Wochenbericht 23.03.

Wochenbericht
(23.03. – 27.03.2015)
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaft und Währung .......................................................................................... 3
Kommission fordert Deutschland auf Gefahrenabwehr in Häfen zu verbessern ...... 3
Spanien: Dritte Überprüfung nach Programmabschluss ............................................... 3
EZB: Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen.................... 3
Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle ................................................................... 4
Haushaltskontrolle: Haushaltsentlastung für das Jahr 2013 ........................................... 4
Parlament beschließt jährlichen Steuerbericht .............................................................. 5
Wettbewerb, Unternehmen und Industrie .............................................................. 6
TTIP und TiSA führen nicht zur Privatisierung der Daseinsvorsorge ................................ 6
Energie ...................................................................................................................... 6
Nach wie vor keine Einigung zwischen Rat und EP bei Biokraftstoffen ....................... 6
Mobilität und Verkehr .............................................................................................. 6
Kommission eröffnet Konsultation zum Luftfahrtpaket................................................... 6
Zahl der Verkehrstoten in der EU sinkt zu gering ............................................................. 7
Digitale Agenda und audiovisuelle Medien ......................................................... 7
Kommission beschließt Leitlinien für den Digitalen Binnenmarkt .................................. 7
Forschungspolitik ..................................................................................................... 9
Ukraine beteiligt sich am Forschungsprogramm HORIZONT 2020 ................................ 9
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei .............................................. 10
Kommission will Direktzahlungen in 2016 um 1,4% kürzen ........................................... 10
Auslaufen der Milchquote am 31.03. – große Spannung im Sektor .......................... 10
Kreditzugang für Landwirte in der EU wird erleichtert ................................................. 11
Agrarausschuss des EP beim Ökolandbau auf Einigungskurs .................................... 12
Nach wie vor keine Einigung zwischen Rat und EP bei Biokraftstoffen ..................... 12
Konsultation zum Umgang mit Treibhausgasemissionen aus der Land- und
Forstwirtschaft eröffnet ..................................................................................................... 13
EU nimmt 2014 fast 2.500 gefährliche Produkte vom Markt........................................ 13
E-Commerce-Branche und Geoblocking im Visier der EU-Kommission.................... 13
EU-Vizekommissionspräsident Ansip will "Geoblocking" bei Internet-Nutzung in der
EU abschaffen ................................................................................................................... 14
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Umwelt und Klima .................................................................................................. 15
Konsultation zum Umgang mit Treibhausgasemissionen aus der Land- und
Forstwirtschaft eröffnet ..................................................................................................... 15
Nach wie vor keine Einigung zwischen Rat und EP bei Biokraftstoffen ..................... 15
Beschäftigung, Soziales, Chancengleichheit ..................................................... 15
Mehr Sozialhilfeansprüche für arbeitslose EU-Bürger möglich .................................... 15
Bildung, Jugend, Kultur .......................................................................................... 15
Kampf gegen Extremismus: EU ruft zum Dialog zwischen den Religionen auf ........ 15
Aus der Landesvertretung ..................................................................................... 17
Vorträge / Besuche .......................................................................................................... 17
Terminvorschau ...................................................................................................... 17
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Wirtschaft und Währung
Kommission fordert Deutschland auf Gefahrenabwehr in Häfen zu verbessern
(WB) Am 26.03. hat die Kommission ihr monatliches Paket an Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren vorgelegt. Darin werden 98 Beschlüssen gefasst, darunter
11 Mit Gründen versehene Stellungnahmen und 8 Klagen beim Gerichtshof der europäischen Union. Ferner wird eine Reihe von Fällen abgeschlossen, in denen die Streitpunkte mit den betreffenden Mitgliedstaaten beigelegt werden konnten, ohne dass
Verfahren weitergeführt werden.
Deutschland wird aufgefordert, in Nordrhein-Westfalen die EU-Vorschriften über Gefahrenabwehr in Häfen korrekt anzuwenden. Der mit Gründen versehenen Stellungnahme ist eine Inspektion der Kommission vorausgegangen, bei der festgestellt wurde,
dass insbesondere die erforderlichen Risikobewertungen für die Häfen nicht angemessen durchgeführt wurden. Die entsprechenden Bestimmungen sind ein wichtiger Bestandteil der europäischen Politik der maritimen Sicherheit, die einen hohen Sicherheitsstandard in allen europäischen Häfen garantieren soll. Deutschland hat jetzt zwei
Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, mit welchen Maßnahmen die Richtlinie
vollständig angewendet wird. Geschieht dies nicht, kann die Kommission beschließen,
den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union zu bringen.
Weiterhin wird Deutschland wegen des Versäumnisses verklagt, bei der Genehmigung eines Kohlekraftwerks in Hamburg/Moorburg die Vorschriften der FFH-Richtlinie
zu beachten. Die Kommission sieht die Gefahr, dass die zur Kühlung des Kraftwerks
erforderliche Wasserentnahme für bestimmte Tierarten schädlich ist, und hat von
Deutschland verlangt, die in der Richtlinie vorgesehene Prüfung vorzunehmen und
nach alternativen Kühlverfahren zu suchen. Dies hat Deutschland verweigert.
Pressemitteilungen mit Hinweisen zu den Vertragsverletzungsverfahren:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4666_de.htm
Pressemitteilung Kohlekraftwerk Moorburg:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4669_de.htm
Richtlinie über die Gefahrenabwehr in Häfen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:310:0028:0039:DE:PDF
Spanien: Dritte Überprüfung nach Programmabschluss
(PC/MDi) Vom 12. bis zum 18.03. fand die dritte Überprüfung nach dem Abschluss des
Finanzhilfeprogramms für den Bankensektor in Banken statt. Neben der Europäischen
Kommission und EZB haben auch Vertreter des Europäischen Stabilitätsmechanismus
ESM bei dem Besuch in Spanien teilgenommen. Danach profitiere Spanien von den
bisherigen Strukturreformen, der Finanzkonsolidierung und der Banken-Rekapitalisierung. Dies zeige sich vor allem durch eine Stabilisierung des Finanzsektors, einer wirtschaftlichen Erholung und einer niedrigen Risikoprämie auf Staatsanleihen. Dennoch
blieben wesentliche Ungleichgewichte. Die vollständige und effektive Implementierung der Reformen und deren weitere Stärkung seien vorrangig für eine nachhaltige
Erholung, der weiteren Ausbalancierung der Wirtschaft und der Beibehaltung niedriger Risikoprämien. Die nächste Überprüfungsmission ist im Herbst 2015 geplant.
Pressemitteilung der EZB:
https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2015/html/pr150323_1.en.html
EZB: Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen
(PC) Die EZB hat am 26.03. die Verordnung über die Meldung aufsichtlicher Finanzin-
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formationen veröffentlicht, die Einzelheiten regelt zu den von den beaufsichtigten Unternehmen zu übermittelnden Informationen an die nationalen Behörden und die EZB.
Der Veröffentlichung der Verordnung ist ein Konsultationsverfahren vorausgegangen.
Pressemitteilung der EZB:
http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Presse/EZB_Pressemitteilungen/2015/2015_03_26_finanzinformationen.pdf?__blob=publicationFile
Haushalt, Steuern und Finanzkontrolle
Haushaltskontrolle: Haushaltsentlastung für das Jahr 2013
(PC/MDi) Der Ausschuss für Haushaltskontrolle (CONT) des Europäischen Parlaments
hat sich am 23. und 24.03. mit dem Entlastungsverfahren für das Budget 2013 befasst.
Der Ausschuss hat die Ausgaben des Europäischen Parlaments im Jahr 2013 gebilligt.
Gleiches gilt für die Ausgaben der Kommission. Bei letzterer kritisierten die Abgeordneten jedoch die Fehlerraten im Bereich der Ausgaben für Landwirtschaft, Regional- und
Beschäftigungspolitik, die hauptsächlich von den Mitgliedsstaaten verwaltet werden.
Ein anderer Punkt ist die Bitte des Ausschusses an die Kommission, innerhalb des nächsten Evaluationsberichtes (Art. 318 AEUV) eine Analyse für die Investitionsoffensive von
Kommissionspräsident Juncker vorzulegen.
Außerdem geht es auch um die Entlastung von insgesamt über 32 EU-Agenturen, 7
Gemeinschaftsunternehmen und 8 Institutionen. Das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) überzeugte die Abgeordneten hinsichtlich der Verifizierung
von Zahlungen vor und nach der vertraglichen Vereinbarung von Projekten nicht.
Ebenfalls wurde das Vorgehen bei Ausschreibungen in Frage gestellt. EIT wird die Möglichkeit gegeben, bis September ein verbessertes Management der EU-Mittel darzulegen. Von den Gemeinschaftsunternehmen, welche als Partnerschaften zwischen der
EU und privaten Unternehmen ins Leben gerufen worden sind, wurden vom CONT das
in Stockholm ansässige ARTEMIS-Projekt (jetzt europäisches Förderinstrument für die
Elektronischen Komponenten und Systeme – ECSEL), die in London ansässige Initiative
zur Innovativen Medizin (IMI) und der Europäische Beirat für die Nanoelektronik-Initiative (ENIAC) dafür kritisiert, dass Geldüberweisungen nur ungenügend kontrolliert wurden. Der Kernfusionsreaktor “Internationaler Thermonuklearer Experimenteller Reaktor” (ITER) in Barcelona wurde für verspätete Auszahlungen und wachsende Budgetkosten kritisiert.
Der Ausschuss empfiehlt dem Parlament zum wiederholten Mal, die Entlastung von
Rat und Europäischen Rat aufgrund der fehlenden Kooperation mit dem Parlament
zu verschieben.
Die Empfehlungen des Ausschusses werden im Plenum des Europäischen Parlaments
voraussichtlich in der Zeit von 28. bis 30.04. zur Abstimmung gestellt. Eine Entscheidung
mit Blick auf die verschobenen Entlastungen wird voraussichtlich im Oktober dieses
Jahres erfolgen.
Pressemitteilungen des Europäischen Parlaments:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bIM-PRESS%2b20150323IPR36415%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bIM-PRESS%2b20150323IPR36410%2b0%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fEN
Website zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle:
http://www.europarl.europa.eu/committees/en/cont/discharge-2013.html
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Parlament beschließt jährlichen Steuerbericht
(PC/MDi) Das Europäische Parlament hat am 25.03. mit großer Mehrheit (444 Ja-, 110
Gegenstimmen und 41 Enthaltungen) den Jährlichen Steuerbericht verabschiedet.
Der Initiativbericht greift ein breites Spektrum an Steuerthemen auf. So fordert das Parlament die Kommission auf, die Eindämmung der Steuerhinterziehung zu einer Hauptpriorität zu machen und im ersten Halbjahr 2015 weitreichende und wirksame Vorschläge für das Vorgehen gegen Steueroasen und Steuerumgehung vorzulegen. Das
Parlament ersucht darum, den Informationsaustausch auf grenzüberschreitende Steuerbescheide auszudehnen, um sicherzustellen, dass alle in der EU tätigen Unternehmen ihren Pflichten in sämtlichen Mitgliedstaaten nachkommen, und um für mehr
Transparenz zu sorgen. Es betont, dass durch den Informationsaustausch der Wettbewerb nicht verzerrt werden sollte. Die Abgeordneten begrüßen den Vorschlag der
Kommission, der die Pflicht zum Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Steuervorentscheide betrifft. In diesem Zusammenhang ist das Parlament der
Ansicht, dass den einzelstaatlichen Gesetzgebern unter Wahrung der Vertraulichkeit
Einsicht in den Inhalt abgegebener Steuervorentscheide gewährt werden muss, damit
sie nationale Rechtsvorschriften schaffen können, die geeignet sind, Steuerumgehung
zu unterbinden.
In der nicht-legislativen Resolution begrüßt das Parlament auch die rasche Umsetzung
der länderbezogenen Berichterstattung für Banken gemäß der vierten Änderung der
Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV). Es fordert die Kommission auf, als nächsten Schritt die
verbindliche länderbezogene Berichterstattung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen, ausgenommen KMU, in allen Wirtschaftszweigen und in allen Ländern einzuführen, in denen sie tätig sind, und zwar auch in nicht kooperierenden Ländern und
Steueroasen, indem die Rechnungslegungsrichtlinie unverzüglich überarbeitet wird,
wobei für einen möglichst geringen Verwaltungsaufwand zu sorgen ist.
Hinsichtlich der Finanztransaktionssteuer betont das Parlament, dass dringend gehandelt werden muss und dass die Finanztransaktionssteuer ehrgeizig sein sollte.
Im Bereich der direkten Steuern fordern die Abgeordneten, dass sich die Mitgliedsstaaten rasch auf eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) einigen.
In dem Bericht wird die Kommission im Bereich der Mehrwertsteuer aufgefordert, Vorschläge vorzulegen, wie die Mehrwertsteuerlücke geschlossen werden kann, um Steuerbetrug und –hinterziehung einzudämmen.
Zum Steuerbericht erklärte der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern
und Zoll zuständige EU-Kommissar Pierre Moscovici in der Plenardebatte am selben
Tag, dass der Bericht eine Diagnose aufstelle, die er voll und ganz teile.
Die nächste Aussprache mit EU-Kommissar Moscovici im Europäischen Parlament findet in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON)
und des Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE) am 30.03. statt.
Pressemitteilungen des Europäischen Parlaments:
http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20150324IPR37371/20150324IPR37371_en.pdf
http://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/infopress/20150324IPR37336/20150324IPR37336_de.pdf
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25.03. zu dem jährlichen Steuerbericht:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-20150089+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE
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Wettbewerb, Unternehmen und Industrie
TTIP und TiSA führen nicht zur Privatisierung der Daseinsvorsorge
(WB) Auf einem Treffen von Handelskommissarin Malmström mit dem amerikanischen
Handelsbeauftragten Froman am 20.03. in Brüssel betonten beide Teilnehmer, das
Freihandelsabkommen TTIP und das Dienstleistungsabkommen TISA werde nicht zu Beschränkungen in der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit von Regierungen und
Kommunen führen. Kein EU- und US-Handelsabkommen könne auf welcher Ebene
auch immer Regierungen davon abhalten, öffentliche Dienstleistungen wie Bildung,
Wasserversorgung, Gesundheitswesen oder Sozialfürsorge anzubieten und zu unterstützen. Die Möglichkeit der Rekommunalisierung eines Dienstleistungssektors werde
nicht eingeschränkt. So könne ein vormals privatisierter Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge wieder in die kommunale Hand rückgeführt werden. Ein privatisierter
Sektor bedeute nicht, dass er unwiderruflich in kommerzieller Nutzung bleiben müsse.
Sowohl die EU als auch die USA verfolgen in diesen Fragen den gleichen Ansatz. Beide
Politiker hatten sich in Brüssel zu einer Bestandsaufnahme und zur Vorbereitung der
nächsten TTIP-Verhandlungsrunde in den USA getroffen.
Presseerklärung:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/13190_de.htm
Informationen zu den Treffen:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1282
Gemeinsame europäisch-amerikanische Stellungnahme zur Bedeutung des Schutzes
öffentlicher Dienstleistungen (in Englisch):
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/march/tradoc_153264.pdf
Website der Kommission zu TTIP:
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/index_de.htm
Energie
Nach wie vor keine Einigung zwischen Rat und EP bei Biokraftstoffen
Mobilität und Verkehr
Kommission eröffnet Konsultation zum Luftfahrtpaket
(WB) In ihrem Arbeitsprogramm für 2015 hatte die Kommission eine Mitteilung über
Herausforderungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der
EU-Luftfahrtbranche und die Überarbeitung der EASA-Verordnung angekündigt, die
zusammen als Paket vorgelegt werden sollen. In Vorbereitung dessen hat die Kommission nun am 19.03. eine Konsultation eröffnet, in der interessierte Akteure Stellungnahmen zu Maßnahmen abgeben können, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtsektors verstärkt werden kann.
In ihrem Begleitpapier zur Konsultation weist die Kommission darauf hin, dass die Öffnung des Luftverkehrsmarktes Anfang der 90-iger Jahre zu einem Boom an Luftverkehrsdienstleistungen und in der Folge zu einer außerordentlichen Vielfalt an Flügen
zu bezahlbaren Preisen innerhalb Europas geführt hat. Dies wurde ergänzt durch zahlreiche Luftverkehrsabkommen, die die EU mit Drittstaaten abgeschlossen hat. Über
die Jahre hat sich der Luftfahrtsektor geändert. Die Nachfrage nach Luftverkehr, ins-
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besondere in den aufstrebenden Volkswirtschaften, ist gestiegen und wird weiter steigen. Neue Wettbewerber sind hinzugekommen. Dies kann sich negativ auf den Luftfahrtstandort Europa auswirken und erfordert Überlegungen, wie dessen weltweit
starke Position erhalten bleiben kann. Nach Auffassung der Kommission sollten im Mittelpunkt der Bemühungen um Wettbewerbsfähigkeit Innovationen stehen, und zwar
sowohl bei den Luftverkehrsdienstleistungen als auch im industriellen, flugtechnischen
Bereich.
Dazu möchte die Kommission die Sicht der sektorrelevanten Akteure einholen, die
dann in das vorzulegende Paket einfließt. Die Konsultation endet am 10.06.
Website Konsultation:
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/consultations/2015-aviation-package_en.htm
Fragebogen:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/2015-aviation-package
Zahl der Verkehrstoten in der EU sinkt zu gering
(WB) Bei der Reduzierung tödlicher Verkehrsunfälle kommen die EU-Staaten nur langsam voran. Nach der Straßenverkehrssicherheitsstatistik, die die Kommission am 24.03.
vorlegte, sank die Zahl der Verkehrstoten in der EU in 2014 gegenüber 2013 nur um 1%,
während der Rückgang im Jahr zuvor 8% betrug. Die angestrebte Verringerung der
Anzahl der Verkehrstoten um 50% von 2010 bis 2020 kann damit nicht erreicht werden.
In Deutschland stieg die Zahl der Todesopfer entgegen dem Trend in 2014 erstmals
wieder um 1% an, liegt aber immer noch unter dem EU-Durchschnitt. Insgesamt starben in 2014 25.700 Menschen auf Europas Straßen, davon die meisten in Lettland, gefolgt von Rumänien, Litauen und Bulgarien. Die wenigsten Verkehrstoten gab es auf
Malta sowie in Schweden und in Großbritannien.
Die Kommission hat die Vorlage der Statistik zum Anlass genommen, eine Bestandsaufnahme ihrer Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit zusammen mit einer
Agenda für die nächsten 5 Jahre anzukündigen. Sie will des Weiteren die Analyse
schwerer Verletzungen fortsetzen und die Vorschriften für Schulung und Qualifikation
von Berufskraftfahrern sowie für das Sicherheitsmanagement für die Infrastruktur überprüfen.
Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im europäischen Parlament, der grüne Abgeordnete Michael Cramer forderte verstärkte Bemühungen um Sicherheit auf den
europäischen Straßen. Vor allem überhöhte Geschwindigkeit und Trunkenheit am
Steuer müssten durch wirksame Kontrollen bekämpft werden. Das Parlament habe
bereits 2011 Mit breiter Mehrheit – mit den Stimmen aller deutschen Abgeordneten –
empfohlen, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten einzuführen. Die Städte sollen selbst entscheiden, auf welchen Straßen schneller gefahren werden kann.
Pressemitteilung Straßenverkehrssicherheit mit Länderstatistik:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4656_de.htm
Website Straßenverkehrssicherheit:
http://ec.europa.eu/transport/road_safety/index_de.htm
Digitale Agenda und audiovisuelle Medien
Kommission beschließt Leitlinien für den Digitalen Binnenmarkt
(AN) Das Kollegium der Europäischen Kommissare hat am 25.3. in seiner Sitzung erstmals über das Digitale Binnenmarktpaket diskutiert und die wichtigsten Bereiche abgesteckt, auf die sich die Kommission konzentrieren wird. Ziel der Maßnahmen ist es,
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die EU-Binnenmarktfreiheiten auf die digitale Welt auszudehnen, um Wachstum und
Beschäftigung zu fördern. Bei der Leitliniendiskussion wurden drei Bereiche herausgearbeitet, auf die sich die Kommission während ihrer Amtszeit konzentrieren wird:
1. Besserer Zugang zu digitalen Gütern und Dienstleistungen für Verbraucher und Unternehmen
 Erleichterung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels (insbesondere für KMU) mit harmonisierten Verbraucherschutz- und Vertragsvorschriften
und einer effizienteren und bezahlbaren Paketauslieferung. Derzeit kaufen nur
15% der Verbraucher online in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein – was nicht
verwundert angesichts der Tatsache, dass die Versandkosten oftmals höher
sind als der Preis des Produkts selbst.
 Abbau geografischer Sperren: Zu viele EU-Bürger können Dienstleistungen, die
in anderen EU-Ländern angeboten werden, nicht nutzen, oft ohne dass es dafür eine Rechtfertigung gäbe; in anderen Fällen werden sie automatisch zu Anbietern vor Ort umgeleitet, die andere Preise verlangen. Eine solche Diskriminierung darf es in einem Binnenmarkt nicht geben.
 Modernisierung des Urheberrechts, um für einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber einerseits und denen der Nutzer bzw. Verbraucher andererseits zu sorgen. Dies verbessert den Zugang der Bürger zur Kultur, fördert so die kulturelle Vielfalt, schafft neue Chancen für Künstler und
Schöpfer von Inhalten und sorgt für die bessere Durchsetzung ihrer Rechte.
 Ebenso wichtig für die Förderung grenzübergreifender Tätigkeiten von Unternehmen und insbesondere KMU ist die Vereinfachung der MwSt-Regelungen.
Die Kosten und die Komplexität der Einhaltung ausländischer Steuervorschriften
sind für KMU ein großes Problem. Durch die unterschiedlichen MwSt-Vorschriften entstehen schätzungsweise Kosten in Höhe von 80 Mrd. EUR.
2. Gestaltung der Rahmenbedingungen für den Erfolg digitaler Netze und Dienstleistungen
 Alle innovativen digitalen Dienstleistungen, Anwendungen und Inhalte benötigen als Lebensader ein Hochgeschwindigkeits-Internet und sichere Netze. Zur
Förderung von Investitionen in die Infrastruktur will die Kommission deshalb die
geltenden Telekommunikations- und Medienvorschriften überarbeiten, um sie
auf die neuen Herausforderungen vorzubereiten, insbesondere im Hinblick auf
Verbraucheranwendungen (z. B. die wachsende Zahl der Telefongespräche
über das Internet) und neue Marktteilnehmer auf diesem Gebiet.
 Funkfrequenzen sind die Luft, die das Internet zum Atmen braucht. Deshalb ist
eine Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten unverzichtbar. Bei der Einführung der neuesten 4G-Technik in Europa sind erhebliche Verzögerungen aufgetreten, weil keine geeigneten Frequenzen zur Verfügung standen. Funkfrequenzen machen nicht an den Landesgrenzen Halt: Damit ein echter Binnenmarkt mit EU-weiten Dienstleistungen entstehen kann, ist bei der Verwaltung ein
europäischer Ansatz erforderlich.
 Außerdem wird sich die Kommission mit der wachsenden Bedeutung von Online-Plattformen (wie Suchmaschinen, sozialen Medien, App-Stores usw.) befassen, damit eine erfolgreiche internetgestützte Wirtschaft entsteht. Hierbei muss
auch geprüft werden, wie sich das Vertrauen in Online-Dienstleistungen durch
mehr Transparenz verbessern lässt, wie diese Dienstleistungen in die OnlineWertschöpfungskette einbezogen werden können und wie sich das schnelle
Entfernen illegaler Inhalte erleichtern lässt.
 Gegenwärtig haben 72% der Internetnutzer Bedenken bei der Inanspruch-
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nahme von Online-Dienstleistungen, weil sie befürchten, dass sie zu viele persönliche Daten über sich preisgeben müssen. Die rasche Annahme der Datenschutzverordnung ist eine entscheidende Voraussetzung, um hier mehr Vertrauen zu schaffen.
3. Schaffung einer europäischen digitalen Wirtschaft mit langfristigem Wachstumspotenzial
 Die Industrie ist eine entscheidende Säule der europäischen Wirtschaft – im Fertigungssektor der EU sind mehr als 2 Mio. Unternehmen tätig, die mehr als
33 Mio. Arbeitsplätze bieten. Die Europäische Kommission will alle Industriezweige bei der Einführung neuer Technologien und der Umstellung auf ein intelligentes Industriesystem unterstützen („Industry 4.0“).
 Normung: Die Sicherstellung der Interoperabilität neuer Technologien ist eine
entscheidende Voraussetzung für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, deshalb müssen Normen schneller aufgestellt werden.
 Außerdem will die Kommission, dass Wirtschaft und Gesellschaft die Vorteile der
Datenwirtschaft in vollem Umfang nutzen können. Jede Sekunde entstehen
große Datenmengen, die von Menschen oder Maschinen erzeugt werden, so
z. B. von Sensoren, die Klimadaten sammeln, durch Satellitenbilder, digitale Bilder und Videos, Aufzeichnungen von Kaufvorgängen oder GPS-Signale. Big
Data ist eine Goldgrube, wirft aber auch viele Fragen auf, vom Eigentum an
den Daten über den Datenschutz bis hin zu den Normen. Damit das Potenzial
erschlossen werden kann, müssen diese Fragen behandelt werden.
 Dasselbe gilt für das immer stärker genutzte Cloud Computing. Prognosen zufolge dürfte der Anteil der Daten, die in einer Cloud gespeichert werden, von
20% im Jahr 2013 bis auf 40% im Jahr 2020 ansteigen. Gemeinsame Netze können zwar das Wachstum unserer Wirtschaft fördern, brauchen aber die richtigen Rahmenregelungen, damit sie erfolgreich sein können und europaweit
von mehr Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen und öffentlichen
Dienstleistern genutzt werden.
 Außerdem sollten die EU-Bürger in die Lage versetzt werden, interoperable
elektronische Dienste– von der elektronischen Verwaltung bis zu elektronischen
Gesundheitsdiensten – in vollem Umfang zu nutzen und ihre digitalen Kompetenzen zu entwickeln, um die Möglichkeiten des Internet zu nutzen und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4653_de.htm?locale=en
Factsheet zum Europäischen Digitalen Binnenmarkt:
http://europa.eu/rapid/attachment/IP-15-4653/en/Digital_Single_Market_Factsheet_20150325.pdf
Forschungspolitik
Ukraine beteiligt sich am Forschungsprogramm HORIZONT 2020
(UlK) Am 20.03. schloss die EU mit der Ukraine ein Assoziierungsabkommen über die
Teilnahme des Landes am EU-Forschungsrahmenprogramm HORIZONT 2020 ab. Das
Abkommen erlaubt Forscherinnen und Forscher an wissenschaftlichen Einrichtungen
und in Unternehmen der Ukraine, sich von nun an gleichberechtigt an Ausschreibungen zu beteiligen und finanzielle Förderung für Projektbeteiligungen zu erhalten.
HORIZONT 2020 ist das erste EU-Programm, zu dessen Teilnahme sich die Ukraine seit
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Beginn der vorläufigen Anwendung des allgemeinen Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine entschieden hat. Neben den EFTA-Staaten steht HORIZONT 2020 vor allem den Beitrittsländern, den Kandidatenländern und den potenziellen Kandidatenländern zur Assoziierung offen. Diese leisten dafür einen sich am BIP
des assoziierten Landes bemessenden Finanzbeitrag.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4640_de.htm
Übersicht über die an HORIZONT 2020 assoziierten Staaten:
http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/grants_manual/hi/3cpart/h2020hi-list-ac_en.pdf
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Fischerei
Kommission will Direktzahlungen in 2016 um 1,4% kürzen
(JM) Im Rahmen der Finanzdisziplin hat die Europäische Kommission einen Vorschlag
verabschiedet, nach dem Direktzahlungen über 2.000 EUR im Geschäftsjahr 2016 um
1,393% gekürzt werden sollen, um die Krisenreserve zu speisen. Sofern sich Rat und
Parlament nicht bis zum 30.06. auf eine Kürzung einigen, kann die Kommission diese
selbst festsetzen. Im Oktober wird die Kommission dann einen Berichtigungshaushalt
für 2016 vorlegen. Sollten die Mittel nicht aus der Krisenreserve für Krisen benötigt werden, fließen diese Gelder an die von der Kürzung betroffenen Betriebe. Dieser Mechanismus soll gewährleisten, dass der Sektor selbst zu Krisenmaßnahmen finanziell beiträgt.
Pressemitteilung der Kommission:
http://ec.europa.eu/agriculture/newsroom/198_en.htm
Auslaufen der Milchquote am 31.03. – große Spannung im Sektor
(JM) Bereits 2003 wurde von der Europäischen Union beschlossen, dass die 1984 als
Reaktion auf Milchseen und Butterberge in der EU eingeführte Milchquote auslaufen
soll. Die Quotenregelung war eines der Instrumente zur Überwindung der damaligen
strukturellen Überschüsse in der EU. Die Produktion von Milcherzeugnissen überstieg
damals die Nachfrage bei weitem. Das Auslaufen wurde immer wieder bis zum Schluss
der Diskussionen um die jüngste Agrarreform heftigst diskutiert. Hauptgrund der Abschaffung ist nach Darstellung der EU-Kommission der deutlich gestiegene Verzehr
von Milch und ihren Erzeugnissen, vor allem außerhalb der EU. Die Wachstumsprognosen für Milcherzeugnisse, vor allem für verarbeitete Produkte wie Käse oder Joghurt,
seien laut Agrarkommissar Hogan weiterhin sehr gut. Ein Hauptimporteur sei China, die
Kommission rechne aber für die Zukunft mit weiteren größeren Abnehmern zum Beispiel in Afrika und in anderen Schwellenländern. Nun erhielten landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit von der steigenden Nachfrage nach Milchprodukten in anderen Regionen der Welt zu profitieren. Der endgültige Termin für die Beendigung der
Milchquotenregelung wurde 2008 nochmals bestätigt, allerdings wurden weitere
Maßnahmen für eine „sanfte Landung“ (soft landing) vorgesehen. Aber auch mit
Quoten nahmen die Ausfuhren von Milcherzeugnissen aus der EU in den vergangenen
fünf Jahren mengenmäßig um 45% und wertmäßig um 95% zu. Erfahrungen aus der
Vergangenheit zeigten, „dass es nicht immer eine Korrelation zwischen dem gibt, was
dem Bauern bezahlt wird und was der Konsument zahlt", heißt es in einem EU-Hintergrundpapier. Danach fiel beispielsweise der den Bauern gezahlte Preis in der zweiten
Jahreshälfte 2014 EU-weit um 7,7% und in Deutschland sogar um 11,7%. Zeitgleich
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seien die Endverbraucherpreise aber in der EU um durchschnittlich 1,5% und in
Deutschland sogar um 4% gestiegen. Die Phase nach dem Auslaufen der Quote wird
durch die Möglichkeit von Maßnahmen in der Förderung der ländlichen Entwicklung
(2. Säule) begleitet. Ob allerdings die Sorgen der Mehrheit der Milcherzeuger um fallende Preise mit den EU-Instrumenten aufgehoben werden können und Liquiditätsproblemen kleiner und mittlerer Betriebe begegnet werden kann, bleibt in der Diskussion. Kritisch äußerte sich die Grüne EU-Abgeordnete Maria Heubuch. Statt Überproduktion wäre es sinnvoller, Milch die keinen Absatz findet, gar nicht zu produzieren.
Die Kommission solle neue Instrumente vorschlagen, damit die Produktion bei Marktkrisen eingeschränkt werden kann. "Anstatt Babynahrung nach Asien und Afrika zu
exportieren, sollte die Milcherzeugung an der europäischen Nachfrage ausgerichtet
werden. So könnten stabile und kostendeckende erreicht werden, gleichzeitig würde
mehr Raum für die Umsetzung umwelt-, tierschutz- und entwicklungspolitischer Ziele
entstehen", so Heubuch.
Pressemitteilung:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4694_de.htm
Hintergrundinformationen:
http://ec.europa.eu/agriculture/milk-quota-end/index_en.htm
Fragen und Antworten:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4697_en.htm
Milchmarktbeobachtungsstelle:
http://ec.europa.eu/agriculture/milk-market-observatory/index_en.htm
Kreditzugang für Landwirte in der EU wird erleichtert
(JM) Die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben
am 23.03. als erstes Produkt der im Juli 2014 unterzeichneten Absichtserklärung für die
Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung in der EU ein
Garantiemodell für die Landwirtschaft vorgestellt. Mit Hilfe dieses Garantiemodells sollen Landwirte und andere Unternehmen im ländlichen Raum leichter Zugang zu Finanzierungsmitteln erhalten. Die Mitgliedstaaten und Regionen können das Modell
anpassen und nutzen, um Finanzierungsinstrumente einzurichten, die im Rahmen ihrer
Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden und der
Besicherung von Investitionskrediten zur Förderung der Leistungsfähigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben, der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, von Unternehmensgründungen und vielen anderen Bereichen dienen. Agrarkommissar Hogan erläuterte bei der Präsentation, dass „durch die Erleichterung des
Zugangs zu Finanzierungsmitteln 1 EUR öffentlicher Mittel für besicherte Darlehen im
Wert von zwei, drei oder mehr EUR genutzt werden könne, um Landwirte, insbesondere junge Landwirte, und andere Unternehmer im ländlichen Raum zu unterstützen,
damit sie Wachstum und Arbeitsplätze schaffen können.“ Nach den ELER-Vorschriften
können Mitgliedstaaten und Regionen Finanzierungsinstrumente (z.B. Garantiefonds,
revolvierende Fonds und Beteiligungsfonds) in ihre sieben Jahre laufenden Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums aufnehmen, wenn vorab nachgewiesen wird, dass dies sinnvoll ist. Von dieser Möglichkeit sei jedoch in den bisher von den
nationalen und regionalen Behörden vorgelegten Entwicklungsprogrammen kaum
Gebrauch gemacht worden, was zum Teil auf eine mangelnde Vertrautheit mit solchen Instrumenten zurückzuführen sei. Auch wenn ein Programm für die Entwicklung
des ländlichen Raums bisher kein Finanzierungsinstrumente enthalte, könne dies zu einem späteren Zeitpunkt geändert werden, wenn der Mitgliedstaat bzw. die Region zu
der Überzeugung gelangt ist, dass diese Instrumente die Wirksamkeit des Programms
erhöhen.
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Pressemitteilung der Kommission und der EIB:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4647_de.htm
Agrarausschuss des EP beim Ökolandbau auf Einigungskurs
(JM) Fast Einstimmig vertritt der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes (AGRI)
die Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission zum Ökologischen Landbau den
Sektor nicht stärken, sondern ihn ausbremsen würde. Die Abgeordneten im Agrarausschuss sind sich bei einer großen Anzahl an Verbesserungsansätzen zum Kommissionsvorschlag einig. Der Berichterstatter des AGRI, Martin Häusling von den GRÜNEN, erklärte, der Ökologische Landbau befinde sich nach wie vor in der Entwicklung und
erlange nur in wenigen Mitgliedstaaten mehr als 10% Flächenanteil. Wer ihn fördern
wolle, dürfe ihn nicht mit überzogenen Anforderungen überfordern. Man wolle keine
Totalrevision der EU-Ökoverordnung, sondern eine praxisgerechte Reform. Ein Extragrenzwert für Pestizide in Bioprodukten erschwere genau denjenigen die Arbeit, die
keine Pestizide einsetzten und für die Erreichung von 100% Biosaatgut und Biofutter
seien unterstützende Maßnahmen und regional angepasste Übergangszeiten notwendig. Für die Tierhaltung, besonders die Öko-Geflügelhaltung, müsse es klarere Vorgaben und strengere Bestandsgrenzen geben. Derzeit zeichnet sich auf Brüsseler
Ebene ab, dass es in beiden Institutionen zu einer politischen Einigung zum Kommissionsentwurf kommen wird. Wie lange Bundesagrarminister Schmidt dem Wunsch der
Agrarministerkonferenz im Rat standhalten wird, die Ablehnung des Kommissionsvorschlages nicht ausreichenden Änderungen vorzuziehen, wird sich zeigen.
Nach wie vor keine Einigung zwischen Rat und EP bei Biokraftstoffen
(JM) Auch das zweite informelle Trilogtreffen zwischen den Institutionen zum Thema
Gesetzgebung bei Biokraftstoffen und zur Begrenzung der Verwendung soll ohne Ergebnis verlaufen sein. Biokraftstoffe sind zwar wegen der geringeren Umweltverschmutzung eine Alternative zu fossilen Brennstoffen, doch die zunehmende Nutzung
von Biokraftstoffen sorgt für Abholzungen, hohe Lebensmittelpreise und verursacht erhöhte CO2-Emissionen, die der Umwelt schaden. Der Rat möchte entgegen dem Vorschlag der Kommission und der Auffassung des Europäischen Parlamentes die Biokraftstoffe weiter ausbauen. Die Kommission hatte 2012 vorgeschlagen, die Nutzung
konventioneller Biokraftstoffe zu begrenzen und zum EU-Transportziel mit einem Anteil
von 10% bis 2020 beizutragen. Kontrovers soll noch sein, wie viel Biokraftstoff aus Nahrungsmittelkulturen gewonnen werden kann. Die Europaabgeordneten fordern eine
Obergrenze von 6%, der Rat 7%. Uneinigkeit herrscht auch bei der Frage, wie die Emissionen der indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) am besten zu berechnen sind.
ILUC hat als ungewollte Folge erhöhte CO2-Emissionen, nachdem Wälder in landwirtschaftliche Nutzflächen umgewandelt werden, womit die wachsende weltweite
Nachfrage für Biokraftstoffe bedient werden soll. Das EP möchten diese Emissionen
entgegen der Auffassung des Rates (insbesondere Frankreich und Polen) und der Agrarlobby in die Klimabilanz eingerechnet wissen, um so die umweltschädlichsten Biokraftstoffe zu ermitteln und damit ein Marktsignal zu senden, , von Biokraftstoffen mit
großen ILUC-Auswirkungen wie Biodiesel Abstand zu nehmen. Auch die Frage der bindenden Ziele für sogenannte „fortgeschrittene“ Biokraftstoffe, die aus Biomasse stammen und nicht aus Nahrungsmittelkulturen gewonnen werden, ist noch nicht einvernehmlich geklärt. Der Ratsposition eines optionalen Zieles von 0,5% steht auf EP-Seite
ein Pflichtziel von 1,5% entgegen, da das EP den Wechsel zu den weniger umweltschädlichen fortgeschrittenen Biokraftstoffen voranbringen will. Die Verhandlungen
sollen am 14.04. weiter gehen. Im Rat soll hinter den Türen eine Uneinigkeit ersichtlich
sein, neun Mitgliedstaaten, darunter nicht Deutschland, sollen eher zu Kompromissen
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dem Parlament bereit sein.
Ratsposition:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10710-2014-REV-2/de/pdf
Position des EP:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&mode=XML&reference=A82015-0025&language=EN
Kommissionsvorschlag:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52012PC0595&from=EN
Konsultation zum Umgang mit Treibhausgasemissionen aus der Land- und Forstwirtschaft eröffnet
(JM) Die Europäische Kommission hat am 26.03. die öffentliche Anhörung zur Integration der Landwirtschaft und der Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) angesichts des Klima- und Energierahmens der EU bis 2030 eröffnet.
Die Konsultation läuft bis zum 18.06. und alle Interessenvertreter und Experten aus den
Bereichen Land- und Forstwirtschaft können sich beteiligen. Die Ergebnisse sollen Eingang in die Bewertung der gegenwärtigen Politiken und der politischen Optionen des
Klima- und Energiepolitischen Rahmens finden.
Konsultation:
http://ec.europa.eu/clima/consultations/articles/0026_en.htm
EU nimmt 2014 fast 2.500 gefährliche Produkte vom Markt
(JM) Die EU-Kommission hat am 23.03. ihren Jahresbericht zum EU-Schnellwarnsystem
für gefährliche Produkte veröffentlicht. Im vergangenen Jahr wurden 2.435 Produkte
aus dem Verkehr gezogen, da sie eine Gefahr für die Verbraucher darstellen. Ein Anstieg um 3% zum Vorjahr. Vor allem Spielzeug, Bekleidung und Modeschmuck waren
davon betroffen. 64% der gefährlichen Waren stammten aus China, 14% von europäischen Herstellern, ein Viertel davon aus Deutschland. Von den gefährlichen Produkten machten Spielzeug mit 28% und Kleidungs-, Textil- und Modeartikel mit 23% den
größten Anteil aus. Verletzungsgefahr, chemisches Risiko und Erstickungsgefahr waren
die Risiken, die am häufigsten von diesen Produkten ausgingen. Die Produkte wurden
entweder vom Markt genommen oder die Einfuhr in die EU wurde verboten. Durch
das seit 2004 bestehende Schnellwarnsystem tauschen die EU-Mitgliedsstaaten, Lichtenstein, Island und Norwegen und die EU-Kommission Informationen zu gefährlichen
Produkten aus. Erkennt ein Mitgliedsstaat ein gefährliches Produkt und nimmt es vom
Markt oder verbietet dessen Einfuhr, erhalten die anderen Mitgliedsländer diese Information durch das Schnellwarnsystem. Diese können dann entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Verbraucher zu schützen, beispielsweise durch die Rücknahme des
Produkts oder ein Importverbot. Für Nahrungsmittel bzw. Arzneimittel und Medizinprodukte gibt es weitere Schnellwarnsysteme.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4627_de.htm?locale=en
Vollständige Jahresberichte:
http://ec.europa.eu/consumers/consumers_safety/safety_products/rapex/reports/index_en.htm
Zugang zum Schnellwarnsystem für eigene Recherchen:
http://ec.europa.eu/consumers/safety/rapex/alerts/main/index.cfm?event=main.search
E-Commerce-Branche und Geoblocking im Visier der EU-Kommission
(JM) EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager wirft E-Commerce-Unterneh-
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men wettbewerbswidrige Praktiken vor. Es gebe Hinweise, dass Firmen den elektronischen Handel über EU-Grenzen hinweg einschränkten und somit den Verbrauchern
etwa durch zu hohe Preise schaden würden. Sie schlägt daher vor, diese Praktiken in
einem Verfahren genauer zu untersuchen. Diesen Schluss zieht sie aus dem Umstand,
dass der der Online-Handel kontinuierlich wachse und 2014 etwa die Hälfte aller Verbraucher auch über das Internet einkaufen, aber nur 15% grenzüberschreitend. Dies
sei zum Teil zwar auch auf Sprachbarrieren sowie unterschiedliche Verbraucherpräferenzen und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zurückzuführen, es weise aber
auch auf erhebliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel hin. So könnten Verbraucher ausländische Webseiten oft nicht aufrufen (Geoblocking). Den Verbrauchern kann zum Beispiel durch Techniken wie das Geoblocking
aufgrund des Wohnsitzes oder von Kreditkartendaten der Zugang zu bestimmten
Websites verwehrt werden. Sie kündigte ein weiteres Vorgehen gegen einzelne Firmen
an, falls sich der Verdacht erhärten sollte. Mit einer Sektoruntersuchung im InternetHandel will sie nun mögliche Wettbewerbsverstöße prüfen. Das "Hauptaugenmerk"
der Untersuchung soll "insbesondere auf vertraglichen Hemmnissen" beim Verkauf von
Waren und digitalen Inhalten liegen. Bei einer Sektoruntersuchung prüft die EU-Kommission, ob in einer bestimmten Branche der Wettbewerb beschränkt oder verzerrt
wird. Dabei geht sie zunächst nicht gegen einzelne Unternehmen vor, im Zuge der
Untersuchung sei dies aber möglich.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4701_de.htm
EU-Vizekommissionspräsident Ansip will "Geoblocking" bei Internet-Nutzung in der
EU abschaffen
(JM) Auch EU-Vizekommissionspräsident Ansip will dem Geoblocking ein Ende setzen.
Die EU-Kommission hat seinen Aussagen zu Folge am 25.03. bei der Vorstellung von
Schwerpunkten für einen digitalen Binnenmarkt in Europa beschlossen, das sogenannte Geoblocking in der EU und damit "all die Zäune und Mauern" abzuschaffen,
"die uns im Internet den Weg versperren". Man müsse sich im Internet innerhalb Europas „ebenso frei über Grenzen hinweg bewegen können wie in der Wirklichkeit." Ausnahmen beim Geoblocking werde es voraussichtlich aber weiter geben, wenn nationale Gesetzgebung dies vorschreibe, zum Beispiel bei Online-Glückspiele. Wie das
Geoblocking abgeschafft werden soll, ist noch nicht erklärt worden, dieses soll mit
konkreten Vorschlägen am 06.05. präsentiert werden. Dabei will die EU etwa auch
prüfen, ob heutige Preise für grenzüberschreitende Pakete den Online-Handel ausbremsen, sie will die Urhebergesetzgebung modernisieren und vereinfachte Mehrwertsteuerregeln bei grenzüberschreitenden Einkäufen. Die Grünen im Europaparlament begrüßten, dass die EU-Kommission offenbar "nicht dem Druck der Lobbyisten"
nachgeben wolle. "Leichterer und grenzüberschreitender Zugang zu kulturellen Angeboten stärkt die kulturelle Vielfalt in der EU", erklärte die Abgeordnete Julia Reda von
der Piratenpartei. Leichterer und grenzüberschreitender Zugang zu kulturellen Angeboten stärke die kulturelle Vielfalt in der EU und schränke sich nicht - wie von einigen
Abgeordneten und Lobbyisten behauptet - ein. Die Kommission selbst geht von einem
„harten Kampf“ und von einem Mammutprojekt aus.
Pressemitteilung der Kommission:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4701_de.htm
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Umwelt und Klima
Konsultation zum Umgang mit Treibhausgasemissionen aus der Land- und Forstwirtschaft eröffnet
Nach wie vor keine Einigung zwischen Rat und EP bei Biokraftstoffen
Beschäftigung, Soziales, Chancengleichheit
Mehr Sozialhilfeansprüche für arbeitslose EU-Bürger möglich
(SM) Der Schlussantrag des Generalanwaltes beim EuGH, Melchior Wathelet, vom
26.03.2015 empfiehlt, die Regelungen für die Ansprüche arbeitssuchender EU-Bürger
auf Sozialleistungen auszuweiten.
Anlass ist die Klage einer gebürtigen Bosnierin (jetzt schwedische Staatsbürgerin), die
in Deutschland gearbeitet hat. Nachdem sie ihre Arbeit verlor, beantragte sie für ihre
Kinder und sich SGB II-Leistungen. Diese wurden ihr für sechs Monate auch gewährt.
Im Anschluss stoppte die zuständige Kommune aber die Leistungen mit der Begründung, die Frau sei nun als arbeitssuchende EU-Bürgerin zu betrachten und habe daher
keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
Der Generalanwalt, dessen Position oftmals von den Richtern im Urteil übernommen
wird, bestätigt Deutschland zunächst in seiner Auffassung, dass es sich beim SGB II
primär um ein Instrument der Sozialhilfe und nicht der Arbeitsmarktpolitik handele und
ein Ausschluss daher EU-rechtskonform ist. Allerdings macht er für den vorliegenden
Fall, dass also bereits eine Beschäftigung in der Vergangenheit vorgelegen hat, deutliche Einschränkungen.
So darf der Ausschluss nicht pauschal erfolgen, sondern nur nach einer individuellen
Prüfung. Dabei muss insbesondere berücksichtigt werden, ob sich die Person nur zur
Arbeitssuche in Deutschland aufhält oder eine tatsächlich Verbindung zum Aufnahmestaat besteht. Kriterien hierfür könne der familiäre Kontext sein (z.B. der Schulbesuch der Kinder), die effektive und tatsächliche Arbeitssuche, eine frühere Beschäftigung oder wenn bereits eine neue Stelle gefunden wurde. In diesen Fällen dürfen
Sozialleistungen nicht verwehrt werden.
Für die Gerichte in Deutschland dürfte diese Auslegung etwas mehr Klarheit bringen,
obwohl sie in vielen Fällen bereits ähnlich entscheiden. Auch für eine andere verbreitete Problematik bietet das Gutachten kaum Hilfestellung: Wie mit Personen umzugehen ist, die nach ihrer Einreise lediglich Kleinst-Jobs oder Gewerbe ausüben, die kein
ausreichendes Einkommen ermöglichen und die daher ergänzende Sozialleistungen
beziehen.
Pressemitteilung des EuGH:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=163254&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=748181
Bildung, Jugend, Kultur
Kampf gegen Extremismus: EU ruft zum Dialog zwischen den Religionen auf
(UlK) In Artikel 17 des Lissaboner Vertrag ist vereinbart, dass die Europäische Union mit
den Kirchen und religiösen oder weltanschaulichen Gemeinschaften einen offenen,
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transparenten und regelmäßigen Dialog pflegt. Dies taten führende Vertreter der
Union, als sie am 24.03. mit ranghöchsten geistlichen Würdenträger wie dem Generalsekretär der Europäischen Bischofskonferenz, dem Vizepräsidenten der Konferenz Europäischer Orthodoxer Kirchen, dem obersten Rabbi von Rom sowie dem Präsidenten
der Konferenz Französischer Imame in Brüssel zusammentrafen. Thema der Konferenz
war der „Anstieg von religiös motiviertem Radikalismus und Fundamentalismus und die
Rolle des interreligiösen Dialogs zur Stärkung von Toleranz und Respekt vor der Menschenwürde“.
Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments Antonio Tajani eröffnete die Konferenz im Europäischen Parlament mit einem Satz, der sich als Kernaussage der Gesamtveranstaltung erwies: „Wir können Radikalismus nur bekämpfen, wenn wir zusammenstehen.“ Der britische Abgeordnete Claude Moreas (S & D) brachte die viele Abgeordnete umtreibenden Sorgen zum Ausdruck, als er forderte, man müsse „die Verfolgung einiger unserer Religionen und die Art, wie Religionen behandelt werden“ thematisieren sowie die „Verfolgung von Christen, den Aufschwung der Islamfeindlichkeit, die Sorge der Juden, dass sie ihre Religion sogar in einigen Teilen Europas nicht
mehr ausüben können“. Der Vorsitzende des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten Elmar Brok stellte fest: „Diejenigen, die den Glauben für Gewalttaten missbrauchen, weil sie vom alleinigen Besitzanspruch der Wahrheit ausgehen, verstoßen gegen
das Prinzip der Toleranz und des friedlichen Zusammenlebens.” Die Beachtung der in
der Europäischen Grundrechtecharta verankerten Unantastbarkeit der Würde des
Menschen sei Voraussetzung dafür, dass Europa zum Frieden in der Welt beitragen
könne. „Denn ohne religiösen Frieden wird es keinen Weltfrieden geben.”
Von hieraus ergibt sich für den Utrechter Bischof Theodorus C.M. Hoogenboom eine
klare Notwendigkeit für einen Religionsunterricht auch an öffentlichen Schulen, denn:
„Unwissenheit über die in der Gesellschaft vorherrschenden Religionen ist ein fruchtbarer Boden für Missverständnisse und Spannungen.“ Der Brüsseler Oberrabbiner und
Vertreter der europäischen Rabbis bei der EU Albert Guigui ergänzte: „Wir müssen gegen das Unwissen kämpfen. (…) Die einzige Art, den Extremismus zu überwinden, besteht darin, jedem Menschen eine Identität zu geben und diese zu respektieren.“ Hier
weise die EU Versäumnisse auf, so die Kritik der katholischen Vertreterin Hilde Kieboom,
Denn Religionen und Spiritualität habe man in den zurückliegenden Jahren als etwas
Nebensächliches betrachtet und stattdessen nur auf die wirtschaftliche Entwicklung
gesetzt. Der anglikanische Bischof für Europa Robert Innes hob indes positive Erfahrungen hervor, indem er auf die erfolgreiche interkonfessionelle Zusammenarbeit beim
Friedensprozess in Nord-Irland oder neuerdings im gemeinsamen Kampf gegen die
Sklaverei hinwies.
Parlamentspräsident Martin Schulz schloss die Veranstaltung mit einem Aufruf. Noch
nie sei das Prinzip der Toleranz in Europa so angegriffen worden wie heute – von innen
und von außen. Daher habe es noch nie einen so großen Bedarf an interreligiösem
und interkulturellem Dialog gegeben. „Wir müssen den Mut besitzen, uns zu diesem
Dialog zu bekennen.“ Der erste Vize-Präsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans ergänzte: „Bitte helfen Sie uns zu verhindern, dass in Europa Minderheiten
gegen Minderheiten aufgebracht werden, Hass geschürt wird, weil andere nicht dazu
gehören sollen oder der andere die angebliche Ursache für das eigene Unglück und
die eigene Unzufriedenheit ist.“
Eine Folgeveranstaltung mit Vertretern weltanschaulicher Gemeinschaften ist für den
17.11. geplant.
Auszüge der Redebeiträge auf dem Kanal Europe by Satellite (EbS):
http://ec.europa.eu/avservices/video/player.cfm?ref=I100710
oder auf Twitter:
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#religiousdialogue
Pressemitteilung des EP mit weiteren Videolinks:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20150324IPR37224/html/Interreligious-dialogue-the-way-to-defeat-extremism
Grundsätzliches zum interreligiösen Dialog der EU:
http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/ATAG/2015/551340/EPRS_ATA(2015)551340_EN.pdf
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 25.03.: Besuchergruppe VHS Hannover – Langenhagen
 25.03. Lesung der Deutsch-Belgischen-Gesellschaft
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Geschlechter
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PECH - Fischerei
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