Newsletter März 2015 Liebe Leserinnen und Leser, wir freuen uns über die ersten Frühlingsvorboten! Unsere Themen: 1. Veranstaltungsbericht: „Einführung in die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung“ 2. Information zum Thema: „Teilnahme an Schulungen“ 3. Handicap- Praxisrunden: „Das BEM in der Umsetzung“ 4. Hamburger Gesundheitstag und Gesundheitspreis 2015 5. Weiterbildungsangebote für die neu gewählten Schwerbehindertenvertrauensleute __________________________________________________________________________ 1. Veranstaltungsbericht: „Einführung in die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung“ An unseren beiden Einführungsveranstaltungen zu diesem Thema haben über 80 Personen teilgenommen. Neben den gesetzlichen Grundlagen und den Handlungsfeldern gab es auch einen Überblick über die unterstützenden Einrichtungen in Hamburg. Das Integrationsamt war mit seinen Referenten dabei und hat sich und seine Aufgaben vorgestellt; dafür vielen Dank! Bei Fragen zur konkreten Arbeit stehen wir natürlich weiterhin gerne mit unseren kostenlosen individuellen Beratungsleistungen zur Verfügung! Gleichzeitig werden wir nicht müde, darauf hinzuweisen, dass eine kurze Einführungsveranstaltung zwar einen Überblick geben kann, nicht aber die notwendige Qualifizierung für die Aufgaben als Schwerbehindertenvertrauensperson ersetzt! Deshalb möchten wir einige Informationen zum Thema Schulungen weitergeben. 2. Information zum Thema: „Teilnahme an Schulungen“ Nach den Wahlen der Vertrauensleute für schwerbehinderte Menschen (SBV) möchten diese ihr neues Amt nun verantwortungsvoll wahrnehmen. Dazu brauchen sie entsprechendes Handwerkzeug. So sind Schulungen zu den Rechten und Pflichten der SBV sinnvoll und wichtig. Hier werden die Grundlagen für ihre Arbeit vermittelt und es findet ein reger kollegialer Erfahrungsaustausch statt, der ebenfalls zur Arbeit der SBV gehört. Welche Seminare kann ich besuchen? Grundsätzlich entscheidet die SBV selbst, welche Seminare sie besucht. Weder der Arbeitgeber noch der Betriebsrat sind an dieser Entscheidung beteiligt. Wichtig ist, dass diese Seminare „…Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit als SBV erforderlich…“ sind (§ 96,4 SGB IX). Erforderlich sind zum Beispiel Grundseminare im Schwerbehindertenrecht, Seminare über die Rechte und Pflichten der SBV oder arbeitsrechtliche Seminare beispielsweise zum Kündigungsschutz. Auch Grundlagen zum Betriebsverfassungsrecht und Seminare zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gehören dazu. Seite | 1 Die Schulungen müssen keine behindertenspezifische Thematik haben, jedoch einen konkreten Bezug zu den Aufgaben der SBV aufweisen. Erforderlichkeit kann sich auch aus aktuellem Anlass ergeben, z.B. beim Umgang mit psychisch erkrankten Menschen. „Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Er lässt der SBV einen eigenen Beurteilungsspielraum.“ Diese Auffassung finden wir im Schwerbehindertenrecht, Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung, Feldes et al, S. 151. Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, benötigt die SBV zumindest Grundkenntnisse zu den Sach- und Fachfragen, die in Sitzungen (Betriebsratssitzungen, Bewerbungsverfahren Wirtschaftsausschusssitzungen) diskutiert werden. Wie setze ich meine Rechte zum Seminarbesuch beim Arbeitgeber durch? Das erste Mittel gegenüber dem Arbeitgeber bei Einwänden oder Ablehnung eines Seminars ist der Hinweis auf das Gesetz und somit den Anspruch auf Qualifizierung. Als Argumentation ist auch wichtig, den Nutzen der Schulung in den Vordergrund zu stellen. Wertvolles Wissen wie die Förderungsmöglichkeiten von Maßnahmen z.B. für die Arbeitsplatzausstattung oder Eingliederungszuschüsse ersparen Kosten. Bei der zeitlichen Lage der Weiterbildung müssen die betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden. Bei außerordentlichen Umständen wie z.B. unvorhersehbaren Ereignissen kann der Arbeitgeber eine Ablehnung aussprechen. Darüber hinaus gibt es auch Urteile mit Begründungen zum Thema: „Ohne Zweifel bedarf gerade der Vertrauensmann (die Vertrauensperson, Anmerkung handicap) der Schwerbehinderten einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, aus denen er Kenntnisse zur Ausübung seines Amtes benötigt … Die Vertretung einer speziellen und besonders schutzwürdigen Arbeitnehmergruppe und der Umstand, dass der Schwerbehindertenvertreter in der Regel bei der Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend auf sich gestellt ist, bedingt eine besonders sorgfältige Schulung als Voraussetzung für ordnungsgemäße Erfüllung der nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben“ (LAG Berlin 19.5. 988 – 4 Sa 14/88) Die Regelungen zu den Schulungen gilt auch für den ersten Stellvertreter der SBV, wenn dessen Teilnahme notwendig ist: Dies ist der Fall wegen ständiger Heranziehung zu Aufgaben gemäß § 95 SGB IX, wegen häufiger Vertretung der SBV für längere Zeit oder weil mit dem Nachrücken in das Amt der SBV in absehbarer Zeit zu rechnen ist. Die Kosten für Schulungen trägt der Arbeitgeber. Wenn bereits Kosten durch eine Schulung entstanden sind, der Arbeitgeber sich aber weigert, diese zu übernehmen, muss die SBV den Kostenersatz im arbeits- bzw. verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren geltend machen. 3. Handicap- Praxisrunden: Das BEM in der Umsetzung Die zweite Veranstaltung in diesem Jahr hierzu im April ist leider bereits ausgebucht. Im dritten und vierten Quartal werden weitere Praxisrunden zum BEM angeboten. Die Einladungen werden rechtzeitig über den Newsletter veröffentlicht. 4. Hamburger Gesundheitstag und Gesundheitspreis 2015 Der Gesundheitstag der Hamburger Wirtschaft wird am 01. April 2015 von der Handelskammer in Kooperation mit der Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH durchgeführt. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, die sich über Betriebliches Gesundheitsmanagement informieren möchten. Auf der Gesundheitsmesse präsentieren sich 90 Anbieter und beraten Besucher über Betriebssport, gesunde Ernährung, Ergonomie am Arbeitsplatz, psychische Gesundheit und vieles mehr. Begleitet wird die Messe von einem Kongress mit parallelen Fachvorträgen und Workshops über das Thema "Betriebliches Gesundheitsmanagement von A bis Z". Information und Anmeldung unter: http://www.hk24.de Die Ausschreibung für den Gesundheitspreis 2015 startet ebenfalls am 1. April 2015 am Gesundheitstag der Hamburger Wirtschaft. Das Schwerpunktthema ist die „Betriebliche Gesundheitsförderung durch Partizipation“ Kriterien können hierbei beispielsweise sein: aktive Einbindung von Beschäftigten als Expertinnen und Experten für ihre eigene Arbeitssituation und Gesundheit Etablierung offener Kommunikationsstrukturen auf der Basis von Vertrauen und verschiedener Formen der Beteiligung Seite | 2 Mitarbeiterbefragung und moderierte Gefährdungsbeurteilung Beteiligungsorientierte Interventionen durch Zirkel und Fokusgruppen. Informationen finden Sie unter: http://www.hag-gesundheit.de/lebenswelt/betrieb/gesundheitspreis/gesundheitspreis-2015 5. Weiterbildungsangebote für die neu gewählten Schwerbehindertenvertrauensleute Seminare zu den Aufgaben und Rechten der Schwerbehindertenvertretung werden vom Integrationsamt angeboten. Das aktuelle Programm finden Sie unter: www.integrationsaemter.de Außerdem möchten wir auf die Grundlagenseminare unserer Arbeit und Leben Bildungswerk GmbH hinweisen: Schwerbehindertenvertretung I 13.04.-17.04.2015 Hamburg Schwerbehindertenvertretung I 14.09.-18.09.2015 Hamburg Schwerbehindertenvertretung II 12.10.-16.10.2015 Hamburg BEM I: Betriebliches Eingliederungsmanagement 01.06. -02.06.2015 Hamburg BEM II: Kommunikation, Gesprächsführung, Fördermöglichkeiten 03.06. -05.06.2015 Hamburg Anmeldung und weitere Infos bei Arbeit und Leben Bildungswerk GmbH, Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Telefon 040 / 28 40 16-28, Fax 040 / 28 40 16-41. [email protected], www.arbeitundleben-bildungswerk.de Herzliche Grüße und bis zum nächsten Mal Ihr Handicap-Team Iris Kamrath Dr. Regina Richter Angela Hopmann Edeltrud Habib Irene Husmann Anja Becker Tel.: 040/ 28 40 16 -51 Tel.: 040/ 28 40 16 -59 Tel.: 040/ 28 40 16 -32 Tel.: 040/ 28 40 16 -52 Tel.: 040/ 28 40 16 -50 Tel.: 040/ 28 40 16 -50 [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] [email protected] handicap wird gefördert von der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes der Stadt Hamburg. Impressum: Herausgeber: Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V. Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Tel. 040/ 284016-50 [email protected] www.hamburg.arbeitundleben.de www.handicap-hamburg.de Wenn Sie den Newsletter nicht mehr beziehen wollen, schicken Sie uns bitte eine kurze Info an: [email protected] Seite | 3
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