„Anmeldeformular Outdoor SW“ 25.-26. April 2015 | Messepark Trier Angaben zum Aussteller (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Firma: __________________________________________ Straße: __________________________________________ PLZ: __________________________________________ Ort: __________________________________________ Telefon: __________________________________________ Fax: __________________________________________ Mail: __________________________________________ Web: __________________________________________ Benötigte m² / Position Pauschale Müllentsorgung Eintrag Website Marketingpauschale Messemagazin Anmerkungen/Preise Reihenstand 60,00 € / m² Eckstand 70,00 € / m² Kopfstand 75,00 € / m² Blockstand 85,00 € / m² Außenbereich 35,00 € / m² W-Lan – Parkplatz an der Halle - Mobiliar Pflichtbeitrag, einmalig Laufzeit 1 Jahr Pflichtbeitrag, einmalig Pflichtbeitrag, einmalig Zwischensumme zzgl. 19% MwSt. Gesamt Gesamt € € € € € € 20,00 € 15,00 € 89,00 € 69,00 € € € € • Normalpreise Indoor inkl. Messerückwand, verlegter Teppich, Strom/220V, Beitrag VA-Haftpflicht • Auf Anfrage erhalten Sie Preise/Infos zu Starkstrom, Wasseranschlüsse und Messestandausstattung. Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die umseitigen „Besonderen Ausstellungsbedingungen“ ausdrücklich anerkannt. Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Die einmalige Anmeldegebühr (50 % der anfallenden Kosten) sind 8 Tage nach Rechnungsstellung (01.11.2014) und die Restzahlung bis zum 01.04.2015 zu entrichten. Bei Absage nach Angebotsunterzeichnung sind 50 % der Gesamtkosten an die Agentur mizando zu entrichten. Bei Absage nach dem 25.01.2015 sind 90 % der Gesamtkosten an die Agentur mizando zu entrichten. Ich überweise den Beitrag nach Rechnungsstellung. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Beitrag fristgerecht von meinem Konto abgebucht wird. Kontoinhaber: ____________________________________ Konto-Nr.: ____________________________________ BLZ: ____________________________________ Bank: ____________________________________ _____________________ Datum Seite 1 ______________________________ rechtsverbindliche Unterschrift/Stempel Outdoor SW 25/26.04.2015 – Die Messe für Trekking | Freizeit | Reisen Mizando Michael Zander Georg-Schäffer-Str.4 54295 Trier Tel 0651 463 79 10 Fax 0651 463 79 11 [email protected] www.mizando.de Besondere Ausstellungsbedingungen Diesem Mietvertrag liegen die Besonderen Ausstellungs-Bedingungen der Agentur Mizando zugrunde. Sie sind Vertragsbestandteil der Anmeldung. 1. Anmeldung Die Ausfertigung der Anmeldung erfolgt in einfacher Form. Die Anmeldung hat nur ihre Gültigkeit, wenn der Vordruck richtig und vollständig ausgefüllt ist und rechtzeitig bei der Ausstellungsleitung eingegangen ist. Wird nach verbindlicher Anmeldung und nach erfolgter Zulassung ausnahmsweise vom Veranstalter ein Rücktritt zugestanden, so sind 50% der Miete als Kostenentschädigung sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Antrag auf Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt. Die Messe-/Ausstellungsleitung kann die Entlassung davon abhängig machen, dass der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Neuvermietung entspricht einer Entlassung aus dem Vertrag, jedoch hat evtl. der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und der erzielten Miete zu tragen. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle hat der Erstmieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. 2. Standmieten Der Mietpreis ist auf der Vorderseite dieses Anmeldeformulars abgedruckt. Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. 3. Zahlungsbedingungen Alle Zahlungen sind ohne Abzüge zu leisten. Die Teilnahmegebühr ist binnen 8 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen oder wird ggf. per Lastschrift eingezogen und die Restzahlung ist bis zum 01.04.2015 zu entrichten. Die termingerechte Zahlung ist Voraussetzung zur Teilnahme. Die Ausstellungsleitung kann bei nicht termingerechter Zahlung die Standfläche anderweitig vergeben. Sie kann in diesem Falle die Überlassung des Standes dem Aussteller verweigern. Bei Kündigung vor dem 01.01.2015 seitens des Ausstellers werden bereits gezahlte Beträge nicht zurück erstattet. Bei Kündigung des Ausstellers nach dem 25.01.2015 muss der Aussteller 90 % der Standmiete an die Agentur bezahlen. 4. Pfandrecht Nach der Wahl der Ausstellungsleitung kann diese an Stelle des Pfandrechts das Stand- und Ausstellungsgut - mit der hierfür bereits erfüllten Zustimmung des Ausstellers - auch ohne gerichtliche Entscheidung oder Beiziehung eines Gerichtsvollziehers bzw. amtlich bestellten Auktionators an sich nehmen, sowie den Gegenstand bzw. die Gegenstände freihändig bestmöglich verwerten bis zur Tilgung aller Verpflichtungen des Ausstellers (Hauptsache, Zinsen + Kosten). Die durch die Verwertung entstehenden Kosten, Aufwendungen und Auslagen gehen zu Lasten des Ausstellers. In jedem Fall ist die Ausstellungsleitung berechtigt, wenn der Aussteller seine Verpflichtungen nicht erfüllt, das Ausstellungs- und Standgut auf Kosten des Ausstellers zu entfernen und auf seine Kosten unterzustellen. 5. Messebroschüre / Messezeitung Die Messebroschüre wird beim Einlass allen Besuchern ausgehändigt und zusätzlich an Auslagestellen verteilt. Konditionen und Daten zur Broschüre erhalten Sie jederzeit auf Anfrage. 6. Aufbau- und Abbautermine Aufbau: Freitag 24.04.2015, 08:00 – 20:00 Uhr Abbau: Sonntag 26.04.2015 ab 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr und Montag 27.04.2015 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Die Abbauzeiten können nicht überschritten werden. Ausnahmen auf Anfrage. Seite 2 Outdoor SW 25/26.04.2015 – Die Messe für Trekking | Freizeit | Reisen Mizando Michael Zander Georg-Schäffer-Str.4 54295 Trier Tel 0651 463 79 10 Fax 0651 463 79 11 [email protected] www.mizando.de 7. Abbau Während der Öffnungszeiten der Messe darf weder teilweise noch ganz ein Stand geräumt werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von 50 % der Standmiete geahndet. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Hallenwände oder des leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet alleinig der Aussteller. Die Ausstellungsfläche ist in dem gleichen Zustand wie übernommen zu dem für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin zurückzugeben. Fundamente, Aufbauten und aufgebrauchtes Material sind einwandfrei zu beseitigen und wieder herzurichten. Nicht abgebaute Stände und nicht abgefahrene Ausstellungsgegenstände werden nach dem für den Abbau festgesetzten Termin von der Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt. Unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung werden diese Gegenstände bei einem zu beauftragtem Spediteur eingelagert. 8. Standgestaltung Auf eine attraktive Standgestaltung wird größten Wert gelegt. Die Installations- und Feuerschutzeinrichtungen sowie Notausgänge müssen jederzeit voll zugänglich sein. Alles verwendete Material muss, nach Brandschutzklasse B1, DIN 4102, schwer entflammbar sein. Name und Anschrift des Ausstellers müssen für jeden erkennbar am Stand angebracht sein, Säulen und Träger gelten als einbezogen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage der Eröffnung bis 08.00 Uhr nicht begonnen worden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, den Stand anderweitig zu vergeben oder zu dekorieren. Kann der Stand infolge Zeitmangels nicht mehr an einen anderen Aussteller vergeben werden, so hat der Mieter zusätzlich die Kosten der Standdekoration in gesamter Höhe voll zu übernehmen. 9. Betrieb des Standes Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Ausstellung mit den von ihm angemeldeten Waren zu belegen. Die Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung der Hallen und der Außenflächen. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss nach Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Vom Aussteller muss der Müll nach verwertbaren Stoffen getrennt entsorgt werden. Zusätzliche Kosten der Entsorgung müssen nach dem Verursacherprinzip berechnet werden. 10. Feuersicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen Die Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten Maschinen, Geräten usw. Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Gas- und Flüssiggasflaschen müssen außerhalb der Hallen gelagert werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht in den Hallen aufbewahrt werden. Vorführungen mit offenem Feuer und Licht sind nur in Absprache mit der Messeleitung und dem Hallenmeister gestattet. 11. Lizenzvergütung/ GEMA Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Aussteller für die öffentliche Aufführung von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten „Weltrepertoire“ der GEMA Lizenzvergütungen an die GEMA abführen muss (§ 54 des Urheberrechtsgesetzes). Der Aussteller ist für die ordentliche Gebührenabführung an die GEMA selbst verantwortlich. Eine pauschale GEMA-Abführung durch den Messeveranstalter wird nicht gewährt. 12. Haftung und Bewachung Die Ausstellungsleitung übernimmt keinerlei Haftung. Der Aussteller hat für die Bewachung seines Standes und der Ausstellungsobjekte selbst Sorge zu tragen. Dies gilt während der Ausstellungsdauer und während des Auf- und Abbaus. Die gesetzliche Haftpflicht der Ausstellungsleitung umfasst nicht die Ausstellungsstände. Beim Auf- und Abbau hat jeder Aussteller erhöht für die Sicherheit seiner Güter zu sorgen. Besonders diebstahlgefährdete Ausstellungsobjekte und Standgut sind sofort nach Beendigung der Ausstellung vom Stand zu entfernen und/oder zu sichern. 13. Ausstellungsversicherung Den Ausstellern wird dringend nahe gelegt, die Ausstellungsgegenstände und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters dient nur für Personen oder Sachschäden ohne eindeutig zugewiesene Schuld und gilt nicht im Zusammenhang mit Aussteller-Angeboten bzw. -Tätigkeiten. Seite 3 Outdoor SW 25/26.04.2015 – Die Messe für Trekking | Freizeit | Reisen Mizando Michael Zander Georg-Schäffer-Str.4 54295 Trier Tel 0651 463 79 10 Fax 0651 463 79 11 [email protected] www.mizando.de 14. Rauchverbot Für die Besucher und Aussteller der Messe gilt in den Räumlichkeiten ein generelles Rauchverbot. 15. Ausschank alkoholfreier Getränke/ Nutzung von Beschallungstechnik Den Ausstellern wird der Ausschank alkoholfreier Getränke in geringen Mengen erlaubt. Werbung jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des Standes gestattet. Ausnahmen in Absprache mit der Messeleitung. Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtdarbietungen und Audio-/Videomedien jeder Art, auch zu Werbezwecken durch den Aussteller kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Ausstellungsbetriebs im Einzelfall auch nach bereits erteilter Genehmigung eingeschränkt oder widerrufen werden. Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage betrieben, so behält sich die Ausstellungsleitung Durchsagen vor. 16. Müllentsorgung Jeder Aussteller ist für die ordentliche Entsorgung von Abfällen, Restmüll sowie Papier/Pappe und Glas selbst verantwortlich. Die pauschalen Müllgebühren gelten für handelsübliche Mengen und exkludieren Sondermüllentsorgung. Jeder Aussteller ist dafür verantwortlich, dass Müll und Abfall in die vom Veranstalter bereitgestellten Behältnisse entsorgt werden (keine Mülltrennung erforderlich). Das unerlaubte Entsorgen von Müll auf dem Gelände und in den Messeräumlichkeiten ist untersagt und wird mit einer sofortigen Geldstrafe von bis zu 50 % der Standmiete belangt. 17. Mitbringen von Tieren Das Mitbringen von Tieren während der Ausstellung ist nicht gestattet. Diese Regelung betrifft nicht Aussteller im therapeutischen Bereich mit Tieren. 18. Anlieferung von Waren während der Ausstellung Die Aussteller haben die Möglichkeit, bis eine Stunde vor Ausstellungsbeginn noch Waren zur Ausstellung anzuliefern. 19. Verkauf von ausgestellten Produkten Die Messe ist eine Informations- und Verkaufsmesse und es dürfen Waren nach Rücksprache mit der Messeleitung zum Kauf angeboten werden. 20. Standflächen Der Veranstalter behält sich vor, dem Aussteller während der Entwicklungsphase/ Vergabe der Standflächen, eine andere Position in der Halle oder nach Absprache im Zelt zuzuordnen. 21. Salvatorische Klausel Sofern einzelne Bestimmungen der Ausstellungsbedingungen unwirksam sind, wird der Bestand der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt. 22. Gerichtsstand und Erfüllungsort Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Trier. Ist etwas unklar, haben Sie noch Fragen? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns unter: Seite 4 [email protected] | Tel: 06 51 - 463 79 10 Outdoor SW 25/26.04.2015 – Die Messe für Trekking | Freizeit | Reisen Mizando Michael Zander Georg-Schäffer-Str.4 54295 Trier Tel 0651 463 79 10 Fax 0651 463 79 11 [email protected] www.mizando.de
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