Sitzung vom 26.03.2015

Stadt Velburg
NIEDERSCHRIFT
über die öffentliche und nichtöffentliche
Sitzung des Stadtrates
vom 26. März 2015
im Sitzungssaal des Rathauses
Vorsitz:
Erster Bürgermeister Bernhard Kraus
Der Vorsitzende erklärte die Sitzung um 19:00 Uhr für eröffnet. Er stellte fest, dass sämtliche
Mitglieder ordnungsgemäß geladen und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche
Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht wurden. Die
Mehrheit der Mitglieder ist anwesend und stimmberechtigt. Der Stadtrat ist somit nach Art.47
Abs.2, 3 GO beschlussfähig.
Gremiumsmitglieder:
Klemens Meyer
Bernhard Dürr
Franz Brandl
Helmut Braun
Peter Burnickl
Kristina Eichenseer
Martin Federhofer
Erwin Gradl
Michael Gruber
Dr. Josef Guttenberger
Beate Höß
Johann Karg jun.
Markus Ott
Martin Pruy
Albert Pürzer
Dr. Roland Schlusche
Christian Schmid
Stefan Segerer
Franz Seibold
Bemerkung:
anwesend ab TOP 2
anwesend ab TOP 1.2.
anwesend ab TOP 1.3.
anwesend ab TOP 1.2.
Entschuldigt sind
Johann Dietl
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Ortssprecher
Thomas Schmaußer
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
19:00 Uhr
23:15 Uhr
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Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
1.
1.1
1.2
1.3
2.
3.
4.
5.
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
7.
8.
9.
10.
Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der
Bauausschusssitzung
Bauantrag auf Errichtung eines Balkons an bestehendes Wohnhaus;
Antragsteller: Schön Wolfgang und Klara; Fl.-Nr.: 709, Gem. Velburg
Bauantrag für Neubau einer Schleppergarage, Heizraum und Hackschnitzellager;
Antragsteller: Herr und Frau Achhammer Franz Xaver und Ladislava; Fl.-Nr.: 676,
Gem. Mantlach bei Velburg
Bauantrag für Neubau Einfamilienhaus mit 3-fach Garage, Stellplatz und Büro;
Antragsteller: Herr Bögerl Roland, Fl.-Nr.: Teilfläche aus Fl.-Nr.: 876,
Gem. Oberweiling
Straßenbeleuchtung Sanierung und Erweiterung; 1. Teilabschnitt Günching, Krondorf,
Dürn, Ronsolden
Einfache Dorferneuerung Albertshofen; Informationen und Entscheidung über die
Dorfmittegestaltung
Behördenbeteiligung; Scoping der Bebauungsplanänderung "Hummelbühl-Meilergstell"
mit paralleler FNP-Änderung; Markt Lauterhofen
Behördenbeteiligung; Scoping Aufstellung B-Plan "0-50 - Habermühle I";
Stadt Neumarkt
Anträge von Stadträten
FFW Deusmauer; Kostenübernahme für das TSF der Feuerwehr Deusmauer durch die
Stadt Velburg
BG Finkenherd; Informationen über die bestehenden Verträge zwischen der Stadt
Velburg und der Walter GmbH
Antrag auf Einsicht des Stadtrates in die Notarurkunden vor der Genehmigung
Ärztehaus Velburg - Ausschreibung des Obergeschosses zur Vermietung
REWE-Markt; Antrag auf fußläufige Anbindung der Siedlung "Haag-Nord" an den
REWE-Markt
Gestaltungssatzung und Gestaltungsfibel; Bestätigung der Verbindlichkeit der
Gestaltungssatzung v. 20.11.2001
Wasserversorgung Velburg;
Kaufmännischer Abschluss 2013
Trinkwasserversorgung; Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Trinkwasserschutz
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.02.15
Verschiedenes, Anfragen
Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015
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I. Öffentlicher Teil
1.
Bauanträge, Bauvoranfragen und unerledigte Angelegenheiten aus der
Bauausschusssitzung
1.1
Bauantrag auf Errichtung eines Balkons an bestehendes Wohnhaus;
Antragsteller: Schön Wolfgang und Klara; Fl.-Nr.: 709, Gem. Velburg
Sachverhalt:
Herr und Frau Schön Wolfgang und Klara stellen Bauantrag auf Errichtung eines Balkons an
bestehendes Wohnhaus auf Fl.-Nr.: 709, Gem. Velburg. Das Grundstück liegt im Bereich des
Bebauungsplanes „Im Haag – Nord“, Richterhofweg 10 in 92355 Velburg.
Beabsichtigt ist:
Ein in westlicher Richtung an das bestehende Wohnhaus frei tragend angebauter Balkon mit den
Maßen, L x B = 6,00 m x 3,00 m, der Überstand bzw. der Anbau an das bestehende Wohnhaus
beträgt 1,50 m.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Schön Wolfgang und Klara
auf Errichtung eines Balkons an bestehendes Wohnhaus auf Fl.-Nr.: 709, Gem. Velburg, wird
erteilt.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 16
dafür: 16
dagegen: 0
Stadträte Gruber, Pury, Ott und Dr. Schlusche waren noch nicht anwesend.
1.2
Bauantrag für Neubau einer Schleppergarage, Heizraum und Hackschnitzellager;
Antragsteller: Herr und Frau Achhammer Franz Xaver und Ladislava; Fl.-Nr.: 676,
Gem. Mantlach bei Velburg
Sachverhalt:
Herr und Frau Achhammer Franz Xaver und Ladislava stellen Bauantrag für Neubau einer
Schleppergarage, Heizraum und Hackschnitzellager auf Fl.-Nr.: 676, Gem. Mantlach bei Velburg.
Das Grundstück befindet sich in Vogelbrunn Haus – Nr. 8, 92355 Velburg.
Beabsichtigt ist:
Die Errichtung einer Schleppergarage mit den Aussenmaßen 12,00 m x 7,00 m, Ausführung des
Daches als Pultdach, Höhe ca. 6,32 m bzw. ca. 4,50 m, Dachneigung 15°, Dacheindeckung mit
Trapezblech und vorgesehener PV – Anlage. An die Schleppergarage soll in nördlicher Richtung
ein trapezförmiger Heizraum mit den Aussenmaßen 5,00 m x 7,00 m bzw. 5,51 m angebaut
werden. An diesen Heizraum soll zudem in nördlicher Richtung ein trapezförmiges Hackschnitzellager mit den Aussenmaßen 3,30 m x 4,27 m bzw. 3,62 m angebaut werden.
Da es sich bei dem vorgesehenen Neubau um eine Grenzbebauung handelt und dadurch die
erforderlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden können wurde eine Vereinbarung zu
gegenseitiger Grenzbebauung mit dem Nachbargrundstück vereinbart. Diese Urkunde liegt dem
Bauantrag bei.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Erschließung ist gesichert.
Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015
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Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn und Frau Achhammer Franz Xaver
und Ladislava für Neubau einer Schleppergarage, Heizraum und Hackschnitzellager auf
Fl.-Nr.: 676, Gem. Mantlach bei Velburg, wird erteilt.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 18
dafür: 18
dagegen: 0
Stadträte Gruber und Pruy waren noch nicht anwesend.
1.3
Bauantrag für Neubau Einfamilienhaus mit 3-fach Garage, Stellplatz und Büro;
Antragsteller: Herr Bögerl Roland, Fl.-Nr.: Teilfläche aus Fl.-Nr.: 876,
Gem. Oberweiling
Sachverhalt:
Herr Bögerl Roland stellt Bauantrag für Neubau Einfamilienhaus mit 3-fach Garage, Stellplatz und
Büro auf einer Teilfläche der Fl.-Nr.: 876, Gem. Oberweiling. Das Grundstück befindet sich im
Anschluss an den Bebauungsplan „Hollerstetten-Süd“ in westlicher Richtung im Anschluss an die
Parzelle 10 des vor genannten Bebauungsplanes, Am Fuchsschlag in Hollerstetten.
Beabsichtigt ist:
Ein Wohnhaus E + D mit den Aussenmaßen ca. 14,00 x 10,50 m, Ausführung des Daches als
Satteldach, mit in nördlicher Richtung angebauter 3-fach Garage, Größe ca. 9,00 x 8,50 m, mit
zusätzlichen Stellplatz in westlicher Richtung, Ausführung analog Haus. Die Ausführung des
Hauses soll zu einem großen Teil in Holzständerbauweise erfolgen, die Aussenwände mit
Holzverschalung versehen. Die Ausführung des Satteldaches mit einer Neigung von 35°, in
mehreren Richtungen als Schleppdach ausgeführt erhält eine Dachziegeldeckung in anthrazit.
Durch den Antragsteller sind vor der Genehmigung durch das Landratsamt Neumarkt des
eingereichten Bauantrages noch folgende Unterlagen nachzureichen bzw. Auflagen zu erfüllen:
1. Die straßenmäßige Erschließung ist gegeben. Für den Anschluss an die
Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung ist eine Vereinbarung mit der Stadt
Velburg abzuschließen.
2. Im östlichen Bereich des neu zu bebauenden Grundstückes befindet sich eine durch die
Stadt Velburg errichtete Sickereinrichtung (eine Art Rigole) zur Ableitung des anfallenden
Niederschlagwassers des westlich ansteigenden Geländes der Fl.-Nr. 876. Diese darf bei
den anstehenden Bauarbeiten nicht beeinträchtigt und beschädigt werden.
3. Da nun das neue zu bebauende Grundstück der Situation, wie unter Punkt 2 beschrieben,
in Zukunft ausgesetzt sein wird, hat der Antragsteller einen Plan einzureichen, wie er
künftig im westlichen Bereich seines Grundstückes das anfallende Niederschlagwasser
beseitigen möchte (Versickerung, Erdwall o. dgl.)
Die Punkte 1 bis 3 sind in Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt Velburg zu klären und werden
im Anschluss daran dem Bauantrag beigelegt und dann an die Genehmigungsbehörde, LRA
Neumarkt, gegengezeichnet weitergeleitet.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
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Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Roland Bögerl für Neubau
Einfamilienhaus mit 3-fach Garage, Stellplatz und Büro auf Fl.-Nr.: Teilfläche aus Fl.-Nr.: 876,
Gem. Oberweiling, wird nach Erfüllung der vor genannten Punkte 1 bis 3 (nachzureichende
Unterlagen bzw. Auflagen), erteilt.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 19
dafür: 19
dagegen: 0
Stadtrat Gruber war noch nicht anwesend.
2.
Straßenbeleuchtung Sanierung und Erweiterung 1. Teilabschnitt Günching,
Krondorf, Dürn, Ronsolden
Sachverhalt:
Die in die Jahre gekommene Straßenbeleuchtung der Stadt Velburg soll schrittweise in jährlichen
Teilabschnitten ertüchtigt werden. Ziel ist es die Straßenbeleuchtung immer in ganzen Ortschaften
vollständig zu ertüchtigen. Dabei werden intakte Stahlmasten gestrichen und auf den vorhandenen
Masten wird die neue LED Leuchte Pilzeo der Firma Schreder von der Bayernwerk AG gesetzt.
Über die Jahre findet sich in nahezu jedem Ortsteil ein Sammelsurium an verschiedenen
Leuchtentypen. Handlungsbedarf besteht bei den Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen), die
ersetzt werden müssen, da diese nicht mehr erneuert werden dürfen. Dieser Lampentyp ist
verstreut in allen Ortsteilen zu finden. Die meisten Lampen dieser Art sind in Günching,
Ronsolden, Dürn und Krondorf zu finden.
Mit der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in diesen Ortschaften, verbleibt nur mehr die Hälfte
der HQL Lampen (44 Stück) verstreut in den anderen Ortschaften in Betrieb.
Insgesamt werden in diesen vier Ortschaften 86 Leuchten erneuert. Die Einsparung des
Stromverbrauchs pro Jahr beträgt 12.700 kw/h (=ca. 2.500 €/pro Jahr).
Im nächsten Jahr sollten wieder Ortsteile ertüchtigt werden, in denen dieser Lampentyp vermehrt
vorkommt.
Stellungnahme Herr Leibl, Bayernwerk vom 23.02.2015:
„Die Umrüstung in Velburg ist nicht mit den Gegebenheiten in Seubersdorf vergleichbar.
Die Gemeinde Seubersdorf hatte sich für einen anderen Leuchtentyp (Teceo) entschieden, dieser
ist um ca. 100 € netto pro Stück günstiger.
Weiterhin konnte in Seubersdorf eine Vielzahl von Pilzleuchten mit einem Energiesparleuchtmittel
(kein LED) ausgerüstet werden. Diese Pilzleuchten sind im Gegensatz zu den Fischer Pilzleuchten
in Velburg noch nicht sehr alt, somit lohnte sich ein Umbau in dieser Art. Natürlich können wir auch
die Umrüstung mit Teceo Leuchten umsetzten, diese wurde aber meines Wissens bei der
Bemusterung in Ponholz nur für Gewerbegebiete favorisiert.
Gerne können wir auch in einem persönlichen Gespräch verschiedene Varianten diskutieren, wenn
Sie dies wünschen vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir.“
Diskussionsverlauf:
Antrag der SPD Velburg:
„Die SPD-Velburg macht zum Thema Straßenbeleuchtung folgenden Kompromissvorschlag:
An den Plätzen, wo eine symmetrische Ausleuchtung von Straßen oder Plätzen vorgesehen ist,
soll die Leuchte Pilzeo aufgestellt werden. Alle anderen Leuchten, die getauscht werden, sollen
durch den Typ Teceo (das ist die Leuchte, die nun auch in Oberwiesenacker am Kirchenweg neu
installiert wurde) ersetzt werden.
Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015
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Die Gemeinde spart dadurch in der ersten Austauschphase etwas über 9.000,-- €, hochgerechnet
auf die Lampen im gesamten Gemeindegebiet, die ja nach und nach alle getauscht werden sollen,
über 100.000,-- €.“
Durch das Abstimmungsergebnis (siehe unten) wird der Vorschlag der Verwaltung angenommen
und der Antrag der SPD Velburg somit abgelehnt.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Ronsolden,
Günching, Krondorf und Dürn gemäß oben genanntem Vortrag zu.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 12
3.
dagegen: 8
Einfache Dorferneuerung Albertshofen; Informationen und Entscheidung über die
Dorfmittegestaltung
Sachverhalt:
In der Stadtratssitzung vom 12.02.2015 wurde der Dorferneuerungsplan für die Einfache
Dorferneuerung Albertshofen vom Stadtrat beschlossen. Den einzelnen Maßnahmen wurden in
einer Arbeitskreissitzung am 29.01.2015 durch die Ortsbewohner zugestimmt. Eine zentrale
Maßnahme in der DE Albertshofen ist die Maßnahme 01 – Gestaltung der Dorfmitte im
Dorferneuerungsplan, da sie die öffentlichen Belange der Bürgerschaft am umfassendsten berührt
und die gesamte Verkehrssituation im Dorf verbessern kann. In der Ortsmitte ist geplant, die
Straße zu verschränken. Hauptgründe hierfür sind zum einen eine Reduzierung der
Geschwindigkeit des Verkehrs zu bewirken und zum anderen die Schaffung eines Dorfplatzes und
einen Aufenthaltsort für die Albertshofener Bürgerschaft. Das Amt für ländliche Entwicklung
bevorzugt in diesem Bereich auch aus städtebaulichen Gründen eine Verschränkung der Straße.
Der Stadtrat hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Mehrkosten durch die Verschränkung
entstehen, um letztendlich eine endgültige Entscheidung treffen zu können.
Aufgrund Aussagen durch das Ing. Büro Petter würde eine Verschränkung der Straße gegenüber
der geradlinigen Version nicht kostenrelevant sein.
Das Amt für ländliche Entwicklung bevorzugt deutlich die Variante mit der verschränkten
Fahrbahntrasse. Die Bürgerinnen und Bürger hatten bei einer Versammlung in einer Abstimmung
mit knapper Mehrheit von einer Stimme für diese Variante mit der verschränkten Fahrbahn
gestimmt.
Bei den nachträglichen Debatten innerhalb der Bevölkerung und im Stadtratsgremium hatte sich
gezeigt, dass die Befürworter der verschränkten Fahrbahn bei weitem nicht so beharrlich auf ihren
Vorschlag bestehen, wie die Befürworter der geradlinigen Fahrbahn. So betrachtet kann es nicht
das Ziel des Stadtrates sein, mit der verschränkten Variante völlig unnötig zu Verhärtungen der
Argumentationslage in Albertshofen beizutragen und von außen eine Lösung durchzusetzen, für
die sich innerhalb der Ortschaft keine deutliche Mehrheit abzeichnet. Vielmehr ist es ein Gebot der
Einsicht, eine Lösung vorzugeben, die innerhalb der Ortschaft letztlich die geringeren negativen
Nachwirkungen hinterlässt.
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Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen, die Ortsdurchgangsstraße (aus Richtung Bernla nach
Kirchenwinn) in Albertshofen im Bereich der Kreuzung wie bisher mit einem geradlinigen
Trassenverlauf ausbauen zu lassen, sofern sich bei einer noch durchzuführenden
Bürgerversammlung nicht eine mehrheitliche Entscheidung (mind. 55 %) für die verschränkte
Fahrbahn ergibt. Abstimmungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger aus Albertshofen die
das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 20
4.
dagegen: 0
Behördenbeteiligung; Scoping der Bebauungsplanänderung "HummelbühlMeilergstell" mit paralleler FNP-Änderung; Markt Lauterhofen
Sachverhalt:
Bebauungsplanänderung "Hummelbühl-Meilergstell" mit paralleler FNP-Änderung (Gewerbegebiet
mit vorgegebenen Einschränkungen in zukünftiges Sondergebiet für betriebsbedingtes Wohnen),
Markt Lauterhofen.
Beschluss:
Gegen die Bebauungsplanänderung "Hummelbühl-Meilergstell" mit paralleler FNP-Änderung
(Gewerbegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen in zukünftiges Sondergebiet für
betriebsbedingtes Wohnen) vom Markt Lauterhofen werden von der Stadt Velburg keine
Einwendungen erhoben.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 20
5.
dagegen: 0
Behördenbeteiligung; Scoping Aufstellung B-Plan "0-50 - Habermühle I";
Stadt Neumarkt
Sachverhalt:
Aufstellung Bebauungsplan "0-50 – Habermühle I" (Industriegebiet) der Stadt Neumarkt i.d.Opf..
Beschluss:
Gegen die Aufstellung Bebauungsplan "0-50 – Habermühle I" der Stadt Neumarkt i.d.Opf. werden
von der Stadt Velburg keine Einwendungen erhoben.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 20
dagegen: 0
Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015
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6.
Anträge von Stadträten
6.1
FFW Deusmauer; Kostenübernahme für das TSF der Feuerwehr Deusmauer durch
die Stadt Velburg
Sachverhalt:
Antrag von Stadtrat Helmut Braun (CSU Ortsvorsitzender Deusmauer) auf Kostenübernahme für
den Unterhalt des TSF der Feuerwehr Deusmauer.
Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 20.11.14 sollen alle Ortswehren im Gemeindebereich der
Stadt Velburg künftig die Wahlmöglichkeit erhalten, für ihre Geräteausstattung unter
Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten entweder einen TSA oder ein TSF zu
wählen. Die grundsätzlichen Modalitäten für eine derartige Beschaffung sind im Beschluss
festgehalten.
Beschluss:
Die Verwaltung empfiehlt, im Sinne der Gleichbehandlung aller Ortswehren den Antrag zu
akzeptieren und künftig die Unterhaltskosten für das TSF der Feuerwehr Deusmauer zu 100 %
seitens der Stadt Velburg zu übernehmen.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 20
6.2
dagegen: 0
BG Finkenherd; Informationen über die bestehenden Verträge zwischen der Stadt
Velburg und der Walter GmbH
Sachverhalt:
Stadtrat Seibold stellte mehrere Anträge zur Sonnenhang-Siedlung Velburg.
1.
Die SPD Velburg beantragt, dass der Stadtrat über die aktuelle Situation in Bezug auf die
Beheizung der Sonnenhang-Siedlung informiert wird. Insbesondere geht es um die bestehenden
Verträge und deren Inhalt.
2.
Die SPD Velburg beantragt, dass der Stadtrat über alle laufenden Rechtsstreitigkeiten umfassend
und vollständig informiert wird.
Bürgermeister Kraus zitiert weiter aus dem Schreiben der SPD: „Sich anbahnende
Auseinandersetzungen gehören ebenfalls möglichst früh in dieses Gremium. Es kann ja sein, dass
der eine oder andere Stadtrat/Stadträtin einen „besonderen Draht“ zu dem betreffenden Mitbürger
hat und alleine dadurch ein Rechtsstreit zu vermeiden ist.“
Hier sei laut Bürgermeister Kraus angemerkt, dass dies im Grundsatz per Beschluss zu regeln ist,
wie hier mit Fingerspitzengefühl im Einzelfall unterschiedlich vorzugehen ist. Prinzipiell ist der
(einzelne) Stadtrat nur dann befugt, im Namen der Stadt Verhandlungen zu führen, wenn er hierzu
ausdrücklich vom 1. Bürgermeister beauftragt wurde. Eigenmächtige Verhandlungen sind deshalb
im Interesse der gemeinsamen Zielverfolgung zu unterlassen. Nachdem der 1. Bürgermeister in
direkter Wahl zum ersten Vertreter der Gemeinde bestimmt ist, kann daran auch ein Beschluss
des Stadtrates nichts ändern.
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Beschluss:
Zu 1.:
Nachdem auf Weisung von 1. Bürgermeister Bernhard Kraus die einschlägigen Verträge zwischen
der Stadt Velburg und der Firma Walter durch die Verwaltung an die Mitglieder des Stadtrates
versandt wurden, bedarf diese Entscheidung des 1. Bürgermeisters einer nachträglichen
Zustimmung des Stadtrates zum Antrag.
dafür: 20
dagegen: 0
Zu 2.:
Auch bisher wird der Stadtrat über Rechtsstreitigkeiten informiert, sobald die diesbezüglichen
verbindlichen Informationen bzw. Unterlagen bei der Stadt eingegangen sind. Vorher
Informationen rauszugeben macht keinen Sinn. Deshalb kann auch künftig so wie in der
Vergangenheit verfahren werden.
dafür: 20
dagegen: 0
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
6.3
Antrag auf Einsicht des Stadtrates in die Notarurkunden vor der Genehmigung
Sachverhalt:
Stadträtin Höß stellte einen Antrag, dass vor der Genehmigung von Notariatsurkunden den
Stadtratsmitgliedern die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die betreffenden Urkunden gegeben
wird.
Eine Notarurkunde setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen:
1. Personenbezogene Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand und Güterstand.
2. Beschreibung des Grundstückes in allen Abteilungen des Grundbuches:
Flurnummer, Gemarkung, Größe in qm
Belastungen, Dienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Leibgedinge, Sicherungshypotheken,
Geh- und Fahrtrechte, Auflassungen und Vormerkungen auf Auflassungen.
3. Gegenstand des Vertrages und Vollzug (z.B. Kauf einer Teilfläche aus einer Flurnummer).
Die meisten dieser Angaben unterliegen dem Datenschutz der betroffenen
Grundstückseigentümer. Der Familienstand, sowie der Güterstand, als auch
Vermögensverhältnisse und deren Absicherung spiegeln sich im Grundbuch wieder und
unterliegen dem Datenschutz.
Die Verwaltung legt dem Stadtrat bisher alle relevanten Angaben eines Grundstücksgeschäftes
vor.
Beschluss:
Künftig sollen alle Stadtratsmitglieder die Möglichkeit haben vor der Genehmigung von
Notariatsurkunden eine Einsichtnahme in diese zu erhalten.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 8
dagegen: 12
Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015
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6.4
Ärztehaus Velburg - Ausschreibung des Obergeschosses zur Vermietung
Sachverhalt:
Stadtrat Seibold stellte folgenden Antrag:
„Die SPD Velburg beantragt, das Obergeschoss des Ärztehauses zur Vermietung auszuschreiben.
Wir haben hier ungenutzten Raum, der mit verhältnismäßig geringen Ausbaukosten dauerhafte
Mieteinnahmen generieren kann.
Der Ausbau kann in Trockenbauweise, und so sehr schnell erfolgen. Auf diese Weise kann
individuell auf den Mieter eingegangen werden, und eine spätere Änderung ist auch immer wieder
möglich.
Zusätzlich würde die Altstadt dadurch noch mehr frequentiert, was ja immer angestrebt wird. Ein
potentieller Interessent wurde von H. Bürgermeister Kraus abgewiesen – er hätte nach wie vor
Interesse.“
Bereits seit Vollendung des Ärztehaueses bemüht sich die Verwaltung auf unterschiedliche Weise
um die Vermietung der Räume im OG. Um dem Namen des Hauses gerecht zu werden, zielen
diese Bemühungen vorzugsweise auf potentielle Mieter aus dem Gesundheitsbereich.
Zwischenzeitlich gab es einige Anfragen von derartigen Mietinteressenten, die aber bisher nicht
zum gewünschten Erfolg führten. Darunter befanden sich auch ein Arzt und ein Physiotherapeut,
die allerdings aktuell schon lange in Velburg, konkret bei einem privaten Vermieter untergebracht
sind. Eine dieser Nachfrager ist auch heute noch interessiert. Sofern der Stadtrat diesen
Interessenten aus dem privaten Mietverhältnis auslösen und im städtischen Gebäude (Ärztehaus)
unterbringen will, so wird die Verwaltung diese Entscheidung konsequent umzusetzen versuchen.
Beschluss:
Nach reger Diskussion einigte man sich darauf, dass der Interessent nicht aus dem privaten
Mietverhältnis ausgelöst werden soll. Stattdessen soll der Stadtrat weiter auf dem Laufenden
gehalten werden bezüglich der Bemühungen zur Vermietung des Obergeschosses des
Ärztehauses.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 20
6.5
dagegen: 0
REWE-Markt; Antrag auf fußläufige Anbindung der Siedlung "Haag-Nord" an den
REWE-Markt
Sachverhalt:
Frau Stadträtin Höß stellte folgenden Antrag:
„Die Velburger Bürger aus dem Bereich der Siedlung Haag-Nord wünschen eine fußläufige
Anbindung des REWE-Marktes von der Lutzmannsteiner Straße.
Diese Maßnahme wurde von Herrn Bürgermeister Kraus bei der Eröffnung des Marktes bereits
zugesichert.
Nach Möglichkeit sollte die Durchführung sehr zeitnah erfolgen, denn es wirkt sich bestimmt positiv
auf die Frequentierung des Einkaufsmarktes aus.“
Im Falle der Annahme des Antrages durch den Stadtrat des Stadt Velburg wäre der Vollzug aus
rechtlichen Gründen derzeitig nicht möglich, da die beantragte fußläufige Verbindung – vom
städtischen Rad-/Fußweg hin zum Eingang des REWE-Marktes – auf dem Privatgrundstück
vollzogen werden müsste, welches zum REWE-Markt gehört. Die Anlegung eines derartigen
Weges sollte im Interesse des Marktinhabers liegen und auch von diesem gebaut werden.
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Die Verwaltung empfiehlt aus diesem Grund den Antrag abzulehnen.
Bürgermeister Kraus fügte hinzu, eine – im Antrag unterstellte – Zusage vom ihm hat es zu keinem
Zeitpunkt gegeben.
Beschluss:
Durch die Stadt Velburg soll eine fußläufige Anbindung vom städtischen Rad-/Fußweg hin zum
REWE-Markt, wie durch Stadträtin Höß beantragt geschaffen werden.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 2
6.6
dagegen: 18
Gestaltungssatzung und Gestaltungsfibel; Bestätigung der Verbindlichkeit der
Gestaltungssatzung v. 20.11.2001
Sachverhalt:
In der gemeinsamen Fraktionssitzung vom 09.02.2015 wurde durch die Stadtratsmitglieder über
die Gestaltungsatzung und Gestaltungsfibel umfassend diskutiert. Der städtebauliche Berater der
Stadt Velburg Herr Kühnlein sen. vom Ing. Büro Kühnlein stellte die Wichtigkeit der Vorgaben der
Gestaltungssatzung/Gestaltungsfibel im geschützten Assembler Bereich der Stadtmitte Velburg
dar.
Nach reger Diskussion war sich der Großteil der Stadtratsmitglieder einig, die Gestaltungssatzung
vom 20.11.2001 so zu belassen.
Beschluss:
Die Verbindlichkeit der Gestaltungssatzung vom 20.11.2001 wird wiederholt bestätigt. Die
Gestaltungsfibel wird an alle Haushalte im Geltungsbereich verteilt. Zusätzlich wird je ein Exemplar
den betroffenen Gewerbebetrieben im Gemeindebereich ausgehändigt.
Regelmäßig soll im Velburger Werbeblatt auf die Gestaltungssatzung hingewiesen werden.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 20
7.
dagegen: 0
Wasserversorgung Velburg;
Kaufmännischer Abschluss 2013
Sachverhalt:
Die Bilanz und die GuV-Rechnung 2013 für die Wasserversorgung der Stadt Velburg wurden vom
04. bis 10. März 2015 durch den Bayer. Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) erstellt.
Der Jahresabschluss 2013 der Wasserversorgung Velburg wird mit der Bilanzsumme von
3.278.333,36 € und einem Jahresverlust von 65.085 € festgestellt.
Der Jahresverlust wird aus den Gewinnen der Vorjahre abgedeckt.
Die internen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt sind weiterhin marktüblich zu verzinsen, soweit
sie nicht als Eigenkapital zu behandeln sind.
Mit Bezug auf den Stadtratsbeschluss vom 10.04.2003 wird die Konzessionsabgabe – soweit im
Rahmen der steuer- und preisrechtlichen Bestimmungen zulässig – jährlich von der städtischen
Wasserversorgung mit den steuerlichen Maximalbeträgen an die Stadt abgeführt.
Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015
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Da im Jahre 2013 ein Mindestgewinn (1,5% des Anlagevermögens) nicht erwirtschaftet werden
konnte, ist eine Berücksichtigung der Konzessionsabgabe als Ergebnis mindernde Ausgabe nicht
möglich.
Der steuerliche Verlustvortrag, bis zu dessen Höhe in Zukunft positive Einkünfte erzielt werden
können, ohne dass Steuerzahlungen (z.B. Körperschaftssteuer) anfallen, erhöht sich wie bereits im
Vorjahr in Höhe des Jahresverlustes und beträgt zum 31.12.2013 rd. 258.200 €.
Die Verbindlichkeiten des Wasserwerkes gegenüber der Stadt Velburg betragen zum 31.12.2013
rd. 754.300 € und werden mit 1,20 % marktüblich verzinst.
Der Wasserverlust hat sich von 14,92 % im Jahre 2012 auf rechnerische 15,38 % im
Berichtszeitraum geringfügig erhöht. Dieser Wert entspricht einem Wasserverlust von rd. 46.500
cbm. Nach Aussage des BKPV ist dieser Verlustwert im Vergleich zu anderen Versorgern
überdurchschnittlich hoch.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen:
Durch die Gebührenerhöhung zum 01.01.2014 von vormals 0,90 €/cbm auf nunmehr 1,32 €/cbm
sowie der geänderten Grundgebühr von 48,00 € (plus 12,00 € bei Wasserzähler bis Qn 2,5) wird
der aufgelaufene Verlustvortrag wieder reduziert.
Beschluss:
Dem vom 1. Bgm. Kraus vorgestellten Jahresabschluss 2013 wird zugestimmt.
Auf die Erläuterungen des Bilanzberichtes (Anlage 6) wird hingewiesen.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 20
8.
dagegen: 0
Trinkwasserversorgung; Zweckvereinbarung zum gemeinsamen Trinkwasserschutz
Sachverhalt:
Mit Zweckvereinbarung v. 25.02.2005 haben die Wasserversorger Stadt Hemau, Stadt Parsberg,
Stadt Velburg, ZV Eichlberg, ZV Hörmannsdorfer Gruppe, ZV Hohenschambacher Gruppe und ZV
Laber-Naab im Bereich der öffentlichen Trinkwasserversorgung gemeinsame Aufgabenerledigung
beschlossen. Diese Vereinbarung wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen (Kündigung ist
grundsätzlich möglich).
Auf Anregung einiger Kooperationspartner sollte § 6 der Vereinbarung so hingehend geändert
werden, dass der Vorsitzende nun auf sechs Jahre (derzeit 2 Jahre) gewählt wird.
Somit wären dann die Wahlperioden der Bürgermeister welche den Vorsitzenden stellen, gleich mit
der Laufzeit des Vorsitzenden. In den übrigen Teilen bleibt die Vereinbarung von 25.02.2005
unverändert.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Zweckvereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit vom
25.02.2005 zu und gibt sein Einverständnis in Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des
Vorsitzenden auf 6 Jahre.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 20
dagegen: 0
Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015
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9.
Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.02.15
Beschluss:
Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.02.2015 wird ohne Erinnerungen
genehmigt.
Anwesende stimmberechtigte Mitglieder bei diesem TOP: 20
dafür: 20
10.
dagegen: 0
Verschiedenes, Anfragen
Sachverhalt:
TOP 10.1.
Deutsche Post, Filiale in Velburg
Bürgermeister Kraus informierte den Stadtrat über das Schreiben der Deutschen Post AG, dass
am 21.04.2015 die Filiale in Velburg von der Burgstr. 6 in den Hinteren Markt 2 umziehen wird.
Die postalische Versorgung der Bevölkerung bleibt damit weiterhin in vollem Umfang
gewährleistet, heißt es im Schreiben der Deutschen Post AG.
TOP 10.2.
Regina GmbH, Widerspruch zur Ausweisung von Flächen zur Windkraftnutzung
Bürgermeister Kraus teilte dem Stadtrat mit, dass die Regina GmbH mit Schreiben vom 10.03.15
den Planungen der Gemeinde Lauterhofen zur Ausweisung von Flächen für Windkraftnutzung in
der Nähe des Umweltbildungszentrums und der Wallfahrtskirche Habsberg widerspricht. Das
Schreiben wird per E-Mail an den Stadtrat verteilt.
TOP 10.3.
Pflege der Linde in der Neumarkter Straße
Stadtrat Dr. Guttenberger stellte den Antrag, dass die Linde in der Neumarkter Straße von einem
„zertifizierten Baumpfleger“ untersucht wird und wenn nötig von ihm entsprechende Maßnahmen
durchgeführt werden, die zur Stabilisierung des Baumes beitragen.
TOP 10.4.
Velburger Jugendliche, städtisches Grundstück zur Nutzung eines Jugendtreffs
Stadtrat Karg regte an, dass der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung das städtische
Grundstück in Nähe der Wolfganger Straße besichtigt. Einige Velburger Jugendliche möchten dort
einen Container zur Nutzung eines Jugendtreffs aufstellen.
Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015
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Stadt Velburg
Vorsitzender
Bernhard Kraus
Erster Bürgermeister
Schriftführerin
Carolin Lautenschlager
Niederschrift über die öffentliche und nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates vom 26.03.2015
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