Geschäftsverteilung 2015 - Verwaltungsgericht Frankfurt

Geschäftsverteilungsplan
des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)
für das Geschäftsjahr 2015
und
Besetzung des Dienstgerichts des Landes Brandenburg
für das Jahr 2015
A. Geschäftsverteilungsplan des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder)
I.
Besetzung der Spruchkörper
(S. 2)
II.
Geschäftsverteilung
(S. 3)
III.
Allgemeine Grundsätze der Geschäftsverteilung
(S. 21)
IV.
Übergangsregelung
(S. 22)
V.
Vertretung
(S. 23)
VI.
Bereitschaftsdienst
(S. 24)
VII.
Ehrenamtliche Richter
(S. 24)
VIII.
Güterichter
(S. 25)
B. Besetzung des Dienstgerichts des Landes Brandenburg 2015
(S. 29)
C. Feste Sitzungstage und Verteilung der Sitzungssäle
(S. 31)
2
I. Besetzung der Spruchkörper
Kammer
1
Vorsitzender
VRiVG Bergk
Beisitzer
regelmäßiger Vertreter
des Vorsitzenden
weiterer Richter
RiVG Hempen
RiVG Bölicke (zu ½)
bis 12. April 2015
RiVG Petersen
ab 13. April 2015
2
Vizepräsident VG
Lange
RiVG Bierbaum
RiVG Petersen
bis 12. April 2015
Ri’inVG Weiland (zu ½)
ab 13. April 2015
3
VRiVG Prenzlow
RiVG Bölicke
RiVG Schauer
*(zu ½ bis 12. April 2015)
4
VRiVG Krupski
Ri‘inVG Althans
Ri'inVG Dr. Schulte (zu ½)
5
VRiVG Kalmes
RiVG Diesel
RiVG Orthaus
6
VRiVG Dr. Hiester
Ri'inVG Siemon (zu ¾)
Ri’inVG Holle (zu ¾)
bis 31. Januar 2015
RiVG John
ab 1. Februar 2015
7
Präsident VG
Prof. Dr. Roeser
Ri’inVG Selmer-Neun
Ri’inVG Holle (zu ¾)
ab 1. Februar 2015
* Stammkammer
Für die Verfahren VG 2 K 98/08, VG 2 K 99/08 und VG 2 K 1477/08 bleibt Richter am
Verwaltungsgericht Petersen Mitglied der 2. Kammer; für das Verfahren VG 4 K
328/10 bleibt Richter am Verwaltungsgericht Schauer Mitglied der 4. Kammer; für die
Verfahren VG 6 K 146/09, VG 6 K 283/09 und VG 6 K 319/09 bleibt Richterin am
Verwaltungsgericht Holle Mitglied der 6. Kammer.
3
II. Geschäftsverteilung
1. Kammer
071000/081000
Asylrecht
für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylVfG bezogen auf den Zielstaat Polen, Eingänge ab
01.04.2015
im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und
1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer:
Staaten Europas einschließlich des Gebietes der
ehemaligen Sowjetunion, soweit nicht die 3.Kammer,
die 5. Kammer oder die 6. Kammer zuständig ist
010000 Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen Körperschaften
des öffentlichen Rechts, Staatsaufsicht
011000 Parlamentsrecht
012000 Europa-, Bundestags- und Landtagswahlrecht
017000 Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen
Personen des öffentlichen Rechts, soweit nicht die 5. Kammer
zuständig ist
020000
Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren)
021000
022000
Schulrecht
021100
Schulprüfungsund
Nichtschülerprüfungen
Versetzungsrecht
021200
Schülerbeförderung und Kosten für Lernmittel
einschl.
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschließlich Besetzung von
Hochschullehrerstellen - Eingänge ab 01.01.2010
022100
Recht der Hochschul- und Staatsprüfungen sowie der
Anerkennung ausländischer Prüfungen
022200
Erlaubnis
zum
Führen
akademischen Grades
022300
Hochschulzugangsrecht, soweit Hochschulen ihre
Aufnahmebedingungen durch Bewerber nicht als erfüllt
ansehen (ohne Streitigkeiten um die Kapazitätsgrenzen,
vgl. Nr. 031000)
eines
ausländischen
023000
Wissenschaft und Kunst
024000
Film- und Presserecht
026000
Recht der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
4
sowie der Ordensgesellschaften
030000
027000
Erwachsenenbildungsrecht (ohne Berufsbildungsrecht)
028000
Sport
Numerus-clausus-Verfahren
031000 Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschulen, soweit die
Kapazitätsgrenzen streitgegenständlich sind, und die damit
zusammenhängenden
Immatrikulationsund
Exmatrikulationsverfahren (NC-Verfahren - ohne Verfahren, in denen
die Hochschulen ihre Aufnahmebedingungen durch die Bewerber
nicht als erfüllt ansehen, vgl. Nr. 022300)
032000 Verteilung von Studienplätzen durch die Zentralstelle für die Vergabe
von Studienplätzen
Aus: 040000
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-,
Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien
Berufe
048000 Eisenbahn-, Kleinbahn-, Bergbahnrecht, Wasserstraßenrecht
(ohne Enteignungsrecht vgl. Untergruppe 096000 ff.)
Aus: 090000
Raumordnung,
Landesplanung,
Bau-,
Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung
Boden-
und
099000 Recht der Außenwerbung (straßenrechtlich)
Aus: 100000
Umweltrecht
Aus: 102200 Abfallbeseitigungsrecht
Verfahren VG 1 K 994/09
104000 Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht), einschl.
Sondernutzungsgebührenrecht nach den Straßengesetzen
110000
Abgabenrecht
- ohne
Kammerbeiträge
für
Industrieund
Handelskammern,
Steuerberaterkammern,
Handwerkskammern
und
andere
Zusammenschlüsse wirtschaftlicher und berufsständiger Vereinigungen
- ohne Sondernutzungsgebühr
112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs
jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
von
der
5
112100
Benutzungsgebührenrecht
112104
Entwässerungsgebühren zuzüglich
Trinkwassergebühren der Wasser- und
Abwasserzweckverbände ScharmützelseeStorkow/Mark und Eberswalde
112108
Friedhofsgebühren
112110
Hochschulrechtliche Abgaben
112200 Verwaltungsgebührenrecht
Aus: 113000 Beiträge, soweit nicht anderen Kammern zugewiesen
Aus: 113200
Ausbaubeiträge
113201
Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge) der
Wasserund
Abwasserzweckverbände
Scharmützelsee-Storkow/Mark und Eberswalde
113203
Wasserversorgungsbeiträge der Wasser- und
Abwasserzweckverbände ScharmützelseeStorkow/Mark und Eberswalde
114000 Haus(Grundstücks-)anschlusskosten
der
WasserAbwasserzweckverbände
Scharmützelsee-Storkow/Mark
Eberswalde
und
und
115000 Ausgleichsabgaben
116000 Bescheinigungen aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften
117000 Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen,
soweit die Kammer für eine abgabenrechtliche Streitigkeit zuständig
wäre
6
2. Kammer
071000/081000
Aus: 040000
Asylrecht einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und
1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes, soweit nicht eine andere
Kammer zuständig ist
Herkunftsländer: sonstige Staaten, die keiner Kammer zugewiesen
sind;
Vietnam
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-,
Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien
Berufe
Aus: 041000 Wirtschaftsverfassung,
Wirtschaftslenkung,
einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht
Marktordnung
Aus: 041100 Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien
Verfahren VG 2 K 98/08, VG 2 99/08 und VG 2 K
1477/08
Aus: 050000 Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht
055000 Verkehrsrecht
055100 Recht
der
Fahrerlaubnisse
Fahrerlaubnisprüfungen
einschließlich
055200 Personenbeförderungsrecht
055300 Güterkraftverkehrsrecht
055400 Luftverkehrsrecht
055500 Wasserverkehrsrecht
055600 Eisenbahnverkehrsrecht
056000 Wohnrecht (ohne Wohngeldrecht)
056100 Wohnungsbauförderungsrecht und
Wohnungsbindungsrecht einschließl. Mietpreisbindung
056200 Wohnungsbauaufsichtsrecht
Aus: 090000
Raumordnung,
Landesplanung,
Bau-,
Städtebauförderungsrecht einschl. Enteignung
Boden-
098000 Angelegenheiten des Wohnungseigentumsgesetzes
Abgeschlossenheitsbescheinigungen
099000 Recht der Außenwerbung (straßenverkehrsrechtlich)
und
z.
B.
7
Aus: 120000
Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht
122000 Bereinigung von SED-Unrecht
122100 Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
122200 Berufliche Rehabilitierung
130000
Recht des öffentlichen Dienstes
131000 Recht der Bundesbeamten
131100
Laufbahnprüfungen
131200
Beförderungen
131300
Versetzungen und Abordnungen
131400
Besoldung und Versorgung
131500
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen,
Trennungsentschädigungen
132000 Soldatenrecht
132100
Laufbahnprüfungen
132200
Beförderungen
132300
Versetzungen und Kommandierungen
132400
Besoldung und Versorgung
132500
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen,
Trennungsentschädigungen
133000 Recht der Landesbeamten
133100
Laufbahnprüfungen
133200
Beförderungen
133300
Versetzungen und Abordnungen
133400
Besoldung und Versorgung
133500
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen,
Trennungsentschädigungen
134000 Recht der Richter
134200
Beförderungen
134300
Versetzungen und Abordnungen
134400
Besoldung und Versorgung
134500
Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen,
Trennungsentschädigungen
135000 Wehrpflichtrecht, Wehrrecht
8
135100
Recht der Kriegsdienstverweigerung
135200
Recht des Zivildienstes
135300
Recht
der
Unterhaltssicherung
Arbeitsplatzschutzes
und
des
136000 Dienstrecht des Zivilschutzes
137000 Wiedergutmachungsrecht, Streitigkeiten nach dem Gesetz zu Artikel
131 Grundgesetz sowie über die Nachversicherung nach § 99 des
Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) und nach Artikel 6 §§ 18 ff
des Fremdrenten- und Auslandsrentenneureglungsgesetzes (FANG)
137100
Härtefonds für nichtjüdische Verfolgte des NS Regimes
139000 Recht der Richtervertretungen
Aus: 150000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht,
Kriegsfolgenrecht
Aus: 152000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe)
Aus: 152800 Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht
152801 Mutterschutzrecht
Richterinnen
der
Beamtinnen
und
9
3. Kammer
071000/081000
Aus: 020000
Asylrecht einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und
1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes, soweit nicht eine andere
Kammer zuständig ist
Herkunftsländer: Türkei, soweit nicht die 4. Kammer zuständig ist;
die Staaten des ehemaligen Jugoslawien, soweit
nicht die 5. Kammer zuständig ist;
Rumänien;
Israel, Jemen, Jordanien, Libanon und Syrien,
einschließlich der aus diesen Ländern kommenden
Staatenlosen und von aus diesen Ländern
kommenden
Asylbewerbern,
deren
Staatsangehörigkeit ungeklärt ist
Bildungsrecht und Sport (ohne NC-Verfahren)
022000 Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschließlich Besetzung
von Hochschullehrerstellen - Eingänge bis 31.12.2009
025000 Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung
050000 Polizei- und Ordnungs- und Wohnrecht
051000
052000
Aus: 053000
Polizeirecht, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit
Zeugenschutzprogrammen - Eingänge ab 01.01.2012
051100
Waffenrecht
051200
Versammlungsrecht
Ordnungsrecht
052100
Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
052200
Obdachlosenrecht
052300
Vereinsrecht
052400
Sammlungsrecht
052600
Tierschutz
Personenordnungsrecht
053500
Datenschutzrecht
Datenerhebung
einschließlich
053600
Verfahren
nach
dem
registergestützten Zensus
Gesetz
Statistik
über
und
den
10
Aus: 100000 Umweltrecht
Aus: 102100 Immissionsschutzrecht
Verfahren VG 3 K 984/09
104000 Straßen- und Wegerecht (nur Vergütung von Mehrkosten gem.
§ 16 BbGStrG)
Aus: 110000 Abgabenrecht
Aus: 112000
Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der
jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
112102
Aus: 113000
Straßenreinigungsgebühren, soweit nicht die
4. Kammer zuständig ist
Beiträge, soweit nicht anderen Kammern zugeordnet
113100
Erschließungsbeiträge
113200
Ausbaubeiträge
Aus: 114000
114001
113202 Straßenbaubeiträge
Haus- (Grundstücks-)anschlusskosten, soweit nicht anderen
Kammern zugeordnet
Kostenersatz für Grundstückszufahrten gemäß § 10a KAG
Aus: 150000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe), Jugendschutzrecht, Kindergartenrecht,
Kriegsfolgenrecht
156000
Kriegsfolgenrecht
156100
Lastenausgleichsrecht
156200
Häftlingshilferecht,
Heimkehrrecht
Kriegsgefangenenentschädigungsrecht
156300
Flüchtlings- und Vertriebenenrecht
156400
Requisitions- und Besatzungsschädenrecht
170000 Sonstiges
171000 Justizverwaltungsrecht
172000 Archivrecht
173000 Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
und
11
4. Kammer
071000/081000
Asylrecht
für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylVfG bezogen auf die Zielstaaten Malta und Spanien,
Eingänge ab 01.04.2015
im Übrigen einschließlich Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und 1.5.3
des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer:
Iran, Pakistan, Demokratische Republik Kongo,
Kamerun, Tschad (Eingänge ab 01.06.2014) sowie
Türkei, Eingänge bis 31.12.2009
Aus: 010000
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der
Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsichtsrecht
013000
Parteienrecht
014000
Kommunalrecht
juristischen
014100 Verfassung, Verwaltung und Organisation der
Gemeinden und Gemeindeverbände/kommunalen
Gebietskörperschaften
ohne
Wasserund
Abwasserzweckverbände sowie ohne Wasser- und
Bodenverbände
014200 Kommunalaufsichtsrecht
014300 Kommunalwahlrecht
014400 Finanzausgleich
014600 Bestattungs- und Friedhofsrecht
015000 Sparkassenrecht
016000 Staatsaufsicht über nichtkommunale juristische Personen des
öffentlichen Rechts und Stiftungsrecht
040000
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-,
Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien
Berufe
Aus: 041000
Wirtschaftsverfassung,
Wirtschaftslenkung,
einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht
Marktordnung
041200
Industrieund
Handelskammern
und
Handwerkskammern einschl. Abgabenrecht dieser
Körperschaften
041300
Beschränkungen aufgrund des § 1 Abs. 3 des
Energiesicherungsgesetzes 1975
12
041500
Finanzdienstleistungsaufsicht
042000 Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne
Erwachsenenbildungsrecht) und Verfahren im Zusammenhang
mit Anerkennungsverfahren im Sinne des § 3 AGInsO
042001
gewerbliche Berufsaus- und -weiterbildung
einschließlich
der
dazu
gehörenden
Prüfungen
(Meisterund
Gesellenprüfungen)
042002
sonstige Berufsausbildungen einschließlich
der dazu gehörenden Prüfungen
042100
Gewerbeordnung
042200
Handwerksrecht
042300
Gaststättenrecht
043000 Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft einschl. Milchquoten
(ohne Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien,
vgl. Schlüssel 041100)
043100
Agrarordnung, Flurbereinigung
043200
Weinrecht
044000 Jagd- und Fischereirecht
045000 Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht
046000 Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (ohne
Abgabenrecht für Industrie und Handelskammer und
Handwerkskammer), z. B. Apotheker, Architekten, Ärzte,
Tierärzte, Zahnärzte, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer
047000 Recht der Beliehenen, einschließlich des Berufsrechts
047002
Schornsteinfegerrecht (einschließlich Kehrgebühren)
049000 Sonstiges Wirtschaftsrecht
Aus: 050000
049100
Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze
049200
Feiertagsgesetz
Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht
Aus: 052000
Ordnungsrecht
052501
054000
Rettungsdienstrecht (ohne Krankenhausrecht)
Gesundheit, Hygiene,
Krankenhausrecht)
054100
Lebens-
Lebensmittelrecht
und
Arzneimittel
(ohne
13
054200
057000
060000
Seuchenrecht,
Tierkörperbeseitigung
Viehseuchenrecht,
Lotterierecht
Ausländerrecht
Aus: 110000 Abgabenrecht
111000 Steuern
111002 Gewerbesteuer
111003 Grundsteuer
111100 Kommunalsteuern
111101 Hundesteuer
111102 Zweitwohnungssteuer
111103 Getränkesteuer
111104 Vergnügungssteuer
111105 Jagdsteuer
111106 Jagderlaubnissteuer
111200 Kirchensteuer
Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der
jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht
112101
Gebühren für die Inanspruchnahme von
Rettungswagen
113300 Kurbeitrag, Fremdenverkehrsbeitrag
Aus: 110000 Abgabenrecht
sämtliche bis zum 30. Juni 2011 (einschließlich) eingegangenen
Verfahren, die den Zweckverband Fürstenwalde und Umland betreffen,
sämtliche bis zum 31.Dezember 2011 (einschließlich) eingegangenen
Verfahren, die den Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband
betreffen,
und
Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der
jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht
14
112102
120000
Straßenreinigungsgebühren - Eingänge vom
01.01.2011 bis zum 31.12.2012
Vermögens- und SED-Rehabilitierungsrecht
121000 Recht der offenen Vermögensfragen
121100 Rückübertragungsrecht
121200 Investitionsrecht
121300 Vermögenszuordnungsrecht
121400 Treuhandrecht
121500 Entschädigungsrecht
121600 Ausgleichsleistungsrecht
15
5. Kammer
071000/081000
Asylrecht
für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylVfG bezogen auf die Zielstaaten Ungarn, Bulgarien,
Österreich und Schweiz, Eingänge ab 01.04.2015
im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und
1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer:
Angola, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Eritrea,
Irak, Marokko, Togo
072000/082000
Aus: 010000
Verteilung von Asylbewerbern
Parlaments-, Wahl- und Kommunalrecht; Recht der juristischen
Körperschaften des öffentlichen Rechts, Staatsaufsichtsrecht
017000 Verfassung und autonome Rechte der sonstigen juristischen
Personen des öffentlichen Rechts einschl. der Wasser- und
Bodenverbände, soweit die Kammer für eine abgabenrechtliche
Streitigkeit zuständig wäre
Aus: 040000
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-, Forstund Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien Berufe
Aus: 044000 Jagd-, Forst- und Fischereirecht
044001 Forstrecht
100000
Umweltrecht
101000 Berg- und Energierecht
101100 Bergrecht, Streitigkeiten nach dem Abgrabungsgesetz
101200 Energierecht
101300 Atom- und Strahlenschutzrecht
102000 Umweltschutz
102100
Immissionsschutzrecht
102200
Abfallbeseitigungsrecht, soweit nicht die 6. Kammer
zuständig ist
102300
Naturschutzrecht,
Landschaftsschutzrecht
einschließlich Artenschutzrecht
16
103000 Wasserrecht
105000 Recht der Gentechnik
106000 Streitigkeiten nach dem Bundesbodenschutzgesetz
107000 Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz
Aus: 110000 Abgabenrecht
Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der
jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
112001
Abgaben
nach
Abwasserabgabengesetz
dem
Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht
112104
Entwässerungsgebühren zuzüglich
Trinkwassergebühren, soweit nicht die 1.
Kammer oder die 4. Kammer zuständig ist
112109
Müllgebühren
Haushalten)
(Abfälle
aus
privaten
113000 Beiträge, soweit nicht anderen Kammern zugeordnet
113005 Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
113201 Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge), soweit
nicht die 1. Kammer oder die 4. Kammer zuständig ist
113203 Wasserversorgungsbeiträge,
Kammer zuständig ist
soweit
nicht
die
1.
114000 Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten, soweit
Kammer oder die 3. Kammer zuständig ist
nicht
die
1.
117000 Anschlussund
Benutzungszwang
für
kommunale
Einrichtungen, soweit die Kammer für eine abgabenrechtliche
Streitigkeit zuständig wäre - mit Ausnahme der der 4. Kammer
zugewiesenen Verfahren
17
6. Kammer
071000/081000
Asylrecht
für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylVfG bezogen auf den Zielstaat Italien, Eingänge ab
01.04.2015
im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und
1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer
Staaten Afrikas, soweit nicht die 4. oder die 5.
Kammer zuständig ist;
Russische Föderation, Eingänge ab 01.01.2014
Aus: 040000
Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht, Landwirtschafts-, Jagd-,
Forst- und Fischereirecht, Straßen- und Wegerecht, Recht der freien
Berufe
041000 Wirtschaftsverfassung,
Wirtschaftslenkung,
einschl. Preisrecht, Außenwirtschaftsrecht
Aus: 050000
Marktordnung
041100
Subventionen,
Anpassungshilfen,
Stilllegungsprämien, soweit nicht die 2. Kammer
zuständig ist
041400
Vergaberecht
Polizei- und Ordnungs- und Wohnrecht
Aus: 051000
Polizeirecht, einschließlich Verfahren im Zusammenhang mit
Zeugenschutzprogrammen, Eingänge bis 31.12.2011
Aus: 052000
Ordnungsrecht
052500
Brandund
Rettungsdienstrecht
Katastrophenschutz,
ohne
Aus: 100000 Umweltrecht
Aus: 102000 Umweltschutz
Aus: 102200 Abfallbeseitigungsrecht
Verfahren VG 6 K 146/09, VG 6 K 283/09, VG 6 K
319/09
18
Aus: 110000 Abgabenrecht
Aus: 112000 Gebühren, soweit nicht kraft Sachzusammenhangs von der
jeweiligen Fachkammer zu bearbeiten
Aus: 112100 Benutzungsgebührenrecht
112107
150000
Sozialrecht (ohne
Kriegsfolgenrecht
Gebühren für die Inanspruchnahme der
Feuerwehr
Sozialhilfe),
Jugendschutzrecht,
Kindergartenrecht,
151000 Wohngeldrecht
152000 Sozialrecht (ohne Sozialhilfe)
152100 Schwerbehindertenrecht
152200 Kriegsopferfürsorgerecht
152300 Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
152400 Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
152500 Unterhaltsvorschussrecht
152600 Heizkostenzuschussrecht
152700 Sozialrecht nach landesrechtlichen Vorschriften
152800 Jugendarbeits- und Mutterschutzrecht, soweit es nicht
Beamtinnen und Richterinnen betrifft
153000 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
154000 Jugendschutzrecht
155000 Kindergartenrecht, Heimrecht
160000
Sozialhilfe
161000 Sozialhilferecht (einschl.
pauschaliertem Wohngeld)
Grundsicherung
und
Verfahren
zu
19
7. Kammer
071000/081000
Asylrecht
für Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 34 a
Abs. 1 AsylVfG bezogen auf Zielstaaten, für die nicht eine andere
Kammer zuständig ist, Eingänge ab 01.04.2015
im Übrigen einschließlich der Verfahren gemäß Ziffer III. 1.5.1. und
1.5.3 des Geschäftsverteilungsplanes für die Herkunftsländer:
Afghanistan, Indien, Sri Lanka, China, Bangladesch,
Bhutan, Nepal
Aus: 050000 Polizei-, Ordnungs- und Wohnrecht
053000 Personenordnungsrecht
053100 Namensrecht
053200 Staatsangehörigkeitsrecht
053300 Melderecht
053400 Pass- und Ausweisrecht
090000
Raumordnung, Landesplanung, Bau-, Boden- und Städtebauförderungsrecht
einschl. Enteignung
091000 Raumordnung, Landesplanung
092000 Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
093000 Siedlungsrecht
093100 Streitigkeiten aus dem Reichssiedlungsgesetz
093200 Kleingartenrecht
093300 Kleinsiedlungsrecht
093400 Heimstättenrecht
094000 Denkmalschutzrecht
095000 Kataster- und Vermessungsrecht
096000 Enteignungsrecht
096100 Streitigkeiten nach dem Bundesleistungsgesetz
096200 Streitigkeiten nach dem Schutzbereichsgesetz
096300 Streitigkeiten nach dem Landbeschaffungsgesetz
20
096400 Streitigkeiten nach den Sicherstellungsgesetzen (z. B.
Wassersicherstellungsgesetz,
Verkehrssicherstellungsgesetz,
Ernährungssicherstellungsgesetz)
097000 Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer
Bauleitplanung folgenden Kosten einschl. Erschließungsvertragsrecht
099000 Recht der Außenwerbung (baurechtlich)
21
III. Allgemeine Grundsätze der Geschäftsverteilung
1. Regelung der Sachgebiete:
1.1.
Maßgebend ist das Sachgebiet, das sich aus dem Begehren der Antragsoder Klageschrift - ggf. in Verbindung mit den zugrunde liegenden Vorgängen
(Bescheid, Widerspruchsbescheid) - ergibt. Nachträgliche Änderungen durch
Ergänzung oder Änderung der Anspruchsgründe bleiben außer Betracht.
1.2
Betreffen Hauptantrag und Hilfsantrag Sachgebiete verschiedener Kammern,
so richtet sich die Zuständigkeit der Kammer nach dem Hauptantrag.
1.3
Gehört das mit einem Antrag verfolgte Begehren mehreren Sachgebieten an,
so ist, wenn die Sachgebiete verschiedenen Kammern zugewiesen sind,
diejenige Kammer mit der höheren Ordnungszahl zuständig. Werden die
Verfahren getrennt, gehen die abgetrennten Verfahren in die Zuständigkeit
der Kammer über, der das jeweilige Sachgebiet nach dem
Geschäftsverteilungsplan zugewiesen ist. Maßgeblich für die Zuordnung
eines Verfahrens zu einem Landkreis ist der Sitz der Behörde.
1.4.
Die Zuständigkeit für ein Sachgebiet umfasst auch die mit dem Sachgebiet
verwandten Angelegenheiten, soweit nicht ausschließlich die Zuständigkeit
einer anderen Kammer bestimmt ist.
1.5.
Für die Bestimmung der Zuständigkeit im Asylrecht (mit Ausnahme der
Verfahren betreffend eine Abschiebungsanordnung gem. § 34 a Abs. 1
AsylVfG) ist maßgeblich das im Verfahren vor dem Bundesamt vom
Asylbewerber behauptete Herkunftsland.
1.5.1. Werden von Asylbewerbern mit einer - gegen das BAMF gerichteten - Klage
oder einem - gegen das BAMF gerichteten - Antrag zielstaatsbezogene
Abschiebungshindernisse geltend gemacht, ist für das Verfahren die Kammer
zuständig, der geschäftsplanmäßig die Verfahren von Asylbewerbern nach
dem Asylverfahrensgesetz aus dem entsprechenden Herkunftsland
zugewiesen sind.
1.5.2. Werden andere Abschiebungshindernisse geltend gemacht, bleibt die
Kammer, der das Ausländerrecht zugewiesen ist, zuständig.
1.5.3. Werden
Abschiebungshindernisse
geltend
gemacht,
die
zielstaatsbezogen als auch inlandsbezogen sind, gilt Ziffer III.1.5.1.
sowohl
1.5.4. Betreffen mehrere Asylverfahren Asylanträge von Ehegatten sowie Eltern und
ihren minderjährigen Kindern, so ist die Kammer für alle Verfahren zuständig,
bei der das älteste Verfahren anhängig ist.
1.6
Betreffen mehrere Streitigkeiten nach dem Vermögens- oder Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetz oder dem Treuhandrecht denselben
Vermögensgegenstand
bzw.
nach
dem
Investitionsoder
Investitionsvorranggesetz dasselbe Investitionsvorhaben, ist die Kammer
zuständig, bei der die zuerst eingegangene Sache anhängig ist oder war.
22
1.7.
Werden Verfahren im Rahmen des Rechtsmittelweges an das
Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) zurückverwiesen, so ist grundsätzlich die
Kammer zuständig, die für die Erstentscheidung zuständig war; wird das
Sachgebiet von dieser Kammer nicht mehr bearbeitet, ist die Kammer
zuständig, die bei einem Neueingang des Verfahrens zuständig wäre. Satz 1
gilt auch für Verfahren, die nach Ruhen oder Aussetzung fortgeführt oder im
Wege der Wiederaufnahme anhängig werden. Für Einstellungsbeschlüsse in
Verfahren, die nach Ruhen oder Aussetzung wegen Rücknahme der
Klage/des Antrags statistisch nicht neu zu erfassen sind, bleibt die Kammer
zuständig, die den Beschluss über das Ruhen des Verfahrens bzw. die
Aussetzung erlassen hat.
2.
Über Streitigkeiten wegen der Kosten (Gebühren und Auslagen) der
Verwaltungs- und der Widerspruchsverfahren entscheidet die Kammer, die
für das dem Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren materiell zugrunde
liegende Sachgebiet zuständig ist.
3.
Zuständigkeit für Vollstreckungssachen und für Verfahren nach den
Verwaltungsverfahrensgesetzen sowie Beweisaufnahmeersuchen gemäß §
96 Abs. 2 VwGO.
3.1.
Für Streitigkeiten über die Vollstreckung ist die Kammer zuständig, die für die
Entscheidung über den zu vollziehenden Verwaltungsakt oder die zu
vollstreckende Forderung zuständig wäre.
3.2.
Ist die gemeinsame Vollstreckung von Forderungen im Streit, für die
verschiedene Kammern zuständig sind, wird das Verfahren von der Kammer
übernommen, die für die Forderung oder die Forderungen zuständig ist, die
den größten Teil an dem zu vollstreckenden Gesamtbetrag ausmachen. Nach
einer Verfahrenstrennung (§ 93 Satz 2 VwGO) richtet sich die Zuständigkeit
nach 3.1. bzw. nach 3.2. Satz 1.
3.3.
Nr. 3.1. gilt entsprechend für Verfahren auf der Grundlage der Verwaltungsverfahrensgesetze
des
Bundes
und
des
Landes
sowie
für
Beweisaufnahmeersuchen gem. § 96 Abs. 2 VwGO und Verfahren nach §
180 VwGO.
4.
Bei Streitigkeiten über die Zuständigkeit einer Kammer entscheidet das
Präsidium.
IV. Übergangsregelung
1.
Wird die Zuständigkeit einer Kammer geändert, gehen grundsätzlich die
anhängigen Streitsachen auf die nunmehr zuständige Kammer über, soweit
nicht Ausnahmen beschlossen worden sind. Die bei Inkrafttreten dieses
Geschäftsverteilungsplans bzw. seiner etwaigen Änderungen bereits zur
mündlichen Verhandlung terminierten oder terminiert gewesenen Verfahren
verbleiben in der bisherigen Zuständigkeit, soweit nicht Ausnahmen
beschlossen worden sind.
23
Für die Entscheidung über Abhilfe oder Nichtabhilfe von Beschwerden, über
Erinnerungen, Gegenvorstellungen und dgl. bleibt die Kammer zuständig, die
die angefochtene Entscheidung erlassen hat. In jedem Fall richtet sich jedoch
die Zuständigkeit für ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
einschließlich von Anträgen nach § 80 Abs. 7 VwGO nach der Zuständigkeit
für die Hauptsache.
2.
Werden Streitsachen erneut anhängig, gelten sie zuständigkeitsmäßig als
Neueingänge.
V. Vertretung
1.
Reichen die Richter einer Kammer zur Entscheidung nicht aus, so werden
andere Richter des Gerichts zur Vertretung für einen Vertretungsfall
herangezogen.
Dabei werden
die Richter der 1. Kammer durch die Richter der 2. Kammer,
die Richter der 2. Kammer durch die Richter der 3. Kammer,
die Richter der 3. Kammer durch die Richter der 4. Kammer,
die Richter der 4. Kammer durch die Richter der 5. Kammer,
die Richter der 5. Kammer durch die Richter der 6. Kammer,
die Richter der 6. Kammer durch die Richter der 7. Kammer,
die Richter der 7. Kammer durch die Richter der 1. Kammer,
vertreten.
Richter, die einer Kammer ohne eigenes Dezernat zugewiesen sind, nehmen
an der Vertretungsregelung für diese Kammer nicht teil.
In Vertretungsfällen ist § 29 DRiG zu beachten. Falls in der jeweiligen
Vertretungskammer kein Richter mehr zur Verfügung steht, vertreten in der
vorgenannten Reihenfolge die Richter der jeweils nächsten
Vertretungskammern.
Die Richter der Vertretungskammer vertreten fortlaufend in der umgekehrten
Reihenfolge des Dienstalters, wobei der Dienstjüngere am Anfang des
Geschäftsjahres beginnt. Bei gleichem Dienstalter vertritt zunächst der
lebensjüngere Richter.
Die Vertretung erfolgt jeweils für die Dauer von 2 Monaten. Bei Verhinderung
eines Vertretungsrichters tritt der folgende Vertretungsrichter für die Dauer
seiner Verhinderung an seine Stelle; im Übrigen bleibt die Vertretungsfolge
unberührt. Gleiches gilt, wenn ein Vertretungsrichter aus der
Vertretungskammer ausscheidet.
Im laufenden Geschäftsjahr neu hinzutretende Richter stehen zur Vertretung
nach der vorstehenden Regelung an, wenn die Reihenfolge der Vertretung
von vorne beginnt.
Die Vertretungsliste wird von der jeweiligen Serviceeinheit geführt.
24
2.
Vertretung des Vorsitzenden
Der Vorsitzende wird vertreten:
Durch den im Teil I bestimmten regelmäßigen Vertreter,
im Falle der Verhinderung des regelmäßigen Vertreters durch den der
Kammer
angehörenden
dienstältesten,
bei
gleichem
Dienstalter
lebensältesten Richter,
im Falle der Verhinderung aller Richter einer Kammer durch den Vorsitzenden
der Vertretungskammer; im Falle seiner Verhinderung durch dessen
Stellvertreter und im Falle von dessen Verhinderung durch den im
Geschäftsverteilungsplan der Kammer bestimmten Vertreter.
VI. Bereitschaftsdienst
An dienstfreien Werktagen wird mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember in der Zeit
von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Seine Regelung
ergibt sich aus der Bereitschaftsliste, die als Anlage 1 zum Geschäftsverteilungsplan
genommen wird. An den darin bestimmten Tagen hat sich jeweils ein Mitglied der
betreffenden Kammer in der Zeit von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr im Gerichtsgebäude
bereitzuhalten. Welches Kammermitglied den Bereitschaftsdienst wahrzunehmen
hat, richtet sich nach dem Geschäftsverteilungsplan der jeweiligen Kammer. Richter,
die mehreren Kammern zugewiesen sind, nehmen den Bereitschaftsdienst nur im
Rahmen ihrer Stammkammer wahr.
Die Bereitschaftskammer ist für alle Maßnahmen und Entscheidungen
vertretungsweise zuständig, die keinen Aufschub dulden.
VII. Ehrenamtliche Richter
1.
Die ehrenamtlichen Richter werden den Kammern entsprechend den Listen
(Kammerlisten) der Anlage 2 zugewiesen. Ihre Heranziehung zu den
Sitzungen erfolgt in der bisherigen Reihenfolge der Kammerlisten.
2.
Ist ein ehrenamtlicher Richter der Kammerliste verhindert oder in einem
Verfahren ausgeschlossen, so wird für den Sitzungstag der nächste noch
freie, nicht verhinderte oder ausgeschlossene Richter der Kammerliste
herangezogen. Sind ehrenamtliche Richter verhindert oder fällt eine Sitzung
aus, zu der ehrenamtliche Richter schon geladen waren, werden sie erst
beim nächsten Durchgang durch die Liste wieder berücksichtigt. Ist ein
ehrenamtlicher Richter der Kammerliste verhindert und die Ladung des
nächsten nach der Kammerliste heranzuziehenden Richters wegen
25
Zeitmangels, zu großer Entfernung oder aus anderen Gründen nicht
rechtzeitig möglich, so ist ein ehrenamtlicher Richter aus der Hilfsliste nach
den gleichen Grundsätzen, wie sie für die Kammerlisten gelten,
heranzuziehen.
Die Führung der Kammerlisten erfolgt durch die Kammergeschäftsstelle; die
Führung der Hilfsliste durch die Verwaltungsgeschäftsstelle.
3.
Wird eine mündliche Verhandlung an einem anderen Tag fortgesetzt, sind die
im ersten Termin anwesenden ehrenamtlichen Richter wieder zu laden. In
anderen Fällen der Vertagung oder der schriftlichen Entscheidung nach
vorangegangener mündlicher Verhandlung können die im ersten Termin
anwesenden ehrenamtlichen Richter wieder geladen werden, wenn dies in
Ausnahmefällen wegen der Bedeutung des unmittelbaren Eindrucks von dem
Gang der bisherigen mündlichen Verhandlung geboten ist. In solchen Fällen
wird die turnusmäßige Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zu den
Sitzungen nicht berührt.
VIII. Güterichter
Zu Güterichtern im Sinne von § 278 Abs. 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) werden
bestimmt:
a) Richter am Verwaltungsgericht Schauer
b) Richterin am Verwaltungsgericht Selmer-Neun
Die Güterichter verteilen ihre Geschäfte im Einzelfall untereinander unter
Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der Beteiligten.
Die Güterichter vertreten sich gegenseitig.
Die Güterichter führen im Einzelfall mit ihrer Zustimmung nach vorheriger Absprache
auch Güteverhandlungen anderer Gerichte durch.
Die Tätigkeit in der Kammer geht der Tätigkeit als Güterichter vor.