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„Anmeldeformular Outdoor SW“
25.-26. April 2015 | Messepark Trier
Angaben zum Aussteller (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen)
Firma:
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Straße:
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PLZ:
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Ort:
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Telefon:
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Fax:
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Mail:
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Web:
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Benötigte m² / Position
Pauschale Müllentsorgung
Eintrag Website
Marketingpauschale
Messemagazin
Anmerkungen/Preise
Reihenstand 60,00 € / m²
Eckstand 70,00 € / m²
Kopfstand 75,00 € / m²
Blockstand 85,00 € / m²
Außenbereich 35,00 € / m²
W-Lan – Parkplatz an der Halle - Mobiliar
Pflichtbeitrag, einmalig
Laufzeit 1 Jahr
Pflichtbeitrag, einmalig
Pflichtbeitrag, einmalig
Zwischensumme
zzgl. 19% MwSt.
Gesamt
Gesamt
€
€
€
€
€
€
20,00 €
15,00 €
89,00 €
69,00 €
€
€
€
•
Normalpreise Indoor inkl. Messerückwand, verlegter Teppich, Strom/220V, Beitrag VA-Haftpflicht
•
Auf Anfrage erhalten Sie Preise/Infos zu Starkstrom, Wasseranschlüsse und Messestandausstattung.
Mit Abgabe dieser Anmeldung werden die umseitigen „Besonderen Ausstellungsbedingungen“ ausdrücklich anerkannt. Alle
Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Die einmalige Anmeldegebühr (50 % der anfallenden Kosten) sind 8 Tage nach
Rechnungsstellung (01.11.2014) und die Restzahlung bis zum 01.04.2015 zu entrichten. Bei Absage nach
Angebotsunterzeichnung sind 50 % der Gesamtkosten an die Agentur mizando zu entrichten. Bei Absage nach dem 25.01.2015
sind 90 % der Gesamtkosten an die Agentur mizando zu entrichten.
Ich überweise den Beitrag nach Rechnungsstellung.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der Beitrag fristgerecht von meinem Konto abgebucht wird.
Kontoinhaber:
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Konto-Nr.:
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BLZ:
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Bank:
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Datum
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rechtsverbindliche Unterschrift/Stempel
Outdoor  SW 25/26.04.2015 – Die Messe für Trekking | Freizeit | Reisen
Mizando
Michael Zander
Georg-Schäffer-Str.4
54295 Trier
Tel 0651 463 79 10
Fax 0651 463 79 11
[email protected]
www.mizando.de
Besondere Ausstellungsbedingungen
Diesem Mietvertrag liegen die Besonderen Ausstellungs-Bedingungen der Agentur
Mizando zugrunde. Sie sind Vertragsbestandteil der Anmeldung.
1.
Anmeldung
Die Ausfertigung der Anmeldung erfolgt in einfacher Form. Die Anmeldung hat nur ihre Gültigkeit,
wenn der Vordruck richtig und vollständig ausgefüllt ist und rechtzeitig bei der Ausstellungsleitung
eingegangen ist. Wird nach verbindlicher Anmeldung und nach erfolgter Zulassung
ausnahmsweise vom Veranstalter ein Rücktritt zugestanden, so sind 50% der Miete als
Kostenentschädigung sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten
aus bereits erteilten Aufträgen zu entrichten. Dem Aussteller wird im konkreten Fall ausdrücklich
das Recht eingeräumt, den Nachweis zu führen, dass dem Veranstalter kein oder ein niedrigerer
Schaden entstanden ist. Der Antrag auf Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Er ist nur dann
rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter ebenfalls schriftlich sein Einverständnis gibt. Die
Messe-/Ausstellungsleitung kann die Entlassung davon abhängig machen, dass der gemietete
Stand anderweitig vermietet werden kann. Neuvermietung entspricht einer Entlassung aus dem
Vertrag, jedoch hat evtl. der Erstaussteller die Differenz zwischen der tatsächlichen und der
erzielten Miete zu tragen. Kann der Stand nicht anderweitig vermietet werden, so ist die
Ausstellungsleitung berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes einen anderen Aussteller auf den
nicht bezogenen Stand zu verlegen oder den Stand in anderer Weise auszufüllen. In diesem Falle
hat der Erstmieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete.
2.
Standmieten
Der Mietpreis ist auf der Vorderseite dieses Anmeldeformulars abgedruckt.
Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
3.
Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind ohne Abzüge zu leisten. Die Teilnahmegebühr ist binnen 8 Tagen nach
Rechnungserhalt zu zahlen oder wird ggf. per Lastschrift eingezogen und die Restzahlung ist bis
zum 01.04.2015 zu entrichten. Die termingerechte Zahlung ist Voraussetzung zur Teilnahme. Die
Ausstellungsleitung kann bei nicht termingerechter Zahlung die Standfläche anderweitig vergeben.
Sie kann in diesem Falle die Überlassung des Standes dem Aussteller verweigern.
Bei Kündigung vor dem 01.01.2015 seitens des Ausstellers werden bereits gezahlte Beträge nicht
zurück erstattet. Bei Kündigung des Ausstellers nach dem 25.01.2015 muss der Aussteller 90 %
der Standmiete an die Agentur bezahlen.
4.
Pfandrecht
Nach der Wahl der Ausstellungsleitung kann diese an Stelle des Pfandrechts das Stand- und
Ausstellungsgut - mit der hierfür bereits erfüllten Zustimmung des Ausstellers - auch ohne
gerichtliche Entscheidung oder Beiziehung eines Gerichtsvollziehers bzw. amtlich bestellten
Auktionators an sich nehmen, sowie den Gegenstand bzw. die Gegenstände freihändig
bestmöglich verwerten bis zur Tilgung aller Verpflichtungen des Ausstellers (Hauptsache, Zinsen +
Kosten). Die durch die Verwertung entstehenden Kosten, Aufwendungen und Auslagen gehen zu
Lasten des Ausstellers. In jedem Fall ist die Ausstellungsleitung berechtigt, wenn der Aussteller
seine Verpflichtungen nicht erfüllt, das Ausstellungs- und Standgut auf Kosten des Ausstellers zu
entfernen und auf seine Kosten unterzustellen.
5.
Messebroschüre / Messezeitung
Die Messebroschüre wird beim Einlass allen Besuchern ausgehändigt und zusätzlich an
Auslagestellen verteilt. Konditionen und Daten zur Broschüre erhalten Sie jederzeit auf Anfrage.
6.
Aufbau- und Abbautermine
Aufbau:
Freitag 24.04.2015, 08:00 – 20:00 Uhr
Abbau:
Sonntag 26.04.2015 ab 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr und
Montag 27.04.2015 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Abbauzeiten können nicht überschritten werden. Ausnahmen auf Anfrage.
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54295 Trier
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Fax 0651 463 79 11
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7.
Abbau
Während der Öffnungszeiten der Messe darf weder teilweise noch ganz ein
Stand geräumt werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Vertragsstrafe von
50 % der Standmiete geahndet. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Hallenwände
oder des leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet alleinig der Aussteller.
Die Ausstellungsfläche ist in dem gleichen Zustand wie übernommen zu dem für die Beendigung
des Abbaus festgesetzten Termin zurückzugeben. Fundamente, Aufbauten und aufgebrauchtes
Material sind einwandfrei zu
beseitigen und wieder herzurichten. Nicht abgebaute Stände und nicht abgefahrene
Ausstellungsgegenstände werden nach dem für den Abbau festgesetzten Termin von der
Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt. Unter Ausschluss der Haftung für Verlust
und Beschädigung werden diese Gegenstände bei einem zu beauftragtem Spediteur eingelagert.
8.
Standgestaltung
Auf eine attraktive Standgestaltung wird größten Wert gelegt. Die Installations- und
Feuerschutzeinrichtungen sowie Notausgänge müssen jederzeit voll zugänglich sein. Alles
verwendete Material muss, nach Brandschutzklasse B1, DIN 4102, schwer entflammbar sein.
Name und Anschrift des Ausstellers müssen für jeden erkennbar am Stand angebracht sein,
Säulen und Träger gelten als einbezogen. Ist mit dem Aufbau des Standes am Tage der Eröffnung
bis 08.00 Uhr nicht begonnen worden, so ist die Ausstellungsleitung berechtigt, den Stand
anderweitig zu vergeben oder zu dekorieren. Kann der Stand infolge Zeitmangels nicht mehr an
einen anderen Aussteller vergeben werden, so hat der Mieter zusätzlich die Kosten der
Standdekoration in gesamter Höhe voll zu übernehmen.
9.
Betrieb des Standes
Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der ganzen Dauer der Ausstellung mit den von
ihm angemeldeten Waren zu belegen. Die Ausstellungsleitung sorgt für die Reinigung der Hallen
und der Außenflächen. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss nach
Ausstellungsschluss vorgenommen werden. Vom Aussteller muss der Müll nach verwertbaren
Stoffen getrennt entsorgt werden. Zusätzliche Kosten der Entsorgung müssen nach dem
Verursacherprinzip berechnet werden.
10.
Feuersicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen
Die Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten. Der Aussteller ist verpflichtet,
an seinen ausgestellten Maschinen, Geräten usw. Schutzvorrichtungen anzubringen, die den
berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) entsprechen. Gas- und
Flüssiggasflaschen müssen außerhalb der Hallen gelagert werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen
nicht in den Hallen aufbewahrt werden. Vorführungen mit offenem Feuer und Licht sind nur in
Absprache mit der Messeleitung und dem Hallenmeister gestattet.
11.
Lizenzvergütung/ GEMA
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass jeder Aussteller für die öffentliche Aufführung
von urheberrechtlich geschützten musikalischen Werken aus dem sogenannten „Weltrepertoire“
der GEMA Lizenzvergütungen an die GEMA abführen muss (§ 54 des Urheberrechtsgesetzes).
Der Aussteller ist für die ordentliche Gebührenabführung an die GEMA selbst verantwortlich.
Eine pauschale GEMA-Abführung durch den Messeveranstalter wird nicht gewährt.
12.
Haftung und Bewachung
Die Ausstellungsleitung übernimmt keinerlei Haftung. Der Aussteller hat für die Bewachung seines
Standes und der Ausstellungsobjekte selbst Sorge zu tragen. Dies gilt während der
Ausstellungsdauer und während des Auf- und Abbaus. Die gesetzliche Haftpflicht der
Ausstellungsleitung umfasst nicht die Ausstellungsstände. Beim Auf- und Abbau hat jeder
Aussteller erhöht für die Sicherheit seiner Güter zu sorgen. Besonders diebstahlgefährdete
Ausstellungsobjekte und Standgut sind sofort nach Beendigung der Ausstellung vom Stand zu
entfernen und/oder zu sichern.
13.
Ausstellungsversicherung
Den Ausstellern wird dringend nahe gelegt, die Ausstellungsgegenstände und ihre Haftpflicht auf
eigene Kosten zu versichern. Die Haftpflichtversicherung des Veranstalters dient nur für Personen oder Sachschäden ohne eindeutig zugewiesene Schuld und gilt nicht im Zusammenhang mit
Aussteller-Angeboten bzw. -Tätigkeiten.
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Mizando
Michael Zander
Georg-Schäffer-Str.4
54295 Trier
Tel 0651 463 79 10
Fax 0651 463 79 11
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14.
Rauchverbot
Für die Besucher und Aussteller der Messe gilt in den Räumlichkeiten ein
generelles Rauchverbot.
15.
Ausschank alkoholfreier Getränke/ Nutzung von Beschallungstechnik
Den Ausstellern wird der Ausschank alkoholfreier Getränke in geringen Mengen erlaubt. Werbung
jeder Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen und die Ansprache von Besuchern,
ist nur innerhalb des Standes gestattet. Ausnahmen in Absprache mit der Messeleitung.
Der Betrieb von Lautsprecheranlagen, Musik-/Lichtdarbietungen und Audio-/Videomedien jeder Art,
auch zu Werbezwecken durch den Aussteller kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines
geordneten Ausstellungsbetriebs im Einzelfall auch nach bereits erteilter Genehmigung
eingeschränkt oder widerrufen werden. Wird vom Veranstalter eine Lautsprecheranlage betrieben,
so behält sich die Ausstellungsleitung Durchsagen vor.
16.
Müllentsorgung
Jeder Aussteller ist für die ordentliche Entsorgung von Abfällen, Restmüll sowie Papier/Pappe und
Glas selbst verantwortlich. Die pauschalen Müllgebühren gelten für handelsübliche Mengen und
exkludieren Sondermüllentsorgung. Jeder Aussteller ist dafür verantwortlich, dass Müll und Abfall
in die vom Veranstalter bereitgestellten Behältnisse entsorgt werden (keine Mülltrennung
erforderlich). Das unerlaubte Entsorgen von Müll auf dem Gelände und in den
Messeräumlichkeiten ist untersagt und wird mit einer sofortigen Geldstrafe von bis zu 50 % der
Standmiete belangt.
17.
Mitbringen von Tieren
Das Mitbringen von Tieren während der Ausstellung ist nicht gestattet. Diese Regelung betrifft nicht
Aussteller im therapeutischen Bereich mit Tieren.
18.
Anlieferung von Waren während der Ausstellung
Die Aussteller haben die Möglichkeit, bis eine Stunde vor Ausstellungsbeginn noch Waren zur
Ausstellung anzuliefern.
19.
Verkauf von ausgestellten Produkten
Die Messe ist eine Informations- und Verkaufsmesse und es dürfen Waren nach Rücksprache mit
der Messeleitung zum Kauf angeboten werden.
20.
Standflächen
Der Veranstalter behält sich vor, dem Aussteller während der Entwicklungsphase/ Vergabe der
Standflächen, eine andere Position in der Halle oder nach Absprache im Zelt zuzuordnen.
21.
Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen der Ausstellungsbedingungen unwirksam sind, wird der Bestand
der Bedingungen im Übrigen davon nicht berührt.
22.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Trier.
Ist etwas unklar, haben Sie noch Fragen?
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter:
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[email protected] | Tel: 06 51 - 463 79 10
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