nachhaltige Entwicklungsziele

Sustainable Development Goals – Die nachhaltige Entwicklung im Rahmen
der Post-2015-Agenda
Die im Jahr 2001 von der UN beschlossenen Millennium Development Goals (MDGs) laufen
2015 aus. Jetzt gilt es ein Resümee zu
ziehen und einen Weg zu gestalten, der
nach 2015 verfolgt wird. Im Rahmen
der Post-2015-Agenda wurde 2012
während der Rio+20 UN-Konferenz
beschlossen
eine
nachhaltige
Entwicklung voranzutreiben. Hierzu
wurde die Open Working Group
(OWG) gegründet, welche die Aufgabe
hatte einen Vorschlag für nachhaltige
Entwicklungsziele
(SDGs)
auszuarbeiten. Dieser wurde im Juni
2014 an die Vereinten Nationen
abgegeben. Zurzeit dient er als
Grundlage
für
die
laufenden
Verhandlungen. Er enthält die Abbildung 1: Blick ins Wattenmeer, Mellum (Eigene
Darstellung)
wichtigen Ziele 14 und 7.
Entwicklung der MDGs
„There are those who say we can't afford to act. But waiting is truly unaffordable. The costs of
inaction are catastrophic.“1 (Malkin, 2014) Mit diesem Satz bezieht US-Außenminister John Kerry
Stellung zum aktuellen IPCC-Report. Der Klimawandel verursacht schon jetzt hohe wirtschaftliche
Kosten. In Deutschland werden bis zum Jahr 2050 Kosten in Höhe von 330 Mrd. Euro alleine durch
Klimaschäden erwartet (Kemfert 2007, 1). Falls keine wahrnehmbaren, großen Anstrengungen des
Klimaschutzes erreicht werden sollten, könnten die durch den Klimawandel entstehenden Kosten
bis zum Jahr 2100 sogar bis zu 3000 Mrd. Euro betragen (Kemfert 2007, 1). Klimaschutz lohnt sich
also auch aus wirtschaftlicher Perspektive.
Um sowohl die Klima-, Energie- und Ernährungskrise als auch die Finanz- und Wirtschaftskrise zu
bewerkstelligen, wurden während der UN-Generalversammlung, auch als Millennium - Gipfel
bekannt, im Jahr 2000 acht Ziele unter dem Namen „Millennium Development Goals“ (MDGs)
verabschiedet. Diese sollen bis zum Jahr 2015 erreicht werden. Fortschritte konnten unter anderem
im Rahmen des ersten Ziels „Extreme Armut und Hunger beseitigen“ (MDG1) verzeichnet werden.
Zwischen 1990 und 2010 wurde der Anteil der Menschen, welche unter extremer Armut leben von
47 auf 22 Prozent gesenkt (vgl. BMZ 2014a). Laut Definition leiden Menschen unter extremer
Armut, wenn sie „weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag“ (Vereinte Nationen 2014, 4) zur Verfügung
haben.
1
„Es gibt diejenigen, die sagen, dass wir es uns nicht leisten können zu handeln aber das wahre Risiko ist es zu
warten. Die Folgen der Untätigkeit wären katastrophal.“
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Die Ziele der „Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit“ (MDG7) dagegen hinken ihren
Zielvorgaben hinterher. Zwischen 1990 und 2011 stieg der weltweite Kohlendioxid-Ausstoß um
48,9 Prozent (Vereinte Nationen 2014, 40). Alleine im Jahr 2011 wurden 32,2 Mrd. Tonnen
Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre emittiert (Vereinte Nationen, 41, 2014). Um den Verlust an
biologischer Vielfalt zu reduzieren, soll die Anzahl der terrestrischen und marinen Schutzgebiete
erhöht werden. Schätzungsweise 14 Prozent der weltweiten Landgebiete und Küstengewässer sind
als Schutzgebiete ausgewiesen (Vereinte Nationen 2014, 43). Gleichzeitig stieg der Anteil der
Meeresschutzgebiete bis 2012 auf 9,7 Prozent (vgl. BMZ 2014b). Die ausgewiesenen Schutzgebiete
stellen einen der beiden Indikatoren für die Messbarkeit der Reduzierung des Verlustes an
biologischer Vielfalt dar. Der Andere wird durch Bemühungen definiert, welche zum Ziel haben das
immer rascher fortschreitende Artensterben von Vögeln, Säugetieren und Amphibien zu verhindern.
Definition und Entwicklung der SDGs
Um eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben wurde durch die Rio+20 UN-Konferenz 2012 ein
Prozess in Gang gesetzt, welcher das Ziel verfolgt eine nachhaltigere Entwicklung im Rahmen der
Post-2015-Agenda in die Entwicklungsziele zu implementieren. Dabei einigten sich die
Mitgliedsstaaten darauf nachhaltige Entwicklungsziele, Sustainable Development Goals (SDGs),
auszuformulieren, um die 2015 auslaufenden Milleniumsziele abzulösen. Hierzu wurde die 30köpfige Arbeitsgruppe „Open Working Group“ (OWG) ins Leben gerufen, mit dem Auftrag einen
Vorschlag für die Post-2015-Agenda im Rahmen der SDGs auszuarbeiten. Dadurch sollen die
bisherigen Ziele durch eine ökologische, wirtschaftliche und sozial nachhaltige
Entwicklungsagenda erweitert werden. Dieser Vorschlag wurde im Juni 2014 an die Vereinten
Nationen abgegeben und dient nun als Grundlage für die laufenden Verhandlungen. Der Vorschlag
umfasst 17 Ziele und 169 Unterziele (vgl. Rat für nachhaltige Entwicklung 2015).
Die 17 SDGs
Ziel 1: Armut in allen ihren Formen und überall besiegen
Ziel 2: Hunger beseitigen, Ernährungssicherheit und verbesserte Ernährung erreichen, eine
nachhaltige Landwirtschaft fördern
Ziel 3: Ein gesundes Leben sicherstellen und das Wohlergehen aller Menschen in allen Altergruppen
fördern
Ziel 4: Eine inklusive und gleichberechtigte hochwertige Bildung garantieren und Möglichkeiten
lebenslangen Lernen für alle fördern
Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und das Potenzial aller Frauen und Mädchen fördern
Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitäreinrichtungen für alle
sicherstellen
Ziel 7: Den Zugang zu erschwinglicher, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle
sicherstellen
Ziel 8: Anhaltendes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive
Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur schaffen, eine breitenwirksame und nachhaltige
Industrialisierung und Innovationen fördern
Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern
Ziel 11: Städte und menschliche Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig
gestalten
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Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen
Ziel 13: Unverzüglich Maßnahmen gegen den Klimawandel und seine Folgen ergreifen
Ziel 14: Die Ozeane, Meere und marinen Ressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten
und nachhaltig nutzen
Ziel 15: Terrestrische Ökosysteme bewahren und wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung
fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, die Wüstenbildung bekämpfen, Landdegradation und
den Verlust der Artenvielfalt beenden und umkehren
Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltig Entwicklung fördern, Zugang
zum Recht für alle schaffen und leistungsfähige, verantwortliche und inklusive Institutionen auf
allen Ebenen aufbauen
Ziel 17: Die Mittel zur Umsetzung stärken und globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung
mit neuem Leben erfüllen
Abbildung 2: Die 17 SDGs – deutsche Übersetzung (vgl. Bauer 2014, 2)
Der laufende Entwicklungsprozess wird vor allem durch die folgenden vier Teile bestimmt: Die
politische Deklaration, die SDGs, die Mittel zur Umsetzung der Ziele und der Mechanismus zur
Überprüfung der Umsetzung (Beining 2015, 1). Der Direktor des „Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen“ (UNDP), Paul Ladd geht davon aus, dass sich an den 17 Zielen grundsätzlich
nichts mehr ändern wird, wogegen eine Änderung der Unterziele wahrscheinlicher ist (vgl. Rat für
nachhaltige Entwicklung 2015). Während die Teile der politischen Deklaration und der SDGs
weiter fortgeschritten sind, befinden sich die Teile der Mittel zur Umsetzung der Ziele und deren
Finanzierung und der Überprüfungsmechanismus der Umsetzung am Anfang der
Entwicklungsagenda. Entscheidend könnte die dritte internationale Konferenz zur
Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 sein, auf der die Finanzierung und Umsetzung der Ziele im
Einzelnen besprochen werden sollen. Zwei Monate später, im September 2015, sollen im Rahmen
der UN-Generalversammlung die SDGs verabschiedet werden. Die Mitgliederstaaten sind nach der
Verabschiedung dazu aufgerufen die SDGs in nationale Ziele zu übersetzen (Beining 2015, 2).
Ziel 14
Die 17 SDGs umfassen unter anderem sowohl die Gestaltung von Städten und die Sicherstellung
des Zugangs zu nachhaltiger Energie als auch die Verringerung der Ungleichheit zwischen
Ländern. In Ziel 14 wird die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Ozeanen, Meeren und
marinen Ressourcen beschrieben (OWG 2014, 20). Die jeweiligen Unterziele sollen die
angestrebten Ziele konkretisieren und beschreiben häufig eine definierte Zielvorgabe, welche bis zu
einem angestrebten Jahr erfüllt werden soll.
14.5
So sollen bis 2020 mindestens 10 Prozent aller Küsten- und Meeresgebiete, im Einklang mit
mit nationalem und internationalem Recht und basierend auf den bestmöglichen
wissenschaftlichen Informationen, als Schutzgebiete ausgewiesen werden (OWG 2014, 20).
Dieses Unterziel beschreibt eine konkrete Zielvorgabe. Es wird genau vorgegeben, dass bis 2020
mindestens 10 Prozent als Schutzgebiete ausgewiesen werden sein müssen. Diese Genauigkeit ist
nicht in jedem Unterziel gegeben.
14.3
So wird im dritten Unterziel beschrieben, dass durch erweiterte wissenschaftliche
Zusammenarbeit Ursachenforschung und Minimierung der Ozeanversauerung betrieben
werden sollen (OWG 2014, 20).
In diesem Fall wird keine konkrete Jahreszahl oder ein quantitatives Ziel genannt. Die
Formulierung dieses Unterziels beschreibt die Absicht in Sachen Ozeanversauerung weiterhin
Forschung zu betreiben und eine Minimierung anzustreben.
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Kritische Begutachtung der Sustainable Development Goals
Kritiker der SDGs bemängeln unter anderem die im Gegensatz zu den MDGs hohe Anzahl der
Ziele. Ein Vorschlag ist es die 17 SDGs so
zusammenzufügen, dass sechs Ziele
beschrieben werden. So soll kein Ziel
verloren
gehen,
sondern
eine
Übersichtlichkeit, wie sie bei den MDGs
gegeben ist, hergestellt werden. In
Abbildung 1 ist dieser Vorschlag
dargestellt. Zu sehen sind die sechs
möglichen übergeordneten Ziele Würde,
Wohlstand, Gerechtigkeit, Gemeinschaft,
Planet und Menschen. Die Einführung
dieser übergeordneten Ziele könnte, durch
die
vergleichsweise
einfache
Formulierung, ein bessere Vermittelbarkeit
zur Folge haben. Kritisch sollte jedoch
hinterfragt werden, ob die Notwendigkeit
einer Kürzung der SDGs besteht und ob es
sinnvoll ist Zeit und Energie aufzubringen
dies umzusetzen. Zumindest sollte erwähnt
werden, dass die Qualität der Ziele nicht an
ihrer Gesamtzahl gemessen wird, sondern
an ihrem Inhalt und der Umsetzbarkeit Abbildung 3: Kommunikationsvorschlag durch UN-Generalsekretär –
sechs übergeordnete Ziele (vgl. The Guardian, 2014)
(Beining 2015, 2).
Ziel 14
Wie im Kapitel Definition und Entwicklung der SDGs beschrieben ist sollen nach dem Unterziel
14.5 bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent der Meeres- und Küstengebiete als Schutzgebiete
ausgewiesen werden. Laut dem BZM waren 2012 bereits 9,7 Prozent aller Meeresgebiete als
Schutzgebiete ausgeschrieben (vgl. BMZ 2014b). Hier stellt sich also die Frage, ob eine Steigerung
auf mindestens zehn Prozent ausreichend ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist die ungenaue
Formulierung der Unterziele. Häufig werden keine greifbaren Zahlen definiert, an denen die
Erreichung des Ziels gemessen werden könnte. Ein Beispiel ist die in Unterziel 14.3 angestrebte
Ursachenforschung und Minderung der Ozeanversauerung. Eine messbares Ziel wird hier nicht
definiert.
Ziel 7
Außerdem sollte auch die Formulierung der Ziele begutachtet werden. In Ziel 7 wird die
Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglicher, zuverlässiger, nachhaltiger und moderner Energie
festgehalten (OWG 2014, 13). An dieser Stelle ist zu hinterfragen, welche Formen der
Energiegewinnung als modern definiert werden können. In einigen Ländern könnte Atomkraft als
moderne Energie definiert werden. Da keine genaue Definition in den SDGs verankert ist, existiert
ein Definitionsspielraum.
Des Weiteren ist im Kapitel Definition und Entwicklung der SDGs beschrieben, dass Paul Ladd, der
Direktor des UNDP, davon ausgeht, dass im Gegensatz zu den 17 Zielen an den Unterzielen der
SDGs noch Änderungen vorgenommen werden könnten. Betrachtet man die Unterziele des 7. Ziels
könnte der Eindruck entstehen, dass es notwendig ist, diese noch einmal zu überarbeiten.
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In dem Unterziel 7.1 wird ähnlich wie in dem Ziel 7 die Absicht des universellen Zugangs zu
erschwinglichen, zuverlässigen und modernen Energiedienstleistungen festgehalten, mit dem
Zusatz, dass dies bis zum Jahr 2030 erreicht werden soll. Es werden allerdings auch hier keine
greifbaren Ziele definiert, anhand derer die Messbarkeit des formulierten Ziels gegeben wäre.
Somit könnte auch die vergleichsweise ungenaue Formulierung der Ziele kritisch begutachtet
werden. An dieser Stelle sind die Mitgliedstaaten aufgefordert die SDGs in nationale Ziele
umzusetzen. Kritisiert wird hierbei die Tatsache, dass die Parlamente erst in der Umsetzung der
Ziele enger eingebunden werden und nicht schon in der Findungsphase der Ziele.
Forschungsergebnisse zeigen, dass jene, die die Ziele umsetzen sollen, eine größere Bereitschaft zur
Erfüllung der Ziele aufzeigen, wenn sie von Anfang an in den Findungsprozess mit eingebunden
werden (Beining 2015, 2).
Ein weiterer Konfliktpunkt in der aktuellen Verhandlungsrunde ist die Verteilung der
Verantwortungsbereiche. Insbesondere die Verantwortung der Industrie- und Schwellenländer.
Der Verhandlungsprozess um die SDGs ist somit noch lange nicht am Ende. Vor allem die Frage
nach der Finanzierung und dem Mechanismus der Umsetzungsüberprüfung wird noch einige Zeit
und Anstrengungen in Anspruch nehmen. Erst im September, während der UNGeneralversammlung, sollen die Sustainable Development Goals verabschiedet werden. Daraufhin
ist es an den Parlamenten diese in nationale, messbare Ziele umzusetzen.
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Abblidungsverzeichnis
Abbildung 1: Blick ins Wattenmeer, Mellum (Eigene Darstellung)
Abbildung 2: Die 17 SDGs – deutsche Übersetzung
Quelle: Bauer, Steffen/Dombrowsky, Ines/Scholz , Imme (Dezember 2014): Post 2015: Die
Verhandlung der Sustainable Development Goals für eine ambitioniert globale Entwicklungsagenda
nutzen!
In:http://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/grundsaetze_und_ziele/bericht_bureg_agenda_
post2015_1.pdf
Abbildung 3: Ban Ki-moon: the secretary general strikes back. Kommunikationsvorschlag durch
UN-Generalsekretär – sechs übergeordnete Ziele.
In: http://www.theguardian.com/global-development-professionals-network/2014/dec/05/unsecretary-general-sythesis-report-post2015?CMP=share_btn_tw
Literaturverzeichnis
1. Beining, Leonie/Beisheim, Marianne (Februar 2015): SWP-Aktuell, Die Post-2015-Agenda
nachhaltiger Entwicklung als Aufgabe für Parlamente, Warum und wie sie die nationale Umsetzung
jetzt vorbereiten sollten.
In: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2015A17_bnn_bsh.pdf
2. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2014a): MDG 1,
Beseitigung der extremen Armut und des Hungers.
In: http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/ziele/ziele/MDGs_2015/fortschritte/mdg1/index.html
3. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2014b): MDG7, Die
ökologische Nachhaltigkeit sichern.
In: http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/ziele/ziele/MDGs_2015/fortschritte/mdg7/index.html
4. Kemfert, Claudia (14.03.2007): Klimawandel kostet die deutsche Volkswirtschaft Milliarden.
In: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.55814.de/07-11-1.pdf
5. Malkin, Bonnie (März 2014): IPCC report: John Kerry warns of climate 'catastrophe', The United
States and China are among the world's biggest polluters.
In: http://www.telegraph.co.uk/news/earth/environment/10733773/IPCC-report-John-Kerry-warnsof-climate-catastrophe.html
6. Open Working Group (OWG, 2014): Proposal for Sustainable Development Goals.
In: https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/1579SDGs%20Proposal.pdf
7. Rat für nachhaltige Entwicklung (26.02.2015): Verhandlungen zu neuen Entwicklungszielen
gehen in die entscheidende Phase.
In: http://www.nachhaltigkeitsrat.de/index.php?id=8868
8. Vereinte Nationen (2014): Millenniums-Entwicklungsziele, Bericht 2014.
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