Ausgabe 3, Mai 2015 - am Klinikum Augsburg

Schwerbehindertenvertretung
SBV „Info Post“
Mai 2015 - Ausgabe 3
auch im Webportal
Versammlung der
Beschäftigten mit
Schwerbehinderung, bzw. diesen
Gleichgestellte
2015
Auszüge aus dem Bericht der Schwerbehindertenvertretung:
Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Beratung und die Begleitung von Beschäftigten
mit einer Behinderung, einer Schwerbehinderung oder diesen Gleichgestellten. Es geht
darum die individuellen Bedürfnisse festzustellen, damit das jeweilige Arbeitsverhältnis
möglichst dauerhaft gesichert ist. Auch die
Arbeitsumgebung spielt dabei eine große
Rolle.
An der diesjährigen
Versammlung der
Beschäftigen mit
Schwerbehinderung,
bzw. diesen Gleichgestellten, am 5.
März 2015, nahmen
über 50 Kolleginnen und Kollegen teil. Trotzdem, dass die Technik versagte – das Programm für die Powerpoint-Präsentation war
abgestürzt - berichtete Wolfgang Munding,
Vertrauensperson der Beschäftigten mit
Schwerbehinderung beim Klinikum Augsburg
über die Aktivitäten im vergangenen Jahr. In
den letzten Jahren bekam die SBV für diese
Veranstaltung Kaffee und Kuchen vom Klinikvorstand spendiert. Aufgrund von Sparmaßnahmen wurde diese Geste der Wertschätzung durch erfrischendes Wasser ersetzt.
Themenschwerpunkte mit denen sich die
Schwerbehindertenvertretung im letzten
Jahr beschäftigte:
• Weiterbeschäftigung befristeter
Arbeitsverhältnisse
• Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse
• Technische Hilfsmittel
• Barrierefreies Bauen
• Inklusion
Teilnahme an Besprechungen zu:
• Gefährdungsanalysen
• Arbeitssicherheitsausschusses,
• Besprechungen gemeinsam mit Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Hygiene,
Personalärztliche Dienststelle und dem
Personalrat
• monatliche Gespräche mit dem Vorstand,
gemeinsam mit dem Personalrat
• wöchentliche Personalratssitzungen
• wöchentlicher „Jour fix“ mit dem Personalrat
• Gespräche mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
• Veranstaltungen des Qualitätsmanagements
Zunächst stellte Frau Petra Zarbock, Leiterin
des Bereiches Personalmanagement, in ihrer
Begrüßung die Zusammenarbeit mit der
Schwerbehindertenvertretung aus Sicht des
Arbeitgebers dar.
Bei Frau Andrea Michl, Arbeitgeberbeauftragte, bedankte sich Wolfgang Munding mit
einem Blumenstrauß für die, von Respekt
und Wertschätzung getragene Zusammenarbeit. Sie hat das Amt als Arbeitgeberbeauftragte Ende Februar 2015 abgegeben.
Teilnahme an Vorstellungsgesprächen.
Die Schwerbehindertenvertretung ist bei den
Vorstellungsgesprächen dabei, wenn sich
Bewerber*innen mit Schwerbehinderung, auf
ausgeschriebene Stellen beworben haben.
Eine Nachfolge wurde von Seiten des Vorstandes noch nicht getroffen.
Im Jahresbericht 2014 des Personalrats ist
auch der Jahresbericht der Schwerbehindertenvertretung enthalten.
Schwerbehindertenvertretung
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Beschäftigungsquote der Beschäftigten
beim Klinikum Augsburg die gleichgestellt
sind oder eine Schwerbehinderung haben
und Ausgleichsabgabe (Stand 05.03.2015)
Die Schaubilder verdeutlichen, dass Erkrankung, Behinderung und Schwerbehinderung
besonders mit fortschreitendem Alter zunimmt.
Deshalb ist eine alters- und behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung dringend
notwendig.
Zuschüsse, Eingliederungszuschüsse,
Lohnkostenersatz für 2014
ca. 67500 € Leistungen
von der Arbeitsagentur, dem deutschen Rentenversicherungsträger und dem Integrationsamt.
Zusammenarbeit mit Rehaträger und anderen Organisationen
Die Zusammenarbeit mit Rehaträgern findet
meist aufgrund konkreter Einzelanliegen statt.
Versammlung des Arbeitskreises der Vertrauensleute Schwerbehinderter Schwaben
e.V. am 10. Mai. 2014
Versammlung der Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadt Augsburg, 5. November 2014
Schwerbehindertenvertretung
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Während der Arbeitszeit zur SBV
Aktivitäten 2014
• Technische Hilfen
• Neben der Möglichkeit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten (SBV) die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen, haben auch die Beschäftigten das
Recht die SBV von sich aus in Anspruch
zu nehmen und aufzusuchen. Das ergibt
sich aus den verschiedenen Rechten, die
Arbeitnehmer/innen aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) erhalten; z.B:
- Recht auf Beratung
(§ 95 Abs. 1, SGB IX),
- Anregungen an die SBV zu richten
(§ 95 Abs. 1, Ziffer 3, SGB IX),
- Hinzuziehungsrecht bei Einsicht in die
Personalakte (§ 95 Abs. 3, SGB IX),
- Beschwerderecht bei der SBV
(§ 95 Abs. 1, Ziffer 3, SGB IX).
- Besuch in den Sprechstunden
(§ 96 Abs. 9, SGB IX).
• Schwerbehindertenvertretung und Einblicke in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX
• Kampagne „Denk an mich – Dein Rücken“: Aktionstage im Klinikum und
Klinikum Süd
• SBV-Wahlen am 15. Oktober 2014
• Teilnahme an div. Veranstaltungen des
Landkreises Augsburg zu Inklusion
Unterricht an der Berufsfachschule für
Krankenpflege:
Schwerbehindertenvertretung und Einblicke
in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Technische Hilfsmittel
Ulrich Hengge, stv. Vertrauensperson ist
Ansprechpartner, wenn es um Technische
Hilfsmittel geht.
• Um die Rechte aus dem SGB IX wahrnehmen zu können, müssen Arbeitnehmer/innen die SBV jederzeit aufsuchen
und in Anspruch nehmen können.
Beteiligung bei den Baumaßnahmen
• Hubschrauberlandeplatz
• Mutter-Kind-Zentrum
• Strahlenbunker
• Klinikum
• Vorplatz Haupteingang
• Anbau West
Bei den Baumaßnahmen greifen wir gerne
auf die Fachkompetenz des Behindertenbeirates der Stadt Augsburg zurück.
• Neben dem Besuch der in § 96 SGB IX
erwähnten Sprechstunden, kann deshalb
jede/r Beschäftigte/r die SBV wegen eines
Anliegens während der Arbeitszeit aufsuchen. Dazu muss sich der/die Beschäftigte
lediglich beim betrieblichen Vorgesetzten
abmelden und nach der Rückkehr wieder
anmelden.
Ursula Müller, stv. Vertrauensperson, ist beteiligt, wenn es um Baumaßnahmen geht um
rechtzeitig auf die Anliegen von Menschen
mit Behinderung hinzuweisen.
• Der/die Beschäftigte hat natürlich auf die
betrieblichen Belange Rücksicht zu nehmen und sollte den Betriebsablauf nicht
unnötig zu stören. Eine Begründung muss
dem Vorgesetzten nicht gegeben werden,
es genügt, sich auf sein Recht der Inanspruchnahme der SBV zu berufen.
*****
• Während des Besuchs bei der SBV darf
dem Beschäftigten gemäß den Regelungen im BetrVG § 39 Abs. 3 bzw. PersVG
(die in diesem Fall auch für die SBV gelten) das Arbeitsentgelt nicht gekürzt werden. Sie sind auch weiter durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt,
z.B. auf dem Weg zur SBV und zurück.
• Selbiges gilt auch für Besuche von Beschäftigten (egal ob schwerbehindert oder
nicht) beim Betriebsrat oder im öffentlichen Dienst beim Personalrat.
Schwerbehindertenvertretung
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SBV- Linkliste
Die SBV wird in den nächsten Infopostausgaben in lockerer Reihenfolge
Internetadressen veröffentlichen, damit sich Mitarbeiter/innen - ohne lange recherchieren zu müssen - über Webportale, die sich mit Behinderung/Barrierefreiheit
und ähnlichen Themen auseinandersetzen, informieren können. (Anregungen werden
gerne angenommen - bitte an [email protected] senden)
Aus unserer Patientenbücherei:
Die Seele heilen:
Ein Mutmachbuch für Depressive und ihre
Angehörigen
Sabine Wehner-Zott,
Prof. Hubertus Himmerich
ISBN 978-3-8338-2133-2
in unserer Patientenbücherei im Bereich:
Gesundheit Krankheiten
Nerven & Psyche
******
Vincent will meer – DVD (Laufz. 90 Min.)
Es war der letzte Wunsch seiner Mutter: noch
einmal das Meer sehen. Doch jetzt ist Vincents Mutter tot. Und ihre Asche in einer
Bonbondose unter seinem Bett. Vincent will
ihr diesen Wunsch erfüllen. Er wartet nur
noch auf eine Gelegenheit aus dem Heim, in
dem er wegen seines Tourette-Syndroms
sitzt, auszureißen. Gemeinsam mit der magersüchtigen Marie, dem zwanghaften Alexander und dem geklauten Auto der Heimärztin Dr. Rose mach er sich auf den Weg nach
Italien ans Meer. Sein Vater und Frau Dr. Rose heften sich an ihre Fersen. Es beginnt eine abenteuerliche, folgenreiche Reise an deren Ende nur eins sicher ist: Keiner wird je
wieder so sein, wie er war.
www.zbfs.bayern.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales –
Integrationsamt
www.inklusion-gelingt.de
Die Internetplattform informiert und unterstützt Betriebe, damit diese die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen
mit Behinderung erfolgreich gestalten
können.
www.einfach-teilhaben.de
Das Portal für Menschen mit Behinderung
und deren Angehörigen. Auch für Verwaltungen und Unternehmen lesenswert.
*****
Interesse an der
SBV „Info Post“
Persönlich über die Hauspost oder per
Email, dann rufen Sie einfach an:
Tel.: 4411
oder schicken sie eine Email an:
[email protected]
in unserer Patientenbücherei im Bereich:
DVD Vinc
Sprechzeiten der Schwerbehindertenvertretung
Klinikum Augsburg
Klinikum Augsburg Süd
Montag, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
im 2. OG, Zimmer Nr. 160
An bestimmten Donnerstagen
Dienstag bis Freitag
nach Terminvereinbarung
Tel.: 4411 oder über
Tel.: 4144 Sekretariat Personalrat
(die Termine werden im Intranet auf der Seite der
Schwerbehindertenvertretung veröffentlicht)
von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr
im Erdgeschoss, Zimmer 089,
Tel.: 7120
und nach Terminvereinbarung
Besuchen Sie die Seiten der Schwerbehindertenvertretung
im Webportal
V.i.S.d.P.: Wolfgang Munding, Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung beim Klinikum Augsburg,
Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg, Tel.: 0821 400-4411, e-mail: [email protected]
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