Stadt Marktheidenfeld NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE ÖFFENTLICHE 6. SITZUNG DES STADTRATES Sitzungsdatum: Beginn: Ende Ort: Donnerstag, 26.03.2015 19:30 Uhr 21:45 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses ANWESENHEITSLISTE Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder, Helga Mitglieder des Stadtrates Adam, Helmut Bernstein, Tobias Braun, Reinhold Buczko, Ragnhild Carl, Michael Feder, Klaus Gerberich, Martin Gillmann-Bils, Bärbel Haag, Ruth Hamberger, Andrea Harth, Martin Hörnig, Joachim Hörnig, Wolfgang Keller, Ludwig Menig, Christian Müller, Michael Oswald, Richard Rauh, Gerd Reidelbach, Werner Schneider, Renate Stamm, Manfred Wagner, Burkhard Schriftführer/in Kamitz, Beatrix Verwaltung Haberstumpf, Markus Kirchner, Elmar 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 1 Matschiner, Heinz Pilsl, Karl-Heinz Abwesende und entschuldigte Personen: Mitglieder des Stadtrates Menig, Hermann Otter, Barbara 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 2 TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 68 Änderung der Tagesordnung - Antrag zur Geschäftsordnung 69 Vergaben Beschlussfassung 2015/0070 70 Bad Wonnemar - Bericht 2. Betriebsjahr Information 2015/0076 71 Neubau Kindertagesstätte Baumhofstraße - Vorstellung der Planung Beschlussfassung 2015/0080 72 Bebauungsplan "Eichholzstraße" - Vorstellung der Planung Beschlussfassung 2015/0079 73 Baugebiet "Eichholzstraße" - Förderung Niedrigstenergiehäuser Beschlussfassung 2015/0071 74 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere 2015/0075 Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Beschlussfassung 75 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes 2015/0078 (BayKiBiG) - Auszahlung eines Qualitätsbonus plus Beschlussfassung 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 3 Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder eröffnet um 19:30 Uhr die öffentliche 6. Sitzung des Stadtrates. Sie begrüßt alle Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit des Stadtrates fest. ÖFFENTLICHE SITZUNG 68 Änderung der Tagesordnung - Antrag zur Geschäftsordnung Stadtrat Christian Menig beantragt zur Geschäftsordnung im Auftrag der CSU-Fraktion, TOP 7 „Antrag auf Errichtung eines Stadtstrandes“ heute nicht zu behandeln. Zunächst sollte in der nächsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ein Ortstermin vorgesehen und die vertraglichen Modalitäten in nichtöffentlicher Sitzung im Stadtrat beraten werden. Danach kann dann die Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Die Bürgermeisterin stellt fest, nachdem es den Gepflogenheiten dieses Stadtrates entspricht, dem Vertagungsantrag einer Fraktion nachzukommen, ist TOP 7 heute abgesetzt. Nach einem Ortstermin mit dem Bauausschuss und nichtöffentlicher Vorberatung im Stadtrat wird dieser dann erneut auf die Tagesordnung genommen. 69 Vergaben Beschluss: Der Stadtrat beschließt die nachstehenden, in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung erläuterten Vergaben: 1. Abwasseranlage der Stadt Marktheidenfeld – Kläranlage Klärschlammentsorgung (Kompostierung und Rekultivierung) Firma GraWanUs GmbH, Menden 45.696,00 € incl. MwSt. einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 2. Sanierung der Minigolfanlage Firma Fun-Sports GmbH, Bamberg 28.700 € incl. MwSt. einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 3. Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Altfeld „Am Jöspershecklein“ Metallbauarbeiten – Fenster und Türen Firma Endrich GmbH, Lohr am Main 95.815,23 € incl. MwSt. einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 - Klempnerarbeiten Firma Blechtech, Frammersbach 15.422,34 € incl. MwSt. mehrheitlich beschlossen Ja 17 Nein 6 - 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 4 Dachdeckerarbeiten Firma Heid Abdichtungen GmbH, Karsbach 29.605,14 € incl. MwSt. einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 - Putzer-, Maler- und Trockenbauarbeiten Firma Stahl GmbH & Co KG, Esselbach 74.399,28 € incl. MwSt. einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 - 70 Bad Wonnemar - Bericht 2. Betriebsjahr (Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Betriebsleiter Wilko van Rijn und Marketingleiterin Franziska Johst von der Firma InterSPA anwesend.) Betriebsleiter Wilko van Rijn stellt auf Grundlage einer Präsentation die Besucherzahlen und einen Rückblick auf die Highlights des Jahres 2014 vor. Er geht auf die Freibadsaison und die durchgeführten Attraktivierungen des Freibades ein. Eine zusätzliche Familienrutsche (Investition 192.400 €) könnte weitere Besucher anlocken und das Freibad langfristig attraktiver und konkurrenzfähiger machen; der Einbau einer Familienrutsche ist zwar grundsätzlich technisch möglich, das Problem sind aber auch die teuren baulichen Veränderungen. Es sollte daher darüber nachgedacht wäre, ob man eine Möglichkeit sieht, das Freibad durch eine solche Investition weiterzubringen. Wonnemar würde dafür sorgen, dass die Anlage regelmäßig gewartet und überprüft wird. Er hat sonst grundsätzlich erhebliche Bedenken, dass das Freibad immer mehr an Attraktivität verliert und die Gäste in andere Freibäder abwandern. Wonnemar hat, wie vom Stadtrat gefordert, weitere zusätzliche Attraktionen realisiert. Durch eine Familienrutsche wäre der Freibadbetreib nicht mehr ganz so wetterabhängig. Im Übrigen sind die neuen Parkplätze zwischenzeitlich fertiggestellt und werden sehr gut angenommen. Das Fremdparken wurde eingeschränkt und es sind dort noch einige kleinere Schäden auszubessern. Die Bürgermeisterin dankt dem Betriebsleiter für seine Ausführungen. Dass das Wonnemar gut angenommen wird, zeigen die gestiegenen Besucherzahlen. Durch den Neubau konnte die Parkplatzsituation entschärft werden. Zu berücksichtigen sind bei den Besucherzahlen auch generelle Veränderungen wie z. B. die Tatsache, dass es an den Schulen kein hitzefrei mehr gibt und vermehrt Nachmittagsunterricht stattfindet. Dies dürfte mit ein Grund für die Entwicklung der Besucherzahlen in der Freibadsaison sein. InterSPA macht sich daher Gedanken über eine Attraktivierung des Freibades, was für 2015 sicherlich nicht mehr realisierbar ist. Sollte sich hier etwas verändern, müsste dies rechtzeitig geplant und möglicherweise für die Freibadsaison 2016 angegangen werden. Zweiter Bürgermeister Stamm stellt fest, dass während der Bauphase von InterSPA immer wieder darauf hingewiesen wurde, dass man gerade im sehr gut angenommenen Saunabereich jedes Jahr Neuerungen vorsehen muss um attraktiv zu bleiben. Er bittet um Informationen, ob hier etwas vorgesehen ist. Der Betriebsleiter berichtet von einem Zuwachs von 17 % im Saunabereich. Der Einbau einer weiteren Sauna bereitet insofern Probleme, weil dann nicht genügend Umkleide- und Liegemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Für die Sommermonate sind einige kleinere Maßnahmen vorgesehen. Geplant sind größere Erweiterungen im 4. oder 5. Betriebsjahr. Zur weiteren Frage nach einem Außenbecken im Saunabereich stellt Wilko van Rijn fest, dass für eine solche Anlage ein großer Betrag zu investieren wäre. Er wird diesen Vorschlag mit seinem Geschäftsführer besprechen. 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 5 Dritter Bürgermeister Harth betont, dass es wichtig ist, die Vorzüge des Wonnemars noch stärker zu kommunizieren. Die Werbestrategie ist seiner Meinung nach zu defensiv. Beispielsweise die Tatsache, dass weitere Parkplätze angelegt wurden, ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt. Stadtrat Christian Menig betont, dass auch im Freibad ein Besucheranstieg von über 10 % zu verzeichnen ist. Selbstverständlich kann sich der Stadtrat nicht in Betriebsinternas einmischen. Wenn eine Änderung oder Erweiterung in der Sauna für möglich gehalten wird, könnte InterSPA auch über eine eigene weitere Attraktivierung des Freibades nachdenken. Auf Einwand von Stadtrat Wolfgang Hörnig, dass die langen Saunanächte sehr gut angenommen werden, die langen Wartezeiten aber zu Unmut führen und eine solche Aktion vielleicht zwei Mal im Monat durchgeführt werden könnte, stellt der Betriebsleiter fest, dass man diesbezüglich bereits Überlegungen angestellt hat. Allerdings werden solche Attraktionen für die Gäste oft uninteressant, wenn diese zu oft angeboten werden. Die Gäste bleiben dann oft weg, zumal derartige Aktionen auch in anderen Bädern durchgeführt werden. Die Bürgermeisterin schließt den Tagesordnungspunkt und stellt fest, dass, wie deutlich erkennbar, die Angebote im Wonnemar weiter ausgebaut und neue Ideen entwickelt wurden. Sie wünscht weiterhin viel Erfolg und eine sonnige Sommersaison. Neubau Kindertagesstätte Baumhofstraße - Vorstellung der Planung (Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes ist Architekt Georg Redelbach anwesend.) 71 Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder stellt fest, dass auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates vom 04.12.2014 die Planung für den zweigeschossigen Neubau der Kindertagesstätte weiter ausgearbeitet wurde. Auch die Regierung von Unterfranken hat zwischenzeitlich anerkannt, dass sich ein Neubau wirtschaftlicher realisieren lässt als eine Erweiterung und Sanierung des Bestandsgebäudes. Nachdem auch die KiTa Altfeld neu geplant werden soll, hat in der letzten Woche gemeinsam mit den Planern beider KiTas und der Verwaltung eine Besichtigung verschiedener Einrichtungen stattgefunden. Dabei wurden Gebäude und Außenanlagen angesehen, aber auch organisatorische Fragen angesprochen. Tatsache ist, dass vom Organisatorischen und vom betrieblichen Ablauf her eine KiTa nicht mehr als 6 Gruppen haben sollte. Architekt Georg Redelbach stellt die darauf aufbauenden Alternativentwürfe (Varianten G und I) vor und geht auf das Raumprogramm für Variante I ein. Die geschätzten Gesamtkosten liegen bei 4,1 Mio. €. Die Planung ist grundsätzlich mit der Regierung und dem KiTa-Team abgestimmt. Auf Basis dieses Entwurfes könnten die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden. Die Vorsitzende dankt dem Planer für seine Ausführungen und erläutert, dass nach Festlegung der Variante G oder I durch den Stadtrat aufgrund der Summen eine europaweite Ausschreibung erfolgen muss. Nach einem Auswahlverfahren – analog unserer Stadtbibliothek – muss dann ein Planer beauftragt und im nächsten Schritt die Detailplanungen angegangen werden. Auf Fragen aus dem Stadtrat geht der Planer noch detaillierter auf die Unterschiede zwischen den beiden Varianten ein und erläutert weitere Einzelheiten. Stadträtin Hamberger stellt fest, dass nach Aussage der Bürgermeisterin ein 6gruppiger Kindergarten das Optimum darstellt. Nachdem eine Erweiterungsmöglichkeit daher keinen Sinn macht, bleibt eigentlich nur Variante I. Stadtrat Wagner spricht sich für Variante G aus mit einem Krippenbereich oben und dem Kindergartenbereich unten aus. Er sieht bei einer solchen Lösung weniger Probleme, wenn die 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 6 Krippenkinder ruhen sollen und die älteren Kinder im Freibereich spielen wollen. Sie müssen dann nicht an den Schlafräumen der Kleinen vorbeilaufen. Für evtl. Veranstaltungen würde er eine Verbindungsmöglichkeit zwischen Mehrzweckraum und Speisesaal für sinnvoll halten. Die Bürgermeisterin betont, dass die heute vorgestellten Planungsüberlegungen mit der Regierung und dem KiTa-Personal abgestimmt sind. Bei der bereits erwähnten Rundfahrt und Besichtigung anderer KiTas hatten sowohl Planer wie auch Verwaltung und die KiTa-Leitung die Möglichkeit, intensive Gespräche zu führen. Die weitere Detailabstimmung erfolgt dann erst nach der europaweiten Ausschreibung und endgültigen Planungsvergabe. Denkbar wäre, dass in der weiteren Entwicklung sich herauskristallisiert, dass nicht nur eine Küche und ein Speisesaal entstehen, sondern dass es sinnvoller ist, in beiden Ebenen derartige Einrichtungen vorzusehen. Zum Einwand, dass die geplante Holzkonstruktion der Rampe pflege- und unterhaltungsintensiv sein könnte und zudem bei Nässe oder im Winter eine erhebliche Gefahrenquelle darstellt, erläutert der Planer, dass hier noch die Detailplanung aussteht. Es macht wenig Sinn, sich jetzt über derartige Einzelheiten Gedanken zu machen, wenn noch nicht klar ist, wie die Planung dann später tatsächlich aussieht. Grundsätzlich ist die Aufteilung Krippe/Kindergarten auch aus Brandschutzgründen so gewählt. Im Brandfall müssen die Krippenkinder getragen werden während die Kindergartenkinder in der Lage sind, das Gebäude zu Fuß über die Rampe zu verlassen. Dritter Bürgermeister Harth spricht sich gleichfalls dafür aus, auf Variante I weiter aufzubauen. Im Grunde geht es heute nur um das Raumkonzept und eine Machbarkeitslösung. Die Details müssen dann im weiteren Verfahren festgelegt werden. Stadträtin Gillmann-Bils kann die Argumente des Planers in Sachen Brandschutz nicht nachvollziehen. Die Frühgeburtenstation auf der sie tätig ist, ist im 2. Stock untergebracht. Hier dürfte eine Evakuierung deutlich schwieriger sein als in einer Krippeneinrichtung. Auf Frage stellt der Planer klar, dass mit Variante G die für Variante I ermittelten Gesamtkosten von 4,1 Mio. € wegen der größeren Fläche und aufgrund der Grundrissgeometrie überschritten würden. Eine genaue Kostenermittlung ist erst dann sinnvoll, wenn sich die weitere Planung konkretisiert und die erforderlichen Fachplaner hinzugezogen sind. Die Vorsitzende stellt fest, auch sie spricht sich für Variante I aus. Insbesondere haben sie die Eingangssituation und die bei dieser Variante möglichen weiteren Freiflächen überzeugt. Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Variante I für die weitere Ausarbeitung zu. mehrheitlich beschlossen Ja 22 Nein 1 72 Bebauungsplan "Eichholzstraße" - Vorstellung der Planung (Bei Behandlung des Tagesordnungspunktes sind Architekt Georg Redelbach sowie dessen Mitarbeiterin Dipl.-Ing. Rensch und Dipl.-Ing. Zinßer anwesend.) Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder erinnert daran, dass in der Stadtratssitzung am 04.12.2014 mehrheitlich der vorgestellten Variante 5 (22 Einfamilienhäuser, 6 Doppelhaushälften und 2 Mehrfamilienhäuser) zugestimmt und der Planer beauftragt wurde, die Bebauungsplanung auszuarbeiten. Der Planer hat nun weitere Varianten entwickelt und wird diese heute dem Stadtrat vorstellen. Mit Datum vom 20.03.2015 hat die CSU-Fraktion zum vorliegenden Tagesordnungspunkt einen 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 7 Antrag eingereicht. Eine Abstimmung hierüber erfolgt nach Vorstellung der überarbeiteten Planung durch Architekt Redelbach. Stadtrat Christian Menig verliest den Antrag seiner Fraktion: „Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen der CSU-Fraktion bitte ich, die am 04.12.2014 mehrheitlich (13:10) beschlossene Planung für die Bebauung, nur im Bereich des ehemaligen Staatlichen Bauhofes, aufzuheben und zu überplanen bzw. zu ändern. Begründung: Die auf der genannten Fläche geplanten Mehrfamilienhäuser werden an dieser Stelle aktuell nicht benötigt und passen, nach unserer Auffassung, auch nicht in die Entwicklungsplanungen für dieses entstehende Wohnbaugebiet. Aus städtebaulicher Sicht halten wir die Anordnung auch für falsch. Zudem kann das Gebiet so nicht in einem Zug erschlossen werden, da die Stadt Marktheidenfeld sicher nicht als Bauherr oder Bauträgergesellschaft auftreten sollte und Investoren oder ähnliche Interessenten in dieser Lage, sicher keinen, in Marktheidenfeld benötigten, bezahlbaren Wohnraum schaffen würden. Wir bitten hierfür, wie bereits vor Jahren angedacht, die städtischen Grundstücke im Bereich des Spielplatzes im Baugebiet „Birken III“ oder im Bereich Südring / Ulrich-Willer-Straße in Betracht zu ziehen und diese entsprechend zu beplanen. Die Fläche im Bereich der Eichholzstraße bitten wir analog, zu den 22 entstehenden Einzelbauplätzen auf dem „Scheer-Gelände“, zu entwickeln. Laut Aussagen der städtischen Liegenschaftsabteilung (Herrn Haberstumpf) liegen bereits 40 Anfragen nach Bauplätzen bzw. Wohnraum dieser Art vor. Sämtliche örtliche und überörtliche Wohnungsbaufirmen, Banken und andere mit dieser Thematik beschäftigten Beteiligte bestätigen den dringenden Bedarf und die Nachfrage nach Wohnraum dieser Art. Die Stadt Marktheidenfeld muss, nach unserer Auffassung alles unternehmen, junge Familien und Arbeitnehmer in der Stadt zu halten und nicht Gefahr laufen, dass hier auf Grund fehlender Bauplätze, Wegzüge in Umlandgemeinden erfolgen; was leider in Einzelfällen schon geschehen ist. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass es sich hier um die letzte Möglichkeit für mindestens fünf oder mehr Jahre handelt, in der Kernstadt Bauplätze auszuweisen. Diese Gelegenheit können wir nicht ungenutzt lassen, gerade in Sinne und den Anfragen vieler unserer Bürger. Ein weiterer Nebeneffekt wäre, dass im Zuge der Neubebauung im Bereich der Eichholzstraße logischerweise auch die bisher von den Bauherren genutzten Wohnungen dann wieder zur Verfügung stehen. Wir bitten, diesen Antrag zu beschließen und den Planer zu beauftragen, entsprechende Planungen in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.“ Architekt Georg Redelbach und seine Mitarbeiterin Dipl.-Ing. Rensch stellen an Hand einer Präsentation verschiedene Varianten vor. Variante 1 a 13 EFH, 15 Reihen-/Kettenhäuser, 2 MFH mit je 18 Wohneinheiten Variante 1 b 21 EFH, 5 Reihen-/Kettenhäuser, 2 MFH mit je 18 Wohneinheiten Variante 1 c/d 27 EFH, 2 MFH mit je 18 Wohneinheiten Variante 2 20 EFH ohne Stellplätze/Garagen am Haus, gemeinschaftliche Garagengrundstücke für Hausgruppen, 5 Reihen-/Ketten-/ Doppelhäuser, 2 MFH mit je 18 Wohneinheiten Variante 3 12 EFH ohne Stellplätze/Garagen am Haus, gemeinschaftliches Garagengrundstück, 10 Reihen-/Ketten-/Doppelhäuser, 2 MFH mit je 18 Wohneinheiten Dipl.-Ing. Zinßer geht auf die Energie-Kostengegenüberstellung ein und stellt die Herstellungskosten für ein Einfamilienhaus (Grundfläche 400 qm, Gebäude 170 qm; einschließlich Grund6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 8 erwerbsteuer/Notarkosten und Nebenkosten) nach EnEV 2013 (417.120 €) und als Niedrigstenergiegebäude (464.520 €) einander gegenüber. Stadträtin Hamberger begrüßt, dass ihre Anregung bezüglich der Anordnung der Mehrfamilienhäuser auf dem Bauhofgelände aufgegriffen und geprüft wurde. Ihre Fraktion favorisiert die Variante 1 c, die entlang der Eichholzstraße auf dem Bauhofgelände eine lockere EinfamilienhausBebauung vorsieht. Auch für das Scheer-Gelände kann sich ihre Fraktion die Variante 1 c vorstellen. Hier ist die Wegeverbindung zwischen Bayern- und Gradlstraße wichtig. Dritter Bürgermeister Harth erklärt, auch seine Fraktion kann sich für das Scheer-Gelände die Variante 1 c vorstellen. Von einer gemeinschaftlichen Garagenanlage hält seine Fraktion nicht viel; die Realisierung dürfte relativ schwierig werden. Auch was den Staatlichen Bauhof betrifft, könnte er sich mit Variante 1 c anfreunden. Auf Frage wird im Detail erläutert, dass von der Gebäudeausrichtung her Fotovoltaik- oder Solaranlagen auf den Häusern machbar sind. Stadtrat Adam spricht sich klar für Variante 1 mit einer Wegeverbindung zwischen Bayern- und Gradlstraße aus. Alle anderen Varianten mit den vorgeschlagenen größeren oder kleineren Garagenfeldern beeinträchtigen die komplette Fläche. Was das ehemalige Bauhofgelände angeht, vertritt die CSU-Fraktion nach wie vor die Auffassung, dass hier eine Mehrfamilienhausbebauung nicht zweckmäßig ist. Nachdem 40 Anfragen für Einfamilienhausbauplätze vorliegen, sollte man diesen bei der Überplanung des Geländes auch Rechnung tragen. Auf dem Bauhofgelände können noch einmal rd. 15 Einzelhausbauplätze entstehen. Die Vorsitzende stellt zunächst den Antrag der CSU-Fraktion als weitestgehenden Antrag zur Abstimmung. Beschluss: Auf dem Gelände des ehemaligen Staatlichen Bauhofs sollen ausschließlich Einfamilienhaus-Bauplätze ausgewiesen werden. mehrheitlich beschlossen Ja 13 Nein 10 Die Bürgermeisterin stellt fest, dass damit dem Antrag der CSU-Fraktion mehrheitlich zugestimmt ist. Die weitere Abstimmung betrifft somit ausschließlich das ehemalige Scheer-Gelände. Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Variante 1 c für das Scheer-Gelände mit einer Wegeverbindung Bayern-/Gradlstraße zur weiteren Ausarbeitung zu. einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 Architekt Redelbach meint, anfangs wurden Ziele formuliert, was eine klimafreundliche Siedlung alles liefern soll und jetzt bleibt man auf der Zielgeraden hängen. Für seine Planung war das Thema der sozialen Durchmischung wichtig und die Tatsache, dass flächensparend gebaut werden kann und verschiedene Bevölkerungsgruppen zusammen wohnen. Auch der demografische Wandel sollte eine Rolle spielen. Bei Realisierung der ursprünglichen Vorschläge hätte man 62 Wohneinheiten gebaut; jetzt bleiben 31 oder 33 Einfamilienhäuser übrig. Das Thema, wie man kostengünstig bauen kann, wird uns alle in Zukunft beschäftigen. Dass die jetzt vorgesehene Einzelhausbebauung die energetisch ungünstigste Form ist, dürfte klar sein. Architekt Redelbach stellt sodann die Varianten x1 (31 Einfamilienhäuser) und x2 (33 Einfamilienhäuser) für das ehemalige Bauhofgelände vor. 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 9 Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder stellt fest, dass der Stadtrat heute über diese beiden weiteren Varianten nicht entscheiden wird. Die Varianten für das Scheer-Gelände lagen vorab vor und konnten in den Fraktionen beraten werden. Die Planung für das Bauhofgelände wird Thema einer der nächsten Stadtratssitzungen sein. Stadtrat Keller sieht die Chance, auf dem Bauhofgelände Reihen-/Kettenhäuser, wie ursprünglich schon einmal angedacht, unterzubringen. Diese Möglichkeit sollte für die endgültige Beratung in einer weiteren Variante dargestellt werden. Mit einem Dank an die Planer schließt die Bürgermeisterin den Tagesordnungspunkt. 73 Baugebiet "Eichholzstraße" - Förderung Niedrigstenergiehäuser In der Sitzung des Stadtrates vom 26.02.2015 wurde zwar ein Bauzwang für Niedrigstenergiehäuser für das Baugebiet „Eichholzstraße“ abgelehnt, jedoch war es die Auffassung des Stadtrates, dass der Bau entsprechender Wohnhäuser grundsätzlich zu befürworten ist und dieser deshalb durch einen Anreiz der Stadt mit einem Zuschuss gefördert werden sollte. Der bereits vorgeschlagene Zuschuss von 5.000 € wurde dabei als durchaus noch steigerungsfähig betrachtet. Grundsätzlich muss vor einem Beschluss einer entsprechenden Förderung noch folgendes beachtet werden: Die Förderung bei freiwilliger Umsetzung eines Niedrigstenergiehauses auf das Baugebiet „Eichholzstraße“ zu beschränken, ist rechtlich bedenklich. Die Rechtsprechung belegt deutlich, dass im Subventionsrecht grundsätzlich das Prinzip der Gleichbehandlung gilt. Aufgrund dessen müsste eine solche Förderung auch für alle anderen Bauherren gelten, sowohl bei Bauplätzen der Stadt (z. B. in den Stadtteilen) als auch bei Grundstücken im Privateigentum. Die Förderung wäre demnach jedem Bauherren zu gewähren, der in der Gemarkung Marktheidenfeld inkl. der Stadtteile ein Niedrigstenergiehaus baut und dies nachweist. Da hiermit der Umfang der Förderung kaum vorherzusehen ist, könnte eine weitere Regelung beschlossen werden. Entscheidet man sich dennoch für eine Förderung, was im Hinblick auf eine klimabewusste Vorreiterrolle natürlich sinnvoll ist, sollte diese zeitlich begrenzt werden. Zum einen ist davon auszugehen, dass das Baugebiet „Eichholzstraße“ aufgrund der sehr hohen Nachfrage sehr schnell komplett verkauft und bebaut sein wird, zum anderen wird der Baustandard des Niedrigstenergiehauses nach 2020 voraussichtlich sowieso verpflichtend. Spätestens dann macht die Förderung keinen Sinn mehr. Daher ist es denkbar, diese Förderung z. B. auf drei Jahre begrenzend einzuführen. Sobald bekannt ist, wann die Grundstücke auf dem Gelände verkauft werden können, kann dieser Zeitraum anlaufen – z. B. Januar 2016 bis Jan 2019. Somit wäre zumindest ein zeitlich begrenzter Rahmen für die Förderung festgelegt. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet wie folgt: Kurz vor dem Verkaufsbeginn der Bauplätze im Baugebiet „Eichholzstraße“ wird eine Förderung der Stadt Marktheidenfeld in Höhe von pauschal 10.000 € für den Bau von Niedrigstenergiehäusern eingeführt. Die Förderung umfasst sämtliche Neubauvorhaben der Kernstadt und der Stadtteile im Rahmen der Wohnbebauung. Sie läuft für drei Jahre. Für den Zuschuss ist Voraussetzung, dass der Bauherr nach Fertigstellung seiner Baumaßnahme sein Niedrigstenergiehaus (KfW – Effizienzhaus 40, Passivhaus oder besser) von einem zugelassenen Energieeffizienzexperten berechnen und bestätigen lässt und dies der Stadt bei einem Antrag nachweist. 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 10 Stadtrat Adam meint, er begrüßt es, dass der Stadtrat sich dagegen entschieden hat, im Baugebiet „Eichholzstraße“ den künftigen Bauherren Zwänge in Bezug auf Niedrigstenergiehäuser aufzuerlegen. Die CSU-Fraktion kann sich dem Beschlussvorschlag grundsätzlich anschließen, möchte diesen aber auch ergänzen. Die Fraktion stimmt einer Förderung von 10.000 € zu, ebenso einer Befristung auf drei Jahre. Bezogen auf das Scheer-Gelände könnte man durchaus sagen, die Frist beginnt mit Antragstellung z. B. ab 01.07. oder 01.10. Die CSU möchte gerne diese Förderung mit den KfW-Richtlinien verbinden. Die KfW fördert energieeffizientes Bauen in der Form, dass sie zinsverbilligte Kredite gewährt. Vorgeschlagen wird für KfW 55 eine Förderung von 5.000 € und für KfW 40 eine Förderung von 10.000 €. Die KfW gibt zu Krediten auch Tilgungszuschüsse und zwar für KfW 55 2.500 € und für KfW 40 5.000 €. In den Beschluss sollte seiner Meinung nach auf jeden Fall aufgenommen werden, dass diese Förderung nur für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus gilt und nicht für den Geschosswohnungsbau oder vermietete Objekte. Von der Verwaltung wird klargestellt, dass städtischer Bauplätze immer mit der Maßgabe verkauft werden, dass der Erwerb zur Eigennutzung erfolgt. Sicherlich wäre eine Festlegung denkbar, dass bei Mietobjekten keine Förderung erfolgt. Die Bürgermeisterin vertritt die Auffassung, wenn man die Energiewende fördern will, sollte der städtische Zuschuss auch für diejenigen gelten, die beim Bau energetische Standards einhalten und das Gebäude dann später vermieten. Es geht letztlich um eine Förderung im Sinne des Klimaschutzes. Stadtrat Adam gibt zu bedenken, dass dann bei einem Mehrfamilienhaus mit 20 Wohneinheiten ein Bauträger 200.000 € Zuschuss von der Stadt kassieren würde. Die Vorsitzende entgegnet, dass man die Förderung auf Einfamilienhäuser beschränken kann, egal ob diese auf von der Stadt oder von Privat verkauften Bauplätzen entstehen. Die Förderung könnte, wie vorgeschlagen, bei KfW 40 auf 10.000 € und bei KfW 55 auf 5.000 € festgelegt werden. Stadträtin Hamberger betont, dass die Stadt mit dem Zuschuss ein Maximum an Energieersparnis fördern will. Von daher hält sie nur eine Förderung KfW 40 für sinnvoll, egal ob das Haus auf einem von der Stadt oder von Privat gekauften Bauplatz entsteht. Natürlich muss das Gebäude eigengenutzt sein. Der Beginn der Förderung, wie von Stadtrat Adam vorgeschlagen, kann akzeptiert werden. Dem Beschlussvorschlag kann ihre Fraktion grundsätzlich zustimmen. Stadträtin Haag bittet, dass Stadtrat Adam seine Vorschläge der Verwaltung vorlegt, damit diese schriftlich formuliert und in den Fraktionen noch einmal beraten werden können. Sie hat grundsätzlich keine Einwände dagegen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass damit eine Beschlussfassung heute nicht erfolgen kann. Stadtrat Wolfgang Hörnig spricht die Frage an, was KfW 40 für ein Haus bedeutet. Ein entsprechender Neubau ist extrem aufwendig und kostenintensiv. Deshalb kam von seiner Fraktion der Vorschlag, KfW 55 mit 5.000 € zu fördern, zumal auch für diese Gebäude Tilgungszuschüsse gewährt werden. Stadtrat Müller stellt fest, dass es Intention des Stadtrates war, Niedrigstenergiehäuser im Baugebiet „Eichholzstraße“ zu fördern. Nachdem dort in diesem Jahr sicherlich nichts mehr gebaut werden kann, ist eine Vertagung der Entscheidung auf eine der nächsten Stadtratssitzungen problemlos möglich. Erste Bürgermeisterin Schmidt-Neder sagt zu, dass die Verwaltung die von Stadtrat Adam gegebenen Informationen nochmals zusammenstellen und prüfen wird, was rechtlich möglich ist. 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 11 Klar ist, dass die Stadt keinesfalls ein Mehrfamilienwohnhaus mit einer sechsstelligen Summe fördern kann. Es wird zugesagt, dass die in der heutigen Sitzung von Dipl.-Ing. Zinßer vorgestellten Daten zum Baugebiet „Eichholzstraße“ noch in das Ratsinfo eingestellt werden. 74 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Aus Verfahrenstechnischen Gründen muss der Stadtratsbeschluss vom 29.01.2015 über die 2. Änderung der Satzung vom 05.08.1999 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 23.11.2012 aufgehoben werden. Es muss ein erneuter Beschluss mit geändertem Wort laut erfolgen: Durch die Anschaffung einer Schlauchpflegeanlage und einer Atemschutzwerkstatt ist die Freiwillige Feuerwehr Marktheidenfeld nun in der Lage Schlauchreinigungsarbeiten und das Befüllen von Atemluftflaschen für auswärtige Feuerwehren zu übernehmen. In diesem Zusammenhang müssen die Anlagen zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze gemeindlicher Feuerwehren geändert werden. Gleichzeitig werden die Stundensätze für Fahrzeuge (Neuanschaffungen), ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden und Sicherheitswachen angepasst. 1. Beschluss: Der Stadtratsbeschluss vom 29.01.2015 über die 2. Änderung der Satzung vom 05.08.1999 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 23.11.2012 über Aufwendungsund Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren wird aufgehoben. einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 2. Beschluss: Die Stadt Marktheidenfeld erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung zur 2. Änderung der Satzung vom 05.08.1999 über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren: §1 Aufwendungs- und Kostenersatz § 1 Absatz 3 Die Pauschalsätze gemäß der Anlage zu dieser Satzung werden wie folgt geändert: 1. Streckenkosten k) Wechselladerfahrzeug ohne Aufbau WLF ersetzen durch Wechselladerfahrzeug mit Abrollcontainer für Ölsperre oder Entsorgung 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 2,00 € 5,77 € Seite 12 m) Gerätewagen Logistic GWL 1 3,80 € Planen Lkw AC-Dienst AC-Erkundungskraftwagen 0,4 to AC-Erkundungskraftwagen 8 Sitz gestrichen gestrichen gestrichen 2. Ausrückestunden k) m) Wechselladerfahrzeug ohne Aufbau WLF ersetzen durch Wechselladerfahrzeug mit Abrollcontainer für Ölsperre oder Entsorgung Gerätewagen Logistic GWL1 58,00 € Planen Lkw AC-Dienst AC-Erkundungskraftwagen 0,4 to AC-Erkundungskraftwagen 8 Sitz gestrichen gestrichen gestrichen 75,00 € 36,42 € 3. Arbeitsstundenkosten Stromerzeuger 1 kVA Tauchpumpe TP8 Überdrucklüfter Wasser getrieben Ölwehr-Geräteanhänger (Entsorgung) Ölwehr-Geräteanhänger (Mopmatic) Sonstige Anhänger (AC-Dienst) gestrichen gestrichen gestrichen gestrichen gestrichen gestrichen Neu aufnehmen: 4. Servicekosten 4.1 Leistungen der Schlauchwerkstatt a) Waschen und Druckprüfung je Schlauch B, C, D b) Einbinden je Schlauchkupplung Ersatzteile nach Aufwand 8,00 € 6,50 € 4.2 Leistungen der Atemschutzwerkstatt a) Füllen einer Atemluftflasche bis 8 Liter/300 bar Ersatzteile nach Aufwand 5,00 € 5. Personalkosten 4.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende ersetzen durch 5.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende 20,00 € ersetzen durch 24,00 € 4.2 Sicherheitswachen Text streichen und ersetzen durch 5.2 Sicherheitswachen Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG, werden für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden Stundensätze nach der jeweils gültigen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung zu § 11 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz (AVBayFwG) erhoben. 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 13 §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. einstimmig beschlossen 75 Ja 23 Nein 0 Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) - Auszahlung eines Qualitätsbonus plus Mit Schreiben vom 04.02.2015 teilte das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration mit, dass ab 01.01.2015 ein sogenannter Qualitätsbonus plus von derzeit 53,69 € vom Freistaat geleistet wird. Dieser Betrag wird auf den jeweils geltenden Basiswert zugezahlt. Dieser Basiswert bildet die Grundlage für die Betriebskostenfinanzierung der Kindertageseinrichtungen. Voraussetzung für diese zusätzliche staatliche Leistung ist, dass auch die Gemeinde ihren kommunalen Anteil in der gleichen Höhe anpasst und die zusätzlichen Mittel zur Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Die Förderrichtlinie für den QB plus wird vom Bayerischen Staatsministerium noch genau definiert und nachträglich bekannt gegeben. Gemeinden, die den Qualitätsbonus plus in Anspruch nehmen wollen, müssen hierzu einen entsprechenden Gemeinderatsbeschluss herbeiführen, in dem zum einen eine Erhöhung des kommunalen Anteils und zum anderen die Verwendung dieser zusätzlichen Mittel für Qualitätsverbesserung zugesichert werden. Ein entsprechender Beschluss muss spätestens mit dem Antrag auf Endabrechnung vorliegen. Die Umsetzung erfolgt durch einen optionalen Aufschlag auf den Basiswert (Qualitätsbonus plus) im Rahmen der kindbezogenen Förderung in dem online-gestützten Bewilligungsverfahren KiBiG.web. Um den „Qualitätsbonus plus“ zu erhalten, muss die Gemeinde dem Träger gegenüber eine Änderungsbewilligung veranlassen und bei der staatlichen Bewilligungsstelle einen Folgeantrag im KiBiG.web stellen. 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 14 Die Vorsitzende stellt fest, dass es noch keine Richtlinien hinsichtlich der Verwendung des Qualitätsbonus gibt. Der Standard in den städtischen KiTas ist generell sehr hoch. Die Stadt beschäftigt beispielsweise eine Springkraft die krankheitsbedingte Ausfälle in allen Einrichtungen abdecken kann. Stadtrat Feder erklärt, er ist unschlüssig, ob es zwingend notwendig ist, heute einen Beschluss zu fassen. Er befürchtet, dass in Zusammenhang mit dem Qualitätsbonus erhebliche Kosten auf die Stadt zukommen könnten. Nachdem die Auszahlung erst mit der Endabrechnung im November stattfindet, hält er es für sinnvoll, zunächst die Förderrichtlinien abzuwarten. Außerdem stellt sich für ihn die Frage, ob mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss automatisch auch den von der Stadt anerkannten freien Trägern der kommunale Anteil am Qualitätsbonus (im Extremfall 604 € pro Kind) gewährt werden muss. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass auch Kinder aus Marktheidenfeld, die einen anderen Kindergarten besuchen, betroffen sind. Die zu erwartenden Zahlungen an andere Kindergärten liegen bei ungefähr 5.000 €. Die Bürgermeisterin sieht keine Veranlassung, eine Beschlussfassung zu verschieben. Sie ist davon überzeugt, dass der Qualitätsbonus in jedem Fall dazu beiträgt, den Standard in allen städtischen KiTa zu halten und zu verbessern. Beschluss: Der kommunale Förderanteil des Qualitätsbonus plus wird in gleicher Höhe wie der staatliche Förderanteil genehmigt. Im Jahr 2015 wird der kommunale Förderanteil voraussichtlich 42.386 € betragen. Die zusätzlichen Mittel werden zur Qualitätsverbesserung entsprechend eingesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, gegenüber den Trägern die Änderungsbewilligungen zu veranlassen und bei der staatlichen Bewilligungsstelle die Folgeanträge zu stellen. einstimmig beschlossen Ja 23 Nein 0 Erste Bürgermeisterin Helga Schmidt-Neder schließt um 21:45 Uhr die öffentliche 6. Sitzung des Stadtrates. Helga Schmidt-Neder Erste Bürgermeisterin 6. Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Beatrix Kamitz Schriftführer/in Seite 15
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