Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) für das Geschäftsjahr 2015 und Besetzung des Dienstgerichts des Landes Brandenburg für das Jahr 2015 A. Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) I. Besetzung der Spruchkörper (S. 2) II. Geschäftsverteilung (S. 3) III. Allgemeine Grundsätze der Geschäftsverteilung (S. 21) IV. Übergangsregelung (S. 22) V. Vertretung (S. 23) VI. Bereitschaftsdienst (S. 24) VII. Ehrenamtliche Richter (S. 24) VIII. Güterichter (S. 25) B. Besetzung des Dienstgerichts des Landes Brandenburg 2015 (S. 29) C. Feste Sitzungstage und Verteilung der Sitzungssäle (S. 31) 2 I. Besetzung der Spruchkörper Kammer 1 Vorsitzender VRiVG Bergk Beisitzer regelmäßiger Vertreter des Vorsitzenden weiterer Richter RiVG Hempen RiVG Bölicke (zu ½) bis 12. April 2015 RiVG Petersen ab 13. April 2015 2 Vizepräsident VG Lange RiVG Bierbaum RiVG Petersen bis 12. April 2015 Ri’inVG Weiland (zu ½) ab 13. April 2015 3 VRiVG Prenzlow RiVG Bölicke RiVG Schauer *(zu ½ bis 12. April 2015) 4 VRiVG Krupski Ri‘inVG Althans Ri'inVG Dr. Schulte (zu ½) 5 VRiVG Kalmes RiVG Diesel RiVG Orthaus 6 VRiVG Dr. Hiester Ri'inVG Siemon (zu ¾) Ri’inVG Holle (zu ¾) bis 31. Januar 2015 RiVG John ab 1. Februar 2015 7 Präsident VG Prof. Dr. Roeser Ri’inVG Selmer-Neun Ri’inVG Holle (zu ¾) ab 1. Februar 2015 * Stammkammer Für die Verfahren VG 2 K 98/08, VG 2 K 99/08 und VG 2 K 1477/08 bleibt Richter am Verwaltungsgericht Petersen Mitglied der 2. Kammer; für das Verfahren VG 4 K 328/10 bleibt Richter am Verwaltungsgericht Schauer Mitglied der 4. Kammer; für die Verfahren VG 6 K 146/09, VG 6 K 283/09 und VG 6 K 319/09 bleibt Richterin am Verwaltungsgericht Holle Mitglied der 6. Kammer. 3 II. Geschäftsverteilung 1. Kammer 071000/081000 Asylrecht für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a Abs. 1 AsylVfG bezogen auf den Zielstaat Polen, Eingänge ab 01.04.2015 im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und 1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer: Staaten Europas einschließlich des Gebietes der ehemaligen Sowjetunion, soweit nicht die 3.Kammer, die 5. Kammer oder die 6. Kammer zuständig ist 010000 Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht 011000 Parlamentsrecht 012000 Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht 017000 Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, soweit nicht die 5. Kammer zuständig ist 020000 Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 021000 022000 Schulrecht 021100 Schulprüfungsund Nichtschülerprüfungen Versetzungsrecht 021200 Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel einschl. Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschließlich Besetzung von Hochschullehrerstellen - Eingänge ab 01.01.2010 022100 Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der Anerkennung ausländischer Prüfungen 022200 Erlaubnis zum Führen akademischen Grades 022300 Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch Bewerber nicht als erfüllt ansehen (ohne Streitigkeiten um die Kapazitätsgrenzen, vgl. Nr. 031000) eines ausländischen 023000 Wissenschaft und Kunst 024000 Film- und Presserecht 026000 Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften 4 sowie der Ordensgesellschaften 030000 027000 Erwachsenenbildungsrecht (ohne Berufsbildungsrecht) 028000 Sport Numerus-clausus-Verfahren 031000 Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen, soweit die Kapazitätsgrenzen streitgegenständlich sind, und die damit zusammenhängenden Immatrikulationsund Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren - ohne Verfahren, in denen die Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch die Bewerber nicht als erfüllt ansehen, vgl. Nr. 022300) 032000 Verteilung von Studienplätzen durch die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen Aus: 040000 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe 048000 Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht, Wasserstraßenrecht (ohne Enteignungsrecht vgl. Untergruppe 096000 ff.) Aus: 090000 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung Boden- und 099000 Recht der Außenwerbung (straßenrechtlich) Aus: 100000 Umweltrecht Aus: 102200 Abfallbeseitigungsrecht Verfahren VG 1 K 994/09 104000 Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht), einschl. Sondernutzungsgebührenrecht nach den Straßengesetzen 110000 Abgabenrecht - ohne Kammerbeiträge für Industrieund Handelskammern, Steuerberaterkammern, Handwerkskammern und andere Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und berufsständiger Vereinigungen - ohne Sondernutzungsgebühr 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten von der 5 112100 Benutzungsgebührenrecht 112104 Entwässerungsgebühren zuzüglich Trinkwassergebühren der Wasser- und Abwasserzweckverbände ScharmützelseeStorkow/Mark und Eberswalde 112108 Friedhofsgebühren 112110 Hochschulrechtliche Abgaben 112200 Verwaltungsgebührenrecht Aus: 113000 Beiträge, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen Aus: 113200 Ausbaubeiträge 113201 Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge) der Wasserund Abwasserzweckverbände Scharmützelsee-Storkow/Mark und Eberswalde 113203 Wasserversorgungsbeiträge der Wasser- und Abwasserzweckverbände ScharmützelseeStorkow/Mark und Eberswalde 114000 Haus(Grundstücks-)anschlusskosten der WasserAbwasserzweckverbände Scharmützelsee-Storkow/Mark Eberswalde und und 115000 Ausgleichsabgaben 116000 Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften 117000 Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen, soweit die Kammer für eine abgabenrechtliche Streitigkeit zuständig wäre 6 2. Kammer 071000/081000 Aus: 040000 Asylrecht einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und 1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes, soweit nicht eine andere Kammer zuständig ist Herkunftsländer: sonstige Staaten, die keiner Kammer zugewiesen sind; Vietnam Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe Aus: 041000 Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht Marktordnung Aus: 041100 Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien Verfahren VG 2 K 98/08, VG 2 99/08 und VG 2 K 1477/08 Aus: 050000 Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 055000 Verkehrsrecht 055100 Recht der Fahrerlaubnisse Fahrerlaubnisprüfungen einschließlich 055200 Personenbeförderungsrecht 055300 Güterkraftverkehrsrecht 055400 Luftverkehrsrecht 055500 Wasserverkehrsrecht 055600 Eisenbahnverkehrsrecht 056000 Wohnrecht (ohne Wohngeldrecht) 056100 Wohnungsbauförderungsrecht und Wohnungsbindungsrecht einschließl. Mietpreisbindung 056200 Wohnungsbauaufsichtsrecht Aus: 090000 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung Boden- 098000 Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetzes Abgeschlossenheitsbescheinigungen 099000 Recht der Außenwerbung (straßenverkehrsrechtlich) und z. B. 7 Aus: 120000 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 122000 Bereinigung von SED-Unrecht 122100 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung 122200 Berufliche Rehabilitierung 130000 Recht des öffentlichen Dienstes 131000 Recht der Bundesbeamten 131100 Laufbahnprüfungen 131200 Beförderungen 131300 Versetzungen und Abordnungen 131400 Besoldung und Versorgung 131500 Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen 132000 Soldatenrecht 132100 Laufbahnprüfungen 132200 Beförderungen 132300 Versetzungen und Kommandierungen 132400 Besoldung und Versorgung 132500 Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen 133000 Recht der Landesbeamten 133100 Laufbahnprüfungen 133200 Beförderungen 133300 Versetzungen und Abordnungen 133400 Besoldung und Versorgung 133500 Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen 134000 Recht der Richter 134200 Beförderungen 134300 Versetzungen und Abordnungen 134400 Besoldung und Versorgung 134500 Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen, Trennungsentschädigungen 135000 Wehrpflichtrecht, Wehrrecht 8 135100 Recht der Kriegsdienstverweigerung 135200 Recht des Zivildienstes 135300 Recht der Unterhaltssicherung Arbeitsplatzschutzes und des 136000 Dienstrecht des Zivilschutzes 137000 Wiedergutmachungsrecht, Streitigkeiten nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz sowie über die Nachversicherung nach § 99 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) und nach Artikel 6 §§ 18 ff des Fremdrenten- und Auslandsrentenneureglungsgesetzes (FANG) 137100 Härtefonds für nichtjüdische Verfolgte des NS Regimes 139000 Recht der Richtervertretungen Aus: 150000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht Aus: 152000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe) Aus: 152800 Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht 152801 Mutterschutzrecht Richterinnen der Beamtinnen und 9 3. Kammer 071000/081000 Aus: 020000 Asylrecht einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und 1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes, soweit nicht eine andere Kammer zuständig ist Herkunftsländer: Türkei, soweit nicht die 4. Kammer zuständig ist; die Staaten des ehemaligen Jugoslawien, soweit nicht die 5. Kammer zuständig ist; Rumänien; Israel, Jemen, Jordanien, Libanon und Syrien, einschließlich der aus diesen Ländern kommenden Staatenlosen und von aus diesen Ländern kommenden Asylbewerbern, deren Staatsangehörigkeit ungeklärt ist Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren) 022000 Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschließlich Besetzung von Hochschullehrerstellen - Eingänge bis 31.12.2009 025000 Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung 050000 Polizei- und Ordnungs- und Wohnrecht 051000 052000 Aus: 053000 Polizeirecht, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit Zeugenschutzprogrammen - Eingänge ab 01.01.2012 051100 Waffenrecht 051200 Versammlungsrecht Ordnungsrecht 052100 Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz 052200 Obdachlosenrecht 052300 Vereinsrecht 052400 Sammlungsrecht 052600 Tierschutz Personenordnungsrecht 053500 Datenschutzrecht Datenerhebung einschließlich 053600 Verfahren nach dem registergestützten Zensus Gesetz Statistik über und den 10 Aus: 100000 Umweltrecht Aus: 102100 Immissionsschutzrecht Verfahren VG 3 K 984/09 104000 Straßen- und Wegerecht (nur Vergütung von Mehrkosten gem. § 16 BbGStrG) Aus: 110000 Abgabenrecht Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten 112102 Aus: 113000 Straßenreinigungsgebühren, soweit nicht die 4. Kammer zuständig ist Beiträge, soweit nicht anderen Kammern zugeordnet 113100 Erschließungsbeiträge 113200 Ausbaubeiträge Aus: 114000 114001 113202 Straßenbaubeiträge Haus- (Grundstücks-)anschlusskosten, soweit nicht anderen Kammern zugeordnet Kostenersatz für Grundstückszufahrten gemäß § 10a KAG Aus: 150000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, Kriegsfolgenrecht 156000 Kriegsfolgenrecht 156100 Lastenausgleichsrecht 156200 Häftlingshilferecht, Heimkehrrecht Kriegsgefangenenentschädigungsrecht 156300 Flüchtlings- und Vertriebenenrecht 156400 Requisitions- und Besatzungsschädenrecht 170000 Sonstiges 171000 Justizverwaltungsrecht 172000 Archivrecht 173000 Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und 11 4. Kammer 071000/081000 Asylrecht für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a Abs. 1 AsylVfG bezogen auf die Zielstaaten Malta und Spanien, Eingänge ab 01.04.2015 im Übrigen einschließlich Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und 1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer: Iran, Pakistan, Demokratische Republik Kongo, Kamerun, Tschad (Eingänge ab 01.06.2014) sowie Türkei, Eingänge bis 31.12.2009 Aus: 010000 Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsichtsrecht 013000 Parteienrecht 014000 Kommunalrecht juristischen 014100 Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen Gebietskörperschaften ohne Wasserund Abwasserzweckverbände sowie ohne Wasser- und Bodenverbände 014200 Kommunalaufsichtsrecht 014300 Kommunalwahlrecht 014400 Finanzausgleich 014600 Bestattungs- und Friedhofsrecht 015000 Sparkassenrecht 016000 Staatsaufsicht über nichtkommunale juristische Personen des öffentlichen Rechts und Stiftungsrecht 040000 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe Aus: 041000 Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht Marktordnung 041200 Industrieund Handelskammern und Handwerkskammern einschl. Abgabenrecht dieser Körperschaften 041300 Beschränkungen aufgrund des § 1 Abs. 3 des Energiesicherungsgesetzes 1975 12 041500 Finanzdienstleistungsaufsicht 042000 Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht) und Verfahren im Zusammenhang mit Anerkennungsverfahren im Sinne des § 3 AGInsO 042001 gewerbliche Berufsaus- und -weiterbildung einschließlich der dazu gehörenden Prüfungen (Meisterund Gesellenprüfungen) 042002 sonstige Berufsausbildungen einschließlich der dazu gehörenden Prüfungen 042100 Gewerbeordnung 042200 Handwerksrecht 042300 Gaststättenrecht 043000 Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft einschl. Milchquoten (ohne Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien, vgl. Schlüssel 041100) 043100 Agrarordnung, Flurbereinigung 043200 Weinrecht 044000 Jagd- und Fischereirecht 045000 Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht 046000 Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (ohne Abgabenrecht für Industrie und Handelskammer und Handwerkskammer), z. B. Apotheker, Architekten, Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer 047000 Recht der Beliehenen, einschließlich des Berufsrechts 047002 Schornsteinfegerrecht (einschließlich Kehrgebühren) 049000 Sonstiges Wirtschaftsrecht Aus: 050000 049100 Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze 049200 Feiertagsgesetz Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht Aus: 052000 Ordnungsrecht 052501 054000 Rettungsdienstrecht (ohne Krankenhausrecht) Gesundheit, Hygiene, Krankenhausrecht) 054100 Lebens- Lebensmittelrecht und Arzneimittel (ohne 13 054200 057000 060000 Seuchenrecht, Tierkörperbeseitigung Viehseuchenrecht, Lotterierecht Ausländerrecht Aus: 110000 Abgabenrecht 111000 Steuern 111002 Gewerbesteuer 111003 Grundsteuer 111100 Kommunalsteuern 111101 Hundesteuer 111102 Zweitwohnungssteuer 111103 Getränkesteuer 111104 Vergnügungssteuer 111105 Jagdsteuer 111106 Jagderlaubnissteuer 111200 Kirchensteuer Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht 112101 Gebühren für die Inanspruchnahme von Rettungswagen 113300 Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag Aus: 110000 Abgabenrecht sämtliche bis zum 30. Juni 2011 (einschließlich) eingegangenen Verfahren, die den Zweckverband Fürstenwalde und Umland betreffen, sämtliche bis zum 31.Dezember 2011 (einschließlich) eingegangenen Verfahren, die den Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband betreffen, und Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht 14 112102 120000 Straßenreinigungsgebühren - Eingänge vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2012 Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht 121000 Recht der offenen Vermögensfragen 121100 Rückübertragungsrecht 121200 Investitionsrecht 121300 Vermögenszuordnungsrecht 121400 Treuhandrecht 121500 Entschädigungsrecht 121600 Ausgleichsleistungsrecht 15 5. Kammer 071000/081000 Asylrecht für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a Abs. 1 AsylVfG bezogen auf die Zielstaaten Ungarn, Bulgarien, Österreich und Schweiz, Eingänge ab 01.04.2015 im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und 1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer: Angola, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea, Irak, Marokko, Togo 072000/082000 Aus: 010000 Verteilung von Asylbewerbern Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsichtsrecht 017000 Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschl. der Wasser- und Bodenverbände, soweit die Kammer für eine abgabenrechtliche Streitigkeit zuständig wäre Aus: 040000 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forstund Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe Aus: 044000 Jagd-, Forst- und Fischereirecht 044001 Forstrecht 100000 Umweltrecht 101000 Berg- und Energierecht 101100 Bergrecht, Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz 101200 Energierecht 101300 Atom- und Strahlenschutzrecht 102000 Umweltschutz 102100 Immissionsschutzrecht 102200 Abfallbeseitigungsrecht, soweit nicht die 6. Kammer zuständig ist 102300 Naturschutzrecht, Landschaftsschutzrecht einschließlich Artenschutzrecht 16 103000 Wasserrecht 105000 Recht der Gentechnik 106000 Streitigkeiten nach dem Bundesbodenschutzgesetz 107000 Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz Aus: 110000 Abgabenrecht Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten 112001 Abgaben nach Abwasserabgabengesetz dem Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht 112104 Entwässerungsgebühren zuzüglich Trinkwassergebühren, soweit nicht die 1. Kammer oder die 4. Kammer zuständig ist 112109 Müllgebühren Haushalten) (Abfälle aus privaten 113000 Beiträge, soweit nicht anderen Kammern zugeordnet 113005 Abgaben für Wasser- und Bodenverbände 113201 Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge), soweit nicht die 1. Kammer oder die 4. Kammer zuständig ist 113203 Wasserversorgungsbeiträge, Kammer zuständig ist soweit nicht die 1. 114000 Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten, soweit Kammer oder die 3. Kammer zuständig ist nicht die 1. 117000 Anschlussund Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen, soweit die Kammer für eine abgabenrechtliche Streitigkeit zuständig wäre - mit Ausnahme der der 4. Kammer zugewiesenen Verfahren 17 6. Kammer 071000/081000 Asylrecht für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a Abs. 1 AsylVfG bezogen auf den Zielstaat Italien, Eingänge ab 01.04.2015 im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und 1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer Staaten Afrikas, soweit nicht die 4. oder die 5. Kammer zuständig ist; Russische Föderation, Eingänge ab 01.01.2014 Aus: 040000 Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe 041000 Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht Aus: 050000 Marktordnung 041100 Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien, soweit nicht die 2. Kammer zuständig ist 041400 Vergaberecht Polizei- und Ordnungs- und Wohnrecht Aus: 051000 Polizeirecht, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit Zeugenschutzprogrammen, Eingänge bis 31.12.2011 Aus: 052000 Ordnungsrecht 052500 Brandund Rettungsdienstrecht Katastrophenschutz, ohne Aus: 100000 Umweltrecht Aus: 102000 Umweltschutz Aus: 102200 Abfallbeseitigungsrecht Verfahren VG 6 K 146/09, VG 6 K 283/09, VG 6 K 319/09 18 Aus: 110000 Abgabenrecht Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht 112107 150000 Sozialrecht (ohne Kriegsfolgenrecht Gebühren für die Inanspruchnahme der Feuerwehr Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht, 151000 Wohngeldrecht 152000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe) 152100 Schwerbehindertenrecht 152200 Kriegsopferfürsorgerecht 152300 Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht 152400 Ausbildungs- und Studienförderungsrecht 152500 Unterhaltsvorschussrecht 152600 Heizkostenzuschussrecht 152700 Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften 152800 Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht, soweit es nicht Beamtinnen und Richterinnen betrifft 153000 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung 154000 Jugendschutzrecht 155000 Kindergartenrecht, Heimrecht 160000 Sozialhilfe 161000 Sozialhilferecht (einschl. pauschaliertem Wohngeld) Grundsicherung und Verfahren zu 19 7. Kammer 071000/081000 Asylrecht für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a Abs. 1 AsylVfG bezogen auf Zielstaaten, für die nicht eine andere Kammer zuständig ist, Eingänge ab 01.04.2015 im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und 1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer: Afghanistan, Indien, Sri Lanka, China, Bangladesch, Bhutan, Nepal Aus: 050000 Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht 053000 Personenordnungsrecht 053100 Namensrecht 053200 Staatsangehörigkeitsrecht 053300 Melderecht 053400 Pass- und Ausweisrecht 090000 Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung 091000 Raumordnung, Landesplanung 092000 Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht 093000 Siedlungsrecht 093100 Streitigkeiten aus dem Reichssiedlungsgesetz 093200 Kleingartenrecht 093300 Kleinsiedlungsrecht 093400 Heimstättenrecht 094000 Denkmalschutzrecht 095000 Kataster- und Vermessungsrecht 096000 Enteignungsrecht 096100 Streitigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz 096200 Streitigkeiten nach dem Schutzbereichsgesetz 096300 Streitigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz 20 096400 Streitigkeiten nach den Sicherstellungsgesetzen (z. B. Wassersicherstellungsgesetz, Verkehrssicherstellungsgesetz, Ernährungssicherstellungsgesetz) 097000 Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten einschl. Erschließungsvertragsrecht 099000 Recht der Außenwerbung (baurechtlich) 21 III. Allgemeine Grundsätze der Geschäftsverteilung 1. Regelung der Sachgebiete: 1.1. Maßgebend ist das Sachgebiet, das sich aus dem Begehren der Antragsoder Klageschrift - ggf. in Verbindung mit den zugrunde liegenden Vorgängen (Bescheid, Widerspruchsbescheid) - ergibt. Nachträgliche Änderungen durch Ergänzung oder Änderung der Anspruchsgründe bleiben außer Betracht. 1.2 Betreffen Hauptantrag und Hilfsantrag Sachgebiete verschiedener Kammern, so richtet sich die Zuständigkeit der Kammer nach dem Hauptantrag. 1.3 Gehört das mit einem Antrag verfolgte Begehren mehreren Sachgebieten an, so ist, wenn die Sachgebiete verschiedenen Kammern zugewiesen sind, diejenige Kammer mit der höheren Ordnungszahl zuständig. Werden die Verfahren getrennt, gehen die abgetrennten Verfahren in die Zuständigkeit der Kammer über, der das jeweilige Sachgebiet nach dem Geschäftsverteilungsplan zugewiesen ist. Maßgeblich für die Zuordnung eines Verfahrens zu einem Landkreis ist der Sitz der Behörde. 1.4. Die Zuständigkeit für ein Sachgebiet umfasst auch die mit dem Sachgebiet verwandten Angelegenheiten, soweit nicht ausschließlich die Zuständigkeit einer anderen Kammer bestimmt ist. 1.5. Für die Bestimmung der Zuständigkeit im Asylrecht (mit Ausnahme der Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gem. § 34 a Abs. 1 AsylVfG) ist maßgeblich das im Verfahren vor dem Bundesamt vom Asylbewerber behauptete Herkunftsland. 1.5.1. Werden von Asylbewerbern mit einer - gegen das BAMF gerichteten - Klage oder einem - gegen das BAMF gerichteten - Antrag zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse geltend gemacht, ist für das Verfahren die Kammer zuständig, der geschäftsplanmäßig die Verfahren von Asylbewerbern nach dem Asylverfahrensgesetz aus dem entsprechenden Herkunftsland zugewiesen sind. 1.5.2. Werden andere Abschiebungshindernisse geltend gemacht, bleibt die Kammer, der das Ausländerrecht zugewiesen ist, zuständig. 1.5.3. Werden Abschiebungshindernisse geltend gemacht, die zielstaatsbezogen als auch inlandsbezogen sind, gilt Ziffer III.1.5.1. sowohl 1.5.4. Betreffen mehrere Asylverfahren Asylanträge von Ehegatten sowie Eltern und ihren minderjährigen Kindern, so ist die Kammer für alle Verfahren zuständig, bei der das älteste Verfahren anhängig ist. 1.6 Betreffen mehrere Streitigkeiten nach dem Vermögens- oder Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz oder dem Treuhandrecht denselben Vermögensgegenstand bzw. nach dem Investitionsoder Investitionsvorranggesetz dasselbe Investitionsvorhaben, ist die Kammer zuständig, bei der die zuerst eingegangene Sache anhängig ist oder war. 22 1.7. Werden Verfahren im Rahmen des Rechtsmittelweges an das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zurückverwiesen, so ist grundsätzlich die Kammer zuständig, die für die Erstentscheidung zuständig war; wird das Sachgebiet von dieser Kammer nicht mehr bearbeitet, ist die Kammer zuständig, die bei einem Neueingang des Verfahrens zuständig wäre. Satz 1 gilt auch für Verfahren, die nach Ruhen oder Aussetzung fortgeführt oder im Wege der Wiederaufnahme anhängig werden. Für Einstellungsbeschlüsse in Verfahren, die nach Ruhen oder Aussetzung wegen Rücknahme der Klage/des Antrags statistisch nicht neu zu erfassen sind, bleibt die Kammer zuständig, die den Beschluss über das Ruhen des Verfahrens bzw. die Aussetzung erlassen hat. 2. Über Streitigkeiten wegen der Kosten (Gebühren und Auslagen) der Verwaltungs- und der Widerspruchsverfahren entscheidet die Kammer, die für das dem Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren materiell zugrunde liegende Sachgebiet zuständig ist. 3. Zuständigkeit für Vollstreckungssachen und für Verfahren nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen sowie Beweisaufnahmeersuchen gemäß § 96 Abs. 2 VwGO. 3.1. Für Streitigkeiten über die Vollstreckung ist die Kammer zuständig, die für die Entscheidung über den zu vollziehenden Verwaltungsakt oder die zu vollstreckende Forderung zuständig wäre. 3.2. Ist die gemeinsame Vollstreckung von Forderungen im Streit, für die verschiedene Kammern zuständig sind, wird das Verfahren von der Kammer übernommen, die für die Forderung oder die Forderungen zuständig ist, die den größten Teil an dem zu vollstreckenden Gesamtbetrag ausmachen. Nach einer Verfahrenstrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) richtet sich die Zuständigkeit nach 3.1. bzw. nach 3.2. Satz 1. 3.3. Nr. 3.1. gilt entsprechend für Verfahren auf der Grundlage der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und des Landes sowie für Beweisaufnahmeersuchen gem. § 96 Abs. 2 VwGO und Verfahren nach § 180 VwGO. 4. Bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit einer Kammer entscheidet das Präsidium. IV. Übergangsregelung 1. Wird die Zuständigkeit einer Kammer geändert, gehen grundsätzlich die anhängigen Streitsachen auf die nunmehr zuständige Kammer über, soweit nicht Ausnahmen beschlossen worden sind. Die bei Inkrafttreten dieses Geschäftsverteilungsplans bzw. seiner etwaigen Änderungen bereits zur mündlichen Verhandlung terminierten oder terminiert gewesenen Verfahren verbleiben in der bisherigen Zuständigkeit, soweit nicht Ausnahmen beschlossen worden sind. 23 Für die Entscheidung über Abhilfe oder Nichtabhilfe von Beschwerden, über Erinnerungen, Gegenvorstellungen und dgl. bleibt die Kammer zuständig, die die angefochtene Entscheidung erlassen hat. In jedem Fall richtet sich jedoch die Zuständigkeit für ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes einschließlich von Anträgen nach § 80 Abs. 7 VwGO nach der Zuständigkeit für die Hauptsache. 2. Werden Streitsachen erneut anhängig, gelten sie zuständigkeitsmäßig als Neueingänge. V. Vertretung 1. Reichen die Richter einer Kammer zur Entscheidung nicht aus, so werden andere Richter des Gerichts zur Vertretung für einen Vertretungsfall herangezogen. Dabei werden die Richter der 1. Kammer durch die Richter der 2. Kammer, die Richter der 2. Kammer durch die Richter der 3. Kammer, die Richter der 3. Kammer durch die Richter der 4. Kammer, die Richter der 4. Kammer durch die Richter der 5. Kammer, die Richter der 5. Kammer durch die Richter der 6. Kammer, die Richter der 6. Kammer durch die Richter der 7. Kammer, die Richter der 7. Kammer durch die Richter der 1. Kammer, vertreten. Richter, die einer Kammer ohne eigenes Dezernat zugewiesen sind, nehmen an der Vertretungsregelung für diese Kammer nicht teil. In Vertretungsfällen ist § 29 DRiG zu beachten. Falls in der jeweiligen Vertretungskammer kein Richter mehr zur Verfügung steht, vertreten in der vorgenannten Reihenfolge die Richter der jeweils nächsten Vertretungskammern. Die Richter der Vertretungskammer vertreten fortlaufend in der umgekehrten Reihenfolge des Dienstalters, wobei der Dienstjüngere am Anfang des Geschäftsjahres beginnt. Bei gleichem Dienstalter vertritt zunächst der lebensjüngere Richter. Die Vertretung erfolgt jeweils für die Dauer von 2 Monaten. Bei Verhinderung eines Vertretungsrichters tritt der folgende Vertretungsrichter für die Dauer seiner Verhinderung an seine Stelle; im Übrigen bleibt die Vertretungsfolge unberührt. Gleiches gilt, wenn ein Vertretungsrichter aus der Vertretungskammer ausscheidet. Im laufenden Geschäftsjahr neu hinzutretende Richter stehen zur Vertretung nach der vorstehenden Regelung an, wenn die Reihenfolge der Vertretung von vorne beginnt. Die Vertretungsliste wird von der jeweiligen Serviceeinheit geführt. 24 2. Vertretung des Vorsitzenden Der Vorsitzende wird vertreten: Durch den im Teil I bestimmten regelmäßigen Vertreter, im Falle der Verhinderung des regelmäßigen Vertreters durch den der Kammer angehörenden dienstältesten, bei gleichem Dienstalter lebensältesten Richter, im Falle der Verhinderung aller Richter einer Kammer durch den Vorsitzenden der Vertretungskammer; im Falle seiner Verhinderung durch dessen Stellvertreter und im Falle von dessen Verhinderung durch den im Geschäftsverteilungsplan der Kammer bestimmten Vertreter. VI. Bereitschaftsdienst An dienstfreien Werktagen wird mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember in der Zeit von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Seine Regelung ergibt sich aus der Bereitschaftsliste, die als Anlage 1 zum Geschäftsverteilungsplan genommen wird. An den darin bestimmten Tagen hat sich jeweils ein Mitglied der betreffenden Kammer in der Zeit von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr im Gerichtsgebäude bereitzuhalten. Welches Kammermitglied den Bereitschaftsdienst wahrzunehmen hat, richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan der jeweiligen Kammer. Richter, die mehreren Kammern zugewiesen sind, nehmen den Bereitschaftsdienst nur im Rahmen ihrer Stammkammer wahr. Die Bereitschaftskammer ist für alle Maßnahmen und Entscheidungen vertretungsweise zuständig, die keinen Aufschub dulden. VII. Ehrenamtliche Richter 1. Die ehrenamtlichen Richter werden den Kammern entsprechend den Listen (Kammerlisten) der Anlage 2 zugewiesen. Ihre Heranziehung zu den Sitzungen erfolgt in der bisherigen Reihenfolge der Kammerlisten. 2. Ist ein ehrenamtlicher Richter der Kammerliste verhindert oder in einem Verfahren ausgeschlossen, so wird für den Sitzungstag der nächste noch freie, nicht verhinderte oder ausgeschlossene Richter der Kammerliste herangezogen. Sind ehrenamtliche Richter verhindert oder fällt eine Sitzung aus, zu der ehrenamtliche Richter schon geladen waren, werden sie erst beim nächsten Durchgang durch die Liste wieder berücksichtigt. Ist ein ehrenamtlicher Richter der Kammerliste verhindert und die Ladung des nächsten nach der Kammerliste heranzuziehenden Richters wegen 25 Zeitmangels, zu großer Entfernung oder aus anderen Gründen nicht rechtzeitig möglich, so ist ein ehrenamtlicher Richter aus der Hilfsliste nach den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Kammerlisten gelten, heranzuziehen. Die Führung der Kammerlisten erfolgt durch die Kammergeschäftsstelle; die Führung der Hilfsliste durch die Verwaltungsgeschäftsstelle. 3. Wird eine mündliche Verhandlung an einem anderen Tag fortgesetzt, sind die im ersten Termin anwesenden ehrenamtlichen Richter wieder zu laden. In anderen Fällen der Vertagung oder der schriftlichen Entscheidung nach vorangegangener mündlicher Verhandlung können die im ersten Termin anwesenden ehrenamtlichen Richter wieder geladen werden, wenn dies in Ausnahmefällen wegen der Bedeutung des unmittelbaren Eindrucks von dem Gang der bisherigen mündlichen Verhandlung geboten ist. In solchen Fällen wird die turnusmäßige Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu den Sitzungen nicht berührt. VIII. Güterichter Zu Güterichtern im Sinne von § 278 Abs. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) werden bestimmt: a) Richter am Verwaltungsgericht Schauer b) Richterin am Verwaltungsgericht Selmer-Neun Die Güterichter verteilen ihre Geschäfte im Einzelfall untereinander unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der Beteiligten. Die Güterichter vertreten sich gegenseitig. Die Güterichter führen im Einzelfall mit ihrer Zustimmung nach vorheriger Absprache auch Güteverhandlungen anderer Gerichte durch. Die Tätigkeit in der Kammer geht der Tätigkeit als Güterichter vor.
© Copyright 2024 ExpyDoc