Bericht von der Stadtratssitzung am 30. März 2015

Bericht von der Stadtratssitzung am 30. März 2015
TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und
Kenntnisnahme der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 21.01.2015
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 3. öffentlichen Sitzung des
Stadtrates. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist.
Durch die Fraktion CDU/WVS wurde am 30.03.2015 ein schriftlicher Sachantrag zur
Beschlussfassung des Vorentwurfes zu TOP 4 eingereicht. Der Antrag kann seitens des
Bürgermeisters nicht zugelassen werden, da die Beschlussfassung eine Änderung der
Tagesordnung erfordert.
Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur
Kenntnis.
TOP 2
Bericht des Bürgermeisters
Am 24.03.2015 ereignete sich in den französischen Alpen ein tragisches Flugzeugunglück –
Flug Barcelona-Düsseldorf mit 150 Insassen stürzte ab. Alle Passagiere kamen ums Leben.
In den letzten Tagen wurde ausführlich zum Unglück in den Medien berichtet. Das Unglück
an sich, aber auch der Hergang, macht sehr betroffen.
Der Stadtrat und die anderen Anwesenden gedenken den Opfern mit einer Schweigeminute.
Genehmigung Haushaltssatzung 2015 der Stadt Stolpen
Mit Bescheid vom 17.03.2015 wurde der Haushalt 2015 durch das Landratsamt genehmigt.
Die Kredite wurden in voller Höhe bestätigt. Die Bekanntmachung erfolgt im nächsten
Stolpner Anzeiger (April-Ausgabe) und der Vollzug ist damit ab 14.04.2015 möglich.
Genehmigung Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2015 des WAZV „Mittlere Wesenitz“
Mit Bescheid vom 24.02.2015 wurden die Haushaltssatzung und der Wirtschaftsplan 2015
durch das Landratsamt genehmigt.
Vergabe von Aufträgen
Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit folgende Aufträge bestätigt:
Schulsporthalle Stolpen, TO-1 Erweiterungsbau
 Los 1-32 – Erdungsanlagen an die Schmidt & Jankowski GbR, Großdubrau zur geprüften
Angebotssumme von 4.863,22 € am 05.03.2015
 Los 1-31 – provisorische Elektroversorgung an die Wünsche Elektroanlagen GmbH,
Neustadt zur geprüften Angebotssumme von 8.177,16 € am 05.03.2015
 Los 1-21 – Erschließung Heizung und Sanitär an die Sani-Heiz-Gas Gebäudetechnik
GmbH, Stolpen zur geprüften Angebotssumme von 14.184,65 € am 09.03.2015
Arbeitsstand Feuerwehrgerätehaus Heeselicht-Stürza
Die Baugenehmigung wurde am 27.03.2015 durch das Landratsamt erteilt. Eine
Linksabbiegespur muss nicht gebaut werden, das Landesamt für Straßenbau und Verkehr
hat im Ergebnis der Verkehrsuntersuchung die Genehmigung erteilt. Weitere
Planungsschritte wurden in der Gemeinderatssitzung Dürrröhrsdorf-Dittersbach am
12.02.2015 vergeben. Die Ausführungsplanung und Vorbereitung der Ausschreibung können
erfolgen.
Schirmherrschaft 800 Jahre Stolpen
Ministerpräsident Stanislaw Tillich erklärte bereits am 28.08.2014 auf Anfrage von Herrn
Major seine Bereitschaft zur Übernahme der Schirmherrschaft für das 800-jährige Jubiläum
von Stolpen im Jahr 2018. Mit Schreiben vom 11.03.2015 der Staatskanzlei liegt nunmehr
auch die schriftliche Erklärung vor.
Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
Der Ortschaftsrat Langenwolmsdorf hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 das gemeindliche
Einvernehmen
 zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf einer Teilfläche des Flurstücks 35
und 311 der Gemarkung Langenwolmsdorf erteilt (Vorbescheid liegt bereits vor).
Der Ortschaftsrat Heeselicht hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 das gemeindliche
Einvernehmen
 zum Teilabbruch und Erweiterung am Wohnhaus auf dem Flurstück 109 der Gemarkung
Heeselicht erteilt.
Der Ortschaftsrat Rennersdorf-Neudörfel hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 das
gemeindliche Einvernehmen
 zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 6/7 der
Gemarkung Neudörfel erteilt.
Der Ortschaftsrat Stolpen hat in seiner Sitzung am 10.03.2015 das gemeindliche
Einvernehmen
 zum Neubau eines Schuppens auf dem Flurstück 23 und 19/7 der Gemarkung Altstadt
erteilt.
Baumaßnahmen/Planungen
 Markt 26 – Die erforderlichen Arbeiten laufen, der 3. Bauabschnitt im 1. OG wurde
begonnen.
 Turnhalle Stolpen – Die Erdarbeiten laufen.
 Hochwassermaßnahmen – Zurzeit erfolgen die Angebotsprüfung bzw. Ausschreibungen.
 Zweckverband – Die Ausschreibung Abwasser Langenwolmsdorf erfolgte. Die Vergabe
wird am 08.04.2015 in der Verbandsversammlung durchgeführt. Eine Vereinbarung mit
dem Landkreis zum Straßenbau ist unterzeichnet. Die Ausschreibung für die Talstraße in
Altstadt läuft. Die Vergabe ist am 29.04.2015 in der Verbandsversammlung geplant.
Termine
08.04.
24.04.
27.04.
Verbandsversammlung WAZV „Mittlere Wesenitz“
Berufsausbildungstag Oberschule Stolpen
Stadtrat
TOP 3
Bekanntgabe eines Beschlusses der nicht öffentlichen Sitzung am 23.02.2015 –
Einstellung einer Sachbearbeiterin Ordnungswesen
Der Bürgermeister gibt folgenden Beschluss aus der nicht öffentlichen Sitzung am
23.02.2015 bekannt:
Der Stadtrat stimmt der Einstellung von Frau Anke Neukirch aus Gohrisch ab 15. März 2015
als Sachbearbeiterin Ordnungswesen in der Entgeltgruppe 8 zu.
TOP 4
Vorstellung – Städtebauliches Konzept zur Errichtung einer Sommerrodelbahn am
Hang des Schlossberges in Stolpen
Das Konzept liegt den Stadträten vor. Eine Vorstellung fand bereits im Ortschaftsrat Stolpen
am 10.03.2015 statt.
Herr Böhmer stellt das Konzept vor und erläutert die möglichen Varianten anhand der Pläne.
Die Nutzung des Burgbergbereiches bietet sich an, da im Umfeld schon andere
Freizeiteinrichtungen (Bad, Tennisplatz, Reiterhof) vorhanden sind und Synergieeffekte
erzielt werden sollen. Durch die Herstellung von bestimmten Strukturen, will man sich dem
Charakter des ehemaligen Tiergartens wieder anzunähern.
Grundsätzlich wird das Projekt begrüßt. Der Ortschaftsrat und auch der Bürgermeister
äußern Bedenken am vorgesehenen Standort, da sie einen Widerspruch zum geplanten
Wohngebiet sehen. Deshalb sollte die Anlage noch mehr in Richtung Staatsstraße
verschoben werden. Dazu wird es mit Herrn Böhmer nochmals eine Abstimmung geben.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung – Zustimmung zur Neuwahl der Wehrleitung der
Stadtteilfeuerwehr Heeselicht
Aufgrund des Rücktritts von Kamerad Ronald Schulz aus gesundheitlichen Gründen war die
Neuwahl erforderlich. Der Bürgermeister bedankt sich für die bisherige Arbeit von Herrn
Schulz. Die reguläre Wahl der Wehrleitung findet 2016 statt.
Die Kameraden Dirk Schulz und Jörg Hornuff wurden in der Jahreshauptversammlung der
Stadtteilfeuerwehr Heeselicht am 14. Februar 2015 zum Stadtteilwehrleiter bzw.
stellvertretenden Stadtteilwehrleiter gewählt. Gemäß § 12 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der
Stadt Stolpen werden die Kameraden nach Zustimmung des Stadtrates zur Wahl durch den
Bürgermeister in ihr Amt bestellt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Wahl des Kameraden Dirk Schulz zum Stadtteilwehrleiter und des
Kameraden Jörg Hornuff zum stellvertretenden Stadtteilwehrleiter der Stadtteilfeuerwehr
Heeselicht zu.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
BM Steglich dankt beiden Kameraden für die
Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen
Tätigkeit. Er überreicht die Bestellungsurkunde sowie
Blumen und wünscht für die weiteren Aufgaben
viel Erfolg.
Kamerad Hornuff und Kamerad Schulz
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung – Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Nutzung der Stadtbibliothek Stolpen
Gemäß den Feststellungen des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes Löbau sind die
Gebührensätze der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Stolpen auf der Grundlage einer
rechtmäßigen Gebührenkalkulation zu ermitteln und dem Stadtrat zur Entscheidung
vorzulegen. Für die Stadtbibliothek wurde in Anlehnung an die Haushaltsplanung ein
Kalkulationszeitraum von vier Jahren (2015 bis 2018) zu Grunde gelegt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der
Stadtbibliothek Stolpen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
Die Satzung ist unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ in dieser Ausgabe abgedruckt.
TOP 7
Information zum Arbeitsstand Erstellung der Eröffnungsbilanz – Erfassung,
Bewertung und Dokumentation des Vermögens und der Schulden
Die gesetzlichen Vorgaben (Termin der Erstellung) konnten nicht eingehalten werden und
wurden auch durch die anderen Kommunen im Landkreis nicht umgesetzt. Die Bewertung
des Anlagevermögens wurde in Eigenleistung durchgeführt und war sehr zeitaufwendig.
Anhand einer Präsentation gibt Herr Gäth einen Überblick zu den einzelnen Positionen:










Verweis auf gesetzliche Vorgaben
Grundsätze für die erstmalige Bewertung
Gliederung der Eröffnungsbilanz – Aktivseite
Gliederung der Eröffnungsbilanz – Passivseite
Darstellung ausgewählter Bilanzpositionen der Stadt Stolpen
Gründe der Verzögerung
Erfüllungsgrad anderer Gemeinden
Abschluss des Projektes
Berichtigung der Eröffnungsbilanz – Hinweise
Auswirkungen der Verspätung
Die vorgestellten Zahlen dienen als Information und stehen noch nicht endgültig fest. Die
Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Stadtrat soll am 24.08. oder 28.09.2015
durchgeführt werden. Danach erfolgt die Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde und der
überörtlichen Prüfungsbehörde. Die überörtliche Prüfung muss 6 Monate nach der
Feststellung erfolgen.
TOP 8
Unterrichtung über wesentliche Abweichungen im Haushaltsjahr 2015 – I. Quartal 2015
Die Information erfolgt aufgrund des Antrages der Fraktion CDU/WVS im Stadtrat am
17.12.2014 und der dazu erfolgten Abstimmung.
Herr Gäth erläutert die einzelnen Punkte anhand einer Präsentation. Es gibt kaum
Abweichungen, da gegenwärtig nur eine vorläufige Haushaltsführung möglich ist.
Der Stadtrat nimmt den Bericht über wesentliche Abweichungen zum I. Quartal 2015 des
Haushaltsplanes 2015 zur Kenntnis.
TOP 9
Beratung und Beschlussfassung – Bebauungsplan „Wohngebiet Schlossberg“ –
Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) haben die Gemeinden die Bauleitpläne
aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung
erforderlich ist. Aufgrund der Nachfrage nach Wohnbaustandorten in zentraler Lage sowie
auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan erfolgten
Wohnbauflächenbedarfsermittlung will die Stadt Stolpen die im städtischen Eigentum
befindliche Fläche planerisch als Wohnbauland entwickeln.
Die Fläche befindet sich in zentraler Lage am Südhang des Burgberges und besitzt damit als
Wohnungsbaustandort besondere Attraktivität.
Die Fläche ist im Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen vom 24.03.2014
als Wohnbaufläche dargestellt und wurde im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit einer geänderten
Flächengeometrie in den zur Zeit in Erarbeitung befindlichen Entwurf des
Flächennutzungsplans übernommen.
Der Bebauungsplan wird damit gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem
Flächennutzungsplan aufgestellt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet
Schlossberg“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Dieser umfasst
einen Teil des Flurstücks 1397/29 Gemarkung Stolpen.
Planungsziel ist die Erweiterung des Wohnbauflächenangebotes der Stadt Stolpen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 10
Beratung und Beschlussfassung – Vergabe der Bauleistung zum Los 1 – Erd- und
Nassbaggerarbeiten,
Ufersicherungsund
Betonarbeiten,
Kanalbau
im
Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Hochwasserschadensbeseitigung in Stolpen
– Neubau raue Sohlrampe, Hauptstraße 109, OT Langenwolmsdorf“
Das Vorhaben wird in Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband
„Mittlere Wesenitz“ realisiert, wobei die Kosten für das Los 1 – Erd- und Nassbaggerarbeiten,
Ufersicherungs- und Betonarbeiten, Kanalbau von der Stadt Stolpen getragen werden und
die Kosten von Los 2 – Schmutzwasserkanal Haltungen S2 bis S4 der Wasser- und
Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ trägt.
Der Ausführungszeitraum der Maßnahme ist von Anfang Mai bis Anfang Juli 2015 geplant.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistung vorbehaltlich der Bereitstellung der
Fördermittel durch die Landesdirektion Sachsen für die Mehrkosten gemäß dem
vorliegenden Ausschreibungsergebnis zum
Los 1 – Erd- und Nassbaggerarbeiten,
Ufersicherungs- und Betonarbeiten, Kanalbau im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben
„Hochwasserschadensbeseitigung in Stolpen – Neubau raue Sohlrampe, Hauptstraße 109,
OT Langenwolmsdorf“, Produkt 55.20.01.00, Maßnahme: TIB00035 an den wirtschaftlichsten
Bieter, die Firma Sebnitztalbau GmbH, Am Sebnitzbach 2, 01855 Sebnitz zum
Bruttoangebotspreis von 121.203,23 €.
Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
Nach der Beantwortung von Anfragen der Stadträte endete der öffentliche Teil der
Stadtratssitzung gegen 21:00 Uhr.
Ines Rosner
Sekretärin