Ausschreibung 25. Schanzenberger Optimistenregatta für Opti A und B, Kreismeisterschaft Lübeck, Eiermann Opti B-Cup auf dem Ratzeburger See vom 01. bis 03. Mai 2015 Veranstalter: Lübecker Segler-Verein von 1885 e.V. http://www.lsv-von-1885.de/ Veranstaltungort: Lübecker Segler-Verein von 1885 e.V. Schanzenberg 16 23627 Groß Sarau Regattarevier: Nordteil des Ratzeburger Sees Wettfahrtleitung: Michael Schröter (LSV) Regeln: 1. Die Wettfahrten werden nach folgenden Regeln ausgesegelt: - Die Regatta unterliegt den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WR) der ISAF, neueste Ausgabe inkl. der Zusätze des DSV festgelegt sind. Ordnungsvorschriften Regattasegeln des DSV, neueste Ausgabe den von der ISAF oder dem technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse der Ausschreibung und den Segelanweisungen Die Segelanweisungen können die WR oder diese Ausschreibung teilweise ändern. Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, für die Ordnungsvorschriften des DSV der deutsche Text 2. Werbung: Boote können verpflichtet werden, vom Veranstalter ausgewählte und bereitgestellte Werbung sowie Bugnummern anzubringen. Siehe hierzu die Segelanweisungen. 3. Teilnahmeberechtigung und Meldung 3.1 Die Regatta ist für Boote der Klasse Opti A und B offen. 3.2 Der Schiffsführer muss entweder einen gültigen DSV-Führerschein, Jüngstensegelschein, Sportsegelschein oder einen für das Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen und gültigen Führerschein besitzen. Bei Mitgliedern anderer nationaler Verbände gilt ein entsprechender Befähigungsnachweis ihres Landes. 3.3 Jeder Segler muss Mitglied eines Vereins seines nationalen Verbandes sein. 3.4 Teilnahmeberechtigte Boote melden online unter http://www.lsv-von-1885.de/ oder per Fax oder Post auf anliegendem Meldeformular bis zum Meldeschluss: am 19.04.2015 an die Meldestelle: Lübecker Segler-Verein von 1885. e.V., Wakenitzufer 9, 23564 Lübeck Fax: 0451/6130405 [email protected] 3.5 Meldebeschränkungen: Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnehmerzahl gegebenenfalls auf 120 zu beschränken. Gültigkeit in der Reihenfolge der Meldungen. 3.6 Gültige Messbriefe: Gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien müssen in Ergänzung zu WR 78 zur Verfügung des Wettfahrtauschusses bereitgehalten werden. Es darf nur die in der Meldung angegebene Segelnummer geführt werden. 4. Meldegebühr Die Meldegebühr für Opti A und B beträgt 27,--EUR. Teilnehmer können das Meldegeld sofort nach Ankunft im Wettfahrtbüro bis 12:00 Uhr zahlen. Die Zahlung des Meldegeldes muss bei Überweisung mit der Meldung erfolgen. Der Anspruch auf Zahlung des Meldegeldes entfällt nicht durch Rücknahme der Meldung oder durch Fernbleiben des Bootes. Das Meldegeld wird nur bei Ablehnung der Meldung zurückerstattet. Die Gebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. 5. Zeitplan 5.1 Die Anmeldung ist möglich am Freitag, den 01.05.2015 von 10:00 bis 12:00 Uhr im Regattabüro auf dem Gelände des Lübecker Segler-Vereins am Ratzeburger See / Schanzenberg. 5.2 Die Steuermannsbesprechung findet am Freitag, den 01.05.2015 um 12 Uhr vor dem Regattabüro statt. 5.3 Anzahl der geplanten Wettfahrten und Wettfahrtstage: Klasse Opti A Opti B Anzahl der Wettfahrten 9 9 Wettfahrttage 01. Bis 03. Mai 2015 5.4 Der geplante früheste Zeitpunkt des Ankündigungssignals für die 1. Wettfahrt ist am 01.05.2015 um 12:55 Uhr. 5.5 Letzte Möglichkeit für ein Ankündigungssignal ist der 03.05.2015 um 12:55 Uhr. 6. Segelanweisung Die Segelanweisungen sind am 01.05.2015 im Regattabüro erhältlich und außerdem stehen sie im Internet unter http://www.lsv-von-1885.de/ als Download zur Verfügung. 7. Wertung: Es sind insgesamt 9 Wettfahrten vorgesehen. Werden weniger als 4 Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten. Werden 4 oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten mit Ausschluss seiner schlechtesten Wertungen. 8. Ersatzstrafen: o Es kommt die 720 Strafdrehung gemäß WR, Regel 44.2, zur Anwendung. 9. Preise: Punktpreise für das erste Drittel der innerhalb der Meldefrist gemeldeten Boote. Wanderpreise gehen endgültig in das Eigentum des Steuermanns über, der ihn, gleichviel mit welchem Boot, mit oder ohne Reihenfolge dreimal gewinnt. 10. Haftungsausschluss: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11. Versicherung: Alle teilnehmenden Boote müssen eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Millionen Euro pro Vorfall oder dem Äquivalent davon haben. 12. Allgemeines Für die Sicherheit der Mannschaft und des Bootes ist ausschließlich der/die Steuermann/ Steuerfrau verantwortlich. - Alle Segler/innen müssen vom Auslaufen aus dem Hafen bis zum Einlaufen in den Hafen Schwimmwesten tragen. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, ihr ungeeignet erscheinende Schwimmwesten zu verbieten. - Die Segelanweisungen können durch Aushang am schwarzen Brett geändert bzw. ergänzt werden. - Ein Boot darf außer im Notfall während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Funkmitteilungen empfangen, die nicht allen Booten zur Verfügung gestellt werden. Diese Beschränkung trifft auch auf Mobiltelefone zu. 13. Naturschutz: Der Ratzeburger See darf nur mit Booten befahren werden, wenn der Unterwasseranstrich, sofern ein solcher vorhanden ist, mit biozidfreier Farbe ausgeführt wurde. Das Ostufer des Ratzeburger Sees ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Seeseitig ist das Gebiet mit einem gelben Tonnenstrich gekennzeichnet. Der Bereich zwischen Tonnen und Ufer darf nicht befahren werden. 14. Weitere Informationen: Unterkunft: Auf dem Gelände des benachbarten SCH ist das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen möglich, ein Stromanschluss ist vorhanden. Pensionen und Fremdenzimmer befinden sich in den Dörfern Gr. Sarau und Gr. Grönau bzw. in Lübeck und Ratzeburg. Rahmenprogramm: Am Donnerstag vor der Regatta findet ein Tanz in den Mai statt. Für alle Regattateilnehmer ist am Freitag und Samstag ein Abendessen und am Sonntag ein Mittagsessen im Meldegeld enthalten. Für ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm ist gesorgt, dieses wird per Aushang am Regattabüro bekannt gegeben. Begleitboote: Es ist uns möglich zeitlich befristete kostenpflichtige Genehmigungen für motorisierte Begleitboote zum Befahren des Ratzeburger Sees zu vergeben. Hierfür ist nur eine vorherige Anmeldung bei der Meldung und im Regattabüro erforderlich, damit Trainer – bzw. Begleitboote mitgebracht und genutzt werden dürfen. Diese sind bitte ausschließlich beim Veranstalter anzumelden, der sie dann direkt bei den Behörden in Ratzeburg registrieren wird. Wir bitten darum, von direkten Anfragen bei den Behörden in Ratzeburg abzusehen. Meldung Schanzenberger Optimistenregatta auf dem Ratzeburger See 01.05.-03.05.2015 Klasse: .................................................................... Untersch.-Zeichen: .................................................................... Bootsname .................................................................... : Name der Steuerfrau/ des Steuermanns: .................................................................... Verein und Kennziffer: ................................................................... Geburtsdatum: ................................................................... Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung – Unterwerfungsklausel Haftungsausschluss Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. ........................................................... Ort, Datum ......................................................... Unterschrift ...................................................................................................................... Anschrift/ Tel. der/s Steuerfrau/mann ...................................................................................................................... Unterschrift der/s Erziehungsberechtigten
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