BERATUNGSUNTERLAGE NR. 41/2015 AMT: KÄMMEREI GREMIUM Datum: 06.05.2015 Sitzung am Gemeinderat öffentlich Aktenz.: 622.44-Li/Wä nichtVorberatung öffentlich Beschlussfassung 21.05.15 Verwaltungsausschuss VERHANDLUNGSGEGENSTAND Festlegung der Ablösebeträge für die Erschließungsbeiträge für das Baugebiet Schafgärten II b FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN / HAUSHALTSPLAN Der Beschlussantrag hat keine bzw. nur unerhebliche finanzielle Auswirkungen Der Beschlussantrag hat folgende finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in Höhe von einmalig Haushaltsplan Haushaltsstelle ab dem Jahr S. Haushaltsansatz Die Ausgaben werden planmäßig finanziert: Finanzierungsvorschlag ist im Sachvortrag dargestellt Ja Nein Keine Auswirkungen Beschlussantrag berücksichtigt soziale Gerechtigkeit Beschlussantrag berücksichtigt ökonomische Nachhaltigkeit Beschlussantrag berücksichtigt ökologische Nachhaltigkeit BESCHLUSSANTRAG 1. Der Ablösebetrag für die Erschließungsbeiträge im Baugebiet Schafgärten II b wird auf 44,04 € je m² festgelegt. Die Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind in der Wasserversorgungssatzung bzw. der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pleidelsheim festgelegt und werden ebenfalls abgelöst. ANLAGEN: Keine SACHVORTRAG Die Gemeinden erheben nach § 127 Baugesetzbuch zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe des Baugesetzbuches. Dies bedeutet, dass die notwendigen Kosten für die Erschließung eines Baugebietes auf die künftigen Grundstückseigentümer umgelegt werden. Zur Konkretisierung der Vorschriften des Baugesetzbuches hat die Gemeinde Pleidelsheim eine Erschließungsbeitragssatzung erlassen. In dieser sind die weiteren Vorschriften für die Erhebung des Erschließungsbeitrages geregelt. Unter anderem ist in § 5 dieser Erschließungsbeitragssatzung geregelt, dass der gesetzlich vorgeschriebene Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand 5% beträgt. Üblicherweise wird der Erschließungsbeitrag auf Grund der tatsächlich entstandenen Kosten errechnet. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Erschließungsaufwand vor Entstehung des Erschließungsbeitrages -in der Regel mit Bebaubarkeit der Grundstücke- im Rahmen einer Vereinbarung vorzeitig abzulösen. Damit wird ein sehr aufwendiges Beitragsverfahren abgekürzt, da die Ablösung auf Grund der voraussichtlichen entstehenden Kosten ermittelt wird. Aus diesem Grund wird dieses Verfahren auch für das Baugebiet Schafgärten II b vorgeschlagen. Die Ermittlung des Erschließungsbeitrages erfolgt nicht aufgrund der Grundstücksflächen, sondern aufgrund der Nutzungsflächen. Die Nutzungsfläche ergibt sich durch Vervielfachung der Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor (§ 7 Erschließungsbeitragssatzung). Bei der Verteilung der Erschließungskosten wird durch den Nutzungsfaktor die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Maß und Art berücksichtigt. Der Nutzungsfaktor ermittelt sich anhand der im Bebauungsplan festgelegten maximalen Geschoßzahl. Sofern der Bebauungsplan keine Regelungen über die Geschosszahl enthält, wird der Nutzungsfaktor auf anderen Grundlagen errechnet Auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzungen und Berechnungen ergeben sich die nachfolgenden Kosten für die Erschließung. Nicht enthalten sind die Kosten für den Bau der Kanalisation und der Wasserleitungen, da diese getrennt abgerechnet werden. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Straßenbau Straßenbeleuchtung Ausgleichsmaßnahmen nach § 8 Naturschutzgesetz Vermessungskosten Lärmschutzwall Verwaltungskosten Gesamtkosten abzüglich 5 % Gemeindeanteil = umlegungsfähige Gesamtkosten 168.130 € 25.000 € 30.000 € 20.000 € 10.000 € 5.000 € 258.130 € 12.907 € 245.223 € Im Bebauungsplan für das Baugebiet Schafgärten II b wird das Maß der baulichen Nutzung nicht über eine Geschosszahl, sondern über die maximale Traufhöhe ermittelt. In diesem Fall sieht § 10 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung eine Umrechnung zur Ermittlung der Geschosszahl vor. Im Baugebiet Schafgärten II b gilt als Umrechnungsfaktor das festgesetzte Höchstmaß der Traufhöhe geteilt durch 2,7 für Grundstücke (allgemeines Wohngebiet). Dies ergibt je nach Lage im Baugebiet eine vergleichbare maximale Geschosszahl von zwei oder drei Geschossen. Der Nutzungsfaktor nach § 7 der Erschließungsbeitragssatzung zweigeschossiger Bauweise 1,25 und bei dreigeschossiger Bauweise 1,5. Die Gesamtnutzungsfläche der neu gebildeten Baugrundstücke beträgt beträgt bei 5.568,25 m² Bei umlegungsfähigen Gesamtkosten von 245.223 € Nutzungsfläche ergibt sich somit ein Ablösebetrag pro m² Nutzungsfläche von 44,04 € / m² Es wird somit vorgeschlagen den Ablösebetrag für das Baugebiet Schafgärten II b auf 44,04 € je m² Nutzungsfläche festzulegen. Zu diesem Betrag sind die auf Grund der Wasser- bzw. Abwassersatzung der Gemeinde zu erhebenden Wasserbeiträge auf die Beträge für die Kanalisation und die Kläranlage hinzuzurechnen. Dies ergibt folgende Staffelung: Erschließungsbeitrag (Straßenbau) Wasserversorgungsbeitrag (zzgl. MwSt.) Kanalbeitrag Klärbeitrag 44,04 € / m² 3,85 € / m² 5,65 € / m² 0,41 € / m² Summe Erschließungsbeitrag 53,95 € / m² Ralf Trettner Bürgermeister
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