Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 26 Donnerstag, den 2. April 2015 Nummer 4 1. Symbolischer Spatenstich zur Erweiterung und Modernisierung der Schulsporthalle Stolpen Wolfgang Horn und Marvin Petau 2. Platz beim Regionalwettbewerb „Jugend forscht“ Stolpen -2- Nr. 4/2015 Allgemeine Informationen Wichtige Rufnummern - Informationen Notrufnummern Polizei110 Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Rettungsleitstelle: 0351 501210 Polizeirevier Sebnitz 035971 850 Stadtverwaltung Stolpen E-Mail: [email protected] Telefax: 035973 28025 Telefon: 035973/ Bürgermeister280-40 Sekretariat280-40 Standesamt280-11 Meldestelle280-14 Hauptamt280-10 Soziales280-12 Gewerbeamt280-24 Ordnungsamt280-26 Rechnungsamt280-20 Kasse280-22 Bauamt280-15 Bauhof26560 Ärzte/Zahnärzte Arztpraxis Dr. Lehm Arztpraxis Rasche Arztpraxis Kanin 26336 26376 26377 Kinderarztpraxis Dr. Autenrieth 63828 Zahnarztpraxis Dr. Boden Zahnarztpraxis Dr. Böhmer 24122 26435 Apotheke Montag - Freitag Samstag Kindertagesstätten Kita „Stolpener Burggeister“ Stolpen Kita „Amselnest“ Stolpen Kita „Kleine Weltentdecker“ Stolpen Kita „Schlumpfenland“ Langenwolmsdorf Kita „Sankt Martin“ Lauterbach Sprechzeiten der Verwaltung Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwochgeschlossen Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Schulen Grundschule Stolpen Grundschule Langenwolmsdorf Oberschule Stolpen Sprechzeiten des Bürgermeisters Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr (nach vorheriger Anmeldung unter 280-40) Kirchen, Pfarrämter Evangelisch-Lutherische Kirche „Stolpener Land“ Evangelisch-Lutherische Kirche Lauterbach-Oberottendorf Römisch-Katholische Kirche Stolpen über Pfarramt Neustadt Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ E-Mail: [email protected] Telefax: 035973 612-18 Telefon: 035973/ Verwaltung/Zentrale612-0 Gebührenstelle612-14 Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Bereitschaft Wasserversorgung 0172 3743033 0172 3743035 Abwasserentsorgung (WASS GmbH) 0172 3702641 Gasversorgung 0180 2787901 Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/ Sammelgruben: Wasserversorgung Bischofswerda GmbH 03594 777-0 (Notdienst 0173 3979697) Forstrevier Forstbetrieb Neustadt, Revierleiter Herr Fleischer Telefon: 03596 585729 Soziales ASB-Sozialstation VS-Altenpflegeheim Burg Stolpen täglich (witterungsbedingt) 035973 24830 8.00 - 18.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr 26610 26625 646287 26272 26407 035973 6201-20 035973 26383 035973 6201-10 035973 24109 035973 630 035973 26409 035973 26412 03596 603380 035973 23410 10.00 - 16.00 Uhr Stadtmuseum geschlossen E-Mail: [email protected] Bibliothek Dienstag Mittwoch Donnerstag 035973 29026 14.00 - 18.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr Tourist-Information E-Mail: [email protected] Telefon Telefax 035973 27313 035973 24438 Friedensrichterin Frau Petau Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr 035973 63889 0174 9564465 Nr. 4/2015 -3- Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat mit Bescheid vom 17. März 2015 den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 82 Abs. 2 SächsGemO genehmigt. Haushaltssatzung Stadt Stolpen für das Haushaltsjahr 2015 Stolpen im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 6.812.300,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 6.906.100,00 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -93.800,00 EUR - - - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.237.000,00 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.574.000,00 EUR Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.337.000,00 EUR Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Eigebnishaushalt mit dem - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 1.430.800,00 EUR - - - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 7.123.800,00 EUR Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 7.905.500,00 EUR Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -781.700,00 EUR - - - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.555.000,00 EUR Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 220.000,00 EUR Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.335.000,00 EUR - - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf -781.700,00 EUR - - - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 285.000,00 EUR Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 75.400,00 EUR Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 209.600,00 EUR - - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis) auf 209.600,00 EUR - - - Gesamtbetrag des veranschlagten ordentlichen Ergebnisses auf Gesamtbetrag des veranschlagten Sonderergebnisses auf Gesamtergebnis auf Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 21.01.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 -781.700,00 EUR 209,600,00 EUR -572.100,00 EUR - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzmittelbestands auf -95.800,00 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.555.000,00 EUR festgesetzt. §3 per Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 0,00 EUR festgesetzt §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung vor Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 290,00 v.H. Stolpen -4- für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf Gewerbesteuer auf 395,00 v.H. 390,00 v.H. §6 Weitere Festsetzungen: Stadt Stolpen, den 18.03.2015 Steglich Bürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung der Stadt Stolpen für das Haushaltsjahr 2015 Gemäß § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird der Haushaltsplan 2015 der Stadt Stolpen ab Dienstag, dem 7. April 2015 für die Dauer von einer Woche in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, Zimmer 02, zu folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Steglich Bürgermeister 9.00 - 12.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr Nr. 4/2015 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Klärschlamms aus Kläranlagen und des Abwassers aus Sammelgruben (EKS) vom 23.04.2008 Auf der Grundlage des § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.07.2013 (SächsGVBl. S. 503) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234), der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146) - zuletzt geändert durch Ge-setz vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234), den §§ 46 und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 196), den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822) und den §§ 4 Abs. 6 und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) vom 19.06.2008 - zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.2011 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckver-bandes „Mittlere Wesenitz“ am 28.01.2015 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Klärschlamms aus Kläranlagen und des Abwassers aus Sammelgruben vom 23.04.2008 beschlossen: §1 Änderung des § 11 Abs. 1 EKS In § 11 Abs. 1 werden die bestehenden Gebührensätze durch folgende neue Gebührensätze ersetzt: a) für Klärschlamm aus Kläranlagen pro cbm b) für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben pro cbm 31,94 EUR, 18,14 EUR. §2 Änderung des § 11 Abs. 2 EKS In § 11 Abs. 2 werden die bestehenden Gebührensätze für Nebenleistungen durch folgende neue Gebührensätze ersetzt: a) für Mehrlängen an Saugschlauch über 20 m zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro 5-Meter-Schlauchlänge 2,98 EUR, b) für eine vom Verpflichteten zu vertretende vergebliche Anfahrt 71,40 EUR, c) für die grundhafte Reinigung der ersten 6 cbm Anlagenvolumen zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anlage 178,50 EUR, d) für die grundhafte Reinigung jedes weiteren cbm Anlagenvolumens über 6 cbm hinaus zusätzlich zur Gebühr nach Buchstabe pro cbm 9,52 EUR, e) für den Einsatz eines kleinen Saugfahrzeuges (Fassungsvermögen 5 cbm) zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anfahrt 23,80 EUR. f) für Notdienst werktags zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anfahrt 89,25 EUR, g) für Notdienst samstags ab 13:00 Uhr sowie sonn- und feiertags zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anfahrt 107,10 EUR, Nr. 4/2015 -5- §3 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie durch diese Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft. Stolpen, den 28.01.2015 SteglichDienstsiegel Verbandsvorsitzender Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V. mit 56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden, so kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist. Stolpen, den 28.01.2015 SteglichDienstsiegel Verbandsvorsitzender Stolpen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Landkreis Landratsamt Obere Flurbereinigungsbehörde Bodenordnungsverfahren Altstadt (Verwaltungsgebäude) Stadt Stolpen Verfahrensnummer: 500014 Aktenzeichen: 3600-8472.10 Einstellungsbeschluss Nach § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) i. V. m. § 9 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wird das Bodenordnungsverfahren, angeordnet am 06.04.1999 und geändert mit Beschluss vom 21.07.2006, eingestellt. Zum Verfahrensgebiet gehören die Flurstücke 26/9, 26/10, 26/11, 42/3, 42/4, 43, 44/1, 44/2, 44/4, 44/5, 44/6, 45/4, 45/5 und 46 der Gemarkung Altstadt mit einer Gesamtfläche von 29.146 m2. Begründung Das Bodenordnungsverfahren wurde auf Antrag des Gebäudeeigentümers und in Folge des Nichtzustandekommens eines Freiwilligen Landtausches nach § 56 Abs 1 LwAnpG angeordnet. Das selbständige Gebäudeeigentum, bestehend aus einem Wägehaus und einer Tabaktrockenanlage, für die im Grundbuch von Stolpen jeweils Gebäudegrundbücher angelegt waren, wurde aufgegeben. Das Gebäudeeigentum ist somit infolge Löschung des Nutzungsrechtes gemäß Artikel 233 § 4 Abs. 6 EGBGB erloschen. Die Gebäude sind gemäß § 94 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Die Gebäudegrundbücher wurden geschlossen. Mit der Aufgabe des selbständigen Gebäudeeigentums sind die Voraussetzungen, die nach § 53 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 LwAnpG zur Anordnung des Verfahrens geführt haben nicht mehr gegeben. Infolge dieser nachträglich eingetretenen Umstände erscheint das Bodenordnungsverfahren gemäß § 9 Abs. 1 FlurbG nicht mehr zweckmäßig und ist daher einzustellen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Einstellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Sächsische Schweiz - Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna erhoben werden. Pirna, den 03.03.2014 Stolpen -6- Nr. 4/2015 Allgemeine Informationen ... verbunden mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien übermitteln allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Stolpen Ihr Bürgermeister Uwe Steglich und der Stadtrat www.pixelio.de Herzliche Glückwünsche zur „Goldenen Hochzeit“ Angelika und Peter Rückauf aus dem Ortsteil Rennersdorf-Neudörfel am 13. März Der Bürgermeister gratulierte dem Jubelpaar und wünschte noch viele schöne gemeinsame Jahre. Ein frohes Osterfest Nr. 4/2015 -7- Bericht von der Stadtratssitzung am 23. Februar 2015 TOP 1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 17.12.2014 Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 2. öffentlichen Sitzung des Stadtrates. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis. TOP 2 Bericht des Bürgermeisters Bestätigung Hauptsatzung Mit Schreiben vom 06.02.2015 wurde die im Stadtrat am 29.09.2014 beschlossene Hauptsatzung durch das Landratsamt bestätigt. Es wurden keine Mängel festgestellt. Vergabe von Aufträgen Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit folgende Aufträge bestätigt: Markt 26 · Los 14 - Sanierung Sandsteintreppe, 2. OG an die Fa. Natursteinsanierung Wolfgang Thunig, Schmölln zur geprüften Angebotssumme von 9.060,76 EUR am 28.01.2015 · Los 19 - Gebäudereinigungsarbeiten an die Fa. Gebäudereinigung Wolfgang Rätze, Neukirch zur geprüften Angebotssumme von 912,21 EUR am 05.02.2015 · Los 20 - Schlosserarbeiten an die Kalauch-Weber GmbH, Stolpen zur geprüften Angebotssumme von 7.568,40 EUR am 09.02.2015 · Sandstrahlen Kellergewölbe Museum an die Fa. Thoralf Haase - Fassadenreinigung, Dresden zur geprüften Angebotssumme von 1.462,21 EUR am 30.01.2015 · Fußbodeneinbau Keller Museum an das Baugeschäft & Zimmerei Müller, Stolpen zur geprüften Angebotssumme von 6.246,31 EUR am 10.02.2015 (Versicherungsleistung Rohrbruch) Ertüchtigung des Abflussprofils am Langenwolmsdorfer Bach, Hauptstraße 33 (Hochwasser-Maßnahme 2010) · Holzungs- und Absetzarbeiten an die Knorre Baumdienst GmbH & Co. KG, Dresden zur geprüften Angebotssumme von 8.625,83 EUR (Fällarbeiten nur bis 28.02.2015 möglich) Bestätigung von Nachträgen Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit folgende Nachträge zum Vorhaben Markt 26 bestätigt: · 1. Nachtrag (zusätzliche Leistungen Brandschutz) der Hornig GbR zum Los 10 - Fußbodenausgleichsarbeiten zur geprüften Nachtragssumme von 1.350,96 EUR am 27.01.2015. Die Auftragssumme erhöht sich somit von 26.201,97 EUR auf 27.552,93 EUR. · 1. Nachtrag (zusätzliche Abfangungsarbeiten, Bodendielung, div. Einzelmaßnahmen Schwamm) der Fa. Baugeschäft & Zimmerei Müller zum Los 6 a - Maurer- und Putzarbeiten zur geprüften Nachtragssumme von 7.470,01 EUR am 04.02.2015. Die Auftragssumme erhöht sich somit von 85.262,38 EUR auf 92.732,39 EUR. LEADER-Entwicklungsstrategie „Region Sächsische Schweiz“ Die Behandlung und Beschlussfassung erfolgte im Stadtrat am 17.12.2014. In der Mitgliederversammlung des Landschaft Zukunft e. V. am 07.01.2015 wurde die Beschlussfassung zur Entwicklungsstrategie durchgeführt. Somit konnte die fristgerechte Einreichung am 16.01.2015 beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erfolgen. Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB Der Ortschaftsrat Langenwolmsdorf hat in seiner Sitzung am 14.01.2015 das gemeindliche Einvernehmen Stolpen - zur Auffüllung einer Geländefläche als Kfz-Stellfläche, Aufstellung eines Werbeschildes ohne Beleuchtung auf dem Flurstück 44/2 der Gemarkung Langenwolmsdorf nicht erteilt. Das Landratsamt findet die Nichterteilung rechtswidrig und deshalb erfolgte eine Anhörung bis 20.02.2015. Die Stadt hielt an ihrer bisherigen Auffassung fest. Der Ortschaftsrat Helmsdorf hat in seiner Sitzung am 11.02.2015 das gemeindliche Einvernehmen - zur Nutzungsänderung Landwirtschaftsbetrieb Rösler in eine Straußenfarm auf den Flurstücken 105/1 und 115 der Gemarkung Niederhelmsdorf erteilt. Der Ortschaftsrat Lauterbach hat in seiner Sitzung am 06.02.2015 das gemeindliche Einvernehmen - zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Flurstück 1122/2 der Gemarkung Lauterbach erteilt. Tag der offenen Tür an der Oberschule Stolpen Der Tag wurde am 30.01.2015 von 15:00 bis 18:00 Uhr veranstaltet und fand große Resonanz. Bereits zum Schnupperunterricht am Vormittag nahmen ca. 80 Schüler der 4. Klasse das Angebot in Anspruch. Am Nachmittag präsentierte sich die Schule mit vielen Angeboten quer durch den Schulalltag. Baumaßnahmen/Planungen - Markt 26 - Die erforderlichen Arbeiten laufen, zurzeit erfolgt die Verlegung des Fußbodens im 2. OG. - Turnhalle Stolpen - Die Vorbereitungen und Ausschreibungen laufen, die Vergabe der Erdarbeiten erfolgt in dieser Sitzung und die Vergabe der Rohbauleistungen soll im März durchgeführt werden. - Hochwassermaßnahmen - Die Angebotsprüfung bzw. Ausschreibungen erfolgen. - Zweckverband - Die Ausschreibung Abwasser Langenwolmsdorf und Altstadt werden vorbereitet. Nach Vorliegen der Ergebnisse erfolgt die Information der Ortschaftsräte und dann sind Veranstaltungen zur Information der Einwohner geplant (wenn Baufirmen feststehen). In Abstimmung mit dem Landratsamt soll die Straßensanierung durch den Landkreis in Langenwolmsdorf in Verbindung mit der Maßnahme des Zweckverbandes nunmehr realisiert werden. Termine 27.02. Jahreshauptversammlung FFw Langenwolmsdorf 04.03.Verfügungsfondsgremium 21.03. Tourismusbörse in Bad Schandau 30.03.Stadtrat TOP 3 Beratung und Beschlussfassung - Erarbeitung eines Strategiepapiers 2025 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ Durch die Fraktion CDU/WVS wurde ein Antrag zur Beschlussfassung eingereicht, welcher durch den Fraktionsvorsitzenden, Herrn Lesch erläutert wird. Die Entwicklung der Gebühren war und ist auch zukünftig von den unterschiedlichsten Faktoren, wie der demografischen Entwicklung oder den Energiekosten sowie der Struktur des Verbandes, abhängig. Daher sollten alle Chancen genutzt werden, für die unterschiedlichsten Szenarien Lösungswege zu erarbeiten, die dennoch bezahlbare Gebühren für die Bürger der Gemeinde Dürrröhrsdorf und der Stadt Stolpen ermöglichen bei hoher Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen. Beschluss Der Stadtrat beschließt, dass die Vertreter der Stadt Stolpen in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ einen Beschluss herbeiführen, der den Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ dazu auffordert, bis zur Sitzung des Stadtrates der Stadt Stolpen am 27.05.2015 ein Strategiekonzept zu erarbeiten und den Räten der betroffenen Kommunen schriftlich bis zu diesem Zeitpunkt vorzulegen. Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen bestätigt. Stolpen -8- TOP 4 Beratung und Beschlussfassung - Zustimmung zur Neuwahl der Wehrleitung der Stadtteilfeuerwehr Helmsdorf Die Kameraden Eric Böttger und Björn Böttger wurden in der Jahreshauptversammlung der Stadtteilfeuerwehr Helmsdorf am 30. Januar 2015 zum Stadtteilwehrleiter bzw. stellvertretenden Stadtteilwehrleiter gewählt. Gemäß § 12 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Stolpen werden die Kameraden nach Zustimmung des Stadtrates zur Wahl durch den Bürgermeister in ihr Amt bestellt. Beschluss Der Stadtrat stimmt der Wahl des Kameraden Eric Böttger zum Stadtteilwehrleiter und des Kameraden Björn Böttger zum stellvertretenden Stadtteilwehrleiter der Stadtteilfeuerwehr Helmsdorf zu. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. BM Steglich dankt beiden Kameraden für die Bereitschaft zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit. Er überreicht die Bestellungsurkunde sowie Blumen und wünscht für die weiteren Aufgaben viel Erfolg. TOP 5 Beratung und Beschlussfassung - Vergabe zur Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) mit Containeraufbau TSF-W für die FFw Stolpen Die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit Abrollcontainer TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Stolpen (Standort gemeinsames Gerätehaus Stürza/Heeselicht) erfolgt in Abstimmung mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Gemäß Zuwendungsbescheid des Landkreises vom 17.11.2014 wird die Maßnahme mit 100 TEUR Festbetragsförderung gefördert. Die im Dezember 2014 durchgeführte öffentliche Ausschreibung wurde durch Überschreitung der im Vorfeld bestimmten Kostenschätzung aufgehoben. Es erfolgte jetzt eine freihändige Vergabe durch Anforderung von zwei Angeboten. Weitere Anbieter bekundeten auf Nachfrage kein Interesse zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Die Firma Heinz Meyer Feuerwehrbedarf aus 49453 Rehden gab als einzige Firma ein Angebot ab. Aufgrund der vorliegenden Referenzlisten und telefonischer Recherchen kann die Firma als zuverlässig eingeschätzt werden. Beschluss Der Stadtrat beschließt die Vergabe zur Lieferung eines Wechselladerfahrzeuges mit Abrollcontainer TSF-W an die Firma Heinz Meyer Feuerwehrbedarf aus 49453 Rehden zum Bruttoangebotspreis von 194.394,49 Euro. Der Beschluss wird mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. TOP 6 Beratung und Beschlussfassung - Verordnung der Stadt Stolpen über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2015 Nr. 4/2015 Im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) werden die Gemeinden ermächtigt, Ausnahmen von den allgemeinen Ladenöffnungszeiten einschließlich an Sonn- und Feiertagen durch Erlass von Rechtsverordnungen selbst zu bestimmen. Die in der Verordnung genannten Termine sind mit dem Gewerbeverein abgestimmt. Beschluss Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Verordnung der Stadt Stolpen über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2015. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 7 Beratung und Beschlussfassung - Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme der Kindertagesstätte „Kleine Weltentdecker“ in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen Grundlage bildet der Antrag durch den Trägerverein „Gemeinsam unterwegs e. V.“ vom 21.08.2014. Das Thema war bereits Gegenstand der Sitzung am 17.11.2014 und wurde damals abgelehnt. Ein Antrag auf Überprüfung des Beschlusses wurde durch Prof. Gestring beim Landratsamt gestellt. Das Landratsamt stellte im Ergebnis der Prüfung fest, dass der damalige Beschluss rechtswidrig zustande gekommen ist (Fehler bei Feststellung Beschlussfähigkeit). Die Verwaltung folgt der Feststellung und deshalb wird die Beschlussfassung erneut durchgeführt. Die umfangreiche Beschlussvorlage liegt den Stadträten vor (analog der Unterlage vom 17.11.2014). Der Bürgermeister und der Hauptamtsleiter verweisen auf die Ausführungen in der Sitzung am 17.11.2014 bezüglich der gesetzlichen Grundlagen und zur Wirtschaftlichkeit. Aufgrund eines weiteren Antrages zur Aufnahme in den Bedarfsplan ist eine neue Situation eingetreten. Bei einer Aufnahme von beiden Einrichtungen in den Bedarfsplan ergäben sich für die Stadt Stolpen Mehrausgaben in Höhe von jährlich 95 TEUR (57 TEUR Weltentdecker + 38 TEUR Amselnest). Frau Schein (zuständige Bearbeiterin für Kitas beim Landratsamt Pirna) bestätigt, dass zurzeit in Stolpen eine gute Situation mit 87 % Auslastung gegeben ist und es noch freie Kapazitäten gibt. Sie legt die einzelnen Belegungen und Kapazitäten dar. Es gibt vielfältige Konzepte und eine Trägervielfalt. Das gegenwärtige Angebot ist bedarfsgerecht und eine Erweiterung nicht erforderlich. Im Ergebnis aller Betrachtungen und der zu erwartenden Mehrkosten hat die Verwaltung empfohlen, den Antrag des Vereins „Gemeinsam unterwegs e. V.“ abzulehnen. Der derzeitige tatsächliche Betreuungsbedarf in Stolpen mit den bestehenden Einrichtungen kann abgesichert werden und zudem wird aufgrund von drei unterschiedlichen Trägern mit unterschiedlichen Konzepten auch dem Gedanken der Trägervielfalt Rechnung getragen. SR Schulz stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass die Abstimmung geheim erfolgen soll, damit sich aufgrund der anwesenden Bürger jeder Stadtrat frei entscheiden kann. Abstimmung zum Antrag: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung Beschluss Der Stadtrat befürwortet den Antrag des Vereins „Gemeinsam unterwegs e. V.“ vom 21.08.2014 zur Aufnahme der privaten Kindertageseinrichtung „Kleine Weltentdecker“ in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen. Abstimmung (geheim mit Stimmzettel): 3 Ja-Stimmen und 14 Nein-Stimmen Der Beschluss ist damit mehrheitlich abgelehnt. TOP 8 Beratung und Beschlussfassung - Entscheidung über den Antrag auf Aufnahme der Kindertagesstätte „Amselnest“ in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen Nr. 4/2015 -9- Grundlage bildet der Antrag von Frau Danch vom 21.12.2014 zur Aufnahme der privaten Kindertageseinrichtung „Amselnest“ in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen. Es wird auf die Ausführungen zum TOP 7 verwiesen. Im Ergebnis aller Betrachtungen und der zu erwartenden Mehrkosten hat die Verwaltung empfohlen, den Antrag von Frau Danch abzulehnen. Der derzeitige tatsächliche Betreuungsbedarf in Stolpen mit den bestehenden Einrichtungen kann abgesichert werden und zudem wird aufgrund von drei unterschiedlichen Trägern mit unterschiedlichen Konzepten auch dem Gedanken der Trägervielfalt Rechnung getragen. SR Schulz stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass die Abstimmung geheim erfolgen soll, damit sich aufgrund der anwesenden Bürger jeder Stadtrat frei entscheiden kann. Abstimmung zum Antrag: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung Beschluss Der Stadtrat befürwortet den Antrag von Frau Diana Danch vom 21.12.2014 zur Aufnahme der privaten Kindertageseinrichtung „Amselnest“ in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen. Abstimmung (geheim mit Stimmzettel): 2 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen Der Beschluss ist damit mehrheitlich abgelehnt. TOP 9 Vorstellung und Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes für das Geschäftsjahr 2013 Der Beteiligungsbericht liegt den Stadträten vor. Durch den Amtsleiter Rechnungsamt, Herrn Gäth erfolgt die Darstellung anhand einer Präsentation mit - Übersicht zum Inhalt des Berichtes -Beteiligungsübersicht - Überblick über die Beteiligungen der Stadt sowie die Finanzbeziehungen Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis. TOP 10 Beratung und Beschlussfassung - Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 59/2014 Mit Schreiben vom 11.10.2014 haben die Käufer ihren Kaufantrag vom 09.09.2014 für das Flurstück 1347/13 der Gemarkung Stolpen zurückgenommen. Beschluss Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 59/2014 vom 29.09.2014 (Verkauf des Flurstücks 1347/13 der Gemarkung Stolpen). Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 11 Beratung und Beschlussfassung - Vergabe von Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes Ziegeleistraße II in Stolpen OT Helmsdorf; Produkt 57.10.01.00, TIB00039, Sachkonto 785120 Aufgrund von fehlenden Bauflächen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben wurde im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens durch die Stadt Stolpen im Jahr 2014 die baurechtliche Voraussetzung für die Ansiedlung von neuen Gewerbeflächen im Bereich des Standortes Ziegeleistraße im OT Helmsdorf geschaffen. Damit diese neu ausgewiesenen Gewerbeflächen einer entsprechenden Vermarktung und zukünftigen Bebauung zugeführt werden können, macht sich eine zeitnahe und bedarfsorientierte Erschließung derselbigen erforderlich. Die Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die dem Planungshonorar zugrunde liegenden Honoraransätze entsprechen den Bewertungskriterien der HOAI 2013. Die Maßnahme ist im HH-Plan der Stadt Stolpen für 2015 eingeordnet. Beschluss Stolpen Der Stadtrat beschließt die stufenweise Vergabe der Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erschließungsplanung zum Gewerbegebiet Ziegeleistraße II in Stolpen OT Helmsdorf, Produkt 57.10.01.00; TIB00039, Sachkonto 785120, an das Ingenieurbüro für Bauwesen Jehnen aus Neustadt/Sa. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 belaufen sich auf 94.310,64 Euro. Der Beschluss wird mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. TOP 12 Beratung und Beschlussfassung - Vergabe der Bauleistung zum Los 1-01 Baufeldfreimachung/Tiefbau im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Erweiterung und Modernisierung Schulsporthalle Stolpen, Pirnaer Landstraße 1 in 01833 Stolpen; Produkt 42.41.02.00, HOB00008, Sachkonto 099510 Die ausgeschriebene Bauleistung zum Baulos 1-01 - Baufeldfreimachung /Tiefbau ist Gegenstand des Bauvorhabens Erweiterungsneubau (1. Bauabschnitt) Schulsporthalle Stolpen und soll im Zeitfenster 03/2015 umgesetzt werden. Im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A erfolgte die Submission zum Baulos 1-01 Baufeldfreimachung/ Tiefbau am 26.01.2015. Durch das Architekturbüro Bernert & Partner erfolgte die Prüfung/Wertung der eingereichten Angebote. Der wirtschaftlichste Bieter wurde ermittelt und als Vergabevorschlag ausgewiesen. Beschluss Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los 1-01 Baufeldfreimachung/Tiefbau im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Erweiterung und Modernisierung Schulsporthalle Stolpen, Pirnaer Landstraße 1 in 01833 Stolpen, Produkt 42.41.02.00; HOB00008, Sachkonto 099510 an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Schmidt Erdbau GmbH aus Großerkmannsdorf zur Bruttoangebotssumme von 96.199,96 Euro. Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen bestätigt. TOP 13 Beratung und Beschlussfassung - Vergabe von Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schlossberg“ in Stolpen; Produkt 52.20.02.00, TIB00022, Sachkonto 785120 Mit dem Hintergrund der gegebenen Nachfrage nach Wohnbaustandorten in zentraler Lage von Stolpen sowie auf der Grundlage der im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan erfolgten Wohnbauflächenbedarfsermittlung will die Stadt Stolpen die im städtischen Eigentum befindliche Grundstücksfläche zwischen Schlossberg und Bahnhofstraße planerisch als Wohnbauland entwickeln. Hieraus resultiert das Erfordernis, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln. Die ausgewiesenen Planungskosten umfassen den Bebauungsplan, den Grünordnungsplan sowie die Umweltprüfung. Die Maßnahme ist im HH-Plan der Stadt Stolpen für 2015 eingeordnet. Beschluss Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung zum Wohngebiet Schlossberg in Stolpen, Produkt 52.20.02.00; TIB00022, Sachkonto 785120, an das Planungsbüro Schubert aus Radeberg. Die Planungsleistungen belaufen sich auf 35.558,15 Euro. Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen bestätigt. Stolpen - 10 - TOP 14 Beratung und Beschlussfassung - Bebauungsplan „Wohngebiet Schlossberg“ - Aufstellungsbeschluss SR Friedrich weist darauf hin, dass entsprechend § 67 SächsGemO der Ortschaftsrat anzuhören ist. Bisher wurde der Ortschaftsrat dazu noch nicht angehört. Der Bürgermeister zieht die Beschlussfassung zurück und schlägt vor, dass in dieser Sitzung nur eine Vorstellung erfolgt. Nach Anhörung des Ortschaftsrates wird die Beschlussfassung im Stadtrat durchgeführt. Durch den Bauamtsleiter wird das Vorhaben erläutert. Nach der Beantwortung von Anfragen der Bürger endete der öffentliche Teil der Stadtratssitzung gegen 21:20 Uhr. Ines Rosner Sekretärin Stadtratssitzungen Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet am Montag, dem 27. April 2015, 19:00 Uhr, im Stadtgemeindezentrum Stolpen statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. Sie finden diese auch unter www.stolpen.de in der Rubrik Aktuelles. Uwe Steglich Bürgermeister Standesamtliche Nachrichten Verstorben sind: Frau Christa Steglich geb. Gericke, zuletzt wohnhaft in Stolpen Frau Marianne Stotz geb. Tschierschwitz, zuletzt wohnhaft in Fischbach Herr Dietmar Wobst, zuletzt wohnhaft in Stolpen Frau Maria Sause, zuletzt wohnhaft in Stolpen Herr Rainer Bardoux, zuletzt wohnhaft in Stolpen Herr Georg Reimann, zuletzt wohnhaft in Stolpen Denn Leben und Tod sind eins, so wie der Fluss und das Meer eins sind. Traut den Träumen, denn in ihnen ist das Tor zur Ewigkeit. (Kahil Gibran) Gerlinde Füssel Standesbeamtin Nr. 4/2015 26.04.Konfirmation 10:00 Uhr Stadtkirche Stolpen Evang.-Luth. Kirchgemeinde Stolpener Land Herr Pfarrer Heurich, Tel.: 035973 29466 www.kirche-stolpen.de 27.04. - 02.05. 3. offene Stadtmeisterschaften: „Kegeln für Alle“ Rennersdorf-Neudörfel, Kegelbahn SV Rennersdorf e. V. Frau Angelika Rückauf, Tel.: 035973 26891 [email protected] 30.04. Frühlingsfest mit Maibaumsetzen und Chorprogramm Grundschule Langenwolmsdorf Tel.: 035973 26383 www.grundschule-langenwolmsdorf.de 30.04.Maibaumsetzen in allen Ortsteilen 18:00 Uhr Stolpen, Marktplatz 18:00 Uhr Rennersdorf-Neudörfel, Feuerwehrgerätehaus 18:00 Uhr Langenwolmsdorf, Rathaus 19:00 Uhr Heeselicht, Dorfplatz 19:00 Uhr Lauterbach, Erbgericht 19:30 Uhr Helmsdorf, Gemeindezentrum Auf gültige Ausweispapiere achten! Bei sehr vielen Bürgern wird der Personalausweis im Jahr 2015 ungültig. Der neue Ausweis enthält im Inneren einen Chip und kann dadurch auch im Internet und an Automaten eingesetzt werden. Dieser neue Personalausweis ist für die elektronische Signatur vorbereitet und besitzt neben einem biometrischen Passbild auch die Möglichkeit zur freiwilligen Speicherung von Fingerabdrücken. Für den neuen elektronischen Personalausweis wird eine Gebühr von 28,80 EUR (ab 24. Geburtstag) bzw. 22,80 EUR (unter 24. Lebensjahr) erhoben. Weitere Informationen gibt es im Internet www.personalausweisportal.de. Zur Antragstellung sind erforderlich: > Vorlage des alten Personalausweises > Antragsteller leistet die Unterschrift persönlich > wer möchte, kann Fingerabdrücke abgeben (freiwillig) > Vorlage neues Passfoto (Biometrie-Tauglichkeit) > ggf. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Mit einer Ausstellungsdauer von ca. 3 Wochen muss gerechnet werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Dokumente rechtzeitig beantragt werden. Jakubowski Meldebehörde Veranstaltungskalender April/Mai Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen 21.04.Verkehrsteilnehmerschulung 19 Uhr Verkehrssicherheit geht alle an! Gemeindezentrum Helmsdorf Dorf- und Heimatverein Helmsdorf e. V. www.dorfverein.com 25.04. 2. Kräuterwanderung mit Carmen Trojahn 09 Uhr Für alles ist ein Kraut gewachsen Treffpunkt: Tourist-Information Stolpen Stolpener Geschichtsverein e. V. Frau Christine Träber, Tel.: 035973 280-29/-50 www.stolpener.de 25./26.04. 5. Vereinsfest und Wikingerlager Rennersdorf-Neudörfel, Alte Hauptstraße 52a Freizeitreitverein Rennersdorf-Neudörfel e. V. Frau Nitzsche, Tel.: 0174 3211596 www.reitverein-rennersdorf.de Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen Pflanzenabfallverordnung (1) Information der Abteilung Umwelt: Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen bestehen immer noch viele Unsicherheiten bzw. Missverständnisse. Die Abteilung Umwelt möchte daher die nach wie vor bestehende Rechtslage erläutern. Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat Sachsen die „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ in Kraft. Die Verordnung regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen. Nr. 4/2015 - 11 - Demnach ist bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in jedem Einzelfall folgende generelle Prüfreihenfolge zu beachten: • Nach den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften gilt, dass unvermeidbare Abfälle grundsätzlich vorrangig zu verwerten sind. Für pflanzliche Abfälle soll das nach der Pflanzenabfallverordnung in erster Linie auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Verrotten geschehen (Eigenverwertung). Dies kann beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden erfolgen. Die Abfälle sind gegebenenfalls vorher durch geeignete Verfahren (Häckseln oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass Geruchs- und Lärmbelästigungen vermieden werden. • Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, besteht die Pflicht, die Abfälle dem ZAOE(2) zur Entsorgung zu überlassen (sogen. Überlassungspflicht nach Abfallwirtschaftssatzung). Für die saisonbedingt anfallenden Pflanzenabfälle, wie Gehölzverschnitt oder Laub, besteht die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe. Die genauen Termine und Standorte für diese Grünschnittsammlungen stehen im aktuellen Abfallkalender. Sie können auch direkt beim ZAOE, Meißner Straße 151a, in 01445 Radebeul, Tel.: 0351 4040450, oder bei den Städten und Gemeinden erfragt werden. Darüber hinaus ist ganzjährig eine Anlieferung von Gartenabfällen gegen eine geringe Gebühr an Kompostierungsanlagen im Landkreis möglich. • Nur wenn eine Entsorgung auf einem der vorgenannten Wege unmöglich oder unzumutbar ist, können pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken (d. h. aus privaten Haus- und Kleingärten) ausnahmsweise verbrannt werden. Es muss betont werden, dass die für eine Eigenverwertung erforderlichen Arbeiten wie das Zerkleinern der pflanzlichen Abfälle und Aufwendungen für den Transport und die zu entrichtende Entsorgungsgebühr bei der Überlassung nicht zwangsläufig zu einer Unzumutbarkeit führen. Für den Ausnahmefall des Verbrennens müssen folgende einschränkende Bedingungen nach Pflanzenabfallverordnung eingehalten werden: • Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung oder Funkenflug eintreten. • Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober, werktags in der Zeit zwischen 8.00 und 18.00 Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig. • Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden. • Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: - 1,5 km von Flugplätzen, - 200 m von Autobahnen, - 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Diese umfangreichen Beschränkungen haben zur Folge, dass ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - ungeachtet der bereits erläuterten Eigenverwertungs- und Überlassungspflichten - generell für einen großen Teil des Landkreises ausscheidet. Speziell in Wohngebieten mit hoher Besiedlungsdichte sind diese Bedingungen kaum einzuhalten. Hinzu kommt außerdem, dass die zu beachtenden Einschränkungen oder Verbote in der Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend aufgeführt sind. Somit ist vom Besitzer der Abfälle im jeweiligen Einzelfall vor einem beabsichtigten Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auch noch eine Reihe weiterer, der Gefahrenvorsorge dienender Vorschriften zu beachten, z. B. das Waldund Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht. Jeder hat die Pflicht, sich im Vorfeld über bestehende gesetzliche Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der Stolpen Pflanzenabfallverordnung zutreffend sind. Eines Antrages beim Landratsamt bedarf es hierbei nicht. Für weitere Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Abteilung Umwelt (Tel. 03504 620-1010 oder 03501 515-413). Das Landratsamt weist eindringlich darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ohne die oben erläuterten Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet werden kann. Das Gleiche gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild abgelagert werden. Es können Bußgelder zwischen 10 und 2.000 Euro verhängt werden. Das hängt von der Art und dem Ausmaß des Rechtsverstoßes ab. Ausnahme: Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht zur Vernichtung durch Verbrennen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig. Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall zuvor mit dem hierfür zuständigen Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 7 zu klären (Tel. 0351 85304-0, Besucheranschrift: Alttrachau 7 in 01139 Dresden). PflanzAbfV (1) - „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ (veröffentlicht im SächsGVBl. 1994, Seite 1577) ZAOE (2), Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Meißner Straße 151a, in 01445 Radebeul 1. symbolischer Spatenstich zur Schulsporthalle Stolpen Nach fünf Jahren Vorarbeit sind die Voraussetzungen für die Erweiterung und Modernisierung der Schulsporthalle Stolpen geschaffen. Und so konnte am 6. März 2015 der symbolische 1. Spatenstich durchgeführt werden. Neben Bürgermeister Uwe Steglich setzen auch der Landtagsabgeordnete - Jens Michel, der Oberschulleiter - Uwe-Jens Neubert, der Grundschulleiter - Gert Paul, der Vorsitzende des Sportvereins Blau-Gelb Stolpen e. V. - Ulrich Schmidt sowie Schüler der Grund- und Oberschule den Spaten an. Das Vorhaben ist die größte Investition der Stadt Stolpen seit 1990 mit einem Volumen von 3,7 Mio. EUR. Gefördert wird die Maßnahme mit 40 %, so dass die Stadt noch Eigenmittel von 2,3 Mio. EUR einsetzen muss. Der Erweiterungsbau soll Ende Januar 2016 fertig sein und danach erfolgt die Sanierung der vorhandenen Halle bis Ende 2016. Bürgermeister Uwe Steglich dankte den Stadträten für die Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahme und Herrn Michel für die Unterstützung. Mit der Erweiterung und Sanierung werden beste Bedingungen für den Schulsport von ca. 450 Schülern geschaffen. Damit erfährt der Schulstandort Stolpen eine wesentliche Aufwertung und für den Vereinsport verbessern sich ebenfalls die Trainings- und Wettkampfbedingungen. Stolpen - 12 - Nr. 4/2015 Erweiterung und Modernisierung der Schulsporthalle Stolpen Der Bürgermeister wünschte einen reibungslosen und termingerechten Bauauflauf sowie eine gute Zusammenarbeit mit allen Baufirmen und Planern. Gleichzeitig bat er die Schulleitungen und Elternschaft um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauphase. Im Anschluss konnten sich die Gäste konkret zum Vorhaben anhand von Plänen informieren bzw. wurden auch durch Herrn Dr. Bernert vom Planungsbüro Erläuterungen gegeben. Mit der Vergabe des ersten Bauloses 01 - Baufeldfreimachung/ Tiefbau im Stadtrat am 23.02.2015 konnten die Bauarbeiten zum Sporthallenerweiterungsneubau planmäßig Anfang März diesen Jahres begonnen werden. Die Herstellung der Baugrube verlief bis dato ohne nennenswerte Probleme und bildet damit die Voraussetzung für die weiteren anstehenden Arbeiten wie die Erschließung und den Rohbau. Im Zeitfenster 02/2015 wurden diesbezüglich die Rohbauarbeiten von rund 0,5 Mio. Euro öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben und am 02.03.2015 submissioniert. Das Ergebnis der Ausschreibung war jedoch in puncto Höhe über dem des geplanten Kostenansatzes. Deshalb wurde entschieden, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. Dem vorausgehend wird das Baulos Rohbau planungsseitig nochmals einer eingehenden Optimierung unterzogen. Desweiteren befindet sich auch das Baulos 3 - Dach in einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A und soll am 27.04.2015 im Stadtrat vergeben werden. Weitere Baulose werden entsprechend Planungsfortschritt folgen. Ines Rosner Sekretärin Das Bauamt informiert Sanierung kommunales Objekt 26 Nachdem die letzten Ausbaugewerke den Großteil vom 2. Obergeschoss des Objektes Markt 26 fertiggestellt haben, konnten die neuen Büroräume durch den WAZV Mittlere Wesenitz in der letzten Märzwoche bezogen werden. Damit ist die Grundlage gegeben, um nunmehr mit den Bauarbeiten im 1. Obergeschoß zu beginnen. Entsprechend dem bestätigten Nutzungskonzept zum Objekt Markt 26 sollen in dem 1. OG das neue und größere Trauzimmer, die Stadtbibliothek sowie ein Multifunktionsraum eingerichtet werden. Ergänzend dazu werden auch bedarfsgerechte Sanitärräumlichkeiten u. a. mit einem Behinderten-WC eingebaut. Die jetzt anstehenden Sanierungsarbeiten im 3. Bauabschnitt sollen voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein. Im nächsten Jahr steht dann mit einem weiteren 4. Bauabschnitt die Sanierung des Erdgeschoßbereiches (Stolpen-Information/Museum) an. Baustelle Sporthallenerweiterungsneubau Beseitigung von Hochwasserschäden 2010 in Stolpen Im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juni 2015 sollen weitere 5 Maßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung vom Hochwasser 2010 umgesetzt werden. Zurzeit läuft die öffentliche Ausschreibung. Das Bauamt plant die Vergabe der Bauleistungen in der Stadtratssitzung Ende April. Folgende Maßnahmen wurden ausgeschrieben: - Instandsetzung von 2 Durchlässen bei Grundstück Am Steinbruch 6 in Langenwolmsdorf - Instandsetzung Straße Am Gemeindeteich in Lauterbach - Regulierung der Entwässerung im Bereich Hintere Dorfstraße oberhalb Grundstück Dorfstraße 100 in Lauterbach - Instandsetzung Zufahrt und Parkplatz Stadtbad in Stolpen - Instandsetzung Zufahrtsweg zum alten Sportplatz in Stolpen Rückbau Gehweg an der Pirnaer Landstraße in Stolpen Sanierter Bereich 2. Obergeschoss Neu installierte Brennwertheizkesselanlage im Kellergeschoss Da der Gehwegabschnitt an der Pirnaer Landstraße vor dem Parkplatz der Maschinenfabrik Stolpen GmbH nicht mehr verkehrssicher war, wurde vom Bauamt entschieden, diesen zurückzubauen. Im Rahmen der Rückbauarbeiten im März 2015 hat der Bauhof die alten Betongehwegplatten und das alte Geländer entfernt. Anschließend wurde der Bankettbereich wieder befestigt. Der restliche Abschnitt zwischen Bankett und der Zaunanlage vom Parkplatz wurde mit Mutterboden verfüllt und Rasen gesät. Rutscher Bauamtsleiter Ortlieb SB Tiefbau Nr. 4/2015 - 13 - Stolpen BAZ geht in die nächste Runde … Ansicht Gewehg während der Bauphase Der Bauhof informiert Betrachtungen zum Winterdienst Wie allgemein spürbar, war der Winter 2014/2015, wie schon die Saison 2013/2014, von geringen Schneemengen und wenigen Frosttagen geprägt. Im Vergleich zur Saison 2013/2014 waren jedoch in diesem Winter wieder mehr Einsatzstunden und auch ein höherer Streugutverbrauch zu verzeichnen. Den Verkehrsteilnehmern blieben stärkere Schneeverwehungen und damit massive Verkehrsbehinderungen erspart. Es musste nicht ein Straßenabschnitt gesperrt werden. Ebenso war Glatteis nur stellenweise und nicht flächendeckend ein Problem an insgesamt 3 Tagen. Gefühlt gab es für den einen oder anderen den vergangenen Winter vielleicht gar nicht, was ich jedoch mit den folgenden Daten widerlegen möchte. Im Einzelnen wurden an 33 Einsatztagen 658 Stunden Winterdienstleistungen durch den Bauhof und 114 Stunden durch den Dienstleister erbracht. Dabei wurden durch den Bauhof 60 Tonnen Auftausalz und 40 Tonnen Splitt zum Abstumpfen der Gehwege und Fahrbahnen ausgebracht. Weitere 165 Tonnen Splitt wurden durch den Dienstleister ausgebracht. Generell resultieren aus den relativ wenigen Winterdiensteinsätzen erhebliche Kosteneinsparungen an Streugut und bei der Technikunterhaltung. Insbesondere bei hohen Schneemengen kommt es auch zu einem hohen Technikverschleiß und damit überdurchschnittliche Reparaturkosten. Obwohl sich der Winter in vornehmer Zurückhaltung übte, war es für die Mitarbeiter des Bauhofes nicht die Zeit des Winterschlafes. Durch die frei gewordenen Arbeitsstunden konnte wieder intensiv am Gehölzrückschnitt zur Verbesserung der Lichtraumprofile und der Erhaltung der Verkehrssicherheit gearbeitet werden. In Folge des geringen Frostes konnten auch in erheblichem Maße durch die Mitarbeiter Straßengräben ausgehoben und Bankette begradigt werden. Teich am Mittelweg in Helmsdorf wurde beräumt Nachdem im Jahr 2001 der Teich am Mittelweg im Rahmen des Dorferneuerungsprogrammes beräumt und durch den Einbau eines neuen Teichmönches wieder angestaut werden konnte, war es nach nunmehr 14 Jahren wieder erforderlich, eine Sediment- und Schlammberäumung durchzuführen. Begünstigt durch die milde Witterung, die relativ wenige Winterdiensteinsätze erforderte, war es den Mitarbeitern des Bauhofes möglich, diese Arbeiten mit bauhofeigener Technik im Januar/Februar diesen Jahres auszuführen. Bei diesem Arbeitsgang wurden auch die Wurzelstöcke der Rohrkolbenpflanzen, die sich mittlerweile auf ca. 80 % der Teichfläche ausgebreitet hatten, entfernt. Die Abdeckung des Teichmönches wurde ebenfalls repariert und der Teich wieder in voller Höhe angestaut. Als Ergebnis wurde ein funktionsfähiges Feuchtbiotop erhalten. Eberhard Henschel Bauhofleiter Durch die Kommunen Hohnstein, Neustadt, Stolpen, Sebnitz und die hiesige Wirtschaftsinitiative initiiert, nahm die BAZ-Initiative vor einem Jahr ihre Arbeit auf. BAZ steht dabei für BleibenAnsiedeln-Zurückkehren und möchte Rückkehrer und Zuzügler auf ihrem Weg in unsere Region als Lebens- und Arbeitsort unterstützen und Dableibern mögliche Perspektiven aufzeigen. Das Ziel dabei ist, dem demografische Wandel und dem zu erwartenden Fachkräftemangel rechtzeitig zu begegnen. Entsprechend den individuellen persönlichen Bedürfnissen bietet die BAZ Unterstützung bei der Suche nach Arbeit, zu Fragen der Kinderbetreuung, einer geeigneten Immobilie oder Wohnung und vermittelt Ansprechpartner für Existenzgründungen oder zu Fördermitteln. Wichtige Informationen zu den Bereichen Arbeit - mit integriertem Stellenportal, Wohnen, Bildung, Soziales und Leben in der Region sind dabei in der geschaffenen Plattform www.baz-initiative.de zusammengestellt. Die positive Bilanz nach einem Jahr lautet: „Die Nachfrage nach dem Angebot der BAZ ist da!“ Bisher haben 55 Personen/Familien das Angebot zur Beratung durch die BAZ in Anspruch genommen. 18 Personen/Familien sind bereits wieder zurück. Nicht eingerechnet sind dabei jene, die sich direkt über die Homepage informieren. Viele planen ihre Rückkehr über einen längeren Zeitraum, einigen konnte bisher leider noch nicht geholfen werden. Die Interessierten, welche wir bisher beraten haben, nahmen vor allem die Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz, einer Wohnung oder der passenden Schule für ihre Kinder in Anspruch. Wir haben vermittelt, vernetzt und auch Informationen bereitgestellt, wenn es z. B. um die Anerkennung eines Abschlusses ging, mögliche Fördermittel oder eine eventuelle Weiterbildung. Im ersten Jahr wurden die Basis und wichtige Voraussetzungen für die Arbeit der BAZ-Initiative geschaffen. Zahlreiche Recherchen, Gespräche mit Firmen, örtlichen und öffentlichen Trägern wurden geführt. Für die nächste Runde stehen weitere Aktivitäten an. Wichtig ist dabei z. B. ein Regionalmarketing und damit verbunden die Öffentlichkeitsarbeit auch außerhalb der Region. Eine Postkartenaktion „Grüße aus der Heimat“ ist geplant und Informationsmaterial wird an relevante Stellen übergeben. Die Homepage samt Stellenportal wird systematisch erweitert und stets aktualisiert und um Bleibende, Ansiedler und Zuzügler wird sich selbstverständlich weiterhin gekümmert. Wir freuen uns auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit mit den Firmen der Region, unseren Kooperationspartnern und Unterstützern und hoffen, diese in Zukunft ausbauen zu können. Das Projekt wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium des Inneren nach der Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung. BAZ-Initiativ-Büro, Walther-Wolff-Straße 1, 01855 Sebnitz Telefon: 035971 81520 E-Mail: [email protected] Stolpen - 14 - Nr. 4/2015 Winterferien 2015 Oberschule Stolpen belegt 2. Platz bei „Jugend forscht“ Stolpens Forscher-Nachwuchs hat sich beim Regionalwettbewerb von „Jugend forscht“ bestens präsentiert. Das Team um Ullrich Hering hat mit seiner Arbeit einen zweiten Platz belegt. Dafür haben sich die 7 Oberschüler der 7. Klasse im Rahmen ihres Ganztagsprojektes auch angestrengt. In den letzten Wochen haben sich die Jugendlichen intensiv mit Werkstofftechnik, Spezialglas und Konstruktionen beschäftigt. Ullrich Hering konnte den jungen Forschern mit seinem Fachwissen immer wieder neue Tipps geben. Aus Katzenstreu - Vermiculit - das verdichtet und gebunden zu plattenförmigen Werkstoffen verarbeitet wurde, stellten die Solpener neuartige Brandschutzisolatoren her. Diese sind für neuartige Rahmen für Brandschutzverglasung gedacht. Unterstützung erhielten die Schüler von der Firma Arnold Brandschutzglas aus Lichtenstein, der Hochschule für Wirtschaft und Technik Dresden und der Gesellschaft für Materialforschung und Prüfungsanstalt für das Bauwesen aus Leipzig. Die Aktivitäten sind Bestandteil des Programms “SACHEN MACHEN“ - eine vom Verein Deutscher Ingenieure e. V. initiierte, bundesweite Initiative zur Förderung des Technikstandorts Deutschland. Gemeinsam mit rund 100 Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft werden die drei Ziele Nachwuchs für Technik begeistern, Faszination wecken und Image des Ingenieurberufs steigern, verfolgt. Der VDI startete die Initiative 2006 mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Inzwischen zählen rund 100 Unternehmen, Hochschulen und Institutionen zum Partnerkreis. Ein ressourcenarmes Land ist im globalen Wettbewerb besonders auf kreative Ideen angewiesen: Ingenieure sind mit ihren Innovationen die elementaren Triebfedern für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Um dies zu erreichen, verfolgt der VDI gemeinsam mit den Partnern drei Ziele: Nachwuchs begeistern und gewinnen SACHEN MACHEN begeistert Jugendliche nachhaltig für Technik und den Ingenieurberuf. Wir mobilisieren Ingenieurinnen und Ingenieure auch international. Faszination für Technik wecken und fördern SACHEN MACHEN weckt und fördert die Faszination für neue Technologien. Wir machen den Nutzen der Technik für Menschen sichtbar und fördern so deren Akzeptanz. Image des Ingenieurberufs weiter steigern SACHEN MACHEN steigert das Image des Ingenieurberufs, indem wir Ingenieure als Rollenvorbilder in der Öffentlichkeit präsentieren. Hierdurch vermitteln wir ein modernes und attraktives Berufsbild. Jedes Jahr im April präsentiert sich die VDI-Gruppe gemeinsam mit SACHEN-MACHEN-Partnern auf der Hannover Messe, dem größten Messegelände der Welt. Highlights am Stand sind technische Exponate, Karriere- und Technologiethemen, Bewerberaktionen, Karriereberatung und vieles mehr. Über 10.000 VDI-Mitglieder und zahlreiche weitere Besucher kommen jährlich auf den VDI-Stand. In diesem Jahr findet die Exkursion zur HANNOVERMESSE am 13.04.2015 statt. Interessenten melden sich bitte bei: OFC ENGINEERING E-Mail: [email protected] Dipl.-Ing. Ullrich Hering Alte Hauptstraße 52 Tel. 035973 25342 01833 Stolpen Die diesjährigen Winterferien waren leider nicht von viel Schnee begleitet. Somit mussten andere Aktivitäten gefunden werden, um unseren Hortkindern zwei tolle Ferienwochen zu bereiten. Die erste Woche begann traditionell mit einem Spieltag. Am Dienstag wurden leckere Cake-Pops gebacken. Dies ist Kuchen am Stiel oder anders genannt Kuchenlollis. Der Mittwoch stand ganz unter dem Motto Entspannung. Die Kinder bekamen wohltuende selbstgemachte Avocado- oder Honig-QuarkGesichtsmasken. Dazu wurden entspannende Handmassagen bei beruhigender Musik durchgeführt. Am Donnerstag suchten die Stolpner Burggeister ihr Topmodel 2015. Unter reger Teilnahme vieler toll gekleideter Mädchen waren auch zwei Jungs unter den Kandidaten. Der erste Platz ging an Alicia, Platz 2 an Martin und Platz 3 an Jennifer. Der Jury wurde es dabei nicht einfach gemacht, denn die Plätze zwei und drei mussten durch ein Stechen entschieden werden. Zum Abschluss unserer ersten Wochen kochten wir gemeinsam Fischstäbchen mit Kartoffelbrei und frischem Gurkensalat. Die zweite Woche begann sportlich. Uns stand die Schulturnhalle für Sport und Spiele zur Verfügung. Hierbei wurden Zwei-VölkerBall, Herr Fischer-Herr Fischer und andere tolle Bewegungsspiele durchgeführt. Am Ende gab es noch ein kleines Fußballturnier. Nun folgte der Faschingsdienstag. Dabei traf man auf Cowboys, Indianer, Königinnen, Hexen, Ninjas und viele weitere toll kostümierte Kinder. Um verschiedene Spiele durchführen zu können, nutzen wir die Schulturnhalle. Zuvor konnten sich alle am Schokobrunnen mit leckeren Früchten stärken. Am Mittwoch trafen unsere Kinder auf Alvin und seine Eichhörnchen, welche zu großen Musikstars in Amerika wurden. Der Donnerstag wurde zum Spieletag. Da das Wetter so toll mitspielte, wurde viel an der frischen Luft zugebracht. Den letzten Ferientag nutzten wir noch einmal zum Kochen. Es wurde reichlich Wurst geschnitten, Käse gerieben und ein großer Topf Nudeln gekocht. Dazu bereiteten die Kinder einen frischen, gesunden Obstsalat zu. Diese zwei Wochen gingen viel zu schnell vorbei und alle Kinder haben die Zeit sichtlich genossen. André Henke und das Hortteam Nr. 4/2015 - 15 - Auf, auf in den Frühling Wir laden ein zu unserer nächsten offenen Wanderung, die am 10. April 2015 stattfindet. Treff ist 9.00 Uhr an der BH „Ärztehaus“ in Stolpen. Von da aus wird ein Stück mit dem Bus gefahren, um die Füße der Kleinen nicht so sehr zu strapazieren. Bitte packen Sie etwas Picknick in den Rucksack und bringen Sie gute Laune mit. Zum Mittagessen werden wir wieder im Kindergarten sein. Auf eine fröhliche Wanderrunde freuen sich die „Kleinen Weltentdecker“ …. mit dieser Einladung starten wir auch gleichzeitig in die wärmere Jahreszeit. Nun können die Schneeanzüge und Handschuhe wieder im Kleiderschrank verschwinden. Im Kindergarten gehen wir den Weg bis Ostern gemeinsam im Morgenkreis - nun sind wir schon ganz nah dran, freuen uns auf neues Leben in der Natur, auf das Licht der Osterkerze und auf die Suche nach bunten Eiern. Wir wünschen allen Lesern ein frohes und gesegnetes Osterfest. Stolpen Herrn Siegfried Dittrich am 28.04. Herrn Heinz Kuch am 13.04. Frau Renate Kaulfuß am 04.04. Frau Johanna Ziegert am 11.04. Frau Christa Füssel am 19.04. Frau Susanne Wünsche am 11.04. Frau Erika Kaulfuß am 23.04. Herrn Emil Pöschl am 30.04. Frau Theresia Mitzscherling am 03.04. Frau Käthe Nöpel am 24.04. Herrn Rudolf Kühne am 30.04. Frau Dora Kreßner am 17.04. Frau Brigitte Dick am 07.04. Herrn Sieghard Fiedler am 11.04. Herrn Günter Ehrt am 07.04. Frau Dagmar Böhm am 12.04. Herrn Christian Müller am 17.04. Frau Karin Dumdey am 21.04. Herrn Karl-Heinz Bartlitz am 22.04. Herrn Bernd Keimling am 08.04. Frau Brigitte Rutscher am 08.04. Frau Maria Schubert am 13.04. Frau Christa Lemke am 28.04. zum 82. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag Uwe Steglich Hans-Jürgen Friedrich BürgermeisterOrtsvorsteher Gewerbeverein im März 2015 Der lange Weg bis Ostern. Jubilare Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis 30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Herrn Gerhard Michel Frau Marianne Löffler Herrn Hans-Hubertus Kersten Frau Dorothea Nogatzki Frau Marianne Reh Frau Dorothea Knoch Frau Ursula Rußig Frau Annelies Schieckel Herrn Werner Steglich Herrn Horst Schaffrath Herrn Rudolf Grünberger Frau Renate Furker Herrn Anton Otto Frau Ruth Mehnert am 22.04. am 24.04. zum 92. Geburtstag zum 92. Geburtstag am 04.04. am 06.04. am 10.04. am 12.04. am 09.04. am 22.04. am 06.04. am 17.04. am 05.04. am 03.04. am 12.04. am 27.04. zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag Beim monatlichen Treffen des Gewerbevereins wurde am 03.03.2015 zunächst über das Thema „Verfügungsfonds“ informiert. Dabei wurden Möglichkeiten und Chancen aufgezeigt. Erste Ideen, wie eine Erweiterung bzw. Erneuerung des NaturkundlichHistorischen Lehrpfades, dekorierte Stände für die Mittelreihe auf dem Marktplatz für den Naturmarkt und den Bauernmarkt oder Basaltsitze wurden vorgestellt. In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass noch einige grundsätzliche Klärungen zu Verfahrensweisen, Finanzierungen oder Eigentumsverhältnissen notwendig sind. Der Gewerbeverein ruft alle Bürger auf, ihre Ideen einzubringen und steht als Unterstützer im Rahmen seiner Möglichkeiten gern zur Verfügung. Wir möchten diesen Verfügungsfonds aktiv unterstützen, damit Stolpens Innenstadt attraktiver für Einwohner und Gäste wird. Anschließend wurden weitere Themen wie die Ausfahrt 2015 oder die Mitgliederversammlung im Mai 2015 mit der Vorstandswahl besprochen. Die nächste turnusgemäße Mitgliederversammlung findet am Dienstag, dem 07.04.2015 um 19 Uhr im Burghotel statt. Wir freuen uns über Interessenten. Lutz Lietze Dr. Thomas Scholle Einladung zur Mitgliederversammlung Der Gewerbeverein Stolpen lädt hiermit satzungsgemäß alle seine ordentlichen Mitglieder zur turnusgemäßen Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl am 05.05.2015, 19 Uhr im Burghotel ein. Wir bitten um eine rege Beteiligung. Die geplante Tagesordnung wird allen Mitgliedern vorab per E-Mail zugeschickt. Lutz Lietze Dr. Thomas Scholle Stolpen - 16 - Nr. 4/2015 Angebote im GogelmoschHaus in Stolpen/Schafbergblick 1 Die Kurse und Angebote bedürfen der Anmeldung! Tel.: 035973 - 849170 oder www.gogelmosch-haus.de Einzelangebote Mo., 16. April und 4. Mai 2015, ab 8.30 Uhr GogelmoschFrühstück Mo., ab 30. März 2015, 19.00 bis 20.00 Uhr Rückengerechte Gymnastik-Krankenkassenleistung Mo., 4. Mai, 20.00 Uhr Vereinsversammlung im Erkerzimmer Di., 14. April, 19.15 Uhr neuer Qigong 10 x 90 min Fr., 27. März 2015, ab 19 Uhr Offener Literatur- und Lesekreis Sa., 23. Mai 2015, 9.30 - 15.00 Uhr Start in den Kräuterfrühling-Wildkräuterkochtag mit Exkursion Anmeldung ab sofort, Teilnehmeranzahl begrenzt. Wochenangebote - Kursteilnahmemöglichkeit bitte beim Gogelmosch e. V. erfragen Montag 10.00 - 12.00 Uhr Geburtsvorbereitungskurs Dienstag 10.00 - 11.30 Uhr KrabbelgruppenTreff Mittwoch Donnerstag 10.30 - 11.30 Uhr Sport am Vormittag Freitag ab 10.30 Uhr Zwergensprache 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 12.00 - 13.30 Uhr Mittagstisch 13.00 - 14.25 Uhr Rückbildungskurs ab 13.00 Uhr Klavierunterricht ab 13.00 Uhr Osteopathiesprechstunde ab 14.30 Uhr Hebammensprechstunde 13.00 - 14.00 Uhr Herren-Sport ab 13.00 Uhr Flötenunterricht ab 14.00 Uhr Blechbläser/ Musikalische Früherziehung 15.00 - 17.00 Uhr 15.00 - 17.00 Uhr 13.00 - 14.00 Uhr ab 15.00 Uhr 15.00 - 17.00 Uhr Leseclub ab 8 Jahre Jugendcafe* Leseclub 6 - 8 Jahre verschiedene Tanzkurse 4 - 18 Jahre Trauercafe jeden 1. Freitag im Monat Schülerförderung Deutsch, Mathe, Englisch Schülerförderung Deutsch, Mathe, Englisch ab 14.00 Uhr Klavierunterricht Schülerförderung Deutsch, Mathe, Englisch 15.00 - 17.00 Uhr Taekwon-Do ab 9 Jahre ab 16.00 Uhr Shiatsu ab 19.15 Uhr Englisch-Aufbaukurs 18.30 - 20 Uhr Englisch Anfänger Erwachsene 16.30 - 18.00 Uhr Englisch Anfänger, 18.30-20.00 Uhr Spanisch Aufbaukurs 20.00 - 21.30 Uhr Englisch Fortg. 19.15 - 20.30 Uhr Qigong 19.30 - 21.00 Uhr Yoga 18:30 - 19:30 Uhr Tanz dich fit 19.00 - 20.00 Uhr Rückengerechte Gymnastik * Jugendcafé: Di., 14.04.2015 Muffins backen Di., 21.04.2015 Geocaching in Stolpen Di., 28.04.2015 Mini-Kurzfilme drehen Einladung zur Kräuterwanderung „Für alles ist ein Kraut gewachsen ...“ Wegen des regen Interesses und der großen Beteiligung an unserer Kräuterwanderung im vergangenen Jahr wollen wir diese Veranstaltung auch 2015 durchführen. Der Stolpener Geschichtsverein und die Kräuterfachfrau Carmen Trojan laden deshalb Alt und Jung zur 2. Kräuterwanderung am Samstag, 25. April ein. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr auf dem Marktplatz in Stolpen. Bitte Korb und Schere nicht vergessen! Nr. 4/2015 - 17 - Stolpen Wir eröffnen die Fahrradsaison Wer war Günther Petschel? Der Stolpener Geschichtsverein lädt alle Rad- und Heimatfreunde zur Frühlingstour am Samstag, 2. Mai 2015 recht herzlich ein. Wir starten um 8.00 Uhr an der Bushaltestelle Stolpen Schützenhaus. Über Altstadt, Helmsdorf und Dürrröhrsdorf geht es in den Karswald. Dort werden wir unsere Frühstückspause absolvieren und dann weiter nach Radeberg fahren, wo wir das Schloss Klippenstein besichtigen wollen. Nach einer Mittagspause fahren wir gemeinsam durch das Hüttertal, entlang des Stausees Wallroda und auf dem Hörnelweg wieder nach Stolpen zurück. Die Tour ist nicht anstrengend und wir freuen uns auf altbekannte und neue Gesichter. Manfred Herzog charakterisiert ihn in der Sächsischen Zeitung vom 24. März 1964 folgendermaßen: „Bei einem Fußballfreundschaftsspiel von Fortschritt Stolpen in Dresden-Zschachwitz kamen die Zuschauer aus dem Staunen nicht heraus: Der zwei Köpfe kleinere Linksaußen der Stolpener spielte mit seinem Gegenüber, einem baumlangen Verteidiger, Katz und Maus und legte mit zwei Treffern den Grundstein zum Sieg. Nur 1,61 m ist dieser Günther Petschel groß, aber schnell, gewandt und schussstark. Er ist ein echter Mannschaftsspieler, stellt sein Können stets in den Dienst seiner Fußballelf. Die ersten Kämpfe um das runde Leder bestritt Günther als Jugendlicher bei der BSG Fortschritt Großharthau. Nachdem er seine Arbeit im Stolpener Fortschrittwerk aufgenommen hatte, spielte er zunächst nur in der Betriebsmannschaft. Aber bald wurde er Mitglied der BSG Fortschritt Stolpen und eine wertvolle Stütze der 1. Fußballelf, die 1964 souverän an der Tabellenspitze der 1. Kreisklasse stand. Aus der Geschichte des Stolpener Burgstadions 6. Fortsetzung Günther Petschels Fußballplatz-Rasenpflege Günther Petschel (Spitzname: Zwecke) hat viele Jahre das Burgstadion gepflegt und für Ordnung gesorgt, bis ihn die Kräfte durch eine schwere Krankheit verließen. Sein Ideenreichtum war grenzenlos. So hat er an die erste Rasenmähmaschine aus DDR-Zeiten zwei Garten-Rasenmäher angehängt, um den Rasen des Spielfeldes in einen Teppich zu verwandeln. „Zwecke“ fand immer eine Lösung für auftretende Probleme. Aber Günther interessierte nicht nur das Spiel am Sonntag. Regelmäßig nahm er am Training teil. Auch beim Bau der neuen Sportanlage zählte er zu den aktivsten Helfern. Und wenn im tiefsten Winter trotz Schneeverwehungen der alte Platz spielfähig gemacht werden musste, dann war auch Günther mit seinen Kameraden dabei. Und das alles trotz großer beruflicher Beanspruchung! Als Kraftfahrer war Günther mit seinem Wartburg meist nicht nur acht Stunden unterwegs. So musste der kleine fünfjährige Andreas, der Nachwuchsfußballer, auf seinen Trainervater verzichten. Die Kollegen im Betrieb schätzten Günther als freundlichen, hilfsbereiten Kollegen. Aufgeschlossen stand er allen Problemen gegenüber und scheute keine Auseinandersetzungen. Er wusste, dass nicht nur sportliche Erfolge Können und Fleiß voraussetzen, sondern dass auch Glück und Wohlstand Handeln erfordern.“ Nach seiner sportlichen Laufbahn übernahm Günther Petschel die Rasenpflege des Burgstadions. Er sorgte durch seinen Erfindergeist für eine gute Qualität der Rasenfläche. Das Ehrenmitglied des SV Blau-Gelb Stolpen und Mitglied des Landes Sportbundes Sachsen, Günther Petschel verstarb am 4. Januar 2006. Fortsetzung folgt. Zusammengestellt von Siegfried Körner im Auftrag von Steffen Kühnel. »Stolpner Anzeiger« IMPRESSUM Christine Träber Stolpener Geschichtsverein e. V. Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Der »Stolpner Anzeiger« erscheint monatlich, jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. - Herausgeber: Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen - Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen, nichtamtlichen und sonstigen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Stolpen - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Stolpen - 18 - Nr. 4/2015 Nachrichten aus der ASB-Kita „Schlumpfenland“ Wer schlau sein will muss lesen ... ... wir besuchen die Stadtbibliothek in Stolpen Am Donnerstag, dem 12. März 2015 machte sich die Klasse 2 der GS Langenwolmsdorf auf den Weg in die Stadtbibliothek nach Stolpen. Dort wurden wir schon von Frau Rüthrich erwartet und freundlich in Empfang genommen. Sie erklärte den Kindern was Medien sind und stellte die verschiedenen Medientypen (Bücher, CDs, Zeitschriften usw.), welche ausgeliehen werden können, vor. Frau Rüthrich erläuterte den Kindern wie die Ausleihe vor sich geht und wies darauf hin, dass mit den ausgeliehenen Medien zuhause ordentlich umzugehen ist. Anschließend durften sich die Kinder, die mittlerweile fast alle über einen Büchereiausweis verfügen, Medien ausleihen und mit nachhause nehmen. Viele der Kinder waren so vom Lesefieber gepackt, dass sie gleich in der Bücherei zu lesen begannen. Zum Abschluss las Frau Rüthrich noch eine Geschichte vor, und zwar „DER WECHSTABENVERBUCHSLER „von Mathias Jeschke. Eine total lustige Geschichte mit herrlichen Wortverdrehungen. Die Kinder hatten jede Menge Spaß am Entwirren der Wörter. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Rüthrich für diesen sehr interessanten Vormittag. Es hat uns super gefallen und einige werden sicher häufiger in der Stadtbibliothek anzutreffen sein. Ran an die Nadel Durch vielfältige Aktivitäten und Angebote wollen wir das Interesse der Kinder wecken und ihnen die Möglichkeit geben, sich Wissen und Können auf allen Gebieten des täglichen Lebens anzueignen. Neben dem Hobby-Treff am Mittwoch und unserem Freitagsprojekt, besteht seit September 2013 für unsere Hortkinder die Möglichkeit, an einem Handarbeitskurs teilzunehmen. Sicher können sich noch viele Muttis und Omas an das Unterrichtsfach „Nadelarbeit“ erinnern. Kreuzstich, Stielstich und Hexenstich entstanden auf einem Stück Aidastoff, welches sich in ein Nadelkissen verwandelte. Und genau damit erlernten unsere Mädchen erste Grundkenntnisse in der Stickerei. Leider legte unsere ehrenamtliche Kollegin als Lehrmeisterin ihr Amt nieder und dem Zirkel drohte das „Aus“. Der Zufall schickte uns Monika Sauer, Lisas Oma, vorbei. Ohne lange zu überlegen, erklärte sie sich sofort bereit, den Handarbeitszirkel kostenlos zu leiten. Cornelia Haake und Klasse 2 GS Langenwolmsdorf Da die Mädchen bereits über gewisse Grundkenntnisse verfügen, entstehen unter Anleitung von Oma Sauer bereits richtige kleine Kunstwerke. Alle Kinder des Handarbeitszirkels und Erzieherinnen der ASB-Kita „Schlumpfenland“ möchten Ihnen, liebe Frau Sauer, recht herzlich für Ihr Engagement danken, Sie bereiten den Kindern damit eine große Freude. B. Wandkowski Kita-Leiterin Anzeigen Nr. 4/2015 - 19 - Stolpen Jahreshauptversammlung der FFW Langenwolmsdorf Jubilare Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis 30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Herrn Edgar Steglich am 23.04. Herrn Rudolf Gernert am 15.04. Herrn Dr. Albrecht Bormann am 22.04. Frau Inge Hahnewald am 09.04. Herrn Peter Kreische am 10.04. Herrn Dieter Sauer am 19.04. Frau Gudrun Rudolph am 15.04. Frau Ulrike Richter am 06.04. Herrn Heinz-Wilhelm Drieling am 29.04. zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 70. Geburtstag Uwe Steglich Jan Barowsky BürgermeisterOrtsvorsteher Bekanntmachung Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Langenwolmsdorf beschlossen in der Vollversammlung am 17.01.2015 die Änderung der Satzung. Die neue Fassung wird in der Zeit vom 13.04. bis 08.05.2015 im Rathaus der Stadt Stolpen öffentlich ausgelegt. Sie tritt am Tage nach der Bekanntmachung ihrer öffentlichen Auslegung in Kraft. gez. Stange Jagdvorstand Dringender Hinweis!!! Ablagerung von Schnittholz hinter dem Sportplatz in Langenwolmsdorf Der Sportverein Langenwolmsdorf gibt hiermit die Termine zur Annahme von Brenn- und Schnittholz anlässlich der Sommersonnenwendfeier 2015 bekannt. 18. April 2015 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 9. Mai 2015 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Die Annahme erfolgt wie im letzten Jahr auf dem Platz der Feuerstelle hinter dem Sportplatz in Langenwolmsdorf. Wir weisen an dieser Stelle wieder ausdrücklich darauf hin, dass das Ablagern von Brenn- und Schnittholz außerhalb dieser Annahmezeiten, sowie generell das Ablagern von Abfällen, schadstoffbelastetem Holz und anderer umweltschädlicher Stoffe strengstens untersagt sind. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht, und es ist mit einem Bußgeld der zuständigen Stellen zu rechnen. Außerdem werden die entstehenden Kosten für eine evtl. notwendige Beräumung des Platzes an den/die Verursacher weitergeleitet. Sportverein Langenwolmsdorf e. V. 38 Am 27. Februar 2015 versammelten sich die Kameradinnen und Kameraden gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr und unseren Gästen im Erbgericht Langenwolmsdorf zu ihrer Jahreshauptversammlung. Obwohl wir es diesmal sogar geschafft haben, unseren Jahresrückblick 2014 schon im Februar zu halten, war die FFW wieder einmal die letzte in der Löschgemeinschaft der Stadt Stolpen. Nach der Begrüßung durch Kamerad Runge, Rico wurde in einer Schweigeminute der verstorbenen Kameraden Johannes Kranz und Siegfried Sauer gedacht, die beide viele Jahrzehnte aktive Kameraden unserer Wehr waren. Im Anschluss folgte der Jahresbericht durch Wehrleiter Steffen Roch. Neben 3 Bränden und zahlreichen Hilfeleistungseinsätzen und 2 Alarmübungen waren 19 Dienste für Aus- und Weiterbildung, 5 Maschinistendienste und 8 sportliche Wettkampfdienste die Schwerpunkte im Einsatzjahr. Ein Dankeschön an die Kameradinnen und Kameraden, die in ihrer Freizeit an Lehrgängen auf Kreis- und Landesebene teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen haben. Auch wenn im Jahresbericht auf die Schwerpunkte Löschwasserentnahmestellen und Ausrüstung verwiesen wurde, sind wir doch als stärkste Wehr mit 33 aktiven Kameraden, 33 Altersbzw. passiven Kameraden und 11 Mitgliedern in der Jugendfeuerwehr in der Lage, uns diesen Problemen zu stellen und gemeinsam mit der Stadtverwaltung eine Lösung zu finden. Die Feuerwehr war auch 2014 für einen Großteil des kulturellen Lebens im Ort verantwortlich. Ob Feuerwehrball, Vereinsfahrt nach Freiberg oder die Sonnenwendfeier mit Handdruckspritzentreffen des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge anlässlich 110 Jahre FFW Langenwolmsdorf, die gemeinsam mit dem Sportverein organisiert wurde, und der kulturelle Höhepunkt des Jahres 2014 war. An dieser Stelle nochmals ein großes Dankeschön an alle Sponsoren, ohne deren Unterstützung vieles nicht möglich wäre. Im Anschluss folgte der Bericht der Jugendfeuerwehr. Auch hier konnte auf ein umfangreiches Dienst- und Ausbildungsjahr zurückgeschaut werden. In zahlreichen kulturellen Veranstaltungen wie die Winderwanderung, das Zelten und Grillen am Gerätehaus, Besuch der Schwimmhalle in Neustadt oder ein Filmnachmittag mit Pfannkuchen im Depot sorgten für Teamgeist und ein gutes Klima in der Truppe. Weitere Tagesordnungspunkte waren der Kassenprüfbericht, welcher als ordnungsgemäß verbucht werden konnte sowie Beförderungen und Neuaufnahme. Als neuen Zugang konnte Lisa Zeibig aus den Reihen der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst übernommen werden. Zum Feuerwehrmann wurden befördert: Maximilian Heber Markus Schlegel Zum Oberfeuerwehrmann: Christoph May Zum Löschmeister: Andreas Schulze ehrenhalber wurden befördert: Zur Hauptfeuerwehrfrau: Kerstin Gnauck Zum Hauptlöschmeister Jochen Schröder Nach den Wortmeldungen unserer Gäste endete unsere Jahreshauptversammlung mit einem gemeinsamen Abendessen. Dafür ein besonderes Dankeschön an Familie Nestroy und ihr Team. Kerstin Gnauck Stolpen - 20 - Nr. 4/2015 Feuerwehrball 2015 Als ersten kulturellen Höhepunkt 2015 lud die Feuerwehr alle Kameradinnen und Kameraden mit ihren Partnern und Gästen am 7. März 2015 zum jährlichen Feuerwehrball ins Erbgericht Langenwolmsdorf ein. Da es der Vorabend zum Internationalen Frauentag war, standen für alle Frauen Rosen auf den Tischen, damit dieser Tag mit einer kleinen Aufmerksamkeit gewürdigt werden konnte. Nach der Begrüßung durch den Wehrleiter wurde erst einmal das Büfett zur Stärkung gestürmt, bevor der gemütliche Teil mit Tanz und Unterhaltung den weiteren Verlauf des Abends bestimmten. Mit einer sehr humorvollen Einlage, die kein Auge trocken lies und alle Lachmuskeln aktivierte, war für sehr viel Stimmung unter den Gästen gesorgt. Musikwünsche konnten ganz individuell bestellt und abgetanzt werden. Wir freuen uns schon auf eine rege Beteiligung zum Feuerwehrball 2016 und werden dann wieder mit einem eigenen Programm für Stimmung sorgen. Ein Dankeschön an das Team vom Erbgericht Langenwolmsdorf. Kerstin Gnauck Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis 30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen am 29.04. am 19.04. am 25.04. am 19.04. am 20.04. am 23.04. am 20.04. am 11.04. am 07.04. am 25.04. am 23.04. am 28.04. Ideen und Unterstützung gefragt ... Am 20.06.2015 möchte der Dorf- und Heimatverein Helmsdorf e. V. wieder ein Kinderfest durchführen. Motto: „Die kleinen Landstreicher ... nicht nur von Helmsdorf“. Es soll natürlich wieder ein Fest für alle Kinder werden mit verschiedenen Spielmöglichkeiten, Unterhaltung (Kurzfilme der vergangenen Kinderfeste), Essen, Trinken, Basteln, Schminken, Floßfahrten usw. Leider können wir das nicht alles allein stemmen und so möchten wir Sie heute schon bitten, uns mit Ideen und praktischer Hilfe zu unterstützen. Alle, die uns bei diesem Vorhaben unterstützen möchten, melden sich bitte per mail: [email protected] oder mit formlosem Handzettel in unserem Briefkasten am Dorf- und Gemeindezentrum Helmsdorf oder persönlich bei einem unserer Mitglieder (soweit bekannt) bis 30.04.2015. Wir freuen uns über jede Hilfe, über jede Idee, über jeden selbstgebackenen Kuchen und auf ein schönes Fest für unser kostbarstes Gut, unsere Kleinen. Denn die brauchen wir dringend als unsere „Nachfolger“ in unserem schönen Helmsdorf. Hansjörg Schäfer i. A. des Dorf- und Heimatverein Helmsdorf e. V. Jubilare Frau Margarete Kretschmer Frau Herta Zumpe Herrn Werner Ackermann Frau Ursula Zinke Herrn Manfred Blut Frau Irmgard Peschta Herrn Adolf Opitz Frau Sophie Pietzsch Frau Gerda Willkommen Herrn Kurt Hohlfeld Herrn Kurt Gniech Herrn Peter Hartmann Der Dorf- und Heimatverein Helmsdorf e. V. informiert … zum 88. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 71. Geburtstag Uwe Steglich Carola Haschke BürgermeisterOrtschaftsrat Neuer Vorstand zur Jahreshauptversammlung gewählt ... Liebe Leserinnen und Leser des „Stolpner Anzeigers“, wenn Sie diese Zeilen lesen, ist die Jahreshauptversammlung am 27.03.2015, wo das Geschäftsjahr 2014 durch die Mitglieder „abgesegnet“ und der Vorstand entlastet wurde, bereits Vergangenheit. Der bisherige Vorstand wurde aber nicht nur für das letzte Geschäftsjahr, sondern für die gesamte letzte Legislaturperiode, sprich für die Arbeit der letzten 5 Jahre, entlastet. 2010 übernahm Gerd Mehnert die Vereinsführung vom amt. Vereinsvorsitzenden, Helfried Sauer mit einem relativ frischen Vorstands-Team. Reichlich 3 Jahre führte Gerd Mehnert mit den gewählten Vorständen den Verein, bevor er die Last der Führung vorzeitig im Frühjahr 2014 abgab; ... an Mario Ufer, der für die vergangenen 1,5 Jahre die Vereinsführung übernahm. Da der Redaktionsschluss ca. 10 Tage vor der Auslieferung des „Stolpner Anzeigers“, also vor der Jahreshauptversammlung und somit der Vorstandswahl liegt, ist das Ergebnis, wer also zum neugewählten Vorstand gehört, noch nicht bekannt .... Die Vereinsmitglieder und die geladenen Gäste der Jahreshauptversammlung, die diese Zeilen jetzt lesen, sind da schon schlauer. Lediglich ein Vereinsvorsitzender muss noch vom neuen Vorstand gekürt werden. Wer wird wohl so breite Schultern haben? Egal wie der Wahlausgang ist, dem „alten“ Vorstand gilt für die geleistete Arbeit ein besonders herzliches Dankeschön und den neugewählten Vorstandsmitgliedern der Wunsch für viel, viel Kraft. Wir alle wünschen uns, dass das kleine Pflänzchen, was sich zur letzten Kirmes 2014 durch die Zusammenarbeit mit den „Simson“-interessierten Jugendlichen, mit ihren Ideen und Initiativen auftat, vom neuen Vorstand weiter kräftig „gegossen bzw. gedüngt“ wird, letztlich nicht nur für unseren Verein, sondern für die kulturelle Bereicherung unseres Helmsdorf. Udo Liebold Nr. 4/2015 - 21 - Herzliche Einladung zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Lauterbach am 08.04.2015, um 19.30 Uhr, im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach. Der Ortschaftsrat Kindergarten - Nachrichten von der Kindertagesstätte „St. Martin“ in Lauterbach „April, April der weiß nicht was er will. Mal Regen und mal Sonnenschein ...“ Die Fastenzeit im Kindergarten ist nun zu Ende und mit einer Morgenandacht „Gründonnerstag“ leiten wir heute mit Pfarrer Albert die Osterzeit ein. Und egal wie das Aprilwetter ist, werden wir am 07.04., unsere Osternester suchen. Gleichzeitig möchten wir den fleißigen Eltern danken, die am 17.03. mit uns im Kindergarten Osternester gebastelt haben. Ihr habt dem Osterhasen viel Arbeit abgenommen. Danke! Und mit dem Osterhäschen kommt auch die Frühlingszeit. Alle Kinder, Eltern und Erzieherinnen freuen sich auf diese Zeit. Die ersten warmen Sonnenstrahlen - wir entdecken und beobachten, wie sich draußen alles verändert. Aus grau wird grün, alles beginnt zu wachsen und zu erblühen. Frühlingslieder wecken die Gemüter, alle lassen sich von „guter Laune“ anstecken und es zieht uns raus in die Natur. Gut so, sagen wir, denn wir haben in diesem Jahr einige Waldprojekte im Pfarrwald geplant. Das erste startet jetzt im April unter dem Motto: „Jedes Kind unseres Kindergartens „St. Martin“ pflanzt seinen eigenen Baum“ Stolpen Termine in eigener Sache: 21.04.2015 „Jedes Kind des Kindergartens „St. Martin“ pflanzt heute seinen eigenen Baum“ 24.04.2015 Morgenandacht mit Pfarrer Albert 30.04.2015 19.00 Uhr Auftritt der Kindergartenkinder zum alljährlichen Maibaumsetzen am Erbgericht Lauterbach „Lasst die Kinder zu mir kommen und stellt euch nicht gegen sie …“ Mit diesem Zitat von Jesus Christus ist zugleich die Arbeit unserer Kindertagesstätte „St. Martin“ in Lauterbach beschrieben. Unser Haus steht allen Kindern offen, unabhängig von zugehöriger Religion oder Weltanschauung. Dafür stehen die Grundwerte unserer Konzeption: Jeder Mensch ist ein gewolltes und geliebtes Menschenkind von Gott. Einmalig und originell, ausgestattet mit Begabungen und Fähigkeiten. Schwächen und Unvollkommenheiten gehören da genauso mit dazu. Diese „Einladung“ gilt für jedes Kind. Und wir achten im Tagesablauf darauf, dass niemand vereinnahmt oder genötigt wird. Es ist eine große Aufgabe, diese gegenseitige Achtung und Toleranz miteinander zu leben. In unserer christlichen Konzeption bemühen wir uns das in pädagogischen Umsetzungen wie Staunen, Respekt und Verantwortung für die uns umgebende (Um-)Welt = Schöpfung Gottes, bewusste Wahrnehmung des Menschen neben mir und seiner Wertschätzung, besonders auch Älteren gegenüber, die Freude des Teilens miteinander an Zeit, Ideen und materieller Dinge. Sich einander täglich zu begegnen und zusammen den Tag zu gestalten und zu feiern. In diesem Sinne spiegeln sich christliche Werte in unserem Haus und im Umgang miteinander wider und laden jedes Kind ganz herzlich ein, ohne es zu vereinnahmen. Der Anspruch: Ein offenes Haus, in einer einladenden und fröhlichen Gemeinschaft und so dem Leben immer zugewandt! W. Albert Pfarrer und Vorsitzender des Kirchenvorstandes der Kirchgemeinde Lauterbach-Oberottendorf Jubilare Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis 30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Frau Marianne Kretzschmar Frau Siglinde Winkler Frau Käthe Janich Frau Christine Fischer Frau Isolde Schneider am 27.04. zum 89. Geburtstag am 08.04. zum 83. Geburtstag am 17.04. zum 82. Geburtstag am 21.04. zum 73. Geburtstag am 29.04. zum 70. Geburtstag Uwe Steglich Rainer Lock BürgermeisterOrtsvorsteher Aber bevor jedes Kind seinen Baum pflanzen kann, gibt es ganz schön viel vorzubereiten. So muss der Waldboden vorbereitet werden, ein Zaun muss gebaut werden. Die Kinder lernen unsere heimischen Baumarten kennen und können sich ihren Wunschbaum aussuchen. Gemeinsam pflanzen wir dann die Bäume und pflegen sie dann regelmäßig. Besuchen Sie uns im Internet www.wittich.de Stolpen - 22 - Nr. 4/2015 Bericht zur OR-Sitzung vom Februar und März Einige Aufgaben des Bauhofes wurden inzwischen erledigt. So wurde der Dorfbach in der Mitte des Ortes beräumt und die abgestorbenen Äste der Eiche am Spritzenhaus wurden entfernt. Ebenso wurde der Unrat an der Kälberbrücke entfernt und einige Straßengräben mit dem Bagger geräumt. Einzelne kaputte Straßenlampen wurden von einer Fach- Firma ausgetauscht. Erfreulich ist, dass der Ortschaftsrat wieder einem Bauwilligen seine Zustimmung zum Bauantrag geben konnte. So können wir unsere Einwohnerzahl auch ohne neue Baugebiete steigern. Für die 48-h-Aktion der Jugendfeuerwehr ist die Gestaltung des Dorfplatzes gewählt worden, da die Geräte am Kinderspielplatz nächstes Jahr erneuert werden sollen. So diskutierten wir mit den Leitern der Jugendfeuerwehr über die Art und Weise der notwendigen Arbeiten am Dorfplatz. So muss Material besorgt und gewisse Vorarbeiten erledigt werden. Das Ergebnis kann man zu unserer nächsten Dorfbesichtigung mit dem Fahrrad am 04.05.2015 um 18 Uhr, zu der alle Einwohner wieder eingeladen sind, leider noch nicht begutachten. Aber bis Himmelfahrt sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Der Ortschaftsrat Einladung für die Lauterbacher Senioren Wir wünschen unseren Lauterbacher Senioren einen guten Start in den Frühling und laden alle zu unserem nächsten Seniorennachmittag am Mittwoch, dem 15. April 2015, um 15:00 Uhr, in das Gerätehaus der Feuerwehr Lauterbach recht herzlich ein. Liebe Senioren, meldet euch bitte bis zum 10.04.2015 bei Frau Karin Petschel, Tel. 035973 27959. Es grüßt euch herzlichst Eure Reni, die Wehrleitung und der Feuerwehr Förderverein von Lauterbach Jubilare Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis 30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Frau Irmgard Fasold Herrn Otto Grigat Frau Sonja Gröschel Frau Ingrid Fuchs Herrn Christof Gröschel Frau Monika Mihlan am 12.04. am 22.04. am 14.04. am 28.04. am 28.04. am 06.04. zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag Uwe Steglich Matthias Thierse BürgermeisterOrtsvorsteher Die nächste Ausgabe des „Stolpner Anzeigers“ erscheint am Donnerstag, dem 30. April 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Donnerstag, der 16. April 2015 Jagdgenossenschaft Lauterbach im Hauptamt der Stadtverwaltung, Frau Opitz. Am Donnerstag, dem 09.04.2015 wird die Jagdpacht der vergangenen 3 Jagdjahre zwischen 17 und 18 Uhr in der Feuerwehr Lauterbach ausgezahlt. Wir bitten um rege Beteiligung der Landeigentümer! Annahmeschluss für Werbeanzeigen ist Der Vorstand Dienstag, der 21. April 2015 bei Herrn Riedel, Anzeigenberater der Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Tel.: 03 59 71/5 31 07, Funk: 01 71/3 14 75 42. Nr. 4/2015 - 23 - Herzliche Einladung zum 5. Vereinsfest Freizeitreitverein RennersdorfNeudörfel e. V. am 25. und 26.04.2015 Der Freizeitreitverein Rennersdorf-Neudörfel e. V. lädt am 25. und 26. April zu seinem 5. Vereinsfest ein. Wir erwarten an diesen beiden Tagen ganz besondere Gäste. Es wird ein Wikingerlager errichtet. In Form von experimenteller Archäologie wird uns das Leben aus längst vergangener Wikingerzeit durch die Darsteller näher gebracht. Gezeigt wird Handwerk und am Sonntag eine Wikingerschlacht, bei der anschließend die anwesenden Kinder zum Zweikampf herausgefordert werden. Die Vereinsmitglieder haben für die Besucher, vor allem für die Kinder, ein abwechslungsreiches Programm vorbereitet: Hüpfburg, Kinderschminken, Losbude, Kleintierschau, Kutschfahrten, Reiten für Groß und Klein. Samstag, 25.04.2015 ab 14 Uhr Eröffnung durch die Minifunken des LKC Training der Wikinger 16 Uhr - Reiten durch die Zeit, Reitvorführung Sonntag, 26.04.2015 ab 11 Uhr Großes Handwerk der Wikinger 14 Uhr - Heilpädagogische Förderung, Therapeutisches Reiten Stefanie Wachs 15 Uhr - Schlacht der Wikinger An beiden Tagen ist für das leibliche Wohl in bewährter Form gesorgt. Jahreshauptversammlung der FF Rennersdorf-Neudörfel Der stellvertretende Wehrleiter Mario Jäger eröffnete die diesjährige Jahreshauptversammlung mit der Begrüßung aller Kameradinnen und Kameraden sowie der Gäste und gab dann einen kurzen Überblick über den Abend. Als erster Tagesordnungspunkt stand der Bericht des Wehrleiters, Kamerad Silvio Thierse, an. Er berichtete in seinem Jahresbericht über die Aktivitäten, Lehrgänge und Einsätze der Wehr im Jahr 2014. So wurde die FF Rennersdorf-Neudörfel 6mal durch die Rettungsleitstelle Dresden alarmiert. Dabei handelte es sich um zwei Fehlalarme, zwei Brände und um zwei Einsatzübungen der Löschgemeinschaft. So brannte es im Januar an der Helmsdorfer Str. und im September in der ehemaligen Jockelmühle in Rennersdorf-Neudörfel. Eine Kameradin und zwei Kameraden absolvierten erfolgreich einen Lehrgang auf Landkreisebene. Zwei weitere Kameraden waren zur Ausbildung auf der Landesfeuerwehrschule in Nardt, wo sie erfolgreich den Lehrgang „Gruppenführer“ abschlossen. Zum Ausbildungstag am 12.04. in Lauterbach nahmen wir mit 6 Kameraden teil. Mit Stand zum 31.12.2014 gehörten 41 Kameradinnen und Kameraden zur Wehr, die sich wie folgt aufteilen: 21 in der Aktiven Abteilung 9 in der Alters- und Ehrenabteilung 11 in der Jugendfeuerwehr Stolpen Beim traditionellen Maibaumsetzen hatten wir 2014 erstmals mit den „Grenzgängern“ aus Sebnitz eine Liveband zu Gast. Von den Einwohnern wurde diese sehr gut angenommen und so konnten wir bei Leckerem vom Grill und Fassbier in den Mai hinein feiern. Zur Sommersonnenwende fand Freitagabend wieder unser „Gaudiwettkampf“ der Feuerwehren statt. Sieger 2014 waren die Kameraden aus Langenwolmsdorf. Der Samstag stand ganz im Zeichen der Jugend. Beim Wettkampf um den Pokal des Bürgermeisters kämpften die Jugendfeuerwehren der Löschgemeinschaft Stolpen um den Sieg, den sich dann die Jugendfeuerwehr aus Stolpen sichern konnte. Ein Dank gilt den zahlreichen Helfern, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben. Am 02.08.2014 fand der Kameradschaftstag statt, an dem wir uns mit den Mitgliedern des Feuerwehrvereins und der Jugendfeuerwehr zu einer Kremserfahrt mit Start am Gerätehaus trafen. Dann ging es mit den Kremsern über Schmiedefeld, Bühlau und Lauterbach zur „Radeberger Höhe“, wo wir den Tag gemütlich ausklingen ließen. Im Oktober 2014 führten wir einen Dienst zur „Technischen Hilfe“ durch. Unser Weg führte uns nach Langenwolmsdorf zu Kfz-Richter. Dort konnten unsere Kameraden, die den Lehrgang „Technische Hilfe“ haben, ihr Wissen über die Rettung von eingeklemmten Personen vertiefen. Es stand ein Kleinwagen zum „Zerschneiden“ für uns bereit. Einen Dank auch an die Kameraden von Stolpen und Langenwolmsdorf für die Bereitstellung der Technik, sowie Herrn Richter für den bereitgestellten Wagen. Mit der Wintersonnenwende, die trotz miserablen Wetters gut besucht war, neigte sich das Jahr dem Ende entgegen. Nach dem Bericht des Wehrleiters, folgte der Jahresbericht der Jugendfeuerwehr. Dieser wurde von der Kameradin Fee Ufer verlesen. Sie berichtete den Anwesenden über die Ausbildung und die Aktivitäten der Jugendfeuerwehr. Unsere Jugendfeuerwehr folgte im Jahr 2014 auch wieder der Einladung der Kreisjugendfeuerwehr zum Kinotag und zur Winterwanderung. Des Weiteren besuchten unsere Jugendkameraden die Burg Stolpen. Beim Hoffest am Pensionsstall Nitzsche zeigten sie den Gästen ihr feuerwehrtechnisches Können. Zur 48h-Aktion, die vom Jugendring jedes Jahr organisiert wird, stand 2014 unter Anderem die Verschönerung einer Wanderhütte in der Buschmühle, sowie das Herrichten von Sitzbänken entlang der Straße zur Buschmühle an. Alle Vorhaben konnte die Jugendfeuerwehr mit ihren Helfern erfolgreich abschließen. Nach dem Bericht der Jugendfeuerwehr folgte nun das Grußwort des Bürgermeisters, Herrn Steglich. Er dankte allen Kameradinnen und Kameraden für ihre geleistete Arbeit im Jahr 2014 sowie der Jugendfeuerwehr für ihre gelungene 48h-Aktion. Er gab außerdem einen Ausblick auf Investitionen und Ereignisse für 2015. Zum Schluss seiner Rede wünschte er allen viel Erfolg für 2015 und wünschte uns einen schönen und geselligen Abend. Nun folgten noch kurze Wortmeldungen von unserem Stadtwehrleiter, Kamerad Detlef Hartig, und des Ortsvorstehers von Rennersdorf-Neudörfel, Herrn Matthias Thierse. Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung gab es folgende Beförderungen: zur Feuerwehrfrau befördert wurden die Kameradinnen Marie Ufer, Sina Ufer und Tina Menzel zum Hauptfeuerwehrmann befördert wurde der Kamerad Patrick Stars zum Hauptlöschmeister befördert wurden die Kameraden Mirko Mager und Rico Thierse zum Hauptbrandmeister befördert wurde Kamerad Manfred Milde Nach den beiden Jahresberichten und den Wortmeldungen, sowie den Beförderungen ließen wir den Abend beim gemeinsamen Abendessen ausklingen! Einen großen Dank möchten wir auch an unsere Familien richten, denn ohne ihre Unterstützung wäre unsere oftmals zeitintensive ehrenamtliche Arbeit nicht möglich. M. Schmitz Schriftführer Stolpen - 24 - Traditionelles Maibaumsetzen am Feuerwehrgerätehaus in Rennersdorf-Neudörfel Nr. 4/2015 Wir danken allen fleißigen „Häschen“ und Helfern für ihre Mithilfe und Unterstützung. Viola Thierse i. A. des Dorf- und Heimatvereins Das diesjährige Maibaumsetzen findet am Donnerstag, dem 30. April 2015, um 18 Uhr, am Feuerwehrgerätehaus statt. Die Kameradinnen und Kameraden vom Feuerwehrverein Rennersdorf-Neudörfel laden dazu alle Einwohner und Gäste, Jung und Alt recht herzlich ein. Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. An alle Senioren in Rennersdorf! Wir laden euch recht herzlich ein zum gemütlichen Kaffeetrinken ins Gemeindezentrum Rennersdorf. Wann: 23.04.2015, um 14:30 Uhr Es singt der „Frauenchor Polenz“ Euer Dorf- und Heimatverein Rennersdorf-Neudörfel Ganz stolz präsentieren Sari, Sophia, Julius, Richard, Hugo, Julian, Sven, Dawina und Paul ihre bemalten Ostereier. “Kinder, lasst uns Eier schmücken” Kinder, lasst uns Eier schmücken rot und gelb, grün und blau, einerlei, es wird entzücken, ein jeder komm‘ er her und schau. Ostergruß Alles Gute, nur das Beste gerade jetzt zum Osterfeste! Möge es vor allen Dingen Freude und Entspannung bringen! Linien zieh‘n wir zart und fein, da sitzt der Osterhase auf der Wiese, und das sollen seine Kinder sein, keine Eier sind so bunt wie diese! Viele glückliche Stunden im Kreise der Familie wünscht der Ortschaftsrat Heeselicht allen Einwohnern und Gästen. Und eh der Tag noch wird sich neigen, haben wir sie hübsch gereiht, und schon hängen sie an Zweigen. was ihr doch für Künstler seid! Ortschaftsrat Heeselicht Renate Tittel Manfred Kind Madeleine Richter Manfred Diehl Marlies Schäfer Allen Einwohnern wünschen wir ein sonniges und gesegnetes Osterfest und verweilen Sie beim Osterspaziergang ruhig einmal auf unserem Dorfplatz und bewundern Sie die vielen kleinen Kunstwerke am Osterbrunnen. Dorf und Heimatverein sowie der Ortschaftsrat Rennersdorf-Neudörfel Ostereier bemalen Nach dem milden Winter sehnen sich doch viele nach Sonne und Frühling. Unsere 1. Initiative in diesem Jahr fand am 20.03.2015 mit dem Bemalen der Ostereier statt. Dieser Tag brachte uns nicht nur Sonnenschein, sondern auch gleich noch die Sonnenfinsternis. So fanden sich viele Einwohner mit Elan zum Ostereier Anmalen im Gemeindezentrum ein. Mit großer Begeisterung gingen alle an die Arbeit. Der Kreativität waren keine Grenzen gesetzt und es entstanden 180 wunderschöne Ostereier für unseren Osterbrunnen. Auch den anwesenden Kindern, die mit ihren Muttis und Omis kamen, bereitete die Malerei viel Freude. Unsere älteste Malerin war Frau Heidel. Es entstanden wieder wunderschöne Kreationen. Ein gemeinsames Kaffeetrinken rundete den geselligen Nachmittag ab. Jubilare Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis 30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Herrn Arno Sahre Herrn Friedhold Wehner Herrn Konrad Haufe Frau Elfriede Umlauf Herrn Günter Müller am 12.04. zum 91. Geburtstag am 04.04. zum 86. Geburtstag am 29.04. zum 82. Geburtstag am 29.04. zum 82. Geburtstag am 23.04. zum 75. Geburtstag Uwe Steglich Renate Tittel BürgermeisterOrtsvorsteher Nr. 4/2015 - 25 - ... und es war wieder wunderschön! Heeselichter Kinderfasching Uns machte auch dieses Jahr wieder das Wetter beim Sammeln einen Strich durch die Rechnung, aber das hielt viele Kinder und Eltern nicht davon ab, am Vormittag sammeln zu gehen. Das freute uns sehr, ein großes Dankeschön nochmals dafür. Nachmittags sorgte wieder DJ Ingo für musikalische und kreative Unterhaltung. Es gab gesammelte Süßigkeiten, Kaffee und Kuchen, Pfannkuchen und Hot Dogs. Die Kinder hatten Spaß am Toben, Spielen, Tanzen und den kleinen Geschenken am Ende des Faschingsnachmittags. Dank geht an die Organisatoren, Unterstützer und Einwohner des Ortes, welche zu einem gelungenen Fest beitrugen. Claudia Wehner Unterm Baum im grünem Gras sitzt ein kleiner Osterhas! Putzt den Bart und spitzt das Ohr, macht ein Männchen, guckt hervor. Springt dann fort mit einem Satz und ein kleiner frecher Spatz schaut jetzt nach, was denn dort sei. Und was ist‘s? Ein Osterei! Wir wünschen allen Mitgliedern des Dorfverein Heeselicht e. V. ein friedliches und wunderschönes Osterfest sowie viel Spaß beim Osternestsuchen! Vorstand Dorfverein Heeselicht e. V. Ev.-Luth. Kirchgemeinde „Stolpener Land“ Monatsspruch April 2015 Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen! Matthäus 27,54 Gründonnerstag, 2. April 2015 19.00 Uhr Stolpen - Abendmahlsgottesdienst im „Betreuten Wohnen“ C.-S.-Senff-Str. 4 Karfreitag, 3. April 2015 10.00 Uhr Stolpen - Abendmahlsgottesdienst mit Kirchenchor 15.00 Uhr Langenwolmsdorf - Abendmahlsgottesdienst zur Sterbestunde Jesu Ostersonntag, 5. April 2015 10.30 Uhr Stolpen - Gottesdienst mit Posaunenchor 9:00 Uhr Altstadt - Gottesdienst mit Diakon Exner 10.30 Uhr Helmsdorf - Familiengottesdienst 9.00 Uhr Langenwolmsdorf - Familiengottesdienst Stolpen Ostermontag, 6. April 2015 9:30 Uhr Stadtkirche Stolpen - Gemeindewanderung Quasimodogeniti, 12. April 2015 10.00 Uhr Stolpen - Abendmahlsgottesdienst 8:30 Uhr Langenwolmsdorf - Abendmahlsgottesdienst Miserikordias Domini, 19. April 2015 11.00 Uhr Altstadt - Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden 25. April 2015 18:00 Uhr Langenwolmsdorf - Abendmahlsfeier der Konfirmanden Jubilate, 26. April 2015 10.00 Uhr Stolpen - Konfirmation Unsere Orgel darf nicht sterben Wir haben in unserer denkmalgeschützten Langenwolmsdorfer Kirche ein Kleinod, eine von Vater und Sohn Herbrig 1843/44 gebaute zweimanuale Orgel, die heute die größte in der Region erhaltene Herbrig-Orgel ist. Sie hat manch Ungemach überstanden und ist jetzt doch etwas in die Jahre gekommen. 2005 heißt es in einem Gutachten des OSV Andreas Kühn, Lommatzsch: „Das Instrument ist schätzungsweise zu 85 % original erhalten. Die Gemeinde hat … ein Denkmalinstrument und sollte es dementsprechend pflegen und erhalten.“ 2014 wird in einem erneuten Gutachten des OSV Hartmut Vetter, Sebnitz, der Orgel bestätigt: „Der Gesamtzustand ist erstaunlich gut; … war ich erstaunt, eine so klangfrische Orgel zu hören. Die 170 Jahre alte Orgel … stellt einen Schatz dar und ist unbedingt zu erhalten.“ Solide Handwerksarbeit der Herbrigs ist aber auch über hundert Jahre nicht von Bestand und muss saniert und restauriert werden, denn heute ächzt die Orgel schon mal oder es bleiben Töne hängen. Die Sanierung und Restaurierung einer Orgel, der „Königin der Instrumente“, kostet eine Menge Geld, von einer mittleren fünfstelligen Summe sprechen Gutachten. Diese Mittel können von der Kirchgemeinde allein nicht aufgebracht werden. Unsere Bitte geht deshalb an alle Einwohner von Langenwolmsdorf, an alle örtlichen Vereine, Einrichtungen, Betriebe und andere Interessenten, durch eine Spende einen kleinen oder großen Beitrag zur Erhaltung unseres Schatzes in der Kirche von Langenwolmsdorf zu leisten. Wir freuen uns über jeden Beitrag und sehen daran, dass die Erhaltung wertvollen Kulturgutes Ihnen nicht gleichgültig ist. Am 19.04.2015, 16 Uhr findet in der Langenwolmsdorfer Kirche ein Benefizkonzert statt. An der Orgel spielt Kantor Karl-Christian Henschke, Dresden. Bankverbindung: Kassenverwaltung Pirna IBAN: DE33 3506 0190 1617 2090 19 BIC: GENO DE D1 DKD Verwendungszweck: KG Stolpener Land, Orgel Langenwolmsdorf Karin König im Namen des Orgelausschusses Stolpen - 26 - Ev.-Luth. Kirchgemeinde LauterbachOberottendorf Nr. 4/2015 Samstag, 25. April 18.00 Uhr Abendmahlsfeier Sonntag, 26. April 10.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst in Lohmen Pfarrerin Brigitte Schleinitz: erreichen sie in Lohmen 03501 587387 Donnerstag, 02.04., Gründonnerstag 19:30 Uhr Tischabendmahl für die Gemeinde in Lauterbach Freitag, 03.04., Karfreitag 14:00 Uhr Andacht zum Sterbetag Jesu mit Abendmahl in Lauterbach Sonntag, 05.04., Ostersonntag 09:00 Uhr Festgottesdienst mit Osterspiel in Lauterbach Montag, 06.04., Ostermontag 10:00 Uhr Osterspaziergang mit Andacht ab Erbgericht Berthelsdorf Sonntag, 12.04., Quasimodogeniti 10:00 Uhr Gottesdienst - gestaltet von den Konfirmanden in Lauterbach 17.00 Uhr „Frühlingskonzert“ mit Tom Adler in Rückersdorf Sonntag, 19.04., Misericordias Domini 10:00 Uhr Gottesdienst zur Vorstellung der Konfirmanden mit Taufe in Bühlau 14:00 Uhr Predigtgottesdienst in Lauterbach Sonnabend, 25.04. 19:00 Uhr Tischabendmahl für die Konfirmanden, Eltern, Paten, Kirchvorsteher und die Gemeinde in Rückersdorf Sonntag, 26.04., Jubilate 10:00 Uhr Festgottesdienst zur Konfirmation für alle Kirchorte in Oberottendorf Zusammenkünfte Kinderkreis: 15:00 Uhr Lauterbach, Donnerstag, 16.04. und 30.04. Junge Gemeinde: 19:30 Uhr Lauterbach/Oberottend. Jeden Freitag in Lauterbach Gesprächskreis: 20:00 Uhr Lauterbach, Montag, 27.04. Offener Frauenkreis: (mit Kinderbetreuung) 09:00 - 11:15 Uhr Lauterbach, Mittwoch, 22.04. Frauendienst: 14:00 Uhr Lauterbach, Mittwoch, 29.04. Bibelstunde: 10:00 Uhr Lauterbach, Mittwoch, 15.04. und 29.04. Chorproben montags 19:00 Uhr nach Vereinbarung im Wechsel in Lauterbach/Oberottendorf! Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen Nachrichten der Philippuskirchgemeinde Wir laden Sie herzlich ein zu unseren Gottesdiensten in Stürza Karfreitag, 3. April 9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier Ostermontag, 6. April 10.00 Uhr Bläsergottesdienst Friedhofsverwaltung (Frau Steglich) im Pfarramt Lohmen, Dorfstraße 1, 01847 Lohmen Tel.: 03501 588032, Fax: 03501 571927 Dienstag 10.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 17.30 - 18.30 Uhr Freitag 10.00 - 12.00 Uhr Pfarrei „St. Gertrud“ Neustadt Kapelle „St. Michael“ Stolpen, Schützenhausstr. 4 Gründonnerstag - 02.04.2015 Stolpen 18.30 Uhr Hl. Messe vom letzten Abendmahl Karfreitag - 03.04.2015 Stolpen 15.00 Uhr Karfreitagsliturgie Karsamstag - 04.04.2015 Stolpen 20.00 Uhr Feier der Osternacht Ostersonntag - 05.04.2015 Stolpen 8.45 Uhr Hl. Messe Ostermontag - 06.04.2015 Stolpen 8.45 Uhr Hl. Messe 2. Sonntag der Osterzeit - 12.04.2015 Stolpen 8.45 Uhr Hl. Messe 3 Sonntag der Osterzeit - 19.04.2015 Stolpen 8.45 Uhr Hl. Messe 4. Sonntag der Osterzeit - 26.04.2015 Stolpen 8.45 Uhr Hl. Messe Messen an Werktagen: Stolpen Do., 9.00 Uhr Hl. Messe Beichtgelegenheit: Krankenbesuche: nach der Werktagsund Sonntagsmesse Hausbesuche nach Absprache Bitte achten Sie auf die wöchentlichen Vermeldungen, auch auf unserer Webseite. Wir wünschen allen ein gesegnetes Osterfest. Katholisches Pfarramt, Struvestr. 5, 01844 Neustadt Pfarrer Edward Wasowicz Pfarrbüro: Neustadt: Mi. und Fr., 17.00 - 18.00 Uhr Do., 10.00 - 12.00 Uhr Telefon: 03596 603380 Webseite: http://www.katholische-kirche-neustadt.info E-Mail: [email protected] Weitere Sonntagsmessen in der Pfarrei Samstag, 17.00 Uhr Pfarrkirche Neustadt Sonntag, 11.00 Uhr Pfarrkirche Neustadt 10.00 Uhr Kirche Kreuzerhöhung Sebnitz regional informiert Heimat- und Bürgerzeitungen hier steckt Ihre Heimat drin. www.wittich.de Wir laden Sie herzlich zu folgenden Gottesdiensten der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Lauterbach-Oberottendorf mit dem Kirchort Lauterbach ein: Nr. 4/2015 - 27 - Apothekenbereitschaftsdienst Die Dienst habenden Apotheken erfahren Sie wie folgt: ·www.aponet.de ·www.apotheken.de · 03501 49180 (Rettungsleitstelle) · 0800 0022833 (aus dem Festnetz) · 22833 (von Mobiltelefon) · Tageszeitung (SZ) · Notdienstkasten an jeder Apotheke Stolpen persönlichen Gespräch angeboten, bei Ihnen direkt zuhause installiert und kompetent erklärt und das nicht durch einfache Telefonwerbung!! Zudem betreuen wir unsere Kunden, die einen Hausnotrufvertrag abschließen, nicht aus der Ferne, sondern direkt vor Ort durch unsere ASB Sozialstationen in Neustadt, Stolpen und Hohnstein, sodass Sie auch bei einem Notfall rund um die Uhr einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe haben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns unter: Tel.: 03596 561-30 oder [email protected]. Ihr ASB OV Neustadt/Sa. e. V. Tierärztlicher Bereitschafts- und Notdienst Tierärztliche Klinik Stolpen, OT Rennersdorf-Neudörfel ständig dienstbereit Dr. Düring, 01833 Stolpen, OT Rennersdorf-Neudörfel, Alte Hauptstraße 15, Tel. 035973 2830 bzw. 0172 9472107, Fax 035973 28399 Müllentsorgung Restabfall 07.04.20.04. Papier08.04. Gelber Sack 15.04. 29.04. Bioabfall 10.04.23.04. In der Trauer nicht allein Trauercafé jetzt auch in Stolpen! Trauern ist ein langsames und schmerzliches Abschiednehmen von einem geliebten Menschen. Wenn Sie sich auf diesem Weg allein gelassen fühlen, möchten wir Sie gern, begleiten. Darum laden wir Sie mit anderen Trauernden herzlich zu einer Begegnung bei Kaffee und Kuchen ein. Dieses Angebot ist kostenfrei und offen für alle. Stolpen: GogelmoschHaus (im Erkerzimmer) Schafbergblick 1, 01833 Stolpen Datum: am 10.04.2015, immer jeden ersten Freitag im Monat von 15:00 bis 17:00 Uhr Neustadt: Beratungsraum vom Malteser Hilfsdienst e. V. Kirchplatz 2, 01844 Neustadt i. S. Datum: am 27.04.13, immer jeden letzten Montag im Monat von 15:00 bis 17:00 Uhr Auf Anfrage stehen wir Ihnen gern für Einzelgespräche zur Verfügung. Ansprechpartner: Carolin Konopke Telefon: 03596 5089705 Mobil: 0151 46134736 E-Mail: [email protected] Wichtiger Hinweis zum Hausnotruf vom ASB Neustadt! Vermehrt kommt es in letzter Zeit dazu, dass Bürgerinnen und Bürger unserer Region telefonisch von externen Unternehmen kontaktiert werden, um einen Hausnotrufvertrag abzuschließen. Der Vertrag wird Ihnen dann ohne ein umfassendes Beratungsgespräch (Antrag auf Kostenübernahme für Hausnotrufsystem bei der Pflegekasse) zur verbindlichen Unterschrift vorgelegt. Dabei werden Sie weder auf mögliche Konsequenzen hingewiesen, noch über alle Leistungen informiert, sollte es einmal zu einem Notfall kommen. Wir weisen Sie an dieser Stelle höflichst darauf hin, dass der ASB OV Neustadt/Sa. e. V. in keiner Weise mit diesen Anbietern in Zusammenhang steht. Unsere Angebote zum Hausnotruf werden durch einen Mitarbeiter unserer Sozialstation in einem Keine Ahnung von Steuern …? „Ich bin fast 18 und hab keine Ahnung von Steuern, Miete oder Versicherungen. Aber ich kann ‚ne Gedichtanalyse schreiben. In 4 Sprachen.“ Diese Kurznachricht einer Schülerin bei Twitter löste vor einigen Wochen eine rege Diskussion über Lerninhalte in Lehrplänen und die Vorbereitung der Schüler auf das „wirkliche“ Leben aus. Schüler, Eltern aber auch Lehrer und Politiker fühlten sich plötzlich herausgefordert. Nun mag die Meinung dieses Mädchens zugespitzt gewesen sein, aber im Kern stellte sie wichtige Fragen. Wie gut oder wie schlecht bereitet die Schule Kinder und Jugendliche heute auf das Leben vor? Kann und muss Schule überhaupt in der heutigen Zeit alle Forderungen, die an sie von unterschiedlichen Seiten herangetragen werden, erfüllen? Oder ist Bildung vielleicht doch mehr als die direkte Vorbereitung auf einen bestimmten Beruf. Dem wirklichen Leben etwas näher kommen … das versuchen nun schon seit 2010 die Schüler der 10. Klassen des GoetheGymnasiums in Sebnitz im Rahmen ihres Ökonomie - Unterrichts im Fach Gemeinschaftskunde. Unterstützt werden sie dabei durch die Steuerberatungskanzlei „Winkler & Partner“ in Sebnitz. Und so fand im Januar nun schon zum wiederholten Mal ein Schultag der 10. Klasse nicht im Goethe - Gymnasium, sondern in den Räumen der Kanzlei „Winkler & Partner“ im Gewerbegebiet Sebnitz statt. Eine Firma soll gegründet werden, so der Ansatz eines mehrstündigen Planspiels. Welche Entscheidungen sind zu treffen? Welche Chancen, aber auch Risiken ergeben sich aus meinem Handeln, und nicht zuletzt, welche Verantwortung trage ich als Unternehmer? Diese wichtigen Fragen werden aufgeworfen und beantwortet. Ergänzt wird dieses Planspiel mit Informationen zum Beruf des Steuerberaters und zur Arbeitsweise eines Unternehmens in Sebnitz. Am Ende steht für die beteiligten Schüler ein großer Wissensund Erfahrungszuwachs. Vielleicht erkennen sie auch, dass das, was die Schule von ihnen fordert und ihnen lehrt, manchmal nicht ganz so weit von der Wirklichkeit entfernt ist. Die Schülerinnen und Schüler bedanken sich herzlich bei den Mitarbeitern der Kanzlei „Winkler & Partner“ für die entgegengebrachte Aufmerksamkeit sowie die investierte Zeit und hoffen auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit. M. Forgber Stolpen - 28 - Preisträger im Heureka-Wettbewerb „Mensch und Natur 2014“ ausgezeichnet Erstmals beteiligten sich im November 2014 Schüler der sechsten und achten Klassen des Goethe-Gymnasiums Sebnitz am bundesweiten Wettbewerb „Mensch und Natur“. In 45 Minuten mussten 45 Multiple-Choise-Fragen aus dem Bereich Naturwissenschaften beantwortet werden. Die Auswertung dauerte zwar etwas lange, aber vorige Woche konnten wir endlich allen Schülern ihre Teilnehmerurkunden sowie kleine Anerkennungspreise überreichen. Besonders erfreulich war, dass wir vor allem in den 8. Klassen einige Preisträger verzeichnen konnten. Einen hervorragenden 2. Platz im Bundeswettbewerb der 8. Klassen erreichte mit 172 Punkten Josefine Müller. Dominik Thieme belegte einen ersten Platz im Landeswettbewerb und Erik Rötschke kann sich über eine dritten Platz im Landeswettbewerb freuen. Die Sieger in den jeweiligen Klassenstufen erhielten ebenfalls Preise: Klasse 8: 1. Platz - Moritz Lißner 2. Platz - Lara Schneider, Florian Hache 3. Platz - Paul Löser Klasse 6: 1. Platz - Julius Jung 2. Platz - Hendrik Schiller, Toni Häntzsche 3. Platz - Lukas Marx Herzlichen Glückwunsch allen Preisträgern! Am 22.04.2015 wird der zweite Teil des Wettbewerbs „Weltkunde 2015“ stattfinden. Die Anmeldungen laufen derzeit. Hoffen wir auf weitere Preisträger! Karin Eschner Nr. 4/2015 Schülerwettbewerb fand großes Interesse Am 10.03. war es wieder so weit: Die Debattierglocken läuteten am Goethe-Gymnasium in Sebnitz den Wettbewerb „Jugend debattiert“ des Regionalverbundes Ostsachsen ein. Schon zu den Qualifikationsrunden am Vormittag verfolgten eine Reihe von Gästen die Debatten zu Themen wie: „Soll ein Umweltpfand für Mobiltelefone eingeführt werden?“ oder „Sollen Lehrer verpflichtet werden, aktuell politische Themen in ihren Unterricht aufzunehmen?“ Angeregt durch die gute Debattenkultur der Teilnehmer wurden in der Beratungszeit der Jury die Diskussionen auf den Gängen weitergeführt. Beeindruckt waren die als Gäste anwesenden Vertreter der Stadträte, die Bürgermeister von Stolpen, Sebnitz und Bad Schandau und die Vertreterin des Landratsamtes Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und der Vertreter der SBA Bautzen sowie der Kooperationspartner aus Liberec und Prag von den Leistungen der Schüler beider Altersgruppen. Gestärkt durch das Catering der Schülerinnen des Jahrgangs 11 ging es dann im nett eingerichteten Ratssaal der Großen Kreisstadt Sebnitz weiter mit den Finalrunden in beiden Altersgruppen. Auch hier überzeugten die jeweils vier Finalisten aus allen drei Schulen des Regionalverbundes Ostsachsen mit guter Sachkenntnis und Überzeugungskraft zu den Themen: „Sollen in unseren Städten und Gemeinden gekennzeichnete Freiflächen für das Sprayen von Graffitis zur Verfügung gestellt werden?“ und „Sollen Bürger dazu verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen an öffentlichen Städte- und Gemeinderatssitzungen teilzunehmen?“ Auch wenn nur vier der 20 Debattanten sich für den Landeswettbewerb qualifizieren konnten, gingen alle mit einem großen Zuwachs an Erfahrungen nach diesem anstrengenden Tag nach Hause. Unserer Vertreterin Paula Wötzel aus der Klasse 9/2 wünschen wir für die nächsten Runden viel Erfolg. Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die auf vielfältige Weise zum Gelingen dieses Wettbewerbstages beigetragen haben. Anke May Regionalverbundkoordinatorin Heurekapreisträger Klasse 8 Sekundarstufe I Heurekapreisträger Klasse 6 Sekundarstufe II Nr. 4/2015 - 29 - Durch des Frühlings holden, belebenden Blick (Goethe) Diesen Vers aus dem „Osterspaziergang“ hörten die Zuschauer des Rezitatoren- und Talentewettbewerbs des Goethe-Gymnasiums Sebnitz neben anderen lyrischen Zeilen gleich mehrmals. Die jungen Künstler trafen sich am 18. März im Sebnitzer Kunstblumen- und Heimatmuseum „Prof. Alfred Meiche“ und boten abwechselnd Lyrik und Musikstücke dar. Neben Johann Wolfgang von Goethes Gedichten waren u.a. auch Balladen von Theodor Fontane und Adelbert Chamisso zu hören. Streng bewertete die Jury aus Lehrern und Schülern z. B. Textsicherheit, Betonung und Gestik. Alle Rezitatoren waren gut vorbereitet und bemühten sich redlich. Anna Strauch holte den ersten Platz bei den siebten Klassen und Hans Päprer war der Sieger der achten Klassen. Die Platzierten erhielten Urkunden und Büchergutscheine. Die Instrumentenvielfalt unserer teilnehmenden Musiker überraschte das Publikum. Geige, Klavier, Gitarre und Kornett wurden gespielt, auch eine Sängerin, die sich am Klavier begleitete, war zu hören. Diese Künstler wurden mit Prädikaten bewertet und ausgezeichnet. Eliane Steindorf mit ihrer Geige und Ronja Seifert mit Klavier und Gesang erhielten ein „Ausgezeichnet“. Ein großes Dankeschön ging an alle Beteiligten für ihren Mut, vor Publikum ihr Können zu zeigen. Zum Frühlingskonzert am 16. April im Gymnasium sehen und hören wir die Sieger wieder. R. Schöne Der Kreissportbund Sächsische SchweizOsterzgebirge e. V. informiert „Joker im Ehrenamt“ 2015 Mit dem “Joker im Ehrenamt“ werden auch 2015 Bürgerinnen und Bürger geehrt, die sich durch langjährige und besonders herausragende ehrenamtliche Tätigkeit in der Sport- bzw. in der Sportjugendarbeit verdient gemacht haben. Deshalb möchte Sachsens Innenminister, Herr Markus Ulbig, am 28. August 2015 in Dresden das Engagement der Ehrenamtlichen im Sport im Rahmen einer Festveranstaltung würdigen. Diese besondere Auszeichnung wird in diesem Jahr bereits zum 20. Mal verliehen. Es sollen Ehrenamtliche geehrt werden, die • als langjährige Aktive mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für das Gemeinwohl unverzichtbar geworden sind • durch ihren Ideenreichtum dem Ehrenamt neue, nachhaltige Impulse verliehen haben. Außerdem wird besonderes Engagement von Ehrenamtlichen, die • den Prozess der Inklusion im Sport für Menschen mit Behinderungen maßgeblich in Gang gesetzt haben • die Integration von Asylbewerbern und Migranten in Sportvereine mit besonders positivem Ergebnis gestaltet haben, ein herausragendes Auswahlkriterium darstellen. Stolpen Die Vereine können ihre Vorschläge bis zum 30. April 2015 an den Kreissportbund bzw. die Sportjugend schicken. Für die Vorschläge in der Sportjugendarbeit ist eine Altersgrenze von 30 Jahren festgelegt. Die Auszeichnungsanträge sind im Downloadbereich unter www.kreissportbund.net hinterlegt. Aus unserem Landkreis wurden in den vergangenen 19 Jahren bisher 52 Sportfreundinnen und Sportfreunde mit dem „Joker im Ehrenamt“ ausgezeichnet. Wolfgang Vogt Medienbeauftragter Sächsisches Frauennetzwerk RegioChance e. V. im Landkreis aktiv Unternehmerinnen aus dem Landkreis können sich unter www.regiochance.de informieren In kleiner Runde trafen sich am 25. Februar 2015 die Vorsitzenden des Vereins RegioChance e. V. mit interessierten Pirnaer Frauen. Bei ihrem ersten Treffen im Landkreis stellte die Vorsitzende Birgit Leser ihren Verein, seine Geschichte und die Zukunftsvisionen vor: Er ist eine Kooperations- und Kommunikationsplattform für Unternehmerinnen, Existenzgründerinnen und Frauen in Führungspositionen unterschiedlichster Branchen. Es ist das erklärte Ziel, die Stärken und Kompetenzen der Frauen vor Ort zu bündeln und so einen Mehrwert für alle zu schaffen. Grundlage hierfür ist ein aktives Netzwerk interessierter Frauen, um im gemeinsamen Wissens- und Erfahrungsaustausch individuelle Problemlösungen zu entwickeln. „Im ländlichen Raum Netzwerke aufzubauen und zu pflegen ist für eine erfolgreiche Unternehmerschaft sehr wichtig. Die Unternehmerinnen eröffnen sich so Wege der besseren Zusammenarbeit untereinander und finden schneller Anlaufpunkte bei fachlichen Problemstellungen.“ unterstreicht die Gelichstellungsbeauftragte Teresa Schubert die positiven Effekte. Derzeitig treffen sich die Mitglieder einmal im Monat in Dresden sowie aller zwei Monate in Bautzen. Thematisch wird bei jedem Treffen Interessantes und Wissenswertes rund um Selbstständigkeit und Unternehmerschaft aufgegriffen. Alltägliche Themen wie Fördermöglichkeiten oder Weiterbildungschancen werden ergänzt durch außergewöhnliche Inhalte wie Stilberatung oder Tipps für ein gelungenes Auftreten. Nach eigener Aussage ist die gemeinsame Zeit durch Individualität, Offenheit und Verständnis geprägt. Diese Treffen soll es demnächst auch in Pirna und Freital geben. Interessierte Unternehmerinnen aus dem Landkreis können sich gern unter www.regiochance.de informieren und Kontakt aufnehmen, um weitere Details zu erfahren. Birgit Leser RegioChance e. V. Stolpen - 30 - 15 Jahre Seniorenheim Stolpen Aus diesem Anlass möchte sich die Gruppe der Gäste, die das Mittagessen im Heim einnehmen, für die Fürsorge bedanken. Schon am Eingang wird man mit einem farbenfrohen Wandbild von Stolpen begrüßt. Der Täubrich futtert da schon. Der Speisesaal ist sehr hell, die Fensterfassade voll verglast und mit einem schönen Blick in die Landschaft kann man das Mittagessen voll genießen. Es gibt immer zwei Essen zur Auswahl. Es ist immer frisch, liebevoll gekocht und wird seniorengerecht dargereicht. Auch an den Wochenenden ist es möglich, im Heim zu essen. Die Tische sind immer geschmackvoll mit echten Blumen und der Jahreszeit entsprechend geschmückt. Das Personal geht immer auf die Sonderwünsche der Gäste ein. Wer Probleme mit dem Stolpner Berg hat, kann das Essen auf Rädern bestellen. Aus diesem Grund noch einmal ein großes Dankeschön an das Team des Seniorenheimes. Willy Witke Im Namen aller Essensgäste Neu!! Initiative „Sternenelternträume“ Wir treffen uns das erste Mal am 10.04.2015, 17.00 Uhr, im Krankenhaus Pirna, Rezeption, Struppener Str. 13, 01796 Pirna! Unser Thema wird im Wesentlichen der Austausch sein, aber auch Informatives soll einfließen. Wir wollen uns stützen, trösten und beistehen. Es sind Sterneneltern, Angehörige und Mitfühlende herzlich willkommen. Weitere Informationen über Susann Tittel: 0172 9515244 oder die KISS 03501 582713 Bürgerhilfe Sachsen e. V. Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) Nr. 4/2015 Lions Club Sebnitz Lions Club Sebnitz übergibt erneut gebrauchte Brillen an den Lions Club Weinböhla Bereits im Sommer 2013 und Anfang des Jahres 2014 berichtete der Lions Club Sebnitz von der wiederauflebenden Hilfsaktion, alte, ausrangierte Brillen zu sammeln. Diese Brillen werden gereinigt und vermessen und werden in den ärmsten Regionen unserer Erde an hilfsbedürftige Menschen für etwas mehr Lebensqualität verteilt. Der Lions Club Sebnitz hat einen Partnerclub, den Lions Club Weinböhla, gefunden, der die Brillen durch persönliche Kontakte zu einer Augenärztin in Südafrika versendet oder wie im letzten Jahr sogar persönlich übergeben hat. Anfang 2014 konnten wir ca. 500 Brillen übergeben. Mitte März 2015 war es nun wieder so weit. Diesmal sind über 800 Brillen zusammengekommen. Wir freuen uns sehr über dieses wunderbare Ergebnis und möchten uns bei allen Beteiligten für die rege Unterstützung bedanken. Jahreshauptversammlung vom Lions Hilfswerk Sebnitz e. V. und Wahl des neuen Vorstandes Am 20. März 2015 findet im Rahmen der Mitgliederversammlung die Jahreshauptversammlung vom Lions Hilfswerk Sebnitz e. V. statt. Hier wird neben dem Kassenbericht Bilanz gezogen zu unseren stattgefundenen Aktivitäten im Jahre 2014. Beispielgebend zu vielen anderen Unterstützungen sind der Lions Adventskalender mit der Hilfe für die Bergwacht Sächsische Schweiz oder die Finanzierung eines geeigneten Fahrzeuges für eine Familie in unserer Region, um ihr schwerbehindertes Kind besser zu transportieren, zu nennen. Ebenfalls am 20. März 2015 wird nach unserer Satzung jedes Jahr zur Mitgliederversammlung ein neuer Präsident und Vizepräsident gewählt. Die anderen Vorstandsfunktionen können, müssen aber nicht jährlich neu besetzt werden. Der neue Vorstand nimmt dem 1. Juli 2015 seine Tätigkeit auf (das Lionsjahr beginnt am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres). Matthias Mews Der Ski Club Rugiswalde Informiert Ein Stolpener wird Sachsenmeister Bei nicht ganz so guten Bedingungen fand am Sonntag, dem 15. März 2015 in Oberwiesenthal das Finale des sächsischen Skitty Cup‘s statt. Der Skitty Cup ist die Rennserie für die 5 bis 10 jährigen Nachwuchssportler in der Disziplin Ski Alpin. Für die Gesamtwertung 2014/15 waren zwischen September 2014 und März 2015 ein Athletik-, ein Inlinerund acht Skiwettkämpfe zu absolvieren. Mit 55 Punkten Vorsprung in der Saisonwertung errang Diego Binder aus Stolpen den 1. Platz in der AK U8 männlich und konnte das Gelbe Trikot für den Gesamtsieger in Empfang nehmen und ist somit der neue Sachsenmeister in dieser Altersklasse. Seine Mannschaftskameraden Marius Kahl belegte Rang 5, Ole Richter Platz 8, bei den Mädchen errang Julia Adler Platz 2 in der AK U8 Gesamtwertung. Aber auch alle anderen Kinder des SC Rugiswalde haben in diesem Winter konstant gute Ergebnisse eingefahren und haben gezeigt, dass sie zu den besten jungen Skifahrern Sachsens gehören. Dadurch erreichte das Skitty-Team des Skiclubs in der Mannschaftswertung erneut den 2. Platz und setzte sich wieder gegen die starke Konkurrenz aus dem Erzgebirge und dem Vogtland durch. Thomas Keimling - 31 - Informationen aus dem Forstbezirk Neustadt Motorkettensägenkurse für Waldbesitzer Auch dieses Jahr organisiert der Forstbezirk Neustadt wieder 2-tägige Kurse zum Umgang mit der Motorkettensäge. Die Lehrgänge finden in der Maschinenstation des Staatsbetriebes Sachsenforst, Breite Heide 3 in 01824 Königstein/Leupoldishain an folgenden Terminen statt: 20./21.04.2015 29./30.05.2015 17./18.07.2015 28./29.08.2015 In den Kursen wird am ersten Tag theoretisches Wissen vermittelt, am zweiten Tag folgt dann der praktische Teil. Diese Schulungen werden für private Waldbesitzer des Forstbezirkes Neustadt angeboten und sind für diese kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist pro Kurs auf 8 Teilnehmer begrenzt. Teilnahmevoraussetzung ist die Mitgliedschaft als Waldbesitzer bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Darüber hinaus kann einmalig eine vom Waldbesitzer beauftragte Person zum Lehrgang angemeldet werden. Das Antragsformular steht im Forstbezirk Neustadt zur Verfügung. Außerdem ist ein aktueller Beitragsnachweis zur SVLFG in Kopie beizubringen. Interessenten melden sich bitte zu o. g. Terminen bis 02.04.2015 im Forstbezirk Neustadt an. Eine schriftliche Einladung folgt durch den Forstbezirk. Jörg Fasold Sachbearbeiter Forstförderung/Privat- und Körperschaftswald Neue Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) in Kraft Antragsstichtag für Fördermittel 2015/2016 ist der 30. April Die Förderrichtlinie WuF/2014 ist am 14. Januar im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht worden und steht nun mit zusätzlichen Informationen und Antragsformularen im Internet zur Verfügung. Die neue Richtlinie führt Bewährtes fort, setzt aber auch neue Akzente und besteht je nach Finanzierungsquelle aus zwei Teilen. In Teil 1 (ELER-Mittel/EU) werden Forstwege/ Holzlagerplätze, Anlagen zur Waldbrandüberwachung, der Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten sowie die Verjüngung natürlicher gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten und die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen gefördert. Der Teil 2 regelt die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (Zuschüsse für besitzübergreifende Holzvermarktung und für Waldpflegeverträge) als auch wieder die Erstaufforstung und wird aus Mitteln der GAK/Bund finanziert. Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen ist in der neuen Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) geregelt, wobei die Antragstellung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) erfolgt. Förderanträge können private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie deren Zusammenschlüsse stellen. Anträge für Vorhaben, die in den Jahren 2015 und 2016 bewilligt und ausgeführt werden sollen, sind bis spätestens 30. April 2015 an die Außenstelle Bautzen des Sachsenforst (Obere Forstbehörde) zu stellen! Unter folgender Internetadresse sind die Antragsaufrufe und -unterlagen veröffentlicht: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm Stolpen Zu Fragen der Waldbewirtschaftung und zur forstlichen Förderung ist der örtliche Revierförster oder Sachbearbeiter Forstförderung/Privat- u. Körperschaftswald erster Ansprechpartner bei Sachsenforst. Jörg Fasold Sachbearbeiter Forstförderung/Privat- und Körperschaftswald Naturmarkt in Struppen und Hoffest der Agrarproduktion „Am Bärenstein“ e. G. Samstag, 25. April 2015 10.00 - 17.00 Uhr in Struppen, am Landschlachthof Bauernmarkt mit regionalen Spezialitäten aus Landwirtschaft und Handwerk - Direkt vom Erzeuger! Verkauf, Vorführung, Verkostung ganztägiges Rahmenprogramm • 10 und 14 Uhr Vorführung Fleischzerlegung - Wurstproduktion • 11 bis 12 Uhr Jugendjazzorchester der Musikschule • 14 bis 16 Uhrfiddle-folk-family - Irische Volksmusik • 16 Uhr Verlosung eines Gutscheines für eine Familienkarte auf die Festung Königstein ganztägig: Historische Traktorenausstellung mit der Firma Scheinert • Betriebsführungen im Schlachthof • Rundfahrt durch den neuen Milchhof • Jagdtrophäenausstellung • Spielen und Basteln für Kinder und Erwachsene • Ochsengespann mit Zebu-Rindern zum Mitfahren • Strohrutsche Tiere zum Anfassen (Schwein, Kalb, Pony, Alpaka, Kaninchen) Es lädt ein: Agrarproduktion „Am Bärenstein“ Struppen e. G. Ideen in Druck Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region. www.wittich.de Nr. 4/2015
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