Pflegekammern – was das für die Pflege bedeutet

Pflegekammern –
was das für die
Pflege bedeutet
DBfK Südost, BayernMitteldeutschland e.V.
Edelsbergstr.6
80686 München
Tel.: 089/179970-0
[email protected]
Franz Wagner
Bundesgeschäftsführer DBfK
Pflegekammer
Chance oder überflüssige
Bürokratie?
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Auftrag der Pflegekammer
ist der Schutz der Öffentlichkeit vor unsachgemäßer
Pflege
Dieser wird verfassungsrechtlich höher bewertet als
das Grundrecht der Berufsfreiheit der Pflegefachpersonen.
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Nutzen der Pflegekammer
für Öffentlichkeit
• Qualität in der Pflege
• Transparenz pflegerischer Leistungen
• Gewährleistung professioneller Pflege
• Gewährleistung von Anwaltschaft
• Regelung der Gutachtertätigkeit und Benennung
von Sachverständigen
• Beratung
• Informationsdienst
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Rechtsstatus von Kammern
Kammern sind:
Körperschaften öffentlichen Rechts
mit dem Auftrag der beruflichen Selbstverwaltung.
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Zulässigkeit von
Pflegekammern
1994 M. Plantholz „Rechtliche Probleme und
Möglichkeiten zur Errichtung einer Pflegekammer
auf Landesebene“
1997 O. Seewald „Die Verfassungsmäßigkeit der
Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe im
Freistaat Bayern“
1998 M. Plantholz „Funktionelle Selbstverwaltung
des Gesundheitswesens im Spiegel der Verfassung“
2008 G. Igl „Weitere öffentlich-rechtliche
Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeiten
– Voraussetzungen und Anforderungen“
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Mitglieder der Pflegekammer
Berufsangehörige, die eine Erlaubnis zum Führen
der Berufsbezeichnung als
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen,
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen,
Altenpfleger/innen
In einzelnen Bundesländern unterschiedliche
Vorgaben (wer im Land arbeitet – Rh-Pfalz; wer
im Land lebt oder arbeitet - BY
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Konsequenzen für
Pflegefachpersonen
Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend:
• Berufsgruppenangehörige (Pflegefachpersonen
mit Berufszulassung) sind zur Mitgliedschaft in
einer Kammer verpflichtet
Kammer erhebt Mitgliedsbeitrag:
• Eine Kammer finanziert sich aus den Beiträgen
ihrer Mitglieder
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„Niemand
kann Pflege besser
definieren und regulieren
als die Pflegenden selbst.“
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Aufgaben der Pflegekammer
•
Die Kammer beschließt eine verbindliche
Berufsordnung
 Berufsbild und Berufsaufgaben
 Berufspflichten wie Schweige-,
Dokumentations-, Mitteilungspflicht
 Regelungen zur Fortbildung und
Qualitätssicherung
 Ethische und qualitative Richtlinien für
pflegerisches Handeln
•
Die Kammer übernimmt die Berufsaufsicht
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Aufgaben der Pflegekammer
Registrierung der Berufsangehörigen
Statistik und Erhebung von Strukturdaten
Weiterbildungsordnung
Abnahme von Prüfungen
Vergabe von Lizenzen und Zertifikaten
Benennung von Gutachtern und
Sachverständigen
• Beteiligung bei Gesetzgebung und bei
pflegerischen Anliegen
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Was kann eine Pflegekammer
nicht leisten?
• Die Pflegekammer vertritt keine fachlich
motivierten – verbandspolitischen Aufgaben
und kann die Berufsverbände nicht ersetzen
• Sie hat keine Tarifautonomie, d.h. sie kann
keine Tarifverträge aushandeln
• Altersversorgung der Mitglieder ist nicht
geplant/zulässig
• keine Übernahme des „Pflege-TÜVs“ nach SGB
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Aktueller Stand
Niedersachsen: 2012 knapp 70% der Befragten haben für die
Errichtung einer Pflegekammer gestimmt; Gesetzentwurf 2014
erwartet
Schleswig-Holstein: 2013 Befragung ergibt Zustimmung von
51% (viele Unentschlossene); Ministerium bereitet
Gesetzentwurf für 2014 vor
Rheinland-Pfalz: 2013 über 75% der Befragten haben sich
für eine Pflegekammer ausgesprochen; Geestzentwurf liegt vor
Bayern: 2013 Befragung – Ergebnis noch nicht veröffentlicht
Befragungen geplant in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern
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Errichtung einer Kammer
• Verabschiedung des Kammergesetzes durch
Landtag
• Gesundheitsministerium bestellt Gründungsoder Errichtungsausschuss
• Dieser beschließt vorläufige Wahlordnung sowie
Satzung, Beitrags-, Melde- und ggf.
Berufsordnung
• Wahl zur ersten Delegiertenversammlung und
Wahl des ersten Vorstands nach gesetzlicher
Frist (1-1,5 Jahre)
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Ausblick
• Pflegekammern sollen sich dafür einsetzen,
dass die pflegerische Perspektive bei politischen
Entscheidungen stärker zum Tragen kommen
• Nicht alle Probleme der Pflegeberufe lassen sich
mit der Pflegekammer lösen
• Es bedarf weiterer Anstrengungen um die
Bedingungen der pflegerischen Arbeit zu
verbessern
-> Auch dafür wird sich der DBfK
weiterhin stark machen…
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Will die Frau, die Schwester, nicht wie
bisher Amboss sein, muss sie eiligst
anfangen Hammer zu werden und nicht
mehr ihr Geschick willenlos aus den
Händen anderer zu nehmen, sondern es
selbst zu gestalten.
Agnes Karll, 1908
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Gemeinsam…
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
www.pflegekammer-jetzt.de
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