Das Ortsbauamt informiert Baugebiet „Große Mühllach II“

Das Ortsbauamt informiert
Baugebiet „Große Mühllach II“
Aufgrund zahlreicher Nachfragen, ab wann die Gemeinde Sandhausen Baugrundstücke im
Neubaugebiet „Große Mühllach II“ und zu welchen Bedingungen verkauft, möchten wir Sie
an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Dinge unterrichten.
Das Bebauungsplanverfahren konnte abgeschlossen werden. Der Gemeinderat hat den
Bebauungsplan als Satzung beschlossen, ebenso die zugehörige Satzung über örtliche
Bauvorschriften.
Durch Beschluss des Umlegungsausschusses
Baulandumlegung für unanfechtbar erklärt.
vom
20.
April
2016
wurde
die
Die Erschließung ist im Gange. Der Bau der Straßen, Leitungen usw. ist sehr umfangreich
und benötigt seine Zeit.
Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 25. Juli 2016 die Richtlinien über die
Vergabe von Bauplätzen in diesem Baugebiet beschlossen. Wir werden an dieser Stelle
demnächst noch detailliert darstellen, welche Grundstücke veräußert werden können. Die
vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien werden ebenso veröffentlicht wie die zulässige
Nutzungen auf den einzelnen Bauplätzen. Selbstverständlich wird auch ein Formular für
Bewerbungen auf gemeindeeigene Bauplätze zur Verfügung gestellt.
Vorab jedoch für alle Interessenten folgende Informationen:
Der Preis für gemeindeeigene Bauplätze im Baugebiet „Große Mühllach II“ beträgt € 600.pro qm, zuzüglich Erschließungskosten. Die Erschließungskosten belaufen sich, nach
derzeitigem Stand, auf ca. € 110.- pro qm Grundstücksfläche, wobei Abweichungen nach
oben oder unten möglich sind, da die Erschließungskosten nach dem tatsächlichen Aufwand
veranlagt werden. Weiter kommen noch Kosten für den Anschluss an die
Nahwärmeversorgung (derzeit € 9.735.- pro Anschluss, inkl. Mehrwertsteuer, bei
Einfamilienhaus/Reihenhaus/Doppelhaushälften und ca. € 15.210.-, inkl. Mehrwertsteuer, pro
Anschluss bei Mehrfamilienhäuser, den Klärbeitrag (ca. € 4.- pro qm Grundstücksfläche)
sowie Nebenkosten für den Kauf – insbesondere Grunderwerbsteuer und Notargebühren –
hinzu.
Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates können Anträge/Bewerbungen für
gemeindeeigene Bauplätze ab dem 4. Oktober 2016 bei der Gemeindeverwaltung
eingereicht werden. Wir bitten die Interessenten daher, sich bis dahin zu gedulden. Die
Verwaltung wird vor diesem Zeitpunkt keine Anträge und Bewerbungen entgegen nehmen.
Sie können den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften bereits jetzt auf der
Homepage einsehen. Hierzu gehen Sie auf der Startseite in die Rubrik „Planen und Bauen“,
anschließend in „Bebauungspläne“. Hier finden Sie dann den Bebauungsplan mit seinen
zeichnerischen und schriftlichen Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften.
Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass in diesem Plan keine verbindlichen
Grundstücksgrenzen eingetragen sind.
Ortsbauamt Sandhausen
Stand: 26. Juli 2016