Sustainable Development Goals – Die nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Post-2015-Agenda Die im Jahr 2001 von der UN beschlossenen Millennium Development Goals (MDGs) laufen 2015 aus. Jetzt gilt es ein Resümee zu ziehen und einen Weg zu gestalten, der nach 2015 verfolgt wird. Im Rahmen der Post-2015-Agenda wurde 2012 während der Rio+20 UN-Konferenz beschlossen eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben. Hierzu wurde die Open Working Group (OWG) gegründet, welche die Aufgabe hatte einen Vorschlag für nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs) auszuarbeiten. Dieser wurde im Juni 2014 an die Vereinten Nationen abgegeben. Zurzeit dient er als Grundlage für die laufenden Verhandlungen. Er enthält die Abbildung 1: Blick ins Wattenmeer, Mellum (Eigene Darstellung) wichtigen Ziele 14 und 7. Entwicklung der MDGs „There are those who say we can't afford to act. But waiting is truly unaffordable. The costs of inaction are catastrophic.“1 (Malkin, 2014) Mit diesem Satz bezieht US-Außenminister John Kerry Stellung zum aktuellen IPCC-Report. Der Klimawandel verursacht schon jetzt hohe wirtschaftliche Kosten. In Deutschland werden bis zum Jahr 2050 Kosten in Höhe von 330 Mrd. Euro alleine durch Klimaschäden erwartet (Kemfert 2007, 1). Falls keine wahrnehmbaren, großen Anstrengungen des Klimaschutzes erreicht werden sollten, könnten die durch den Klimawandel entstehenden Kosten bis zum Jahr 2100 sogar bis zu 3000 Mrd. Euro betragen (Kemfert 2007, 1). Klimaschutz lohnt sich also auch aus wirtschaftlicher Perspektive. Um sowohl die Klima-, Energie- und Ernährungskrise als auch die Finanz- und Wirtschaftskrise zu bewerkstelligen, wurden während der UN-Generalversammlung, auch als Millennium - Gipfel bekannt, im Jahr 2000 acht Ziele unter dem Namen „Millennium Development Goals“ (MDGs) verabschiedet. Diese sollen bis zum Jahr 2015 erreicht werden. Fortschritte konnten unter anderem im Rahmen des ersten Ziels „Extreme Armut und Hunger beseitigen“ (MDG1) verzeichnet werden. Zwischen 1990 und 2010 wurde der Anteil der Menschen, welche unter extremer Armut leben von 47 auf 22 Prozent gesenkt (vgl. BMZ 2014a). Laut Definition leiden Menschen unter extremer Armut, wenn sie „weniger als 1,25 US-Dollar pro Tag“ (Vereinte Nationen 2014, 4) zur Verfügung haben. 1 „Es gibt diejenigen, die sagen, dass wir es uns nicht leisten können zu handeln aber das wahre Risiko ist es zu warten. Die Folgen der Untätigkeit wären katastrophal.“ 1 Die Ziele der „Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit“ (MDG7) dagegen hinken ihren Zielvorgaben hinterher. Zwischen 1990 und 2011 stieg der weltweite Kohlendioxid-Ausstoß um 48,9 Prozent (Vereinte Nationen 2014, 40). Alleine im Jahr 2011 wurden 32,2 Mrd. Tonnen Kohlenstoffdioxid in die Atmosphäre emittiert (Vereinte Nationen, 41, 2014). Um den Verlust an biologischer Vielfalt zu reduzieren, soll die Anzahl der terrestrischen und marinen Schutzgebiete erhöht werden. Schätzungsweise 14 Prozent der weltweiten Landgebiete und Küstengewässer sind als Schutzgebiete ausgewiesen (Vereinte Nationen 2014, 43). Gleichzeitig stieg der Anteil der Meeresschutzgebiete bis 2012 auf 9,7 Prozent (vgl. BMZ 2014b). Die ausgewiesenen Schutzgebiete stellen einen der beiden Indikatoren für die Messbarkeit der Reduzierung des Verlustes an biologischer Vielfalt dar. Der Andere wird durch Bemühungen definiert, welche zum Ziel haben das immer rascher fortschreitende Artensterben von Vögeln, Säugetieren und Amphibien zu verhindern. Definition und Entwicklung der SDGs Um eine nachhaltige Entwicklung voranzutreiben wurde durch die Rio+20 UN-Konferenz 2012 ein Prozess in Gang gesetzt, welcher das Ziel verfolgt eine nachhaltigere Entwicklung im Rahmen der Post-2015-Agenda in die Entwicklungsziele zu implementieren. Dabei einigten sich die Mitgliedsstaaten darauf nachhaltige Entwicklungsziele, Sustainable Development Goals (SDGs), auszuformulieren, um die 2015 auslaufenden Milleniumsziele abzulösen. Hierzu wurde die 30köpfige Arbeitsgruppe „Open Working Group“ (OWG) ins Leben gerufen, mit dem Auftrag einen Vorschlag für die Post-2015-Agenda im Rahmen der SDGs auszuarbeiten. Dadurch sollen die bisherigen Ziele durch eine ökologische, wirtschaftliche und sozial nachhaltige Entwicklungsagenda erweitert werden. Dieser Vorschlag wurde im Juni 2014 an die Vereinten Nationen abgegeben und dient nun als Grundlage für die laufenden Verhandlungen. Der Vorschlag umfasst 17 Ziele und 169 Unterziele (vgl. Rat für nachhaltige Entwicklung 2015). Die 17 SDGs Ziel 1: Armut in allen ihren Formen und überall besiegen Ziel 2: Hunger beseitigen, Ernährungssicherheit und verbesserte Ernährung erreichen, eine nachhaltige Landwirtschaft fördern Ziel 3: Ein gesundes Leben sicherstellen und das Wohlergehen aller Menschen in allen Altergruppen fördern Ziel 4: Eine inklusive und gleichberechtigte hochwertige Bildung garantieren und Möglichkeiten lebenslangen Lernen für alle fördern Ziel 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und das Potenzial aller Frauen und Mädchen fördern Ziel 6: Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitäreinrichtungen für alle sicherstellen Ziel 7: Den Zugang zu erschwinglicher, verlässlicher, nachhaltiger und zeitgemäßer Energie für alle sicherstellen Ziel 8: Anhaltendes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern Ziel 9: Eine widerstandsfähige Infrastruktur schaffen, eine breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung und Innovationen fördern Ziel 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern Ziel 11: Städte und menschliche Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten 2 Ziel 12: Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen Ziel 13: Unverzüglich Maßnahmen gegen den Klimawandel und seine Folgen ergreifen Ziel 14: Die Ozeane, Meere und marinen Ressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen Ziel 15: Terrestrische Ökosysteme bewahren und wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, die Wüstenbildung bekämpfen, Landdegradation und den Verlust der Artenvielfalt beenden und umkehren Ziel 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltig Entwicklung fördern, Zugang zum Recht für alle schaffen und leistungsfähige, verantwortliche und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen Ziel 17: Die Mittel zur Umsetzung stärken und globale Partnerschaft für nachhaltige Entwicklung mit neuem Leben erfüllen Abbildung 2: Die 17 SDGs – deutsche Übersetzung (vgl. Bauer 2014, 2) Der laufende Entwicklungsprozess wird vor allem durch die folgenden vier Teile bestimmt: Die politische Deklaration, die SDGs, die Mittel zur Umsetzung der Ziele und der Mechanismus zur Überprüfung der Umsetzung (Beining 2015, 1). Der Direktor des „Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen“ (UNDP), Paul Ladd geht davon aus, dass sich an den 17 Zielen grundsätzlich nichts mehr ändern wird, wogegen eine Änderung der Unterziele wahrscheinlicher ist (vgl. Rat für nachhaltige Entwicklung 2015). Während die Teile der politischen Deklaration und der SDGs weiter fortgeschritten sind, befinden sich die Teile der Mittel zur Umsetzung der Ziele und deren Finanzierung und der Überprüfungsmechanismus der Umsetzung am Anfang der Entwicklungsagenda. Entscheidend könnte die dritte internationale Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im Juli 2015 sein, auf der die Finanzierung und Umsetzung der Ziele im Einzelnen besprochen werden sollen. Zwei Monate später, im September 2015, sollen im Rahmen der UN-Generalversammlung die SDGs verabschiedet werden. Die Mitgliederstaaten sind nach der Verabschiedung dazu aufgerufen die SDGs in nationale Ziele zu übersetzen (Beining 2015, 2). Ziel 14 Die 17 SDGs umfassen unter anderem sowohl die Gestaltung von Städten und die Sicherstellung des Zugangs zu nachhaltiger Energie als auch die Verringerung der Ungleichheit zwischen Ländern. In Ziel 14 wird die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Ozeanen, Meeren und marinen Ressourcen beschrieben (OWG 2014, 20). Die jeweiligen Unterziele sollen die angestrebten Ziele konkretisieren und beschreiben häufig eine definierte Zielvorgabe, welche bis zu einem angestrebten Jahr erfüllt werden soll. 14.5 So sollen bis 2020 mindestens 10 Prozent aller Küsten- und Meeresgebiete, im Einklang mit mit nationalem und internationalem Recht und basierend auf den bestmöglichen wissenschaftlichen Informationen, als Schutzgebiete ausgewiesen werden (OWG 2014, 20). Dieses Unterziel beschreibt eine konkrete Zielvorgabe. Es wird genau vorgegeben, dass bis 2020 mindestens 10 Prozent als Schutzgebiete ausgewiesen werden sein müssen. Diese Genauigkeit ist nicht in jedem Unterziel gegeben. 14.3 So wird im dritten Unterziel beschrieben, dass durch erweiterte wissenschaftliche Zusammenarbeit Ursachenforschung und Minimierung der Ozeanversauerung betrieben werden sollen (OWG 2014, 20). In diesem Fall wird keine konkrete Jahreszahl oder ein quantitatives Ziel genannt. Die Formulierung dieses Unterziels beschreibt die Absicht in Sachen Ozeanversauerung weiterhin Forschung zu betreiben und eine Minimierung anzustreben. 3 Kritische Begutachtung der Sustainable Development Goals Kritiker der SDGs bemängeln unter anderem die im Gegensatz zu den MDGs hohe Anzahl der Ziele. Ein Vorschlag ist es die 17 SDGs so zusammenzufügen, dass sechs Ziele beschrieben werden. So soll kein Ziel verloren gehen, sondern eine Übersichtlichkeit, wie sie bei den MDGs gegeben ist, hergestellt werden. In Abbildung 1 ist dieser Vorschlag dargestellt. Zu sehen sind die sechs möglichen übergeordneten Ziele Würde, Wohlstand, Gerechtigkeit, Gemeinschaft, Planet und Menschen. Die Einführung dieser übergeordneten Ziele könnte, durch die vergleichsweise einfache Formulierung, ein bessere Vermittelbarkeit zur Folge haben. Kritisch sollte jedoch hinterfragt werden, ob die Notwendigkeit einer Kürzung der SDGs besteht und ob es sinnvoll ist Zeit und Energie aufzubringen dies umzusetzen. Zumindest sollte erwähnt werden, dass die Qualität der Ziele nicht an ihrer Gesamtzahl gemessen wird, sondern an ihrem Inhalt und der Umsetzbarkeit Abbildung 3: Kommunikationsvorschlag durch UN-Generalsekretär – sechs übergeordnete Ziele (vgl. The Guardian, 2014) (Beining 2015, 2). Ziel 14 Wie im Kapitel Definition und Entwicklung der SDGs beschrieben ist sollen nach dem Unterziel 14.5 bis zum Jahr 2020 mindestens 10 Prozent der Meeres- und Küstengebiete als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Laut dem BZM waren 2012 bereits 9,7 Prozent aller Meeresgebiete als Schutzgebiete ausgeschrieben (vgl. BMZ 2014b). Hier stellt sich also die Frage, ob eine Steigerung auf mindestens zehn Prozent ausreichend ist. Ein weiterer Kritikpunkt ist die ungenaue Formulierung der Unterziele. Häufig werden keine greifbaren Zahlen definiert, an denen die Erreichung des Ziels gemessen werden könnte. Ein Beispiel ist die in Unterziel 14.3 angestrebte Ursachenforschung und Minderung der Ozeanversauerung. Eine messbares Ziel wird hier nicht definiert. Ziel 7 Außerdem sollte auch die Formulierung der Ziele begutachtet werden. In Ziel 7 wird die Sicherstellung des Zugangs zu erschwinglicher, zuverlässiger, nachhaltiger und moderner Energie festgehalten (OWG 2014, 13). An dieser Stelle ist zu hinterfragen, welche Formen der Energiegewinnung als modern definiert werden können. In einigen Ländern könnte Atomkraft als moderne Energie definiert werden. Da keine genaue Definition in den SDGs verankert ist, existiert ein Definitionsspielraum. Des Weiteren ist im Kapitel Definition und Entwicklung der SDGs beschrieben, dass Paul Ladd, der Direktor des UNDP, davon ausgeht, dass im Gegensatz zu den 17 Zielen an den Unterzielen der SDGs noch Änderungen vorgenommen werden könnten. Betrachtet man die Unterziele des 7. Ziels könnte der Eindruck entstehen, dass es notwendig ist, diese noch einmal zu überarbeiten. 4 In dem Unterziel 7.1 wird ähnlich wie in dem Ziel 7 die Absicht des universellen Zugangs zu erschwinglichen, zuverlässigen und modernen Energiedienstleistungen festgehalten, mit dem Zusatz, dass dies bis zum Jahr 2030 erreicht werden soll. Es werden allerdings auch hier keine greifbaren Ziele definiert, anhand derer die Messbarkeit des formulierten Ziels gegeben wäre. Somit könnte auch die vergleichsweise ungenaue Formulierung der Ziele kritisch begutachtet werden. An dieser Stelle sind die Mitgliedstaaten aufgefordert die SDGs in nationale Ziele umzusetzen. Kritisiert wird hierbei die Tatsache, dass die Parlamente erst in der Umsetzung der Ziele enger eingebunden werden und nicht schon in der Findungsphase der Ziele. Forschungsergebnisse zeigen, dass jene, die die Ziele umsetzen sollen, eine größere Bereitschaft zur Erfüllung der Ziele aufzeigen, wenn sie von Anfang an in den Findungsprozess mit eingebunden werden (Beining 2015, 2). Ein weiterer Konfliktpunkt in der aktuellen Verhandlungsrunde ist die Verteilung der Verantwortungsbereiche. Insbesondere die Verantwortung der Industrie- und Schwellenländer. Der Verhandlungsprozess um die SDGs ist somit noch lange nicht am Ende. Vor allem die Frage nach der Finanzierung und dem Mechanismus der Umsetzungsüberprüfung wird noch einige Zeit und Anstrengungen in Anspruch nehmen. Erst im September, während der UNGeneralversammlung, sollen die Sustainable Development Goals verabschiedet werden. Daraufhin ist es an den Parlamenten diese in nationale, messbare Ziele umzusetzen. 5 Abblidungsverzeichnis Abbildung 1: Blick ins Wattenmeer, Mellum (Eigene Darstellung) Abbildung 2: Die 17 SDGs – deutsche Übersetzung Quelle: Bauer, Steffen/Dombrowsky, Ines/Scholz , Imme (Dezember 2014): Post 2015: Die Verhandlung der Sustainable Development Goals für eine ambitioniert globale Entwicklungsagenda nutzen! In:http://www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/grundsaetze_und_ziele/bericht_bureg_agenda_ post2015_1.pdf Abbildung 3: Ban Ki-moon: the secretary general strikes back. Kommunikationsvorschlag durch UN-Generalsekretär – sechs übergeordnete Ziele. In: http://www.theguardian.com/global-development-professionals-network/2014/dec/05/unsecretary-general-sythesis-report-post2015?CMP=share_btn_tw Literaturverzeichnis 1. Beining, Leonie/Beisheim, Marianne (Februar 2015): SWP-Aktuell, Die Post-2015-Agenda nachhaltiger Entwicklung als Aufgabe für Parlamente, Warum und wie sie die nationale Umsetzung jetzt vorbereiten sollten. In: http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2015A17_bnn_bsh.pdf 2. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2014a): MDG 1, Beseitigung der extremen Armut und des Hungers. In: http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/ziele/ziele/MDGs_2015/fortschritte/mdg1/index.html 3. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2014b): MDG7, Die ökologische Nachhaltigkeit sichern. In: http://www.bmz.de/de/was_wir_machen/ziele/ziele/MDGs_2015/fortschritte/mdg7/index.html 4. Kemfert, Claudia (14.03.2007): Klimawandel kostet die deutsche Volkswirtschaft Milliarden. In: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.55814.de/07-11-1.pdf 5. Malkin, Bonnie (März 2014): IPCC report: John Kerry warns of climate 'catastrophe', The United States and China are among the world's biggest polluters. In: http://www.telegraph.co.uk/news/earth/environment/10733773/IPCC-report-John-Kerry-warnsof-climate-catastrophe.html 6. Open Working Group (OWG, 2014): Proposal for Sustainable Development Goals. In: https://sustainabledevelopment.un.org/content/documents/1579SDGs%20Proposal.pdf 7. Rat für nachhaltige Entwicklung (26.02.2015): Verhandlungen zu neuen Entwicklungszielen gehen in die entscheidende Phase. In: http://www.nachhaltigkeitsrat.de/index.php?id=8868 8. Vereinte Nationen (2014): Millenniums-Entwicklungsziele, Bericht 2014. 6
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