Allgemeinen Geschäftsbedingungen

St. Urbaner Schilift GmbH , Dorfplatz 1, A-9554 St. Urban
Tel.: +43 (0) 664 35 146 42, Fax: +43 (0) 4277 29 13 759
E-Mail: [email protected], Homepage: www.simonhoehe.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tarifbestimmungen, Auszug aus den allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie Auszug aus den
allgemeinen Beförderungsbedingungen
1. Ermäßigungen
1a. Kinderermäßigung: Kinder unter 6. Jahren fahren nur in Begleitung der Eltern frei
- Babyliftbenützung FREI! Kinder bis zum 14. Lebensjahr werden zum Kindertarif
und Jugendliche zwischen 15. bis 18. Lebensjahr werden zum Jugendtarif befördert.
1b. Studentenermäßigung: Studenten bis zum 25. Lebensjahr erhalten unter Vorlage
des Studentenausweises die Liftkarten zum Preis einer Jugendkarte
1c. Personen mit einer Behinderung: ab 60% Behinderung erhalten sie mit
einem gültigen Ausweis den Kindertarif lt. geltendem Tarifblatt.
2. Datenträger/Skipässe: Skipässe werden je nach Kartentyp auf berührungslose
wieder verwendbare „Key Cards“ ausgegeben.
Bei „Key Cards“werden zusätzlich zum Kartentarif eine Kaution von 5
Euro verrechnet. Bei Rückgabe der unbeschädigten „Key-Card“: 5 Euro
Rückerstattung.
3. Familienermäßigung – als Familie gelten Ehepaare sowie Lebensgemeinschaften
mit Kindern (bis 14 Jahren), welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Bis zu 5
Personen müssen bezahlen. Danach erhält jedes weitere Kind (bis 14 Jahre) eine
Freikarte (nur bei entsprechendem Nachweis). Der Familienpreis kann nur gewährt
werden, wenn alle Karten zum selben Zeitpunkt gekauft werden.
4. Rückvergütung: Bei Skiunfällen erfolgt im Kulanzwege eine Rückvergütung ab
dem letzten Benützungstag. Ein ärztliches Attest ist für jede Rückvergütung
beizubringen. Verlorene Skipässe können nicht ersetzt werden. Schlechtwetter,
Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen,
Raika St. Urban KtoNr.: 2584 BLZ: 39505 IBAN: AT723950500000002584
FN: 116483z LG Klagenfurt UID Nr.: ATU 52975507
BIC: RZKTAT2K505
witterungsbedingte Betriebseinstellungen, Sperrung von Skiabfahrten udgl. geben
keinen Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung.
8. Fotoerfassung: Der Gast stimmt mit dem Kartenkauf einer personenbezogenen
fotografischen Erfassung und Speicherung an den Kartenausgabestellen und
Zutrittsstellen (Drehkreuze) zu. Diese Daten werden zu Kontrollzwecke zur
Vermeidung von missbräuchlicher Kartenverwendung herangezogen.
9. Allgemeine Bestimmungen: Kartenvorverkauf von Tagestickets
und Mehrtagesskipässen ab 15 Uhr des Vortages möglich. Nur gültige Skipässe und
Lifttickets berechtigen zur Benützung unserer Pisten oder unserer Anlagen. Mit dem
Kauf des Skipasses, des Lifttickets unterwirft sich der Gast unseren
allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bestimmungen. Skipässe für
mehrere Tage gelten nur an aufeinander folgenden Tagen. Gelöste Skipässe werden
nicht zurückgenommen. Für verlorene und vergessene Skitickets keine
Ersatzleistung. Skitickets sind nicht übertragbar und müssen innerhalb der
Kontrollzonen den Kontrollbediensteten unaufgefordert vorgewiesen werden.
Kartenkontrolle erfolgt durch Leser- oder Sichtkontrolle (je nach Anlage). Missbrauch
ist strafbar und hat den sofortigen Entzug der Karte, den Beförderungsausschluss,
die Einhebung eines Bußgeldes in der Höhe von 41,00 Euro sowie zusätzlich das
Entgelt eines Tageswertes und die behördliche Anzeige zur Folge. Die FIS-Regeln
gelten im gesamten Skigebiet und sind zu beachten. Den Anordnungen und
Anweisungen des Seilbahn- und Pistenpersonals, der Pistenambulanz, der PistenSecurity und des Parkplatzpersonals ist Folge zu leisten, Nichtbeachtung dieser
Anweisungen und grobe Verstöße gegen die FIS-Regeln haben den Entzug des
Skipasses und den Beförderungsausschluss zur Folge. Das Pistengehen ist auf allen
Pisten im Skigebiet untersagt, mit Ausnahme des dafür vorgesehenen markierten.
Gültige Skipässe berechtigen zur Benützung der Liftanlagen und zum Befahren der
markierten Pisten während der Öffnungszeiten. Die Beförderungsbedingungen sowie
die Öffnungszeiten der Liftanlagen sowie der Abfahrten sind in den
Stationen angeschlagen und können bei den einzelnen Anlagen unterschiedlich sein.
Nach Betriebsschluss ist das Befahren der Pisten und das Begehen der Pisten
verboten und lebensgefährlich, da Pistenpräparierungen und
Beschneiungsarbeiten durchgeführt werden.
In der Vor- und Nachsaison sowie bei unzureichender Schneelage ist mit einem
eingeschränkten Anlagen- und Pistenangebot zu rechnen. Markierte Pisten:
Stangen, runde Tafeln und Pistenmarkierungskugeln kennzeichnen gesicherte
Abfahrten. Nicht markierte, nicht präparierte Abfahrten und Skirouten gelten nicht als
Pisten. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr. Das Befahren von Waldflächen ist
laut Forstgesetz strafbar. Bei Zuwiderhandelnden wird die Karte entzogen.
Raika St. Urban KtoNr.: 2584 BLZ: 39505 IBAN: AT723950500000002584
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