Öhninger Jubiläums-Freundschaftsregatta (Opti und Laser) 16. Juli 2016 Ausschreibung Veranstalter: Segelclub Öhningen e.V. Döllenstr. 11b D-78337 Öhningen Tel: +49 7735 939988 E-Mail: [email protected] 1. Regeln 1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind. Die Klassenvorschriften sowie die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) gelten. Die Bodenseevorschriften werden durch evtl. Klassenvorschriften nicht aufgehoben. 2. Teilnahmeberechtigung, Meldung und Meldestelle 2.1 Die Regatta ist für die Klassen Opti und Laser. Der Schiffsführer muss einen gültigen DSV-Führerschein oder Jüngstensegelschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. 2.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das online verfügbare Formular ausfüllen und es an die Meldestelle senden. Postanschrift: Segelclub Öhningen e.V., Döllenstr. 11b, D-78337 Öhningen Fax: +49 7735 4459821 - Online-Meldung: www.sc-oehningen.de 3. Meldegebühr 3.1 keine 3.2 Zur Meldung ist das online verfügbare offizielle Meldeformular zu verwenden. 4. Zeitplan 4.1 Registrierung: Samstag, 16.07.2016: ab 10:00 Uhr 4.2 Wettfahrten: Samstag, 16.07.2016 4.3 Anzahl der Wettfahrten Es sind max. 3 Läufe vorgesehen (beide Klassen) 4.4 Steuermannsbesprechung Steuermannsbesprechung am Samstag, 16.07.2016, 12:00 Uhr 4.5 Der geplante Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt ist Samstag, 16.07. ab 13:00 Uhr (siehe auch Segelanweisung). 4.6 Preisverteilung Samstag, 16.07.2016, frühestens nach Ende der Protestfrist und nach Ende von möglichen Protesten. 5. Segelanweisungen Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung im Wettfahrtbüro erhältlich. Öhninger Jubiläums-Freundschaftsregatta (Opti und Laser) 16. Juli 2016 Ausschreibung 6. Veranstaltungsort 6.1 Segelclub Öhningen, Oberstaad 3, D-78337 Öhningen 6.2 Wettfahrtgebiet Bodensee 7. Bahnen Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen. 8. Strafsystem Gemäß Wettfahrtregeln Segeln 9. Wertung Es sind max. 3 Wettfahrten vorgesehen – keine Streicher. 10. Teamboote Begleitboote müssen während der Registrierung im Wettfahrtbüro gemeldet werden. Einschränkungen siehe Segelanweisung. 11. Liegeplätze und Parkplätze 11.1 Liegeplätze kostenlos im Clubgelände des SCÖ nach Zuweisung durch SCÖ Einweisungspersonal. 11.2 Parkplätze für Fahrzeuge insbesondere mit Trailer nur nach Zuweisung durch SCÖ Einweisungspersonal. 12. Preise Folgende Preise werden vergeben: Preise für die ersten 3 je Klasse Teilnahmepreise für alle Teilnehmer. 13. Haftungsausschluss 13.1 Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Haftungsausschluss ist bei der Registrierung abzugeben. 13.2 Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Haftungsausschluss zusätzlich von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden. Öhninger Jubiläums-Freundschaftsregatta (Opti und Laser) 16. Juli 2016 Ausschreibung Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung- Unterwerfungsklausel Klasse + Segel-Nr.: __________________________________ Name: ___________________________________________ Verein: ___________________________________________ Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. ____________________________________________________ Ort / Datum / Unterschrift des Seglers ____________________________________________________ Ort / Datum / Unterschrift der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Teilnehmern
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