Newsletter März 2015 - bei Arbeit und Leben Hamburg

Newsletter März 2015
Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns über die ersten
Frühlingsvorboten!
Unsere Themen:
1. Veranstaltungsbericht: „Einführung in die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung“
2. Information zum Thema: „Teilnahme an Schulungen“
3. Handicap- Praxisrunden: „Das BEM in der Umsetzung“
4. Hamburger Gesundheitstag und Gesundheitspreis 2015
5. Weiterbildungsangebote für die neu gewählten Schwerbehindertenvertrauensleute
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1. Veranstaltungsbericht: „Einführung in die Arbeit als Schwerbehindertenvertretung“
An unseren beiden Einführungsveranstaltungen zu diesem Thema haben über 80 Personen
teilgenommen. Neben den gesetzlichen Grundlagen und den Handlungsfeldern gab es auch
einen Überblick über die unterstützenden Einrichtungen in Hamburg. Das Integrationsamt war mit
seinen Referenten dabei und hat sich und seine Aufgaben vorgestellt; dafür vielen Dank!
Bei Fragen zur konkreten Arbeit stehen wir natürlich weiterhin gerne mit unseren kostenlosen
individuellen Beratungsleistungen zur Verfügung!
Gleichzeitig werden wir nicht müde, darauf hinzuweisen, dass eine kurze
Einführungsveranstaltung zwar einen Überblick geben kann, nicht aber die notwendige
Qualifizierung für die Aufgaben als Schwerbehindertenvertrauensperson ersetzt! Deshalb
möchten wir einige Informationen zum Thema Schulungen weitergeben.
2. Information zum Thema: „Teilnahme an Schulungen“
Nach den Wahlen der Vertrauensleute für schwerbehinderte Menschen (SBV) möchten diese ihr
neues Amt nun verantwortungsvoll wahrnehmen. Dazu brauchen sie entsprechendes
Handwerkzeug. So sind Schulungen zu den Rechten und Pflichten der SBV sinnvoll und wichtig.
Hier werden die Grundlagen für ihre Arbeit vermittelt und es findet ein reger kollegialer
Erfahrungsaustausch statt, der ebenfalls zur Arbeit der SBV gehört.
Welche Seminare kann ich besuchen?
Grundsätzlich entscheidet die SBV selbst, welche Seminare sie besucht. Weder der Arbeitgeber
noch der Betriebsrat sind an dieser Entscheidung beteiligt. Wichtig ist, dass diese Seminare
„…Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit als SBV erforderlich…“ sind (§ 96,4 SGB IX).
Erforderlich sind zum Beispiel Grundseminare im Schwerbehindertenrecht, Seminare über die
Rechte und Pflichten der SBV oder arbeitsrechtliche Seminare beispielsweise zum
Kündigungsschutz. Auch Grundlagen zum Betriebsverfassungsrecht und Seminare zum
Betrieblichen Eingliederungsmanagement gehören dazu.
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Die Schulungen müssen keine behindertenspezifische Thematik haben, jedoch einen konkreten
Bezug zu den Aufgaben der SBV aufweisen. Erforderlichkeit kann sich auch aus aktuellem
Anlass ergeben, z.B. beim Umgang mit psychisch erkrankten Menschen. „Bei der Beurteilung der
Erforderlichkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs. Er lässt
der SBV einen eigenen Beurteilungsspielraum.“ Diese Auffassung finden wir im
Schwerbehindertenrecht, Basiskommentar zum SGB IX mit Wahlordnung, Feldes et al, S. 151.
Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, benötigt die SBV zumindest Grundkenntnisse zu den
Sach- und Fachfragen, die in Sitzungen (Betriebsratssitzungen, Bewerbungsverfahren
Wirtschaftsausschusssitzungen) diskutiert werden.
Wie setze ich meine Rechte zum Seminarbesuch beim Arbeitgeber durch?
Das erste Mittel gegenüber dem Arbeitgeber bei Einwänden oder Ablehnung eines Seminars ist
der Hinweis auf das Gesetz und somit den Anspruch auf Qualifizierung. Als Argumentation ist
auch wichtig, den Nutzen der Schulung in den Vordergrund zu stellen. Wertvolles Wissen wie die
Förderungsmöglichkeiten von Maßnahmen z.B. für die Arbeitsplatzausstattung oder
Eingliederungszuschüsse ersparen Kosten. Bei der zeitlichen Lage der Weiterbildung müssen die
betrieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt werden. Bei außerordentlichen Umständen wie z.B.
unvorhersehbaren Ereignissen kann der Arbeitgeber eine Ablehnung aussprechen.
Darüber hinaus gibt es auch Urteile mit Begründungen zum Thema: „Ohne Zweifel bedarf gerade
der Vertrauensmann (die Vertrauensperson, Anmerkung handicap) der Schwerbehinderten einer
besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, aus denen er Kenntnisse zur Ausübung
seines Amtes benötigt … Die Vertretung einer speziellen und besonders schutzwürdigen
Arbeitnehmergruppe und der Umstand, dass der Schwerbehindertenvertreter in der Regel bei der
Erfüllung seiner Aufgaben weitgehend auf sich gestellt ist, bedingt eine besonders sorgfältige
Schulung als Voraussetzung für ordnungsgemäße Erfüllung der nach dem Gesetz übertragenen
Aufgaben“ (LAG Berlin 19.5. 988 – 4 Sa 14/88)
Die Regelungen zu den Schulungen gilt auch für den ersten Stellvertreter der SBV, wenn dessen
Teilnahme notwendig ist: Dies ist der Fall wegen ständiger Heranziehung zu Aufgaben gemäß §
95 SGB IX, wegen häufiger Vertretung der SBV für längere Zeit oder weil mit dem Nachrücken in
das Amt der SBV in absehbarer Zeit zu rechnen ist.
Die Kosten für Schulungen trägt der Arbeitgeber. Wenn bereits Kosten durch eine Schulung
entstanden sind, der Arbeitgeber sich aber weigert, diese zu übernehmen, muss die SBV den
Kostenersatz im arbeits- bzw. verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren geltend machen.
3. Handicap- Praxisrunden: Das BEM in der Umsetzung
Die zweite Veranstaltung in diesem Jahr hierzu im April ist leider bereits ausgebucht. Im dritten
und vierten Quartal werden weitere Praxisrunden zum BEM angeboten. Die Einladungen werden
rechtzeitig über den Newsletter veröffentlicht.
4. Hamburger Gesundheitstag und Gesundheitspreis 2015
Der Gesundheitstag der Hamburger Wirtschaft wird am 01. April 2015 von der Handelskammer
in Kooperation mit der Gesundheitswirtschaft Hamburg GmbH durchgeführt. Die Veranstaltung
richtet sich an Unternehmen, die sich über Betriebliches Gesundheitsmanagement informieren
möchten. Auf der Gesundheitsmesse präsentieren sich 90 Anbieter und beraten Besucher über
Betriebssport, gesunde Ernährung, Ergonomie am Arbeitsplatz, psychische Gesundheit und
vieles mehr. Begleitet wird die Messe von einem Kongress mit parallelen Fachvorträgen und
Workshops über das Thema "Betriebliches Gesundheitsmanagement von A bis Z". Information
und Anmeldung unter: http://www.hk24.de
Die Ausschreibung für den Gesundheitspreis 2015 startet ebenfalls am 1. April 2015 am
Gesundheitstag der Hamburger Wirtschaft. Das Schwerpunktthema ist die „Betriebliche
Gesundheitsförderung durch Partizipation“ Kriterien können hierbei beispielsweise sein:


aktive Einbindung von Beschäftigten als Expertinnen und Experten für ihre eigene
Arbeitssituation und Gesundheit
Etablierung offener Kommunikationsstrukturen auf der Basis von Vertrauen und
verschiedener Formen der Beteiligung
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

Mitarbeiterbefragung und moderierte Gefährdungsbeurteilung
Beteiligungsorientierte Interventionen durch Zirkel und Fokusgruppen.
Informationen finden Sie unter:
http://www.hag-gesundheit.de/lebenswelt/betrieb/gesundheitspreis/gesundheitspreis-2015
5. Weiterbildungsangebote für die neu gewählten Schwerbehindertenvertrauensleute
Seminare zu den Aufgaben und Rechten der Schwerbehindertenvertretung werden vom
Integrationsamt angeboten. Das aktuelle Programm finden Sie unter:
www.integrationsaemter.de
Außerdem möchten wir auf die Grundlagenseminare unserer Arbeit und Leben Bildungswerk
GmbH hinweisen:
Schwerbehindertenvertretung I
13.04.-17.04.2015
Hamburg
Schwerbehindertenvertretung I
14.09.-18.09.2015
Hamburg
Schwerbehindertenvertretung II
12.10.-16.10.2015
Hamburg
BEM I: Betriebliches Eingliederungsmanagement
01.06. -02.06.2015
Hamburg
BEM II: Kommunikation, Gesprächsführung, Fördermöglichkeiten
03.06. -05.06.2015
Hamburg
Anmeldung und weitere Infos bei Arbeit und Leben Bildungswerk GmbH, Besenbinderhof 60,
20097 Hamburg, Telefon 040 / 28 40 16-28, Fax 040 / 28 40 16-41.
[email protected], www.arbeitundleben-bildungswerk.de
Herzliche Grüße und bis zum nächsten Mal
Ihr Handicap-Team
Iris Kamrath
Dr. Regina Richter
Angela Hopmann
Edeltrud Habib
Irene Husmann
Anja Becker
Tel.: 040/ 28 40 16 -51
Tel.: 040/ 28 40 16 -59
Tel.: 040/ 28 40 16 -32
Tel.: 040/ 28 40 16 -52
Tel.: 040/ 28 40 16 -50
Tel.: 040/ 28 40 16 -50
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
[email protected]
handicap wird gefördert von der Freien und Hansestadt Hamburg durch die Behörde für Arbeit, Soziales,
Familie und Integration aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Integrationsamtes der Stadt Hamburg.
Impressum:
Herausgeber: Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V.
Besenbinderhof 60, 20097 Hamburg, Tel. 040/ 284016-50
[email protected]
www.hamburg.arbeitundleben.de
www.handicap-hamburg.de
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