Pflegekammern – was das für die Pflege bedeutet DBfK Südost, BayernMitteldeutschland e.V. Edelsbergstr.6 80686 München Tel.: 089/179970-0 [email protected] Franz Wagner Bundesgeschäftsführer DBfK Pflegekammer Chance oder überflüssige Bürokratie? 2 Auftrag der Pflegekammer ist der Schutz der Öffentlichkeit vor unsachgemäßer Pflege Dieser wird verfassungsrechtlich höher bewertet als das Grundrecht der Berufsfreiheit der Pflegefachpersonen. 3 Nutzen der Pflegekammer für Öffentlichkeit • Qualität in der Pflege • Transparenz pflegerischer Leistungen • Gewährleistung professioneller Pflege • Gewährleistung von Anwaltschaft • Regelung der Gutachtertätigkeit und Benennung von Sachverständigen • Beratung • Informationsdienst 4 Rechtsstatus von Kammern Kammern sind: Körperschaften öffentlichen Rechts mit dem Auftrag der beruflichen Selbstverwaltung. 5 Zulässigkeit von Pflegekammern 1994 M. Plantholz „Rechtliche Probleme und Möglichkeiten zur Errichtung einer Pflegekammer auf Landesebene“ 1997 O. Seewald „Die Verfassungsmäßigkeit der Errichtung einer Kammer für Pflegeberufe im Freistaat Bayern“ 1998 M. Plantholz „Funktionelle Selbstverwaltung des Gesundheitswesens im Spiegel der Verfassung“ 2008 G. Igl „Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeiten – Voraussetzungen und Anforderungen“ 6 Mitglieder der Pflegekammer Berufsangehörige, die eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen In einzelnen Bundesländern unterschiedliche Vorgaben (wer im Land arbeitet – Rh-Pfalz; wer im Land lebt oder arbeitet - BY 7 Konsequenzen für Pflegefachpersonen Mitgliedschaft ist gesetzlich verpflichtend: • Berufsgruppenangehörige (Pflegefachpersonen mit Berufszulassung) sind zur Mitgliedschaft in einer Kammer verpflichtet Kammer erhebt Mitgliedsbeitrag: • Eine Kammer finanziert sich aus den Beiträgen ihrer Mitglieder 8 „Niemand kann Pflege besser definieren und regulieren als die Pflegenden selbst.“ 9 Aufgaben der Pflegekammer • Die Kammer beschließt eine verbindliche Berufsordnung Berufsbild und Berufsaufgaben Berufspflichten wie Schweige-, Dokumentations-, Mitteilungspflicht Regelungen zur Fortbildung und Qualitätssicherung Ethische und qualitative Richtlinien für pflegerisches Handeln • Die Kammer übernimmt die Berufsaufsicht 10 Aufgaben der Pflegekammer Registrierung der Berufsangehörigen Statistik und Erhebung von Strukturdaten Weiterbildungsordnung Abnahme von Prüfungen Vergabe von Lizenzen und Zertifikaten Benennung von Gutachtern und Sachverständigen • Beteiligung bei Gesetzgebung und bei pflegerischen Anliegen • • • • • • 11 Was kann eine Pflegekammer nicht leisten? • Die Pflegekammer vertritt keine fachlich motivierten – verbandspolitischen Aufgaben und kann die Berufsverbände nicht ersetzen • Sie hat keine Tarifautonomie, d.h. sie kann keine Tarifverträge aushandeln • Altersversorgung der Mitglieder ist nicht geplant/zulässig • keine Übernahme des „Pflege-TÜVs“ nach SGB XI 12 Aktueller Stand Niedersachsen: 2012 knapp 70% der Befragten haben für die Errichtung einer Pflegekammer gestimmt; Gesetzentwurf 2014 erwartet Schleswig-Holstein: 2013 Befragung ergibt Zustimmung von 51% (viele Unentschlossene); Ministerium bereitet Gesetzentwurf für 2014 vor Rheinland-Pfalz: 2013 über 75% der Befragten haben sich für eine Pflegekammer ausgesprochen; Geestzentwurf liegt vor Bayern: 2013 Befragung – Ergebnis noch nicht veröffentlicht Befragungen geplant in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern 13 Errichtung einer Kammer • Verabschiedung des Kammergesetzes durch Landtag • Gesundheitsministerium bestellt Gründungsoder Errichtungsausschuss • Dieser beschließt vorläufige Wahlordnung sowie Satzung, Beitrags-, Melde- und ggf. Berufsordnung • Wahl zur ersten Delegiertenversammlung und Wahl des ersten Vorstands nach gesetzlicher Frist (1-1,5 Jahre) 14 Ausblick • Pflegekammern sollen sich dafür einsetzen, dass die pflegerische Perspektive bei politischen Entscheidungen stärker zum Tragen kommen • Nicht alle Probleme der Pflegeberufe lassen sich mit der Pflegekammer lösen • Es bedarf weiterer Anstrengungen um die Bedingungen der pflegerischen Arbeit zu verbessern -> Auch dafür wird sich der DBfK weiterhin stark machen… 15 Will die Frau, die Schwester, nicht wie bisher Amboss sein, muss sie eiligst anfangen Hammer zu werden und nicht mehr ihr Geschick willenlos aus den Händen anderer zu nehmen, sondern es selbst zu gestalten. Agnes Karll, 1908 16 Gemeinsam… Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.pflegekammer-jetzt.de 17
© Copyright 2024 ExpyDoc