Ausschreibung Öhninger Jubiläumsregatta

Öhninger Jubiläums-Freundschaftsregatta (Opti und Laser)
16. Juli 2016
Ausschreibung
Veranstalter:
Segelclub Öhningen e.V.
Döllenstr. 11b
D-78337 Öhningen
Tel: +49 7735 939988
E-Mail: [email protected]
1.
Regeln
1.1 Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ festgelegt sind.
Die Klassenvorschriften sowie die Bodensee-Schifffahrtsordnung (BSO) gelten.
Die Bodenseevorschriften werden durch evtl. Klassenvorschriften nicht aufgehoben.
2.
Teilnahmeberechtigung, Meldung und Meldestelle
2.1 Die Regatta ist für die Klassen Opti und Laser.
Der Schiffsführer muss einen gültigen DSV-Führerschein oder Jüngstensegelschein
besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender
Befähigungsnachweis ihres Landes.
2.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden, indem sie das online verfügbare Formular ausfüllen
und es an die Meldestelle senden.
Postanschrift:
Segelclub Öhningen e.V., Döllenstr. 11b, D-78337 Öhningen
Fax: +49 7735 4459821 - Online-Meldung: www.sc-oehningen.de
3.
Meldegebühr
3.1 keine
3.2 Zur Meldung ist das online verfügbare offizielle Meldeformular zu verwenden.
4.
Zeitplan
4.1 Registrierung:
Samstag, 16.07.2016: ab 10:00 Uhr
4.2 Wettfahrten:
Samstag, 16.07.2016
4.3 Anzahl der Wettfahrten
Es sind max. 3 Läufe vorgesehen (beide Klassen)
4.4 Steuermannsbesprechung
Steuermannsbesprechung am Samstag, 16.07.2016, 12:00 Uhr
4.5 Der geplante Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die erste Wettfahrt ist
Samstag, 16.07. ab 13:00 Uhr (siehe auch Segelanweisung).
4.6 Preisverteilung
Samstag, 16.07.2016, frühestens nach Ende der Protestfrist und nach Ende von möglichen Protesten.
5.
Segelanweisungen
Die Segelanweisungen sind bei der Registrierung im Wettfahrtbüro erhältlich.
Öhninger Jubiläums-Freundschaftsregatta (Opti und Laser)
16. Juli 2016
Ausschreibung
6.
Veranstaltungsort
6.1 Segelclub Öhningen, Oberstaad 3, D-78337 Öhningen
6.2 Wettfahrtgebiet Bodensee
7.
Bahnen
Die Beschreibung der Bahnen erfolgt in den Segelanweisungen.
8.
Strafsystem
Gemäß Wettfahrtregeln Segeln
9.
Wertung
Es sind max. 3 Wettfahrten vorgesehen – keine Streicher.
10.
Teamboote
Begleitboote müssen während der Registrierung im Wettfahrtbüro gemeldet werden. Einschränkungen siehe
Segelanweisung.
11.
Liegeplätze und Parkplätze
11.1 Liegeplätze kostenlos im Clubgelände des SCÖ nach Zuweisung durch SCÖ Einweisungspersonal.
11.2 Parkplätze für Fahrzeuge insbesondere mit Trailer nur nach Zuweisung durch SCÖ
Einweisungspersonal.
12.
Preise
Folgende Preise werden vergeben:
Preise für die ersten 3 je Klasse
Teilnahmepreise für alle Teilnehmer.
13.
Haftungsausschluss
13.1 Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Haftungsausschluss ist bei der
Registrierung abzugeben.
13.2 Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Haftungsausschluss zusätzlich von einer
erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden.
Öhninger Jubiläums-Freundschaftsregatta (Opti und Laser)
16. Juli 2016
Ausschreibung
Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung- Unterwerfungsklausel
Klasse + Segel-Nr.: __________________________________
Name: ___________________________________________
Verein: ___________________________________________
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie
fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus
Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung
abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem
Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und
deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch
ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der
Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt
auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die
Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und
Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder
Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen,
denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das
Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind
einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Ort / Datum / Unterschrift des Seglers
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Ort / Datum / Unterschrift der Erziehungsberechtigten bei minderjährigen Teilnehmern