ZFF-Info 06 - Zukunftsforum Familie e.V.

ZFF-INFO NR. 06/2015
20.04.2015
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10969 Berlin
Tel.: 030 259272820
Fax: 030 259272860
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Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen
aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden, Informationen aus dem ZFF sowie Veranstaltungshinweise. In unregelmäßigen Abständen kommentiert das ZFF ausgewählte Meldungen und ordnet sie ein. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können
Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.
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Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
das Team des ZFF-Infodiensts
SCHWERPUNKT I: BETREUUNGSGELD
3
(1)
ZFF: Betreuungsgeld: Die Zweifel sind bestärkt
3
(2)
AWO: Betreuungsgeld – AWO begrüßt verfassungsrechtliche Überprüfung
3
(3)
DKHW: Deutsches Kinderhilfswerk gespannt auf Verhandlung des
Bundesverfassungsgerichtes über das Betreuungsgeld
4
(4)
djb: Betreuungsgeld in Karlsruhe: Juristinnenbund bezweifelt Verfassungsmäßigkeit 4
(5)
Bundestagsfraktion DIE LINKE: Cornelia Möhring, Norbert Müller: Betreuungsgeld ist
kontraproduktiv
5
SCHWERPUNKT II: ENTLASTUNGSBETRAG ALLEINERZIEHENDE
5
(6)
ZFF: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Die Richtung stimmt
5
(7)
AWO: AWO begrüßt steuerliche Entlastung Alleinerziehender
5
(8)
eaf: Endlich! Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt
6
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
6
(9)
BMFSFJ: Was ändert sich mit dem ElterngeldPlus?
6
(10)
zurückMinisterium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz:
Ministerrat beschließt Strategie Vielfalt der Landesregierung
7
(11)
GEW: „Arbeitgeber wollen Erzieher-Beruf nicht aufwerten“ Bildungsgewerkschaft zur
dritten Runde der Verhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen
8
1
ZFF-INFO NR. 06/2015
20.04.2015
(12)
LAG Regenbogenfamilien NRW, AG Regenbogen der frauenberatungsstelle Düsseldorf
e.V., vielfältig e.V.: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien!
8
(13)
Bundestag: Pflegestudien Ende April fertig
9
(14)
Bundestag: Bilanz zur Bildungsrepublik
9
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
10
(15)
AWO: Betreuungsgeld: Kita-Gebühren abschaffen
10
(16)
Deutsches Kinderhilfswerk: Unbegleitete Flüchtlingskinder brauchen den besonderen
Schutz von Staat und Gesellschaft
10
(17)
Bundesforum Männer: Vereinbarkeit von Familie und Beruf nun auch für Männer ein
Gleichstellungsziel – allerdings ohne Mitbestimmung über Gleichstellungsbeauftragte!
11
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
12
(18)
pro familia: 20 Jahre Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz
12
(19)
ver.di: 16. ver.di Fachdialog Gender
12
(20)
Stadt Heidenheim: Fachtagung Sprache 2015: (Vor-) Lesen, Erzählen, Verstehen
13
AUS DEM ZFF
13
(21)
13
Gratulation an den LSVD zum 25-jährigen Jubiläum
AKTUELLES
13
(22)
DGB: Neue DGB-Broschüre Väter in Elternzeit - Ein Handlungsfeld für Betriebs- und
Personalräte
13
(23)
PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH: PAT sucht zum 01. Juli, ggf. auch früher, am Standort
Nürnberg eine Teamassistenz (m/w)
14
(24)
Trägerkonsortium Elternchance: Weiterqualifizierung Elternbegleiter_in
14
(25)
bvkm: Publikation Berufstätig sein mit einem behinderten Kind
14
(26)
FES/ZFF: Inside the Gap 1/3 Der Gender Pay Gap – Die große Lücke ist unbezahlt!
15
(27)
element-i Bildungsstiftung: „Kita forscht!“ - KitaStar 2015 ausgelobt
15
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20.04.2015
Schwerpunkt I: Betreuungsgeld
(1) ZFF: Betreuungsgeld: Die Zweifel sind bestärkt
Zur begonnenen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:
„Der Auftakt der Verhandlung und die Fragen der Richterinnen und Richter machen Zweifel an der
Verfassungsmäßigkeit des Betreuungsgeldes deutlich.
Unabhängig von der juristischen Bewertung der Regelungszuständigkeit ist das Betreuungsgeld wenig
sinnvoll. Aus bildungs- und integrationspolitischer Sicht kritisch ist, dass die Leistung verstärkt von
Müttern mit geringem Einkommen, niedrigem Bildungsniveau und Migrationshintergrund in Anspruch
genommen wird. Dies zeigen auch die internationalen Erfahrungen aus Finnland, Norwegen und
Schweden.
Es ist gleichstellungspolitisch wenig sinnvoll, da es – wie die Realität zeigt – insbesondere für Mütter
Anreize für einen längeren Erwerbsausstieg setzt, zulasten ihrer Erwerbsbiografie und ihrer sozialen
Sicherung. Die meisten Elternpaare wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und
Erwerbsarbeit. Darin sollten sie von der Familienpolitik unterstützt werden.
Wenig sinnvoll ist das Betreuungsgeld schließlich auch mit Blick auf die Chancengleichheit: Unsere
Gesellschaft ist gefordert, die Potenziale aller Kinder bestmöglich zu fördern. Dabei sind Angebote der
frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ein wichtiger Baustein. Es kann uns nicht gleichgültig sein, wenn die Nutzung dieser Angebote derart sozial ungleich ausfällt. Das ZFF fordert daher statt
des Betreuungsgeldes höhere Investitionen in die Qualität wie auch weiterhin in den quantitativen
Ausbau der Kindertagesbetreuung.“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.04.2015
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(2) AWO: Betreuungsgeld – AWO begrüßt verfassungsrechtliche Überprüfung
Zur am morgigen Dienstag anstehenden mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in
Sachen Betreuungsgeld erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Die AWO begrüßt es, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfassungskonformität des Betreuungsgeldes abschließend klären wird. Unabhängig von der rechtlichen Fragwürdigkeit lehnt die AWO
das Betreuungsgeld ab, da es sich hierbei um ein Angebot handelt, das nicht die Entwicklung des
Kindes in den Mittelpunkt stellt. Es bringt stattdessen Eltern in Versuchung, auch ein Kind, das von
einem Kita-Angebot enorm profitieren würde, davon fernzuhalten. Das Betreuungsgeld zementiert
zudem alte Rollenbilder, es setzt falsche Anreize und hält Frauen von ihrer beruflichen Entwicklung
ab. Dass 95 Prozent der Betreuungsgeldbeziehenden Frauen sind, beweist dies deutlich.
Dass die Zahl der Betreuungsgeldbeziehenden zuletzt gestiegen ist, liegt vor allem an den vielerorts
zu hohen Betreuungsgebühren und fehlenden oder zeitlich nicht passenden Betreuungsplätzen. KitaGebühren gehören abgeschafft. Das gelingt, wenn sich der Bund dauerhaft an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligt. Nur so haben alle Kinder unabhängig vom Wohnort oder dem Portemonnaie
ihrer Eltern, die gleichen Entwicklungschancen.
Für eine qualitativ hochwertige Betreuung benötigt man gut ausgebildete und gut bezahlte Fachkräfte.
Nach unseren Berechnungen fehlen derzeit bundesweit zwischen 25.000-30.000 Erzieherinnen und
Erzieher. Ein Grund für den Mangel ist die wenig attraktive Bezahlung. Die Vergütungsstruktur ist den
anspruchsvollen Aufgaben, wie einer verstärkten Sprachförderung und der gezielten Förderung von
Kindern unter drei Jahren nicht angemessen. Die AWO als ein großer Kita-Träger unterstützt die Forderung nach einer besseren Bezahlung des pädagogischen Fachpersonals grundsätzlich, gleichwohl
wir dafür auf die entsprechende Refinanzierung durch die öffentliche Hand angewiesen sind. Würden
die 900 Millionen Euro, die das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr für das Betreuungsgeld
bereit hält, in die Kitas und ihr Personal investiert, würde das Geld tatsächlich dort ankommen wo es
hingehört – bei den Kindern.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 13.04.2015
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(3) DKHW: Deutsches Kinderhilfswerk gespannt auf Verhandlung des Bundesverfassungsgerichtes über das Betreuungsgeld
Das Deutsche Kinderhilfswerk ist sehr gespannt auf den Verlauf der Verhandlung und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Klage des Hamburger Senats gegen das Betreuungsgeld. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes konterkariert das Betreuungsgeld zentrale Zielstellungen der Bildungs- und Sozialpolitik und verstärkt die soziale Schere zwischen Arm und
Reich. "Nachdem wir das Betreuungsgeld trotz unserer guten Argumente politisch nicht stoppen konnten, bleibt uns derzeit nur der Blick nach Karlsruhe. Wir sind sehr gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht den Hamburger Normenkontrollantrag bewertet. Es wäre nicht das erste Mal, dass das
Bundesverfassungsgericht einen sozialpolitischen Fehlschluss der Regierung korrigieren hilft", erklärt
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der morgigen mündlichen
Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über einen Normenkontrollantrag des Senats der Freien
und Hansestadt Hamburg gegen das Betreuungsgeldgesetz.
"Das Geld, das wir hier ausgeben, sollten wir besser für eine umfassende Qualitätsoffensive in deutschen Kitas nutzen. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes brauchen wir in Deutschland gut ausgestattete Kitas, in vielen Einrichtungen einen besseren Betreuungsschlüssel und eine weitere Professionalisierung der Fachkräfte. Wir benötigen in unseren Kitas zudem kleinere Gruppen, damit sich
die Erzieherinnen und Erzieher den Kindern besser widmen können. Die Erzieherinnen und Erzieher
selbst müssen mehr Zeit bekommen, um die Entwicklung der Kinder zu dokumentieren, um Fort- und
Weiterbildungen zu besuchen, um gute Elternarbeit leisten zu können, und um die Zusammenarbeit
mit anderen Institutionen zu gestalten, beispielsweise beim Übergang in die Schule. Und sie brauchen
mehr Zeit, um sich der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in der Praxis, im Kita-Alltag, besser widmen zu können."
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.04.2015
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(4) djb: Betreuungsgeld in Karlsruhe: Juristinnenbund bezweifelt Verfassungsmäßigkeit
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) wird heute an der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld teilnehmen.
Die inhaltliche Ausgestaltung des Betreuungsgeldes, das Eltern eine Entscheidung zwischen dieser
Geldleistung und der Inanspruchnahme öffentlich finanzierter Betreuungsangebote aufzwingt, lehnt
der djb ab: "Hier wird ein Gegensatz konstruiert - 'selbst' betreuen oder öffentliche Betreuungsinfrastruktur nutzen - den es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Der Tag hat 24 Stunden. Auch Eltern, die eine
Kita nutzen, betreuen ihr Kind selbst", kritisiert Ramona Pisal, Präsidentin des djb.
Aber auch gleichstellungsrechtliche Aspekte sprechen gegen das Betreuungsgeld.
Ramona Pisal: "Das Betreuungsgeld dient nicht der Geschlechtergerechtigkeit, denn es leistet keinen
Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Schlimmer noch, zementiert es traditionelle Geschlechterrollen. Art. 3 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber aber unter anderem dazu, 'einer Verfestigung überkommener Rollenverteilung zwischen
Mutter und Vater in der Familie zu begegnen' (BVerfG, Beschluss v. 19. August 2011, 1 BvL 15/11,
Rn. 17 ff.) und bei der Ausgestaltung der Familienleistungen geschlechtsspezifische Rollenzuweisungen zu vermeiden."
Der djb hat eine schriftliche Stellungnahme zum Normenkontrollantrag des Senats der Freien und
Hansestadt Hamburg auf Feststellung der Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Nichtigkeit
des Gesetzes zur Einführung eines Betreuungsgeldes - 1 BvF 2/13 - verfasst, die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht werden wird. Im Ergebnis hält die Ausgestaltung
des Betreuungsgeldes verfassungsrechtlichen Anforderungen nach Einschätzung des djb nicht stand.
Ob eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld besteht, wird vom Senat der
Freien und Hansestadt Hamburg mit guten Gründen bezweifelt.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.04.2015
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(5) Bundestagsfraktion DIE LINKE: Cornelia Möhring, Norbert Müller: Betreuungsgeld ist
kontraproduktiv
"Es mag nur ein Wort sein, aber es macht einen gewaltigen Unterschied: Im Grundgesetz steht nicht
nur die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter, sondern das explizite Bekenntnis zur 'tatsächlichen' Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Das Betreuungsgeld ist dabei
allerdings kontraproduktiv", so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heutigen Verhandlungen des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld. Möhring weiter:
"Aktuelle Zahlen zum Betreuungsgeld zeigen deutlich, dass sich unsere Befürchtungen bewahrheiten:
Zuletzt waren 95 Prozent der Beantragenden Frauen. Es ist eine Farce, dabei von Wahlfreiheit zu
sprechen. Denn gerade für Familien mit geringem Einkommen ist der Anreiz von 150 Euro groß, kleine Kinder zu Hause zu betreuen. Das geht, wie wir nicht erst durch diese Zahlen wissen, zu Lasten
von Frauen. Es wäre 'tatsächlich' ein wichtiges Zeichen des Bundesverfassungsgerichts, auch Gleichberechtigung in der Selbstbestimmung herzustellen."
Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, ergänzt: "Auch die
Kinder würden von einer Abschaffung des Betreuungsgeldes profitieren, denn seine Finanzierung
kostet viel Geld, welches für den Ausbau und die Steigerung der Qualität in der Kinderförderung fehlt.
Die Zahlen belegen, dass Betreuungsgeld genau dort in Anspruch genommen wird, wo es zu wenige
Kitaplätze gibt, also dort, wo es keine Wahlfreiheit gibt. Die SPD überlässt die Abschaffung des Betreuungsgelds lieber dem Bundesverfassungsgericht, statt einen Krach in der Koalition zu provozieren. Die parlamentarische Mehrheit gegen das Betreuungsgeld wäre vorhanden. DIE LINKE streitet
für die Abschaffung des Betreuungsgeldes und wird weiterhin parlamentarische Angebote an SPD
und Grüne unterbreiten."
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 14.04.2015
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Schwerpunkt II: Entlastungsbetrag Alleinerziehende
(6) ZFF: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Die Richtung stimmt
Zur Einigung der Fraktionsspitzen von Union und SPD zur Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:
„Das ZFF begrüßt, dass es die Regierungsfraktionen nicht nur bei warmen Worten für Alleinerziehende belassen, sondern sich die Anerkennung nun auch in einer realen finanziellen Entlastung niederschlagen soll. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist überfällig und wird einhellig von Wissenschaft und Verbänden gefordert. Daher freuen wir uns, dass hier nun nachgebessert
wird.
Dass dieser Schritt zur Entlastung für Alleinerziehende ausreicht, ist aus unserer Sicht allerdings fraglich.
Zum einen hält sich die vorgesehene Erhöhung des Entlastungsbetrags sehr in Grenzen, zum anderen reicht sie als isolierte Maßnahme nicht aus, um die Situation von Alleinerziehenden wesentlich zu
verbessern. Dafür braucht es ein Gesamtpaket aus Verbesserungen bei der Kindertagesbetreuung,
bei der Arbeitsmarktpolitik und bei den monetären Familienleistungen.
Langfristig sollte aus unserer Sicht der Schritt weg von einer steuerlichen Förderung von Familien hin
zu einer kindbezogenen Förderung durch eine sozial gerechte Kindergrundsicherung erfolgen. Davon
würden insbesondere die Kinder von Alleinerziehenden profitieren.“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 17.04.2015
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(7) AWO: AWO begrüßt steuerliche Entlastung Alleinerziehender
„Das ist ein erster und längst überfälliger Schritt, endlich die Doppelbelastung, die Alleinerziehende
tagtäglich zu stemmen haben, anzuerkennen,“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler
anlässlich der gestern bekannt gewordenen Entscheidung der Regierungskoalition, den steuerlichen
Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um deutliche 600 Euro anzuheben. Dieser Betrag wurde seit
zehn Jahren nicht mehr angehoben. „Wichtig ist aber, dass die Mittel dafür nicht an anderer Stelle
eingespart werden dürfen, sondern aus dem Finanzministerium kommen müssen.
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Sollte die Refinanzierung dennoch aus dem Bundesfamilienministerium kommen, sollten hierfür die
Mittel aus dem Etat des unsinnigen Betreuungsgeldes kommen “, betont Stadler.
In der Bundesrepublik gibt es rund 1,6 Millionen Alleinerziehende. Sie können häufig keiner Vollzeittätigkeit nachgehen und sind daher öfter armutsgefährdet. Unter einer prekären finanziellen Situation
leiden aber nicht nur die Erwachsenen, sondern genauso ihre Kinder. „Die Anhebung des Freibetrages nützt den Alleinerziehenden aber nur, wenn ihre Kinder eine gute Betreuung in Kita und Ganztagsschule bekommen. Nur so können die alleinerziehenden Eltern einer Berufstätigkeit nachgehen“,
gibt der AWO Bundesvorsitzende abschließend zu bedenken.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.04.2015
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(8) eaf: Endlich! Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt
Berufstätige Alleinerziehende werden stärker steuerlich entlastet. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll um 600 Euro jährlich angehoben werden, rückwirkend ab dem 1.1.2015.
Das ist auch dringend geboten, denn seit 2004 gab es keine Erhöhung. Neu ist eine kinderzahlbezogene Komponente, so dass sich die Steuerentlastung um 240 Euro je weiterem Kind erhöht. „Das ist
absolut richtig. Alleinerziehende sind in dem für alle Eltern schwierigen Spagat von Familie und Beruf
noch mehr gefordert und tragen die Verantwortung und einen Großteil der finanziellen Verpflichtungen
weitgehend oder sogar ganz alleine. Alleinerziehende sind in überdurchschnittlichem Maße berufstätig
und sollten in ihrem Bemühen um finanzielle Selbstständigkeit unterstützt werden.“ kommentiert Christel Riemann-Hanewinckel, die Präsidentin der eaf, die Entscheidung.
Aber – Alleinerziehende, zu 90 % Mütter, sind Steuerzahlerinnen wie alle anderen Erwerbstätigen
auch. „Es ist komplett unverständlich, warum die Finanzierung dieser Erhöhung durch Umschichtungen im Haushalt des Familienministeriums geschehen soll. D. h. für andere Projekte des Ministeriums
und damit auch Familien steht weniger Geld zur Verfügung. Und das ausgerechnet an dem Tag, an
dem die Wirtschaftswissenschaftler ein erhöhtes allgemeines Steueraufkommen durch ein deutlich
nach oben prognostiziertes Wirtschaftswachstum angekündigt haben.“ kritisiert Christel RiemannHanewinckel.
Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 17.04.2015
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Neues aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft
(9) BMFSFJ: Was ändert sich mit dem ElterngeldPlus?
Immer mehr junge Familien wünschen sich Zeit für die Familie, aber auch Zeit für den Beruf: Neun
von zehn Frauen und Männern zwischen 20 und 39 Jahren finden, dass sich Mütter und Väter gemeinsam um ihre Kinder kümmern sollen.
Die neuen Regelungen zum ElterngeldPlus und zur Elternzeit, die für Geburten ab dem 1. Juli 2015
gelten, knüpfen an diese Wünsche an. Das ElterngeldPlus unterstützt Eltern, die in Teilzeit arbeiten.
Ob volle Auszeit vom Job, kleine, mittlere oder große Teilzeit - die neuen Regelungen bieten Müttern
und Vätern eine Vielzahl von Möglichkeiten, Familie und Beruf miteinander zu verbinden und sich ihre
Aufgaben partnerschaftlich zu teilen.
Der Elterngeldrechner hilft dabei, die ersten Monate mit Kind gemeinsam zu planen - zeitlich und finanziell. Mit dem erweiterten Planer können Eltern jetzt ausprobieren, wie sie nach der Geburt ihres
Kindes Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren, welche Verteilung für sie in Frage kommt und welcher Anspruch auf Elterngeld sich daraus ergibt.
Das neue Plus
Das bisherige Elterngeld wird derzeit für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt.
Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, haben sie bislang
dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus:
Künftig ist es für Eltern, die in Teilzeit arbeiten, möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.
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Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten
sie jeweils zusätzlich für vier Monate ElterngeldPlus. Alleinerziehende können das neue ElterngeldPlus im gleichen Maße nutzen.
Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 Monate statt bisher 12 zwischen
dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.
Die neuen Regelungen sind zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und gelten für Geburten ab dem 1.
Juli 2015.
Den aktualisierten und erweiterten Elterngeldrechner mit Planer finden Sie im Serviceportal für Familien: www.familien-wegweiser.de http://www.familien-wegweiser.de/.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom
15.04.2015
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(10)Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Ministerrat beschließt Strategie Vielfalt der Landesregierung
Der Ministerrat hat die Strategie Vielfalt beschlossen, die für alle Ressorts verbindliche Kernelemente
einer gemeinsamen Antidiskriminierungs- und Vielfaltspolitik in Rheinland-Pfalz enthält. „ ‚Ich bin anders, genau wie du.‘ Dieser einfache Satz macht deutlich, wovon wir reden, wenn wir über die Vielfalt
der Menschen in unserem Land sprechen“, erklärte Familienministerin Irene Alt. „Alter, Geschlecht,
sexuelle Identität, Glaube oder Weltanschauung, Behinderung, Migrationsgeschichte, ethnische oder
soziale Herkunft sind beispielsweise Facetten, die einen Menschen prägen, ebenso unsere alltägliche
Lebenswirklichkeit. Das ist oftmals so selbstverständlich, dass wir es gar nicht mehr wahrnehmen.“
Sie wolle dafür werben, diese Vielfalt als Potenzial und als Chancenreichtum für unser Land zu begreifen, so Ministerin Alt.
„Gender Mainstreaming ist genauso wichtig wie die Interkulturelle Kompetenz, die Integration und die
Inklusion oder die Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, beziehungsweise die Bekämpfung der Benachteiligung aus Gründen des Alters oder der Religion oder Weltanschauung“, sagte Integrationsministerin Alt.
Die Landesregierung verpflichtet sich mit der Strategie Vielfalt, künftig bei allen Maßnahmen noch
stärker als bisher die Belange ihrer Zielgruppen zu beachten, ebenso als Arbeitgeber im Rahmen der
Personalentwicklung.
„Die Landesverwaltung soll ein Spiegel der Menschen in Rheinland-Pfalz sein: ohne Zugangsbarrieren
und als Antriebsmotor für Vielfalt. Jedes Ressort setzt dabei seine eigenen Schwerpunkte und bringt
seine besonderen Kompetenzen ein. Wir wissen, es gibt keine Patenrezepte, aber mit einem guten
Willen ist Vieles möglich“, betonte Ministerin Alt.
Hier der Link zur Strategie Vielfalt der Landesregierung:
http://mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Familie/Antidiskriminierung/Strategie_Vielfalt_der_Landesregierung_
Rheinland-Pfalz.pdf
Und zur Bestandsaufnahme:
http://mifkjf.rlp.de/fileadmin/mifkjf/Familie/Antidiskriminierung/Bestandsaufnahme_der_laufenden_Prog
ramme__Maßnahmen_und_Projekte.pdf
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen RheinlandPfalz vom 16.04.2015
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(11)GEW: „Arbeitgeber wollen Erzieher-Beruf nicht aufwerten“ Bildungsgewerkschaft zur
dritten Runde der Verhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen
Offenbar wollen die Arbeitgeber den Erzieher-Beruf nicht aufwerten, stellte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nach der dritten Verhandlungsrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) am Donnerstag in Düsseldorf fest. Die Vorschläge der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) bezeichnete Norbert Hocke, für Jugendhilfe und Sozialarbeit verantwortliches
GEW-Vorstandsmitglied und Mitglied der Verhandlungskommission, als „Ablenkungsmanöver“, das
nicht zielführend sei: „Deshalb erwarten wir jetzt endlich ein Angebot der Arbeitgeber zu der Höhergruppierungsforderung der Gewerkschaften. Bisher liegt kein Angebot für eine deutlich bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher auf dem Tisch.“ Zum nächsten Verhandlungstermin müsse
die VKA ein deutliches Signal zur Aufwertung der SuE-Berufe setzen. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes verhandeln mit den Arbeitgebern seit Ende Februar über den Eingruppierungstarifvertrag für die kommunalen Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst.
„Die gesellschaftlichen Erwartungen an diese Berufsgruppe sind in den vergangenen Jahren enorm
gewachsen. Damit sind auch die Anforderungen an Qualifikation und Arbeit der Beschäftigten in den
Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gestiegen. Diese Entwicklung muss sich endlich in einer deutlich besseren Bezahlung der Kolleginnen und Kollegen widerspiegeln. Dazu gehört auch, dass neue
Berufsgruppen wie Kindheitspädagogen und Schulsozialarbeiter entsprechend eingruppiert werden“,
betonte Hocke.
Vor der dritten Verhandlungsrunde hatten sich noch einmal mehrere zehntausend Beschäftigte im
öffentlichen Dienst der Kommunen, insbesondere Erzieherinnen und Erzieher, an den Warnstreiks der
Gewerkschaften beteiligt. Hocke kündigte für die nächsten Tage weitere Warnstreiks an.
Info: Die Forderungen der Gewerkschaften haben ein Gesamtvolumen, nach dem die Gehälter der
Beschäftigten im Durchschnitt um zehn Prozent steigen. Die Gewerkschaften hatten die Entgeltordnung (EGO) für den SuE zum Jahreswechsel 2014/15 gekündigt. Die Verhandlungen werden am 16.
April in Hannover und am 20./21. April in Offenbach fortgesetzt.
Aktuelle Informationen zu den Verhandlungen, den Forderungen der GEW und Aktionen der Beschäftigten finden Sie auf der GEW-Website unter www.gew.de/EGO.
Quelle: Pressemitteilung GEW-Hauptvorstand vom 09.04.2015
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(12)LAG Regenbogenfamilien NRW, AG Regenbogen der frauenberatungsstelle Düsseldorf
e.V., vielfältig e.V.: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien!
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International Family Equality Day am Sonntag, den 3. Mai 2015
„Politisches Picknick im Park“ von Regenbogenfamilien vor dem Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) NRW, Düsseldorf, Rheinwiese
Aktion fördert Gemeinschaft von Regenbogenfamilien und erhöht ihre Sichtbarkeit
Zum vierten Mal finden bundesweit anlässlich des International Family Equality Day Aktionen von und
für Regenbogenfamilien -Lesben, Schwule, Trans* mit Kindern -statt. Dieser wird jährlich weltweit am
ersten Sonntag im Mai mit regenbogenbunten, familienfreundlichen Aktivitäten veranstaltet. So werden am Sonntag, 3. Mai 2015 ab 14.00 Uhr wieder zahlreiche Regenbogenfamilien auf den Rheinwiesen vor dem MGEPA NRW erwartet. Eltern haben im Rahmen eines Picknicks Gelegenheit für Austausch und Information, die Kinder dürfen sich auf einen. Regenbogenkinderparcours freuen, bei dem
sie andere Kinder kennen lernen oder wiedertreffen, die ebenfalls in einer Familie mit zwei Müttern
oder zwei Vätern oder anderen bunten Familienkonstellationen leben.
In Deutschland gibt es für Kinder, die in lesbischen und schwulen Partnerschaften geboren werden,
längst nicht die gleichen Rechte, wie Kinder, die in heterosexuellen Beziehungen geboren werden.
Beispielsweise müssen Kinder in Regenbogen-familien vom nicht biologischen Elternteil vor Gericht
angenommen (adoptiert) werden. Auf dem Weg zur juristischen Gleichstellung beider Elternteile gibt
es viele bürokratische Hürden, die immer Zeit und Geld in Anspruch nehmen. So haben viele Regenbogenkinder, die mindestens von ihren beiden lesbischen Müttern oder ihren schwulen Vätern geliebt
und von ganzem Herzen beim Start ins Leben begleitet werden, erst im Alter von etwa 2 Jahren auch
rechtlich zwei Elternteile.
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20.04.2015
Nicht nur die rechtliche Ungleichheit sondern auch die Unsichtbarkeit von Regenbogenfamilien in Kinderbüchern, die Unsicherheit von ErzieherInnen und LehrerInnen gegenüber Kindern aus Regenbogenfamilien oder beispielsweise die Gefahr des Jobverlusts bei konfessionellen Arbeitgebern, wenn
Schwule, Lesben oder Trans* Regenbogenfamilie gründen, sind bedeutende Herausforderungen im
Alltag von Familien, in denen die Eltern lesbisch, schwul oder Trans* sind.
Wenn sich also am 3. Mai 2015 wieder zahlreiche Familien zum International Family Equality Day
nach Düsseldorf aufmachen, dann tun sie das, um mit anderen Regenbogenfamilien und deren
Freundinnen und Freunden etwas Tolles zu erleben und gemeinsam für gleiche Rechte für alle Familien zu demonstrieren!
Es werden alle Interessierten herzlich dazu eingeladen, an dem Politischen Picknick im Park teilzunehmen und einander für einen guten Zweck zu unterstützen!
Quelle: Pressemitteilung LAG Regenbogenfamilien NRW, AG Regenbogen der frauenberatungsstelle
düsseldorf e.V. und vielfältig e.V. vom 08.04.2015
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(13)Bundestag: Pflegestudien Ende April fertig
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff einschließlich eines neuen Begutachtungsverfahrens soll nach
wie vor noch in dieser Wahlperiode umgesetzt werden. Zur Vorbereitung wurden im Frühjahr 2014
zwei Erprobungsstudien in Auftrag gegeben. In einem Fall liege ein Bericht im Entwurf vor. Die Arbeiten am datenreichen Bericht zum zweiten Modellprojekt hätten sich hingegen verzögert, schreibt die
Regierung in ihrer Antwort (18/4573) auf eine Kleine Anfrage (18/4384) der Fraktion Die Linke. Nach
derzeitigem Stand könnten die endgültigen Ergebnisse der beiden Studien Ende April zur nächsten
geplanten Sitzung des Begleitgremiums vorgelegt werden.
Das „Gemeinsame Begleitgremium für die beiden Modellprojekte zur Erprobung des Neuen Begutachtungsassessments NBA“ wurde beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. In der Fachwelt sei unstreitig,
dass es der Einführung eines neuen Pflegebegriffs bedürfe. Das Ziel sei die Gleichbehandlung von
somatisch, kognitiv und psychisch bedingten Beeinträchtigungen bei Pflegebedürftigen, heißt es in der
Antwort weiter.
Um die professionelle Pflege mit Fachkräften zu stärken, will die Regierung die Attraktivität der Ausbildung in der Altenpflege sowie des Berufsbildes insgesamt verbessern. Diesem Ziel diene die im
Dezember 2012 von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Träger-, Berufs- und Betroffenenverbänden beschlossene Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege.
Der im Januar 2015 veröffentlichte Zwischenbericht zeige bereits Erfolge. So seien die Ausbildungszahlen in der Altenpflege im Schuljahr 2013/2014 um rund 14 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gestiegen. Die Bundesregierung erkenne zugleich die Leistungen pflegender Angehöriger an
und setze sich dafür ein, „dass sie mehr Beachtung und Unterstützung erhalten“.
Noch nicht geklärt sind die Auswirkungen des neuen Pflegebegriffs in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Auf die Frage, inwieweit die Regierung das Ziel verfolge, den neuen Pflegebegriff „im
SGB I und einheitlich in allen relevanten Sozialgesetzbüchern (SGB XII und SGB IX) sowie im angekündigten Bundesteilhabegesetz zu verankern“, heißt es in der Antwort, hierzu befinde sich die Regierung noch im Meinungsbildungsprozess. Dies gilt auch für die Frage, ob der neue Pflegebegriff im
Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII/Sozialhilfe) eingeführt wird.
Nach den Plänen der Bundesregierung soll es künftig statt drei Pflegestufen fünf Pflegegrade geben,
um die Pflegebedürftigkeit genauer zuordnen zu können. Dabei wird nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterschieden. Vielmehr soll der Grad der
Selbstständigkeit im Alltag entscheidend sein. Das soll Demenzkranken nachhaltig zugutekommen.
Finanziert werden sollen die neuen Leistungen durch eine Anhebung der Pflegeversicherungsbeiträge
um 0,2 Prozentpunkte.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 17.04.2015
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(14)Bundestag: Bilanz zur Bildungsrepublik
Sechs Jahre nach dem Dresdner Bildungsgipfel von 2008 zieht die Bundesregierung zur Bildungspolitik eine überwiegend positive Bilanz. Am 1. März 2014 wurden in Deutschland 660.750 Kinder im Alter
von unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen oder der öffentlich geförderten Kindertagespflege
betreut: fast 300 000 Kinder mehr als im Jahr 2008, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort
(18/4369). Zudem gebe es Erfolge beim Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss, die bis
zum Jahr 2015 auf vier zurückgehen sollen.
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Mit dem Rückgang auf 5,7 Prozent im Jahr 2013 sei bereits mehr als die Hälfte der angestrebten Reduzierung erreicht, was belege, dass die eingeleiteten Maßnahmen Wirkung zeigten. Zudem gäbe es
mit dem Nationalen Bildungspanel neue Forschungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Bildungsbiographien. Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auch auf das Thema Inklusion, Lehrerbildung und
Berufsorientierung ein.
Bündnis 90/Die Grünen hatten in ihrer Kleinen Anfrage (18/4135) unterstrichen, dass in der im Auftrag
des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) erschienenen „Bildungsgipfel-Bilanz 2014“ des Essener
Bildungsforschers Klaus Klemm die Erfolge als „durchwachsen“ bezeichnet worden seien.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 27.03.2015
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Infos aus anderen Verbänden
(15)AWO: Betreuungsgeld: Kita-Gebühren abschaffen
„Zu hohe Gebühren und fehlende oder zeitlich nicht passende Plätze halten viele Eltern davon ab, ihre
Kinder in Kitas betreuen zu lassen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler angesichts
der Zahlen zu den Betreuungsgeldbeziehenden. Demnach ist deren Zahl gestiegen. Der schnelle
Ausbau an Betreuungsplätzen hat die Kommunen viel Geld gekostet, das sich nun viele durch höhere
Kitagebühren zurückholen müssten. Für Stadler gibt es nur eine Lösung: „Die Kita-Gebühren müssen
überall abgeschafft werden. Deshalb muss sich der Bund dauerhaft an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen. Nur so haben alle Kinder unabhängig vom Wohnort oder dem Portemonnaie ihrer Eltern, die gleichen Entwicklungschancen.“
Darüber hinaus setzt sich die AWO für ein Bundesqualitätsgesetz für Kitas ein. „Gute Tageseinrichtungen für Kinder können ihre Entwicklung gerade in den ersten Lebensjahren umfassend und nachhaltig fördern – allerdings nur dann, wenn sie personell und räumlich entsprechend ausgestattet sind.
Sind keine guten Betreuungsverhältnisse gegeben, können die Einrichtungen ihren Möglichkeiten und
den berechtigten Erwartungen der Eltern nicht gerecht werden“, erklärt Stadler. Die AWO lehnt das
Betreuungsgeld auch deshalb ab, da es alte Rollenbilder zementiert. Es setzt falsche Anreize und hält
Frauen von ihrer beruflichen Entwicklung ab. Dass laut dem Statistischen Bundesamt 95 Prozent der
Betreuungsgeldbeziehenden Frauen sind, beweist dies deutlich.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.04.2015
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(16)Deutsches Kinderhilfswerk: Unbegleitete Flüchtlingskinder brauchen den besonderen
Schutz von Staat und Gesellschaft
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vorgelegten Eckpunkte für ein Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und
Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland. Diese Eckpunkte schaffen
eine gute Grundlage für eine bundesweite Strategie zur Aufnahme dieser Flüchtlingskinder. "Die in
den Eckpunkten fixierte Prämisse, dass sich alle gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen am
Kindeswohl und am Primat der Kinder- und Jugendhilfe auszurichten haben, ist ein wichtiger und richtiger Schritt.
Unbegleitete Flüchtlingskinder brauchen den besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft. Aber
gerade deshalb sehen wir die Umverteilung dieser Flüchtlingskinder aus finanziellen Gründen innerhalb Deutschlands weiterhin kritisch. Es ist zu befürchten, dass letztlich bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzestextes und bei der Umsetzung vor Ort die Interessen der Kinder auf der Strecke
bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
"Eine Umverteilung innerhalb der Bundesländer oder bundesweit darf nur möglich sein, wenn das im
Einvernehmen mit dem Kind geschieht. Diese Frage muss in einem Clearingverfahren, das Bedürfnisse, Meinung und Aufenthaltsperspektive des Kindes berücksichtigt, ohne Druck geklärt werden, wie es
der Vorrang des Kindeswohls laut UN-Kinderrechtskonvention verlangt.
Das Kindeswohl darf nicht aufgrund der Eigeninteressen von Kommunen, die an Zuwanderungsknotenpunkten liegen, nachrangig betrachtet werden" so Hofmann weiter.
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Bei einer Umverteilung muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die zuständigen Landesbehörden und Jugendämter, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihre Zuständigkeit aufnehmen,
qualifiziert werden und vor Ort eine ausreichende Infrastruktur für die Betroffenen beispielsweise zur
Traumabewältigung gegeben ist. Es sollte sichergestellt werden, dass diese Kinder von den aufnehmenden Kommunen einen bestmöglichen Leistungszugang zu lokalen Förderinstrumenten erhalten.
Das in den Eckpunkten beschriebene Bundesprogramm für eine Willkommenskultur ist zu begrüßen
und muss in seiner Ausgestaltung, wie in den Eckpunkten festgelegt, auch konkrete Verbesserungen
für Bildungszugänge sowie soziale und kulturelle Teilhabe schaffen. Eine unmittelbare Beteiligung der
Betroffenen an dem Programm sollte gewährleistet sein.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.04.2015
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(17)Bundesforum Männer: Vereinbarkeit von Familie und Beruf nun auch für Männer ein
Gleichstellungsziel – allerdings ohne Mitbestimmung über Gleichstellungsbeauftragte!
Der Deutsche Bundestag hat am 6.3.2015 das sogenannte Quotengesetz beschlossen, zusammen
mit Änderungen am Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG). Eine Neuerung kommt Männern zugute,
die in der Bundesverwaltung beschäftigt sind. Die Gleichstellungsbeauftragten müssen sich nun auch
um die Vereinbarkeitsbelange von Männern kümmern. Im Gleichstellungsplan muss festgelegt werden
„wie insbesondere Männer motiviert werden sollen, entsprechende Vereinbarkeitsangebote stärker in
Anspruch zu nehmen“ (§ 13 Abs. 2 Satz 2 BGleiG). Gleichstellungsbeauftragte müssen jetzt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer im Blick haben. Sie müssen dabei auch
Männer aktiv einbeziehen. Das ist eine Neuerung im Gesetz, die in die richtige Richtung weist: Männer kommen vor und sind ausdrücklich einzubeziehen. Bedauerlicherweise bleibt an anderer Stelle
alles beim Alten: Nur Frauen wählen eine Frau zur Gleichstellungsbeauftragten. Männer haben kein
Mitbestimmungsrecht. Sie können nicht mitentscheiden, wer sich für ihre Belange in Sachen Gleichstellung, Elternzeit, Teilzeit, Pflegezeit etc. gegenüber den Vorgesetzten einsetzen soll.
„Die fortbestehende Verweigerung des aktiven und passiven Wahlrechts für Männer ist ein eklatanter
Makel, der durch die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes nicht behoben wurde“, so der Vorsitzende des Bundesforum Männer Martin Rosowski. „Wenn Gleichstellungsbeauftragte auch für die
Belange von Männern zuständig sind, aber von ihnen nicht gewählt werden können, kann das schnell
zu Vertrauensdefiziten führen, was die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten schwieriger macht als
sie sowieso schon ist.“
Das Bundesforum Männer setzt sich dafür ein, Männern das aktive und passive Wahlrecht zu eröffnen. Wir favorisieren professionelle Teams aus Männern und Frauen als Gleichstellungsbeauftragte.
Wenn Lebens- und Arbeitsweisen von Männern im Gesamtkonzert einer modernen Gleichstellungspolitik thematisiert und verändert werden sollen, dann braucht es Promotoren in den Verwaltungen, Unternehmen und Gerichten. Aber auch bei der jetzigen Gesetzeslage brauchen die Gleichstellungsbeauftragten mehr finanzielle und personelle Ressourcen, um ihren erweiterten Aufgaben bezogen auf
Männer gerecht werden zu können.
Problematisch ist, dass bei Bewerbungsgesprächen und Auswahlentscheidungen (BGleiG §7, §8)
Männer nur dann zu bevorzugen sind, wenn es um die „Besetzung von Arbeitsplätzen in einem Bereich [geht], in dem Männer aufgrund struktureller Benachteiligung unterrepräsentiert sind“. Demgegenüber reicht bei Frauen eine einfache Unterrepräsentanz aus. Was eine „strukturelle Benachteiligung“ ist, bleibt unklar. Dabei haben Benachteiligungen aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit immer
strukturelle Ursachen, die sich auf die einzelnen Individuen auswirken.
„Mich ärgert, dass durch das Gesetz die Gerichte unnötig beschäftigt werden, um die Frage zu klären,
ob es sich bei einer Benachteiligung, die ein Mann erfährt, auch wirklich um eine „strukturelle“ Benachteiligung handelt, da das Gesetz sonst keinerlei Handlungsbedarf für Männer anerkennt“, so Martin Rosowski.
Die Einbeziehung von Männern im BGleiG ist nicht zu Ende durchdacht. Darin stimmen wir mit kritischen Stimmen z.B. von Bündnis 90/Die Grünen überein. Nicht nachvollziehbar sind für uns aber die
im Gesetzgebungsprozess erhobenen Forderungen der Grünen und der Linken, die Männerförderung
gleich ganz zu streichen, weil sie angeblich verfassungswidrig sei und es darüber hinaus keine „strukturelle“ Benachteiligung von Männern gäbe.
Ziel muss eine strukturelle Durchlässigkeit sein, mit der eine faire Arbeitsteilung zwischen Frauen und
Männern sowohl im privaten Familien- und Pflegebereich erreicht wird. Gleiches gilt für die Arbeitswelt, in der noch immer scharf zwischen Frauen- und Männerarbeitsbereichen unterschieden wird.
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Wer das verändern will, muss auch auf Männerseite dafür sorgen, dass diese die Möglichkeit dazu
bekommen. Männerförderung heißt für uns nicht Kampf gegen Frauen, sondern ist Teil eines gemeinsamen Vorhabens, die Bedingungen für individuelle Entscheidungen und Handlungsoptionen von
Frauen und Männern zu verbessern. Hierbei können Gleichstellungsbeauftragte einen wichtigen Beitrag leisten.
Erklärungsversuche wie bspw. von Renate Künast von den Grünen, wonach der Grund für den Mangel an männlichen Erziehern und Grundschullehrern nur darin bestehe, „dass sich Männer auf diese
Berufe meist gar nicht erst bewerben“ sind dabei nicht hilfreich. Denn es sind die gleichen Strukturen,
Vorurteile und Geschlechterstereotypen, die verhindern, dass Frauen in MINT-Berufe oder in Führungspositionen gelangen und Männer in Sozial- und Pflegeberufe. Jeder Gleichstellungsansatz, der
nur eine Seite der Medaille sieht, greift zu kurz. Das wird Männern nicht gerecht und überwindet nicht
strukturelle Benachteiligungen von Frauen. Wir wollen raus aus Zuständen, in denen bezahlte und
unbezahlte Arbeit, in denen Produktion und Fürsorge rigoros in Männer- und Frauenbereiche aufgeteilt werden.
Quelle: Pressemitteilung BUNDESFORUM MÄNNER – Interessenverband für Jungen, Männer und
Väter e.V. vom 26.03.2015
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Termine und Veranstaltungen
(18)pro familia: 20 Jahre Schwangeren- und Familienhilfe-Änderungsgesetz
Termin: 30. Mai 2015
Veranstalter: pro familia
Ort: Offenbach
Seit dem Inkrafttreten des Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetzes vor 20 Jahren haben
sich die Herausforderungen für die Schwangerschaftsberatung stark verändert. Zwar ist die Pflichtberatung vor dem Schwangerschaftsabbruch weiterhin eine zentrale Aufgabe, doch sind in den vergangenen Jahren andere Beratungsaufgaben enorm gewachsen. Gründe dafür liegen in neuen gesetzlichen Aufträgen für die Beratung von Schwangeren einerseits und veränderten Lebenswelten der Ratsuchenden rund um Schwangerschaft, Sexualität und Familiengründung andererseits.
Weitere Informationen und Anmeldung: www.profamilia.de/fachtagung
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(19)ver.di: 16. ver.di Fachdialog Gender
Termin: 08. Juni 2015
Veranstalter: ver.di
Ort: Berlin
Auf dem 16. Fachdialog Gender soll das Thema "Partnerschaftliche Gestaltung von Vereinbarkeit" in
den Dialog eingebracht werden. Die Anmeldung läuft und Betriebs- und Personalräte, Interessenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Interessierte sind herzlich eingeladen!
Weitere Informationen und Anmeldung:
https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++7b6e2b60-d38a-11e4-a86f-52540059119e
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(20)Stadt Heidenheim: Fachtagung Sprache 2015: (Vor-) Lesen, Erzählen, Verstehen
Termin: 12. - 13. Juni 2015
Veranstalter: Stadt Heidenheim
Ort: Heidenheim
Die diesjährige Fachtagung Sprache steht unter dem Motto „Spracherwerbsprozesse unterstützen und
gestalten – (Vor-) Lesen, Erzählen, Verstehen“ und zeigt, wie Kinder, die zuhause nicht lesen, aufgefangen werden können: indem Sprachförderkräfte, Sozialpädagog/innen und Erzieher/innen die Lesefreude wecken.
Vier „Themenportale“ zeigen, wie Pädagog/innen und Sprachförderkräfte die Sprach- und Erzählkompetenz von Kleinkindern aktiv fördern können, wie man kleine und große Kinder zum Lesen und Erzählen motiviert und wie Zuhören und Hörverstehen spielerisch trainiert werden können. Auch der
„bewegten Sprache“, der Körpersprache widmet sich ein Portal.
Weitere Informationen und Anmeldung: www.fachtagung-sprache.de
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Aus dem ZFF
(21)Gratulation an den LSVD zum 25-jährigen Jubiläum
Das Zukunftsforum Familie gratuliert dem LSVD ganz herzlich zu seinem 25. Geburtstag und damit zu
25 Jahren Einsatz für Vielfalt!
Sie haben mit Ihrem Verband im vergangenen Vierteljahrhundert viel für die Rechte, die gesellschaftliche Akzeptanz und die realen Lebensbedingungen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender
und Intersexuellen erreicht. Dennoch ist die Gleichstellung immer noch nicht in allen Bereichen erreicht. Daher gilt es gemeinsam weiter zu kämpfen!
Als familienpolitischer Fachverband haben wir in den vergangenen Jahren insbesondere zum Thema
"Regenbogenfamilien" mit dem LSVD erfolgreich kooperiert. Diese fruchtbare und angenehme Zusammenarbeit möchten wir gerne fortsetzen.
Wir wünschen Ihnen allen und dem LSVD insgesamt weiterhin viel Elan und Erfolg bei Ihrem wichtigen Engagement und eine gelungene Feier am 25. April in Berlin.
Weitere Informationen: http://www.lsvd.de/verband/verbandstage/verbandstag-2015/grussworte.html
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Aktuelles
(22)DGB: Neue DGB-Broschüre Väter in Elternzeit - Ein Handlungsfeld für Betriebs- und
Personalräte
Die Broschüre beschäftigt sich mit dem Thema Väter und Elternzeit. Neben unterschiedliche Elternzeitvarianten und Möglichkeiten der Nutzung des neuen Elterngeld-Plus werden die wichtigsten betrieblichen Einflussfaktoren auf die Inanspruchnahme von Elternzeit durch Väter vorgestellt. Anhand
von Beispielen guter Praxis in Betrieben/Verwaltungen sowie Handlungsempfehlungen für Betriebsund Personalräte in Bezug auf dieses Thema werden Eckpunkte für die Gestaltung vätersensibler
Arbeitszeiten formuliert.
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Außerdem beinhaltet die Broschüre Tipps zum Umgang mit Vorgesetzten, Hinweise wie die Partnerin
bei der Elternzeitplanung miteinbezogen werden kann sowie Informationen zu gesetzlichen Grundlagen (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Die Broschüre liefert aktuelle Impulse aus Forschung
und betrieblicher Praxis und ist in erster Linie an Interessenvertretungen gerichtet.
Die Broschüre „Väter in Elternzeit – Ein Handlungsfeld für Betriebs- und Personalräte hat 43 Seiten
und kann direkt beim DGB-Bestellservice angefordert werden oder im Internet (http://familie.dgb.de//4MR) als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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(23)PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH: PAT sucht zum 01. Juli, ggf. auch früher, am Standort
Nürnberg eine Teamassistenz (m/w)
Es handelt sich um Teilzeitstellen (30 - 35 Wochenstunden) mit einem vielseitigen Aufgabenbereich
und viel Gestaltungsspielraum – in einem jungen, dynamischen Team mit sehr gutem Arbeitsklima.
Genaue Informationen findet Ihr unter www.pat-mitelternlernen.org.
Schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbungen (per E-Mail an [email protected])
bis spätestens 30.04.2015 (Posteingang).
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(24)Trägerkonsortium Elternchance: Weiterqualifizierung Elternbegleiter_in
Das Bundesprogramm Elternchance ist Kinderchance http://www.elternchance.de/ des BMFSFJ, in
dessen Rahmen seit 2011 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiter_innen weiterqualifiziert
werden, ist ein großer Erfolg. An der Umsetzung ist das Trägerkonsortium, ein Verbund aus sechs
bundesweit tätigen Trägern der Familienbildung, seit 2012 mit einem Weiterbildungsangebot beteiligt.
Ab Juli 2015 startet das Projekt voraussichtlich in eine zweite Förderphase, sodass es ab September
vorbehaltlich der formalen Bewilligung einer Projektfortführung weitere Kurse der Weiterqualifizierung
zum/zur Elternbegleiter_in geben wird.
Telefonische Beratung unter: 030/26309-160 oder schreiben Sie eine Mail mit Ihren Fragen an
[email protected]
Besuchen Sie die Homepage www.familienbildung-ist-zukunft.de. Dort finden Sie nähere Informationen zum Aufbau und zu den Inhalten der Kurse, den Trägern und der Arbeit bereits zertifizierter Elternbegleiter_innen.
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(25)bvkm: Publikation Berufstätig sein mit einem behinderten Kind
Neuer Rechtsratgeber gibt Müttern Orientierungshilfe
Der neue Rechtsratgeber "Berufstätig sein mit einem behinderten Kind - Wegweiser für Mütter mit
besonderen Herausforderungen" des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) leistet einen wichtig Beitrag zum Wiedereinstieg in den Beruf, wenn nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung die Erwerbstätigkeit unterbrochen wurde.
Es ist eine Herausforderung für jede Familie, Erziehungsverantwortung und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinen. Wenn ein Kind mit Behinderung in der Familie lebt, stellen sich Fragen der Vereinbarkeit allerdings in zugespitzter Form. Nach wie vor sind es generell und auch diesen Familien die
Frauen, die den überwiegenden Teil der Familienaufgaben übernehmen.
Der neue Rechtsratgeber des bvkm richtet sich deshalb speziell an Mütter mit besonderen Herausforderungen. Er berücksichtigt die seit 2015 geltende Rechtslage und zeigt auf, welche Leistungsansprüche Mütter in der jeweiligen Lebensphase ihres behinderten Kindes gelten machen können. Hilfen
während der Kindergarten- und Schulzeit werden ebenso behandelt wie Unterstützungsmöglichkeiten,
wenn ein Kind mit Behinderung erwachsen ist. Erläutert wird ferner, welche Hilfen berufstätige Mütter
beanspruchen können, wenn sie selbst erkranken und unter welchen Voraussetzungen sie sich ganz
oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen können, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.
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Die Erarbeitung des Rechtsratgebers erfolgte im Projekt "Wiedereinstieg mit besonderen Herausforderungen". Es wurde im Rahmen des Aktionsprogrammes "Perspektive Wiedereinstieg" vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Druckversion entstand
mit freundlicher Unterstützung der Barmer GEK.
Der Ratgeber steht im Internet unter www.bvkm.de kostenlos zum Download zur Verfügung. Die gedruckte Version kann zum Selbstkostenpreis von 3 € bestellt werden: bvkm e. V., Brehmstraße 5-7,
40239 Düsseldorf, info(at)bvkm.de, Telefon: 0211/64004-21 oder - 15
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(26)FES/ZFF: Inside the Gap 1/3 Der Gender Pay Gap – Die große Lücke ist unbezahlt!
Nach wie vor verdienen Frauen im Durchschnitt wesentlich weniger als Männer. Ein ganz zentraler
Grund hierfür besteht darin, dass Frauen weniger am Arbeitsmarkt partizipieren als Männer und häufig
in Teilzeit arbeiten. Ein Umstand, der im Gender Time Gap Ausdruck findet, der sich auf knapp zehn
Stunden beläuft. Frauen verbringen also durchschnittlich knapp zehn Stunden weniger pro Woche als
Männer mit bezahlter Arbeit. Mit dem Gender Pay Gap hängt aber noch eine weitere Zeitlücke zusammen: der „Gender Unpaid Gap“, in dem der eigentliche geschlechter- und arbeitsmarktpolitische
Skandal liegt.
Die ungerechte Verteilung der unbezahlten Arbeit zwischen den Geschlechtern ist der eigentliche
arbeitsmarktpolitische Skandal. Auf diesen Umstand wollen die Autor/-innen Barbara König, Jonathan
Menge und Christina Schildmann in "Inside the Gap 1/3: Der Gender Pay Gap - Die große Lücke ist
unbezahlt!" aufmerksam machen. In ihrem Beitrag haben sie Fakten herausgearbeitet, aufschlussreiche Statistiken zusammengestellt und erste Handlungsempfehlungen für die Politik rund um das
Thema "Zeitlücke in der unbezahlten Arbeit" formuliert.
Das Papier finden Sie im Internet unter http://zukunftsforum-familie.de/_data/1_FESInside_the_Gap_1.pdf.
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(27)element-i Bildungsstiftung: „Kita forscht!“ - KitaStar 2015 ausgelobt
Die element-i-Bildungsstiftung schreibt den Pädagogik-Innovationspreis KitaStar dieses Jahr unter
dem Motto „Kita forscht!“ aus. Einrichtungen, die Kinder bis zehn Jahren betreuen und sich besonders
im Bereich der frühen naturwissenschaftlichen Bildung engagieren, können sich bis 1. Juni 2015 für
den KitaStar bewerben. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro sowie Sachpreisen dotiert und wird im
Rahmen des Zukunftskongresses für Bildung und Betreuung "Invest in Future" im Oktober in Stuttgart
verliehen.
Weitere Informationen zum KitaStar unter: www.element-i-bildungsstiftung.de und www.invest-infuture.de.
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Hinweis: Für die veröffentlichten Links und Inhalte Dritter übernehmen wir keine Haftung.
Weitere Informationen: http://www.zukunftsforum-familie.de
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Verantwortlich: Dr. Bettina Rainer (Redaktion), Janine Örs (Layout/Verteiler)
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