen Sie bitte diesen über folgenden Kontakt: Deutsche Telekom, Kundenservice GmbH, Geschäftskunden 33 Team 9 Frau Marion Korth , Frau Angela Hagen , Herr Steffen Altschwager Grevesmühlener Str. 36, 19057 Schwerin, Tel. 0385 555 792100 o. 0385 555 792120 Fax: 0391 580118587, Mail: [email protected] Anmerkung: Um Ihre Bestellung sicher ausführen zu können, geben Sie bitte als Standort „Ökovita-Straubing – Ausstellungsgelände“ sowie Ihre Standnummer an. Benötigen Sie WLAN-Router, Switche usw. fragen Sie bitte bei uns nach. Wir haben eine große Auswahl an günstigen Mietgeräten für Sie. 17. Bewachung und Haftung: 12. Abbau: Mit dem Abbau der Stände darf frühestens mit Schluss der Ausstellung begonnen werden. Ein Wegschaffen von Ausstellungsgut aus dem Ausstellungsgelände ist am Schlusstag nur in der Zeit von 18.00 – 22.00 Uhr gestattet. Zuwiderhandlung kann zu Vertragsstrafen i.H. bis zur halben Standmiete führen. Ausstellungsgut darf nicht vom Ausstellungsgelände entfernt werden, wenn der Veranstalter von seinem Pfandrecht gebrauch gemacht hat. Dies ist auch den am Stand anwesenden Vertretern bekannt zu geben. Wird trotz Nichterfüllung seiner Verpflichtung vom Aussteller oder seinem Beauftragten Ausstellungsgut entfernt. 13. Ausstellerausweise: Jeder Aussteller erhält entsprechend der Größe seines Standes für das Standpersonal Ausweise kostenlos, die auch für den Auf- und Abbau gelten. Das Betreten des Ausstellungsgeländes außerhalb der Öffnungszeiten ist ohne Berechtigungs-Ausweis nicht gestattet. Die allgemeine Bewachung der Hallen außerhalb der Öffnungszeiten der Ausstellung übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Beschädigung oder Verlust. Dies gilt auch für den Auf- und Abbauzeitraum. Für die Bewachung des Standes und seines Ausstellungsgutes während der Besuchszeiten hat der Aussteller selbst zu sorgen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Ausstellungsgütern, am Stand und der Einrichtung. Für Sach- und Personenschäden haftet der Veranstalter nur insoweit, als er gesetzlich dafür haftbar gemacht werden kann. 18. Versicherung: Der Abschluss einer Ausstellungsversicherung unter Einschluss des An- und Abtransportes des Ausstellungsgutes sowie einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden auf eigene Kosten wird den Ausstellern dringend empfohlen. 19. Parkplätze: Für die Fahrzeuge der Aussteller steht eine beschränkte Anzahl von gesonderten Parkflächen zur Verfügung, die nur mit Ausstellerausweis angefahren werden können. 20. Ordnungsmaßnahmen und Sicherheitsvorschriften: 24. Abmachungen und Ansprüche: Die Ausstellungsleitung übt im Ausstellungsgelände das Hausrecht aus. Den Anordnungen des zuständigen Personals und der Kontrollorgane sowie den Sachverständigen des TÜV ist unverzüglich Folge zu leisten. Die allgemeinen und örtlichen Vorschriften betr. des Feuerschutzes, der Unfallverhütung und des Gewerbewesens sind einzuhalten. Von den Ausstellungsbedingungen abweichende Abmachungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ansprüche des Ausstellers sind spätestens 7 Tage nach Ausstellungsschluss beim Veranstalter mit eingeschriebenem Brief geltend zu machen. Zur Erfüllung später erhobener Ansprüche ist der Veranstalter nicht verpflichtet. Die Ungültigkeit von Teilen dieses Vertrages oder von den Sonderbestimmungen der Stadtwerke Straubing für den Bezug von Strom und Wasser berühren die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht. Insbesondere ist zu beachten: a) Die Vorschriften der Verordnung zur Regelung der Preisangaben vom 14.03.1985 (BGBl. I S.580) in der derzeitigen Fassung sind zu beachten. Insbesondere gilt, dass Waren durch Preisschilder oder Beschriftung der Ware auszuzeichnen sind. Maßgeblich ist der Preis, der einschließlich der MWSt. zu zahlen ist (Endpreis). 25. Änderungen, höhere Gewalt: Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die eine planmäßige Abhaltung der Ausstellung unmöglich machen und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, hat der Veranstalter das Recht - die Ausstellung abzusagen, wobei bis zu 25 % der Standmiete als Unkostenbeitrag einbehalten werden; - Die Ausstellungsdauer oder die Öffnungszeiten ohne Anerkennung von Schaden Ersatzansprüchen für beide Teile zu ändern. b) Für Feuerungsanlagen, Wärmegeräte usw. sind nicht nur die Vorschriften der Verordnung über die Verhütung von Bränden einzuhalten, sondern ist auch eine gesonderte Genehmigung bei der Stadt Straubing zu beantragen. Die Zulassung zur Ausstellung schließt die Genehmigung nicht mit ein. In den Hallen ist das Rauchen sowie die Verwendung von offenem Licht verboten. Feuerlöschgeräte sowie Notausgänge dürfen nicht zugebaut oder zugestellt werden. Brennbares Verpackungsmaterial ist aus den Hallen zu entfernen. In all diesen Fällen wird dies so frühzeitig wie möglich durch den Veranstalter bekanntgegeben. 26. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing. c) Alle Maschinen und Geräte müssen in Bau und Ausstattung den Unfallverhütungsvorschriften bzw. dem Gesetz über technische Arbeitsmittel v. 23.10.1992 (BGBl.I. S.1793) entsprechen. 27. Anerkennung der Bedingungen: Die Ausstellungsbedingungen werden in allen Teilen durch die Unterzeichnung der Anmeldung anerkannt. Jeder Aussteller hat für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch seine Beauftragten und die bei ihm Beschäftigten Sorge zu tragen und ist hierfür voll verantwortlich. d) Die elektrischen Anlagen und Geräte müssen den Vorschriften des VDE genügen. e) Gastronomische Betriebe müssen zusätzlich eine Genehmigung beim Amt für öffentliche Ordnung einholen. Eine Getränkeschankanlage darf nur in Betrieb genommen werden, wenn die Absicht der Inbetriebnahme dem Amt für öffentliche Ordnung spätestens drei Tage vorher schriftlich angezeigt worden ist. Die Geltung entgegenstehender oder ergänzender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Ausstellers ist, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, ausgeschlossen. Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Ausstellungsbedingungen den fristlosen Ausschluss von der Ausstellung auszusprechen und sofort zu vollziehen. Die Standmiete wird nicht vergütet, Schadenersatzansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen. f) Die Abgabe von Getränken darf nur in Mehrwegflaschen erfolgen. Die Verwendung von Plastikflaschen ist nicht gestattet. Bei der Abgabe im Straßenverkauf ist für jede Getränkeflasche ein Mindestpfand in Höhe von 0,50 € (entsprechende Preisauszeichnung und Ausgabe von Pfandmarken) zu erheben und bei der Rückgabe wieder in voller Höhe zurückzuerstatten. Speisen, die für den Verzehr an Ort und Stelle bestimmt sind, dürfen nur auf Mehrweggeschirr verabreicht werden. Plastik- und Papierteller sowie Plastikeinwegbesteck darf nicht verwendet werden. Wichtiger Hinweis – WARNUNG VOR EXPO-GUIDE!!! Liebe Aussteller, die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH möchte Sie vor der Organisation Expo Guide, Sitz in Mexiko, warnen. Expo Guide zielt auf Unternehmen ab, die sie in öffentlichen Messedatenbanken als Aussteller ausfindig machen. Expo Guide bietet im Namen der Straubinger Ostbayernschau die Listung in einer Online-Datenbank an. Wir weisen Sie darauf hin, dass der Veranstalter der ökovita in keiner Weise mit Expo Guide oder anderen Dienstleistern dieser Art zusammenarbeiten und wir haben dieser Organisation nicht erlaubt, unseren Namen oder unsere Markenzeichen auf ihren Mailings zu verwenden. g) Aussteller, die gefährliche Stoffe anbieten bzw. zubereiten sind verpflichtet, ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt bei Verlangen vorzuzeigen. 21. Ausstellungskatalog: Der Veranstalter gibt einen Ausstellungskatalog heraus, der ein alphabetisches Aussteller-Firmenverzeichnis enthält. Jeder Aussteller wird darin gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von 69,00 € (+ MWSt.) aufgenommen. Diese Angaben werden auch im Aussteller-Verzeichnis im Internet veröffentlicht. Die Ausstellungsleitung übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen. 22. Möbelverleih und Speditionen: Wegen des Stuhl,- Tisch- oder Teppichverleihs erhält der Mieter frühzeitig gesonderte Nachricht. Die Ausstellungsleitung nimmt auf keinen Fall Sendungen entgegen. 23. Übernachtung des Ausstellungspersonals: Es wird empfohlen, für das Ausstellungspersonal möglichst frühzeitig Gästebetten in Straubing und Umgebung vorauszubestellen. Ein Aufenthalt im Ausstellungsgelände nach 19.00 Uhr ist nicht gestattet. Ebenso ist die Übernachtung im Gelände verboten. s ökovita ® übersichtsplan ö ko v i t a p l u s ® 2015 · eintritt frei ko v i t a p l u s ® 16.04. - 19.04.2015 Aufplanungsbeginn: 15.01.2015 Veranstalter: Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH Am Hagen 75 · 94315 Straubing Telefon 09421/84 33-0 · Telefax 09421/843325 [email protected] · www.ausstellungs-gmbh.de Eingangsstempel anmeldung zur ökovita: Katalog- und Interneteintrag (Pflichtangaben) 69,00 E + MwSt. Firma: Rechnungsanschrift: Firma: Straße: PLZ/Ort: Straße: Telefon: PLZ/Ort: (Pflichteintrag für EU-Länder) E-mail: USt.-IdNr. (siehe rückseitiges Formular) Homepage: Ansprechpartner: Telefon: Die erforderlichen Bestellformulare für Strom, Wasser, Telefon, Standtrennwände und Quartierbestellung sowie die Werbeaufkleber werden mit der Zulassungsbestätigung gesondert zugesandt. Der Eintrag in das alphabetische Ausstellerverzeichnis soll unter folgendem Anfangsbuchstaben erfolgen: ➔ Zu welchen der Ausstellungsschwerpunkte passen Ihre Produkte/Dienstleistungen? (Bitte ankreuzen) Ernährung Verkehr Gesundheit Energie Wasser Technik Kleidung Bauen + Wohnen Freizeit Forschung Beteiligung am Rahmenprogramm möglich! (siehe nächstes Blatt) Ausstellungsgut: Folgende Ausstellungsgegenstände werden während der gesamten Ausstellungsdauer angeboten. Neuheiten bitte unterstreichen! Bitte einzeln aufführen. Sammelbegriffe müssen erläutert sein. Die nächträgliche Hinzunahme von Waren ist nicht erlaubt. Reihenstand Gewünschter Stand Platzmiete je qm/Euro zzgl. MwSt. Eckstand Messehalle Stadthalle 69,69,- 79,79,- Freigelände 1-99 qm 35,- ab 100 qm 25,- Angaben zum Ausstellungsstand und Vorführart: Haben Sie einen Fertigstand ja nein Bodenbelastung mehr als 500 kg/m2 ja nein wenn ja, wieviele kg/m2 ___________________ Wird von der Ausstellungsleitung ausgefüllt! Kopfstand Messehalle Stadthalle Freigelände Reihenstand Eckstand Kopfstand Blockstand Blockstand 89,89,- 89,89,- Gewünschte Größe Idealmaß Mindestmaß Fläche in m2 Front in m Tiefe in m Für Höhen über 2,5 m in den Hallen bzw. 3,5 m im Freigelände ist eine besondere Genehmigung erforderlich. Anschlüsse werden benötigt für: Sind Sie Propagandist? Strom 220 V Strom 380 V Wassergrundanschluss 160,- E Abwasser Telefon Welche Geräte werden vorgeführt? (vorbehaltlich der Genehmigung) ____________________________ Entsteht hierbei eine größere Lautstärke? ja nein ja ja ja ja ja nein nein nein nein nein Standnummer: ja Entsteht hierbei eine Staubentwicklung? Standgröße Tiefe x = Front m m Sonstige Wünsche: Mit der Unterschrift werden die Ausstellungsbedingungen in allen Teilen anerkannt. Stempel und Unterschrift ja nein nein m2 x m2 E Grundpreis für den bestellten Wasseranschluss einschl. Leitung bis zum Stand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Katalog- und Internetpflichteintrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Nettobetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zzgl. gesetzlich gültiger Umsatzsteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rechnungsbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ort, Datum Höchstmaß = = = = = = E E 69,- E E E E Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH Am Hagen 75 · 94315 Straubing Telefon 09421/84 33-0 · Telefax 09421/843325 [email protected] · www.ausstellungs-gmbh.de ökovita® Straubing 2015 Unternehmereigenschaft ❏ Anmelder, die in Deutschland oder in der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH für sein Unternehmen zu beziehen. ❏ Anmelder, die in einem Land außerhalb der Europäischen Union ansässig sind: Bei dem Anmelder handelt es sich um ein Unternehmen, das eine wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen selbstständig ausübt (Art. 9 MwStSystRL). Der Anmelder erklärt hiermit, die Leistungen der Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH für sein Unternehmen zu beziehen. ❏ Keine der oben stehenden Erklärungen ist zutreffend. In diesem Fall wird die Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH ihre Leistungen selbst dann zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer berechnen, wenn der Anmelder im Ausland ansässig ist. Firmenanschrift (Rechnungsanschrift) Firma Straße PLZ, Ort Land Telefonnummer E-Mail Gesetzlicher Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand, etc.) Umsatzsteuer-ID-Nr. (nur für EU-Länder unbedingt erforderlich bei Rechnungsstellung) Nr. und Ort der Handelsregistrierung URL Ort, Datum Unterschrift Bemerkung: anmeldung zum rahmenprogramm: 16. - 19.04.2015 Straubinger Ausstellungsund Veranstaltungs GmbH Am Hagen 75 94315 Straubing Die Firma: Ansprechpartner: Straße, Haus-Nr.: Postleitzahl, Ort: Telefon: Telefax: Mobil: E-Mail: beteiligt sich am Rahmenprogramm mit Vortrag Seminar Workshop Vorführung ___________________ Nachfolgend bitten wir Sie um Angabe folgender Daten Referent(in): Straße, Haus-Nr.: Telefon: Postleitzahl, Ort: Telefax: Mobil: E-Mail: Thema/Themen: Terminwunsch: Alternativ: Technisches Equipment (Tagungstechnik, Beamer, Leinwand, Mikrofon etc.) stehen zur Verfügung, PC bzw. Laptops sind selbst mitzubringen! Die Termine werden Ihnen rechtzeitig schriftlich bestätigt. s ökovita ® Sonstiges, Wünsche und Anregungen… 14:36:05 Uhr straubing erleben l e be ns f re ude, b e ge gnungen und t r ad i t ion joseph-vonfraunhofer-halle „das multitalent für ausstellungen, tagungen und kultur“ Wir bieten Ihnen ein Konzept aus Zeit, Raum und Ruhe… • Alle Räume ebenerdig überwiegend mit Tageslicht, schallisoliert, klimatisiert, behindertengerecht • Variables, komfortables Raumangebot mit einer Gesamtnutzungsfläche von 5.900 m2 verteilt auf sechs Areale • Platz für 20 bis 3.500 Personen • modernste Technik • Qualitätsgastronomie für alle Anlässe • kompetente Beratung bei Planung und Durchführung • Kostenlose Parkplätze für 1.500 PKW und 24 Busse • zentrale Lage – nur fünf Gehminuten von Fußgängerzone entfernt ökovita® plus „die ausstellung für mehr lebensqualität“ 16. - 19. april 2015 „das familien-volksfest“ 11. - 19. april 2015 gäubodenvolksfest „a trumm vom paradies“ 7. - 17. august 2015 ostbayernschau „die verbraucherausstellung“ 8. - 16. august 2015 Straubinger Ausstellungs- und Veranstaltungs GmbH Telefon 09421 84330 · www.ausstellungs-gmbh.de
© Copyright 2024 ExpyDoc