Newsletter - Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und

Kammer News April 2015
Steiermark und Kärnten
ZiviltechnikerInnen beim Businesslauf in Graz und Klagenfurt
Machen Sie mit! Auch im Jahr 2015 wird die Kammer der Ziviltechnikerinnen für
Steiermark und Kärnten am diesjährigen
„Raiffeisenbusinesslauf 2015“ am 21. Mai 2015 in Graz - sowie neu - auch am
"15. Kärntner Businesslauf" am 13. Mai 2015 in Klagenfurt teilnehmen.
Die ZT Kammer unterstützt alle lauffreudigen ZiviltechnikerInnen und deren
MitarbeiterInnen und sponsert ZT-Lauf&Walking-Teams! In Graz sind 3er Laufund 2er Walkingteams, in Klagenfurt nur 3er Laufteams möglich!
Informationen
Fit für den Businesslauf – Sonderkonditionen für ZT von John
Harris Graz
Der ZT Kammer ist es gelungen, mit dem Fitnessclub John Harris in Graz eine
Kooperation abzuschließen und Sonderkonditionen für ZiviltechnikerInnen und
ihre MitarbeiterInnen zu vereinbaren:
Einschreibgebühr: € 0,00 (statt € 90,-), Clubbeitrag: € 89,- pm (statt € 99,-)
Mindestvertragsdauer: 12 Monate
Kostenlose Testwoche: Zwischen dem 15.4.- und 22.4.2015 erhalten
ZiviltechnikerInnen nach Vorlage der Befugnis-Bestätigung die Möglichkeit, das
Fitnessstudio eine Woche lang täglich zu testen.
Rückfragen / Auskünfte: Mag. Armin Ruhri, T: 0316/82 63 44 – 27
Informationen
www.johnharris.at/
Energieeffizienz - Durchführung von Energieaudits
Das neue Energieeffizienzgesetz sieht die Installierung von EnergieauditorInnenen
vor, welche sich in einem der drei energiespezifischen Teilbereichen „Gebäude“,
„Transport“ oder „Prozesse“ registrieren lassen können. Hiezu ist eine
entsprechende Ausbildung (TU, FH, HTL, Lehre etc.) erforderlich, welche mit
Referenzpunkten bewertet wird. Das BM für Wissenschaft, Forschung und
Wirtschaft hat aufgrund des Protestes der bAIK die Anforderungen bzw.
Referenzpunkte für EnergieauditorInnen zugunsten der ZiviltechnikerInnen
angepasst.
Informationen
AUFBAUEND - Architekturwettbewerbe
Am Freitag, den 13. März 2015, wurde in der Sendung Kärnten Heute des ORF
Kärnten um 19 Uhr ein weiterer Beitrag der Serie „AUFBAUEND –
ZiviltechnikerInnen gestalten Zukunft“ zum Thema „Architekturwettbewerbe“
ausgestrahlt. Alle bereits ausgestrahlten Beiträge der Serie AUFBAUEND finden
auf der Website der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten
hier.
Vergabeverfahren SVA - Landesstelle Steiermark
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft hat für die
Generalsanierung und Erweiterung der SVA - Landesstelle Steiermark in Graz die
Generalplanungsleistungen und Leistungen der Technisch-operativen
Verfahrensbegleitung in einem Verhandlungsverfahren mit vorheriger
europaweiter Bekanntmachung ausgeschrieben. Da die Eignungskriterien jedoch
auf den Auftrag bezogen unverhältnismäßig und unangemessen erscheinen,
darüber hinaus ein Großteil der Ausführungsplanung nicht an den/die
GeneralplanerIn, sondern an den/die GeneralunternehmerIn erteilt werden soll,
hat die Bundeskammer in einem Schreiben an die Ausloberin darauf hingewiesen
und diese ersucht, die Ausschreibung anzupassen bzw. zu widerrufen.
OGH-Entscheidung zur Einstufung nach dem Kollektivvertrag
Der OGH hat in der Entscheidung 8 ObA 72/12i über die Einstufung bzw.
Abgrenzung der Beschäftigungsgruppen des Kollektivvertrags für Angestellte der
Architekten und Ingenieurkonsulenten entschieden. Nach dem Kollektivvertrag
sind zwei Einstufungsmerkmale maßgebend. Zum einen die überwiegende
(tatsächliche) Beschäftigung und zum anderen die erforderlichen theoretischen
Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten.
Informationen
Auflösungsabgabe bei Kündigung
Bei Beendigung eines echten freien arbeitslosenversicherungspflichtigen
Dienstverhältnisses fällt nach dem 31.12.2012 gemäß § 2b ArbeitsmarkpolitikFinanzierungsgesetz eine Auflösungsabgabe an. Die Auflösungsabgabe beträgt
grundsätzlich € 110,--, ist aber jährlich aufzuwerten. Dies bedeutet, dass die Höhe
der Auflösungsabgabe für das Jahr 2014 tatsächlich € 115,-- beträgt. Im Jahr 2015
fallen € 118,-- an.
Informationen
Kärntner Heizungsanlagenverordnung
Mit Landesgesetzblatt Nr. 19/2015 kommt es zu einer Neuregelung bezüglich des
Inverkehrbringens und Betriebs von Heizungsanlagen. Die Verordnung tritt am
1.4.2015 in Kraft und ersetzt die Verordnung betreffend die
Durchführungsbestimmungen zum Luftreinhaltungsgesetz, soweit sie als
Landesrecht in Geltung steht.
Informationen
Weitere neue Gesetze finden Sie hier.
Bauherrenpreis der ZV der ArchitektInnen Österreichs
Eingereicht werden können in Österreich ausgeführte Bauten oder
Freiraumgestaltungen der letzten 3 Jahre, die in architektonischer Gestalt und
innovatorischem Charakter vorbildlich sind.
Einreichadresse: vai Vorarlberger Architektur Institut, 6850 Dornbirn, Marktstraße
33/1. Stock, Büro Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Einreichtermin: Die Unterlagen müssen bis Freitag, 8.Mai 2015, eingelangt sein.
Bauherrnpreis 2015
Datenblatt
Holzbaupreis Steiermark 2015
Alle zwei Jahre werden Holzbaubetriebe, ZiviltechnikerInnen, planende
BaumeisterInnen, aber auch BauherrInnen und BauträgerInnen eingeladen, ihre
Projekte im Rahmen des Steirischen Holzbaupreises einer breiten Öffentlichkeit zu
präsentieren. In diesem Jahr ist die ZT Kammer für Steiermark und Kärnten
Partnerin des Holzbaupreises 2015.
Deshalb können alle Mitglieder beim diesjährigen Preis gratis je ein Projekt
mit Steiermarkbezug einreichen!
Einreichschluss: 14. Juni 2015.
Ausschreibung Holzbaupreis
ZT-Sommerfest – Terminaviso
Das heurige Sommerfest der Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker wird heuer
wieder im Schloss Loretto in Klagenfurt am Wörthersee stattfinden.
Wir dürfen Ihnen schon jetzt den Termin, nämlich Freitag, 3. Juli 2015,
ankündigen und Sie herzlich einladen, auch diesmal wieder mit uns zu feiern.
Kammer Inside
Einen Überblick über das Kammergeschehen im März 2015 und die
Terminvorschau für April 2015 finden Sie hier:
Termine März
Terminvorschau April
Fachhochschule Kärnten - Studiengangsleitung Architektur
Im Studienbereich „Bauingenieurwesen & Architektur“ steht eine Funktion zur
Nachbesetzung an. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Weitere Inserate
Impressum: Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten, 8010 Graz, Schönaugasse 7, Tel 0316/826344