Das Ortsbauamt informiert Baugebiet „Große Mühllach II“ Aufgrund zahlreicher Nachfragen, ab wann die Gemeinde Sandhausen Baugrundstücke im Neubaugebiet „Große Mühllach II“ und zu welchen Bedingungen verkauft, möchten wir Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Dinge unterrichten. Das Bebauungsplanverfahren konnte abgeschlossen werden. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan als Satzung beschlossen, ebenso die zugehörige Satzung über örtliche Bauvorschriften. Durch Beschluss des Umlegungsausschusses Baulandumlegung für unanfechtbar erklärt. vom 20. April 2016 wurde die Die Erschließung ist im Gange. Der Bau der Straßen, Leitungen usw. ist sehr umfangreich und benötigt seine Zeit. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 25. Juli 2016 die Richtlinien über die Vergabe von Bauplätzen in diesem Baugebiet beschlossen. Wir werden an dieser Stelle demnächst noch detailliert darstellen, welche Grundstücke veräußert werden können. Die vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien werden ebenso veröffentlicht wie die zulässige Nutzungen auf den einzelnen Bauplätzen. Selbstverständlich wird auch ein Formular für Bewerbungen auf gemeindeeigene Bauplätze zur Verfügung gestellt. Vorab jedoch für alle Interessenten folgende Informationen: Der Preis für gemeindeeigene Bauplätze im Baugebiet „Große Mühllach II“ beträgt € 600.pro qm, zuzüglich Erschließungskosten. Die Erschließungskosten belaufen sich, nach derzeitigem Stand, auf ca. € 110.- pro qm Grundstücksfläche, wobei Abweichungen nach oben oder unten möglich sind, da die Erschließungskosten nach dem tatsächlichen Aufwand veranlagt werden. Weiter kommen noch Kosten für den Anschluss an die Nahwärmeversorgung (derzeit € 9.735.- pro Anschluss, inkl. Mehrwertsteuer, bei Einfamilienhaus/Reihenhaus/Doppelhaushälften und ca. € 15.210.-, inkl. Mehrwertsteuer, pro Anschluss bei Mehrfamilienhäuser, den Klärbeitrag (ca. € 4.- pro qm Grundstücksfläche) sowie Nebenkosten für den Kauf – insbesondere Grunderwerbsteuer und Notargebühren – hinzu. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates können Anträge/Bewerbungen für gemeindeeigene Bauplätze ab dem 4. Oktober 2016 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Wir bitten die Interessenten daher, sich bis dahin zu gedulden. Die Verwaltung wird vor diesem Zeitpunkt keine Anträge und Bewerbungen entgegen nehmen. Sie können den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften bereits jetzt auf der Homepage einsehen. Hierzu gehen Sie auf der Startseite in die Rubrik „Planen und Bauen“, anschließend in „Bebauungspläne“. Hier finden Sie dann den Bebauungsplan mit seinen zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in diesem Plan keine verbindlichen Grundstücksgrenzen eingetragen sind. Ortsbauamt Sandhausen Stand: 26. Juli 2016
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