Baugebiet Kiesbeet, Waidhaus - Aktion Bauplatzermäßigung Nach dem Beschluss des Marktgemeinderates Waidhaus vom 06.07.2015 verkauft der Marktgemeinderat Bauplätze im Baugebiet „Kiesbeet“ befristet zu einem Sonderpreis. _________________________________________________________________________ Die Marktgemeinde gewährt beim Kauf eines erschlossenen Grundstücks im Bereich des Bebauungsplanes „Im Kiesbeet“ zur Errichtung eines eigengenutzten Wohngebäudes eine einmalige Ermäßigung auf den Grundstückskauf Grundstückspreis: 1,00 € je Grundstück (anstelle 17,38 €/m²) Zuzüglich: Erschließungskosten: 11,77 € je m² Beiträge für Wasser derzeit: 1,59 € je m² Grundstücksfläche 4,19 € je m² Geschoßfläche Beiträge für Entwässerung derzeit: 0,85 € je m² Grundstücksfläche 8,32 € je m² Geschoßfläche Gasanschluss (einmalig) 348,00 € je Grundstück Zuzüglich Grunderwerbskosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer usw.) Voraussetzungen und Bedingungen: 1. Der Grundstückskauf einschließlich notarieller Beurkundung muss bis 31. Januar 2016 vollzogen sein. 2. Der Wohnhausrohbau (unter Dach) muss innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der notariellen Beurkundung fertig gestellt sein. 3. Weitere Ermäßigungen werden für diese Käufe nicht gewährt, z.B. auch nicht die allgemeine Wohnbauförderung im Markt Waidhaus (Kinderermäßigung bzw. Zuwendung für Kinder die innerhalb von 5 Jahren geboren werden) 4. Wird das Grundstück innerhalb von 2 Jahren nicht bebaut, hat der Markt Waidhaus das Recht, den Bauplatz zu dem ermäßigten Kaufpreis wieder zurückzunehmen (Rückauflassung). Die Kosten für den Kauf und die Rückauflassung einschließlich aller Nebenkosten trägt der Käufer. Kaufpreis-Musterberechnung für einen Bauplatz mit 800 m² Regulär Ermäßigt 13.904,00 € 9.416,00 € 1.272,00 € 838,00 € 680,00 € 1.664,00 € 348,00 € 1,00 € 9.416,00 € 1.272,00 € 838,00 € 680,00 € 1.664,00 € 348,00 € Gesamt (zuzügl. Grunderwerbskosten) 28.122,00 € 14.219,00 € Grundstückspreis Erschließungskosten Beiträge für Wasser Grundfläche Geschoßfläche fiktiv 1/4 Beiträge für Entwässerung Grundfläche Geschoßfläche fiktiv 1/4 Gasanschluss (einmalig) Baugebiet Kiesbeet, Waidhaus - Aktion Bauplatzermäßigung Begründung: ____________________________________________________________________________ Der Markt Waidhaus hat im Jahr 1995 den Bebauungsplan „Im Kiesbeet“ aufgestellt und einen ersten Abschnitt erschlossen. Nachdem der Bauplatzverkauf in diesem Abschnitt sehr gut anlief, entschloss sich der Markt Waidhaus im Jahr 2001 den Bebauungsplan „Im Kiesbeet“ anzupassen und einen zweiten Abschnitt zu erschließen. Seither wurde im Abschnitt 2 des Bebauungsplanes noch kein einziger Bauplatz verkauft. Im gesamten Bereich des Bebauungsplanes verfügt der Markt noch über 27 voll erschlossene Bauparzellen mit einem Gesamtverkaufspreis von 800.560,47 € inklusive Erschließungs-, Wasser- und Entwässerungsbeiträge. Dies stellt für den Markt ein gebundenes, nicht rentierliches Kapital dar, das dringend für notwendige Investitionen benötigt wird. Über den Zeitraum von ca. 15 Jahren sind dem Markt dadurch erhebliche Verluste entstanden. Zudem entstehen dem Markt Waidhaus seit ca. 15 Jahren aus Unterhalt und Pflege jährliche Kosten im Bereich von mehreren tausend Euro, z.B. für Straßenreinigung, Mäharbeiten, Abfallentsorgung, Grundsteuern etc. Im gleichen Zeitraum verlor der Markt Waidhaus 363 Einwohner (Stand 31.12.2000 = 2.586 EW, Stand 30.06.2014 = 2.223 EW), trotz zusätzlicher Einrichtung wie Seniorenheim und Dr.Löw`sche Heim. Aus den Überlegungen heraus, die mittlerweile kostenintensiven Bauplätze auch dem Zweck der Wohnbebauung zuzuführen und wirksame Anreize für Bauwillige in Waidhaus zu schaffen, hat sich der Marktgemeinderat entschlossen, spürbare Ermäßigungen auf den Grundpreis zu gewähren. Die Aktion soll auch scheinbar bestehende Vorurteile gegen die Lage der Grundstücke im Talbereich und in der Nähe des Baches mildern und gegebenenfalls ein Ausgleich für zusätzliche Maßnahmen gegen eventuell auftretende Grundwasser sein. Die Ermäßigung wird zeitlich befristet, um den finanziellen Aufwand überschaubar zu halten. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Bauplätzen wird als nicht praktikabel angesehen, da bei mehr Bewerbern als Bauplätze zur Verfügung stehen, das Los entscheiden müsste und dabei nicht kalkulierbare Ungerechtigkeiten und Streitfälle entstehen würden. Die Bauplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Bewerbungen. Baugebiet „Im Kiesbeet“, Erschließungsabschnitt 2
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