Baugebiet Kiesbeet, Waidhaus

Baugebiet Kiesbeet, Waidhaus - Aktion Bauplatzermäßigung
Nach dem Beschluss des Marktgemeinderates Waidhaus vom 06.07.2015 verkauft der
Marktgemeinderat Bauplätze im Baugebiet „Kiesbeet“ befristet zu einem Sonderpreis.
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Die Marktgemeinde gewährt beim Kauf eines erschlossenen Grundstücks im Bereich des
Bebauungsplanes „Im Kiesbeet“ zur Errichtung eines eigengenutzten Wohngebäudes eine
einmalige Ermäßigung auf den Grundstückskauf
Grundstückspreis:
1,00 € je Grundstück (anstelle 17,38 €/m²)
Zuzüglich:
Erschließungskosten:
11,77 € je m²
Beiträge für Wasser derzeit:
1,59 € je m² Grundstücksfläche
4,19 € je m² Geschoßfläche
Beiträge für Entwässerung derzeit:
0,85 € je m² Grundstücksfläche
8,32 € je m² Geschoßfläche
Gasanschluss (einmalig)
348,00 € je Grundstück
Zuzüglich Grunderwerbskosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer usw.)
Voraussetzungen und Bedingungen:
1. Der Grundstückskauf einschließlich notarieller Beurkundung muss bis 31. Januar 2016
vollzogen sein.
2. Der Wohnhausrohbau (unter Dach) muss innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der
notariellen Beurkundung fertig gestellt sein.
3. Weitere Ermäßigungen werden für diese Käufe nicht gewährt, z.B.
auch nicht die allgemeine Wohnbauförderung im Markt Waidhaus
(Kinderermäßigung bzw. Zuwendung für Kinder die innerhalb von 5
Jahren geboren werden)
4. Wird das Grundstück innerhalb von 2 Jahren nicht bebaut, hat der Markt
Waidhaus das Recht, den Bauplatz zu dem ermäßigten Kaufpreis wieder
zurückzunehmen (Rückauflassung). Die Kosten für den Kauf und die
Rückauflassung einschließlich aller Nebenkosten trägt der Käufer.
Kaufpreis-Musterberechnung für einen Bauplatz mit 800 m²
Regulär
Ermäßigt
13.904,00 €
9.416,00 €
1.272,00 €
838,00 €
680,00 €
1.664,00 €
348,00 €
1,00 €
9.416,00 €
1.272,00 €
838,00 €
680,00 €
1.664,00 €
348,00 €
Gesamt (zuzügl. Grunderwerbskosten) 28.122,00 €
14.219,00 €
Grundstückspreis
Erschließungskosten
Beiträge für Wasser Grundfläche
Geschoßfläche fiktiv 1/4
Beiträge für Entwässerung Grundfläche
Geschoßfläche fiktiv 1/4
Gasanschluss (einmalig)
Baugebiet Kiesbeet, Waidhaus - Aktion Bauplatzermäßigung
Begründung:
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Der Markt Waidhaus hat im Jahr 1995 den Bebauungsplan „Im Kiesbeet“ aufgestellt und einen
ersten Abschnitt erschlossen. Nachdem der Bauplatzverkauf in diesem Abschnitt sehr gut
anlief, entschloss sich der Markt Waidhaus im Jahr 2001 den Bebauungsplan „Im Kiesbeet“
anzupassen und einen zweiten Abschnitt zu erschließen.
Seither wurde im Abschnitt 2 des Bebauungsplanes noch kein einziger Bauplatz verkauft.
Im gesamten Bereich des Bebauungsplanes verfügt der Markt noch über 27 voll
erschlossene Bauparzellen mit einem Gesamtverkaufspreis von 800.560,47 € inklusive
Erschließungs-, Wasser- und Entwässerungsbeiträge.
Dies stellt für den Markt ein gebundenes, nicht rentierliches Kapital dar, das dringend für
notwendige Investitionen benötigt wird. Über den Zeitraum von ca. 15 Jahren sind dem Markt
dadurch erhebliche Verluste entstanden.
Zudem entstehen dem Markt Waidhaus seit ca. 15 Jahren aus Unterhalt und Pflege jährliche
Kosten im Bereich von mehreren tausend Euro, z.B. für Straßenreinigung, Mäharbeiten,
Abfallentsorgung, Grundsteuern etc.
Im gleichen Zeitraum verlor der Markt Waidhaus 363 Einwohner (Stand 31.12.2000 = 2.586
EW, Stand 30.06.2014 = 2.223 EW), trotz zusätzlicher Einrichtung wie Seniorenheim und Dr.Löw`sche Heim.
Aus den Überlegungen heraus, die mittlerweile kostenintensiven Bauplätze auch dem Zweck
der Wohnbebauung zuzuführen und wirksame Anreize für Bauwillige in Waidhaus zu schaffen,
hat sich der Marktgemeinderat entschlossen, spürbare Ermäßigungen auf den Grundpreis zu
gewähren.
Die Aktion soll auch scheinbar bestehende Vorurteile gegen die Lage der Grundstücke im
Talbereich und in der Nähe des Baches mildern und gegebenenfalls ein Ausgleich für
zusätzliche Maßnahmen gegen eventuell auftretende Grundwasser sein.
Die Ermäßigung wird zeitlich befristet, um den finanziellen Aufwand überschaubar zu halten.
Eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl von Bauplätzen wird als nicht praktikabel
angesehen, da bei mehr Bewerbern als Bauplätze zur Verfügung stehen, das Los entscheiden
müsste und dabei nicht kalkulierbare Ungerechtigkeiten und Streitfälle entstehen würden.
Die Bauplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Bewerbungen.
Baugebiet „Im Kiesbeet“, Erschließungsabschnitt 2