St. Urbaner Schilift GmbH , Dorfplatz 1, A-9554 St. Urban Tel.: +43 (0) 664 35 146 42, Fax: +43 (0) 4277 29 13 759 E-Mail: [email protected], Homepage: www.simonhoehe.at Allgemeine Geschäftsbedingungen Tarifbestimmungen, Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Auszug aus den allgemeinen Beförderungsbedingungen 1. Ermäßigungen 1a. Kinderermäßigung: Kinder unter 6. Jahren fahren nur in Begleitung der Eltern frei - Babyliftbenützung FREI! Kinder bis zum 14. Lebensjahr werden zum Kindertarif und Jugendliche zwischen 15. bis 18. Lebensjahr werden zum Jugendtarif befördert. 1b. Studentenermäßigung: Studenten bis zum 25. Lebensjahr erhalten unter Vorlage des Studentenausweises die Liftkarten zum Preis einer Jugendkarte 1c. Personen mit einer Behinderung: ab 60% Behinderung erhalten sie mit einem gültigen Ausweis den Kindertarif lt. geltendem Tarifblatt. 2. Datenträger/Skipässe: Skipässe werden je nach Kartentyp auf berührungslose wieder verwendbare „Key Cards“ ausgegeben. Bei „Key Cards“werden zusätzlich zum Kartentarif eine Kaution von 5 Euro verrechnet. Bei Rückgabe der unbeschädigten „Key-Card“: 5 Euro Rückerstattung. 3. Familienermäßigung – als Familie gelten Ehepaare sowie Lebensgemeinschaften mit Kindern (bis 14 Jahren), welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Bis zu 5 Personen müssen bezahlen. Danach erhält jedes weitere Kind (bis 14 Jahre) eine Freikarte (nur bei entsprechendem Nachweis). Der Familienpreis kann nur gewährt werden, wenn alle Karten zum selben Zeitpunkt gekauft werden. 4. Rückvergütung: Bei Skiunfällen erfolgt im Kulanzwege eine Rückvergütung ab dem letzten Benützungstag. Ein ärztliches Attest ist für jede Rückvergütung beizubringen. Verlorene Skipässe können nicht ersetzt werden. Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Raika St. Urban KtoNr.: 2584 BLZ: 39505 IBAN: AT723950500000002584 FN: 116483z LG Klagenfurt UID Nr.: ATU 52975507 BIC: RZKTAT2K505 witterungsbedingte Betriebseinstellungen, Sperrung von Skiabfahrten udgl. geben keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung. 8. Fotoerfassung: Der Gast stimmt mit dem Kartenkauf einer personenbezogenen fotografischen Erfassung und Speicherung an den Kartenausgabestellen und Zutrittsstellen (Drehkreuze) zu. Diese Daten werden zu Kontrollzwecke zur Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung herangezogen. 9. Allgemeine Bestimmungen: Kartenvorverkauf von Tagestickets und Mehrtagesskipässen ab 15 Uhr des Vortages möglich. Nur gültige Skipässe und Lifttickets berechtigen zur Benützung unserer Pisten oder unserer Anlagen. Mit dem Kauf des Skipasses, des Lifttickets unterwirft sich der Gast unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bestimmungen. Skipässe für mehrere Tage gelten nur an aufeinander folgenden Tagen. Gelöste Skipässe werden nicht zurückgenommen. Für verlorene und vergessene Skitickets keine Ersatzleistung. Skitickets sind nicht übertragbar und müssen innerhalb der Kontrollzonen den Kontrollbediensteten unaufgefordert vorgewiesen werden. Kartenkontrolle erfolgt durch Leser- oder Sichtkontrolle (je nach Anlage). Missbrauch ist strafbar und hat den sofortigen Entzug der Karte, den Beförderungsausschluss, die Einhebung eines Bußgeldes in der Höhe von 41,00 Euro sowie zusätzlich das Entgelt eines Tageswertes und die behördliche Anzeige zur Folge. Die FIS-Regeln gelten im gesamten Skigebiet und sind zu beachten. Den Anordnungen und Anweisungen des Seilbahn- und Pistenpersonals, der Pistenambulanz, der PistenSecurity und des Parkplatzpersonals ist Folge zu leisten, Nichtbeachtung dieser Anweisungen und grobe Verstöße gegen die FIS-Regeln haben den Entzug des Skipasses und den Beförderungsausschluss zur Folge. Das Pistengehen ist auf allen Pisten im Skigebiet untersagt, mit Ausnahme des dafür vorgesehenen markierten. Gültige Skipässe berechtigen zur Benützung der Liftanlagen und zum Befahren der markierten Pisten während der Öffnungszeiten. Die Beförderungsbedingungen sowie die Öffnungszeiten der Liftanlagen sowie der Abfahrten sind in den Stationen angeschlagen und können bei den einzelnen Anlagen unterschiedlich sein. Nach Betriebsschluss ist das Befahren der Pisten und das Begehen der Pisten verboten und lebensgefährlich, da Pistenpräparierungen und Beschneiungsarbeiten durchgeführt werden. In der Vor- und Nachsaison sowie bei unzureichender Schneelage ist mit einem eingeschränkten Anlagen- und Pistenangebot zu rechnen. Markierte Pisten: Stangen, runde Tafeln und Pistenmarkierungskugeln kennzeichnen gesicherte Abfahrten. Nicht markierte, nicht präparierte Abfahrten und Skirouten gelten nicht als Pisten. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Befahren von Waldflächen ist laut Forstgesetz strafbar. Bei Zuwiderhandelnden wird die Karte entzogen. Raika St. Urban KtoNr.: 2584 BLZ: 39505 IBAN: AT723950500000002584 FN: 116483z LG Klagenfurt UID Nr.: ATU 52975507 BIC: RZKTAT2K505
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