Schwerbehindertenvertretung SBV „Info Post“ Mai 2015 - Ausgabe 3 auch im Webportal Versammlung der Beschäftigten mit Schwerbehinderung, bzw. diesen Gleichgestellte 2015 Auszüge aus dem Bericht der Schwerbehindertenvertretung: Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Beratung und die Begleitung von Beschäftigten mit einer Behinderung, einer Schwerbehinderung oder diesen Gleichgestellten. Es geht darum die individuellen Bedürfnisse festzustellen, damit das jeweilige Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft gesichert ist. Auch die Arbeitsumgebung spielt dabei eine große Rolle. An der diesjährigen Versammlung der Beschäftigen mit Schwerbehinderung, bzw. diesen Gleichgestellten, am 5. März 2015, nahmen über 50 Kolleginnen und Kollegen teil. Trotzdem, dass die Technik versagte – das Programm für die Powerpoint-Präsentation war abgestürzt - berichtete Wolfgang Munding, Vertrauensperson der Beschäftigten mit Schwerbehinderung beim Klinikum Augsburg über die Aktivitäten im vergangenen Jahr. In den letzten Jahren bekam die SBV für diese Veranstaltung Kaffee und Kuchen vom Klinikvorstand spendiert. Aufgrund von Sparmaßnahmen wurde diese Geste der Wertschätzung durch erfrischendes Wasser ersetzt. Themenschwerpunkte mit denen sich die Schwerbehindertenvertretung im letzten Jahr beschäftigte: • Weiterbeschäftigung befristeter Arbeitsverhältnisse • Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse • Technische Hilfsmittel • Barrierefreies Bauen • Inklusion Teilnahme an Besprechungen zu: • Gefährdungsanalysen • Arbeitssicherheitsausschusses, • Besprechungen gemeinsam mit Arbeitssicherheit und Umweltschutz, Hygiene, Personalärztliche Dienststelle und dem Personalrat • monatliche Gespräche mit dem Vorstand, gemeinsam mit dem Personalrat • wöchentliche Personalratssitzungen • wöchentlicher „Jour fix“ mit dem Personalrat • Gespräche mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) • Veranstaltungen des Qualitätsmanagements Zunächst stellte Frau Petra Zarbock, Leiterin des Bereiches Personalmanagement, in ihrer Begrüßung die Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung aus Sicht des Arbeitgebers dar. Bei Frau Andrea Michl, Arbeitgeberbeauftragte, bedankte sich Wolfgang Munding mit einem Blumenstrauß für die, von Respekt und Wertschätzung getragene Zusammenarbeit. Sie hat das Amt als Arbeitgeberbeauftragte Ende Februar 2015 abgegeben. Teilnahme an Vorstellungsgesprächen. Die Schwerbehindertenvertretung ist bei den Vorstellungsgesprächen dabei, wenn sich Bewerber*innen mit Schwerbehinderung, auf ausgeschriebene Stellen beworben haben. Eine Nachfolge wurde von Seiten des Vorstandes noch nicht getroffen. Im Jahresbericht 2014 des Personalrats ist auch der Jahresbericht der Schwerbehindertenvertretung enthalten. Schwerbehindertenvertretung 1 Beschäftigungsquote der Beschäftigten beim Klinikum Augsburg die gleichgestellt sind oder eine Schwerbehinderung haben und Ausgleichsabgabe (Stand 05.03.2015) Die Schaubilder verdeutlichen, dass Erkrankung, Behinderung und Schwerbehinderung besonders mit fortschreitendem Alter zunimmt. Deshalb ist eine alters- und behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung dringend notwendig. Zuschüsse, Eingliederungszuschüsse, Lohnkostenersatz für 2014 ca. 67500 € Leistungen von der Arbeitsagentur, dem deutschen Rentenversicherungsträger und dem Integrationsamt. Zusammenarbeit mit Rehaträger und anderen Organisationen Die Zusammenarbeit mit Rehaträgern findet meist aufgrund konkreter Einzelanliegen statt. Versammlung des Arbeitskreises der Vertrauensleute Schwerbehinderter Schwaben e.V. am 10. Mai. 2014 Versammlung der Menschen mit Schwerbehinderung bei der Stadt Augsburg, 5. November 2014 Schwerbehindertenvertretung 2 Während der Arbeitszeit zur SBV Aktivitäten 2014 • Technische Hilfen • Neben der Möglichkeit der Vertrauensperson der Schwerbehinderten (SBV) die Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz aufzusuchen, haben auch die Beschäftigten das Recht die SBV von sich aus in Anspruch zu nehmen und aufzusuchen. Das ergibt sich aus den verschiedenen Rechten, die Arbeitnehmer/innen aus dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) erhalten; z.B: - Recht auf Beratung (§ 95 Abs. 1, SGB IX), - Anregungen an die SBV zu richten (§ 95 Abs. 1, Ziffer 3, SGB IX), - Hinzuziehungsrecht bei Einsicht in die Personalakte (§ 95 Abs. 3, SGB IX), - Beschwerderecht bei der SBV (§ 95 Abs. 1, Ziffer 3, SGB IX). - Besuch in den Sprechstunden (§ 96 Abs. 9, SGB IX). • Schwerbehindertenvertretung und Einblicke in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX • Kampagne „Denk an mich – Dein Rücken“: Aktionstage im Klinikum und Klinikum Süd • SBV-Wahlen am 15. Oktober 2014 • Teilnahme an div. Veranstaltungen des Landkreises Augsburg zu Inklusion Unterricht an der Berufsfachschule für Krankenpflege: Schwerbehindertenvertretung und Einblicke in das Sozialgesetzbuch (SGB) IX Technische Hilfsmittel Ulrich Hengge, stv. Vertrauensperson ist Ansprechpartner, wenn es um Technische Hilfsmittel geht. • Um die Rechte aus dem SGB IX wahrnehmen zu können, müssen Arbeitnehmer/innen die SBV jederzeit aufsuchen und in Anspruch nehmen können. Beteiligung bei den Baumaßnahmen • Hubschrauberlandeplatz • Mutter-Kind-Zentrum • Strahlenbunker • Klinikum • Vorplatz Haupteingang • Anbau West Bei den Baumaßnahmen greifen wir gerne auf die Fachkompetenz des Behindertenbeirates der Stadt Augsburg zurück. • Neben dem Besuch der in § 96 SGB IX erwähnten Sprechstunden, kann deshalb jede/r Beschäftigte/r die SBV wegen eines Anliegens während der Arbeitszeit aufsuchen. Dazu muss sich der/die Beschäftigte lediglich beim betrieblichen Vorgesetzten abmelden und nach der Rückkehr wieder anmelden. Ursula Müller, stv. Vertrauensperson, ist beteiligt, wenn es um Baumaßnahmen geht um rechtzeitig auf die Anliegen von Menschen mit Behinderung hinzuweisen. • Der/die Beschäftigte hat natürlich auf die betrieblichen Belange Rücksicht zu nehmen und sollte den Betriebsablauf nicht unnötig zu stören. Eine Begründung muss dem Vorgesetzten nicht gegeben werden, es genügt, sich auf sein Recht der Inanspruchnahme der SBV zu berufen. ***** • Während des Besuchs bei der SBV darf dem Beschäftigten gemäß den Regelungen im BetrVG § 39 Abs. 3 bzw. PersVG (die in diesem Fall auch für die SBV gelten) das Arbeitsentgelt nicht gekürzt werden. Sie sind auch weiter durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, z.B. auf dem Weg zur SBV und zurück. • Selbiges gilt auch für Besuche von Beschäftigten (egal ob schwerbehindert oder nicht) beim Betriebsrat oder im öffentlichen Dienst beim Personalrat. Schwerbehindertenvertretung 3 SBV- Linkliste Die SBV wird in den nächsten Infopostausgaben in lockerer Reihenfolge Internetadressen veröffentlichen, damit sich Mitarbeiter/innen - ohne lange recherchieren zu müssen - über Webportale, die sich mit Behinderung/Barrierefreiheit und ähnlichen Themen auseinandersetzen, informieren können. (Anregungen werden gerne angenommen - bitte an [email protected] senden) Aus unserer Patientenbücherei: Die Seele heilen: Ein Mutmachbuch für Depressive und ihre Angehörigen Sabine Wehner-Zott, Prof. Hubertus Himmerich ISBN 978-3-8338-2133-2 in unserer Patientenbücherei im Bereich: Gesundheit Krankheiten Nerven & Psyche ****** Vincent will meer – DVD (Laufz. 90 Min.) Es war der letzte Wunsch seiner Mutter: noch einmal das Meer sehen. Doch jetzt ist Vincents Mutter tot. Und ihre Asche in einer Bonbondose unter seinem Bett. Vincent will ihr diesen Wunsch erfüllen. Er wartet nur noch auf eine Gelegenheit aus dem Heim, in dem er wegen seines Tourette-Syndroms sitzt, auszureißen. Gemeinsam mit der magersüchtigen Marie, dem zwanghaften Alexander und dem geklauten Auto der Heimärztin Dr. Rose mach er sich auf den Weg nach Italien ans Meer. Sein Vater und Frau Dr. Rose heften sich an ihre Fersen. Es beginnt eine abenteuerliche, folgenreiche Reise an deren Ende nur eins sicher ist: Keiner wird je wieder so sein, wie er war. www.zbfs.bayern.de Zentrum Bayern Familie und Soziales – Integrationsamt www.inklusion-gelingt.de Die Internetplattform informiert und unterstützt Betriebe, damit diese die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfolgreich gestalten können. www.einfach-teilhaben.de Das Portal für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen. Auch für Verwaltungen und Unternehmen lesenswert. ***** Interesse an der SBV „Info Post“ Persönlich über die Hauspost oder per Email, dann rufen Sie einfach an: Tel.: 4411 oder schicken sie eine Email an: [email protected] in unserer Patientenbücherei im Bereich: DVD Vinc Sprechzeiten der Schwerbehindertenvertretung Klinikum Augsburg Klinikum Augsburg Süd Montag, von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr im 2. OG, Zimmer Nr. 160 An bestimmten Donnerstagen Dienstag bis Freitag nach Terminvereinbarung Tel.: 4411 oder über Tel.: 4144 Sekretariat Personalrat (die Termine werden im Intranet auf der Seite der Schwerbehindertenvertretung veröffentlicht) von 11.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Erdgeschoss, Zimmer 089, Tel.: 7120 und nach Terminvereinbarung Besuchen Sie die Seiten der Schwerbehindertenvertretung im Webportal V.i.S.d.P.: Wolfgang Munding, Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung beim Klinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg, Tel.: 0821 400-4411, e-mail: [email protected] 4
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