Die Präsidentin Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel Universität Augsburg – Die Präsidentin – 86135 Augsburg An die Frau Dekanin und die Herren Dekane, Professorinnen und Professoren, Leiter der zentralen Betriebseinheiten, Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen der zentralen Universitätsverwaltung, nachrichtlich an die Fakultätsverwaltungen Universität Augsburg Universitätsstraße 2 86159 Augsburg Telefax +49 (0) 821 598 - 5267 Sachbearbeitung: Jessica Kraft: ZV - Ref. II/4 [email protected] www.uni-augsburg.de Postfach 86135 Augsburg im Hause Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Telefon 0821 598 - 0 oder Durchwahl Augsburg, den P-023 5199 Fr. Kraft 27.04.2015 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohnes (Mindestlohngesetz) Anlage: Formblatt für die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit für geringfügig Beschäftigte Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem 11.08.2014 ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft, dessen Vorgaben nun auch von der Universität umgesetzt werden müssen. Gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG ist ein Arbeitgeber, der geringfügig Beschäftigte mit einem regelmäßigen Entgelt von bis max. 450,- € monatlich beschäftigt, verpflichtet wird, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages aufzuzeichnen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt bei vielen studentischen und auch einigen wissenschaftlichen Hilfskräften vor. Ein Verstoß dieser Dokumentationspflicht würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche mit einer Geldbuße bis 30.000,- € geahndet werden könnte. 2 2 Zur Realisierung der gesetzlichen Vorgaben darf ich Sie bitten, an Ihren jeweiligen Einrichtungen und Lehrstühlen der o.g. Dokumentationspflicht eigenverantwortlich nachzukommen. Hierfür könnte das beiliegende Formblatt für die Dokumentation hilfreich sein. Die Aufzeichnungen über die Arbeitszeit sind mind. zwei Jahre ab Beginn des für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkts aufzubewahren und bei einer Rechnungsprüfung vor Ort zur Verfügung zu stellen. Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung darf ich Ihnen ganz herzlich danken. Mit freundlichen Grüßen gez. (Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel)
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