Stadt Velburg NIEDERSCHRIFT über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26. März 2015 im Sitzungssaal des Rathauses Vorsitz: Erster Bürgermeister Bernhard Kraus Der Vorsitzende erklärte die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht wurden. Die Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Stadtrat ist somit nach Art.47 Abs.2, 3 GO beschlussfähig. Gremiumsmitglieder: Klemens Meyer Bernhard Dürr Franz Brandl Helmut Braun Peter Burnickl Kristina Eichenseer Martin Federhofer Erwin Gradl Michael Gruber Dr. Josef Guttenberger Beate Höß Johann Karg jun. Markus Ott Martin Pruy Albert Pürzer Dr. Roland Schlusche Christian Schmid Stefan Segerer Franz Seibold Bemerkung: anwesend ab TOP 2 anwesend ab TOP 1.2. anwesend ab TOP 1.3. anwesend ab TOP 1.2. Entschuldigt sind Johann Dietl Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 1 von 15 Ortssprecher Thomas Schmaußer Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 19:00 Uhr 23:15 Uhr Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 2 von 15 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. 1.1 1.2 1.3 2. 3. 4. 5. 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 7. 8. 9. 10. Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung Bauantrag auf Errichtung eines Balkons an bestehendes Wohnhaus; Antragsteller: Schön Wolfgang und Klara; Fl.-Nr.: 709, Gem. Velburg Bauantrag für Neubau einer Schleppergarage, Heizraum und Hackschnitzellager; Antragsteller: Herr und Frau Achhammer Franz Xaver und Ladislava; Fl.-Nr.: 676, Gem. Mantlach bei Velburg Bauantrag für Neubau Einfamilienhaus mit 3-fach Garage, Stellplatz und Büro; Antragsteller: Herr Bögerl Roland, Fl.-Nr.: Teilfläche aus Fl.-Nr.: 876, Gem. Oberweiling Straßenbeleuchtung Sanierung und Erweiterung; 1. Teilabschnitt Günching, Krondorf, Dürn, Ronsolden Einfache Dorferneuerung Albertshofen; Informationen und Entscheidung über die Dorfmittegestaltung Behördenbeteiligung; Scoping der Bebauungsplanänderung "Hummelbühl-Meilergstell" mit paralleler FNP-Änderung; Markt Lauterhofen Behördenbeteiligung; Scoping Aufstellung B-Plan "0-50 - Habermühle I"; Stadt Neumarkt Anträge von Stadträten FFW Deusmauer; Kostenübernahme für das TSF der Feuerwehr Deusmauer durch die Stadt Velburg BG Finkenherd; Informationen über die bestehenden Verträge zwischen der Stadt Velburg und der Walter GmbH Antrag auf Einsicht des Stadtrates in die Notarurkunden vor der Genehmigung Ärztehaus Velburg - Ausschreibung des Obergeschosses zur Vermietung REWE-Markt; Antrag auf fußläufige Anbindung der Siedlung "Haag-Nord" an den REWE-Markt Gestaltungssatzung und Gestaltungsfibel; Bestätigung der Verbindlichkeit der Gestaltungssatzung v. 20.11.2001 Wasserversorgung Velburg; Kaufmännischer Abschluss 2013 Trinkwasserversorgung; Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Trinkwasserschutz Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.02.15 Verschiedenes, Anfragen Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 3 von 15 I. Öffentlicher Teil 1. Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der Bauausschusssitzung 1.1 Bauantrag auf Errichtung eines Balkons an bestehendes Wohnhaus; Antragsteller: Schön Wolfgang und Klara; Fl.-Nr.: 709, Gem. Velburg Sachverhalt: Herr und Frau Schön Wolfgang und Klara stellen Bauantrag auf Errichtung eines Balkons an bestehendes Wohnhaus auf Fl.-Nr.: 709, Gem. Velburg. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Im Haag – Nord“, Richterhofweg 10 in 92355 Velburg. Beabsichtigt ist: Ein in westlicher Richtung an das bestehende Wohnhaus frei tragend angebauter Balkon mit den Maßen, L x B = 6,00 m x 3,00 m, der Überstand bzw. der Anbau an das bestehende Wohnhaus beträgt 1,50 m. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert. Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Schön Wolfgang und Klara auf Errichtung eines Balkons an bestehendes Wohnhaus auf Fl.-Nr.: 709, Gem. Velburg, wird erteilt. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 16 dafür: 16 dagegen: 0 Stadträte Gruber, Pury, Ott und Dr. Schlusche waren noch nicht anwesend. 1.2 Bauantrag für Neubau einer Schleppergarage, Heizraum und Hackschnitzellager; Antragsteller: Herr und Frau Achhammer Franz Xaver und Ladislava; Fl.-Nr.: 676, Gem. Mantlach bei Velburg Sachverhalt: Herr und Frau Achhammer Franz Xaver und Ladislava stellen Bauantrag für Neubau einer Schleppergarage, Heizraum und Hackschnitzellager auf Fl.-Nr.: 676, Gem. Mantlach bei Velburg. Das Grundstück befindet sich in Vogelbrunn Haus – Nr. 8, 92355 Velburg. Beabsichtigt ist: Die Errichtung einer Schleppergarage mit den Aussenmaßen 12,00 m x 7,00 m, Ausführung des Daches als Pultdach, Höhe ca. 6,32 m bzw. ca. 4,50 m, Dachneigung 15°, Dacheindeckung mit Trapezblech und vorgesehener PV – Anlage. An die Schleppergarage soll in nördlicher Richtung ein trapezförmiger Heizraum mit den Aussenmaßen 5,00 m x 7,00 m bzw. 5,51 m angebaut werden. An diesen Heizraum soll zudem in nördlicher Richtung ein trapezförmiges Hackschnitzellager mit den Aussenmaßen 3,30 m x 4,27 m bzw. 3,62 m angebaut werden. Da es sich bei dem vorgesehenen Neubau um eine Grenzbebauung handelt und dadurch die erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden können wurde eine Vereinbarung zu gegenseitiger Grenzbebauung mit dem Nachbargrundstück vereinbart. Diese Urkunde liegt dem Bauantrag bei. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert. Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 4 von 15 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Achhammer Franz Xaver und Ladislava für Neubau einer Schleppergarage, Heizraum und Hackschnitzellager auf Fl.-Nr.: 676, Gem. Mantlach bei Velburg, wird erteilt. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 18 dafür: 18 dagegen: 0 Stadträte Gruber und Pruy waren noch nicht anwesend. 1.3 Bauantrag für Neubau Einfamilienhaus mit 3-fach Garage, Stellplatz und Büro; Antragsteller: Herr Bögerl Roland, Fl.-Nr.: Teilfläche aus Fl.-Nr.: 876, Gem. Oberweiling Sachverhalt: Herr Bögerl Roland stellt Bauantrag für Neubau Einfamilienhaus mit 3-fach Garage, Stellplatz und Büro auf einer Teilfläche der Fl.-Nr.: 876, Gem. Oberweiling. Das Grundstück befindet sich im Anschluss an den Bebauungsplan „Hollerstetten-Süd“ in westlicher Richtung im Anschluss an die Parzelle 10 des vor genannten Bebauungsplanes, Am Fuchsschlag in Hollerstetten. Beabsichtigt ist: Ein Wohnhaus E + D mit den Aussenmaßen ca. 14,00 x 10,50 m, Ausführung des Daches als Satteldach, mit in nördlicher Richtung angebauter 3-fach Garage, Größe ca. 9,00 x 8,50 m, mit zusätzlichen Stellplatz in westlicher Richtung, Ausführung analog Haus. Die Ausführung des Hauses soll zu einem großen Teil in Holzständerbauweise erfolgen, die Aussenwände mit Holzverschalung versehen. Die Ausführung des Satteldaches mit einer Neigung von 35°, in mehreren Richtungen als Schleppdach ausgeführt erhält eine Dachziegeldeckung in anthrazit. Durch den Antragsteller sind vor der Genehmigung durch das Landratsamt Neumarkt des eingereichten Bauantrages noch folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auflagen zu erfüllen: 1. Die straßenmäßige Erschließung ist gegeben. Für den Anschluss an die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung ist eine Vereinbarung mit der Stadt Velburg abzuschließen. 2. Im östlichen Bereich des neu zu bebauenden Grundstückes befindet sich eine durch die Stadt Velburg errichtete Sickereinrichtung (eine Art Rigole) zur Ableitung des anfallenden Niederschlagwassers des westlich ansteigenden Geländes der Fl.-Nr. 876. Diese darf bei den anstehenden Bauarbeiten nicht beeinträchtigt und beschädigt werden. 3. Da nun das neue zu bebauende Grundstück der Situation, wie unter Punkt 2 beschrieben, in Zukunft ausgesetzt sein wird, hat der Antragsteller einen Plan einzureichen, wie er künftig im westlichen Bereich seines Grundstückes das anfallende Niederschlagwasser beseitigen möchte (Versickerung, Erdwall o. dgl.) Die Punkte 1 bis 3 sind in Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt Velburg zu klären und werden im Anschluss daran dem Bauantrag beigelegt und dann an die Genehmigungsbehörde, LRA Neumarkt, gegengezeichnet weitergeleitet. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 5 von 15 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Roland Bögerl für Neubau Einfamilienhaus mit 3-fach Garage, Stellplatz und Büro auf Fl.-Nr.: Teilfläche aus Fl.-Nr.: 876, Gem. Oberweiling, wird nach Erfüllung der vor genannten Punkte 1 bis 3 (nachzureichende Unterlagen bzw. Auflagen), erteilt. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 19 dafür: 19 dagegen: 0 Stadtrat Gruber war noch nicht anwesend. 2. Straßenbeleuchtung Sanierung und Erweiterung 1. Teilabschnitt Günching, Krondorf, Dürn, Ronsolden Sachverhalt: Die in die Jahre gekommene Straßenbeleuchtung der Stadt Velburg soll schrittweise in jährlichen Teilabschnitten ertüchtigt werden. Ziel ist es die Straßenbeleuchtung immer in ganzen Ortschaften vollständig zu ertüchtigen. Dabei werden intakte Stahlmasten gestrichen und auf den vorhandenen Masten wird die neue LED Leuchte Pilzeo der Firma Schreder von der Bayernwerk AG gesetzt. Über die Jahre findet sich in nahezu jedem Ortsteil ein Sammelsurium an verschiedenen Leuchtentypen. Handlungsbedarf besteht bei den Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen), die ersetzt werden müssen, da diese nicht mehr erneuert werden dürfen. Dieser Lampentyp ist verstreut in allen Ortsteilen zu finden. Die meisten Lampen dieser Art sind in Günching, Ronsolden, Dürn und Krondorf zu finden. Mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in diesen Ortschaften, verbleibt nur mehr die Hälfte der HQL Lampen (44 Stück) verstreut in den anderen Ortschaften in Betrieb. Insgesamt werden in diesen vier Ortschaften 86 Leuchten erneuert. Die Einsparung des Stromverbrauchs pro Jahr beträgt 12.700 kw/h (=ca. 2.500 €/pro Jahr). Im nächsten Jahr sollten wieder Ortsteile ertüchtigt werden, in denen dieser Lampentyp vermehrt vorkommt. Stellungnahme Herr Leibl, Bayernwerk vom 23.02.2015: „Die Umrüstung in Velburg ist nicht mit den Gegebenheiten in Seubersdorf vergleichbar. Die Gemeinde Seubersdorf hatte sich für einen anderen Leuchtentyp (Teceo) entschieden, dieser ist um ca. 100 € netto pro Stück günstiger. Weiterhin konnte in Seubersdorf eine Vielzahl von Pilzleuchten mit einem Energiesparleuchtmittel (kein LED) ausgerüstet werden. Diese Pilzleuchten sind im Gegensatz zu den Fischer Pilzleuchten in Velburg noch nicht sehr alt, somit lohnte sich ein Umbau in dieser Art. Natürlich können wir auch die Umrüstung mit Teceo Leuchten umsetzten, diese wurde aber meines Wissens bei der Bemusterung in Ponholz nur für Gewerbegebiete favorisiert. Gerne können wir auch in einem persönlichen Gespräch verschiedene Varianten diskutieren, wenn Sie dies wünschen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir.“ Diskussionsverlauf: Antrag der SPD Velburg: „Die SPD-Velburg macht zum Thema Straßenbeleuchtung folgenden Kompromissvorschlag: An den Plätzen, wo eine symmetrische Ausleuchtung von Straßen oder Plätzen vorgesehen ist, soll die Leuchte Pilzeo aufgestellt werden. Alle anderen Leuchten, die getauscht werden, sollen durch den Typ Teceo (das ist die Leuchte, die nun auch in Oberwiesenacker am Kirchenweg neu installiert wurde) ersetzt werden. Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 6 von 15 Die Gemeinde spart dadurch in der ersten Austauschphase etwas über 9.000,-- €, hochgerechnet auf die Lampen im gesamten Gemeindegebiet, die ja nach und nach alle getauscht werden sollen, über 100.000,-- €.“ Durch das Abstimmungsergebnis (siehe unten) wird der Vorschlag der Verwaltung angenommen und der Antrag der SPD Velburg somit abgelehnt. Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Ronsolden, Günching, Krondorf und Dürn gemäß oben genanntem Vortrag zu. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 12 3. dagegen: 8 Einfache Dorferneuerung Albertshofen; Informationen und Entscheidung über die Dorfmittegestaltung Sachverhalt: In der Stadtratssitzung vom 12.02.2015 wurde der Dorferneuerungsplan für die Einfache Dorferneuerung Albertshofen vom Stadtrat beschlossen. Den einzelnen Maßnahmen wurden in einer Arbeitskreissitzung am 29.01.2015 durch die Ortsbewohner zugestimmt. Eine zentrale Maßnahme in der DE Albertshofen ist die Maßnahme 01 – Gestaltung der Dorfmitte im Dorferneuerungsplan, da sie die öffentlichen Belange der Bürgerschaft am umfassendsten berührt und die gesamte Verkehrssituation im Dorf verbessern kann. In der Ortsmitte ist geplant, die Straße zu verschränken. Hauptgründe hierfür sind zum einen eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Verkehrs zu bewirken und zum anderen die Schaffung eines Dorfplatzes und einen Aufenthaltsort für die Albertshofener Bürgerschaft. Das Amt für ländliche Entwicklung bevorzugt in diesem Bereich auch aus städtebaulichen Gründen eine Verschränkung der Straße. Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Mehrkosten durch die Verschränkung entstehen, um letztendlich eine endgültige Entscheidung treffen zu können. Aufgrund Aussagen durch das Ing. Büro Petter würde eine Verschränkung der Straße gegenüber der geradlinigen Version nicht kostenrelevant sein. Das Amt für ländliche Entwicklung bevorzugt deutlich die Variante mit der verschränkten Fahrbahntrasse. Die Bürgerinnen und Bürger hatten bei einer Versammlung in einer Abstimmung mit knapper Mehrheit von einer Stimme für diese Variante mit der verschränkten Fahrbahn gestimmt. Bei den nachträglichen Debatten innerhalb der Bevölkerung und im Stadtratsgremium hatte sich gezeigt, dass die Befürworter der verschränkten Fahrbahn bei weitem nicht so beharrlich auf ihren Vorschlag bestehen, wie die Befürworter der geradlinigen Fahrbahn. So betrachtet kann es nicht das Ziel des Stadtrates sein, mit der verschränkten Variante völlig unnötig zu Verhärtungen der Argumentationslage in Albertshofen beizutragen und von außen eine Lösung durchzusetzen, für die sich innerhalb der Ortschaft keine deutliche Mehrheit abzeichnet. Vielmehr ist es ein Gebot der Einsicht, eine Lösung vorzugeben, die innerhalb der Ortschaft letztlich die geringeren negativen Nachwirkungen hinterlässt. Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 7 von 15 Beschluss: Der Stadtrat möge beschließen, die Ortsdurchgangsstraße (aus Richtung Bernla nach Kirchenwinn) in Albertshofen im Bereich der Kreuzung wie bisher mit einem geradlinigen Trassenverlauf ausbauen zu lassen, sofern sich bei einer noch durchzuführenden Bürgerversammlung nicht eine mehrheitliche Entscheidung (mind. 55 %) für die verschränkte Fahrbahn ergibt. Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger aus Albertshofen die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 20 4. dagegen: 0 Behördenbeteiligung; Scoping der Bebauungsplanänderung "HummelbühlMeilergstell" mit paralleler FNP-Änderung; Markt Lauterhofen Sachverhalt: Bebauungsplanänderung "Hummelbühl-Meilergstell" mit paralleler FNP-Änderung (Gewerbegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen in zukünftiges Sondergebiet für betriebsbedingtes Wohnen), Markt Lauterhofen. Beschluss: Gegen die Bebauungsplanänderung "Hummelbühl-Meilergstell" mit paralleler FNP-Änderung (Gewerbegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen in zukünftiges Sondergebiet für betriebsbedingtes Wohnen) vom Markt Lauterhofen werden von der Stadt Velburg keine Einwendungen erhoben. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 20 5. dagegen: 0 Behördenbeteiligung; Scoping Aufstellung B-Plan "0-50 - Habermühle I"; Stadt Neumarkt Sachverhalt: Aufstellung Bebauungsplan "0-50 – Habermühle I" (Industriegebiet) der Stadt Neumarkt i.d.Opf.. Beschluss: Gegen die Aufstellung Bebauungsplan "0-50 – Habermühle I" der Stadt Neumarkt i.d.Opf. werden von der Stadt Velburg keine Einwendungen erhoben. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 20 dagegen: 0 Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 8 von 15 6. Anträge von Stadträten 6.1 FFW Deusmauer; Kostenübernahme für das TSF der Feuerwehr Deusmauer durch die Stadt Velburg Sachverhalt: Antrag von Stadtrat Helmut Braun (CSU Ortsvorsitzender Deusmauer) auf Kostenübernahme für den Unterhalt des TSF der Feuerwehr Deusmauer. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 20.11.14 sollen alle Ortswehren im Gemeindebereich der Stadt Velburg künftig die Wahlmöglichkeit erhalten, für ihre Geräteausstattung unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten entweder einen TSA oder ein TSF zu wählen. Die grundsätzlichen Modalitäten für eine derartige Beschaffung sind im Beschluss festgehalten. Beschluss: Die Verwaltung empfiehlt, im Sinne der Gleichbehandlung aller Ortswehren den Antrag zu akzeptieren und künftig die Unterhaltskosten für das TSF der Feuerwehr Deusmauer zu 100 % seitens der Stadt Velburg zu übernehmen. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 20 6.2 dagegen: 0 BG Finkenherd; Informationen über die bestehenden Verträge zwischen der Stadt Velburg und der Walter GmbH Sachverhalt: Stadtrat Seibold stellte mehrere Anträge zur Sonnenhang-Siedlung Velburg. 1. Die SPD Velburg beantragt, dass der Stadtrat über die aktuelle Situation in Bezug auf die Beheizung der Sonnenhang-Siedlung informiert wird. Insbesondere geht es um die bestehenden Verträge und deren Inhalt. 2. Die SPD Velburg beantragt, dass der Stadtrat über alle laufenden Rechtsstreitigkeiten umfassend und vollständig informiert wird. Bürgermeister Kraus zitiert weiter aus dem Schreiben der SPD: „Sich anbahnende Auseinandersetzungen gehören ebenfalls möglichst früh in dieses Gremium. Es kann ja sein, dass der eine oder andere Stadtrat/Stadträtin einen „besonderen Draht“ zu dem betreffenden Mitbürger hat und alleine dadurch ein Rechtsstreit zu vermeiden ist.“ Hier sei laut Bürgermeister Kraus angemerkt, dass dies im Grundsatz per Beschluss zu regeln ist, wie hier mit Fingerspitzengefühl im Einzelfall unterschiedlich vorzugehen ist. Prinzipiell ist der (einzelne) Stadtrat nur dann befugt, im Namen der Stadt Verhandlungen zu führen, wenn er hierzu ausdrücklich vom 1. Bürgermeister beauftragt wurde. Eigenmächtige Verhandlungen sind deshalb im Interesse der gemeinsamen Zielverfolgung zu unterlassen. Nachdem der 1. Bürgermeister in direkter Wahl zum ersten Vertreter der Gemeinde bestimmt ist, kann daran auch ein Beschluss des Stadtrates nichts ändern. Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 9 von 15 Beschluss: Zu 1.: Nachdem auf Weisung von 1. Bürgermeister Bernhard Kraus die einschlägigen Verträge zwischen der Stadt Velburg und der Firma Walter durch die Verwaltung an die Mitglieder des Stadtrates versandt wurden, bedarf diese Entscheidung des 1. Bürgermeisters einer nachträglichen Zustimmung des Stadtrates zum Antrag. dafür: 20 dagegen: 0 Zu 2.: Auch bisher wird der Stadtrat über Rechtsstreitigkeiten informiert, sobald die diesbezüglichen verbindlichen Informationen bzw. Unterlagen bei der Stadt eingegangen sind. Vorher Informationen rauszugeben macht keinen Sinn. Deshalb kann auch künftig so wie in der Vergangenheit verfahren werden. dafür: 20 dagegen: 0 Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 6.3 Antrag auf Einsicht des Stadtrates in die Notarurkunden vor der Genehmigung Sachverhalt: Stadträtin Höß stellte einen Antrag, dass vor der Genehmigung von Notariatsurkunden den Stadtratsmitgliedern die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die betreffenden Urkunden gegeben wird. Eine Notarurkunde setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: 1. Personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und Güterstand. 2. Beschreibung des Grundstückes in allen Abteilungen des Grundbuches: Flurnummer, Gemarkung, Größe in qm Belastungen, Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Leibgedinge, Sicherungshypotheken, Geh- und Fahrtrechte, Auflassungen und Vormerkungen auf Auflassungen. 3. Gegenstand des Vertrages und Vollzug (z.B. Kauf einer Teilfläche aus einer Flurnummer). Die meisten dieser Angaben unterliegen dem Datenschutz der betroffenen Grundstückseigentümer. Der Familienstand, sowie der Güterstand, als auch Vermögensverhältnisse und deren Absicherung spiegeln sich im Grundbuch wieder und unterliegen dem Datenschutz. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bisher alle relevanten Angaben eines Grundstücksgeschäftes vor. Beschluss: Künftig sollen alle Stadtratsmitglieder die Möglichkeit haben vor der Genehmigung von Notariatsurkunden eine Einsichtnahme in diese zu erhalten. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 8 dagegen: 12 Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 10 von 15 6.4 Ärztehaus Velburg - Ausschreibung des Obergeschosses zur Vermietung Sachverhalt: Stadtrat Seibold stellte folgenden Antrag: „Die SPD Velburg beantragt, das Obergeschoss des Ärztehauses zur Vermietung auszuschreiben. Wir haben hier ungenutzten Raum, der mit verhältnismäßig geringen Ausbaukosten dauerhafte Mieteinnahmen generieren kann. Der Ausbau kann in Trockenbauweise, und so sehr schnell erfolgen. Auf diese Weise kann individuell auf den Mieter eingegangen werden, und eine spätere Änderung ist auch immer wieder möglich. Zusätzlich würde die Altstadt dadurch noch mehr frequentiert, was ja immer angestrebt wird. Ein potentieller Interessent wurde von H. Bürgermeister Kraus abgewiesen – er hätte nach wie vor Interesse.“ Bereits seit Vollendung des Ärztehaueses bemüht sich die Verwaltung auf unterschiedliche Weise um die Vermietung der Räume im OG. Um dem Namen des Hauses gerecht zu werden, zielen diese Bemühungen vorzugsweise auf potentielle Mieter aus dem Gesundheitsbereich. Zwischenzeitlich gab es einige Anfragen von derartigen Mietinteressenten, die aber bisher nicht zum gewünschten Erfolg führten. Darunter befanden sich auch ein Arzt und ein Physiotherapeut, die allerdings aktuell schon lange in Velburg, konkret bei einem privaten Vermieter untergebracht sind. Eine dieser Nachfrager ist auch heute noch interessiert. Sofern der Stadtrat diesen Interessenten aus dem privaten Mietverhältnis auslösen und im städtischen Gebäude (Ärztehaus) unterbringen will, so wird die Verwaltung diese Entscheidung konsequent umzusetzen versuchen. Beschluss: Nach reger Diskussion einigte man sich darauf, dass der Interessent nicht aus dem privaten Mietverhältnis ausgelöst werden soll. Stattdessen soll der Stadtrat weiter auf dem Laufenden gehalten werden bezüglich der Bemühungen zur Vermietung des Obergeschosses des Ärztehauses. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 20 6.5 dagegen: 0 REWE-Markt; Antrag auf fußläufige Anbindung der Siedlung "Haag-Nord" an den REWE-Markt Sachverhalt: Frau Stadträtin Höß stellte folgenden Antrag: „Die Velburger Bürger aus dem Bereich der Siedlung Haag-Nord wünschen eine fußläufige Anbindung des REWE-Marktes von der Lutzmannsteiner Straße. Diese Maßnahme wurde von Herrn Bürgermeister Kraus bei der Eröffnung des Marktes bereits zugesichert. Nach Möglichkeit sollte die Durchführung sehr zeitnah erfolgen, denn es wirkt sich bestimmt positiv auf die Frequentierung des Einkaufsmarktes aus.“ Im Falle der Annahme des Antrages durch den Stadtrat des Stadt Velburg wäre der Vollzug aus rechtlichen Gründen derzeitig nicht möglich, da die beantragte fußläufige Verbindung – vom städtischen Rad-/Fußweg hin zum Eingang des REWE-Marktes – auf dem Privatgrundstück vollzogen werden müsste, welches zum REWE-Markt gehört. Die Anlegung eines derartigen Weges sollte im Interesse des Marktinhabers liegen und auch von diesem gebaut werden. Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 11 von 15 Die Verwaltung empfiehlt aus diesem Grund den Antrag abzulehnen. Bürgermeister Kraus fügte hinzu, eine – im Antrag unterstellte – Zusage vom ihm hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Beschluss: Durch die Stadt Velburg soll eine fußläufige Anbindung vom städtischen Rad-/Fußweg hin zum REWE-Markt, wie durch Stadträtin Höß beantragt geschaffen werden. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 2 6.6 dagegen: 18 Gestaltungssatzung und Gestaltungsfibel; Bestätigung der Verbindlichkeit der Gestaltungssatzung v. 20.11.2001 Sachverhalt: In der gemeinsamen Fraktionssitzung vom 09.02.2015 wurde durch die Stadtratsmitglieder über die Gestaltungsatzung und Gestaltungsfibel umfassend diskutiert. Der städtebauliche Berater der Stadt Velburg Herr Kühnlein sen. vom Ing. Büro Kühnlein stellte die Wichtigkeit der Vorgaben der Gestaltungssatzung/Gestaltungsfibel im geschützten Assembler Bereich der Stadtmitte Velburg dar. Nach reger Diskussion war sich der Großteil der Stadtratsmitglieder einig, die Gestaltungssatzung vom 20.11.2001 so zu belassen. Beschluss: Die Verbindlichkeit der Gestaltungssatzung vom 20.11.2001 wird wiederholt bestätigt. Die Gestaltungsfibel wird an alle Haushalte im Geltungsbereich verteilt. Zusätzlich wird je ein Exemplar den betroffenen Gewerbebetrieben im Gemeindebereich ausgehändigt. Regelmäßig soll im Velburger Werbeblatt auf die Gestaltungssatzung hingewiesen werden. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 20 7. dagegen: 0 Wasserversorgung Velburg; Kaufmännischer Abschluss 2013 Sachverhalt: Die Bilanz und die GuV-Rechnung 2013 für die Wasserversorgung der Stadt Velburg wurden vom 04. bis 10. März 2015 durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erstellt. Der Jahresabschluss 2013 der Wasserversorgung Velburg wird mit der Bilanzsumme von 3.278.333,36 € und einem Jahresverlust von 65.085 € festgestellt. Der Jahresverlust wird aus den Gewinnen der Vorjahre abgedeckt. Die internen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind. Mit Bezug auf den Stadtratsbeschluss vom 10.04.2003 wird die Konzessionsabgabe – soweit im Rahmen der steuer- und preisrechtlichen Bestimmungen zulässig – jährlich von der städtischen Wasserversorgung mit den steuerlichen Maximalbeträgen an die Stadt abgeführt. Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 12 von 15 Da im Jahre 2013 ein Mindestgewinn (1,5% des Anlagevermögens) nicht erwirtschaftet werden konnte, ist eine Berücksichtigung der Konzessionsabgabe als Ergebnis mindernde Ausgabe nicht möglich. Der steuerliche Verlustvortrag, bis zu dessen Höhe in Zukunft positive Einkünfte erzielt werden können, ohne dass Steuerzahlungen (z.B. Körperschaftssteuer) anfallen, erhöht sich wie bereits im Vorjahr in Höhe des Jahresverlustes und beträgt zum 31.12.2013 rd. 258.200 €. Die Verbindlichkeiten des Wasserwerkes gegenüber der Stadt Velburg betragen zum 31.12.2013 rd. 754.300 € und werden mit 1,20 % marktüblich verzinst. Der Wasserverlust hat sich von 14,92 % im Jahre 2012 auf rechnerische 15,38 % im Berichtszeitraum geringfügig erhöht. Dieser Wert entspricht einem Wasserverlust von rd. 46.500 cbm. Nach Aussage des BKPV ist dieser Verlustwert im Vergleich zu anderen Versorgern überdurchschnittlich hoch. Haushaltsrechtliche Auswirkungen: Durch die Gebührenerhöhung zum 01.01.2014 von vormals 0,90 €/cbm auf nunmehr 1,32 €/cbm sowie der geänderten Grundgebühr von 48,00 € (plus 12,00 € bei Wasserzähler bis Qn 2,5) wird der aufgelaufene Verlustvortrag wieder reduziert. Beschluss: Dem vom 1. Bgm. Kraus vorgestellten Jahresabschluss 2013 wird zugestimmt. Auf die Erläuterungen des Bilanzberichtes (Anlage 6) wird hingewiesen. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 20 8. dagegen: 0 Trinkwasserversorgung; Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Trinkwasserschutz Sachverhalt: Mit Zweckvereinbarung v. 25.02.2005 haben die Wasserversorger Stadt Hemau, Stadt Parsberg, Stadt Velburg, ZV Eichlberg, ZV Hörmannsdorfer Gruppe, ZV Hohenschambacher Gruppe und ZV Laber-Naab im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung gemeinsame Aufgabenerledigung beschlossen. Diese Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen (Kündigung ist grundsätzlich möglich). Auf Anregung einiger Kooperationspartner sollte § 6 der Vereinbarung so hingehend geändert werden, dass der Vorsitzende nun auf sechs Jahre (derzeit 2 Jahre) gewählt wird. Somit wären dann die Wahlperioden der Bürgermeister welche den Vorsitzenden stellen, gleich mit der Laufzeit des Vorsitzenden. In den übrigen Teilen bleibt die Vereinbarung von 25.02.2005 unverändert. Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit vom 25.02.2005 zu und gibt sein Einverständnis in Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Vorsitzenden auf 6 Jahre. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 20 dagegen: 0 Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 13 von 15 9. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.02.15 Beschluss: Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.02.2015 wird ohne Erinnerungen genehmigt. Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20 dafür: 20 10. dagegen: 0 Verschiedenes, Anfragen Sachverhalt: TOP 10.1. Deutsche Post, Filiale in Velburg Bürgermeister Kraus informierte den Stadtrat über das Schreiben der Deutschen Post AG, dass am 21.04.2015 die Filiale in Velburg von der Burgstr. 6 in den Hinteren Markt 2 umziehen wird. Die postalische Versorgung der Bevölkerung bleibt damit weiterhin in vollem Umfang gewährleistet, heißt es im Schreiben der Deutschen Post AG. TOP 10.2. Regina GmbH, Widerspruch zur Ausweisung von Flächen zur Windkraftnutzung Bürgermeister Kraus teilte dem Stadtrat mit, dass die Regina GmbH mit Schreiben vom 10.03.15 den Planungen der Gemeinde Lauterhofen zur Ausweisung von Flächen für Windkraftnutzung in der Nähe des Umweltbildungszentrums und der Wallfahrtskirche Habsberg widerspricht. Das Schreiben wird per E-Mail an den Stadtrat verteilt. TOP 10.3. Pflege der Linde in der Neumarkter Straße Stadtrat Dr. Guttenberger stellte den Antrag, dass die Linde in der Neumarkter Straße von einem „zertifizierten Baumpfleger“ untersucht wird und wenn nötig von ihm entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, die zur Stabilisierung des Baumes beitragen. TOP 10.4. Velburger Jugendliche, städtisches Grundstück zur Nutzung eines Jugendtreffs Stadtrat Karg regte an, dass der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung das städtische Grundstück in Nähe der Wolfganger Straße besichtigt. Einige Velburger Jugendliche möchten dort einen Container zur Nutzung eines Jugendtreffs aufstellen. Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 14 von 15 Stadt Velburg Vorsitzender Bernhard Kraus Erster Bürgermeister Schriftführerin Carolin Lautenschlager Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015 Seite 15 von 15
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