Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil - Seite 1 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil - Amtliche Mitteilungen 1250 Jahre Dossenheim – Wir feiern im Jahr 2016 Einladung an Dossenheimer Vereine und sonstige Dossenheimer Organisationen Im kommenden Jahr können wir 1250 Jahre Dossenheim feiern. Wir möchten dieses Jubiläum gebührend feiern, brauchen hierzu aber die Unterstützung der Vereine, Schulen, Kindergärten und sonstigen Dossenheimer Organisationen. Seit einigen Wochen beschäftigt sich ein Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern des Heimatvereines, des Gemeinderates und der Verwaltung, mit der Vorbereitung des Festjahres. Bürgermeister Lorenz möchte nun die ersten Ergebnisse des Arbeitskreises und einen groben Zeitplan vorstellen und gleichzeitig dazu aufrufen, dass sich recht viele Vereine und Organisationen an dem Festjahr mit eigenen Aktivitäten beteiligen. Diese erste Information soll am Dienstag, 24. März 2015, 19 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses stattfinden. Wir laden hierzu recht herzlich ein und hoffen auf rege und konstruktive Teilnahme. Bürgermeisteramt Dossenheim Arbeitskreis 1250-Jahrfeier Mobilitätskonzept Radverkehr des Rhein-Neckar-Kreises Aktueller Planstand zum kreisweiten Radverbindungsnetz Der Planentwurf zum kreisweiten Radverbindungsnetz (Übersichtsplan, Fassung vom 03.03.2015) des Rhein-Neckar-Kreises kann unter folgendem Link auf digitalem Weg (Übersichtsplan, Fassung vom 03.03.2015) eingesehen werden: http://ablage.rt-p.de/public.php?service=files&t=6259278ee1a6d4f118123deedc0ac2ff Im Bereich der Städte Heidelberg und Mannheim erfolgt derzeit die Abstimmung zwischen Kreis-Planung und RadNETZ Baden-Württemberg, aus der hier noch kleinere Änderungen resultieren können. Im weiteren Projektverlauf werden nun die Maßnahmen zum dargestellten Radverbindungsnetz ermittelt. Nach Abschluss der Projektphase erfolgt gegebenenfalls eine Anpassung des Planes. Gemeinde Dossenheim Fachbereich 2 - Planung und Technik Aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.02.2015 Öffentlicher Teil: (TOP 1 bis TOP 6 nichtöffentlich) TOP 7: Bestellung von Urkundspersonen Die Gemeinderäte Stöhr und Wesch werden zu Urkundspersonen bestimmt. Seite 2 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil - TOP 8: Fragen und Anregungen von Bürgern Es werden keine Fragen oder Anregungen vorgebracht. TOP 9: 3. öffentliche Vorberatung zum Haushalt 2015 Vorlage: 2014/268 Bgm. Lorenz beschreibt die momentane Haushaltssituation. Die Kassenlage sei so gut wie seit langem nicht mehr. Daher könne er die Überschrift in der RNZ über ein historisches Tief nicht verstehen. Leider werden die Überschriften von Leuten im Hintergrund gemacht, die nicht in der Sitzung waren. In der heutigen Sitzung soll von Seiten der Verwaltung die Veränderungen dargestellt und über die Anträge der Fraktionen beschlossen werden. Kämmerer Niederhöfer verweist auf die Tischvorlage. Auf den ersten Seiten befinden sich die Haushaltsanträge mit der Stellungnahme der Verwaltung. Zum Teil konnten keine Kosten ermittelt werden. Danach folgen die Veränderungen und der geänderte Stellenplan, da eine Mitarbeiterin nach der Elternzeit mit 40% wieder einsteige. Der Zuschuss für die LED Hallenbeleuchtung wurde leider gekürzt, weil einige Ausgaben nicht gefördert werden, so dass die Einnahmen von 15.000 Euro bei der Mühlbachhalle und 42.000 Euro bei der Schauenburghalle wegfallen. Neu hinzu komme ein Zuschuss für das Hochwasser über 14.800 Euro. Weiter befinde sich bei den Unterlagen eine Vergleichsaufstellung Kauf oder Leasing Unimog. Bgm. Lorenz ergänzt, das Fahrzeug müsse nach dem Leasing gekauft werden. Zum Haushalt nennt der Vorsitzende die momentanen Zahlen: Die Zuführung an den Vermögenshaushalt erhöhe sich von 348.000 Euro auf 598.830 Euro. Die Entnahme aus der Rücklage reduziere sich um 189.550 Euro. Nicht eingearbeitet seien zu erwartende Einnahmen durch den Verkauf von Erbpachtplätzen in Höhe von 206.000 Euro und der anstehende Verkauf des Grundstücks an der B3 für 300.000 Euro. Diese ca. 500.000 Euro könne man in einen Nachtragshaushalt einarbeiten. Bgm. Lorenz geht die einzelnen Fraktionsanträge durch. 1. Antrag FDP Vermessung der Kronenburg Bgm. Lorenz verweist auf die im Haushalt vorhandenen Mittel in Höhe von 35.000 Euro. Die Arbeiten können von eigenen Leuten gemacht werden, daher brauche man keine weiteren Mittel in 2015 einzustellen. GR Reinhard bittet darum entsprechende Fachleute hinzuzuziehen. Keine weiteren Mittel notwendig. 2. Antrag FDP Hangsicherung an der Ostseite der Schauenburgstraße mittels Gabionen Im Haushalt seien Mittel in Höhe von 250.000 Euro für die Hangsicherung eingestellt, wobei die Art der Ausführung nicht festgelegt sei. Das sollen Fachleute vorschlagen und planen. GR Reinhard meint, dass Gabionen preiswerter seien und vom Aussehen besser passen. Bgm. Lorenz hält es für wichtig, dass das von einem Fachbüro untersucht wird. GR’in Wesch weist darauf hin, dass die Haushaltsmittel nicht nur für die Schauenburgstraße sondern teilweise auch für die Talstraße vorgesehen seien. Sie erinnert an die Zusage, die bereits vorhandene Hangsicherung im unteren Bereich der Schauenburgstraße mit Efeu zu begrünen. Das sei bis heute nicht passiert. Ein Versuch von oben zu begrünen habe nicht funktioniert, antwortet Fachbereichsleiter Ullrich. Auch GR Stöhr betont, dass diese Arbeiten nur durch ein Fachbüro beurteilt und geleistet werden können. Keine Veränderung im Haushalt. 3. Antrag FDP Restaurierung des Kriegerdenkmals zu Ehren der Gefallenen im Ersten Weltkrieg. Bgm. Lorenz meint, vielleicht sei es sinnvoller eine Tafel mit den Namen daneben zu machen, da eine Restaurierung der Schrift auf dem Denkmal nicht so einfach wäre. Darüber müsse man mit einem Steinmetz sprechen. Die Verwaltung gehe von 10.000 Euro Kosten aus. GR Reinhard erklärt, der ursprünglich weiße Stein sei irgendwann schwarz überstrichen worden. Dabei wurde auch die Schrift überstrichen, so dass sie nicht mehr lesbar sei. Er könne sich vorstellen, den Stein wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Es werden 10.000 Euro in den Haushalt aufgenommen. 4. Antrag SPD Investitionen in den Steinbruch Leferenz nach Bedarf von nutzenden Vereinen und Einrichtungen Bgm. Lorenz verweist auf einige Investitionen im letzten Jahr wie z.B. die Toilettenanlage und Bestuhlung und schlägt vor mit den Vereinen bei der nächsten Zusammenkunft darüber zu sprechen, was als nächstes angegangen werden soll. GR Matenaer spricht die Vorlaufkosten und Risiken für die Vereine an, da bei Veranstaltungen jedes Mal die ganze Logistik auf- und wieder abgebaut werden müsse. Er möchte eine Grundinstallation dort haben. Toiletten Seite 3 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil und Beleuchtung seien nicht ausreichend, Hütten anstatt Zelte wären besser, man könne die für den Weihnachtsmarkt geplanten Hütten im Steinbruch lagern und verwenden. Bgm. Lorenz gibt zu bedenken, auf der einen Seite sei es sicherlich richtig weiter auszubauen, auf der anderen Seite müsse man sich aber im Klaren sein, was man da oben wolle. Bisher wollte man nicht zu viele Veranstaltungen dort haben. Er glaube nicht, dass es Sinn mache für eine oder zwei Großveranstaltungen im Jahr dauerhafte Installationen vorzunehmen. Die vorhandenen Toiletten reichen für die üblichen Veranstaltungen aus. Bei größeren Events sei es durchaus vertretbar die Logistik zu mieten. Nach Eintritt der Dunkelheit sei das Betreten des Steinbruchs verboten. Beleuchtung werde daher nur für Veranstaltungen gebraucht. Das Gelände liege mitten in der Natur neben dem Naturschutzgebiet und man müsse die richtige Relation finden und sich fragen, ob man dort mehr große Events haben möchte. GR Stöhr findet die Idee die Vereine abzufragen schon in Ordnung, erinnert aber daran, dass man den Steinbruch nach und nach entwickeln wollte. GR’in Wesch erinnert daran, dass Großveranstaltungen eher die Ausnahme sein sollen. Die Vereine mit ins Boot zu nehmen, hält sie für richtig. Es gelte abzuwägen, was dort gemacht werden soll. Nicht jede Begehrlichkeit müsse erfüllt werden. Der Geonaturpark liege in der Nähe und es sei wichtig, dass Natur und Veranstaltungen im Gleichgewicht bleiben. GR Bonifer hält es für wichtig ein Nutzungskonzept für den Steinbruch zu entwickeln. In Abwägung aller Interessen müsse ein Mittelmaß für eine naturverträgliche Nutzung gefunden werden. Es gehe um ein Minimum an Infrastruktur. GR Matenaer zeigt sich erstaunt darüber, dass hier ein Horrorszenarium mit wöchentlichen Großveranstaltungen und einer Optimierung bis zum geht nicht mehr aufgebaut werde. Im Antrag stehen lediglich Stichworte und dass man mit den Vereinen reden soll. Er höre von anderen Vereinen immer nur von Problemen bei Veranstaltungen. GR Dr. Katlun schlägt vor nach Veranstaltungen die Vereine zu fragen, was man verbessern könne. Entscheidungen können von Fall zu Fall getroffen werden, dafür brauche man kein großes Nutzungskonzept. Unvollkommenheit habe auch einen gewissen Charme. Bgm. Lorenz hält die Großveranstaltungen für schön und wichtig. Daran könne man sich aber nicht bei der Infrastruktur orientieren, da müsse man improvisieren. Die Verwaltung werde mit den Vereinen über die Probleme sprechen und die Vorstellungen dem Gemeinderat vortragen. Kein weiterer Haushaltsansatz. 5 Antrag der SPD Errichten einer Organisationsstelle für Vereine und Gewerbe im Rathaus. Bgm. Lorenz verweist darauf, dass sowohl er als auch Fachbereichsleiter Schiller ständig mit den Vereinen im Gespräch stehen. Es vergehe kaum eine Woche, in der nicht mindestens ein Termin sei. Mit dem Gewerbe habe das Bauamt Kontakt. Mit dem BDS und großen Firmen wie Evonik gebe es regelmäßig Gespräche, das könne man noch intensivieren. GR Schollenberger meint, dass die Vereine gut betreut sind und die Verwaltung immer ein offenes Ohr habe. Jährlich fänden zwei Sitzungen mit allen Vereinen statt, wobei die Resonanz von einigen Vereinen sehr gering sei. Sinnvoller seien gezielte Treffen mit den betroffenen Vereinen zu bestimmten Themen. GR Matenaer findet es gut, themenbezogene Treffen zu machen. Viele Vereine haben Probleme, Synergien können genutzt werden. Anstatt dass die Vereine zu Herrn Schiller gehen, soll die Gemeinde themenbezogen einladen, nicht nur zweimal im Jahr. Bgm. Lorenz betont, zu den beiden Treffen werden alle Vereine eingeladen. Daneben finden etliche Treffen zu bestimmten Themen wie Kerwe, Weihnachtsmarkt, Hallenbelegungen usw. mit den betroffenen Vereinen statt. Dazu werde öffentlich eingeladen. Anstatt in der Zukunftswerkstatt solle direkt mit den Vereinen und Gewerbetreibenden gesprochen werden, findet GR Matenaer. GR’in Dr. Frey sieht in der Einrichtung einer entsprechenden Stelle in Verbindung mit der Stelle zur Energieberatung Synergieeffekte und damit eine Entlastungen von Herrn Schiller. Sie hält es für symbolisch wichtig einen konkreten Ansprechpartner zu nennen, der sich in dieser Aufgabe aufgehoben fühlt. Bgm. Lorenz verweist auf die durch den Wegfall des Grundbuchamtes entstehenden Freiräume. An der Zuständigkeit von Fachbereichsleiter Schiller für die Vereine möchte er nichts ändern, da diese wichtige Arbeit seiner Meinung nach dort an der richtigen Stelle sei. Durch Aufgabenumverteilungen können Freiräume genutzt und die richtigen Personen für die entsprechenden Aufgaben gefunden werden. Er sagt zu, für eine der nächsten Sitzungen eine Vorlage über die Personalveränderungen vorzulegen. Heute gehe es um den Haushalt und ob man eine weitere Stelle brauche, so GR Schollenberger. Seiner Meinung nach sei die Aufgabe in guten Händen und die interne Organisation Sache der Verwaltung. GR Bonifer möchte in den Haushaltsdebatten auch politische Themen ansprechen. Es gehe nicht darum Herrn Schiller etwas wegzunehmen, sondern ihn zu entlasten, damit er sich mehr um wichtige Themen kümmern könne. Alle Vereine, außer den Großen, haben strukturelle Probleme. Die Menschen fühlen sich mit den Vereinen nicht mehr so verbunden wie früher. Da müsse die Gemeinde besser aufgestellt sein. Seite 4 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil GR Dr. Katlun begrüßt den Vorschlag mit der Umstrukturierung die Organisationseinheit zu stärken. Damit sei der Antrag erfüllt ohne eine weitere Stelle zu schaffen. GR’in Wesch findet, Herr Schiller kenne die Zusammenhänge am besten und habe über die Jahre ein funktionierendes Netzwerk aufgebaut. Dass Vereine generell strukturelle Probleme haben, liege an der gesellschaftlichen Entwicklung. Immer weniger seien bereit sich in einem Ehrenamt einzubringen, ob aus beruflichen oder anderen Gründen. Beim Thema Energieberatung sei es wichtig entsprechende Fachkenntnisse zu haben. Bgm. Lorenz führt aus, man könne jetzt nicht einfach Mitarbeiter aus dem Grundbuch zu Energieberatern machen. Die Aufgaben müssen intern richtig umverteilt werden. Daher mache eine Darstellung der Veränderungen und Aufgabenschwerpunkte Sinn. Kein weiterer Haushaltsansatz. 6 Antrag SPD Verkehrskonzept für die gesamte B3 in Dossenheim Bgm. Lorenz schlägt vor, die Haushaltsstelle um 5.000 Euro aufzustocken. GR Stierle fragt, ob auch das Thema Lärm miteinbezogen sei. Bgm. Lorenz geht davon aus, dass sich die Maßnahmen dafür in 2015 im Rahmen halten. GR’in Dr. Frey hält es für wichtig ein Gesamtverkehrskonzept für die Radwege zu machen. Bgm. Lorenz schlägt vor, den Verkehrsplaner vom Fachbüro Tögel in die Sitzung einzuladen um über die Aufgabenstellung zu diskutieren. GR Dr. Katlun möchte Herrn Tögel auch zu der Veranstaltung der Zukunftswerkstatt zum Thema Verkehr einladen und auch alternative Ideen sammeln. GR’in Philippi findet es wichtig, generell alle Querungen ins Auge zu fassen und zu beleuchten. GR Matenaer möchte vor einem sicher notwendigen Radwegeplan vorrangig die Streckenführung entlang der B3 angehen und verbessern. Die Haushaltsstelle wird um 5.000 Euro aufgestockt. 7 Antrag B90/Die Grünen Schaffung einer halben Vollzeitstelle als Energieberater Bgm. Lorenz verweist auf die Diskussion beim Antrag Nr. 5. GR Dr. Katlun hält es für wichtig auch Kleinigkeiten zu koordinieren und die Mitarbeiter der Gemeinde dahingehend zu schulen. GR’in Wesch verweist auf die Zusammenarbeit mit der KLiBA, die regelmäßig Sprechstunden im Haus abhält und möchte wissen wie die Nachfrage sei. GR Harbarth berichtet, er habe das Beratungsangebot der KLiBA schon mehrmals in Anspruch genommen und sei immer zufrieden gewesen. GR Dr. Katlun erinnert an die seit Jahren geforderte Prioritätenliste. Der Mitarbeiter der Gemeinde soll die KLiBA nicht ersetzen sondern Bindeglied sein. GR Reinhard fragt ob Mitarbeiter der Verwaltung dafür überhaupt qualifiziert seien. Diesen Mitarbeiter müsse man natürlich entsprechend schulen und es müsse jemand sein, der einen gewissen Draht zu dem Thema hat, bemerkt Bgm. Lorenz. Kämmerer Niederhöfer ergänzt, die Verwaltungsschule biete für 2.000 Euro eine mehrmonatige Qualifikation zum kommunalen Energieberater an. GR Stierle möchte nicht die Arbeit der KliBA ersetzen und den Mitarbeiter Energiekoordinator oder Beauftragter der Kommune nennen. GR Bonifer glaubt, der Bedarf an Beratung werde in Zukunft steigen. Daher sei es wichtig eine kompetente Anlaufstelle im Rathaus zu haben. GR Matenaer sieht darin auch eine Mittlerfunktion zum Dossenheimer Gewerbe. Keine Ansatzänderung 8. Antrag B90/Die Grünen Erhöhung des Ansatzes für Fort- und Weiterbildung Bgm. Lorenz erläutert, die Summe im Haushalt sei wesentlich höher und die Verwaltung achte darauf, dass die Mitarbeiter auch ausreichend an Schulungen teilnehmen. Kämmerer Niederhöfer ergänzt, für die Mitarbeiter des Rathauses stehen insgesamt 28.400 Euro für Fortbildung zur Verfügung. Keine Ansatzerhöhung. 9. Antrag B90/Die Grünen Beleuchtung des Radweges an der Randstraße Für die Verwaltung sei nicht ganz klar, welcher Radweg gemeint sei, fragt Bgm. Lorenz. GR Dr. Katlun antwortet, der westlich von B1. Aufgrund der missverständlichen Bezeichnung müsse man nochmals Angebote einholen, erläutert Bauamtsleiter Ullrich. Er schlägt vor, die Beleuchtung im Zusammenhang mit dem Radwegekonzept anzugehen. Seite 5 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil So sei der Antrag auch gemeint, erklärt GR’in Dr. Frey. Wichtig sei es auch zu schauen, wo die meisten Radfahrer entlangfahren. Bgm. Lorenz zeigt sich etwas irritiert über die Höhe der Kosten. Die Mitarbeiterin des Bauamts, Frau Hildenbeutel erläutert die verschiedenen Möglichkeiten. Die Kosten seien auch davon abhängig, wie die Kabel verlegt werden können. GR’in Wesch bezweifelt, dass Solarleuchten geeignet sind. Weiter hält sie es für wichtig zuerst ein Konzept zu erstellen. Für 2015 werden keine weiteren Mittel eingestellt. Die Mittel werden in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. 10 Antrag B90/Die Grünen Ampelanlage B3 Bgm. Lorenz sagt zu, das mit der Verkehrsbehörde abzuklären. GR’in Dr. Frey begründet den Antrag damit, dass die Akzeptanz zu warten deutlich höher sei, wenn die Wartezeit angezeigt wird. Mittel sollen bei Bedarf eingestellt werden. 11 Antrag B90/Die Grünen Anschaffung ergonomischer Stühle für den Sitzungssaal. Bgm. Lorenz verweist darauf, dass sich der Gemeinderat vor ein paar Jahren gegen eine Neuanschaffung entschieden habe. Die Berechnung treffe so auch nicht zu, da die Stühle nur wenige Stunden im Monat von den Mitarbeitern genutzt werden. In den Büros seien geeignete Stühle vorhanden, was auch vom betriebsärztlichen Dienst überprüft werde. GR’in Dr. Frey hat kein Problem damit einen Austausch vorerst zurückzustellen. Bevor aber die Diskussion über eine Klimaanlage aufkomme, sollte man Stühle mit Netzrücken anschaffen. Es werden keine Mittel eingestellt. 12 Antrag B90/Die Grünen Darstellung der Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben. Bgm. Lorenz schlägt vor eine Zusammenstellung zu machen. Allerdings sei das bei einigen Themen schwierig, da manche Dinge übererfüllt werden und somit zum Teil Pflichtaufgabe, zum Teil aber auch freiwillig seien. GR Stierle möchte damit die Entwicklung der Ausgaben über die Jahre sehen. GR Bonifer schlägt vor in den Sitzungsvorlagen kurz zu vermerken, ob es sich bei den Ausgaben für Pflichtoder Freiwilligkeitsaufgaben handelt. Keine Auswirkung auf den Haushalt. 13 Antrag Freie Wähler Sanierungs- und Reinigungsarbeiten in der Tiefgarage Kronenburger Hof. Bauamtsleiter Ullrich erläutert, im Haushalt seien 45.000 Euro für Arbeiten an den Treppen, Putz- und Armierungsarbeiten, Reinigungsarbeiten, Malerarbeiten, Sanierung der Ablaufrohre usw. eingestellt. Keine Ansatzerhöhung. 14 Antrag Freie Wähler Energetische Sanierung des Rathauses Hier schlägt Bgm. Lorenz vor zu warten bis das Rathaus in ein Sanierungsgebiet fällt und die Gemeinde dann Zuschüsse erhält. GR Stöhr möchte von einer stufenweisen Sanierung weg und eine Komplettsanierung vornehmen, wenn nötig mit einer Kreditaufnahme, auch um Energiekosten zu sparen. GR’in Wesch erinnert sich daran, dass von so einer langen Aufschiebung bis 2017oder 2018 nie die Rede war. Bgm. Lorenz möchte ungern wegen einem oder zwei Jahren auf Zuschüsse von ca. 40% verzichten. GR Matenaer verweist auf den Prioritätenliste der KLiBA mit den notwendigen energetischen Sanierungen von gemeindeeigenen Gebäuden. Die Gemeinde habe da viel abzuarbeiten und sollte auf die Fördermittel nicht verzichten. Bgm. Lorenz sagt zu, den zeitlichen Ablauf mit der KE abzuklären. Keine weiteren Haushaltsmittel 15 Antrag Freie Wähler Bahnhofsplatz und Hochbauten werbefrei. Bgm. Lorenz teilt mit, durch den Beschluss in der letzten Sitzung habe sich der Antrag erledigt. Keine Ansatzerhöhung. 16 Antrag Freie Wähler Weihnachtsbeleuchtung Die Mitarbeiterin des Bauamts Frau Hildenbeutel weist auf die hohen Preisspannen der eingeholten Angebote hin. Geplant sei zusätzlich die Beleuchtung vom Kronenburger Hof bis zur Mühlbrücke zu erneuern und auch die Bäume zu beleuchten. Dafür würden ca. 17.000 Euro benötigt. Bgm. Lorenz ergänzt, der Grundgedanke war, das über mehrere Jahre zu verteilen. Die eingestellten 5.000 Euro seien nur für den Bahnhofsplatz vorgesehen. In der Bahnhofstraße habe man noch die alten Überspannleuchten, Seite 6 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil daher mache es keinen Sinn dafür eine neue Weihnachtsbeleuchtung zu kaufen, erklärt Frau Hildenbeutel. Im oberen Ortsteil könne die Beleuchtung an der bestehenden Straßenbeleuchtung angebracht werden. Für GR’in Wesch sei es wichtiger die Bäume zu beleuchten, da das sehr gut bei den Bürgern ankam. Bgm. Lorenz schlägt vor, die drei Bäume mitzumachen, dafür brauche man 3.000 Euro mehr. GR Matenaer stellt fest in West I und West II, sozusagen unterhalb der B3 finde Weihnachten überhaupt nicht statt. Dort habe es auch viele Bäume und man könnte partiell auch was machen. GR Bonifer schlägt vor die Einzelheiten im Technischen Ausschuss zu beschließen. Auf die Befürchtung von Kämmerer Niederhöfer, dass der Bauhof immer länger den Hubsteiger brauchen würde, meint Bauamtsleiter Ullrich, die Lichterketten würden in den Bäumen verbleiben, so dass der Aufwand eher weniger werde. Mittelerhöhung um 3.000 Euro. 17 Antrag Freie Wähler 3. Bauabschnitt der Erneuerung der Straße zum Weißen Stein. Bgm. Lorenz informiert, die Maßnahme sei in der mittelfristigen Finanzplanung für 2017 vorgesehen. Keine Mittel in 2015 18 Antrag Freie Wähler Weitere Straßensanierungen bei freien Haushaltsmitteln. Bgm. Lorenz sagt zu, evtl. freiwerdende Mittel für weitere Straßensanierungen zu verwenden. Keine Auswirkung auf den Haushaltsansatz. 19 Antrag CDU Installation von Leuchten im Steinbruch Leferenz. Bgm. Lorenz verweist auf die Diskussion zu Antrag 4. Bereitstellung von 5.000 Euro. 20 Antrag CDU Erhöhung des Zuschusses für die Jugendkunstschule und 20 Antrag CDU Auszahlung des Zuschusses an die Jugendkunstschule GR’in Philippi ist befangen und rückt vom Beratungstisch ab. Bgm. Lorenz bestätigt, dass die Jugendkunstschule durch das Land und die Stadt Heidelberg stärker gefördert werde als durch Dossenheim. Er tue sich aber schwer auf die Abrechnung zu verzichten. Sein Hauptanliegen sei, den Zuschuss ein wenig an Heidelberg anzugleichen, meint GR Stöhr. GR Bonifer bemerkt, Zuschüsse sollen erfolgen, wenn es um die Förderung des Gemeinwohls gehe. Bei den Leistungen, die die Jugendkunstschule erbringt, seien auch Kindergeburtstage dabei, eine Dienstleistung, die andere auch ehrenamtlich erbringen. Das Thema möchte er aber eher im Kinder- und Jugendausschuss diskutieren. Ihre Fraktion möchte den Punkt 20 erstmal zurückstellen, so GR’in Wesch. In der Vergangenheit habe die Leiterin die Situation dem Gemeinderat dargestellt und dann wurde beschlossen. Sie möchte diese Vorgehensweise beibehalten. Keine Ansatzerhöhung. Nachdem die Anträge besprochen sind, spricht Kämmerer Niederhöfer das Thema Unimog an. Er schlägt vor das gebrauchte Fahrzeug zu kaufen und die Haushaltsmittel in Höhe von 140.000 Euro so zu belassen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sind damit einverstanden. Kämmerer Niederhöfer fasst die geänderten Positionen zusammen. Dadurch komme es zu einer Rücklagenentnahme in Höhe von 704.570 Euro. Die Investitionsrate betrage 583.830 Euro. Bgm. Lorenz ergänzt, die Erlöse der geplanten Grundstücksverkäufe sollen erst in einen Nachtragshaushalt eingearbeitet werden. Das Geld soll dann der Rücklage zufließen. Beschlussfassung siehe TOP 10 TOP 10: Haushalt 2015 - Beschluss über die Rückverweisung an den Gemeinderat Vorlage: 2014/269 Beratung siehe TOP 9 Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss verweist den Haushalt 2015 mit allen in den öffentlichen Beratungssitzungen beschlossenen Veränderungen zurück an den Gemeinderat. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung zum Haushalt. Nach der Beschlussfassung bittet GR’in Wesch die Verwaltung, die Veränderungen nochmals zusammenzufassen und den Gemeinderäten per E-Mail zuzuschicken. Kämmerer Niederhöfer möchte wissen, ob er davon ausgehen könne, dass bei der Beschlussfassung im Gemeinderat keine weiteren Veränderungsanträge gestellt werden. Dann könne er mit Arbeiten zur Druckvorbereitung beginnen. Bgm. Lorenz ergänzt, rein formal seien weitere Anträge zulässig, bisher war das aber nie der Fall. Seite 7 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gehen davon aus, dass keine weiteren Veränderungen beantragt werden. Er werde den Vorbericht in den nächsten Tagen überarbeiten und den Gemeinderäten zukommen lassen, sagt Kämmerer Niederhöfer zu. TOP 11: Das öffentliche Protokoll der HuF-Sitzung vom 13.01.2015 liegt zur Einsichtnahme aus. Das Protokoll ist unterschrieben, Einwände werden keine vorgebracht. TOP 12: Bekanntgaben, Anfragen und Stellungnahmen der Gemeinderäte Bahnhofsplatz GR Harbarth findet im Gegensatz zu der Beleuchtung der Bahnsteige sei die Beleuchtung des Bahnhofsplatzes unbefriedigend. Der Platz sei auf dem Boden stockdunkel. Die Leuchten strahlen das Licht nicht nach unten ab. Bgm. Lorenz sagt eine Überprüfung zu. Hot Spots Kämmerer Niederhöfer antwortet auf die Nachfrage von GR Harbarth, dass das Thema in der Märzsitzung auf die Tagesordnung kommt. Bgm. Lorenz hält es für eine gute Sache und war überrascht, dass die Bürgermeisterkollegen an der Bergstraße davon nicht sehr überzeugt seien. Schautafeln zwischen Dossenheim und Schriesheim GR Konradi berichtet, zwischen Dossenheim und Schriesheim wurden Schautafeln aufgestellt, die auf das Natura 2000 Gebiet hinweisen. Im oberen Bereich sei das auch einigermaßen gelungen, im unteren Bereich der alten Bergstraße wurde aber eine große Grünfläche plattgemacht und mit Mineralbeton aufgefüllt, was ihm missfalle. Bgm. Lorenz sagt zu sich das vor Ort anzuschauen. Sanierung Hallenbad GR Matenaer spricht die Pressemitteilung über die Sanierung des Hallenbads an. Seither bekomme der Saunaverein Anfragen von beunruhigten Besuchern. Man müsse darüber reden, ob man unbedingt im Winter schließen müsse. Bgm. Lorenz antwortet, die Sanierung betreffe in erster Linie das Hallenbad und nicht die Sauna und es sei wichtig frühzeitig zu informieren. Er geht davon aus, dass die Sauna nur ein paar Tage betroffen sei. Die Verwaltung werde das mit den Planern nochmals besprechen. Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen In der öffentlichen Sitzung am 17.03.2015 hat der Gemeinderat eine Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen. Die Änderungssatzung ist nachstehend im Wortlaut abgedruckt. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 17.03.2015 Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.03.2015 die nachstehende Satzungsänderung beschlossen: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form steht. Die Friedhofssatzung vom 20.11.2012 wird wie folgt geändert: § 1 Änderungen Die Präambel, die §§ 9, 11, 16, 17, 19, 20, 25, 28 sowie § 1 des Gebührenverzeichnisses erhalten folgende Neufassungen: Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.11.2012, zuletzt geändert am 17.03.2015, die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen: § 9 Umbettungen (1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Seite 8 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 10 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte. (4) In den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 24 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Gemeinde vor. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. § 11 Reihengräber (1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine andere ausdrückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender Reihenfolge 1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz), 2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. (2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen: 1. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, 2. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 6. Lebensjahr ab, 3. Urnenreihengräber für alle Verstorbenen, 4. anonyme Urnenreihengräber für alle Verstorbenen, 5. Urnenreihengräber am Baum für alle Verstorbenen. (3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben. § 16 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. Es ist wünschenswert, dass Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen eingebracht werden, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfung ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sind. § 17 Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften (1) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen nach Ablauf der Frist in § 19 Abs. 1 Satz 2 Grabmale errichtet werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen. (2) Das Nähere ist in der Satzung über die Aufstellung eines Belegungs- und Grabmalplans in der jeweils gültigen Fassung geregelt. (3) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz 1 Ausnahmen zulassen. § 19 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale als Holztafeln bis zu Größe von 15 mal 30 cm und Holzkreuze zulässig. (2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. Seite 9 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil (3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können. (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofssatzung und der Satzung über die Aufstellung eines Belegungs- und Grabmalplanes erfüllt werden. § 20 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale sollen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: stehende Grabmale bis 1,00 m Höhe: 14 cm ab 1,00 bis 1,50 m Höhe: 16 cm ab 1,50 m Höhe: 18 cm. Bei der Fundamentierung ist darauf zu achten, dass diese nicht bündig mit den Friedhofswegen abschließt, sondern überdeckt werden kann. Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) errichtet werden. VII. Benutzung der Leichenhalle § 25 (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. (2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. IX. Bestattungsgebühren § 28 Erhebungsgrundsatz Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Friedhofs- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben. Gebührenverzeichnis §1 Verwaltungsgebühren (1) Die Gebühren betragen: 1. für die Zustimmung zur Aufstellung und Veränderung eines Grabmals 18,30 € 2. für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern 2.1 für den Einzelfall 3,40 € 2.2 für eine Dauerzulassung (1 Jahr) 27,60 € 3. allgemeine Verwaltungsgebühr je Zeiteinheit (1 ZE = 15 Min.) (soweit in den Benutzungsgebühren nicht bereits eingeschlossen) 9,10 € (2) Mit der Gebühr nach Abs. 1 Ziff. 3 ist die Gebühr für etwa erforderliche Genehmigungen der Gemeinde nach dem Bestattungsgesetz abgegolten. § 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen. Dossenheim, den 18.03.2015 Hans Lorenz Bürgermeister Notar-Termine im Grundbuchamt Dossenheim Justizrat Jörg-Peter Menk ist u.a. für Dossenheim als Nachlass- und Grundbuchrichter zuständig. Daneben hält er regelmäßig donnerstags notarielle Beratungs- und Beurkundungstermine im Grundbuchamt ab, bei denen neben dem Abschluss von Kauf- und Übergabe-(Schenkungs-)Verträgen auch Testamente und Eheverträge beurkundet werden. Weiter finden auch gesellschaftsrechtliche und handelsregisterliche Beurkundungen statt. Seite 10 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil Termine für einen der nächsten Notarsprechtage in Dossenheim können bei den Mitarbeiterinnen des Grundbuchamts der Gemeinde vereinbart werden (Tel. 86 51 52). Weiter steht Notar Menk für notarielle Angelegenheiten an den anderen Tagen auch in den Räumen des Notariats 2, Heidelberg (Vangerowstr. 20, am Neckar, neben dem Marriott-Hotel) zur Verfügung. Termine dort können mit den Mitarbeiterinnen unter Tel. 06221- 59 17 76 vereinbart werden. Mitteilungen anderer öffentlicher Stellen Rhein-Neckar-Kreis Reinigungs- und Wartungsarbeiten Saukopftunnel an der B 38 vom 23. bis 28. März nachts gesperrt Der Saukopftunnel an der Bundesstraße (B) 38 Weinheim - Birkenau muss aufgrund von Reinigungs- und Wartungsarbeiten von Montag, 23. März 2015 bis Samstag, 28. März 2015 jeweils nachts von 20 Uhr bis 5 Uhr voll für den Verkehr gesperrt werden. Ab Samstag, 28. März 2015, 5 Uhr morgens ist der Tunnel wieder für den Verkehr freigegeben. Wie das Straßenbauamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilt, wird die Umleitungsstrecke über die Landesstraße (L) 3408 (alte B 38) ausgeschildert. Am 24. März ist Welt-Tuberkulose-Tag „Reach the 3 Million: Reach, treat, cure everyone“ Der Welt-Tuberkulose-Tag 2015 am 24. März steht unter dem Motto „Reach the 3 Million: Reach, treat, cure everyone“ und widmet sich den immer noch geschätzten drei Millionen Tuberkulosepatienten weltweit, die keine adäquate medizinische Versorgung erhalten. Der 24. März war der Tag, an dem Robert Koch im Jahre 1882 in seinem Vortrag „Die Ätiologie der Tuberkulose“ vor der physiologischen Gesellschaft in Berlin belegte, dass das von ihm entdeckte Mycobacterium tuberculosis der Erreger der menschlichen Tuberkulose ist. Mit dem Welttuberkulosetag wollen immer wieder darauf aufmerksam machen, dass die Tuberkulose, an der in den vergangenen Jahrhunderten sehr viele Menschen gestorben sind, noch immer nicht ausgerottet ist. Chirurgische Maßnahmen oder Heilstätten waren damals unter anderem Versuche, die Krankheit zu heilen. In der Kunst der damaligen Zeit wird auf das lange Leiden und die Hoffnungslosigkeit hingewiesen unter anderem Thomas Mann in seinem Werk Zauberberg oder Verdi in seiner Oper La Traviata. Heute hat die Tuberkulose, die auch die weiße Pest genannt wird, in Deutschland ihren Schrecken verloren. 2013 erkrankten nur noch wenige Menschen – rund 4.318 – in Deutschland – rund 80 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner – an Tuberkulose. Allen Erkrankten steht eine hochwirksame Therapie zur Verfügung. Die Prognose ist sehr gut. Eine vergleichbare Situation finden wir im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg. Die beiden Kreise haben zusammen rund 650.000 Einwohnerinnen und Einwohner; 2013 erkrankten davon 31, 2014 waren es 32 und 2015 wurde bis jetzt bei sechs Menschen Tuberkulose diagnostiziert. In der Dritten Welt, besonders in Afrika, Asien und Indien sterben jedes Jahr nach wie vor mehr als eine Million Menschen an der Tuberkulose, da nicht genügend Geld für eine adäquate Therapie zur Verfügung steht. Tragisch ist, dass im Gegensatz zu vielen anderen Erkrankungen eine effektive Therapie vorhanden ist. Tuberkulose ist immer noch eine Erkrankung der Armut. Die Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe sicherzustellen, dass ein Patient adäquat behandelt wird, dass er –solange er eine offene Tuberkulose hat – in Quarantäne ist und nicht mehr andere Menschen anstecken kann. Wichtig ist, dass alle Menschen, die engen Kontakt zu einem Patienten mit einer offenen Tuberkulose hatten, untersucht werden. Dies geschieht für die Kontaktpersonen kostenlos beim zuständigen Gesundheitsamt. Ergänzende Fragen beantwortet Dr. Oswinde Bock-Hensley, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Gesundheitsamt, unter 06221 522-1824. Weitere Informationen: www.rki.de<InfektionserkrankungenvonA-Z<Tuberkulose Hinweis: Das einzige Tuberkulose-Museum in Deutschland befindet sich im Schlösschen in der Thoraxklinik in Heidelberg-Rohrbach. Dort gibt es Zeugnisse der Geschichte in sehr eindrucksvoller Weise zu sehen. Ein „Blauer Heinrich“ (Spuckfläschchen), eine „stumme Schwester“ (Fieberthermometer), Röntgenbilder, Präparaten, Moulagen, chirurgische Instrumente, Bilder zum Heilstätten Wesen, epidemiologische Daten und anderes sind Bestandteile einer Zeit, als es noch keine effektive Therapie und Heilung gab. Das Museum ist für alle, die an den historischen Geschehnissen interessiert sind, geöffnet. Das Museum kann nur in Rahmen einer Führung besichtigt werden. Interessierte können sich anmelden unter 06221/3962101 oder [email protected]<mailto:[email protected]>. Weitere Informationen zum Tuberkulose-Museum unter www.tbarchiv.de<http://www.tb-archiv.de>. Seite 11 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil - Ausbildung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Bewerbungen sind noch bis zum 29. März 2015 möglich Das Schuljahr 2014/2015 ist in wenigen Monaten zu Ende und viele junge Menschen sind auf der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz. Als einer der größten kommunalen Arbeitgeber der Region bietet der RheinNeckar-Kreis auch für das Ausbildungsjahr 2015 interessante Berufe und sucht dafür noch qualifizierte und zuverlässige Bewerberinnen und Bewerber. Noch bis zum 29. März 2015 können sich Interessierte beispielsweise für die Ausbildung zum Bachelor of Engineering im Studiengang Bauwesen - Projektmanagement (Vertiefung: Öffentliches Bauen) oder für eine Ausbildung als Veterinärhygienekontrolleur/in bewerben. Weitere Informationen zur Ausbildung beim Rhein-Neckar-Kreis bietet die Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de/ausbildung<http://www.rhein-neckar-kreis.de/ausbildung>. Über das Bewerberportal sind dort Bewerbungen für die Ausbildung als Veterinärhygienekontrolleur/in direkt online möglich. Bewerbungen für die Ausbildung zum Bachelor of Engineering sind schriftlich an das Landratsamt RheinNeckar-Kreis, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 46 80 in 69036 Heidelberg zu richten. Für Fragen rund um die einzelnen Berufe und die Bewerbungsverfahren steht Sonja Hillenbrand vom Haupt- und Personalamt unter der Telefonnummer 06221 522-1467 gerne zur Verfügung. Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz informiert: Goldene Meisterbriefe - Landwirtschaft und ländliche Hauswirtschaft Landwirtschaftsmeister und Meisterinnen der ländlichen Hauswirtschaft, die ihre Meisterprüfung 1965 oder früher erfolgreich absolviert haben, können einen vom Minister für Ländlichen Raum unterzeichneten Goldenen Meisterbrief erhalten. Darauf macht das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-NeckarKreis aufmerksam. Die Goldenen Meisterbriefe für den Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim und Heidelberg sollen in diesem Jahr beim Kreiserntedankfest am 4. Oktober 2015 in Sinsheim-Rohrbach überreicht werden. Interessierte können den Goldenen Meisterbrief unter Vorlage einer Kopie ihres Meisterbriefs beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 3, 76247 Karlsruhe beantragen. Weitere Informationen gibt es beim Amt für Landwirtschaft und Naturschutz unter der Telefonnummer 07261 9466-5300. AVR Elektrogeräte mit Lithiumbatterien Lithium-Batterien in Elektroaltgeräten haben ein hohes Brandrisiko, vor allem dann, wenn sie beschädigt sind. Wer Elektrogeräte, wie Notebooks, MP3-Spieler, Mobiltelefone, Akku-Schrauber und Akku-Gartengeräte bei der AVR Anlage Wiesloch selbst anliefern will, sollte deshalb einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um beim Transport zur AVR Anlage keine bösen Überraschungen zu erleben. Für die Elektrogeräte, die diese Hochleistungsbatterien enthalten, gelten spezielle Vorsichtsmaßnahmen. Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest in das Gerät eingebaut sind, sind aus dem Gerät zu entfernen und getrennt vom Gerät abzugeben. Die AVR Kommunal GmbH weist darauf hin, dass die Pole dieser Batterien vor dem Transport unbedingt abgeklebt werden müssen, um sie vor Kurzschluss zu schützen. Beschädigte Batterien sollten in Kunststofftüten verpackt transportiert werden. Auch Hochenergiebatterien über 500g Gewicht und größere Mengen Lithiumbatterien werden bei der AVR Anlage Wiesloch kostenlos angenommen. Die Anlage Wiesloch der AVR Kommunal GmbH ist qualifizierte Annahmestelle für Hochenergiebatterien. Die Mitarbeiter wurden speziell geschult und wissen, wie die Batterien auf den Abfallanlagen in speziellen Transportbehältern separat zu erfassen und zu verpacken sind. Agentur für Arbeit Geänderte Öffnungszeiten am Gründonnerstag Hinweis von Agentur für Arbeit Heidelberg, Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis und Familienkasse Am Gründonnerstag, dem 2. April 2015, sind die Agentur für Arbeit Heidelberg und das Jobcenter RheinNeckar-Kreis mit allen Standorten (in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch), sowie das Seite 12 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil Berufsinformationszentrum und die Familienkasse Baden-Württemberg West – Standort Heidelberg nachmittags bis 16 Uhr geöffnet. KliBA Energieberatung - ein Service Ihrer Gemeinde Dossenheim Was Sie als Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung oder als Mieter beim Energiesparen tun können, erfahren Sie bei einer kompetenten und kostenfreien Beratung von der KliBA. Sie hilft Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Energiesparziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten zu folgenden Themen: • Zeitgemäße Wärmedämmung • Heizung und Warmwasser • Lüftung • Altbausanierung • Förderprogramme • Wärmepass • Stromsparmaßnahmen • Erneuerbare Energien • Passivhausbauweise Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBAEnergieberatern: Romuald Ruf ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und unverbindlich. Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! Bei der KliBA können Sie kostenlos Strommessgeräte ausleihen. Das Messgerät kann die heimlichen „Stromfresser“ entlarven. Es zeigt – zwischen Steckdose und dem zu untersuchenden Gerät gesteckt – den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. Damit lässt sich auch der Stromverbrauch durch Leerläufe beziehungsweise den Stand-by-Modus erkennen und verringern. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Dossenheim, am Dienstag, den 31. März 2015, zwischen 16:30 und 18:30 Uhr. Telefon 06221/ 99875-0.. E-Mail: [email protected] Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune! Andere Polizeipräsidium Mannheim Dossenheim/Rhein-Neckar-Kreis: Versuchter Wohnungseinbruch; Zeugen dringend gesucht Bislang unbekannte Täter versuchten zwischen Freitagabend und Montagvormittag (13.-16. März 2015) in ein Wohnhaus in der Bergstraße einzubrechen. Dabei kletterten sie auf die Terrasse des Hauses, die an den Verkaufsraum eines Grabmalgeschäfts grenzt. Warum die Täter beim Aufhebeln eines Fensters von der weiteren Tatausführung abließen, ist derzeit Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Möglicherweise wurden sie beim Einbruchsversuch gestört. Die Täter flüchteten in bislang unbekannte Richtung und hinterließen einen Sachschaden von rund 500.- Euro. Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen rund um ein Grabmalgeschäft in der Bergstraße oder in der nahe gelegenen Beethovenstraße, auch schon vor dem vergangenen Wochenende gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, Tel.: 0621/174-5555 in Verbindung zu setzen. Seite 13 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil - Gemeindliche Einrichtungen Begegnungsstätte Begegnungsstätte Dossenheim DRK und Gemeinde Dossenheim Pfarrgasse 5a; Tel. 86 17 30 / FAX 7 27 08 86 / e-Mail: [email protected] Veranstaltungen in der 13. Kalenderwoche MITTAGSTISCH: Montag bis Freitag (an Werktagen) von 12.30 bis 13.30 Uhr; Anmeldung bis 10.00 Uhr am gleichen Tag; Preis: 6,- €. Bilderausstellung mit dem Titel: „Farbe und Struktur im Dialog“ mit Arbeiten von Christine Dellbrügge. Öffnungszeiten: Montags: 10:00-12:00 Uhr; 14:00-18:00 Uhr; dienstags: 10:00-12:00 Uhr; freitags: 10:00 -12:00 Uhr oder nach Vereinbarung! Montag, 23. März 14:30 -17:00 Uhr: Das „Dossenheimer Kreativ- und Strick-Café“ mit Lilli Schubert ist geöffnet. Dienstag, 24. März 11:00-12:00 Uhr: Qigong für Fortgeschrittene mit Hildegard Gursch im Haus „Osmia“ im UG; 15:00 -17:00 Uhr: Gedächtnistraining mit Tabea Dürr 16:30-17:30 Uhr: Qigong für Anfänger mit Hildegard Gursch; Ort: Martin-Luther-Haus „Am Kronenburger Hof“, Calvinzimmer/1. OG; Seite 14 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil Mittwoch, 25. März 09:30 Uhr: „Unterwegs auf dem Dossenheimer Bewegungsparcours“, dem kostenlosen Bewegungstreff Treffpunkt: Platanenweg 4, (Haltestelle Gemeinde-Taxi). 14:00 Uhr: Gedächtnistraining mit Marie, Luise Eichler (nach vorheriger Absprache!) 17:30-19:00 Uhr: Tanzkurs „Tango Argentino“ mit Reinhold Sommer. Weitere Termine: 15. /29. April 2015. (Informationen unter: [email protected]) Donnerstag, 26. März 15:00 Uhr: Führung durch das Dossenheimer Heimatmuseum in der Rathausstraße 47 mit Hermann Fischer! (Eintritt frei!) Herzliche Einladung vor allem an alle neuzugezogenen Bürgerinnen und Bürger Ü65, sowie alle Interessierten. Bitte um vorherige Anmeldung in der Begegnungsstätte (Tel 861730) 17:00 Uhr: Theaterkurs mit Anca Krause im Haus „Osmia“ im UG. Freitag, 27. März 10:00-11:00 Uhr: Grundkurs „Autogenes Training“ mit Ulrike Rau-Stössner; Ort: „Kleines Haus“ in der Pfarrgasse. TERMINE ZUM VORMERKEN! Donnerstag, 2. April 10:00 Uhr: Lesefrühstück mit Annerose Apfel in der Gemeindebücherei. Unkostenbeitrag: 3,- €. Freitag, 9. April 10:00 Uhr: SENIORENFORUM Montag, 13. April 14:30 -17:00 Uhr: Das „Dossenheimer Kreativ- und Strick-Café“ mit Lilli Schubert ist geöffnet. 15:00 Uhr: „Die Bedeutung von Bewegung für Gesundheit und Autonomie im Alter“ Vortrag von Dr. phil. Christoph Rott, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg im Ratssaal. Eintritt frei! (Spenden zur Unterstützung der „fsb“-Veranstaltungen werden dankend entgegen genommen). Mittwoch, 15. April 09:15 Uhr: Englisch mit Maryka Kimmins-Wahl. Samstag, 18. April Herzliche Einladung zum Aktionstag Sport und Bewegung“ von 14:30-17:30 Uhr in der Mühlbachhalle! Motto: „Es bewegt sich was!“ Im Angebot sind viele sportliche Mitmach- und Schnupperangebote drinnen und draußen für Jung & Alt. Außerdem werden Fitnesstests, Gesundheits- und Ernährungsberatung, Bewirtung, Musik und Fahrdienste angeboten. Eintritt frei! (In Kooperation mit den hiesigen Sportvereinen, Mohrenapotheke, AOK, Netzwerk für Altersforschung u. v. m.) Montag, 20. April 15:00 Uhr: „Spiel mal wieder Rommè!“ Das Wochenprogramm und den aktuellen Speiseplan der Begegnungsstätte finden Sie auch im Internet unter: www. dossenheim.deRubrik Leben in Dossenheim/Senioren. Feuerwehr aktuell Feuerwehr Dossenheim aktuell Alles Gute Hans-Peter Stöhr! Am 10.03.2015 war es soweit. Unser Ehrenkommandant Hans-Peter Stöhr feierte im Kreise seiner Familie und Freunde seinen 65. Geburtstag. Auch seine Feuerwehrkameraden aus Dossenheim ließen es sich nicht nehmen und waren in großer Zahl, zur Überraschung des Ehrenkommandanten, vor seinem Haus zum Gratulieren angetreten. Der 65. Geburtstag ist für Feuerwehrangehörige ein besonderer Tag, denn letztlich markiert das Erreichen des 65. Lebensjahres das Ende des Einsatzdienstes und den Übergang in die Ehrenabteilung der Feuerwehr. Hans-Peter Stöhr kann hierbei auf eine lange, bewegte und äußerst erfolgreiche Feuerwehrlaufbahn zurückblicken. Im Dezember 1969 war Hans-Peter Stöhr im Alter von 19 Jahren in die Einsatzabteilung der Feuerwehr Dossenheim eingetreten. Bereits nach 9 Jahren wurde er zum Löschmeister befördert. 6 Jahre später wurde er im Alter von nur 32 Jahren zum Feuerwehrkommandant ernannt. Dieses anspruchsvolle und verantwortungsvolle Ehrenamt begleitete Hans-Peter Stöhr 21 Jahre lang! 21 Jahre war er maßgeblich für den Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung in Dossenheim verantwortlich. Er entwickelte die Feuerwehr Dossenheim in diesem Zeitraum zu einer modernen und schlagkräftigen Truppe. Als Einsatzleiter musste HansPeter Stöhr eine Vielzahl von unterschiedlichsten Einsätzen verantworten. Hierbei konnte er seine große Seite 15 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil Erfahrung, sein Einfühlungsvermögen, seine Menschenkenntnis sowie sein Durchsetzungsvermögen in die Waagschale werfen. In Erinnerung sind hierbei u.a. folgende Einsätze: - 26.11.1991 – Brand im Seniorenheim in der Pfarrgasse - 28.01.1993 – Verschüttete Person in Schottersilo - 05.03.1993 – Brand in der ehemaligen Disco „Out“ - 29.11.1996 – Flugzeugabsturz „ Am Ölberg“ - 02.12.1998 – Gebäudebrand in der Friedrichstrasse - 16.10.1999 – Brand in der „Anglerhalle“ - 31.08.2003 – Schiffshavarie unterhalb Schleuse Schwabenheim Hans-Peter Stöhr hat es dabei immer verstanden, seine Mannschaft trotz aller Gefahren und Risiken im Einsatz heil und ohne größere Verletzungen wieder zurück in die Feuerwache zu bringen. Dies und die Tatsache, dass Hans-Peter Stöhr immer ein offenes und verständnisvolles Ohr für seine Mannschaft hatte und immer noch hat, hat ihm größten Respekt und Anerkennung bei allen Feuerwehrleuten in Dossenheim und der Region eingebracht. Folgerichtig wurde Hans-Peter Stöhr aus Anerkennung von seinen Kameraden im Jahre 2009 zum Ehrenkommandant der Feuerwehr Dossenheim ernannt. Im selben Jahr wurde er darüber hinaus vom Landesfeuerwehrverband mit dem Ehrenzeichen in Gold ausgezeichnet. Wir möchten unserem Ehrenkommandant Hans-Peter Stöhr zu seinem 65. Geburtstag recht herzlich gratulieren. Wir wünschen Ihm und seiner Familie viel Glück und sagen aufrichtig Danke für Jahrzehnte vertrauensvoller und respektvoller Arbeit. Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr – einer für alle – alle für einen! Sonntag, 15.03.2015 – Einsatznummer 9 – Alarmzeit: 11:02 Uhr – Einsatzdauer: 0:45 Stunde Einsatzstichwort: THL-Ölspur Ortsstraße Ein unbekanntes Fahrzeug hatte Öl verloren. Die Einsatzstelle wurde abgesichert und das Öl aufgenommen. Fahrzeugaufstellung: RW1 (2) Sonntag, 15.03.2015 – Einsatznummer 10 – Alarmzeit: 11:54 Uhr – Einsatzdauer: 1:15 Stunde Einsatzstichwort: THL-abgestürzte Person Steinbruch Schriesheim Ebene 3 Die Absturzsicherungsgruppe Schriesheim/Dossenheim wurde zu einer abgestürzten Person in den Schriesheimer Steinbruch alarmiert. Nach notärztlicher Versorgung wurde der Patient mittels Schleifkorbtrage über ein abfallendes Geröllfeld zum Rettungshubschrauber getragen. Fahrzeugaufstellung: MTW(5) KdoW, ELW, MIW1, MTW2, GW-L2 – Feuerwehr Schriesheim Polizei Notarzt, Rettungsdienst, Rettungshubschrauber Termine: Übung Jugendfeuerwehr: Montag, 23.03.2015 – Übung – Beginn: 18:30 Uhr Übung Einsatzabteilung: Dienstag, 24.03.2015 – Übung – Beginn: 19:00 Uhr Ihre Feuerwehr Dossenheim (www.feuerwehr-dossenheim.de) Gemeindebücherei Großer Bücherflohmarkt Hier finden Sie gespendete und ausgesonderte Bücher – sortiert nach Sparten - zu Schnäppchenpreisen. Aber auch CDs, DVDs und Spiele sind im Angebot. Kommen Sie und stöbern in dem rieseigen Angebot! veranstaltet vom Freundeskreis der Gemeindebücherei e.V. zugunsten der Gemeindebücherei Sa., 21.03.15, 09:00 – 13:00 Uhr, Ratssaal Dossenheim Literaturkreis am Dienstag Bücher wählen, lesen, lachen und mit anderen Buchmenschen diskutieren. Veranstaltungsort: Gemeindebücherei, Eintritt frei! Moderation: Unsere Lesepatin Ulla Kammerer Das „Buch im Gespräch“ am 24.03.15, 19.30 Uhr ist „Wo Spinnen ihre Nester bauen“ von Italo Calvino Weiterer Termin: 21.04.15 Siegfried Lenz: Schweigeminute Seite 16 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil „Literarische Stunde“ - Klaus Barber liest aus seinem Buch: „007 ist auf 17“ – Berühmte Zahlen und ihre Geschichten Wieso kaufen wir Mehl 405 und Filtertüten 102? Warum überführt die Zahl 9 Steuersünder? Und warum ist die 73 genauso einmalig wie Chuck Norris? Unendlich viele Gegenstände, Ereignisse und sogar Menschen tragen Zahlen im Namen, von denen kaum jemand weiß, was dahinter steckt. Damit ist jetzt Schluss, denn Klaus Barber begibt sich auf irrwitzige Zahlen-Spurensuche. Er nimmt Sie mit auf der Jagd nach berühmten Zahlen und bekommt schräge und überraschende Antworten. Und ganz am Schluss wissen sie sogar, warum 007 auf der 17 die Hose runterlässt. Ein Buch, das nicht 08/15 ist! Klaus Barber hat als Journalist für verschiedene Zeitungen und TV-Sender gearbeitet. Als Redakteur beim SWR-Fernsehen in Stuttgart verantwortet er Informationssendungen, aber auch unterhaltende Formate. Viele Jahre hat er Kabarettprogramme geschrieben und gespielt. Do., 26.03.15, 20.00 Uhr, Bücherei Eintritt: € 4,-, Kartenvorverkauf ab sofort in der Bücherei Spieletreff Alle, die gerne spielen, sind beim Spieletreff willkommen. Wir spielen spontan ausgewählte Spiele aus dem Büchereibestand, es dürfen aber auch gerne eigene Spiele mitgebracht werden! Mi., 01.04.15 ab 19 Uhr, Bücherei BücherFrühstück – LeseFreude! Unsere Lesepatin Annerose Apfel erzählt und liest für Sie bei einem kleinen Frühstück. Im März geht es um den deutschen Dichter und Journalisten Eugen Roth Do., 09.04.2014, 10.00 – 11.30 Uhr, Bücherei Unkostenbeitrag: 3 Euro, Anmeldung nicht erforderlich Regelmäßig stattfindende Angebote (keine Anmeldung erforderlich!) ONLEIHE- Sprechstunde : jeden Mittwoch, 10.00 Uhr Wer das Lesen eines E-Books erst einmal ausprobieren möchte, kann sich einen Reader in der Gemeindebücherei ausleihen. Nutzen Sie unsere ONLEIHE-Sprechstunde, um die ersten Schritte in der digitalen Medienwelt zu erlernen. Buch auf! Immer donnerstags ab 16.30 Uhr und samstags ab 10.30 Uhr können sich Kinder ab 3 Jahren von Lesepatinnen und Lesepaten in der Kinderbücherei vorlesen lassen. Einfach vorbeikommen und mit Emil und den Lesepaten in die Welt der Bücher eintauchen! Öffnungszeiten: Dienstag 09.00 – 13.00 und 14.00 – 19.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 13.00 und 14.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 14.00 – 19.00 Uhr Freitag 14.00 – 18.00 Uhr Samstag 09.00 – 13.00 Uhr Tel. 06221/ 86 51 60 www.buecherei-dossenheim.de Am Ostersamstag, 4. April 2015 bleibt die Bücherei geschlossen! Seite 17 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil - Schulen Volkshochschule Dossenheim Volkshochschule Dossenheim Gerhart-Hauptmann-Str. 7 Tel.:. 06221 – 864555 [email protected] www.vhs-dossenheim.de Kursbeginn in Kürze Sie haben Post! E-Mail perfekt im Griff Sie möchten Textnachrichten versenden, mit einem Klick Ihre Urlaubsbilder, Office-Dokumente oder andere Daten an eine oder mehrere Personen verschicken und das jederzeit, schnell und kostengünstig? Kein Problem: Mit der elektronischen Post, kurz E-Mail, können Sie diese Vorhaben in komfortabler Weise umsetzen. Mittwoch, 25.03.18.00 - 21.00 Uhr, 1 Abend Outlook E-Mails rein und raus geht auch online auf der Homepage Ihres E-Mail-Anbieters. Wenn Sie aber einmal entdeckt haben, was mit Outlook noch alles möglich ist, werden Sie Ihre Mails nur noch hiermit verwalten. Komfortable Regelassistenten, die Sie bei der Bewältigung Ihrer täglichen Mailflut unterstützen und Werbemüll gleich automatisch aussortieren. Sie können sich aber auch an unerledigte Aufgaben oder Geburtstage erinnern lassen, Adressen notieren und verwalten oder Einladungen zu Besprechungen und privaten Terminen organisieren. Sie werden von den vielfältigen Möglichkeiten begeistert sein und sich damit schnell Ihren (Arbeits-)Alltag organisieren. Donnerstag, 26.03.,18.00 - 21.00 Uhr, 1 Abend Datensicherheit Tatwaffen Viren, Würmer, Cybermobbing.......Sie denken, ein Tatort sei spannend? Dann ahnen Sie nicht, was Ihnen zu Hause, im Büro und unterwegs so alles passieren kann! Die Nepper, Schlepper und Bauernfänger der Neuzeit lauern beim Abrufen einer harmlosen Mail, beim Surfen im Internet oder auch beim ganz normalen Gang zum Geldautomaten um die Ecke. Viren, Trojaner, Würmer, Keylogger, Phishingmails, Cybermobbing, Skimming sind die modernen Waffen gegen Ihre Sicherheit. Hier bekommen Sie die aktuellen "Vorsicht Falle"Tipps für den digitalen Tatort. Mittwoch, 15.04., 18.00 - 21.00 Uhr, 1 Abend Excel Einführung Tabellen werden mit Excel erstellt. Doch für Viele ist das Programm ein Buch mit sieben Siegeln. Muss nicht sein. Einfach nachvollziehbare Schritte bieten Anleitungen auch für Einsteiger ohne Vorkenntnisse. Excel Tabellen und Diagramme für das private Haushaltsbuch, die Vereinsverwaltung oder geschäftliche Bilanzen sind einfacher zu erstellen als Sie glauben. Donnerstag, 16.04. und 23.04.,18.00 - 21.00 Uhr Trommeln für Anfänger Durch einfache Übungen erlernen Sie Taktgefühl und die verschiedenen Schlagtechniken. Fühlen Sie den Puls von Rhythmen aus Südamerika, Afrika und Arabien. Entdecken Sie ihre Fähigkeit den Kopf loszulassen, um sich vom Rhythmus treiben zu lassen. Trommelsessions mit ruhiger bis wilder Stimmung runden diesen Workshop ab. Samstag, 18.04.,10.00 - 17.00 Uhr,1 Tag Weinseminar: Rotweine aus Österreich Der Weinbau in Österreich umfasst ca. 46.000 ha Weinberge, davon sind 35% mit roten Rebsorten bestockt. Die wichtigsten roten Sorten sind Zweigelt und Blaufränkisch, daneben werden noch Portugieser und St. Laurent in nennenswertem Umfang erzeugt. Junge Winzer, mit fundierter Ausbildung und Auslandserfahrung, erzeugen Weine von beachtlicher Qualität. Typischerweise sind sie trocken und im Holzfass ausgebaut, sie besitzen vielschichtige Aromen und eine dichte Tanninstruktur. Kosten Sie im Weinseminar verschiedene Qualitäten vom Alltagswein bis zum Spitzengewächs und hören Sie wissenswertes über Winzer und Anbaumethoden. Donnerstag, 26.03.,19.30 - 22.30 Uhr Neubergschule Dossenheim Neubergschüler auf dem Eis Am Donnerstag, den 26.02. fuhr die Klasse 4c mit ihrer Klassenlehrerin Frau Zelinka und von einigen Eltern begleitet zur Eisbahn nach Heddesheim. Dort verbrachten sie einen sportlichen Vormittag auf dem Eis. Nach anfänglichem leichten Regen spielte das Wetter dann doch noch mit und so konnten alle mit viel Freude ihre Fahrkünste verbessern und trainieren. Wettrennen fahren und Kunststücke zeigen bereitete den Kindern besonders großen Spaß. Seite 18 Gemeindenachrichten Nr. 12 vom 20. März 2015 - Amtlicher Teil - Heinrich-Sigmund-Gymnasium Schriesheim Schulstaffelmeisterschaften - HSG belegt Platz 1 und 2 in der Gesamtwertung (Teil 1) Von insgesamt 51 angetretenen Staffeln zur Austragung der Schriesheimer Schulstaffelmeister gelang es den Sigmundianern aus der 10b die absolut schnellste Staffelzeit über die 4 x 400m zurückzulegen. Die schwer zu laufende Strecke durch die Schriesheimer Altstadt wurde in hervorragenden 4:02,7 min. bewältigt, was knapp zum Sieg vor den Sigmundianern aus der Kursstufe I reichte, die mit 4:03,9 min. sich denkbar knapp geschlagen geben mussten. Auf Platz 3 kamen die Sportler des KGS. Bild: Startschuss- Adrian Braune, Hendrik Wendefeuer, Jean-Luc Batt, Martin Long, Johannes Scheid, Sebastian Scharf und Daniel Rohr vom HSG machten den Gesamtsieg über 4x400 m unter sich aus. Fortsetzung folgt.... HEINRICH SIGMUND GYMNASIUM SCHRIESHEIM -Sportprofilgymnasiumwww.hsg-schriesheim.de Kurpfalz-Gymnasium Schriesheim Anmeldung für die 5. Klasse Am 25. und 26. März 2015, von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr Am Mittwoch, 25. März 2015 und Donnerstag, 26. März 2015 können Schülerinnen und Schüler jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr am Kurpfalz-Gymnasium Schriesheim (Sekretariat) für die fünfte Klasse angemeldet werden. Das Gymnasium bietet ein sprachliches Profil mit Englisch/Latein/Französisch und ein naturwissenschaftliches Profil mit Englisch/Französisch bzw. Englisch/Latein. Die zweite Fremdsprache beginnt in der sechsten Klasse. Um Ihnen Zeit zu ersparen, besteht die Möglichkeit, Daten vorab über ein Formular zu erfassen und per Mail an uns zu schicken. Sie finden das Formular auf unserer Homepage: www.kurpfalz-gymnasium-schriesheim.de unter dem Tab Online-Anmeldung. Bitte bringen Sie zu der Anmeldung das Blatt 4, das Sie von der Grundschule für die weiterführende Schule erhalten haben, die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Stammbuch der Familie und ggf. sorgerechtsrelevante Dokumente mit. Wir freuen uns, Sie an einem der beiden Tage begrüßen zu können. Kurpfalz-Realschule Schriesheim Anmeldetermine für die Klassenstufe 5, Schuljahr 2015/2016, an der Kurpfalz-Realschule Schriesheim Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 die Klasse 5 der Realschule besuchen werden, können am Mittwoch, 25.03.2015 von 8.00-13.00 Uhr und 15.00-17.00 Uhr Donnerstag, 26.03.2015 von 8.00-13.00 Uhr und 15.00-17.00 Uhr angemeldet werden. Die Geburtsurkunde bitten wir mitzubringen, die persönliche Vorstellung des Kindes ist nicht erforderlich. Anmeldung im Sekretariat der Realschule. Für ein Gespräch oder eine Beratung steht die Schulleitung nach Terminierung gerne zur Verfügung. Seite 19
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