Bericht von der Stadtratssitzung am 30. März 2015 TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 21.01.2015 Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 3. öffentlichen Sitzung des Stadtrates. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Durch die Fraktion CDU/WVS wurde am 30.03.2015 ein schriftlicher Sachantrag zur Beschlussfassung des Vorentwurfes zu TOP 4 eingereicht. Der Antrag kann seitens des Bürgermeisters nicht zugelassen werden, da die Beschlussfassung eine Änderung der Tagesordnung erfordert. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis. TOP 2 Bericht des Bürgermeisters Am 24.03.2015 ereignete sich in den französischen Alpen ein tragisches Flugzeugunglück – Flug Barcelona-Düsseldorf mit 150 Insassen stürzte ab. Alle Passagiere kamen ums Leben. In den letzten Tagen wurde ausführlich zum Unglück in den Medien berichtet. Das Unglück an sich, aber auch der Hergang, macht sehr betroffen. Der Stadtrat und die anderen Anwesenden gedenken den Opfern mit einer Schweigeminute. Genehmigung Haushaltssatzung 2015 der Stadt Stolpen Mit Bescheid vom 17.03.2015 wurde der Haushalt 2015 durch das Landratsamt genehmigt. Die Kredite wurden in voller Höhe bestätigt. Die Bekanntmachung erfolgt im nächsten Stolpner Anzeiger (April-Ausgabe) und der Vollzug ist damit ab 14.04.2015 möglich. Genehmigung Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2015 des WAZV „Mittlere Wesenitz“ Mit Bescheid vom 24.02.2015 wurden die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2015 durch das Landratsamt genehmigt. Vergabe von Aufträgen Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit folgende Aufträge bestätigt: Schulsporthalle Stolpen, TO-1 Erweiterungsbau Los 1-32 – Erdungsanlagen an die Schmidt & Jankowski GbR, Großdubrau zur geprüften Angebotssumme von 4.863,22 € am 05.03.2015 Los 1-31 – provisorische Elektroversorgung an die Wünsche Elektroanlagen GmbH, Neustadt zur geprüften Angebotssumme von 8.177,16 € am 05.03.2015 Los 1-21 – Erschließung Heizung und Sanitär an die Sani-Heiz-Gas Gebäudetechnik GmbH, Stolpen zur geprüften Angebotssumme von 14.184,65 € am 09.03.2015 Arbeitsstand Feuerwehrgerätehaus Heeselicht-Stürza Die Baugenehmigung wurde am 27.03.2015 durch das Landratsamt erteilt. Eine Linksabbiegespur muss nicht gebaut werden, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr hat im Ergebnis der Verkehrsuntersuchung die Genehmigung erteilt. Weitere Planungsschritte wurden in der Gemeinderatssitzung Dürrröhrsdorf-Dittersbach am 12.02.2015 vergeben. Die Ausführungsplanung und Vorbereitung der Ausschreibung können erfolgen. Schirmherrschaft 800 Jahre Stolpen Ministerpräsident Stanislaw Tillich erklärte bereits am 28.08.2014 auf Anfrage von Herrn Major seine Bereitschaft zur Übernahme der Schirmherrschaft für das 800-jährige Jubiläum von Stolpen im Jahr 2018. Mit Schreiben vom 11.03.2015 der Staatskanzlei liegt nunmehr auch die schriftliche Erklärung vor. Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB Der Ortschaftsrat Langenwolmsdorf hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Flurstücks 35 und 311 der Gemarkung Langenwolmsdorf erteilt (Vorbescheid liegt bereits vor). Der Ortschaftsrat Heeselicht hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 das gemeindliche Einvernehmen zum Teilabbruch und Erweiterung am Wohnhaus auf dem Flurstück 109 der Gemarkung Heeselicht erteilt. Der Ortschaftsrat Rennersdorf-Neudörfel hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 6/7 der Gemarkung Neudörfel erteilt. Der Ortschaftsrat Stolpen hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Schuppens auf dem Flurstück 23 und 19/7 der Gemarkung Altstadt erteilt. Baumaßnahmen/Planungen Markt 26 – Die erforderlichen Arbeiten laufen, der 3. Bauabschnitt im 1. OG wurde begonnen. Turnhalle Stolpen – Die Erdarbeiten laufen. Hochwassermaßnahmen – Zurzeit erfolgen die Angebotsprüfung bzw. Ausschreibungen. Zweckverband – Die Ausschreibung Abwasser Langenwolmsdorf erfolgte. Die Vergabe wird am 08.04.2015 in der Verbandsversammlung durchgeführt. Eine Vereinbarung mit dem Landkreis zum Straßenbau ist unterzeichnet. Die Ausschreibung für die Talstraße in Altstadt läuft. Die Vergabe ist am 29.04.2015 in der Verbandsversammlung geplant. Termine 08.04. 24.04. 27.04. Verbandsversammlung WAZV „Mittlere Wesenitz“ Berufsausbildungstag Oberschule Stolpen Stadtrat TOP 3 Bekanntgabe eines Beschlusses der nicht öffentlichen Sitzung am 23.02.2015 – Einstellung einer Sachbearbeiterin Ordnungswesen Der Bürgermeister gibt folgenden Beschluss aus der nicht öffentlichen Sitzung am 23.02.2015 bekannt: Der Stadtrat stimmt der Einstellung von Frau Anke Neukirch aus Gohrisch ab 15. März 2015 als Sachbearbeiterin Ordnungswesen in der Entgeltgruppe 8 zu. TOP 4 Vorstellung – Städtebauliches Konzept zur Errichtung einer Sommerrodelbahn am Hang des Schlossberges in Stolpen Das Konzept liegt den Stadträten vor. Eine Vorstellung fand bereits im Ortschaftsrat Stolpen am 10.03.2015 statt. Herr Böhmer stellt das Konzept vor und erläutert die möglichen Varianten anhand der Pläne. Die Nutzung des Burgbergbereiches bietet sich an, da im Umfeld schon andere Freizeiteinrichtungen (Bad, Tennisplatz, Reiterhof) vorhanden sind und Synergieeffekte erzielt werden sollen. Durch die Herstellung von bestimmten Strukturen, will man sich dem Charakter des ehemaligen Tiergartens wieder anzunähern. Grundsätzlich wird das Projekt begrüßt. Der Ortschaftsrat und auch der Bürgermeister äußern Bedenken am vorgesehenen Standort, da sie einen Widerspruch zum geplanten Wohngebiet sehen. Deshalb sollte die Anlage noch mehr in Richtung Staatsstraße verschoben werden. Dazu wird es mit Herrn Böhmer nochmals eine Abstimmung geben. TOP 5 Beratung und Beschlussfassung – Zustimmung zur Neuwahl der Wehrleitung der Stadtteilfeuerwehr Heeselicht Aufgrund des Rücktritts von Kamerad Ronald Schulz aus gesundheitlichen Gründen war die Neuwahl erforderlich. Der Bürgermeister bedankt sich für die bisherige Arbeit von Herrn Schulz. Die reguläre Wahl der Wehrleitung findet 2016 statt. Die Kameraden Dirk Schulz und Jörg Hornuff wurden in der Jahreshauptversammlung der Stadtteilfeuerwehr Heeselicht am 14. Februar 2015 zum Stadtteilwehrleiter bzw. stellvertretenden Stadtteilwehrleiter gewählt. Gemäß § 12 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Stolpen werden die Kameraden nach Zustimmung des Stadtrates zur Wahl durch den Bürgermeister in ihr Amt bestellt. Beschluss Der Stadtrat stimmt der Wahl des Kameraden Dirk Schulz zum Stadtteilwehrleiter und des Kameraden Jörg Hornuff zum stellvertretenden Stadtteilwehrleiter der Stadtteilfeuerwehr Heeselicht zu. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. BM Steglich dankt beiden Kameraden für die Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit. Er überreicht die Bestellungsurkunde sowie Blumen und wünscht für die weiteren Aufgaben viel Erfolg. Kamerad Hornuff und Kamerad Schulz TOP 6 Beratung und Beschlussfassung – Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Stadtbibliothek Stolpen Gemäß den Feststellungen des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Löbau sind die Gebührensätze der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Stolpen auf der Grundlage einer rechtmäßigen Gebührenkalkulation zu ermitteln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Für die Stadtbibliothek wurde in Anlehnung an die Haushaltsplanung ein Kalkulationszeitraum von vier Jahren (2015 bis 2018) zu Grunde gelegt. Beschluss Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Stadtbibliothek Stolpen. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. Die Satzung ist unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ in dieser Ausgabe abgedruckt. TOP 7 Information zum Arbeitsstand Erstellung der Eröffnungsbilanz – Erfassung, Bewertung und Dokumentation des Vermögens und der Schulden Die gesetzlichen Vorgaben (Termin der Erstellung) konnten nicht eingehalten werden und wurden auch durch die anderen Kommunen im Landkreis nicht umgesetzt. Die Bewertung des Anlagevermögens wurde in Eigenleistung durchgeführt und war sehr zeitaufwendig. Anhand einer Präsentation gibt Herr Gäth einen Überblick zu den einzelnen Positionen: Verweis auf gesetzliche Vorgaben Grundsätze für die erstmalige Bewertung Gliederung der Eröffnungsbilanz – Aktivseite Gliederung der Eröffnungsbilanz – Passivseite Darstellung ausgewählter Bilanzpositionen der Stadt Stolpen Gründe der Verzögerung Erfüllungsgrad anderer Gemeinden Abschluss des Projektes Berichtigung der Eröffnungsbilanz – Hinweise Auswirkungen der Verspätung Die vorgestellten Zahlen dienen als Information und stehen noch nicht endgültig fest. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Stadtrat soll am 24.08. oder 28.09.2015 durchgeführt werden. Danach erfolgt die Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde und der überörtlichen Prüfungsbehörde. Die überörtliche Prüfung muss 6 Monate nach der Feststellung erfolgen. TOP 8 Unterrichtung über wesentliche Abweichungen im Haushaltsjahr 2015 – I. Quartal 2015 Die Information erfolgt aufgrund des Antrages der Fraktion CDU/WVS im Stadtrat am 17.12.2014 und der dazu erfolgten Abstimmung. Herr Gäth erläutert die einzelnen Punkte anhand einer Präsentation. Es gibt kaum Abweichungen, da gegenwärtig nur eine vorläufige Haushaltsführung möglich ist. Der Stadtrat nimmt den Bericht über wesentliche Abweichungen zum I. Quartal 2015 des Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis. TOP 9 Beratung und Beschlussfassung – Bebauungsplan „Wohngebiet Schlossberg“ – Aufstellungsbeschluss Gemäß § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) haben die Gemeinden die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Aufgrund der Nachfrage nach Wohnbaustandorten in zentraler Lage sowie auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan erfolgten Wohnbauflächenbedarfsermittlung will die Stadt Stolpen die im städtischen Eigentum befindliche Fläche planerisch als Wohnbauland entwickeln. Die Fläche befindet sich in zentraler Lage am Südhang des Burgberges und besitzt damit als Wohnungsbaustandort besondere Attraktivität. Die Fläche ist im Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen vom 24.03.2014 als Wohnbaufläche dargestellt und wurde im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit einer geänderten Flächengeometrie in den zur Zeit in Erarbeitung befindlichen Entwurf des Flächennutzungsplans übernommen. Der Bebauungsplan wird damit gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Flächennutzungsplan aufgestellt. Beschluss Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Schlossberg“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Dieser umfasst einen Teil des Flurstücks 1397/29 Gemarkung Stolpen. Planungsziel ist die Erweiterung des Wohnbauflächenangebotes der Stadt Stolpen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 10 Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Bauleistung zum Los 1 – Erd- und Nassbaggerarbeiten, Ufersicherungsund Betonarbeiten, Kanalbau im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Hochwasserschadensbeseitigung in Stolpen – Neubau raue Sohlrampe, Hauptstraße 109, OT Langenwolmsdorf“ Das Vorhaben wird in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ realisiert, wobei die Kosten für das Los 1 – Erd- und Nassbaggerarbeiten, Ufersicherungs- und Betonarbeiten, Kanalbau von der Stadt Stolpen getragen werden und die Kosten von Los 2 – Schmutzwasserkanal Haltungen S2 bis S4 der Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ trägt. Der Ausführungszeitraum der Maßnahme ist von Anfang Mai bis Anfang Juli 2015 geplant. Beschluss Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistung vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch die Landesdirektion Sachsen für die Mehrkosten gemäß dem vorliegenden Ausschreibungsergebnis zum Los 1 – Erd- und Nassbaggerarbeiten, Ufersicherungs- und Betonarbeiten, Kanalbau im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Hochwasserschadensbeseitigung in Stolpen – Neubau raue Sohlrampe, Hauptstraße 109, OT Langenwolmsdorf“, Produkt 55.20.01.00, Maßnahme: TIB00035 an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Sebnitztalbau GmbH, Am Sebnitzbach 2, 01855 Sebnitz zum Bruttoangebotspreis von 121.203,23 €. Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. Nach der Beantwortung von Anfragen der Stadträte endete der öffentliche Teil der Stadtratssitzung gegen 21:00 Uhr. Ines Rosner Sekretärin
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