Stolpner Anzeiger 04/2015

Stolpner
Anzeiger
Amtsblatt der Stadt Stolpen
mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht
Jahrgang 26
Donnerstag, den 2. April 2015
Nummer 4
1. Symbolischer Spatenstich
zur Erweiterung und
Modernisierung
der Schulsporthalle Stolpen
Wolfgang Horn und Marvin Petau 2. Platz beim Regionalwettbewerb
„Jugend forscht“
Stolpen
-2-
Nr. 4/2015
Allgemeine Informationen
Wichtige Rufnummern - Informationen
Notrufnummern
Polizei110
Feuerwehr und Rettungsdienst
112
Rettungsleitstelle:
0351 501210
Polizeirevier Sebnitz
035971 850
Stadtverwaltung Stolpen
E-Mail: [email protected]
Telefax: 035973 28025
Telefon: 035973/
Bürgermeister280-40
Sekretariat280-40
Standesamt280-11
Meldestelle280-14
Hauptamt280-10
Soziales280-12
Gewerbeamt280-24
Ordnungsamt280-26
Rechnungsamt280-20
Kasse280-22
Bauamt280-15
Bauhof26560
Ärzte/Zahnärzte
Arztpraxis Dr. Lehm
Arztpraxis Rasche
Arztpraxis Kanin
26336
26376
26377
Kinderarztpraxis
Dr. Autenrieth
63828
Zahnarztpraxis Dr. Boden
Zahnarztpraxis Dr. Böhmer
24122
26435
Apotheke
Montag - Freitag
Samstag
Kindertagesstätten
Kita „Stolpener Burggeister“ Stolpen
Kita „Amselnest“ Stolpen Kita „Kleine Weltentdecker“ Stolpen
Kita „Schlumpfenland“ Langenwolmsdorf
Kita „Sankt Martin“ Lauterbach
Sprechzeiten der Verwaltung
Montag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
und
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
und
13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Schulen
Grundschule Stolpen
Grundschule Langenwolmsdorf
Oberschule Stolpen
Sprechzeiten des Bürgermeisters
Dienstag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
und
13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
(nach vorheriger Anmeldung unter 280-40)
Kirchen, Pfarrämter
Evangelisch-Lutherische Kirche
„Stolpener Land“
Evangelisch-Lutherische Kirche
Lauterbach-Oberottendorf
Römisch-Katholische Kirche
Stolpen über Pfarramt Neustadt
Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“
E-Mail: [email protected]
Telefax: 035973 612-18
Telefon: 035973/
Verwaltung/Zentrale612-0
Gebührenstelle612-14
Sprechzeiten
Dienstag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
und
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
und
14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Bereitschaft
Wasserversorgung
0172 3743033
0172 3743035
Abwasserentsorgung
(WASS GmbH)
0172 3702641
Gasversorgung
0180 2787901
Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/
Sammelgruben: Wasserversorgung Bischofswerda GmbH
03594 777-0 (Notdienst 0173 3979697)
Forstrevier
Forstbetrieb Neustadt,
Revierleiter Herr Fleischer
Telefon: 03596 585729
Soziales
ASB-Sozialstation
VS-Altenpflegeheim
Burg Stolpen
täglich (witterungsbedingt)
035973 24830
8.00 - 18.00 Uhr
8.00 - 12.00 Uhr
26610
26625
646287
26272
26407
035973 6201-20
035973 26383
035973 6201-10
035973 24109
035973 630
035973 26409
035973 26412
03596 603380
035973 23410
10.00 - 16.00 Uhr
Stadtmuseum
geschlossen
E-Mail: [email protected]
Bibliothek
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
035973 29026
14.00 - 18.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.30 Uhr
Tourist-Information
E-Mail: [email protected]
Telefon
Telefax
035973 27313
035973 24438
Friedensrichterin
Frau Petau
Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr
035973 63889
0174 9564465
Nr. 4/2015
-3-
Öffentliche Bekanntmachung der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr
2015
Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat mit
Bescheid vom 17. März 2015 den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 82 Abs. 2 SächsGemO genehmigt.
Haushaltssatzung
Stadt Stolpen
für das Haushaltsjahr 2015
Stolpen
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
6.812.300,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
6.906.100,00 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus
laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo
der Gesamtbeträge der
Einzahlungen und Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf
-93.800,00 EUR
-
-
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
2.237.000,00 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
3.574.000,00 EUR
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-1.337.000,00 EUR
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, der die für die
Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Eigebnishaushalt mit dem
-
Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag
als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag aus laufender
Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
- 1.430.800,00 EUR
-
-
-
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
auf
7.123.800,00 EUR
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
auf
7.905.500,00 EUR
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen (ordentliches Ergebnis)
auf
-781.700,00 EUR
-
-
-
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
1.555.000,00 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
220.000,00 EUR
Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
1.335.000,00 EUR
-
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren auf
0,00 EUR
Saldo aus den ordentlichen Erträgen und
Aufwendungen einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des ordentlichen
Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes
ordentliches Ergebnis) auf
-781.700,00 EUR
-
-
-
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf
285.000,00 EUR
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
auf
75.400,00 EUR
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen
und Aufwendungen (Sonderergebnis)
auf
209.600,00 EUR
-
-
Betrag der veranschlagten Abdeckung von
Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus
Vorjahren auf
0,00 EUR
Saldo aus den außerordentlichen Erträgen
und Aufwendungen einschließlich der
Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses
aus Vorjahren (veranschlagtes Sonderergebnis)
auf
209.600,00 EUR
-
-
-
Gesamtbetrag des veranschlagten
ordentlichen Ergebnisses auf
Gesamtbetrag des veranschlagten
Sonderergebnisses auf
Gesamtergebnis auf
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der
Gemeinderat in der Sitzung am 21.01.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
-781.700,00 EUR
209,600,00 EUR
-572.100,00 EUR
- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder
-fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
als Änderung des Finanzmittelbestands
auf
-95.800,00 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 1.555.000,00 EUR
festgesetzt.
§3
per Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
zur Leistung von Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen
der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
0,00 EUR
festgesetzt
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur
rechtzeitigen Leistung vor Auszahlungen
in Anspruch genommen werden darf, wird
auf
1.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) auf
290,00 v.H.
Stolpen
-4-
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
Gewerbesteuer auf
395,00 v.H.
390,00 v.H.
§6
Weitere Festsetzungen:
Stadt Stolpen, den 18.03.2015
Steglich
Bürgermeister
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustandegekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer
Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht
worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind
nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung
auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung
von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen
hingewiesen worden ist.
Öffentliche Auslegung
der Haushaltssatzung der Stadt Stolpen
für das Haushaltsjahr 2015
Gemäß § 76 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
wird der Haushaltsplan 2015 der Stadt Stolpen ab Dienstag,
dem 7. April 2015 für die Dauer von einer Woche in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, Zimmer 02, zu folgenden Zeiten
öffentlich ausgelegt.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Steglich
Bürgermeister
9.00 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
9.00 - 12.00 Uhr
Nr. 4/2015
2. Änderungssatzung
zur Satzung über die Entsorgung
des Klärschlamms aus Kläranlagen
und des Abwassers aus Sammelgruben
(EKS) vom 23.04.2008
Auf der Grundlage des § 50 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.07.2013 (SächsGVBl. S. 503) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234), der §§ 4, 14 und 124
der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146) - zuletzt geändert durch Ge-setz vom 02.04.2014
(SächsGVBl. S. 234), den §§ 46 und 53 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 196),
den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822) und den §§ 4 Abs. 6
und 8 Abs. 2 Bst. a der Verbandssatzung (VS) vom 19.06.2008
- zuletzt geändert durch Satzung vom 14.03.2011 hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckver-bandes „Mittlere Wesenitz“ am 28.01.2015 folgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Klärschlamms
aus Kläranlagen und des Abwassers aus Sammelgruben vom
23.04.2008 beschlossen:
§1
Änderung des § 11 Abs. 1 EKS
In § 11 Abs. 1 werden die bestehenden Gebührensätze durch
folgende neue Gebührensätze ersetzt:
a) für Klärschlamm aus Kläranlagen pro cbm
b) für Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben
pro cbm
31,94 EUR,
18,14 EUR.
§2
Änderung des § 11 Abs. 2 EKS
In § 11 Abs. 2 werden die bestehenden Gebührensätze für Nebenleistungen durch folgende neue Gebührensätze ersetzt:
a) für Mehrlängen an Saugschlauch über 20 m zusätzlich zur
Gebühr nach Absatz 1
pro 5-Meter-Schlauchlänge
2,98 EUR,
b) für eine vom Verpflichteten zu vertretende vergebliche Anfahrt
71,40 EUR,
c) für die grundhafte Reinigung der ersten 6 cbm Anlagenvolumen zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1
pro Anlage
178,50 EUR,
d) für die grundhafte Reinigung jedes weiteren cbm Anlagenvolumens über 6 cbm hinaus zusätzlich zur Gebühr nach Buchstabe pro cbm
9,52 EUR,
e) für den Einsatz eines kleinen Saugfahrzeuges (Fassungsvermögen 5 cbm) zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1 pro Anfahrt
23,80 EUR.
f) für Notdienst werktags zusätzlich zur Gebühr nach Absatz 1
pro Anfahrt
89,25 EUR,
g) für Notdienst samstags ab 13:00 Uhr sowie sonn- und feiertags zusätzlich zur Gebühr nach
Absatz 1 pro Anfahrt
107,10 EUR,
Nr. 4/2015
-5-
§3
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Satzungsbestimmungen, soweit sie
durch diese Satzung geändert, ersetzt oder aufgehoben werden, außer Kraft.
Stolpen, den 28.01.2015
SteglichDienstsiegel
Verbandsvorsitzender
Hinweise nach § 4 Abs. 4 SächsGemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formfehlern zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigungen dieser Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigungen oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 21 Abs. 3 i. V.
mit 56 Abs. 3 SächsKomZG wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet
hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 oder 3 gelten gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die
Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen worden ist.
Stolpen, den 28.01.2015
SteglichDienstsiegel
Verbandsvorsitzender
Stolpen
Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge
Landkreis
Landratsamt
Obere Flurbereinigungsbehörde
Bodenordnungsverfahren Altstadt (Verwaltungsgebäude)
Stadt Stolpen
Verfahrensnummer: 500014
Aktenzeichen: 3600-8472.10
Einstellungsbeschluss
Nach § 63 Abs. 2 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes
(LwAnpG) i. V. m. § 9 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
wird das Bodenordnungsverfahren, angeordnet am 06.04.1999
und geändert mit Beschluss vom 21.07.2006, eingestellt.
Zum Verfahrensgebiet gehören die Flurstücke 26/9, 26/10,
26/11, 42/3, 42/4, 43, 44/1, 44/2, 44/4, 44/5, 44/6, 45/4, 45/5
und 46 der Gemarkung Altstadt mit einer Gesamtfläche von
29.146 m2.
Begründung
Das Bodenordnungsverfahren wurde auf Antrag des Gebäudeeigentümers und in Folge des Nichtzustandekommens eines
Freiwilligen Landtausches nach § 56 Abs 1 LwAnpG angeordnet.
Das selbständige Gebäudeeigentum, bestehend aus einem
Wägehaus und einer Tabaktrockenanlage, für die im Grundbuch von Stolpen jeweils Gebäudegrundbücher angelegt waren, wurde aufgegeben. Das Gebäudeeigentum ist somit infolge
Löschung des Nutzungsrechtes gemäß Artikel 233 § 4 Abs. 6
EGBGB erloschen. Die Gebäude sind gemäß § 94 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
Die Gebäudegrundbücher wurden geschlossen.
Mit der Aufgabe des selbständigen Gebäudeeigentums sind die
Voraussetzungen, die nach § 53 Abs. 1 und § 56 Abs. 1 LwAnpG zur Anordnung des Verfahrens geführt haben nicht mehr gegeben. Infolge dieser nachträglich eingetretenen Umstände erscheint das Bodenordnungsverfahren gemäß § 9 Abs. 1 FlurbG
nicht mehr zweckmäßig und ist daher einzustellen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Einstellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Sächsische Schweiz
- Osterzgebirge, Schloßhof 2/4, 01796 Pirna erhoben werden.
Pirna, den 03.03.2014
Stolpen
-6-
Nr. 4/2015
Allgemeine Informationen
... verbunden mit
den besten Wünschen
für Sie und Ihre Familien
übermitteln allen
Bürgerinnen und
Bürgern der Stadt
Stolpen
Ihr
Bürgermeister
Uwe Steglich
und der
Stadtrat
www.pixelio.de
Herzliche Glückwünsche
zur „Goldenen Hochzeit“
Angelika und Peter Rückauf
aus dem Ortsteil Rennersdorf-Neudörfel am 13. März
Der Bürgermeister gratulierte dem Jubelpaar und wünschte
noch viele schöne gemeinsame Jahre.
Ein frohes
Osterfest
Nr. 4/2015
-7-
Bericht von der Stadtratssitzung
am 23. Februar 2015
TOP 1
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift der Stadtratssitzung vom 17.12.2014
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 2. öffentlichen Sitzung des Stadtrates. Er stellt fest, dass der Stadtrat beschlussfähig ist. Die Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.
TOP 2
Bericht des Bürgermeisters
Bestätigung Hauptsatzung
Mit Schreiben vom 06.02.2015 wurde die im Stadtrat am
29.09.2014 beschlossene Hauptsatzung durch das Landratsamt bestätigt. Es wurden keine Mängel festgestellt.
Vergabe von Aufträgen
Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit folgende Aufträge bestätigt:
Markt 26
· Los 14 - Sanierung Sandsteintreppe, 2. OG an die Fa. Natursteinsanierung Wolfgang Thunig, Schmölln zur geprüften Angebotssumme von 9.060,76 EUR am 28.01.2015
· Los 19 - Gebäudereinigungsarbeiten an die Fa. Gebäudereinigung Wolfgang Rätze, Neukirch zur geprüften Angebotssumme von 912,21 EUR am 05.02.2015
· Los 20 - Schlosserarbeiten an die Kalauch-Weber GmbH,
Stolpen zur geprüften Angebotssumme von 7.568,40 EUR
am 09.02.2015
· Sandstrahlen Kellergewölbe Museum an die Fa. Thoralf
Haase - Fassadenreinigung, Dresden zur geprüften Angebotssumme von 1.462,21 EUR am 30.01.2015
· Fußbodeneinbau Keller Museum an das Baugeschäft &
Zimmerei Müller, Stolpen zur geprüften Angebotssumme
von 6.246,31 EUR am 10.02.2015 (Versicherungsleistung
Rohrbruch)
Ertüchtigung des Abflussprofils am Langenwolmsdorfer
Bach, Hauptstraße 33 (Hochwasser-Maßnahme 2010)
· Holzungs- und Absetzarbeiten an die Knorre Baumdienst
GmbH & Co. KG, Dresden zur geprüften Angebotssumme
von 8.625,83 EUR (Fällarbeiten nur bis 28.02.2015 möglich)
Bestätigung von Nachträgen
Der Bürgermeister hat in seiner Zuständigkeit folgende Nachträge zum Vorhaben Markt 26 bestätigt:
· 1. Nachtrag (zusätzliche Leistungen Brandschutz) der
Hornig GbR zum Los 10 - Fußbodenausgleichsarbeiten
zur geprüften Nachtragssumme von 1.350,96 EUR am
27.01.2015. Die Auftragssumme erhöht sich somit von
26.201,97 EUR auf 27.552,93 EUR.
· 1. Nachtrag (zusätzliche Abfangungsarbeiten, Bodendielung, div. Einzelmaßnahmen Schwamm) der Fa. Baugeschäft & Zimmerei Müller zum Los 6 a - Maurer- und Putzarbeiten zur geprüften Nachtragssumme von 7.470,01
EUR am 04.02.2015. Die Auftragssumme erhöht sich somit von 85.262,38 EUR auf 92.732,39 EUR.
LEADER-Entwicklungsstrategie
„Region
Sächsische
Schweiz“
Die Behandlung und Beschlussfassung erfolgte im Stadtrat
am 17.12.2014. In der Mitgliederversammlung des Landschaft
Zukunft e. V. am 07.01.2015 wurde die Beschlussfassung zur
Entwicklungsstrategie durchgeführt. Somit konnte die fristgerechte Einreichung am 16.01.2015 beim Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erfolgen.
Erteilung gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB
Der Ortschaftsrat Langenwolmsdorf hat in seiner Sitzung am
14.01.2015 das gemeindliche Einvernehmen
Stolpen
- zur Auffüllung einer Geländefläche als Kfz-Stellfläche,
Aufstellung eines Werbeschildes ohne Beleuchtung auf
dem Flurstück 44/2 der Gemarkung Langenwolmsdorf
nicht erteilt.
Das Landratsamt findet die Nichterteilung rechtswidrig und
deshalb erfolgte eine Anhörung bis 20.02.2015. Die Stadt
hielt an ihrer bisherigen Auffassung fest.
Der Ortschaftsrat Helmsdorf hat in seiner Sitzung am
11.02.2015 das gemeindliche Einvernehmen
- zur Nutzungsänderung Landwirtschaftsbetrieb Rösler in
eine Straußenfarm auf den Flurstücken 105/1 und 115 der
Gemarkung Niederhelmsdorf erteilt.
Der Ortschaftsrat Lauterbach hat in seiner Sitzung am
06.02.2015 das gemeindliche Einvernehmen
- zum Neubau eines Gartenhauses auf dem Flurstück
1122/2 der Gemarkung Lauterbach erteilt.
Tag der offenen Tür an der Oberschule Stolpen
Der Tag wurde am 30.01.2015 von 15:00 bis 18:00 Uhr veranstaltet und fand große Resonanz. Bereits zum Schnupperunterricht am Vormittag nahmen ca. 80 Schüler der 4. Klasse
das Angebot in Anspruch. Am Nachmittag präsentierte sich
die Schule mit vielen Angeboten quer durch den Schulalltag.
Baumaßnahmen/Planungen
- Markt 26 - Die erforderlichen Arbeiten laufen, zurzeit erfolgt die Verlegung des Fußbodens im 2. OG.
- Turnhalle Stolpen - Die Vorbereitungen und Ausschreibungen laufen, die Vergabe der Erdarbeiten erfolgt in dieser
Sitzung und die Vergabe der Rohbauleistungen soll im
März durchgeführt werden.
- Hochwassermaßnahmen - Die Angebotsprüfung bzw.
Ausschreibungen erfolgen.
- Zweckverband - Die Ausschreibung Abwasser Langenwolmsdorf und Altstadt werden vorbereitet. Nach Vorliegen
der Ergebnisse erfolgt die Information der Ortschaftsräte
und dann sind Veranstaltungen zur Information der Einwohner geplant (wenn Baufirmen feststehen). In Abstimmung
mit dem Landratsamt soll die Straßensanierung durch den
Landkreis in Langenwolmsdorf in Verbindung mit der Maßnahme des Zweckverbandes nunmehr realisiert werden.
Termine
27.02. Jahreshauptversammlung FFw Langenwolmsdorf
04.03.Verfügungsfondsgremium
21.03. Tourismusbörse in Bad Schandau
30.03.Stadtrat
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung - Erarbeitung eines Strategiepapiers 2025 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“
Durch die Fraktion CDU/WVS wurde ein Antrag zur Beschlussfassung eingereicht, welcher durch den Fraktionsvorsitzenden, Herrn Lesch erläutert wird.
Die Entwicklung der Gebühren war und ist auch zukünftig von
den unterschiedlichsten Faktoren, wie der demografischen
Entwicklung oder den Energiekosten sowie der Struktur des
Verbandes, abhängig. Daher sollten alle Chancen genutzt werden, für die unterschiedlichsten Szenarien Lösungswege zu erarbeiten, die dennoch bezahlbare Gebühren für die Bürger der
Gemeinde Dürrröhrsdorf und der Stadt Stolpen ermöglichen
bei hoher Qualität der zu erbringenden Dienstleistungen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Vertreter der Stadt Stolpen
in der Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Mittlere Wesenitz“ einen Beschluss herbeiführen, der den Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“
dazu auffordert, bis zur Sitzung des Stadtrates der Stadt Stolpen am 27.05.2015 ein Strategiekonzept zu erarbeiten und
den Räten der betroffenen Kommunen schriftlich bis zu diesem Zeitpunkt vorzulegen.
Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen
bestätigt.
Stolpen
-8-
TOP 4
Beratung und Beschlussfassung - Zustimmung zur Neuwahl der Wehrleitung der Stadtteilfeuerwehr Helmsdorf
Die Kameraden Eric Böttger und Björn Böttger wurden in der
Jahreshauptversammlung der Stadtteilfeuerwehr Helmsdorf
am 30. Januar 2015 zum Stadtteilwehrleiter bzw. stellvertretenden Stadtteilwehrleiter gewählt. Gemäß § 12 Abs. 4 der
Feuerwehrsatzung der Stadt Stolpen werden die Kameraden
nach Zustimmung des Stadtrates zur Wahl durch den Bürgermeister in ihr Amt bestellt.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Wahl des Kameraden Eric Böttger
zum Stadtteilwehrleiter und des Kameraden Björn Böttger
zum stellvertretenden Stadtteilwehrleiter der Stadtteilfeuerwehr Helmsdorf zu.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
BM Steglich dankt beiden Kameraden für die Bereitschaft zur
Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit. Er überreicht die
Bestellungsurkunde sowie Blumen und wünscht für die weiteren Aufgaben viel Erfolg.
TOP 5
Beratung und Beschlussfassung - Vergabe zur Lieferung
eines Wechselladerfahrzeuges (WLF) mit Containeraufbau TSF-W für die FFw Stolpen
Die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges mit Abrollcontainer TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr Stolpen (Standort gemeinsames Gerätehaus Stürza/Heeselicht) erfolgt in
Abstimmung mit dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Gemäß Zuwendungsbescheid des Landkreises vom
17.11.2014 wird die Maßnahme mit 100 TEUR Festbetragsförderung gefördert. Die im Dezember 2014 durchgeführte öffentliche Ausschreibung wurde durch Überschreitung der im
Vorfeld bestimmten Kostenschätzung aufgehoben.
Es erfolgte jetzt eine freihändige Vergabe durch Anforderung
von zwei Angeboten. Weitere Anbieter bekundeten auf Nachfrage kein Interesse zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Die
Firma Heinz Meyer Feuerwehrbedarf aus 49453 Rehden gab
als einzige Firma ein Angebot ab. Aufgrund der vorliegenden
Referenzlisten und telefonischer Recherchen kann die Firma
als zuverlässig eingeschätzt werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe zur Lieferung eines
Wechselladerfahrzeuges mit Abrollcontainer TSF-W an die
Firma Heinz Meyer Feuerwehrbedarf aus 49453 Rehden zum
Bruttoangebotspreis von 194.394,49 Euro.
Der Beschluss wird mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
TOP 6
Beratung und Beschlussfassung - Verordnung der Stadt Stolpen über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2015
Nr. 4/2015
Im Sächsischen Ladenöffnungsgesetz (SächsLadÖffG) werden die Gemeinden ermächtigt, Ausnahmen von den allgemeinen Ladenöffnungszeiten einschließlich an Sonn- und
Feiertagen durch Erlass von Rechtsverordnungen selbst zu
bestimmen.
Die in der Verordnung genannten Termine sind mit dem Gewerbeverein abgestimmt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Verordnung der
Stadt Stolpen über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im
Jahr 2015.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 7
Beratung und Beschlussfassung - Entscheidung über den
Antrag auf Aufnahme der Kindertagesstätte „Kleine Weltentdecker“ in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen
Grundlage bildet der Antrag durch den Trägerverein „Gemeinsam unterwegs e. V.“ vom 21.08.2014. Das Thema war bereits
Gegenstand der Sitzung am 17.11.2014 und wurde damals
abgelehnt. Ein Antrag auf Überprüfung des Beschlusses wurde durch Prof. Gestring beim Landratsamt gestellt. Das Landratsamt stellte im Ergebnis der Prüfung fest, dass der damalige Beschluss rechtswidrig zustande gekommen ist (Fehler
bei Feststellung Beschlussfähigkeit). Die Verwaltung folgt der
Feststellung und deshalb wird die Beschlussfassung erneut
durchgeführt. Die umfangreiche Beschlussvorlage liegt den
Stadträten vor (analog der Unterlage vom 17.11.2014).
Der Bürgermeister und der Hauptamtsleiter verweisen auf die
Ausführungen in der Sitzung am 17.11.2014 bezüglich der
gesetzlichen Grundlagen und zur Wirtschaftlichkeit. Aufgrund
eines weiteren Antrages zur Aufnahme in den Bedarfsplan ist
eine neue Situation eingetreten. Bei einer Aufnahme von beiden Einrichtungen in den Bedarfsplan ergäben sich für die
Stadt Stolpen Mehrausgaben in Höhe von jährlich 95 TEUR
(57 TEUR Weltentdecker + 38 TEUR Amselnest).
Frau Schein (zuständige Bearbeiterin für Kitas beim Landratsamt Pirna) bestätigt, dass zurzeit in Stolpen eine gute Situation mit 87 % Auslastung gegeben ist und es noch freie
Kapazitäten gibt. Sie legt die einzelnen Belegungen und Kapazitäten dar. Es gibt vielfältige Konzepte und eine Trägervielfalt. Das gegenwärtige Angebot ist bedarfsgerecht und eine
Erweiterung nicht erforderlich.
Im Ergebnis aller Betrachtungen und der zu erwartenden
Mehrkosten hat die Verwaltung empfohlen, den Antrag des
Vereins „Gemeinsam unterwegs e. V.“ abzulehnen. Der derzeitige tatsächliche Betreuungsbedarf in Stolpen mit den
bestehenden Einrichtungen kann abgesichert werden und
zudem wird aufgrund von drei unterschiedlichen Trägern mit
unterschiedlichen Konzepten auch dem Gedanken der Trägervielfalt Rechnung getragen.
SR Schulz stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass die Abstimmung geheim erfolgen soll, damit sich aufgrund der anwesenden Bürger jeder Stadtrat frei entscheiden kann.
Abstimmung zum Antrag: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
und 1 Enthaltung
Beschluss
Der Stadtrat befürwortet den Antrag des Vereins „Gemeinsam
unterwegs e. V.“ vom 21.08.2014 zur Aufnahme der privaten
Kindertageseinrichtung „Kleine Weltentdecker“ in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen.
Abstimmung (geheim mit Stimmzettel): 3 Ja-Stimmen und 14
Nein-Stimmen
Der Beschluss ist damit mehrheitlich abgelehnt.
TOP 8
Beratung und Beschlussfassung - Entscheidung über den
Antrag auf Aufnahme der Kindertagesstätte „Amselnest“
in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen
Nr. 4/2015
-9-
Grundlage bildet der Antrag von Frau Danch vom 21.12.2014
zur Aufnahme der privaten Kindertageseinrichtung „Amselnest“ in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen.
Es wird auf die Ausführungen zum TOP 7 verwiesen.
Im Ergebnis aller Betrachtungen und der zu erwartenden
Mehrkosten hat die Verwaltung empfohlen, den Antrag von
Frau Danch abzulehnen. Der derzeitige tatsächliche Betreuungsbedarf in Stolpen mit den bestehenden Einrichtungen
kann abgesichert werden und zudem wird aufgrund von drei
unterschiedlichen Trägern mit unterschiedlichen Konzepten
auch dem Gedanken der Trägervielfalt Rechnung getragen.
SR Schulz stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass die Abstimmung geheim erfolgen soll, damit sich aufgrund der anwesenden Bürger jeder Stadtrat frei entscheiden kann.
Abstimmung zum Antrag: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen
und 1 Enthaltung
Beschluss
Der Stadtrat befürwortet den Antrag von Frau Diana Danch
vom 21.12.2014 zur Aufnahme der privaten Kindertageseinrichtung „Amselnest“ in den Bedarfsplan der Stadt Stolpen.
Abstimmung (geheim mit Stimmzettel): 2 Ja-Stimmen und
15 Nein-Stimmen
Der Beschluss ist damit mehrheitlich abgelehnt.
TOP 9
Vorstellung und Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes für das Geschäftsjahr 2013
Der Beteiligungsbericht liegt den Stadträten vor. Durch den
Amtsleiter Rechnungsamt, Herrn Gäth erfolgt die Darstellung
anhand einer Präsentation mit
- Übersicht zum Inhalt des Berichtes
-Beteiligungsübersicht
- Überblick über die Beteiligungen der Stadt sowie die Finanzbeziehungen
Der Stadtrat nimmt den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
TOP 10
Beratung und Beschlussfassung - Aufhebung des Stadtratsbeschlusses Nr. 59/2014
Mit Schreiben vom 11.10.2014 haben die Käufer ihren Kaufantrag vom 09.09.2014 für das Flurstück 1347/13 der Gemarkung Stolpen zurückgenommen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 59/2014
vom 29.09.2014 (Verkauf des Flurstücks 1347/13 der Gemarkung
Stolpen).
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
TOP 11
Beratung und Beschlussfassung - Vergabe von Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erschließung des
Gewerbegebietes Ziegeleistraße II in Stolpen OT Helmsdorf; Produkt 57.10.01.00, TIB00039, Sachkonto 785120
Aufgrund von fehlenden Bauflächen für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben wurde im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens durch die Stadt Stolpen im Jahr 2014 die baurechtliche Voraussetzung für die Ansiedlung von neuen Gewerbeflächen im Bereich des Standortes Ziegeleistraße im OT
Helmsdorf geschaffen.
Damit diese neu ausgewiesenen Gewerbeflächen einer entsprechenden Vermarktung und zukünftigen Bebauung zugeführt werden können, macht sich eine zeitnahe und bedarfsorientierte Erschließung derselbigen erforderlich. Die
Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen soll
stufenweise erfolgen. Die dem Planungshonorar zugrunde
liegenden Honoraransätze entsprechen den Bewertungskriterien der HOAI 2013.
Die Maßnahme ist im HH-Plan der Stadt Stolpen für 2015 eingeordnet.
Beschluss
Stolpen
Der Stadtrat beschließt die stufenweise Vergabe der Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erschließungsplanung zum Gewerbegebiet Ziegeleistraße II in Stolpen
OT Helmsdorf, Produkt 57.10.01.00; TIB00039, Sachkonto
785120, an das Ingenieurbüro für Bauwesen Jehnen aus Neustadt/Sa.
Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 belaufen
sich auf 94.310,64 Euro.
Der Beschluss wird mit 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
TOP 12
Beratung und Beschlussfassung - Vergabe der Bauleistung zum Los 1-01 Baufeldfreimachung/Tiefbau im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Erweiterung und Modernisierung Schulsporthalle Stolpen, Pirnaer Landstraße
1 in 01833 Stolpen; Produkt 42.41.02.00, HOB00008, Sachkonto 099510
Die ausgeschriebene Bauleistung zum Baulos 1-01 - Baufeldfreimachung /Tiefbau ist Gegenstand des Bauvorhabens
Erweiterungsneubau (1. Bauabschnitt) Schulsporthalle Stolpen und soll im Zeitfenster 03/2015 umgesetzt werden. Im
Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A erfolgte die Submission zum Baulos 1-01 Baufeldfreimachung/
Tiefbau am 26.01.2015. Durch das Architekturbüro Bernert &
Partner erfolgte die Prüfung/Wertung der eingereichten Angebote. Der wirtschaftlichste Bieter wurde ermittelt und als
Vergabevorschlag ausgewiesen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Bauleistung Los
1-01 Baufeldfreimachung/Tiefbau im Zusammenhang mit
dem Bauvorhaben Erweiterung und Modernisierung Schulsporthalle Stolpen, Pirnaer Landstraße 1 in 01833 Stolpen,
Produkt 42.41.02.00; HOB00008, Sachkonto 099510 an den
wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Schmidt Erdbau GmbH aus Großerkmannsdorf zur Bruttoangebotssumme von 96.199,96
Euro.
Der Beschluss wird mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen
bestätigt.
TOP 13
Beratung und Beschlussfassung - Vergabe von Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schlossberg“ in Stolpen;
Produkt 52.20.02.00, TIB00022, Sachkonto 785120
Mit dem Hintergrund der gegebenen Nachfrage nach Wohnbaustandorten in zentraler Lage von Stolpen sowie auf der
Grundlage der im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan erfolgten Wohnbauflächenbedarfsermittlung will
die Stadt Stolpen die im städtischen Eigentum befindliche
Grundstücksfläche zwischen Schlossberg und Bahnhofstraße
planerisch als Wohnbauland entwickeln.
Hieraus resultiert das Erfordernis, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
zu regeln.
Die ausgewiesenen Planungskosten umfassen den Bebauungsplan, den Grünordnungsplan sowie die Umweltprüfung.
Die Maßnahme ist im HH-Plan der Stadt Stolpen für 2015 eingeordnet.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungsleistungen
im Zusammenhang mit der Bauleitplanung zum Wohngebiet
Schlossberg in Stolpen, Produkt 52.20.02.00; TIB00022,
Sachkonto 785120, an das Planungsbüro Schubert aus Radeberg.
Die Planungsleistungen belaufen sich auf 35.558,15 Euro.
Der Beschluss wird mit 16 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
bestätigt.
Stolpen
- 10 -
TOP 14
Beratung und Beschlussfassung - Bebauungsplan „Wohngebiet Schlossberg“ - Aufstellungsbeschluss
SR Friedrich weist darauf hin, dass entsprechend § 67 SächsGemO der Ortschaftsrat anzuhören ist. Bisher wurde der Ortschaftsrat dazu noch nicht angehört.
Der Bürgermeister zieht die Beschlussfassung zurück und
schlägt vor, dass in dieser Sitzung nur eine Vorstellung erfolgt.
Nach Anhörung des Ortschaftsrates wird die Beschlussfassung
im Stadtrat durchgeführt.
Durch den Bauamtsleiter wird das Vorhaben erläutert.
Nach der Beantwortung von Anfragen der Bürger endete der öffentliche Teil der Stadtratssitzung gegen 21:20 Uhr.
Ines Rosner
Sekretärin
Stadtratssitzungen
Die nächste öffentliche Stadtratssitzung findet
am Montag, dem 27. April 2015, 19:00 Uhr,
im Stadtgemeindezentrum Stolpen statt.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich
eingeladen.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. Sie finden diese auch unter www.stolpen.de in der Rubrik Aktuelles.
Uwe Steglich
Bürgermeister
Standesamtliche Nachrichten
Verstorben sind:
Frau Christa Steglich geb. Gericke,
zuletzt wohnhaft in Stolpen
Frau Marianne Stotz geb. Tschierschwitz,
zuletzt wohnhaft in Fischbach
Herr Dietmar Wobst, zuletzt wohnhaft in Stolpen
Frau Maria Sause, zuletzt wohnhaft in Stolpen
Herr Rainer Bardoux, zuletzt wohnhaft in Stolpen
Herr Georg Reimann, zuletzt wohnhaft in Stolpen
Denn Leben und Tod sind eins,
so wie der Fluss und das Meer eins sind.
Traut den Träumen, denn in ihnen ist
das Tor zur Ewigkeit.
(Kahil Gibran)
Gerlinde Füssel
Standesbeamtin
Nr. 4/2015
26.04.Konfirmation
10:00 Uhr
Stadtkirche Stolpen
Evang.-Luth. Kirchgemeinde Stolpener Land
Herr Pfarrer Heurich, Tel.: 035973 29466
www.kirche-stolpen.de
27.04. - 02.05. 3. offene Stadtmeisterschaften: „Kegeln für
Alle“
Rennersdorf-Neudörfel, Kegelbahn
SV Rennersdorf e. V.
Frau Angelika Rückauf, Tel.: 035973 26891
[email protected]
30.04.
Frühlingsfest mit Maibaumsetzen und
Chorprogramm
Grundschule Langenwolmsdorf
Tel.: 035973 26383
www.grundschule-langenwolmsdorf.de
30.04.Maibaumsetzen in allen Ortsteilen
18:00 Uhr Stolpen, Marktplatz
18:00 Uhr Rennersdorf-Neudörfel, Feuerwehrgerätehaus
18:00 Uhr Langenwolmsdorf, Rathaus
19:00 Uhr Heeselicht, Dorfplatz
19:00 Uhr Lauterbach, Erbgericht
19:30 Uhr Helmsdorf, Gemeindezentrum
Auf gültige Ausweispapiere achten!
Bei sehr vielen Bürgern wird der Personalausweis im Jahr 2015
ungültig.
Der neue Ausweis enthält im Inneren einen Chip und kann dadurch auch im Internet und an Automaten eingesetzt werden.
Dieser neue Personalausweis ist für die elektronische Signatur
vorbereitet und besitzt neben einem biometrischen Passbild auch
die Möglichkeit zur freiwilligen Speicherung von Fingerabdrücken.
Für den neuen elektronischen Personalausweis wird eine Gebühr von 28,80 EUR (ab 24. Geburtstag) bzw. 22,80 EUR (unter
24. Lebensjahr) erhoben. Weitere Informationen gibt es im Internet www.personalausweisportal.de.
Zur Antragstellung sind erforderlich:
> Vorlage des alten Personalausweises
> Antragsteller leistet die Unterschrift persönlich
> wer möchte, kann Fingerabdrücke abgeben (freiwillig)
> Vorlage neues Passfoto (Biometrie-Tauglichkeit)
> ggf. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch
Die Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Mit einer Ausstellungsdauer von ca. 3 Wochen muss
gerechnet werden. Deshalb ist es wichtig, dass die Dokumente
rechtzeitig beantragt werden.
Jakubowski
Meldebehörde
Veranstaltungskalender
April/Mai
Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung
von pflanzlichen Abfällen
21.04.Verkehrsteilnehmerschulung
19 Uhr
Verkehrssicherheit geht alle an!
Gemeindezentrum Helmsdorf
Dorf- und Heimatverein Helmsdorf e. V.
www.dorfverein.com
25.04.
2. Kräuterwanderung mit Carmen Trojahn
09 Uhr
Für alles ist ein Kraut gewachsen
Treffpunkt: Tourist-Information Stolpen
Stolpener Geschichtsverein e. V.
Frau Christine Träber, Tel.: 035973 280-29/-50
www.stolpener.de
25./26.04.
5. Vereinsfest und Wikingerlager
Rennersdorf-Neudörfel, Alte Hauptstraße 52a
Freizeitreitverein Rennersdorf-Neudörfel e. V.
Frau Nitzsche, Tel.: 0174 3211596
www.reitverein-rennersdorf.de
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über
die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen Pflanzenabfallverordnung (1)
Information der Abteilung Umwelt:
Hinsichtlich der gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung
von pflanzlichen Abfällen bestehen immer noch viele Unsicherheiten bzw. Missverständnisse. Die Abteilung Umwelt möchte
daher die nach wie vor bestehende Rechtslage erläutern.
Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat Sachsen die „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von
pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ in Kraft. Die
Verordnung regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich
oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks,
Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen.
Nr. 4/2015
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Demnach ist bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in jedem Einzelfall folgende generelle Prüfreihenfolge zu beachten:
• Nach den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften gilt, dass
unvermeidbare Abfälle grundsätzlich vorrangig zu verwerten
sind. Für pflanzliche Abfälle soll das nach der Pflanzenabfallverordnung in erster Linie auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Verrotten geschehen (Eigenverwertung). Dies
kann beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten in
den Boden erfolgen. Die Abfälle sind gegebenenfalls vorher
durch geeignete Verfahren (Häckseln oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass Geruchs- und
Lärmbelästigungen vermieden werden.
• Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, besteht die Pflicht, die Abfälle dem ZAOE(2) zur
Entsorgung zu überlassen (sogen. Überlassungspflicht nach
Abfallwirtschaftssatzung).
Für die saisonbedingt anfallenden Pflanzenabfälle, wie Gehölzverschnitt oder Laub, besteht die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe. Die genauen Termine und Standorte für
diese Grünschnittsammlungen stehen im aktuellen Abfallkalender. Sie können auch direkt beim ZAOE, Meißner Straße
151a, in 01445 Radebeul, Tel.: 0351 4040450, oder bei den
Städten und Gemeinden erfragt werden.
Darüber hinaus ist ganzjährig eine Anlieferung von Gartenabfällen gegen eine geringe Gebühr an Kompostierungsanlagen im Landkreis möglich.
• Nur wenn eine Entsorgung auf einem der vorgenannten Wege
unmöglich oder unzumutbar ist, können pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken (d. h. aus
privaten Haus- und Kleingärten) ausnahmsweise verbrannt
werden. Es muss betont werden, dass die für eine Eigenverwertung erforderlichen Arbeiten wie das Zerkleinern der
pflanzlichen Abfälle und Aufwendungen für den Transport
und die zu entrichtende Entsorgungsgebühr bei der Überlassung nicht zwangsläufig zu einer Unzumutbarkeit führen.
Für den Ausnahmefall des Verbrennens müssen folgende einschränkende Bedingungen nach Pflanzenabfallverordnung eingehalten werden:
• Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der
Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung oder Funkenflug eintreten.
• Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und
vom 1. bis 30. Oktober, werktags in der Zeit zwischen 8.00 und
18.00 Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig.
• Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen
keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle,
Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln
behandelte Hölzer verwendet werden.
• Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 1,5 km von Flugplätzen,
- 200 m von Autobahnen,
- 100 m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von
Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und
von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.
Diese umfangreichen Beschränkungen haben zur Folge, dass
ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - ungeachtet der bereits erläuterten Eigenverwertungs- und Überlassungspflichten
- generell für einen großen Teil des Landkreises ausscheidet.
Speziell in Wohngebieten mit hoher Besiedlungsdichte sind diese Bedingungen kaum einzuhalten.
Hinzu kommt außerdem, dass die zu beachtenden Einschränkungen oder Verbote in der Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend aufgeführt sind. Somit ist vom Besitzer der Abfälle
im jeweiligen Einzelfall vor einem beabsichtigten Verbrennen von
pflanzlichen Abfällen auch noch eine Reihe weiterer, der Gefahrenvorsorge dienender Vorschriften zu beachten, z. B. das Waldund Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht.
Jeder hat die Pflicht, sich im Vorfeld über bestehende gesetzliche Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob im
jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der
Stolpen
Pflanzenabfallverordnung zutreffend sind. Eines Antrages beim
Landratsamt bedarf es hierbei nicht.
Für weitere Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die
Abteilung Umwelt (Tel. 03504 620-1010 oder 03501 515-413).
Das Landratsamt weist eindringlich darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ohne die oben erläuterten
Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet
werden kann. Das Gleiche gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild abgelagert werden. Es können Bußgelder zwischen 10 und 2.000 Euro
verhängt werden. Das hängt von der Art und dem Ausmaß des
Rechtsverstoßes ab.
Ausnahme:
Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder
Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht zur Vernichtung durch Verbrennen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In
diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig.
Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall zuvor mit dem hierfür zuständigen Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 7 zu klären (Tel. 0351 85304-0,
Besucheranschrift: Alttrachau 7 in 01139 Dresden).
PflanzAbfV (1) - „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung
über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung“ (veröffentlicht im SächsGVBl. 1994, Seite 1577)
ZAOE (2), Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal, Meißner
Straße 151a, in 01445 Radebeul
1. symbolischer Spatenstich
zur Schulsporthalle Stolpen
Nach fünf Jahren Vorarbeit sind die Voraussetzungen für die Erweiterung und Modernisierung der Schulsporthalle Stolpen geschaffen. Und so konnte am 6. März 2015 der symbolische
1. Spatenstich durchgeführt werden. Neben Bürgermeister Uwe Steglich setzen auch der Landtagsabgeordnete - Jens Michel, der Oberschulleiter - Uwe-Jens Neubert, der Grundschulleiter - Gert Paul, der Vorsitzende des Sportvereins Blau-Gelb
Stolpen e. V. - Ulrich Schmidt sowie Schüler der Grund- und
Oberschule den Spaten an.
Das Vorhaben ist die größte Investition der Stadt Stolpen seit
1990 mit einem Volumen von 3,7 Mio. EUR. Gefördert wird die
Maßnahme mit 40 %, so dass die Stadt noch Eigenmittel von
2,3 Mio. EUR einsetzen muss.
Der Erweiterungsbau soll Ende Januar 2016 fertig sein und
danach erfolgt die Sanierung der vorhandenen Halle bis Ende
2016.
Bürgermeister Uwe Steglich dankte den Stadträten für die Entscheidung zur Umsetzung der Maßnahme und Herrn Michel für
die Unterstützung. Mit der Erweiterung und Sanierung werden
beste Bedingungen für den Schulsport von ca. 450 Schülern
geschaffen. Damit erfährt der Schulstandort Stolpen eine wesentliche Aufwertung und für den Vereinsport verbessern sich
ebenfalls die Trainings- und Wettkampfbedingungen.
Stolpen
- 12 -
Nr. 4/2015
Erweiterung und Modernisierung
der Schulsporthalle Stolpen
Der Bürgermeister wünschte einen reibungslosen und termingerechten Bauauflauf sowie eine gute Zusammenarbeit mit allen
Baufirmen und Planern. Gleichzeitig bat er die Schulleitungen
und Elternschaft um Verständnis für die Beeinträchtigungen
während der Bauphase.
Im Anschluss konnten sich die Gäste konkret zum Vorhaben anhand von Plänen informieren bzw. wurden auch durch Herrn Dr.
Bernert vom Planungsbüro Erläuterungen gegeben.
Mit der Vergabe des ersten Bauloses 01 - Baufeldfreimachung/
Tiefbau im Stadtrat am 23.02.2015 konnten die Bauarbeiten
zum Sporthallenerweiterungsneubau planmäßig Anfang März
diesen Jahres begonnen werden. Die Herstellung der Baugrube
verlief bis dato ohne nennenswerte Probleme und bildet damit
die Voraussetzung für die weiteren anstehenden Arbeiten wie
die Erschließung und den Rohbau.
Im Zeitfenster 02/2015 wurden diesbezüglich die Rohbauarbeiten von rund 0,5 Mio. Euro öffentlich nach VOB/A ausgeschrieben und am 02.03.2015 submissioniert. Das Ergebnis der Ausschreibung war jedoch in puncto Höhe über dem des geplanten
Kostenansatzes. Deshalb wurde entschieden, die Ausschreibung aufzuheben und neu auszuschreiben. Dem vorausgehend
wird das Baulos Rohbau planungsseitig nochmals einer eingehenden Optimierung unterzogen.
Desweiteren befindet sich auch das Baulos 3 - Dach in einer
öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A und soll am 27.04.2015
im Stadtrat vergeben werden. Weitere Baulose werden entsprechend Planungsfortschritt folgen.
Ines Rosner
Sekretärin
Das Bauamt informiert
Sanierung kommunales Objekt 26
Nachdem die letzten Ausbaugewerke den Großteil vom 2. Obergeschoss des Objektes Markt 26 fertiggestellt haben, konnten
die neuen Büroräume durch den WAZV Mittlere Wesenitz in der
letzten Märzwoche bezogen werden. Damit ist die Grundlage
gegeben, um nunmehr mit den Bauarbeiten im 1. Obergeschoß
zu beginnen. Entsprechend dem bestätigten Nutzungskonzept
zum Objekt Markt 26 sollen in dem 1. OG das neue und größere
Trauzimmer, die Stadtbibliothek sowie ein Multifunktionsraum
eingerichtet werden. Ergänzend dazu werden auch bedarfsgerechte Sanitärräumlichkeiten u. a. mit einem Behinderten-WC
eingebaut.
Die jetzt anstehenden Sanierungsarbeiten im 3. Bauabschnitt
sollen voraussichtlich bis Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein. Im nächsten Jahr steht dann mit einem weiteren 4. Bauabschnitt die Sanierung des Erdgeschoßbereiches
(Stolpen-Information/Museum) an.
Baustelle Sporthallenerweiterungsneubau
Beseitigung von Hochwasserschäden 2010 in Stolpen
Im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juni 2015 sollen weitere 5 Maßnahmen zur Hochwasserschadensbeseitigung vom
Hochwasser 2010 umgesetzt werden. Zurzeit läuft die öffentliche Ausschreibung. Das Bauamt plant die Vergabe der Bauleistungen in der Stadtratssitzung Ende April. Folgende Maßnahmen wurden ausgeschrieben:
- Instandsetzung von 2 Durchlässen bei Grundstück Am
Steinbruch 6 in Langenwolmsdorf
- Instandsetzung Straße Am Gemeindeteich in Lauterbach
- Regulierung der Entwässerung im Bereich Hintere Dorfstraße oberhalb Grundstück Dorfstraße 100 in Lauterbach
- Instandsetzung Zufahrt und Parkplatz Stadtbad in Stolpen
- Instandsetzung Zufahrtsweg zum alten Sportplatz in Stolpen
Rückbau Gehweg an der Pirnaer Landstraße
in Stolpen
Sanierter Bereich 2. Obergeschoss
Neu installierte Brennwertheizkesselanlage im Kellergeschoss
Da der Gehwegabschnitt an der Pirnaer Landstraße vor dem
Parkplatz der Maschinenfabrik Stolpen GmbH nicht mehr verkehrssicher war, wurde vom Bauamt entschieden, diesen zurückzubauen. Im Rahmen der Rückbauarbeiten im März 2015
hat der Bauhof die alten Betongehwegplatten und das alte Geländer entfernt. Anschließend wurde der Bankettbereich wieder
befestigt. Der restliche Abschnitt zwischen Bankett und der
Zaunanlage vom Parkplatz wurde mit Mutterboden verfüllt und
Rasen gesät.
Rutscher Bauamtsleiter
Ortlieb SB Tiefbau
Nr. 4/2015
- 13 -
Stolpen
BAZ geht in die nächste Runde …
Ansicht Gewehg während der Bauphase
Der Bauhof informiert
Betrachtungen zum Winterdienst
Wie allgemein spürbar, war der Winter 2014/2015, wie schon die
Saison 2013/2014, von geringen Schneemengen und wenigen
Frosttagen geprägt. Im Vergleich zur Saison 2013/2014 waren jedoch in diesem Winter wieder mehr Einsatzstunden und auch ein
höherer Streugutverbrauch zu verzeichnen. Den Verkehrsteilnehmern blieben stärkere Schneeverwehungen und damit massive Verkehrsbehinderungen erspart. Es musste nicht ein Straßenabschnitt
gesperrt werden. Ebenso war Glatteis nur stellenweise und nicht
flächendeckend ein Problem an insgesamt 3 Tagen. Gefühlt gab es
für den einen oder anderen den vergangenen Winter vielleicht gar
nicht, was ich jedoch mit den folgenden Daten widerlegen möchte.
Im Einzelnen wurden an 33 Einsatztagen 658 Stunden Winterdienstleistungen durch den Bauhof und 114 Stunden durch den
Dienstleister erbracht. Dabei wurden durch den Bauhof 60 Tonnen Auftausalz und 40 Tonnen Splitt zum Abstumpfen der Gehwege und Fahrbahnen ausgebracht. Weitere 165 Tonnen Splitt
wurden durch den Dienstleister ausgebracht.
Generell resultieren aus den relativ wenigen Winterdiensteinsätzen erhebliche Kosteneinsparungen an Streugut und bei der
Technikunterhaltung. Insbesondere bei hohen Schneemengen
kommt es auch zu einem hohen Technikverschleiß und damit
überdurchschnittliche Reparaturkosten.
Obwohl sich der Winter in vornehmer Zurückhaltung übte, war
es für die Mitarbeiter des Bauhofes nicht die Zeit des Winterschlafes. Durch die frei gewordenen Arbeitsstunden konnte wieder intensiv am Gehölzrückschnitt zur Verbesserung der Lichtraumprofile und der Erhaltung der Verkehrssicherheit gearbeitet
werden. In Folge des geringen Frostes konnten auch in erheblichem Maße durch die Mitarbeiter Straßengräben ausgehoben
und Bankette begradigt werden.
Teich am Mittelweg in Helmsdorf wurde beräumt
Nachdem im Jahr 2001 der Teich am Mittelweg im Rahmen des
Dorferneuerungsprogrammes beräumt und durch den Einbau eines neuen Teichmönches wieder angestaut werden konnte, war es
nach nunmehr 14 Jahren wieder erforderlich, eine Sediment- und
Schlammberäumung durchzuführen. Begünstigt durch die milde
Witterung, die relativ wenige Winterdiensteinsätze erforderte, war es
den Mitarbeitern des Bauhofes möglich, diese Arbeiten mit bauhofeigener Technik im Januar/Februar diesen Jahres auszuführen. Bei
diesem Arbeitsgang wurden auch die Wurzelstöcke der Rohrkolbenpflanzen, die sich mittlerweile auf ca. 80 % der Teichfläche ausgebreitet hatten, entfernt. Die Abdeckung des Teichmönches wurde
ebenfalls repariert und der Teich wieder in voller Höhe angestaut.
Als Ergebnis wurde ein funktionsfähiges Feuchtbiotop erhalten.
Eberhard Henschel
Bauhofleiter
Durch die Kommunen Hohnstein, Neustadt, Stolpen, Sebnitz
und die hiesige Wirtschaftsinitiative initiiert, nahm die BAZ-Initiative vor einem Jahr ihre Arbeit auf. BAZ steht dabei für BleibenAnsiedeln-Zurückkehren und möchte Rückkehrer und Zuzügler auf ihrem Weg in unsere Region als Lebens- und Arbeitsort
unterstützen und Dableibern mögliche Perspektiven aufzeigen.
Das Ziel dabei ist, dem demografische Wandel und dem zu erwartenden Fachkräftemangel rechtzeitig zu begegnen.
Entsprechend den individuellen persönlichen Bedürfnissen bietet die BAZ Unterstützung bei der Suche nach Arbeit, zu Fragen
der Kinderbetreuung, einer geeigneten Immobilie oder Wohnung
und vermittelt Ansprechpartner für Existenzgründungen oder zu
Fördermitteln. Wichtige Informationen zu den Bereichen Arbeit
- mit integriertem Stellenportal, Wohnen, Bildung, Soziales und
Leben in der Region sind dabei in der geschaffenen Plattform
www.baz-initiative.de zusammengestellt.
Die positive Bilanz nach einem Jahr lautet: „Die Nachfrage nach
dem Angebot der BAZ ist da!“ Bisher haben 55 Personen/Familien das Angebot zur Beratung durch die BAZ in Anspruch
genommen. 18 Personen/Familien sind bereits wieder zurück.
Nicht eingerechnet sind dabei jene, die sich direkt über die
Homepage informieren. Viele planen ihre Rückkehr über einen
längeren Zeitraum, einigen konnte bisher leider noch nicht geholfen werden. Die Interessierten, welche wir bisher beraten haben, nahmen vor allem die Unterstützung bei der Suche nach
einem Arbeitsplatz, einer Wohnung oder der passenden Schule
für ihre Kinder in Anspruch. Wir haben vermittelt, vernetzt und
auch Informationen bereitgestellt, wenn es z. B. um die Anerkennung eines Abschlusses ging, mögliche Fördermittel oder
eine eventuelle Weiterbildung.
Im ersten Jahr wurden die Basis und wichtige Voraussetzungen
für die Arbeit der BAZ-Initiative geschaffen. Zahlreiche Recherchen, Gespräche mit Firmen, örtlichen und öffentlichen Trägern
wurden geführt. Für die nächste Runde stehen weitere Aktivitäten an. Wichtig ist dabei z. B. ein Regionalmarketing und damit
verbunden die Öffentlichkeitsarbeit auch außerhalb der Region.
Eine Postkartenaktion „Grüße aus der Heimat“ ist geplant und
Informationsmaterial wird an relevante Stellen übergeben. Die
Homepage samt Stellenportal wird systematisch erweitert und
stets aktualisiert und um Bleibende, Ansiedler und Zuzügler wird
sich selbstverständlich weiterhin gekümmert.
Wir freuen uns auf eine weitere konstruktive Zusammenarbeit
mit den Firmen der Region, unseren Kooperationspartnern und
Unterstützern und hoffen, diese in Zukunft ausbauen zu können.
Das Projekt wird gefördert durch das
Sächsische Staatsministerium des Inneren nach der Richtlinie zur Förderung der
Regionalentwicklung.
BAZ-Initiativ-Büro, Walther-Wolff-Straße 1,
01855 Sebnitz
Telefon: 035971 81520
E-Mail: [email protected]
Stolpen
- 14 -
Nr. 4/2015
Winterferien 2015
Oberschule Stolpen belegt 2. Platz bei
„Jugend forscht“
Stolpens Forscher-Nachwuchs hat sich beim Regionalwettbewerb von „Jugend forscht“ bestens präsentiert.
Das Team um Ullrich Hering hat mit seiner Arbeit einen zweiten
Platz belegt. Dafür haben sich die 7 Oberschüler der 7. Klasse
im Rahmen ihres Ganztagsprojektes auch angestrengt. In den
letzten Wochen haben sich die Jugendlichen intensiv mit Werkstofftechnik, Spezialglas und Konstruktionen beschäftigt. Ullrich
Hering konnte den jungen Forschern mit seinem Fachwissen immer wieder neue Tipps geben.
Aus Katzenstreu - Vermiculit - das verdichtet und gebunden zu
plattenförmigen Werkstoffen verarbeitet wurde, stellten die Solpener neuartige Brandschutzisolatoren her. Diese sind für neuartige Rahmen für Brandschutzverglasung gedacht.
Unterstützung erhielten die Schüler von der Firma Arnold Brandschutzglas aus Lichtenstein, der Hochschule für Wirtschaft und
Technik Dresden und der Gesellschaft für Materialforschung und
Prüfungsanstalt für das Bauwesen aus Leipzig.
Die Aktivitäten sind Bestandteil des Programms “SACHEN
MACHEN“ - eine vom Verein Deutscher Ingenieure e. V. initiierte, bundesweite Initiative zur Förderung des Technikstandorts
Deutschland. Gemeinsam mit rund 100 Partnern aus Wirtschaft
und Wissenschaft werden die drei Ziele Nachwuchs für Technik
begeistern, Faszination wecken und Image des Ingenieurberufs
steigern, verfolgt. Der VDI startete die Initiative 2006 mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft. Inzwischen zählen rund
100 Unternehmen, Hochschulen und Institutionen zum Partnerkreis. Ein ressourcenarmes Land ist im globalen Wettbewerb
besonders auf kreative Ideen angewiesen: Ingenieure sind mit
ihren Innovationen die elementaren Triebfedern für Wachstum,
Beschäftigung und Wohlstand.
Um dies zu erreichen, verfolgt der VDI gemeinsam mit den Partnern drei Ziele:
Nachwuchs begeistern und gewinnen
SACHEN MACHEN begeistert Jugendliche nachhaltig für Technik und den Ingenieurberuf. Wir mobilisieren Ingenieurinnen und
Ingenieure auch international.
Faszination für Technik wecken und fördern
SACHEN MACHEN weckt und fördert die Faszination für neue
Technologien. Wir machen den Nutzen der Technik für Menschen sichtbar und fördern so deren Akzeptanz.
Image des Ingenieurberufs weiter steigern
SACHEN MACHEN steigert das Image des Ingenieurberufs, indem wir Ingenieure als Rollenvorbilder in der Öffentlichkeit präsentieren. Hierdurch vermitteln wir ein modernes und attraktives
Berufsbild. Jedes Jahr im April präsentiert sich die VDI-Gruppe
gemeinsam mit SACHEN-MACHEN-Partnern auf der Hannover
Messe, dem größten Messegelände der Welt. Highlights am
Stand sind technische Exponate, Karriere- und Technologiethemen, Bewerberaktionen, Karriereberatung und vieles mehr. Über
10.000 VDI-Mitglieder und zahlreiche weitere Besucher kommen
jährlich auf den VDI-Stand.
In diesem Jahr findet die Exkursion zur HANNOVERMESSE am
13.04.2015 statt.
Interessenten melden sich bitte bei:
OFC ENGINEERING
E-Mail: [email protected]
Dipl.-Ing. Ullrich Hering
Alte Hauptstraße 52 Tel. 035973 25342
01833 Stolpen
Die diesjährigen Winterferien waren
leider nicht von viel Schnee begleitet. Somit mussten andere Aktivitäten gefunden werden, um unseren
Hortkindern zwei tolle Ferienwochen zu bereiten. Die erste Woche begann traditionell mit einem
Spieltag. Am Dienstag wurden leckere Cake-Pops gebacken. Dies
ist Kuchen am Stiel oder anders genannt Kuchenlollis. Der Mittwoch stand ganz unter dem Motto Entspannung. Die Kinder bekamen wohltuende selbstgemachte Avocado- oder Honig-QuarkGesichtsmasken. Dazu wurden entspannende Handmassagen
bei beruhigender Musik durchgeführt. Am Donnerstag suchten die
Stolpner Burggeister ihr Topmodel 2015. Unter reger Teilnahme vieler toll gekleideter Mädchen waren auch zwei Jungs unter den Kandidaten. Der erste Platz ging an Alicia, Platz 2 an Martin und Platz 3
an Jennifer. Der Jury wurde es dabei nicht einfach gemacht, denn
die Plätze zwei und drei mussten durch ein Stechen entschieden
werden. Zum Abschluss unserer ersten Wochen kochten wir gemeinsam Fischstäbchen mit Kartoffelbrei und frischem Gurkensalat.
Die zweite Woche begann sportlich. Uns stand die Schulturnhalle
für Sport und Spiele zur Verfügung. Hierbei wurden Zwei-VölkerBall, Herr Fischer-Herr Fischer und andere tolle Bewegungsspiele
durchgeführt. Am Ende gab es noch ein kleines Fußballturnier. Nun
folgte der Faschingsdienstag. Dabei traf man auf Cowboys, Indianer, Königinnen, Hexen, Ninjas und viele weitere toll kostümierte
Kinder. Um verschiedene Spiele durchführen zu können, nutzen
wir die Schulturnhalle. Zuvor konnten sich alle am Schokobrunnen
mit leckeren Früchten stärken. Am Mittwoch trafen unsere Kinder
auf Alvin und seine Eichhörnchen, welche zu großen Musikstars
in Amerika wurden. Der Donnerstag wurde zum Spieletag. Da das
Wetter so toll mitspielte, wurde viel an der frischen Luft zugebracht.
Den letzten Ferientag nutzten wir noch einmal zum Kochen. Es wurde reichlich Wurst geschnitten, Käse gerieben und ein großer Topf
Nudeln gekocht. Dazu bereiteten die Kinder einen frischen, gesunden Obstsalat zu. Diese zwei Wochen gingen viel zu schnell vorbei
und alle Kinder haben die Zeit sichtlich genossen.
André Henke und das Hortteam
Nr. 4/2015
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Auf, auf in den Frühling
Wir laden ein zu unserer nächsten
offenen Wanderung, die am 10. April 2015 stattfindet.
Treff ist 9.00 Uhr an der BH „Ärztehaus“ in Stolpen.
Von da aus wird ein Stück mit dem Bus gefahren, um die Füße
der Kleinen nicht so sehr zu strapazieren.
Bitte packen Sie etwas Picknick in den Rucksack und bringen
Sie gute Laune mit.
Zum Mittagessen werden wir wieder im Kindergarten sein.
Auf eine fröhliche Wanderrunde freuen sich die „Kleinen Weltentdecker“
…. mit dieser Einladung starten wir auch gleichzeitig in die wärmere Jahreszeit. Nun können die Schneeanzüge und Handschuhe wieder im Kleiderschrank verschwinden.
Im Kindergarten gehen wir den Weg bis Ostern gemeinsam im
Morgenkreis - nun sind wir schon ganz nah dran, freuen uns auf
neues Leben in der Natur, auf das Licht der Osterkerze und auf
die Suche nach bunten Eiern.
Wir wünschen allen Lesern ein frohes und gesegnetes Osterfest.
Stolpen
Herrn Siegfried Dittrich
am 28.04.
Herrn Heinz Kuch
am 13.04.
Frau Renate Kaulfuß
am 04.04.
Frau Johanna Ziegert
am 11.04.
Frau Christa Füssel
am 19.04.
Frau Susanne Wünsche
am 11.04.
Frau Erika Kaulfuß
am 23.04.
Herrn Emil Pöschl
am 30.04.
Frau Theresia Mitzscherling am 03.04.
Frau Käthe Nöpel
am 24.04.
Herrn Rudolf Kühne
am 30.04.
Frau Dora Kreßner
am 17.04.
Frau Brigitte Dick
am 07.04.
Herrn Sieghard Fiedler
am 11.04.
Herrn Günter Ehrt
am 07.04.
Frau Dagmar Böhm
am 12.04.
Herrn Christian Müller
am 17.04.
Frau Karin Dumdey
am 21.04.
Herrn Karl-Heinz Bartlitz
am 22.04.
Herrn Bernd Keimling
am 08.04.
Frau Brigitte Rutscher
am 08.04.
Frau Maria Schubert
am 13.04.
Frau Christa Lemke
am 28.04.
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Uwe Steglich
Hans-Jürgen Friedrich
BürgermeisterOrtsvorsteher
Gewerbeverein im März 2015
Der lange Weg bis Ostern.
Jubilare
Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis
30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich
und wünschen Gesundheit und Wohlergehen
Herrn Gerhard Michel
Frau Marianne Löffler
Herrn Hans-Hubertus
Kersten
Frau Dorothea Nogatzki
Frau Marianne Reh
Frau Dorothea Knoch
Frau Ursula Rußig
Frau Annelies Schieckel
Herrn Werner Steglich
Herrn Horst Schaffrath
Herrn Rudolf Grünberger
Frau Renate Furker
Herrn Anton Otto
Frau Ruth Mehnert
am 22.04.
am 24.04.
zum 92. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
am 04.04.
am 06.04.
am 10.04.
am 12.04.
am 09.04.
am 22.04.
am 06.04.
am 17.04.
am 05.04.
am 03.04.
am 12.04.
am 27.04.
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
Beim monatlichen Treffen des Gewerbevereins wurde am 03.03.2015 zunächst über
das Thema „Verfügungsfonds“ informiert.
Dabei wurden Möglichkeiten und Chancen
aufgezeigt. Erste Ideen, wie eine Erweiterung bzw. Erneuerung des NaturkundlichHistorischen Lehrpfades, dekorierte Stände für die Mittelreihe
auf dem Marktplatz für den Naturmarkt und den Bauernmarkt
oder Basaltsitze wurden vorgestellt. In diesem Zusammenhang
wurde festgestellt, dass noch einige grundsätzliche Klärungen
zu Verfahrensweisen, Finanzierungen oder Eigentumsverhältnissen notwendig sind. Der Gewerbeverein ruft alle Bürger auf,
ihre Ideen einzubringen und steht als Unterstützer im Rahmen
seiner Möglichkeiten gern zur Verfügung. Wir möchten diesen
Verfügungsfonds aktiv unterstützen, damit Stolpens Innenstadt
attraktiver für Einwohner und Gäste wird. Anschließend wurden
weitere Themen wie die Ausfahrt 2015 oder die Mitgliederversammlung im Mai 2015 mit der Vorstandswahl besprochen.
Die nächste turnusgemäße Mitgliederversammlung findet am
Dienstag, dem 07.04.2015 um 19 Uhr im Burghotel statt. Wir
freuen uns über Interessenten.
Lutz Lietze
Dr. Thomas Scholle
Einladung zur Mitgliederversammlung
Der Gewerbeverein Stolpen lädt hiermit satzungsgemäß alle
seine ordentlichen Mitglieder zur turnusgemäßen Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl am 05.05.2015, 19 Uhr
im Burghotel ein.
Wir bitten um eine rege Beteiligung.
Die geplante Tagesordnung wird allen Mitgliedern vorab per
E-Mail zugeschickt.
Lutz Lietze
Dr. Thomas Scholle
Stolpen
- 16 -
Nr. 4/2015
Angebote im GogelmoschHaus in Stolpen/Schafbergblick 1
Die Kurse und Angebote bedürfen der Anmeldung! Tel.: 035973 - 849170 oder www.gogelmosch-haus.de
Einzelangebote
Mo., 16. April und 4. Mai 2015, ab 8.30 Uhr GogelmoschFrühstück
Mo., ab 30. März 2015, 19.00 bis 20.00 Uhr Rückengerechte Gymnastik-Krankenkassenleistung
Mo., 4. Mai, 20.00 Uhr Vereinsversammlung im Erkerzimmer
Di., 14. April, 19.15 Uhr neuer Qigong 10 x 90 min
Fr., 27. März 2015, ab 19 Uhr Offener Literatur- und Lesekreis
Sa., 23. Mai 2015, 9.30 - 15.00 Uhr Start in den Kräuterfrühling-Wildkräuterkochtag mit Exkursion
Anmeldung ab sofort, Teilnehmeranzahl begrenzt.
Wochenangebote - Kursteilnahmemöglichkeit bitte beim Gogelmosch e. V. erfragen
Montag
10.00 - 12.00 Uhr
Geburtsvorbereitungskurs
Dienstag
10.00 - 11.30 Uhr
KrabbelgruppenTreff
Mittwoch
Donnerstag
10.30 - 11.30 Uhr
Sport am Vormittag
Freitag
ab 10.30 Uhr
Zwergensprache
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
12.00 - 13.30 Uhr
Mittagstisch
13.00 - 14.25 Uhr
Rückbildungskurs
ab 13.00 Uhr
Klavierunterricht
ab 13.00 Uhr
Osteopathiesprechstunde
ab 14.30 Uhr
Hebammensprechstunde
13.00 - 14.00 Uhr
Herren-Sport
ab 13.00 Uhr
Flötenunterricht
ab 14.00 Uhr
Blechbläser/
Musikalische Früherziehung
15.00 - 17.00 Uhr
15.00 - 17.00 Uhr
13.00 - 14.00 Uhr
ab 15.00 Uhr
15.00 - 17.00 Uhr
Leseclub ab 8 Jahre
Jugendcafe*
Leseclub 6 - 8 Jahre
verschiedene Tanzkurse 4 - 18 Jahre
Trauercafe
jeden 1. Freitag
im Monat
Schülerförderung
Deutsch, Mathe, Englisch
Schülerförderung
Deutsch, Mathe,
Englisch
ab 14.00 Uhr
Klavierunterricht
Schülerförderung
Deutsch, Mathe,
Englisch
15.00 - 17.00 Uhr
Taekwon-Do
ab 9 Jahre
ab 16.00 Uhr
Shiatsu
ab 19.15 Uhr
Englisch-Aufbaukurs
18.30 - 20 Uhr Englisch
Anfänger
Erwachsene
16.30 - 18.00 Uhr
Englisch Anfänger,
18.30-20.00 Uhr
Spanisch Aufbaukurs
20.00 - 21.30 Uhr
Englisch Fortg.
19.15 - 20.30 Uhr
Qigong
19.30 - 21.00 Uhr
Yoga
18:30 - 19:30 Uhr
Tanz dich fit
19.00 - 20.00 Uhr
Rückengerechte
Gymnastik
* Jugendcafé: Di., 14.04.2015 Muffins backen
Di., 21.04.2015 Geocaching in Stolpen
Di., 28.04.2015 Mini-Kurzfilme drehen
Einladung zur Kräuterwanderung
„Für alles ist ein Kraut gewachsen ...“
Wegen des regen Interesses und der großen Beteiligung an unserer Kräuterwanderung im vergangenen Jahr wollen wir diese Veranstaltung auch 2015 durchführen.
Der Stolpener Geschichtsverein und die Kräuterfachfrau Carmen
Trojan laden deshalb Alt und Jung zur
2. Kräuterwanderung
am Samstag, 25. April ein.
Treffpunkt ist um 9.00 Uhr auf dem Marktplatz in Stolpen.
Bitte Korb und Schere nicht vergessen!
Nr. 4/2015
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Stolpen
Wir eröffnen die Fahrradsaison
Wer war Günther Petschel?
Der Stolpener Geschichtsverein lädt alle Rad- und Heimatfreunde zur Frühlingstour am Samstag, 2. Mai 2015 recht herzlich ein.
Wir starten um 8.00 Uhr an der Bushaltestelle Stolpen Schützenhaus.
Über Altstadt, Helmsdorf und Dürrröhrsdorf geht es in den Karswald. Dort werden wir unsere Frühstückspause absolvieren und
dann weiter nach Radeberg fahren, wo wir das Schloss Klippenstein
besichtigen wollen. Nach einer Mittagspause fahren wir gemeinsam
durch das Hüttertal, entlang des Stausees Wallroda und auf dem
Hörnelweg wieder nach Stolpen zurück. Die Tour ist nicht anstrengend und wir freuen uns auf altbekannte und neue Gesichter.
Manfred Herzog charakterisiert ihn in der Sächsischen Zeitung
vom 24. März 1964 folgendermaßen:
„Bei einem Fußballfreundschaftsspiel von Fortschritt Stolpen in
Dresden-Zschachwitz kamen die Zuschauer aus dem Staunen
nicht heraus: Der zwei Köpfe kleinere Linksaußen der Stolpener
spielte mit seinem Gegenüber, einem baumlangen Verteidiger,
Katz und Maus und legte mit zwei Treffern den Grundstein zum
Sieg. Nur 1,61 m ist dieser Günther Petschel groß, aber schnell,
gewandt und schussstark. Er ist ein echter Mannschaftsspieler,
stellt sein Können stets in den Dienst seiner Fußballelf.
Die ersten Kämpfe um das runde Leder bestritt Günther als Jugendlicher bei der BSG Fortschritt Großharthau. Nachdem er
seine Arbeit im Stolpener Fortschrittwerk aufgenommen hatte,
spielte er zunächst nur in der Betriebsmannschaft. Aber bald
wurde er Mitglied der BSG Fortschritt Stolpen und eine wertvolle
Stütze der 1. Fußballelf, die 1964 souverän an der Tabellenspitze
der 1. Kreisklasse stand.
Aus der Geschichte
des Stolpener Burgstadions
6. Fortsetzung
Günther Petschels Fußballplatz-Rasenpflege
Günther Petschel (Spitzname: Zwecke) hat viele Jahre das
Burgstadion gepflegt und für Ordnung gesorgt, bis ihn die Kräfte durch eine schwere Krankheit verließen. Sein Ideenreichtum
war grenzenlos. So hat er an die erste Rasenmähmaschine aus
DDR-Zeiten zwei Garten-Rasenmäher angehängt, um den Rasen des Spielfeldes in einen Teppich zu verwandeln. „Zwecke“
fand immer eine Lösung für auftretende Probleme.
Aber Günther interessierte
nicht nur das Spiel am Sonntag. Regelmäßig nahm er am
Training teil. Auch beim Bau
der neuen Sportanlage zählte
er zu den aktivsten Helfern.
Und wenn im tiefsten Winter
trotz Schneeverwehungen der
alte Platz spielfähig gemacht
werden musste, dann war auch
Günther mit seinen Kameraden
dabei. Und das alles trotz großer
beruflicher
Beanspruchung! Als Kraftfahrer war
Günther mit seinem Wartburg
meist nicht nur acht Stunden
unterwegs. So musste der kleine fünfjährige Andreas, der
Nachwuchsfußballer, auf seinen Trainervater verzichten.
Die Kollegen im Betrieb schätzten Günther als freundlichen,
hilfsbereiten Kollegen. Aufgeschlossen stand er allen Problemen gegenüber und scheute keine Auseinandersetzungen. Er
wusste, dass nicht nur sportliche Erfolge Können und Fleiß voraussetzen, sondern dass auch Glück und Wohlstand Handeln
erfordern.“
Nach seiner sportlichen Laufbahn übernahm Günther Petschel
die Rasenpflege des Burgstadions. Er sorgte durch seinen Erfindergeist für eine gute Qualität der Rasenfläche.
Das Ehrenmitglied des SV Blau-Gelb Stolpen und Mitglied des
Landes Sportbundes Sachsen, Günther Petschel verstarb am
4. Januar 2006.
Fortsetzung folgt.
Zusammengestellt von Siegfried Körner im Auftrag von Steffen
Kühnel.
»Stolpner Anzeiger«
IMPRESSUM
Christine Träber
Stolpener Geschichtsverein e. V.
Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen,
Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach,
Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht
Der »Stolpner Anzeiger« erscheint monatlich, jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos
an alle Haushalte verteilt.
- Herausgeber: Stadt Stolpen, Markt 1, 01833 Stolpen
- Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, 04916 Herzberg, An den
Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89-0
Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verantwortlich für den amtlichen, nichtamtlichen und sonstigen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Stolpen
- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck Linus Wittich KG,
04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
vertreten durch Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge
höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel­
exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, ­insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Stolpen
- 18 -
Nr. 4/2015
Nachrichten aus der
ASB-Kita „Schlumpfenland“
Wer schlau sein will muss lesen ...
... wir besuchen die Stadtbibliothek in Stolpen
Am Donnerstag, dem 12. März 2015 machte sich die Klasse 2
der GS Langenwolmsdorf auf den Weg in die Stadtbibliothek
nach Stolpen. Dort wurden wir schon von Frau Rüthrich erwartet
und freundlich in Empfang genommen.
Sie erklärte den Kindern was Medien sind und stellte die verschiedenen Medientypen (Bücher, CDs, Zeitschriften usw.), welche ausgeliehen werden können, vor. Frau Rüthrich erläuterte
den Kindern wie die Ausleihe vor sich geht und wies darauf hin,
dass mit den ausgeliehenen Medien zuhause ordentlich umzugehen ist. Anschließend durften sich die Kinder, die mittlerweile
fast alle über einen Büchereiausweis verfügen, Medien ausleihen und mit nachhause nehmen. Viele der Kinder waren so vom
Lesefieber gepackt, dass sie gleich in der Bücherei zu lesen begannen.
Zum Abschluss las Frau Rüthrich noch eine Geschichte vor, und
zwar
„DER WECHSTABENVERBUCHSLER „von Mathias Jeschke.
Eine total lustige Geschichte mit herrlichen Wortverdrehungen.
Die Kinder hatten jede Menge Spaß am Entwirren der Wörter.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Frau Rüthrich für diesen sehr
interessanten Vormittag. Es hat uns super gefallen und einige
werden sicher häufiger in der Stadtbibliothek anzutreffen sein.
Ran an die Nadel
Durch vielfältige Aktivitäten und Angebote wollen wir das Interesse der Kinder wecken und ihnen die Möglichkeit geben, sich
Wissen und Können auf allen Gebieten des täglichen Lebens anzueignen.
Neben dem Hobby-Treff am Mittwoch und unserem Freitagsprojekt, besteht seit September 2013 für unsere Hortkinder die
Möglichkeit, an einem Handarbeitskurs teilzunehmen. Sicher
können sich noch viele Muttis und Omas an das Unterrichtsfach
„Nadelarbeit“ erinnern. Kreuzstich, Stielstich und Hexenstich
entstanden auf einem Stück Aidastoff, welches sich in ein Nadelkissen verwandelte. Und genau damit erlernten unsere Mädchen erste Grundkenntnisse in der Stickerei. Leider legte unsere
ehrenamtliche Kollegin als Lehrmeisterin ihr Amt nieder und dem
Zirkel drohte das „Aus“. Der Zufall schickte uns Monika Sauer,
Lisas Oma, vorbei. Ohne lange zu überlegen, erklärte sie sich
sofort bereit, den Handarbeitszirkel kostenlos zu leiten.
Cornelia Haake und Klasse 2 GS Langenwolmsdorf
Da die Mädchen bereits über gewisse Grundkenntnisse verfügen, entstehen unter Anleitung von Oma Sauer bereits richtige kleine Kunstwerke. Alle Kinder des Handarbeitszirkels und
Erzieherinnen der ASB-Kita „Schlumpfenland“ möchten Ihnen,
liebe Frau Sauer, recht herzlich für Ihr Engagement danken, Sie
bereiten den Kindern damit eine große Freude.
B. Wandkowski
Kita-Leiterin
Anzeigen
Nr. 4/2015
- 19 -
Stolpen
Jahreshauptversammlung
der FFW Langenwolmsdorf
Jubilare
Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis
30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich
und wünschen Gesundheit und Wohlergehen
Herrn Edgar Steglich
am 23.04.
Herrn Rudolf Gernert
am 15.04.
Herrn Dr. Albrecht Bormann am 22.04.
Frau Inge Hahnewald
am 09.04.
Herrn Peter Kreische
am 10.04.
Herrn Dieter Sauer
am 19.04.
Frau Gudrun Rudolph
am 15.04.
Frau Ulrike Richter
am 06.04.
Herrn Heinz-Wilhelm Drieling am 29.04.
zum 80. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Uwe Steglich
Jan Barowsky
BürgermeisterOrtsvorsteher
Bekanntmachung
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Langenwolmsdorf
beschlossen in der Vollversammlung am 17.01.2015 die Änderung der Satzung.
Die neue Fassung wird in der Zeit vom 13.04. bis 08.05.2015
im Rathaus der Stadt Stolpen öffentlich ausgelegt. Sie tritt
am Tage nach der Bekanntmachung ihrer öffentlichen Auslegung in Kraft.
gez. Stange
Jagdvorstand
Dringender Hinweis!!!
Ablagerung von Schnittholz hinter dem Sportplatz in
Langenwolmsdorf
Der Sportverein Langenwolmsdorf gibt hiermit die Termine zur
Annahme von Brenn- und Schnittholz anlässlich der Sommersonnenwendfeier 2015 bekannt.
18. April 2015
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
9. Mai 2015
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Annahme erfolgt wie im letzten Jahr auf dem Platz der Feuerstelle hinter dem Sportplatz in Langenwolmsdorf.
Wir weisen an dieser Stelle wieder ausdrücklich darauf hin,
dass das Ablagern von Brenn- und Schnittholz außerhalb
dieser Annahmezeiten, sowie generell das Ablagern von Abfällen, schadstoffbelastetem Holz und anderer umweltschädlicher Stoffe strengstens untersagt sind. Zuwiderhandlungen
werden zur Anzeige gebracht, und es ist mit einem Bußgeld
der zuständigen Stellen zu rechnen. Außerdem werden die entstehenden Kosten für eine
evtl. notwendige Beräumung des Platzes an
den/die Verursacher weitergeleitet.
Sportverein Langenwolmsdorf e. V. 38
Am 27. Februar 2015 versammelten sich die Kameradinnen
und Kameraden gemeinsam mit der Jugendfeuerwehr und
unseren Gästen im Erbgericht Langenwolmsdorf zu ihrer
Jahreshauptversammlung. Obwohl wir es diesmal sogar geschafft haben, unseren Jahresrückblick 2014 schon im Februar zu halten, war die FFW wieder einmal die letzte in der
Löschgemeinschaft der Stadt Stolpen. Nach der Begrüßung
durch Kamerad Runge, Rico wurde in einer Schweigeminute
der verstorbenen Kameraden Johannes Kranz und Siegfried
Sauer gedacht, die beide viele Jahrzehnte aktive Kameraden
unserer Wehr waren.
Im Anschluss folgte der Jahresbericht durch Wehrleiter Steffen Roch. Neben 3 Bränden und zahlreichen Hilfeleistungseinsätzen und 2 Alarmübungen waren 19 Dienste für Aus- und
Weiterbildung, 5 Maschinistendienste und 8 sportliche Wettkampfdienste die Schwerpunkte im Einsatzjahr.
Ein Dankeschön an die Kameradinnen und Kameraden, die in
ihrer Freizeit an Lehrgängen auf Kreis- und Landesebene teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen haben. Auch
wenn im Jahresbericht auf die Schwerpunkte Löschwasserentnahmestellen und Ausrüstung verwiesen wurde, sind wir
doch als stärkste Wehr mit 33 aktiven Kameraden, 33 Altersbzw. passiven Kameraden und 11 Mitgliedern in der Jugendfeuerwehr in der Lage, uns diesen Problemen zu stellen und
gemeinsam mit der Stadtverwaltung eine Lösung zu finden.
Die Feuerwehr war auch 2014 für einen Großteil des kulturellen Lebens im Ort verantwortlich. Ob Feuerwehrball, Vereinsfahrt nach Freiberg oder die Sonnenwendfeier mit Handdruckspritzentreffen des Landkreises Sächsische Schweiz
- Osterzgebirge anlässlich 110 Jahre FFW Langenwolmsdorf,
die gemeinsam mit dem Sportverein organisiert wurde, und
der kulturelle Höhepunkt des Jahres 2014 war. An dieser Stelle nochmals ein großes Dankeschön an alle Sponsoren, ohne
deren Unterstützung vieles nicht möglich wäre.
Im Anschluss folgte der Bericht der Jugendfeuerwehr. Auch
hier konnte auf ein umfangreiches Dienst- und Ausbildungsjahr zurückgeschaut werden. In zahlreichen kulturellen Veranstaltungen wie die Winderwanderung, das Zelten und Grillen
am Gerätehaus, Besuch der Schwimmhalle in Neustadt oder
ein Filmnachmittag mit Pfannkuchen im Depot sorgten für
Teamgeist und ein gutes Klima in der Truppe.
Weitere Tagesordnungspunkte waren der Kassenprüfbericht,
welcher als ordnungsgemäß verbucht werden konnte sowie
Beförderungen und Neuaufnahme. Als neuen Zugang konnte
Lisa Zeibig aus den Reihen der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst übernommen werden.
Zum Feuerwehrmann wurden befördert:
Maximilian Heber
Markus Schlegel
Zum Oberfeuerwehrmann:
Christoph May
Zum Löschmeister:
Andreas Schulze
ehrenhalber wurden befördert:
Zur Hauptfeuerwehrfrau:
Kerstin Gnauck
Zum Hauptlöschmeister
Jochen Schröder
Nach den Wortmeldungen unserer Gäste endete unsere Jahreshauptversammlung mit einem gemeinsamen Abendessen. Dafür
ein besonderes Dankeschön an Familie Nestroy und ihr Team.
Kerstin Gnauck
Stolpen
- 20 -
Nr. 4/2015
Feuerwehrball 2015
Als ersten kulturellen Höhepunkt 2015 lud die Feuerwehr alle
Kameradinnen und Kameraden mit ihren Partnern und Gästen
am 7. März 2015 zum jährlichen Feuerwehrball ins Erbgericht
Langenwolmsdorf ein. Da es der Vorabend zum Internationalen Frauentag war, standen für alle Frauen Rosen auf den
Tischen, damit dieser Tag mit einer kleinen Aufmerksamkeit
gewürdigt werden konnte. Nach der Begrüßung durch den
Wehrleiter wurde erst einmal das Büfett zur Stärkung gestürmt, bevor der gemütliche Teil mit Tanz und Unterhaltung
den weiteren Verlauf des Abends bestimmten. Mit einer sehr
humorvollen Einlage, die kein Auge trocken lies und alle Lachmuskeln aktivierte, war für sehr viel Stimmung unter den Gästen gesorgt. Musikwünsche konnten ganz individuell bestellt
und abgetanzt werden. Wir freuen uns schon auf eine rege
Beteiligung zum Feuerwehrball 2016 und werden dann wieder mit einem eigenen Programm für Stimmung sorgen. Ein
Dankeschön an das Team vom Erbgericht Langenwolmsdorf.
Kerstin Gnauck
Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis
30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich
und wünschen Gesundheit und Wohlergehen
am 29.04. am 19.04. am 25.04. am 19.04. am 20.04. am 23.04. am 20.04. am 11.04. am 07.04. am 25.04. am 23.04. am 28.04. Ideen und Unterstützung gefragt ...
Am 20.06.2015 möchte der Dorf- und Heimatverein Helmsdorf
e. V. wieder ein Kinderfest durchführen. Motto: „Die kleinen
Landstreicher ... nicht nur von Helmsdorf“.
Es soll natürlich wieder ein Fest für alle Kinder werden mit verschiedenen Spielmöglichkeiten, Unterhaltung (Kurzfilme der
vergangenen Kinderfeste), Essen, Trinken, Basteln, Schminken,
Floßfahrten usw.
Leider können wir das nicht alles allein stemmen und so möchten wir Sie heute schon bitten, uns mit Ideen und praktischer
Hilfe zu unterstützen. Alle, die uns bei diesem Vorhaben unterstützen möchten, melden sich bitte per mail: [email protected] oder mit formlosem Handzettel in unserem Briefkasten
am Dorf- und Gemeindezentrum Helmsdorf oder persönlich bei
einem unserer Mitglieder (soweit bekannt) bis 30.04.2015.
Wir freuen uns über jede Hilfe, über jede Idee, über jeden selbstgebackenen Kuchen und auf ein schönes Fest für unser kostbarstes Gut, unsere Kleinen. Denn die brauchen wir dringend als
unsere „Nachfolger“ in unserem schönen Helmsdorf.
Hansjörg Schäfer
i. A. des Dorf- und Heimatverein Helmsdorf e. V.
Jubilare
Frau Margarete Kretschmer
Frau Herta Zumpe
Herrn Werner Ackermann
Frau Ursula Zinke
Herrn Manfred Blut Frau Irmgard Peschta
Herrn Adolf Opitz
Frau Sophie Pietzsch
Frau Gerda Willkommen
Herrn Kurt Hohlfeld
Herrn Kurt Gniech
Herrn Peter Hartmann
Der Dorf- und Heimatverein
Helmsdorf e. V.
informiert …
zum 88. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
Uwe Steglich
Carola Haschke
BürgermeisterOrtschaftsrat
Neuer Vorstand zur Jahreshauptversammlung
gewählt ...
Liebe Leserinnen und Leser des „Stolpner Anzeigers“, wenn
Sie diese Zeilen lesen, ist die Jahreshauptversammlung am
27.03.2015, wo das Geschäftsjahr 2014 durch die Mitglieder
„abgesegnet“ und der Vorstand entlastet wurde, bereits Vergangenheit.
Der bisherige Vorstand wurde aber nicht nur für das letzte Geschäftsjahr, sondern für die gesamte letzte Legislaturperiode,
sprich für die Arbeit der letzten 5 Jahre, entlastet.
2010 übernahm Gerd Mehnert die Vereinsführung vom amt.
Vereinsvorsitzenden, Helfried Sauer mit einem relativ frischen
Vorstands-Team. Reichlich 3 Jahre führte Gerd Mehnert mit den
gewählten Vorständen den Verein, bevor er die Last der Führung
vorzeitig im Frühjahr 2014 abgab; ... an Mario Ufer, der für die
vergangenen 1,5 Jahre die Vereinsführung übernahm.
Da der Redaktionsschluss ca. 10 Tage vor der Auslieferung des
„Stolpner Anzeigers“, also vor der Jahreshauptversammlung
und somit der Vorstandswahl liegt, ist das Ergebnis, wer also
zum neugewählten Vorstand gehört, noch nicht bekannt ....
Die Vereinsmitglieder und die geladenen Gäste der Jahreshauptversammlung, die diese Zeilen jetzt lesen, sind da schon
schlauer. Lediglich ein Vereinsvorsitzender muss noch vom neuen Vorstand gekürt werden. Wer wird wohl so breite Schultern
haben?
Egal wie der Wahlausgang ist, dem „alten“ Vorstand gilt für die
geleistete Arbeit ein besonders herzliches Dankeschön und den
neugewählten Vorstandsmitgliedern der Wunsch für viel, viel
Kraft.
Wir alle wünschen uns, dass das kleine Pflänzchen, was sich
zur letzten Kirmes 2014 durch die Zusammenarbeit mit den
„Simson“-interessierten Jugendlichen, mit ihren Ideen und Initiativen auftat, vom neuen Vorstand weiter kräftig „gegossen bzw.
gedüngt“ wird, letztlich nicht nur für unseren Verein, sondern für
die kulturelle Bereicherung unseres Helmsdorf.
Udo Liebold
Nr. 4/2015
- 21 -
Herzliche Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Ortschaftsrates Lauterbach am
08.04.2015, um 19.30 Uhr, im Gerätehaus der Freiwilligen
Feuerwehr Lauterbach.
Der Ortschaftsrat
Kindergarten - Nachrichten von der Kindertagesstätte „St. Martin“ in Lauterbach
„April, April der weiß nicht
was er will. Mal Regen und
mal Sonnenschein ...“
Die Fastenzeit im Kindergarten ist nun zu Ende und mit einer
Morgenandacht „Gründonnerstag“ leiten wir heute mit Pfarrer
Albert die Osterzeit ein.
Und egal wie das Aprilwetter ist, werden wir am 07.04., unsere
Osternester suchen. Gleichzeitig möchten wir den fleißigen Eltern danken, die am 17.03. mit uns im Kindergarten Osternester
gebastelt haben. Ihr habt dem Osterhasen viel Arbeit abgenommen. Danke!
Und mit dem Osterhäschen kommt auch die Frühlingszeit. Alle
Kinder, Eltern und Erzieherinnen freuen sich auf diese Zeit. Die
ersten warmen Sonnenstrahlen - wir entdecken und beobachten, wie sich draußen alles verändert. Aus grau wird grün, alles
beginnt zu wachsen und zu erblühen. Frühlingslieder wecken
die Gemüter, alle lassen sich von „guter Laune“ anstecken und
es zieht uns raus in die Natur. Gut so, sagen wir, denn wir haben
in diesem Jahr einige Waldprojekte im Pfarrwald geplant. Das
erste startet jetzt im April unter dem Motto:
„Jedes Kind unseres Kindergartens „St. Martin“ pflanzt seinen eigenen Baum“
Stolpen
Termine in eigener Sache:
21.04.2015 „Jedes Kind des Kindergartens „St. Martin“
pflanzt heute seinen eigenen Baum“
24.04.2015 Morgenandacht mit Pfarrer Albert
30.04.2015 19.00 Uhr Auftritt der Kindergartenkinder
zum alljährlichen Maibaumsetzen am Erbgericht Lauterbach
„Lasst die Kinder zu mir kommen und
stellt euch nicht gegen sie …“
Mit diesem Zitat von Jesus Christus ist zugleich die Arbeit unserer Kindertagesstätte „St. Martin“ in Lauterbach beschrieben.
Unser Haus steht allen Kindern offen, unabhängig von zugehöriger Religion oder Weltanschauung. Dafür stehen die Grundwerte unserer Konzeption: Jeder Mensch ist ein gewolltes und
geliebtes Menschenkind von Gott. Einmalig und originell, ausgestattet mit Begabungen und Fähigkeiten. Schwächen und Unvollkommenheiten gehören da genauso mit dazu.
Diese „Einladung“ gilt für jedes Kind. Und wir achten im Tagesablauf darauf, dass niemand vereinnahmt oder genötigt wird. Es
ist eine große Aufgabe, diese gegenseitige Achtung und Toleranz miteinander zu leben.
In unserer christlichen Konzeption bemühen wir uns das in pädagogischen Umsetzungen wie Staunen, Respekt und Verantwortung für die uns umgebende (Um-)Welt = Schöpfung Gottes,
bewusste Wahrnehmung des Menschen neben mir und seiner
Wertschätzung, besonders auch Älteren gegenüber, die Freude
des Teilens miteinander an Zeit, Ideen und materieller Dinge. Sich
einander täglich zu begegnen und zusammen den Tag zu gestalten und zu feiern.
In diesem Sinne spiegeln sich christliche Werte in unserem Haus
und im Umgang miteinander wider und laden jedes Kind ganz
herzlich ein, ohne es zu vereinnahmen. Der Anspruch: Ein offenes Haus, in einer einladenden und fröhlichen Gemeinschaft
und so dem Leben immer zugewandt!
W. Albert
Pfarrer und Vorsitzender des Kirchenvorstandes der Kirchgemeinde Lauterbach-Oberottendorf
Jubilare
Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis
30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich
und wünschen Gesundheit und Wohlergehen
Frau Marianne Kretzschmar
Frau Siglinde Winkler
Frau Käthe Janich
Frau Christine Fischer
Frau Isolde Schneider
am 27.04. zum 89. Geburtstag
am 08.04. zum 83. Geburtstag
am 17.04. zum 82. Geburtstag
am 21.04. zum 73. Geburtstag
am 29.04. zum 70. Geburtstag
Uwe Steglich
Rainer Lock
BürgermeisterOrtsvorsteher
Aber bevor jedes Kind seinen Baum pflanzen kann, gibt es ganz
schön viel vorzubereiten. So muss der Waldboden vorbereitet werden, ein Zaun muss gebaut werden. Die Kinder lernen
unsere heimischen Baumarten kennen und können sich ihren
Wunschbaum aussuchen. Gemeinsam pflanzen wir dann die
Bäume und pflegen sie dann regelmäßig.
Besuchen Sie uns im Internet
www.wittich.de
Stolpen
- 22 -
Nr. 4/2015
Bericht zur OR-Sitzung vom Februar und
März
Einige Aufgaben des Bauhofes wurden inzwischen erledigt. So
wurde der Dorfbach in der Mitte des Ortes beräumt und die abgestorbenen Äste der Eiche am Spritzenhaus wurden entfernt.
Ebenso wurde der Unrat an der Kälberbrücke entfernt und einige Straßengräben mit dem Bagger geräumt. Einzelne kaputte
Straßenlampen wurden von einer Fach- Firma ausgetauscht.
Erfreulich ist, dass der Ortschaftsrat wieder einem Bauwilligen
seine Zustimmung zum Bauantrag geben konnte. So können wir
unsere Einwohnerzahl auch ohne neue Baugebiete steigern.
Für die 48-h-Aktion der Jugendfeuerwehr ist die Gestaltung des
Dorfplatzes gewählt worden, da die Geräte am Kinderspielplatz
nächstes Jahr erneuert werden sollen. So diskutierten wir mit
den Leitern der Jugendfeuerwehr über die Art und Weise der
notwendigen Arbeiten am Dorfplatz. So muss Material besorgt
und gewisse Vorarbeiten erledigt werden. Das Ergebnis kann
man zu unserer nächsten Dorfbesichtigung mit dem Fahrrad am
04.05.2015 um 18 Uhr, zu der alle Einwohner wieder eingeladen
sind, leider noch nicht begutachten. Aber bis Himmelfahrt sollen
die Arbeiten abgeschlossen sein.
Der Ortschaftsrat
Einladung für die Lauterbacher
Senioren
Wir wünschen unseren Lauterbacher Senioren einen guten Start in den Frühling und laden alle zu unserem nächsten Seniorennachmittag am Mittwoch, dem
15. April 2015, um 15:00 Uhr,
in das Gerätehaus der Feuerwehr Lauterbach recht herzlich ein.
Liebe Senioren, meldet euch bitte bis zum 10.04.2015 bei
Frau Karin Petschel, Tel. 035973 27959.
Es grüßt euch herzlichst
Eure Reni,
die Wehrleitung und der Feuerwehr Förderverein von
Lauterbach
Jubilare
Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis
30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich
und wünschen Gesundheit und Wohlergehen
Frau Irmgard Fasold
Herrn Otto Grigat
Frau Sonja Gröschel
Frau Ingrid Fuchs
Herrn Christof Gröschel
Frau Monika Mihlan
am 12.04. am 22.04. am 14.04. am 28.04. am 28.04. am 06.04. zum 88. Geburtstag
zum 88. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
Uwe Steglich
Matthias Thierse
BürgermeisterOrtsvorsteher
Die nächste Ausgabe des „Stolpner Anzeigers“
erscheint am
Donnerstag, dem 30. April 2015
Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist
Donnerstag, der 16. April 2015
Jagdgenossenschaft Lauterbach
im Hauptamt der Stadtverwaltung, Frau Opitz.
Am Donnerstag, dem 09.04.2015 wird die Jagdpacht der vergangenen 3 Jagdjahre zwischen 17 und 18 Uhr in der Feuerwehr Lauterbach ausgezahlt.
Wir bitten um rege Beteiligung der Landeigentümer!
Annahmeschluss für Werbeanzeigen ist
Der Vorstand
Dienstag, der 21. April 2015
bei Herrn Riedel, Anzeigenberater der
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG,
Tel.: 03 59 71/5 31 07, Funk: 01 71/3 14 75 42.
Nr. 4/2015
- 23 -
Herzliche Einladung
zum 5. Vereinsfest
Freizeitreitverein RennersdorfNeudörfel e. V.
am 25. und 26.04.2015
Der Freizeitreitverein Rennersdorf-Neudörfel e. V. lädt am
25. und 26. April zu seinem 5. Vereinsfest ein.
Wir erwarten an diesen beiden Tagen ganz besondere Gäste.
Es wird ein Wikingerlager errichtet. In Form von experimenteller Archäologie wird uns das Leben aus längst vergangener Wikingerzeit durch die Darsteller näher gebracht. Gezeigt
wird Handwerk und am Sonntag eine Wikingerschlacht, bei
der anschließend die anwesenden Kinder zum Zweikampf
herausgefordert werden.
Die Vereinsmitglieder haben für die Besucher, vor allem für
die Kinder, ein abwechslungsreiches Programm vorbereitet: Hüpfburg, Kinderschminken, Losbude, Kleintierschau,
Kutschfahrten, Reiten für Groß und Klein.
Samstag, 25.04.2015 ab 14 Uhr
Eröffnung durch die Minifunken des LKC
Training der Wikinger
16 Uhr - Reiten durch die Zeit, Reitvorführung
Sonntag, 26.04.2015 ab 11 Uhr
Großes Handwerk der Wikinger
14 Uhr - Heilpädagogische Förderung, Therapeutisches Reiten Stefanie Wachs
15 Uhr - Schlacht der Wikinger
An beiden Tagen ist für das leibliche Wohl in bewährter Form
gesorgt.
Jahreshauptversammlung der
FF Rennersdorf-Neudörfel
Der stellvertretende Wehrleiter Mario Jäger eröffnete die diesjährige Jahreshauptversammlung mit der Begrüßung aller Kameradinnen und Kameraden sowie der Gäste und gab dann
einen kurzen Überblick über den Abend.
Als erster Tagesordnungspunkt stand der Bericht des Wehrleiters, Kamerad Silvio Thierse, an. Er berichtete in seinem Jahresbericht über die Aktivitäten, Lehrgänge und Einsätze der Wehr
im Jahr 2014.
So wurde die FF Rennersdorf-Neudörfel 6mal durch die Rettungsleitstelle Dresden alarmiert. Dabei handelte es sich um
zwei Fehlalarme, zwei Brände und um zwei Einsatzübungen der
Löschgemeinschaft.
So brannte es im Januar an der Helmsdorfer Str. und im September in der ehemaligen Jockelmühle in Rennersdorf-Neudörfel.
Eine Kameradin und zwei Kameraden absolvierten erfolgreich
einen Lehrgang auf Landkreisebene. Zwei weitere Kameraden
waren zur Ausbildung auf der Landesfeuerwehrschule in Nardt,
wo sie erfolgreich den Lehrgang „Gruppenführer“ abschlossen.
Zum Ausbildungstag am 12.04. in Lauterbach nahmen wir mit
6 Kameraden teil.
Mit Stand zum 31.12.2014 gehörten 41 Kameradinnen und Kameraden zur Wehr, die sich wie folgt aufteilen:
21 in der Aktiven Abteilung
9 in der Alters- und Ehrenabteilung
11 in der Jugendfeuerwehr
Stolpen
Beim traditionellen Maibaumsetzen hatten wir 2014 erstmals mit
den „Grenzgängern“ aus Sebnitz eine Liveband zu Gast. Von den
Einwohnern wurde diese sehr gut angenommen und so konnten
wir bei Leckerem vom Grill und Fassbier in den Mai hinein feiern. Zur Sommersonnenwende fand Freitagabend wieder unser
„Gaudiwettkampf“ der Feuerwehren statt. Sieger 2014 waren die
Kameraden aus Langenwolmsdorf. Der Samstag stand ganz im
Zeichen der Jugend. Beim Wettkampf um den Pokal des Bürgermeisters kämpften die Jugendfeuerwehren der Löschgemeinschaft Stolpen um den Sieg, den sich dann die Jugendfeuerwehr
aus Stolpen sichern konnte. Ein Dank gilt den zahlreichen Helfern,
die zum Gelingen des Festes beigetragen haben. Am 02.08.2014
fand der Kameradschaftstag statt, an dem wir uns mit den Mitgliedern des Feuerwehrvereins und der Jugendfeuerwehr zu einer
Kremserfahrt mit Start am Gerätehaus trafen. Dann ging es mit
den Kremsern über Schmiedefeld, Bühlau und Lauterbach zur
„Radeberger Höhe“, wo wir den Tag gemütlich ausklingen ließen.
Im Oktober 2014 führten wir einen Dienst zur „Technischen
Hilfe“ durch. Unser Weg führte uns nach Langenwolmsdorf zu
Kfz-Richter. Dort konnten unsere Kameraden, die den Lehrgang
„Technische Hilfe“ haben, ihr Wissen über die Rettung von eingeklemmten Personen vertiefen. Es stand ein Kleinwagen zum
„Zerschneiden“ für uns bereit. Einen Dank auch an die Kameraden von Stolpen und Langenwolmsdorf für die Bereitstellung
der Technik, sowie Herrn Richter für den bereitgestellten Wagen.
Mit der Wintersonnenwende, die trotz miserablen Wetters gut
besucht war, neigte sich das Jahr dem Ende entgegen.
Nach dem Bericht des Wehrleiters, folgte der Jahresbericht der
Jugendfeuerwehr.
Dieser wurde von der Kameradin Fee Ufer verlesen.
Sie berichtete den Anwesenden über die Ausbildung und die
Aktivitäten der Jugendfeuerwehr. Unsere Jugendfeuerwehr folgte im Jahr 2014 auch wieder der Einladung der Kreisjugendfeuerwehr zum Kinotag und zur Winterwanderung. Des Weiteren
besuchten unsere Jugendkameraden die Burg Stolpen. Beim
Hoffest am Pensionsstall Nitzsche zeigten sie den Gästen ihr
feuerwehrtechnisches Können.
Zur 48h-Aktion, die vom Jugendring jedes Jahr organisiert wird,
stand 2014 unter Anderem die Verschönerung einer Wanderhütte in der Buschmühle, sowie das Herrichten von Sitzbänken
entlang der Straße zur Buschmühle an. Alle Vorhaben konnte
die Jugendfeuerwehr mit ihren Helfern erfolgreich abschließen.
Nach dem Bericht der Jugendfeuerwehr folgte nun das Grußwort des Bürgermeisters, Herrn Steglich.
Er dankte allen Kameradinnen und Kameraden für ihre geleistete
Arbeit im Jahr 2014 sowie der Jugendfeuerwehr für ihre gelungene 48h-Aktion. Er gab außerdem einen Ausblick auf Investitionen und Ereignisse für 2015. Zum Schluss seiner Rede wünschte er allen viel Erfolg für 2015 und wünschte uns einen schönen
und geselligen Abend.
Nun folgten noch kurze Wortmeldungen von unserem Stadtwehrleiter, Kamerad Detlef Hartig, und des Ortsvorstehers von
Rennersdorf-Neudörfel, Herrn Matthias Thierse.
Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung gab es folgende Beförderungen:
zur Feuerwehrfrau befördert wurden die Kameradinnen Marie
Ufer, Sina Ufer und Tina Menzel
zum Hauptfeuerwehrmann befördert wurde der Kamerad Patrick Stars
zum Hauptlöschmeister befördert wurden die Kameraden Mirko
Mager und Rico Thierse
zum Hauptbrandmeister befördert wurde Kamerad Manfred Milde
Nach den beiden Jahresberichten und den Wortmeldungen, sowie den Beförderungen ließen wir den Abend beim gemeinsamen Abendessen ausklingen!
Einen großen Dank möchten wir auch an unsere Familien richten, denn ohne ihre Unterstützung wäre unsere oftmals zeitintensive ehrenamtliche Arbeit nicht möglich.
M. Schmitz
Schriftführer
Stolpen
- 24 -
Traditionelles Maibaumsetzen
am Feuerwehrgerätehaus in
Rennersdorf-Neudörfel
Nr. 4/2015
Wir danken allen fleißigen „Häschen“ und Helfern für ihre Mithilfe und Unterstützung.
Viola Thierse
i. A. des Dorf- und Heimatvereins
Das diesjährige Maibaumsetzen findet am
Donnerstag, dem 30. April 2015, um 18 Uhr,
am Feuerwehrgerätehaus statt.
Die Kameradinnen und Kameraden vom Feuerwehrverein
Rennersdorf-Neudörfel laden dazu alle Einwohner und Gäste, Jung und Alt recht herzlich ein.
Für das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt.
An alle Senioren in Rennersdorf!
Wir laden euch recht herzlich ein zum gemütlichen Kaffeetrinken ins Gemeindezentrum Rennersdorf.
Wann: 23.04.2015, um 14:30 Uhr
Es singt der „Frauenchor Polenz“
Euer Dorf- und Heimatverein
Rennersdorf-Neudörfel
Ganz stolz präsentieren Sari, Sophia, Julius, Richard, Hugo, Julian,
Sven, Dawina und Paul ihre bemalten Ostereier.
“Kinder, lasst uns Eier
schmücken”
Kinder, lasst uns Eier schmücken
rot und gelb, grün und blau,
einerlei, es wird entzücken,
ein jeder komm‘ er her und schau.
Ostergruß
Alles Gute, nur das Beste
gerade jetzt zum Osterfeste!
Möge es vor allen Dingen
Freude und Entspannung
bringen!
Linien zieh‘n wir zart und fein,
da sitzt der Osterhase auf der Wiese,
und das sollen seine Kinder sein,
keine Eier sind so bunt wie diese!
Viele glückliche Stunden im Kreise der Familie wünscht der Ortschaftsrat Heeselicht allen Einwohnern und Gästen.
Und eh der Tag noch wird sich neigen,
haben wir sie hübsch gereiht,
und schon hängen sie an Zweigen.
was ihr doch für Künstler seid!
Ortschaftsrat Heeselicht
Renate Tittel Manfred Kind
Madeleine Richter Manfred Diehl
Marlies Schäfer
Allen Einwohnern wünschen wir ein sonniges und
gesegnetes Osterfest und verweilen Sie beim Osterspaziergang ruhig einmal auf unserem Dorfplatz und
bewundern Sie die vielen kleinen Kunstwerke am Osterbrunnen.
Dorf und Heimatverein sowie der Ortschaftsrat Rennersdorf-Neudörfel
Ostereier bemalen
Nach dem milden Winter sehnen sich doch viele nach Sonne und
Frühling. Unsere 1. Initiative in diesem Jahr fand am 20.03.2015
mit dem Bemalen der Ostereier statt. Dieser Tag brachte uns
nicht nur Sonnenschein, sondern auch gleich noch die Sonnenfinsternis.
So fanden sich viele Einwohner mit Elan zum Ostereier Anmalen
im Gemeindezentrum ein. Mit großer Begeisterung gingen alle
an die Arbeit. Der Kreativität waren keine Grenzen gesetzt und
es entstanden 180 wunderschöne Ostereier für unseren Osterbrunnen. Auch den anwesenden Kindern, die mit ihren Muttis
und Omis kamen, bereitete die Malerei viel Freude. Unsere älteste Malerin war Frau Heidel. Es entstanden wieder wunderschöne Kreationen. Ein gemeinsames Kaffeetrinken rundete den
geselligen Nachmittag ab.
Jubilare
Unseren Jubilaren, die in der Zeit vom 3. April bis
30. April Geburtstag haben, gratulieren wir herzlich
und wünschen Gesundheit und Wohlergehen
Herrn Arno Sahre
Herrn Friedhold Wehner
Herrn Konrad Haufe
Frau Elfriede Umlauf
Herrn Günter Müller
am 12.04. zum 91. Geburtstag
am 04.04. zum 86. Geburtstag
am 29.04. zum 82. Geburtstag
am 29.04. zum 82. Geburtstag
am 23.04. zum 75. Geburtstag
Uwe Steglich
Renate Tittel
BürgermeisterOrtsvorsteher
Nr. 4/2015
- 25 -
... und es war wieder wunderschön!
Heeselichter Kinderfasching
Uns machte auch dieses Jahr wieder das Wetter beim Sammeln
einen Strich durch die Rechnung, aber das hielt viele Kinder und
Eltern nicht davon ab, am Vormittag sammeln zu gehen. Das
freute uns sehr, ein großes Dankeschön nochmals dafür.
Nachmittags sorgte wieder DJ Ingo für musikalische und kreative Unterhaltung. Es gab gesammelte Süßigkeiten, Kaffee und
Kuchen, Pfannkuchen und Hot Dogs. Die Kinder hatten Spaß
am Toben, Spielen, Tanzen und den kleinen Geschenken am
Ende des Faschingsnachmittags. Dank geht an die Organisatoren, Unterstützer und Einwohner des
Ortes, welche zu einem gelungenen
Fest beitrugen.
Claudia Wehner
Unterm Baum im grünem Gras
sitzt ein kleiner Osterhas!
Putzt den Bart und spitzt das Ohr,
macht ein Männchen, guckt hervor.
Springt dann fort mit einem Satz
und ein kleiner frecher Spatz
schaut jetzt nach, was denn dort sei.
Und was ist‘s? Ein Osterei!
Wir wünschen allen Mitgliedern des Dorfverein Heeselicht e. V. ein friedliches und wunderschönes Osterfest
sowie viel Spaß beim Osternestsuchen!
Vorstand
Dorfverein Heeselicht e. V.
Ev.-Luth. Kirchgemeinde
„Stolpener Land“
Monatsspruch April 2015
Wahrlich, dieser ist Gottes Sohn gewesen!
Matthäus 27,54
Gründonnerstag, 2. April 2015
19.00 Uhr Stolpen - Abendmahlsgottesdienst im „Betreuten
Wohnen“ C.-S.-Senff-Str. 4
Karfreitag, 3. April 2015
10.00 Uhr Stolpen - Abendmahlsgottesdienst mit Kirchenchor
15.00 Uhr Langenwolmsdorf - Abendmahlsgottesdienst zur
Sterbestunde Jesu
Ostersonntag, 5. April 2015
10.30 Uhr Stolpen - Gottesdienst mit Posaunenchor
9:00 Uhr Altstadt - Gottesdienst mit Diakon Exner
10.30 Uhr Helmsdorf - Familiengottesdienst
9.00 Uhr Langenwolmsdorf - Familiengottesdienst
Stolpen
Ostermontag, 6. April 2015
9:30 Uhr Stadtkirche Stolpen - Gemeindewanderung
Quasimodogeniti, 12. April 2015
10.00 Uhr Stolpen - Abendmahlsgottesdienst
8:30 Uhr Langenwolmsdorf - Abendmahlsgottesdienst
Miserikordias Domini, 19. April 2015
11.00 Uhr Altstadt - Vorstellungsgottesdienst der Konfirmanden
25. April 2015
18:00 Uhr Langenwolmsdorf - Abendmahlsfeier der Konfirmanden
Jubilate, 26. April 2015
10.00 Uhr Stolpen - Konfirmation
Unsere Orgel darf nicht
sterben
Wir haben in unserer denkmalgeschützten Langenwolmsdorfer Kirche ein Kleinod, eine von Vater und Sohn Herbrig
1843/44 gebaute zweimanuale Orgel,
die heute die größte in der Region erhaltene Herbrig-Orgel ist. Sie hat manch
Ungemach überstanden und ist jetzt
doch etwas in die Jahre gekommen.
2005 heißt es in einem Gutachten des OSV Andreas Kühn, Lommatzsch:
„Das Instrument ist schätzungsweise zu 85 % original erhalten. Die Gemeinde hat … ein Denkmalinstrument und sollte
es dementsprechend pflegen und erhalten.“
2014 wird in einem erneuten Gutachten des OSV Hartmut Vetter,
Sebnitz, der Orgel bestätigt:
„Der Gesamtzustand ist erstaunlich gut; … war ich erstaunt,
eine so klangfrische Orgel zu hören. Die 170 Jahre alte Orgel
… stellt einen Schatz dar und ist unbedingt zu erhalten.“
Solide Handwerksarbeit der
Herbrigs ist aber auch über
hundert Jahre nicht von Bestand und muss saniert und
restauriert werden, denn heute
ächzt die Orgel schon mal
oder es bleiben Töne hängen.
Die Sanierung und Restaurierung einer Orgel, der „Königin
der Instrumente“, kostet eine
Menge Geld, von einer mittleren fünfstelligen Summe sprechen Gutachten. Diese Mittel
können von der Kirchgemeinde allein nicht aufgebracht
werden.
Unsere Bitte geht deshalb an alle Einwohner von Langenwolmsdorf, an alle örtlichen Vereine, Einrichtungen, Betriebe und andere Interessenten, durch eine Spende einen kleinen oder großen Beitrag zur Erhaltung unseres Schatzes in
der Kirche von Langenwolmsdorf zu leisten.
Wir freuen uns über jeden Beitrag und sehen daran, dass die
Erhaltung wertvollen Kulturgutes Ihnen nicht gleichgültig ist.
Am 19.04.2015, 16 Uhr findet in der Langenwolmsdorfer Kirche
ein Benefizkonzert statt. An der Orgel spielt Kantor Karl-Christian Henschke, Dresden.
Bankverbindung:
Kassenverwaltung Pirna
IBAN: DE33 3506 0190 1617 2090 19
BIC: GENO DE D1 DKD
Verwendungszweck:
KG Stolpener Land,
Orgel Langenwolmsdorf
Karin König
im Namen des Orgelausschusses
Stolpen
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Ev.-Luth. Kirchgemeinde LauterbachOberottendorf
Nr. 4/2015
Samstag, 25. April
18.00 Uhr Abendmahlsfeier
Sonntag, 26. April
10.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst in Lohmen
Pfarrerin Brigitte Schleinitz:
erreichen sie in Lohmen 03501 587387
Donnerstag, 02.04., Gründonnerstag
19:30 Uhr
Tischabendmahl für die Gemeinde
in Lauterbach
Freitag, 03.04., Karfreitag
14:00 Uhr
Andacht zum Sterbetag Jesu mit
Abendmahl in Lauterbach
Sonntag, 05.04., Ostersonntag
09:00 Uhr
Festgottesdienst mit Osterspiel
in Lauterbach
Montag, 06.04., Ostermontag
10:00 Uhr
Osterspaziergang mit Andacht ab
Erbgericht Berthelsdorf
Sonntag, 12.04., Quasimodogeniti
10:00 Uhr
Gottesdienst - gestaltet von den Konfirmanden in Lauterbach
17.00 Uhr
„Frühlingskonzert“ mit Tom Adler
in Rückersdorf
Sonntag, 19.04., Misericordias Domini
10:00 Uhr
Gottesdienst zur Vorstellung der Konfirmanden mit Taufe in Bühlau
14:00 Uhr
Predigtgottesdienst in Lauterbach
Sonnabend, 25.04.
19:00 Uhr
Tischabendmahl für die Konfirmanden,
Eltern, Paten, Kirchvorsteher und die
Gemeinde in Rückersdorf
Sonntag, 26.04., Jubilate
10:00 Uhr
Festgottesdienst zur Konfirmation für
alle Kirchorte in Oberottendorf
Zusammenkünfte
Kinderkreis:
15:00 Uhr
Lauterbach,
Donnerstag, 16.04. und 30.04.
Junge Gemeinde:
19:30 Uhr
Lauterbach/Oberottend. Jeden Freitag in
Lauterbach
Gesprächskreis:
20:00 Uhr
Lauterbach, Montag, 27.04.
Offener
Frauenkreis: (mit Kinderbetreuung)
09:00 - 11:15 Uhr Lauterbach, Mittwoch, 22.04.
Frauendienst:
14:00 Uhr
Lauterbach, Mittwoch, 29.04.
Bibelstunde:
10:00 Uhr
Lauterbach, Mittwoch, 15.04. und 29.04.
Chorproben montags 19:00 Uhr nach Vereinbarung im
Wechsel in Lauterbach/Oberottendorf!
Ev.-Luth. Philippuskirchgemeinde Lohmen
Nachrichten der Philippuskirchgemeinde
Wir laden Sie herzlich ein zu unseren Gottesdiensten in Stürza
Karfreitag, 3. April
9.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahlsfeier
Ostermontag, 6. April
10.00 Uhr Bläsergottesdienst
Friedhofsverwaltung (Frau Steglich)
im Pfarramt Lohmen, Dorfstraße 1, 01847 Lohmen
Tel.: 03501 588032, Fax: 03501 571927
Dienstag
10.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
17.30 - 18.30 Uhr
Freitag
10.00 - 12.00 Uhr
Pfarrei „St. Gertrud“ Neustadt
Kapelle „St. Michael“ Stolpen, Schützenhausstr. 4
Gründonnerstag - 02.04.2015
Stolpen
18.30 Uhr Hl. Messe vom letzten Abendmahl
Karfreitag - 03.04.2015
Stolpen
15.00 Uhr Karfreitagsliturgie
Karsamstag - 04.04.2015
Stolpen
20.00 Uhr Feier der Osternacht
Ostersonntag - 05.04.2015
Stolpen
8.45 Uhr Hl. Messe
Ostermontag - 06.04.2015
Stolpen
8.45 Uhr Hl. Messe
2. Sonntag der Osterzeit - 12.04.2015
Stolpen
8.45 Uhr Hl. Messe
3 Sonntag der Osterzeit - 19.04.2015
Stolpen
8.45 Uhr Hl. Messe
4. Sonntag der Osterzeit - 26.04.2015
Stolpen
8.45 Uhr Hl. Messe
Messen an Werktagen:
Stolpen
Do., 9.00 Uhr Hl. Messe
Beichtgelegenheit:
Krankenbesuche: nach der Werktagsund Sonntagsmesse
Hausbesuche nach Absprache
Bitte achten Sie auf die wöchentlichen Vermeldungen, auch auf
unserer Webseite.
Wir wünschen allen ein gesegnetes Osterfest.
Katholisches Pfarramt, Struvestr. 5, 01844 Neustadt
Pfarrer Edward Wasowicz
Pfarrbüro: Neustadt:
Mi. und Fr., 17.00 - 18.00 Uhr
Do., 10.00 - 12.00 Uhr
Telefon: 03596 603380
Webseite: http://www.katholische-kirche-neustadt.info
E-Mail: [email protected]
Weitere Sonntagsmessen in der Pfarrei
Samstag, 17.00 Uhr Pfarrkirche Neustadt
Sonntag, 11.00 Uhr Pfarrkirche Neustadt
10.00 Uhr Kirche Kreuzerhöhung Sebnitz
regional informiert
Heimat- und Bürgerzeitungen hier steckt Ihre Heimat drin.
www.wittich.de
Wir laden Sie herzlich zu folgenden Gottesdiensten der Ev.-Luth.
Kirchgemeinde Lauterbach-Oberottendorf mit dem Kirchort
Lauterbach ein:
Nr. 4/2015
- 27 -
Apothekenbereitschaftsdienst
Die Dienst habenden Apotheken erfahren Sie wie folgt:
·www.aponet.de
·www.apotheken.de
· 03501 49180 (Rettungsleitstelle)
· 0800 0022833 (aus dem Festnetz)
· 22833 (von Mobiltelefon)
· Tageszeitung (SZ)
· Notdienstkasten an jeder Apotheke
Stolpen
persönlichen Gespräch angeboten, bei Ihnen direkt zuhause
installiert und kompetent erklärt und das nicht durch einfache
Telefonwerbung!!
Zudem betreuen wir unsere Kunden, die einen Hausnotrufvertrag abschließen, nicht aus der Ferne, sondern direkt vor Ort
durch unsere ASB Sozialstationen in Neustadt, Stolpen und
Hohnstein, sodass Sie auch bei einem Notfall rund um die Uhr
einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe haben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns unter: Tel.: 03596
561-30 oder [email protected].
Ihr ASB OV Neustadt/Sa. e. V.
Tierärztlicher Bereitschafts- und
Notdienst
Tierärztliche Klinik Stolpen, OT Rennersdorf-Neudörfel
ständig dienstbereit
Dr. Düring, 01833 Stolpen, OT Rennersdorf-Neudörfel,
Alte Hauptstraße 15,
Tel. 035973 2830 bzw. 0172 9472107, Fax 035973 28399
Müllentsorgung
Restabfall
07.04.20.04.
Papier08.04.
Gelber Sack 15.04. 29.04.
Bioabfall
10.04.23.04.
In der Trauer nicht allein
Trauercafé jetzt auch in Stolpen!
Trauern ist ein langsames und schmerzliches Abschiednehmen
von einem geliebten Menschen. Wenn Sie sich auf diesem Weg
allein gelassen fühlen, möchten wir Sie gern, begleiten. Darum
laden wir Sie mit anderen Trauernden herzlich zu einer Begegnung bei Kaffee und Kuchen ein.
Dieses Angebot ist kostenfrei und offen für alle.
Stolpen:
GogelmoschHaus (im Erkerzimmer)
Schafbergblick 1, 01833 Stolpen
Datum:
am 10.04.2015, immer jeden ersten Freitag im
Monat von 15:00 bis 17:00 Uhr
Neustadt: Beratungsraum vom Malteser Hilfsdienst e. V.
Kirchplatz 2, 01844 Neustadt i. S.
Datum:
am 27.04.13, immer jeden letzten Montag im Monat von 15:00 bis 17:00 Uhr
Auf Anfrage stehen wir Ihnen gern für Einzelgespräche zur Verfügung.
Ansprechpartner: Carolin Konopke
Telefon: 03596 5089705
Mobil: 0151 46134736
E-Mail: [email protected]
Wichtiger Hinweis zum
Hausnotruf vom ASB
Neustadt!
Vermehrt kommt es in letzter Zeit dazu, dass Bürgerinnen und
Bürger unserer Region telefonisch von externen Unternehmen
kontaktiert werden, um einen Hausnotrufvertrag abzuschließen. Der Vertrag wird Ihnen dann ohne ein umfassendes Beratungsgespräch (Antrag auf Kostenübernahme für Hausnotrufsystem bei der Pflegekasse) zur verbindlichen Unterschrift
vorgelegt. Dabei werden Sie weder auf mögliche Konsequenzen
hingewiesen, noch über alle Leistungen informiert, sollte es einmal zu einem Notfall kommen.
Wir weisen Sie an dieser Stelle höflichst darauf hin, dass der
ASB OV Neustadt/Sa. e. V. in keiner Weise mit diesen Anbietern in Zusammenhang steht. Unsere Angebote zum Hausnotruf
werden durch einen Mitarbeiter unserer Sozialstation in einem
Keine Ahnung von Steuern …?
„Ich bin fast 18 und hab keine Ahnung von
Steuern, Miete oder Versicherungen. Aber ich
kann ‚ne Gedichtanalyse schreiben. In 4 Sprachen.“ Diese Kurznachricht einer Schülerin
bei Twitter löste vor einigen Wochen eine rege
Diskussion über Lerninhalte in Lehrplänen
und die Vorbereitung der Schüler auf das „wirkliche“ Leben aus.
Schüler, Eltern aber auch Lehrer und Politiker fühlten sich plötzlich
herausgefordert. Nun mag die Meinung dieses Mädchens zugespitzt gewesen sein, aber im Kern stellte sie wichtige Fragen. Wie
gut oder wie schlecht bereitet die Schule Kinder und Jugendliche
heute auf das Leben vor? Kann und muss Schule überhaupt in der
heutigen Zeit alle Forderungen, die an sie von unterschiedlichen
Seiten herangetragen werden, erfüllen? Oder ist Bildung vielleicht
doch mehr als die direkte Vorbereitung auf einen bestimmten Beruf.
Dem wirklichen Leben etwas näher kommen … das versuchen
nun schon seit 2010 die Schüler der 10. Klassen des GoetheGymnasiums in Sebnitz im Rahmen ihres Ökonomie - Unterrichts im Fach Gemeinschaftskunde. Unterstützt werden sie
dabei durch die Steuerberatungskanzlei „Winkler & Partner“ in
Sebnitz. Und so fand im Januar nun schon zum wiederholten
Mal ein Schultag der 10. Klasse nicht im Goethe - Gymnasium,
sondern in den Räumen der Kanzlei „Winkler & Partner“ im Gewerbegebiet Sebnitz statt. Eine Firma soll gegründet werden, so
der Ansatz eines mehrstündigen Planspiels. Welche Entscheidungen sind zu treffen? Welche Chancen, aber auch Risiken
ergeben sich aus meinem Handeln, und nicht zuletzt, welche
Verantwortung trage ich als Unternehmer? Diese wichtigen Fragen werden aufgeworfen und beantwortet. Ergänzt wird dieses
Planspiel mit Informationen zum Beruf des Steuerberaters und
zur Arbeitsweise eines Unternehmens in Sebnitz.
Am Ende steht für die beteiligten Schüler ein großer Wissensund Erfahrungszuwachs. Vielleicht erkennen sie auch, dass das,
was die Schule von ihnen fordert und ihnen lehrt, manchmal
nicht ganz so weit von der Wirklichkeit entfernt ist.
Die Schülerinnen und Schüler bedanken sich herzlich bei den
Mitarbeitern der Kanzlei „Winkler & Partner“ für die entgegengebrachte Aufmerksamkeit sowie die investierte Zeit und hoffen
auf eine weitere erfolgreiche Zusammenarbeit.
M. Forgber
Stolpen
- 28 -
Preisträger im Heureka-Wettbewerb
„Mensch und Natur 2014“ ausgezeichnet
Erstmals beteiligten sich im November 2014 Schüler der sechsten und achten Klassen des Goethe-Gymnasiums Sebnitz am
bundesweiten Wettbewerb „Mensch und Natur“.
In 45 Minuten mussten 45 Multiple-Choise-Fragen aus dem
Bereich Naturwissenschaften beantwortet werden. Die Auswertung dauerte zwar etwas lange, aber vorige Woche konnten wir
endlich allen Schülern ihre Teilnehmerurkunden sowie kleine Anerkennungspreise überreichen. Besonders erfreulich war, dass
wir vor allem in den 8. Klassen einige Preisträger verzeichnen
konnten.
Einen hervorragenden 2. Platz im Bundeswettbewerb der
8. Klassen erreichte mit 172 Punkten Josefine Müller. Dominik
Thieme belegte einen ersten Platz im Landeswettbewerb und
Erik Rötschke kann sich über eine dritten Platz im Landeswettbewerb freuen. Die Sieger in den jeweiligen Klassenstufen erhielten ebenfalls Preise:
Klasse 8:
1. Platz - Moritz Lißner
2. Platz - Lara Schneider, Florian Hache
3. Platz - Paul Löser
Klasse 6:
1. Platz - Julius Jung
2. Platz - Hendrik Schiller, Toni Häntzsche
3. Platz - Lukas Marx
Herzlichen Glückwunsch allen Preisträgern!
Am 22.04.2015 wird der zweite Teil des Wettbewerbs „Weltkunde 2015“ stattfinden. Die Anmeldungen laufen derzeit. Hoffen
wir auf weitere Preisträger!
Karin Eschner
Nr. 4/2015
Schülerwettbewerb fand großes Interesse
Am 10.03. war es wieder so weit: Die Debattierglocken läuteten am
Goethe-Gymnasium in Sebnitz den Wettbewerb „Jugend debattiert“ des Regionalverbundes Ostsachsen ein. Schon zu den Qualifikationsrunden am Vormittag verfolgten eine Reihe von Gästen die
Debatten zu Themen wie: „Soll ein Umweltpfand für Mobiltelefone
eingeführt werden?“ oder „Sollen Lehrer verpflichtet werden, aktuell politische Themen in ihren Unterricht aufzunehmen?“ Angeregt
durch die gute Debattenkultur der Teilnehmer wurden in der Beratungszeit der Jury die Diskussionen auf den Gängen weitergeführt.
Beeindruckt waren die als Gäste anwesenden Vertreter der Stadträte, die Bürgermeister von Stolpen, Sebnitz und Bad Schandau
und die Vertreterin des Landratsamtes Sächsische Schweiz/Osterzgebirge und der Vertreter der SBA Bautzen sowie der Kooperationspartner aus Liberec und Prag von den Leistungen der Schüler
beider Altersgruppen. Gestärkt durch das Catering der Schülerinnen des Jahrgangs 11 ging es dann im nett eingerichteten Ratssaal
der Großen Kreisstadt Sebnitz weiter mit den Finalrunden in beiden
Altersgruppen. Auch hier überzeugten die jeweils vier Finalisten aus
allen drei Schulen des Regionalverbundes Ostsachsen mit guter
Sachkenntnis und Überzeugungskraft zu den Themen:
„Sollen in unseren Städten und Gemeinden gekennzeichnete
Freiflächen für das Sprayen von Graffitis zur Verfügung gestellt
werden?“ und „Sollen Bürger dazu verpflichtet werden, in regelmäßigen Abständen an öffentlichen Städte- und Gemeinderatssitzungen teilzunehmen?“
Auch wenn nur vier der 20 Debattanten sich für den Landeswettbewerb qualifizieren konnten, gingen alle mit einem großen Zuwachs
an Erfahrungen nach diesem anstrengenden Tag nach Hause.
Unserer Vertreterin Paula Wötzel aus der Klasse 9/2 wünschen
wir für die nächsten Runden viel Erfolg.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen, die auf vielfältige Weise
zum Gelingen dieses Wettbewerbstages beigetragen haben.
Anke May
Regionalverbundkoordinatorin
Heurekapreisträger Klasse 8
Sekundarstufe I
Heurekapreisträger Klasse 6
Sekundarstufe II
Nr. 4/2015
- 29 -
Durch des Frühlings holden, belebenden
Blick (Goethe)
Diesen Vers aus dem „Osterspaziergang“ hörten die Zuschauer
des Rezitatoren- und Talentewettbewerbs des Goethe-Gymnasiums Sebnitz neben anderen lyrischen Zeilen gleich mehrmals.
Die jungen Künstler trafen sich am 18. März im Sebnitzer Kunstblumen- und Heimatmuseum „Prof. Alfred Meiche“ und boten abwechselnd Lyrik und Musikstücke dar. Neben Johann Wolfgang
von Goethes Gedichten waren u.a. auch Balladen von Theodor
Fontane und Adelbert Chamisso zu hören. Streng bewertete die
Jury aus Lehrern und Schülern z. B. Textsicherheit, Betonung
und Gestik. Alle Rezitatoren waren gut vorbereitet und bemühten
sich redlich. Anna Strauch holte den ersten Platz bei den siebten
Klassen und Hans Päprer war der Sieger der achten Klassen. Die
Platzierten erhielten Urkunden und Büchergutscheine.
Die Instrumentenvielfalt unserer teilnehmenden Musiker überraschte das Publikum. Geige, Klavier, Gitarre und Kornett wurden gespielt, auch eine Sängerin, die sich am Klavier begleitete,
war zu hören. Diese Künstler wurden mit Prädikaten bewertet
und ausgezeichnet. Eliane Steindorf mit ihrer Geige und Ronja
Seifert mit Klavier und Gesang erhielten ein „Ausgezeichnet“.
Ein großes Dankeschön ging an alle Beteiligten für ihren Mut,
vor Publikum ihr Können zu zeigen. Zum Frühlingskonzert am
16. April im Gymnasium sehen und hören wir die Sieger wieder.
R. Schöne
Der Kreissportbund
Sächsische SchweizOsterzgebirge e. V. informiert
„Joker im Ehrenamt“ 2015
Mit dem “Joker im Ehrenamt“ werden auch 2015 Bürgerinnen
und Bürger geehrt, die sich durch langjährige und besonders
herausragende ehrenamtliche Tätigkeit in der Sport- bzw. in
der Sportjugendarbeit verdient gemacht haben. Deshalb möchte Sachsens Innenminister, Herr Markus Ulbig, am 28. August
2015 in Dresden das Engagement der Ehrenamtlichen im Sport
im Rahmen einer Festveranstaltung würdigen. Diese besondere
Auszeichnung wird in diesem Jahr bereits zum 20. Mal verliehen.
Es sollen Ehrenamtliche geehrt werden, die
• als langjährige Aktive mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für
das Gemeinwohl unverzichtbar geworden sind
• durch ihren Ideenreichtum dem Ehrenamt neue, nachhaltige
Impulse verliehen haben.
Außerdem wird besonderes Engagement von Ehrenamtlichen,
die
• den Prozess der Inklusion im Sport für Menschen mit Behinderungen maßgeblich in Gang gesetzt haben
• die Integration von Asylbewerbern und Migranten in Sportvereine mit besonders positivem Ergebnis gestaltet haben,
ein herausragendes Auswahlkriterium darstellen.
Stolpen
Die Vereine können ihre Vorschläge bis zum 30. April 2015 an
den Kreissportbund bzw. die Sportjugend schicken. Für die
Vorschläge in der Sportjugendarbeit ist eine Altersgrenze von
30 Jahren festgelegt. Die Auszeichnungsanträge sind im Downloadbereich unter www.kreissportbund.net hinterlegt. Aus unserem Landkreis wurden in den vergangenen 19 Jahren bisher
52 Sportfreundinnen und Sportfreunde mit dem „Joker im Ehrenamt“ ausgezeichnet.
Wolfgang Vogt
Medienbeauftragter
Sächsisches Frauennetzwerk
RegioChance e. V.
im Landkreis aktiv
Unternehmerinnen aus dem Landkreis können sich unter
www.regiochance.de informieren
In kleiner Runde trafen sich am 25. Februar 2015 die Vorsitzenden
des Vereins RegioChance e. V. mit interessierten Pirnaer Frauen.
Bei ihrem ersten Treffen im Landkreis stellte die Vorsitzende Birgit Leser ihren Verein, seine Geschichte und die Zukunftsvisionen vor: Er ist eine Kooperations- und Kommunikationsplattform für Unternehmerinnen, Existenzgründerinnen und Frauen
in Führungspositionen unterschiedlichster Branchen. Es ist das
erklärte Ziel, die Stärken und Kompetenzen der Frauen vor Ort
zu bündeln und so einen Mehrwert für alle zu schaffen. Grundlage hierfür ist ein aktives Netzwerk interessierter Frauen, um im
gemeinsamen Wissens- und Erfahrungsaustausch individuelle
Problemlösungen zu entwickeln.
„Im ländlichen Raum Netzwerke aufzubauen und zu pflegen ist
für eine erfolgreiche Unternehmerschaft sehr wichtig. Die Unternehmerinnen eröffnen sich so Wege der besseren Zusammenarbeit untereinander und finden schneller Anlaufpunkte
bei fachlichen Problemstellungen.“ unterstreicht die Gelichstellungsbeauftragte Teresa Schubert die positiven Effekte.
Derzeitig treffen sich die Mitglieder einmal im Monat in Dresden
sowie aller zwei Monate in Bautzen. Thematisch wird bei jedem
Treffen Interessantes und Wissenswertes rund um Selbstständigkeit und Unternehmerschaft aufgegriffen. Alltägliche Themen wie
Fördermöglichkeiten oder Weiterbildungschancen werden ergänzt
durch außergewöhnliche Inhalte wie Stilberatung oder Tipps für ein
gelungenes Auftreten. Nach eigener Aussage ist die gemeinsame
Zeit durch Individualität, Offenheit und Verständnis geprägt.
Diese Treffen soll es demnächst auch in Pirna und Freital geben.
Interessierte Unternehmerinnen aus dem Landkreis können sich
gern unter www.regiochance.de informieren und Kontakt aufnehmen, um weitere Details zu erfahren.
Birgit Leser
RegioChance e. V.
Stolpen
- 30 -
15 Jahre Seniorenheim Stolpen
Aus diesem Anlass möchte sich die Gruppe der Gäste, die
das Mittagessen im Heim einnehmen, für die Fürsorge bedanken.
Schon am Eingang wird man mit einem farbenfrohen Wandbild von Stolpen begrüßt. Der Täubrich futtert da schon.
Der Speisesaal ist sehr hell, die Fensterfassade voll verglast
und mit einem schönen Blick in die Landschaft kann man
das Mittagessen voll genießen. Es gibt immer zwei Essen
zur Auswahl. Es ist immer frisch, liebevoll gekocht und wird
seniorengerecht dargereicht. Auch an den Wochenenden ist
es möglich, im Heim zu essen. Die Tische sind immer geschmackvoll mit echten Blumen und der Jahreszeit entsprechend geschmückt. Das Personal geht immer auf die Sonderwünsche der Gäste ein. Wer Probleme mit dem Stolpner
Berg hat, kann das Essen auf Rädern bestellen.
Aus diesem Grund noch einmal ein großes Dankeschön an
das Team des Seniorenheimes.
Willy Witke
Im Namen aller Essensgäste
Neu!! Initiative „Sternenelternträume“
Wir treffen uns das erste Mal am 10.04.2015, 17.00 Uhr, im
Krankenhaus Pirna, Rezeption, Struppener Str. 13, 01796 Pirna!
Unser Thema wird im Wesentlichen der Austausch sein, aber
auch Informatives soll einfließen. Wir wollen uns stützen, trösten
und beistehen.
Es sind Sterneneltern, Angehörige und Mitfühlende herzlich willkommen.
Weitere Informationen über Susann Tittel: 0172 9515244 oder
die KISS 03501 582713
Bürgerhilfe Sachsen e. V.
Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS)
Nr. 4/2015
Lions Club Sebnitz
Lions Club Sebnitz übergibt erneut
gebrauchte Brillen an den Lions Club
Weinböhla
Bereits im Sommer 2013 und Anfang des Jahres 2014 berichtete der Lions Club Sebnitz von der wiederauflebenden Hilfsaktion,
alte, ausrangierte Brillen zu sammeln. Diese Brillen werden gereinigt und vermessen und werden in den ärmsten Regionen unserer
Erde an hilfsbedürftige Menschen für etwas mehr Lebensqualität
verteilt. Der Lions Club Sebnitz hat einen Partnerclub, den Lions
Club Weinböhla, gefunden, der die Brillen durch persönliche Kontakte zu einer Augenärztin in Südafrika versendet oder wie im letzten Jahr sogar persönlich übergeben hat. Anfang 2014 konnten
wir ca. 500 Brillen übergeben. Mitte März 2015 war es nun wieder
so weit. Diesmal sind über 800 Brillen zusammengekommen. Wir
freuen uns sehr über dieses wunderbare Ergebnis und möchten
uns bei allen Beteiligten für die rege Unterstützung bedanken.
Jahreshauptversammlung vom Lions Hilfswerk
Sebnitz e. V. und Wahl des neuen Vorstandes
Am 20. März 2015 findet im Rahmen der Mitgliederversammlung
die Jahreshauptversammlung vom Lions Hilfswerk Sebnitz e. V.
statt. Hier wird neben dem Kassenbericht Bilanz gezogen zu unseren stattgefundenen Aktivitäten im Jahre 2014. Beispielgebend
zu vielen anderen Unterstützungen sind der Lions Adventskalender
mit der Hilfe für die Bergwacht Sächsische Schweiz oder die Finanzierung eines geeigneten Fahrzeuges für eine Familie in unserer
Region, um ihr schwerbehindertes Kind besser zu transportieren,
zu nennen. Ebenfalls am 20. März 2015 wird nach unserer Satzung
jedes Jahr zur Mitgliederversammlung ein neuer Präsident und
Vizepräsident gewählt. Die anderen Vorstandsfunktionen können,
müssen aber nicht jährlich neu besetzt werden. Der neue Vorstand
nimmt dem 1. Juli 2015 seine Tätigkeit auf (das Lionsjahr beginnt
am 1. Juli und endet am 30. Juni des Folgejahres).
Matthias Mews
Der Ski Club Rugiswalde Informiert
Ein Stolpener wird Sachsenmeister
Bei nicht ganz so guten Bedingungen fand am Sonntag, dem
15. März 2015 in Oberwiesenthal das Finale des sächsischen Skitty Cup‘s statt. Der
Skitty Cup ist die Rennserie für
die 5 bis 10 jährigen Nachwuchssportler in der Disziplin
Ski Alpin. Für die Gesamtwertung 2014/15 waren zwischen
September 2014 und März
2015 ein Athletik-, ein Inlinerund acht Skiwettkämpfe zu absolvieren. Mit 55 Punkten Vorsprung
in der Saisonwertung errang Diego Binder aus Stolpen den 1. Platz
in der AK U8 männlich und konnte das Gelbe Trikot für den Gesamtsieger in Empfang nehmen und ist somit der neue Sachsenmeister in dieser Altersklasse. Seine Mannschaftskameraden Marius Kahl belegte Rang 5, Ole Richter Platz 8, bei den Mädchen
errang Julia Adler Platz 2 in der AK U8 Gesamtwertung.
Aber auch alle anderen Kinder des SC Rugiswalde haben in diesem Winter konstant gute Ergebnisse eingefahren und haben
gezeigt, dass sie zu den besten jungen Skifahrern Sachsens gehören. Dadurch erreichte das Skitty-Team des Skiclubs in der
Mannschaftswertung erneut den 2. Platz und setzte sich wieder gegen die starke Konkurrenz aus dem Erzgebirge und dem
Vogtland durch.
Thomas Keimling
- 31 -
Informationen aus dem Forstbezirk
Neustadt
Motorkettensägenkurse für Waldbesitzer
Auch dieses Jahr organisiert der Forstbezirk Neustadt wieder
2-tägige Kurse zum Umgang mit der Motorkettensäge. Die
Lehrgänge finden in der Maschinenstation des Staatsbetriebes
Sachsenforst, Breite Heide 3 in 01824 Königstein/Leupoldishain
an folgenden Terminen statt:
20./21.04.2015
29./30.05.2015
17./18.07.2015
28./29.08.2015
In den Kursen wird am ersten Tag theoretisches Wissen vermittelt, am zweiten Tag folgt dann der praktische Teil.
Diese Schulungen werden für private Waldbesitzer des Forstbezirkes Neustadt angeboten und sind für diese kostenlos. Die
Teilnehmerzahl ist pro Kurs auf 8 Teilnehmer begrenzt. Teilnahmevoraussetzung ist die Mitgliedschaft als Waldbesitzer bei der
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG). Darüber hinaus kann einmalig eine vom Waldbesitzer
beauftragte Person zum Lehrgang angemeldet werden.
Das Antragsformular steht im Forstbezirk Neustadt zur Verfügung.
Außerdem ist ein aktueller Beitragsnachweis zur SVLFG in Kopie
beizubringen.
Interessenten melden sich bitte zu o. g. Terminen bis 02.04.2015
im Forstbezirk Neustadt an. Eine schriftliche Einladung folgt
durch den Forstbezirk.
Jörg Fasold
Sachbearbeiter Forstförderung/Privat- und Körperschaftswald
Neue Förderrichtlinie Wald
und Forstwirtschaft
(RL WuF/2014) in Kraft
Antragsstichtag für Fördermittel 2015/2016
ist der 30. April
Die Förderrichtlinie WuF/2014 ist am 14. Januar im Sächsischen
Amtsblatt veröffentlicht worden und steht nun mit zusätzlichen
Informationen und Antragsformularen im Internet zur Verfügung.
Die neue Richtlinie führt Bewährtes fort, setzt aber auch neue
Akzente und besteht je nach Finanzierungsquelle aus zwei Teilen.
In Teil 1 (ELER-Mittel/EU) werden Forstwege/ Holzlagerplätze,
Anlagen zur Waldbrandüberwachung, der Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten sowie die Verjüngung natürlicher gebietsheimischer Waldgesellschaften in Schutzgebieten und die
Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen gefördert.
Der Teil 2 regelt die Förderung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (Zuschüsse für besitzübergreifende Holzvermarktung und für Waldpflegeverträge) als auch wieder die
Erstaufforstung und wird aus Mitteln der GAK/Bund finanziert.
Die Förderung von Naturschutzmaßnahmen ist in der neuen
Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) geregelt, wobei die
Antragstellung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
Geologie (LfULG) erfolgt.
Förderanträge können private und körperschaftliche Waldbesitzer sowie deren Zusammenschlüsse stellen.
Anträge für Vorhaben, die in den Jahren 2015 und 2016 bewilligt
und ausgeführt werden sollen, sind bis spätestens 30. April 2015
an die Außenstelle Bautzen des Sachsenforst (Obere Forstbehörde) zu stellen!
Unter folgender Internetadresse sind die Antragsaufrufe und
-unterlagen veröffentlicht: http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm
Stolpen
Zu Fragen der Waldbewirtschaftung und zur forstlichen Förderung ist der örtliche Revierförster oder Sachbearbeiter Forstförderung/Privat- u. Körperschaftswald erster Ansprechpartner bei
Sachsenforst.
Jörg Fasold
Sachbearbeiter Forstförderung/Privat- und Körperschaftswald
Naturmarkt in Struppen
und
Hoffest der Agrarproduktion
„Am Bärenstein“ e. G.
Samstag, 25. April 2015
10.00 - 17.00 Uhr
in Struppen, am Landschlachthof
Bauernmarkt mit regionalen Spezialitäten
aus Landwirtschaft und Handwerk - Direkt vom Erzeuger!
Verkauf, Vorführung, Verkostung
ganztägiges Rahmenprogramm
• 10 und 14 Uhr Vorführung Fleischzerlegung - Wurstproduktion
• 11 bis 12 Uhr Jugendjazzorchester der Musikschule
• 14 bis 16 Uhrfiddle-folk-family - Irische Volksmusik
• 16 Uhr Verlosung eines Gutscheines für eine
Familienkarte auf die Festung Königstein
ganztägig:
Historische Traktorenausstellung mit der Firma Scheinert
• Betriebsführungen im Schlachthof
• Rundfahrt durch den neuen Milchhof
• Jagdtrophäenausstellung
• Spielen und Basteln für Kinder und Erwachsene
• Ochsengespann mit Zebu-Rindern zum Mitfahren
• Strohrutsche Tiere zum Anfassen (Schwein, Kalb, Pony,
Alpaka, Kaninchen)
Es lädt ein: Agrarproduktion „Am Bärenstein“ Struppen
e. G.
Ideen in Druck
Mit einer Anzeige in Ihren Heimat- und
Bürgerzeitungen erreichen Sie Ihre Region.
www.wittich.de
Nr. 4/2015