Ausgabe 12 vom 20.03.2015

Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil -
Seite 1
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil -
Amtliche Mitteilungen
1250 Jahre Dossenheim – Wir feiern im Jahr 2016
Einladung an Dossenheimer Vereine und sonstige Dossenheimer Organisationen
Im kommenden Jahr können wir 1250 Jahre Dossenheim feiern. Wir möchten dieses Jubiläum
gebührend feiern, brauchen hierzu aber die Unterstützung der Vereine, Schulen, Kindergärten
und sonstigen Dossenheimer Organisationen. Seit einigen Wochen beschäftigt sich ein
Arbeitskreis, bestehend aus Vertretern des Heimatvereines, des Gemeinderates und der
Verwaltung, mit der Vorbereitung des Festjahres. Bürgermeister Lorenz möchte nun die
ersten Ergebnisse des Arbeitskreises und einen groben Zeitplan vorstellen und gleichzeitig
dazu aufrufen, dass sich recht viele Vereine und Organisationen an dem Festjahr mit eigenen
Aktivitäten beteiligen.
Diese erste Information soll am Dienstag, 24. März 2015, 19 Uhr, im Sitzungssaal des
Rathauses stattfinden. Wir laden hierzu recht herzlich ein und hoffen auf rege und
konstruktive Teilnahme.
Bürgermeisteramt Dossenheim
Arbeitskreis 1250-Jahrfeier
Mobilitätskonzept Radverkehr des Rhein-Neckar-Kreises
Aktueller Planstand zum kreisweiten Radverbindungsnetz
Der Planentwurf zum kreisweiten Radverbindungsnetz (Übersichtsplan, Fassung vom 03.03.2015) des
Rhein-Neckar-Kreises kann unter folgendem Link auf digitalem Weg (Übersichtsplan, Fassung vom
03.03.2015) eingesehen werden:
http://ablage.rt-p.de/public.php?service=files&t=6259278ee1a6d4f118123deedc0ac2ff
Im Bereich der Städte Heidelberg und Mannheim erfolgt derzeit die Abstimmung zwischen Kreis-Planung
und RadNETZ Baden-Württemberg, aus der hier noch kleinere Änderungen resultieren können.
Im weiteren Projektverlauf werden nun die Maßnahmen zum dargestellten Radverbindungsnetz ermittelt.
Nach Abschluss der Projektphase erfolgt gegebenenfalls eine Anpassung des Planes.
Gemeinde Dossenheim
Fachbereich 2 - Planung und Technik
Aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom
03.02.2015
Öffentlicher Teil:
(TOP 1 bis TOP 6 nichtöffentlich)
TOP 7:
Bestellung von Urkundspersonen
Die Gemeinderäte Stöhr und Wesch werden zu Urkundspersonen bestimmt.
Seite 2
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil -
TOP 8:
Fragen und Anregungen von Bürgern
Es werden keine Fragen oder Anregungen vorgebracht.
TOP 9:
3. öffentliche Vorberatung zum Haushalt 2015
Vorlage: 2014/268
Bgm. Lorenz beschreibt die momentane Haushaltssituation. Die Kassenlage sei so gut wie seit langem nicht
mehr. Daher könne er die Überschrift in der RNZ über ein historisches Tief nicht verstehen. Leider werden die
Überschriften von Leuten im Hintergrund gemacht, die nicht in der Sitzung waren.
In der heutigen Sitzung soll von Seiten der Verwaltung die Veränderungen dargestellt und über die Anträge der
Fraktionen beschlossen werden.
Kämmerer Niederhöfer verweist auf die Tischvorlage. Auf den ersten Seiten befinden sich die Haushaltsanträge
mit der Stellungnahme der Verwaltung. Zum Teil konnten keine Kosten ermittelt werden. Danach folgen die
Veränderungen und der geänderte Stellenplan, da eine Mitarbeiterin nach der Elternzeit mit 40% wieder
einsteige.
Der Zuschuss für die LED Hallenbeleuchtung wurde leider gekürzt, weil einige Ausgaben nicht gefördert
werden, so dass die Einnahmen von 15.000 Euro bei der Mühlbachhalle und 42.000 Euro bei der
Schauenburghalle wegfallen. Neu hinzu komme ein Zuschuss für das Hochwasser über 14.800 Euro. Weiter
befinde sich bei den Unterlagen eine Vergleichsaufstellung Kauf oder Leasing Unimog.
Bgm. Lorenz ergänzt, das Fahrzeug müsse nach dem Leasing gekauft werden.
Zum Haushalt nennt der Vorsitzende die momentanen Zahlen:
Die Zuführung an den Vermögenshaushalt erhöhe sich von 348.000 Euro auf 598.830 Euro. Die Entnahme aus
der Rücklage reduziere sich um 189.550 Euro. Nicht eingearbeitet seien zu erwartende Einnahmen durch den
Verkauf von Erbpachtplätzen in Höhe von 206.000 Euro und der anstehende Verkauf des Grundstücks an der B3
für 300.000 Euro. Diese ca. 500.000 Euro könne man in einen Nachtragshaushalt einarbeiten.
Bgm. Lorenz geht die einzelnen Fraktionsanträge durch.
1. Antrag FDP
Vermessung der Kronenburg
Bgm. Lorenz verweist auf die im Haushalt vorhandenen Mittel in Höhe von 35.000 Euro. Die Arbeiten können
von eigenen Leuten gemacht werden, daher brauche man keine weiteren Mittel in 2015 einzustellen.
GR Reinhard bittet darum entsprechende Fachleute hinzuzuziehen.
Keine weiteren Mittel notwendig.
2. Antrag FDP
Hangsicherung an der Ostseite der Schauenburgstraße mittels Gabionen
Im Haushalt seien Mittel in Höhe von 250.000 Euro für die Hangsicherung eingestellt, wobei die Art der
Ausführung nicht festgelegt sei. Das sollen Fachleute vorschlagen und planen.
GR Reinhard meint, dass Gabionen preiswerter seien und vom Aussehen besser passen.
Bgm. Lorenz hält es für wichtig, dass das von einem Fachbüro untersucht wird.
GR’in Wesch weist darauf hin, dass die Haushaltsmittel nicht nur für die Schauenburgstraße sondern teilweise
auch für die Talstraße vorgesehen seien. Sie erinnert an die Zusage, die bereits vorhandene Hangsicherung im
unteren Bereich der Schauenburgstraße mit Efeu zu begrünen. Das sei bis heute nicht passiert.
Ein Versuch von oben zu begrünen habe nicht funktioniert, antwortet Fachbereichsleiter Ullrich.
Auch GR Stöhr betont, dass diese Arbeiten nur durch ein Fachbüro beurteilt und geleistet werden können.
Keine Veränderung im Haushalt.
3. Antrag FDP
Restaurierung des Kriegerdenkmals zu Ehren der Gefallenen im Ersten Weltkrieg.
Bgm. Lorenz meint, vielleicht sei es sinnvoller eine Tafel mit den Namen daneben zu machen, da eine
Restaurierung der Schrift auf dem Denkmal nicht so einfach wäre. Darüber müsse man mit einem Steinmetz
sprechen. Die Verwaltung gehe von 10.000 Euro Kosten aus.
GR Reinhard erklärt, der ursprünglich weiße Stein sei irgendwann schwarz überstrichen worden. Dabei wurde
auch die Schrift überstrichen, so dass sie nicht mehr lesbar sei. Er könne sich vorstellen, den Stein wieder in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Es werden 10.000 Euro in den Haushalt aufgenommen.
4. Antrag SPD
Investitionen in den Steinbruch Leferenz nach Bedarf von nutzenden Vereinen und Einrichtungen
Bgm. Lorenz verweist auf einige Investitionen im letzten Jahr wie z.B. die Toilettenanlage und Bestuhlung und
schlägt vor mit den Vereinen bei der nächsten Zusammenkunft darüber zu sprechen, was als nächstes
angegangen werden soll.
GR Matenaer spricht die Vorlaufkosten und Risiken für die Vereine an, da bei Veranstaltungen jedes Mal die
ganze Logistik auf- und wieder abgebaut werden müsse. Er möchte eine Grundinstallation dort haben. Toiletten
Seite 3
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil und Beleuchtung seien nicht ausreichend, Hütten anstatt Zelte wären besser, man könne die für den
Weihnachtsmarkt geplanten Hütten im Steinbruch lagern und verwenden.
Bgm. Lorenz gibt zu bedenken, auf der einen Seite sei es sicherlich richtig weiter auszubauen, auf der anderen
Seite müsse man sich aber im Klaren sein, was man da oben wolle. Bisher wollte man nicht zu viele
Veranstaltungen dort haben. Er glaube nicht, dass es Sinn mache für eine oder zwei Großveranstaltungen im Jahr
dauerhafte Installationen vorzunehmen. Die vorhandenen Toiletten reichen für die üblichen Veranstaltungen aus.
Bei größeren Events sei es durchaus vertretbar die Logistik zu mieten. Nach Eintritt der Dunkelheit sei das
Betreten des Steinbruchs verboten. Beleuchtung werde daher nur für Veranstaltungen gebraucht. Das Gelände
liege mitten in der Natur neben dem Naturschutzgebiet und man müsse die richtige Relation finden und sich
fragen, ob man dort mehr große Events haben möchte.
GR Stöhr findet die Idee die Vereine abzufragen schon in Ordnung, erinnert aber daran, dass man den Steinbruch
nach und nach entwickeln wollte.
GR’in Wesch erinnert daran, dass Großveranstaltungen eher die Ausnahme sein sollen. Die Vereine mit ins Boot
zu nehmen, hält sie für richtig. Es gelte abzuwägen, was dort gemacht werden soll. Nicht jede Begehrlichkeit
müsse erfüllt werden. Der Geonaturpark liege in der Nähe und es sei wichtig, dass Natur und Veranstaltungen im
Gleichgewicht bleiben.
GR Bonifer hält es für wichtig ein Nutzungskonzept für den Steinbruch zu entwickeln. In Abwägung aller
Interessen müsse ein Mittelmaß für eine naturverträgliche Nutzung gefunden werden. Es gehe um ein Minimum
an Infrastruktur.
GR Matenaer zeigt sich erstaunt darüber, dass hier ein Horrorszenarium mit wöchentlichen Großveranstaltungen
und einer Optimierung bis zum geht nicht mehr aufgebaut werde. Im Antrag stehen lediglich Stichworte und
dass man mit den Vereinen reden soll. Er höre von anderen Vereinen immer nur von Problemen bei
Veranstaltungen.
GR Dr. Katlun schlägt vor nach Veranstaltungen die Vereine zu fragen, was man verbessern könne.
Entscheidungen können von Fall zu Fall getroffen werden, dafür brauche man kein großes Nutzungskonzept.
Unvollkommenheit habe auch einen gewissen Charme.
Bgm. Lorenz hält die Großveranstaltungen für schön und wichtig. Daran könne man sich aber nicht bei der
Infrastruktur orientieren, da müsse man improvisieren. Die Verwaltung werde mit den Vereinen über die
Probleme sprechen und die Vorstellungen dem Gemeinderat vortragen.
Kein weiterer Haushaltsansatz.
5 Antrag der SPD
Errichten einer Organisationsstelle für Vereine und Gewerbe im Rathaus.
Bgm. Lorenz verweist darauf, dass sowohl er als auch Fachbereichsleiter Schiller ständig mit den Vereinen im
Gespräch stehen. Es vergehe kaum eine Woche, in der nicht mindestens ein Termin sei. Mit dem Gewerbe habe
das Bauamt Kontakt. Mit dem BDS und großen Firmen wie Evonik gebe es regelmäßig Gespräche, das könne
man noch intensivieren.
GR Schollenberger meint, dass die Vereine gut betreut sind und die Verwaltung immer ein offenes Ohr habe.
Jährlich fänden zwei Sitzungen mit allen Vereinen statt, wobei die Resonanz von einigen Vereinen sehr gering
sei. Sinnvoller seien gezielte Treffen mit den betroffenen Vereinen zu bestimmten Themen.
GR Matenaer findet es gut, themenbezogene Treffen zu machen. Viele Vereine haben Probleme, Synergien
können genutzt werden. Anstatt dass die Vereine zu Herrn Schiller gehen, soll die Gemeinde themenbezogen
einladen, nicht nur zweimal im Jahr.
Bgm. Lorenz betont, zu den beiden Treffen werden alle Vereine eingeladen. Daneben finden etliche Treffen zu
bestimmten Themen wie Kerwe, Weihnachtsmarkt, Hallenbelegungen usw. mit den betroffenen Vereinen statt.
Dazu werde öffentlich eingeladen.
Anstatt in der Zukunftswerkstatt solle direkt mit den Vereinen und Gewerbetreibenden gesprochen werden,
findet GR Matenaer.
GR’in Dr. Frey sieht in der Einrichtung einer entsprechenden Stelle in Verbindung mit der Stelle zur
Energieberatung Synergieeffekte und damit eine Entlastungen von Herrn Schiller. Sie hält es für symbolisch
wichtig einen konkreten Ansprechpartner zu nennen, der sich in dieser Aufgabe aufgehoben fühlt.
Bgm. Lorenz verweist auf die durch den Wegfall des Grundbuchamtes entstehenden Freiräume. An der
Zuständigkeit von Fachbereichsleiter Schiller für die Vereine möchte er nichts ändern, da diese wichtige Arbeit
seiner Meinung nach dort an der richtigen Stelle sei. Durch Aufgabenumverteilungen können Freiräume genutzt
und die richtigen Personen für die entsprechenden Aufgaben gefunden werden. Er sagt zu, für eine der nächsten
Sitzungen eine Vorlage über die Personalveränderungen vorzulegen.
Heute gehe es um den Haushalt und ob man eine weitere Stelle brauche, so GR Schollenberger. Seiner Meinung
nach sei die Aufgabe in guten Händen und die interne Organisation Sache der Verwaltung.
GR Bonifer möchte in den Haushaltsdebatten auch politische Themen ansprechen. Es gehe nicht darum Herrn
Schiller etwas wegzunehmen, sondern ihn zu entlasten, damit er sich mehr um wichtige Themen kümmern
könne. Alle Vereine, außer den Großen, haben strukturelle Probleme. Die Menschen fühlen sich mit den
Vereinen nicht mehr so verbunden wie früher. Da müsse die Gemeinde besser aufgestellt sein.
Seite 4
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil GR Dr. Katlun begrüßt den Vorschlag mit der Umstrukturierung die Organisationseinheit zu stärken. Damit sei
der Antrag erfüllt ohne eine weitere Stelle zu schaffen.
GR’in Wesch findet, Herr Schiller kenne die Zusammenhänge am besten und habe über die Jahre ein
funktionierendes Netzwerk aufgebaut. Dass Vereine generell strukturelle Probleme haben, liege an der
gesellschaftlichen Entwicklung. Immer weniger seien bereit sich in einem Ehrenamt einzubringen, ob aus
beruflichen oder anderen Gründen. Beim Thema Energieberatung sei es wichtig entsprechende Fachkenntnisse
zu haben.
Bgm. Lorenz führt aus, man könne jetzt nicht einfach Mitarbeiter aus dem Grundbuch zu Energieberatern
machen. Die Aufgaben müssen intern richtig umverteilt werden. Daher mache eine Darstellung der
Veränderungen und Aufgabenschwerpunkte Sinn.
Kein weiterer Haushaltsansatz.
6 Antrag SPD
Verkehrskonzept für die gesamte B3 in Dossenheim
Bgm. Lorenz schlägt vor, die Haushaltsstelle um 5.000 Euro aufzustocken.
GR Stierle fragt, ob auch das Thema Lärm miteinbezogen sei.
Bgm. Lorenz geht davon aus, dass sich die Maßnahmen dafür in 2015 im Rahmen halten.
GR’in Dr. Frey hält es für wichtig ein Gesamtverkehrskonzept für die Radwege zu machen.
Bgm. Lorenz schlägt vor, den Verkehrsplaner vom Fachbüro Tögel in die Sitzung einzuladen um über die
Aufgabenstellung zu diskutieren.
GR Dr. Katlun möchte Herrn Tögel auch zu der Veranstaltung der Zukunftswerkstatt zum Thema Verkehr
einladen und auch alternative Ideen sammeln.
GR’in Philippi findet es wichtig, generell alle Querungen ins Auge zu fassen und zu beleuchten.
GR Matenaer möchte vor einem sicher notwendigen Radwegeplan vorrangig die Streckenführung entlang der B3
angehen und verbessern.
Die Haushaltsstelle wird um 5.000 Euro aufgestockt.
7 Antrag B90/Die Grünen
Schaffung einer halben Vollzeitstelle als Energieberater
Bgm. Lorenz verweist auf die Diskussion beim Antrag Nr. 5.
GR Dr. Katlun hält es für wichtig auch Kleinigkeiten zu koordinieren und die Mitarbeiter der Gemeinde
dahingehend zu schulen.
GR’in Wesch verweist auf die Zusammenarbeit mit der KLiBA, die regelmäßig Sprechstunden im Haus abhält
und möchte wissen wie die Nachfrage sei.
GR Harbarth berichtet, er habe das Beratungsangebot der KLiBA schon mehrmals in Anspruch genommen und
sei immer zufrieden gewesen.
GR Dr. Katlun erinnert an die seit Jahren geforderte Prioritätenliste. Der Mitarbeiter der Gemeinde soll die
KLiBA nicht ersetzen sondern Bindeglied sein.
GR Reinhard fragt ob Mitarbeiter der Verwaltung dafür überhaupt qualifiziert seien.
Diesen Mitarbeiter müsse man natürlich entsprechend schulen und es müsse jemand sein, der einen gewissen
Draht zu dem Thema hat, bemerkt Bgm. Lorenz.
Kämmerer Niederhöfer ergänzt, die Verwaltungsschule biete für 2.000 Euro eine mehrmonatige Qualifikation
zum kommunalen Energieberater an.
GR Stierle möchte nicht die Arbeit der KliBA ersetzen und den Mitarbeiter Energiekoordinator oder
Beauftragter der Kommune nennen.
GR Bonifer glaubt, der Bedarf an Beratung werde in Zukunft steigen. Daher sei es wichtig eine kompetente
Anlaufstelle im Rathaus zu haben.
GR Matenaer sieht darin auch eine Mittlerfunktion zum Dossenheimer Gewerbe.
Keine Ansatzänderung
8. Antrag B90/Die Grünen
Erhöhung des Ansatzes für Fort- und Weiterbildung
Bgm. Lorenz erläutert, die Summe im Haushalt sei wesentlich höher und die Verwaltung achte darauf, dass die
Mitarbeiter auch ausreichend an Schulungen teilnehmen.
Kämmerer Niederhöfer ergänzt, für die Mitarbeiter des Rathauses stehen insgesamt 28.400 Euro für Fortbildung
zur Verfügung.
Keine Ansatzerhöhung.
9. Antrag B90/Die Grünen
Beleuchtung des Radweges an der Randstraße
Für die Verwaltung sei nicht ganz klar, welcher Radweg gemeint sei, fragt Bgm. Lorenz.
GR Dr. Katlun antwortet, der westlich von B1.
Aufgrund der missverständlichen Bezeichnung müsse man nochmals Angebote einholen, erläutert Bauamtsleiter
Ullrich. Er schlägt vor, die Beleuchtung im Zusammenhang mit dem Radwegekonzept anzugehen.
Seite 5
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil So sei der Antrag auch gemeint, erklärt GR’in Dr. Frey. Wichtig sei es auch zu schauen, wo die meisten
Radfahrer entlangfahren.
Bgm. Lorenz zeigt sich etwas irritiert über die Höhe der Kosten.
Die Mitarbeiterin des Bauamts, Frau Hildenbeutel erläutert die verschiedenen Möglichkeiten. Die Kosten seien
auch davon abhängig, wie die Kabel verlegt werden können.
GR’in Wesch bezweifelt, dass Solarleuchten geeignet sind. Weiter hält sie es für wichtig zuerst ein Konzept zu
erstellen.
Für 2015 werden keine weiteren Mittel eingestellt. Die Mittel werden in der mittelfristigen Finanzplanung
vorgesehen.
10 Antrag B90/Die Grünen
Ampelanlage B3
Bgm. Lorenz sagt zu, das mit der Verkehrsbehörde abzuklären.
GR’in Dr. Frey begründet den Antrag damit, dass die Akzeptanz zu warten deutlich höher sei, wenn die
Wartezeit angezeigt wird.
Mittel sollen bei Bedarf eingestellt werden.
11 Antrag B90/Die Grünen
Anschaffung ergonomischer Stühle für den Sitzungssaal.
Bgm. Lorenz verweist darauf, dass sich der Gemeinderat vor ein paar Jahren gegen eine Neuanschaffung
entschieden habe. Die Berechnung treffe so auch nicht zu, da die Stühle nur wenige Stunden im Monat von den
Mitarbeitern genutzt werden. In den Büros seien geeignete Stühle vorhanden, was auch vom betriebsärztlichen
Dienst überprüft werde.
GR’in Dr. Frey hat kein Problem damit einen Austausch vorerst zurückzustellen. Bevor aber die Diskussion über
eine Klimaanlage aufkomme, sollte man Stühle mit Netzrücken anschaffen.
Es werden keine Mittel eingestellt.
12 Antrag B90/Die Grünen
Darstellung der Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben.
Bgm. Lorenz schlägt vor eine Zusammenstellung zu machen. Allerdings sei das bei einigen Themen schwierig,
da manche Dinge übererfüllt werden und somit zum Teil Pflichtaufgabe, zum Teil aber auch freiwillig seien.
GR Stierle möchte damit die Entwicklung der Ausgaben über die Jahre sehen.
GR Bonifer schlägt vor in den Sitzungsvorlagen kurz zu vermerken, ob es sich bei den Ausgaben für Pflichtoder Freiwilligkeitsaufgaben handelt.
Keine Auswirkung auf den Haushalt.
13 Antrag Freie Wähler
Sanierungs- und Reinigungsarbeiten in der Tiefgarage Kronenburger Hof.
Bauamtsleiter Ullrich erläutert, im Haushalt seien 45.000 Euro für Arbeiten an den Treppen, Putz- und
Armierungsarbeiten, Reinigungsarbeiten, Malerarbeiten, Sanierung der Ablaufrohre usw. eingestellt.
Keine Ansatzerhöhung.
14 Antrag Freie Wähler
Energetische Sanierung des Rathauses
Hier schlägt Bgm. Lorenz vor zu warten bis das Rathaus in ein Sanierungsgebiet fällt und die Gemeinde dann
Zuschüsse erhält.
GR Stöhr möchte von einer stufenweisen Sanierung weg und eine Komplettsanierung vornehmen, wenn nötig
mit einer Kreditaufnahme, auch um Energiekosten zu sparen.
GR’in Wesch erinnert sich daran, dass von so einer langen Aufschiebung bis 2017oder 2018 nie die Rede war.
Bgm. Lorenz möchte ungern wegen einem oder zwei Jahren auf Zuschüsse von ca. 40% verzichten.
GR Matenaer verweist auf den Prioritätenliste der KLiBA mit den notwendigen energetischen Sanierungen von
gemeindeeigenen Gebäuden. Die Gemeinde habe da viel abzuarbeiten und sollte auf die Fördermittel nicht
verzichten.
Bgm. Lorenz sagt zu, den zeitlichen Ablauf mit der KE abzuklären.
Keine weiteren Haushaltsmittel
15 Antrag Freie Wähler
Bahnhofsplatz und Hochbauten werbefrei.
Bgm. Lorenz teilt mit, durch den Beschluss in der letzten Sitzung habe sich der Antrag erledigt.
Keine Ansatzerhöhung.
16 Antrag Freie Wähler
Weihnachtsbeleuchtung
Die Mitarbeiterin des Bauamts Frau Hildenbeutel weist auf die hohen Preisspannen der eingeholten Angebote
hin. Geplant sei zusätzlich die Beleuchtung vom Kronenburger Hof bis zur Mühlbrücke zu erneuern und auch
die Bäume zu beleuchten. Dafür würden ca. 17.000 Euro benötigt.
Bgm. Lorenz ergänzt, der Grundgedanke war, das über mehrere Jahre zu verteilen. Die eingestellten 5.000 Euro
seien nur für den Bahnhofsplatz vorgesehen. In der Bahnhofstraße habe man noch die alten Überspannleuchten,
Seite 6
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil daher mache es keinen Sinn dafür eine neue Weihnachtsbeleuchtung zu kaufen, erklärt Frau Hildenbeutel. Im
oberen Ortsteil könne die Beleuchtung an der bestehenden Straßenbeleuchtung angebracht werden.
Für GR’in Wesch sei es wichtiger die Bäume zu beleuchten, da das sehr gut bei den Bürgern ankam.
Bgm. Lorenz schlägt vor, die drei Bäume mitzumachen, dafür brauche man 3.000 Euro mehr.
GR Matenaer stellt fest in West I und West II, sozusagen unterhalb der B3 finde Weihnachten überhaupt nicht
statt. Dort habe es auch viele Bäume und man könnte partiell auch was machen.
GR Bonifer schlägt vor die Einzelheiten im Technischen Ausschuss zu beschließen.
Auf die Befürchtung von Kämmerer Niederhöfer, dass der Bauhof immer länger den Hubsteiger brauchen
würde, meint Bauamtsleiter Ullrich, die Lichterketten würden in den Bäumen verbleiben, so dass der Aufwand
eher weniger werde.
Mittelerhöhung um 3.000 Euro.
17 Antrag Freie Wähler
3. Bauabschnitt der Erneuerung der Straße zum Weißen Stein.
Bgm. Lorenz informiert, die Maßnahme sei in der mittelfristigen Finanzplanung für 2017 vorgesehen.
Keine Mittel in 2015
18 Antrag Freie Wähler
Weitere Straßensanierungen bei freien Haushaltsmitteln.
Bgm. Lorenz sagt zu, evtl. freiwerdende Mittel für weitere Straßensanierungen zu verwenden.
Keine Auswirkung auf den Haushaltsansatz.
19 Antrag CDU
Installation von Leuchten im Steinbruch Leferenz.
Bgm. Lorenz verweist auf die Diskussion zu Antrag 4.
Bereitstellung von 5.000 Euro.
20 Antrag CDU
Erhöhung des Zuschusses für die Jugendkunstschule und
20 Antrag CDU
Auszahlung des Zuschusses an die Jugendkunstschule
GR’in Philippi ist befangen und rückt vom Beratungstisch ab.
Bgm. Lorenz bestätigt, dass die Jugendkunstschule durch das Land und die Stadt Heidelberg stärker gefördert
werde als durch Dossenheim. Er tue sich aber schwer auf die Abrechnung zu verzichten.
Sein Hauptanliegen sei, den Zuschuss ein wenig an Heidelberg anzugleichen, meint GR Stöhr.
GR Bonifer bemerkt, Zuschüsse sollen erfolgen, wenn es um die Förderung des Gemeinwohls gehe. Bei den
Leistungen, die die Jugendkunstschule erbringt, seien auch Kindergeburtstage dabei, eine Dienstleistung, die
andere auch ehrenamtlich erbringen. Das Thema möchte er aber eher im Kinder- und Jugendausschuss
diskutieren.
Ihre Fraktion möchte den Punkt 20 erstmal zurückstellen, so GR’in Wesch. In der Vergangenheit habe die
Leiterin die Situation dem Gemeinderat dargestellt und dann wurde beschlossen. Sie möchte diese
Vorgehensweise beibehalten.
Keine Ansatzerhöhung.
Nachdem die Anträge besprochen sind, spricht Kämmerer Niederhöfer das Thema Unimog an. Er schlägt vor das
gebrauchte Fahrzeug zu kaufen und die Haushaltsmittel in Höhe von 140.000 Euro so zu belassen.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sind damit einverstanden.
Kämmerer Niederhöfer fasst die geänderten Positionen zusammen. Dadurch komme es zu einer
Rücklagenentnahme in Höhe von 704.570 Euro. Die Investitionsrate betrage 583.830 Euro.
Bgm. Lorenz ergänzt, die Erlöse der geplanten Grundstücksverkäufe sollen erst in einen Nachtragshaushalt
eingearbeitet werden. Das Geld soll dann der Rücklage zufließen.
Beschlussfassung siehe TOP 10
TOP 10:
Haushalt 2015 - Beschluss über die Rückverweisung an den Gemeinderat
Vorlage: 2014/269
Beratung siehe TOP 9
Ohne weitere Aussprache ergeht einstimmig folgender Beschluss:
1. Der Haupt- und Finanzausschuss verweist den Haushalt 2015 mit allen in den öffentlichen
Beratungssitzungen beschlossenen Veränderungen zurück an den Gemeinderat.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Zustimmung zum Haushalt.
Nach der Beschlussfassung bittet GR’in Wesch die Verwaltung, die Veränderungen nochmals
zusammenzufassen und den Gemeinderäten per E-Mail zuzuschicken.
Kämmerer Niederhöfer möchte wissen, ob er davon ausgehen könne, dass bei der Beschlussfassung im
Gemeinderat keine weiteren Veränderungsanträge gestellt werden. Dann könne er mit Arbeiten zur
Druckvorbereitung beginnen.
Bgm. Lorenz ergänzt, rein formal seien weitere Anträge zulässig, bisher war das aber nie der Fall.
Seite 7
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses gehen davon aus, dass keine weiteren Veränderungen
beantragt werden.
Er werde den Vorbericht in den nächsten Tagen überarbeiten und den Gemeinderäten zukommen lassen, sagt
Kämmerer Niederhöfer zu.
TOP 11:
Das öffentliche Protokoll der HuF-Sitzung vom 13.01.2015 liegt zur Einsichtnahme aus.
Das Protokoll ist unterschrieben, Einwände werden keine vorgebracht.
TOP 12:
Bekanntgaben, Anfragen und Stellungnahmen der Gemeinderäte
Bahnhofsplatz
GR Harbarth findet im Gegensatz zu der Beleuchtung der Bahnsteige sei die Beleuchtung des Bahnhofsplatzes
unbefriedigend. Der Platz sei auf dem Boden stockdunkel. Die Leuchten strahlen das Licht nicht nach unten ab.
Bgm. Lorenz sagt eine Überprüfung zu.
Hot Spots
Kämmerer Niederhöfer antwortet auf die Nachfrage von GR Harbarth, dass das Thema in der Märzsitzung auf
die Tagesordnung kommt.
Bgm. Lorenz hält es für eine gute Sache und war überrascht, dass die Bürgermeisterkollegen an der Bergstraße
davon nicht sehr überzeugt seien.
Schautafeln zwischen Dossenheim und Schriesheim
GR Konradi berichtet, zwischen Dossenheim und Schriesheim wurden Schautafeln aufgestellt, die auf das
Natura 2000 Gebiet hinweisen. Im oberen Bereich sei das auch einigermaßen gelungen, im unteren Bereich der
alten Bergstraße wurde aber eine große Grünfläche plattgemacht und mit Mineralbeton aufgefüllt, was ihm
missfalle.
Bgm. Lorenz sagt zu sich das vor Ort anzuschauen.
Sanierung Hallenbad
GR Matenaer spricht die Pressemitteilung über die Sanierung des Hallenbads an. Seither bekomme der
Saunaverein Anfragen von beunruhigten Besuchern. Man müsse darüber reden, ob man unbedingt im Winter
schließen müsse.
Bgm. Lorenz antwortet, die Sanierung betreffe in erster Linie das Hallenbad und nicht die Sauna und es sei
wichtig frühzeitig zu informieren. Er geht davon aus, dass die Sauna nur ein paar Tage betroffen sei. Die
Verwaltung werde das mit den Planern nochmals besprechen.
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und
Bestattungsgebührensatzung) beschlossen
In der öffentlichen Sitzung am 17.03.2015 hat der Gemeinderat eine Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung
(Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) beschlossen.
Die Änderungssatzung ist nachstehend im Wortlaut abgedruckt.
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung)
vom 17.03.2015
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit
den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 17.03.2015 die nachstehende
Satzungsänderung beschlossen:
Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter,
auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit die männliche Form steht.
Die Friedhofssatzung vom 20.11.2012 wird wie folgt geändert:
§ 1 Änderungen
Die Präambel, die §§ 9, 11, 16, 17, 19, 20, 25, 28 sowie § 1 des Gebührenverzeichnisses erhalten folgende
Neufassungen:
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit
den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.11.2012, zuletzt geändert am
17.03.2015, die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen:
§ 9 Umbettungen
(1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der
vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei
Seite 8
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 10 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden
öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein
anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der
Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen
Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden.
(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Reihengrab oder
einem Urnenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab oder einem
Urnenwahlgrab der Nutzungsberechtigte.
(4) In den Fällen des § 24 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 24 Abs. 1 Satz 4
können aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener, deren
Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder ein Urnengrab umgebettet werden.
Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen
vorzunehmen.
(5) Umbettungen führt die Gemeinde durch. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung haben die Antragsteller zu tragen. Dies gilt auch für den Ersatz von Schäden, die
an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, es sei denn, es liegt ein
Verschulden der Gemeinde vor.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.
§ 11 Reihengräber
(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, für die Bestattung von Fehlgeburten und Ungeborenen
und für die Beisetzung von Aschen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit
zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist – sofern keine
andere ausdrückliche Festlegung erfolgt – in nachstehender Reihenfolge
1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),
2. wer sich dazu verpflichtet hat,
3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.
(2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:
1. Reihengrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,
2. Reihengrabfelder für Verstorbene vom vollendeten 6. Lebensjahr ab,
3. Urnenreihengräber für alle Verstorbenen,
4. anonyme Urnenreihengräber für alle Verstorbenen,
5. Urnenreihengräber am Baum für alle Verstorbenen.
(3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen.
(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.
(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate
vorher ortsüblich oder durch Hinweise auf dem betreffenden Grabfeld bekanntgegeben.
§ 16 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in
seiner Gesamtanlage entsprechen.
Es ist wünschenswert, dass Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen eingebracht werden, die
nachweislich in der gesamten Wertschöpfung ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention
182 hergestellt worden sind.
§ 17 Grabfelder mit Gestaltungsvorschriften
(1) In Grabfeldern mit Gestaltungsvorschriften müssen nach Ablauf der Frist in § 19 Abs. 1 Satz 2 Grabmale
errichtet werden. Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und
Anpassung an die Umgebung erhöhten Anforderungen entsprechen.
(2) Das Nähere ist in der Satzung über die Aufstellung eines Belegungs- und Grabmalplans in der jeweils
gültigen Fassung geregelt.
(3) Die Gemeinde kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung des Friedhofs und im Rahmen von Absatz
1 Ausnahmen zulassen.
§ 19 Genehmigungserfordernis
(1) Die Errichtung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Ohne
Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Grabmale
als Holztafeln bis zu Größe von 15 mal 30 cm und Holzkreuze zulässig.
(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über den Entwurf des Grabmals im Maßstab 1:10 zweifach beizufügen. Dabei
ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente
und Symbole sowie die Fundamentierung anzugeben. Soweit erforderlich, kann die Gemeinde Zeichnungen der
Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und
der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells oder das Aufstellen einer Attrappe auf
der Grabstätte verlangt werden.
Seite 9
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil (3) Die Errichtung aller sonstigen Grabausstattungen bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung
der Gemeinde. Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von zwei
Jahren nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.
(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Gemeinde überprüft werden können.
(6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofssatzung und der Satzung über
die Aufstellung eines Belegungs- und Grabmalplanes erfüllt werden.
§ 20 Standsicherheit
Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den
allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale sollen aus
einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten:
stehende Grabmale bis 1,00 m Höhe: 14 cm
ab 1,00 bis 1,50 m Höhe: 16 cm
ab 1,50 m Höhe: 18 cm.
Bei der Fundamentierung ist darauf zu achten, dass diese nicht bündig mit den Friedhofswegen abschließt,
sondern überdeckt werden kann.
Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i.d.R. Bildhauer, Steinmetz) errichtet
werden.
VII. Benutzung der Leichenhalle
§ 25
(1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie darf nur in Begleitung eines
Angehörigen des Friedhofspersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden.
(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen den Verstorbenen
während der festgesetzten Zeiten sehen.
IX. Bestattungsgebühren
§ 28 Erhebungsgrundsatz
Für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des
Friedhofs- und Bestattungswesens werden Gebühren nach den folgenden Bestimmungen erhoben.
Gebührenverzeichnis
§1
Verwaltungsgebühren
(1) Die Gebühren betragen:
1. für die Zustimmung zur Aufstellung und Veränderung eines
Grabmals 18,30 €
2. für die Zulassung von gewerbsmäßigen Grabmalaufstellern
2.1 für den Einzelfall 3,40 €
2.2 für eine Dauerzulassung (1 Jahr) 27,60 €
3. allgemeine Verwaltungsgebühr je Zeiteinheit (1 ZE = 15 Min.)
(soweit in den Benutzungsgebühren nicht bereits eingeschlossen) 9,10 €
(2) Mit der Gebühr nach Abs. 1 Ziff. 3 ist die Gebühr für etwa erforderliche
Genehmigungen der Gemeinde nach dem Bestattungsgesetz abgegolten.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO
unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu
bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Unbeachtlich sind ferner nach § 2 Abs. 2 KAG Mängel
bei der Beschlussfassung über Abgabensätze, wenn sie zu einer nur geringfügigen Kostenüberdeckung führen.
Dossenheim, den 18.03.2015
Hans Lorenz
Bürgermeister
Notar-Termine im Grundbuchamt Dossenheim
Justizrat Jörg-Peter Menk ist u.a. für Dossenheim als Nachlass- und Grundbuchrichter zuständig. Daneben hält er
regelmäßig donnerstags notarielle Beratungs- und Beurkundungstermine im Grundbuchamt ab, bei denen neben
dem Abschluss von Kauf- und Übergabe-(Schenkungs-)Verträgen auch Testamente und Eheverträge beurkundet
werden. Weiter finden auch gesellschaftsrechtliche und handelsregisterliche Beurkundungen statt.
Seite 10
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil Termine für einen der nächsten Notarsprechtage in Dossenheim können bei den Mitarbeiterinnen des
Grundbuchamts der Gemeinde vereinbart werden (Tel. 86 51 52).
Weiter steht Notar Menk für notarielle Angelegenheiten an den anderen Tagen auch in den Räumen des
Notariats 2, Heidelberg (Vangerowstr. 20, am Neckar, neben dem Marriott-Hotel) zur Verfügung.
Termine dort können mit den Mitarbeiterinnen unter Tel. 06221- 59 17 76 vereinbart werden.
Mitteilungen anderer öffentlicher Stellen
Rhein-Neckar-Kreis
Reinigungs- und Wartungsarbeiten
Saukopftunnel an der B 38 vom 23. bis 28. März nachts gesperrt
Der Saukopftunnel an der Bundesstraße (B) 38 Weinheim - Birkenau muss aufgrund von Reinigungs- und
Wartungsarbeiten von Montag, 23. März 2015 bis Samstag, 28. März 2015 jeweils nachts von 20 Uhr bis 5 Uhr
voll für den Verkehr gesperrt werden. Ab Samstag, 28. März 2015, 5 Uhr morgens ist der Tunnel wieder für den
Verkehr freigegeben.
Wie das Straßenbauamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilt, wird die Umleitungsstrecke über die
Landesstraße (L) 3408 (alte B 38) ausgeschildert.
Am 24. März ist Welt-Tuberkulose-Tag
„Reach the 3 Million: Reach, treat, cure everyone“
Der Welt-Tuberkulose-Tag 2015 am 24. März steht unter dem Motto „Reach the 3 Million: Reach, treat, cure
everyone“ und widmet sich den immer noch geschätzten drei Millionen Tuberkulosepatienten weltweit, die
keine adäquate medizinische Versorgung erhalten. Der 24. März war der Tag, an dem Robert Koch im Jahre
1882 in seinem Vortrag „Die Ätiologie der Tuberkulose“ vor der physiologischen Gesellschaft in Berlin belegte,
dass das von ihm entdeckte Mycobacterium tuberculosis der Erreger der menschlichen Tuberkulose ist. Mit dem
Welttuberkulosetag wollen immer wieder darauf aufmerksam machen, dass die Tuberkulose, an der in den
vergangenen Jahrhunderten sehr viele Menschen gestorben sind, noch immer nicht ausgerottet ist. Chirurgische
Maßnahmen oder Heilstätten waren damals unter anderem Versuche, die Krankheit zu heilen.
In der Kunst der damaligen Zeit wird auf das lange Leiden und die Hoffnungslosigkeit hingewiesen unter
anderem Thomas Mann in seinem Werk Zauberberg oder Verdi in seiner Oper La Traviata. Heute hat die
Tuberkulose, die auch die weiße Pest genannt wird, in Deutschland ihren Schrecken verloren. 2013 erkrankten
nur noch wenige Menschen – rund 4.318 – in Deutschland – rund 80 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner
– an Tuberkulose. Allen Erkrankten steht eine hochwirksame Therapie zur Verfügung. Die Prognose ist sehr gut.
Eine vergleichbare Situation finden wir im Rhein-Neckar-Kreis und Heidelberg. Die beiden Kreise haben
zusammen rund 650.000 Einwohnerinnen und Einwohner; 2013 erkrankten davon 31, 2014 waren es 32 und
2015 wurde bis jetzt bei sechs Menschen Tuberkulose diagnostiziert. In der Dritten Welt, besonders in Afrika,
Asien und Indien sterben jedes Jahr nach wie vor mehr als eine Million Menschen an der Tuberkulose, da nicht
genügend Geld für eine adäquate Therapie zur Verfügung steht. Tragisch ist, dass im Gegensatz zu vielen
anderen Erkrankungen eine effektive Therapie vorhanden ist. Tuberkulose ist immer noch eine Erkrankung der
Armut. Die Tuberkulose ist nach dem Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Das
Gesundheitsamt hat die Aufgabe sicherzustellen, dass ein Patient adäquat behandelt wird, dass er –solange er
eine offene Tuberkulose hat – in Quarantäne ist und nicht mehr andere Menschen anstecken kann. Wichtig ist,
dass alle Menschen, die engen Kontakt zu einem Patienten mit einer offenen Tuberkulose hatten, untersucht
werden. Dies geschieht für die Kontaktpersonen kostenlos beim zuständigen Gesundheitsamt.
Ergänzende Fragen beantwortet Dr. Oswinde Bock-Hensley, Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Gesundheitsamt,
unter 06221 522-1824. Weitere Informationen: www.rki.de<InfektionserkrankungenvonA-Z<Tuberkulose
Hinweis:
Das einzige Tuberkulose-Museum in Deutschland befindet sich im Schlösschen in der Thoraxklinik in
Heidelberg-Rohrbach. Dort gibt es Zeugnisse der Geschichte in sehr eindrucksvoller Weise zu sehen. Ein
„Blauer Heinrich“ (Spuckfläschchen), eine „stumme Schwester“ (Fieberthermometer), Röntgenbilder,
Präparaten, Moulagen, chirurgische Instrumente, Bilder zum Heilstätten Wesen, epidemiologische Daten und
anderes sind Bestandteile einer Zeit, als es noch keine effektive Therapie und Heilung gab. Das Museum ist für
alle, die an den historischen Geschehnissen interessiert sind, geöffnet. Das Museum kann nur in Rahmen einer
Führung besichtigt werden. Interessierte können sich anmelden unter 06221/3962101 oder [email protected]<mailto:[email protected]>. Weitere Informationen zum Tuberkulose-Museum unter www.tbarchiv.de<http://www.tb-archiv.de>.
Seite 11
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil -
Ausbildung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Bewerbungen sind noch bis zum 29. März
2015 möglich
Das Schuljahr 2014/2015 ist in wenigen Monaten zu Ende und viele junge Menschen sind auf der Suche nach
einem passenden Ausbildungsplatz. Als einer der größten kommunalen Arbeitgeber der Region bietet der RheinNeckar-Kreis auch für das Ausbildungsjahr 2015 interessante Berufe und sucht dafür noch qualifizierte und
zuverlässige Bewerberinnen und Bewerber.
Noch bis zum 29. März 2015 können sich Interessierte beispielsweise für die Ausbildung zum Bachelor of
Engineering im Studiengang Bauwesen - Projektmanagement (Vertiefung: Öffentliches Bauen) oder für eine
Ausbildung als Veterinärhygienekontrolleur/in bewerben.
Weitere Informationen zur Ausbildung beim Rhein-Neckar-Kreis bietet die Homepage des Landratsamtes unter
www.rhein-neckar-kreis.de/ausbildung<http://www.rhein-neckar-kreis.de/ausbildung>. Über das Bewerberportal
sind dort Bewerbungen für die Ausbildung als Veterinärhygienekontrolleur/in direkt online möglich.
Bewerbungen für die Ausbildung zum Bachelor of Engineering sind schriftlich an das Landratsamt RheinNeckar-Kreis, Haupt- und Personalamt, Postfach 10 46 80 in 69036 Heidelberg zu richten.
Für Fragen rund um die einzelnen Berufe und die Bewerbungsverfahren steht Sonja Hillenbrand vom Haupt- und
Personalamt unter der Telefonnummer 06221 522-1467 gerne zur Verfügung.
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz informiert:
Goldene Meisterbriefe - Landwirtschaft und ländliche Hauswirtschaft
Landwirtschaftsmeister und Meisterinnen der ländlichen Hauswirtschaft, die ihre Meisterprüfung 1965 oder
früher erfolgreich absolviert haben, können einen vom Minister für Ländlichen Raum unterzeichneten Goldenen
Meisterbrief erhalten. Darauf macht das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-NeckarKreis aufmerksam.
Die Goldenen Meisterbriefe für den Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim und Heidelberg sollen in diesem Jahr beim
Kreiserntedankfest am 4. Oktober 2015 in Sinsheim-Rohrbach überreicht werden.
Interessierte können den Goldenen Meisterbrief unter Vorlage einer Kopie ihres Meisterbriefs beim
Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 3, 76247 Karlsruhe beantragen. Weitere Informationen gibt es beim
Amt für Landwirtschaft und Naturschutz unter der Telefonnummer 07261 9466-5300.
AVR
Elektrogeräte mit Lithiumbatterien
Lithium-Batterien in Elektroaltgeräten haben ein hohes Brandrisiko, vor allem dann, wenn sie beschädigt sind.
Wer Elektrogeräte, wie Notebooks, MP3-Spieler, Mobiltelefone, Akku-Schrauber und Akku-Gartengeräte bei
der AVR Anlage Wiesloch selbst anliefern will, sollte deshalb einige Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um beim
Transport zur AVR Anlage keine bösen Überraschungen zu erleben.
Für die Elektrogeräte, die diese Hochleistungsbatterien enthalten, gelten spezielle Vorsichtsmaßnahmen.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest in das Gerät eingebaut sind, sind aus dem Gerät zu entfernen und
getrennt vom Gerät abzugeben.
Die AVR Kommunal GmbH weist darauf hin, dass die Pole dieser Batterien vor dem Transport unbedingt
abgeklebt werden müssen, um sie vor Kurzschluss zu schützen. Beschädigte Batterien sollten in Kunststofftüten
verpackt transportiert werden.
Auch Hochenergiebatterien über 500g Gewicht und größere Mengen Lithiumbatterien werden bei der AVR
Anlage Wiesloch kostenlos angenommen.
Die Anlage Wiesloch der AVR Kommunal GmbH ist qualifizierte Annahmestelle für Hochenergiebatterien. Die
Mitarbeiter wurden speziell geschult und wissen, wie die Batterien auf den Abfallanlagen in speziellen
Transportbehältern separat zu erfassen und zu verpacken sind.
Agentur für Arbeit
Geänderte Öffnungszeiten am Gründonnerstag
Hinweis von Agentur für Arbeit Heidelberg, Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis und Familienkasse
Am Gründonnerstag, dem 2. April 2015, sind die Agentur für Arbeit Heidelberg und das Jobcenter RheinNeckar-Kreis mit allen Standorten (in Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim, Weinheim und Wiesloch), sowie das
Seite 12
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil Berufsinformationszentrum und die Familienkasse Baden-Württemberg West – Standort Heidelberg nachmittags
bis 16 Uhr geöffnet.
KliBA
Energieberatung - ein Service Ihrer Gemeinde Dossenheim
Was Sie als Hauseigentümer bei energiesparender Modernisierung oder als Mieter beim Energiesparen tun
können, erfahren Sie bei einer kompetenten und kostenfreien Beratung von der KliBA. Sie hilft Ihnen bei der
Umsetzung Ihrer Energiesparziele auch mit Hilfe verschiedener staatlicher Fördermöglichkeiten zu folgenden
Themen:
• Zeitgemäße Wärmedämmung
• Heizung und Warmwasser
• Lüftung
• Altbausanierung
• Förderprogramme
• Wärmepass
• Stromsparmaßnahmen
• Erneuerbare Energien
• Passivhausbauweise
Weitere Informationen über Energienutzung, Wärmeschutz oder Fördermöglichkeiten gibt es bei den KliBAEnergieberatern: Romuald Ruf ist regelmäßig für Sie im Rathaus vor Ort – natürlich kostenfrei und
unverbindlich.
Die effektivste Strompreisbremse setzt beim Stromsparen an! Bei der KliBA können Sie kostenlos
Strommessgeräte ausleihen. Das Messgerät kann die heimlichen „Stromfresser“ entlarven. Es zeigt – zwischen
Steckdose und dem zu untersuchenden Gerät gesteckt – den Stromverbrauch eines Elektrogerätes an. Damit lässt
sich auch der Stromverbrauch durch Leerläufe beziehungsweise den Stand-by-Modus erkennen und verringern.
Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin für die nächste Beratung im Rathaus Dossenheim,
am Dienstag, den 31. März 2015, zwischen 16:30 und 18:30 Uhr. Telefon 06221/ 99875-0.. E-Mail: [email protected]
Nutzen Sie die kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Andere
Polizeipräsidium Mannheim
Dossenheim/Rhein-Neckar-Kreis:
Versuchter Wohnungseinbruch; Zeugen dringend gesucht
Bislang unbekannte Täter versuchten zwischen Freitagabend und Montagvormittag (13.-16. März 2015) in ein
Wohnhaus in der Bergstraße einzubrechen. Dabei kletterten sie auf die Terrasse des Hauses, die an den
Verkaufsraum eines Grabmalgeschäfts grenzt.
Warum die Täter beim Aufhebeln eines Fensters von der weiteren Tatausführung abließen, ist derzeit
Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen. Möglicherweise wurden sie beim Einbruchsversuch gestört.
Die Täter flüchteten in bislang unbekannte Richtung und hinterließen einen Sachschaden von rund 500.- Euro.
Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen rund um ein Grabmalgeschäft in der Bergstraße oder in der nahe
gelegenen Beethovenstraße, auch schon vor dem vergangenen Wochenende gemacht haben, werden gebeten,
sich mit der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, Tel.: 0621/174-5555 in Verbindung zu setzen.
Seite 13
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil -
Gemeindliche Einrichtungen
Begegnungsstätte
Begegnungsstätte Dossenheim
DRK und Gemeinde Dossenheim
Pfarrgasse 5a; Tel. 86 17 30 / FAX 7 27 08 86 / e-Mail: [email protected]
Veranstaltungen in der 13. Kalenderwoche
MITTAGSTISCH:
Montag bis Freitag (an Werktagen) von 12.30 bis 13.30 Uhr;
Anmeldung bis 10.00 Uhr am gleichen Tag; Preis: 6,- €.
Bilderausstellung mit dem Titel: „Farbe und Struktur im Dialog“
mit Arbeiten von Christine Dellbrügge.
Öffnungszeiten: Montags: 10:00-12:00 Uhr; 14:00-18:00 Uhr;
dienstags: 10:00-12:00 Uhr;
freitags: 10:00 -12:00 Uhr oder nach Vereinbarung!
Montag, 23. März
14:30 -17:00 Uhr: Das „Dossenheimer Kreativ- und Strick-Café“ mit Lilli Schubert ist geöffnet.
Dienstag, 24. März
11:00-12:00 Uhr: Qigong für Fortgeschrittene mit Hildegard Gursch im Haus „Osmia“ im UG;
15:00 -17:00 Uhr: Gedächtnistraining mit Tabea Dürr
16:30-17:30 Uhr: Qigong für Anfänger mit Hildegard Gursch;
Ort: Martin-Luther-Haus „Am Kronenburger Hof“, Calvinzimmer/1. OG;
Seite 14
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil Mittwoch, 25. März
09:30 Uhr: „Unterwegs auf dem Dossenheimer Bewegungsparcours“, dem kostenlosen Bewegungstreff
Treffpunkt: Platanenweg 4, (Haltestelle Gemeinde-Taxi).
14:00 Uhr: Gedächtnistraining mit Marie, Luise Eichler (nach vorheriger Absprache!)
17:30-19:00 Uhr: Tanzkurs „Tango Argentino“ mit Reinhold Sommer.
Weitere Termine: 15. /29. April 2015. (Informationen unter: [email protected])
Donnerstag, 26. März
15:00 Uhr: Führung durch das Dossenheimer Heimatmuseum in der Rathausstraße 47
mit Hermann Fischer! (Eintritt frei!)
Herzliche Einladung vor allem an alle neuzugezogenen Bürgerinnen und Bürger Ü65, sowie alle Interessierten.
Bitte um vorherige Anmeldung in der Begegnungsstätte (Tel 861730)
17:00 Uhr: Theaterkurs mit Anca Krause im Haus „Osmia“ im UG.
Freitag, 27. März
10:00-11:00 Uhr: Grundkurs „Autogenes Training“ mit Ulrike Rau-Stössner;
Ort: „Kleines Haus“ in der Pfarrgasse.
TERMINE ZUM VORMERKEN!
Donnerstag, 2. April
10:00 Uhr: Lesefrühstück mit Annerose Apfel in der Gemeindebücherei.
Unkostenbeitrag: 3,- €.
Freitag, 9. April
10:00 Uhr: SENIORENFORUM
Montag, 13. April
14:30 -17:00 Uhr: Das „Dossenheimer Kreativ- und Strick-Café“ mit Lilli Schubert ist geöffnet.
15:00 Uhr: „Die Bedeutung von Bewegung für Gesundheit und Autonomie im Alter“
Vortrag von Dr. phil. Christoph Rott, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Gerontologie der Universität
Heidelberg im Ratssaal.
Eintritt frei! (Spenden zur Unterstützung der „fsb“-Veranstaltungen werden dankend entgegen genommen).
Mittwoch, 15. April
09:15 Uhr: Englisch mit Maryka Kimmins-Wahl.
Samstag, 18. April
Herzliche Einladung zum Aktionstag Sport und Bewegung“ von 14:30-17:30 Uhr in der Mühlbachhalle!
Motto: „Es bewegt sich was!“
Im Angebot sind viele sportliche Mitmach- und Schnupperangebote drinnen und draußen für Jung & Alt.
Außerdem werden Fitnesstests, Gesundheits- und Ernährungsberatung, Bewirtung, Musik und Fahrdienste
angeboten. Eintritt frei!
(In Kooperation mit den hiesigen Sportvereinen, Mohrenapotheke, AOK, Netzwerk für Altersforschung u. v. m.)
Montag, 20. April
15:00 Uhr: „Spiel mal wieder Rommè!“
Das Wochenprogramm und den aktuellen Speiseplan der Begegnungsstätte finden Sie auch im Internet unter:
www. dossenheim.deRubrik Leben in Dossenheim/Senioren.
Feuerwehr aktuell
Feuerwehr Dossenheim aktuell
Alles Gute Hans-Peter Stöhr!
Am 10.03.2015 war es soweit. Unser Ehrenkommandant Hans-Peter Stöhr feierte im Kreise seiner Familie und
Freunde seinen 65. Geburtstag. Auch seine Feuerwehrkameraden aus Dossenheim ließen es sich nicht nehmen
und waren in großer Zahl, zur Überraschung des Ehrenkommandanten, vor seinem Haus zum Gratulieren
angetreten. Der 65. Geburtstag ist für Feuerwehrangehörige ein besonderer Tag, denn letztlich markiert das
Erreichen des 65. Lebensjahres das Ende des Einsatzdienstes und den Übergang in die Ehrenabteilung der
Feuerwehr.
Hans-Peter Stöhr kann hierbei auf eine lange, bewegte und äußerst erfolgreiche Feuerwehrlaufbahn
zurückblicken. Im Dezember 1969 war Hans-Peter Stöhr im Alter von 19 Jahren in die Einsatzabteilung der
Feuerwehr Dossenheim eingetreten. Bereits nach 9 Jahren wurde er zum Löschmeister befördert. 6 Jahre später
wurde er im Alter von nur 32 Jahren zum Feuerwehrkommandant ernannt. Dieses anspruchsvolle und
verantwortungsvolle Ehrenamt begleitete Hans-Peter Stöhr 21 Jahre lang! 21 Jahre war er maßgeblich für den
Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung in Dossenheim verantwortlich. Er entwickelte die Feuerwehr
Dossenheim in diesem Zeitraum zu einer modernen und schlagkräftigen Truppe. Als Einsatzleiter musste HansPeter Stöhr eine Vielzahl von unterschiedlichsten Einsätzen verantworten. Hierbei konnte er seine große
Seite 15
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil Erfahrung, sein Einfühlungsvermögen, seine Menschenkenntnis sowie sein Durchsetzungsvermögen in die
Waagschale werfen. In Erinnerung sind hierbei u.a. folgende Einsätze:
- 26.11.1991 – Brand im Seniorenheim in der Pfarrgasse
- 28.01.1993 – Verschüttete Person in Schottersilo
- 05.03.1993 – Brand in der ehemaligen Disco „Out“
- 29.11.1996 – Flugzeugabsturz „ Am Ölberg“
- 02.12.1998 – Gebäudebrand in der Friedrichstrasse
- 16.10.1999 – Brand in der „Anglerhalle“
- 31.08.2003 – Schiffshavarie unterhalb Schleuse Schwabenheim
Hans-Peter Stöhr hat es dabei immer verstanden, seine Mannschaft trotz aller Gefahren und Risiken im Einsatz
heil und ohne größere Verletzungen wieder zurück in die Feuerwache zu bringen. Dies und die Tatsache, dass
Hans-Peter Stöhr immer ein offenes und verständnisvolles Ohr für seine Mannschaft hatte und immer noch hat,
hat ihm größten Respekt und Anerkennung bei allen Feuerwehrleuten in Dossenheim und der Region
eingebracht. Folgerichtig wurde Hans-Peter Stöhr aus Anerkennung von seinen Kameraden im Jahre 2009 zum
Ehrenkommandant der Feuerwehr Dossenheim ernannt. Im selben Jahr wurde er darüber hinaus vom
Landesfeuerwehrverband mit dem Ehrenzeichen in Gold ausgezeichnet.
Wir möchten unserem Ehrenkommandant Hans-Peter Stöhr zu seinem 65. Geburtstag recht herzlich gratulieren.
Wir wünschen Ihm und seiner Familie viel Glück und sagen aufrichtig Danke für Jahrzehnte vertrauensvoller
und respektvoller Arbeit.
Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr – einer für alle – alle für einen!
Sonntag, 15.03.2015 – Einsatznummer 9 – Alarmzeit: 11:02 Uhr – Einsatzdauer: 0:45 Stunde
Einsatzstichwort: THL-Ölspur Ortsstraße
Ein unbekanntes Fahrzeug hatte Öl verloren. Die Einsatzstelle wurde abgesichert und das Öl aufgenommen.
Fahrzeugaufstellung: RW1 (2)
Sonntag, 15.03.2015 – Einsatznummer 10 – Alarmzeit: 11:54 Uhr – Einsatzdauer: 1:15 Stunde
Einsatzstichwort: THL-abgestürzte Person Steinbruch Schriesheim Ebene 3
Die Absturzsicherungsgruppe Schriesheim/Dossenheim wurde zu einer abgestürzten Person in den
Schriesheimer Steinbruch alarmiert. Nach notärztlicher Versorgung wurde der Patient mittels Schleifkorbtrage
über ein abfallendes Geröllfeld zum Rettungshubschrauber getragen.
Fahrzeugaufstellung: MTW(5)
KdoW, ELW, MIW1, MTW2, GW-L2 – Feuerwehr Schriesheim
Polizei
Notarzt, Rettungsdienst, Rettungshubschrauber
Termine:
Übung Jugendfeuerwehr: Montag, 23.03.2015 – Übung – Beginn: 18:30 Uhr
Übung Einsatzabteilung: Dienstag, 24.03.2015 – Übung – Beginn: 19:00 Uhr
Ihre Feuerwehr Dossenheim
(www.feuerwehr-dossenheim.de)
Gemeindebücherei
Großer Bücherflohmarkt
Hier finden Sie gespendete und ausgesonderte Bücher – sortiert
nach Sparten - zu Schnäppchenpreisen. Aber auch CDs, DVDs
und Spiele sind im Angebot. Kommen Sie und stöbern in dem
rieseigen Angebot!
veranstaltet vom Freundeskreis der Gemeindebücherei e.V.
zugunsten der Gemeindebücherei
Sa., 21.03.15, 09:00 – 13:00 Uhr, Ratssaal Dossenheim
Literaturkreis am Dienstag
Bücher wählen, lesen, lachen und mit anderen Buchmenschen diskutieren.
Veranstaltungsort: Gemeindebücherei, Eintritt frei!
Moderation: Unsere Lesepatin Ulla Kammerer
Das „Buch im Gespräch“ am 24.03.15, 19.30 Uhr ist „Wo Spinnen ihre Nester bauen“ von Italo Calvino
Weiterer Termin: 21.04.15 Siegfried Lenz: Schweigeminute
Seite 16
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil „Literarische Stunde“ - Klaus Barber liest aus seinem Buch:
„007 ist auf 17“ – Berühmte Zahlen und ihre Geschichten
Wieso kaufen wir Mehl 405 und Filtertüten 102? Warum überführt die Zahl 9
Steuersünder? Und warum ist die 73 genauso einmalig wie Chuck Norris?
Unendlich viele Gegenstände, Ereignisse und sogar Menschen tragen Zahlen im
Namen, von denen kaum jemand weiß, was dahinter steckt. Damit ist jetzt Schluss,
denn Klaus Barber begibt sich auf irrwitzige Zahlen-Spurensuche. Er nimmt Sie mit
auf der Jagd nach berühmten Zahlen und bekommt schräge und überraschende
Antworten. Und ganz am Schluss wissen sie sogar, warum 007 auf der 17 die Hose
runterlässt. Ein Buch, das nicht 08/15 ist!
Klaus Barber hat als Journalist für verschiedene Zeitungen und TV-Sender gearbeitet.
Als Redakteur beim SWR-Fernsehen in Stuttgart verantwortet er
Informationssendungen, aber auch unterhaltende Formate.
Viele Jahre hat er Kabarettprogramme geschrieben und gespielt.
Do., 26.03.15, 20.00 Uhr, Bücherei
Eintritt: € 4,-, Kartenvorverkauf ab sofort in der Bücherei
Spieletreff
Alle, die gerne spielen, sind beim Spieletreff willkommen. Wir spielen spontan ausgewählte Spiele aus dem
Büchereibestand, es dürfen aber auch gerne eigene Spiele mitgebracht werden!
Mi., 01.04.15 ab 19 Uhr, Bücherei
BücherFrühstück – LeseFreude!
Unsere Lesepatin Annerose Apfel erzählt und liest für Sie bei einem kleinen Frühstück. Im März geht es um den
deutschen Dichter und Journalisten Eugen Roth
Do., 09.04.2014, 10.00 – 11.30 Uhr, Bücherei
Unkostenbeitrag: 3 Euro, Anmeldung nicht erforderlich
Regelmäßig stattfindende Angebote (keine Anmeldung erforderlich!)
ONLEIHE- Sprechstunde : jeden Mittwoch, 10.00 Uhr
Wer das Lesen eines E-Books erst einmal ausprobieren möchte, kann sich einen Reader in der
Gemeindebücherei ausleihen. Nutzen Sie unsere ONLEIHE-Sprechstunde, um die ersten Schritte in der digitalen
Medienwelt zu erlernen.
Buch auf!
Immer donnerstags ab 16.30 Uhr und samstags ab 10.30 Uhr können sich Kinder ab 3 Jahren von
Lesepatinnen und Lesepaten in der Kinderbücherei vorlesen lassen. Einfach vorbeikommen und mit Emil und
den Lesepaten in die Welt der Bücher eintauchen!
Öffnungszeiten:
Dienstag 09.00 – 13.00 und 14.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 13.00 und 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 – 19.00 Uhr
Freitag 14.00 – 18.00 Uhr
Samstag 09.00 – 13.00 Uhr
Tel. 06221/ 86 51 60
www.buecherei-dossenheim.de
Am Ostersamstag, 4. April 2015 bleibt die Bücherei geschlossen!
Seite 17
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil -
Schulen
Volkshochschule Dossenheim
Volkshochschule Dossenheim
Gerhart-Hauptmann-Str. 7
Tel.:. 06221 – 864555
[email protected]
www.vhs-dossenheim.de
Kursbeginn in Kürze
Sie haben Post! E-Mail perfekt im Griff
Sie möchten Textnachrichten versenden, mit einem Klick Ihre Urlaubsbilder, Office-Dokumente oder andere
Daten an eine oder mehrere Personen verschicken und das jederzeit, schnell und kostengünstig? Kein Problem:
Mit der elektronischen Post, kurz E-Mail, können Sie diese Vorhaben in komfortabler Weise umsetzen.
Mittwoch, 25.03.18.00 - 21.00 Uhr, 1 Abend
Outlook
E-Mails rein und raus geht auch online auf der Homepage Ihres E-Mail-Anbieters. Wenn Sie aber einmal
entdeckt haben, was mit Outlook noch alles möglich ist, werden Sie Ihre Mails nur noch hiermit verwalten.
Komfortable Regelassistenten, die Sie bei der Bewältigung Ihrer täglichen Mailflut unterstützen und Werbemüll
gleich automatisch aussortieren. Sie können sich aber auch an unerledigte Aufgaben oder Geburtstage erinnern
lassen, Adressen notieren und verwalten oder Einladungen zu Besprechungen und privaten Terminen
organisieren. Sie werden von den vielfältigen Möglichkeiten begeistert sein und sich damit schnell Ihren
(Arbeits-)Alltag organisieren. Donnerstag, 26.03.,18.00 - 21.00 Uhr, 1 Abend
Datensicherheit
Tatwaffen Viren, Würmer, Cybermobbing.......Sie denken, ein Tatort sei spannend? Dann ahnen Sie nicht, was
Ihnen zu Hause, im Büro und unterwegs so alles passieren kann! Die Nepper, Schlepper und Bauernfänger der
Neuzeit lauern beim Abrufen einer harmlosen Mail, beim Surfen im Internet oder auch beim ganz normalen
Gang zum Geldautomaten um die Ecke. Viren, Trojaner, Würmer, Keylogger, Phishingmails, Cybermobbing,
Skimming sind die modernen Waffen gegen Ihre Sicherheit. Hier bekommen Sie die aktuellen "Vorsicht Falle"Tipps für den digitalen Tatort. Mittwoch, 15.04., 18.00 - 21.00 Uhr, 1 Abend
Excel Einführung
Tabellen werden mit Excel erstellt. Doch für Viele ist das Programm ein Buch mit sieben Siegeln. Muss nicht
sein. Einfach nachvollziehbare Schritte bieten Anleitungen auch für Einsteiger ohne Vorkenntnisse. Excel
Tabellen und Diagramme für das private Haushaltsbuch, die Vereinsverwaltung oder geschäftliche Bilanzen sind
einfacher zu erstellen als Sie glauben. Donnerstag, 16.04. und 23.04.,18.00 - 21.00 Uhr
Trommeln für Anfänger
Durch einfache Übungen erlernen Sie Taktgefühl und die verschiedenen Schlagtechniken. Fühlen Sie den Puls
von Rhythmen aus Südamerika, Afrika und Arabien. Entdecken Sie ihre Fähigkeit den Kopf loszulassen, um
sich vom Rhythmus treiben zu lassen. Trommelsessions mit ruhiger bis wilder Stimmung runden diesen
Workshop ab.
Samstag, 18.04.,10.00 - 17.00 Uhr,1 Tag
Weinseminar: Rotweine aus Österreich
Der Weinbau in Österreich umfasst ca. 46.000 ha Weinberge, davon sind 35% mit roten Rebsorten bestockt. Die
wichtigsten roten Sorten sind Zweigelt und Blaufränkisch, daneben werden noch Portugieser und St. Laurent in
nennenswertem Umfang erzeugt. Junge Winzer, mit fundierter Ausbildung und Auslandserfahrung, erzeugen
Weine von beachtlicher Qualität. Typischerweise sind sie trocken und im Holzfass ausgebaut, sie besitzen
vielschichtige Aromen und eine dichte Tanninstruktur. Kosten Sie im Weinseminar verschiedene Qualitäten vom
Alltagswein bis zum Spitzengewächs und hören Sie wissenswertes über Winzer und Anbaumethoden.
Donnerstag, 26.03.,19.30 - 22.30 Uhr
Neubergschule Dossenheim
Neubergschüler auf dem Eis
Am Donnerstag, den 26.02. fuhr die Klasse 4c mit ihrer Klassenlehrerin Frau Zelinka und von einigen Eltern
begleitet zur Eisbahn nach Heddesheim. Dort verbrachten sie einen sportlichen Vormittag auf dem Eis. Nach
anfänglichem leichten Regen spielte das Wetter dann doch noch mit und so konnten alle mit viel Freude ihre
Fahrkünste verbessern und trainieren. Wettrennen fahren und Kunststücke zeigen bereitete den Kindern
besonders großen Spaß.
Seite 18
Gemeindenachrichten
Nr. 12 vom 20. März 2015
- Amtlicher Teil -
Heinrich-Sigmund-Gymnasium Schriesheim
Schulstaffelmeisterschaften - HSG belegt Platz 1 und 2 in der Gesamtwertung (Teil 1)
Von insgesamt 51 angetretenen Staffeln zur Austragung der Schriesheimer Schulstaffelmeister gelang es den
Sigmundianern aus der 10b die absolut schnellste Staffelzeit über die 4 x 400m zurückzulegen.
Die schwer zu laufende Strecke durch die Schriesheimer Altstadt wurde in hervorragenden 4:02,7 min.
bewältigt, was knapp zum Sieg vor den Sigmundianern aus der Kursstufe I reichte, die mit 4:03,9 min. sich
denkbar knapp geschlagen geben mussten. Auf Platz 3 kamen die Sportler des KGS.
Bild: Startschuss- Adrian Braune, Hendrik Wendefeuer, Jean-Luc
Batt, Martin Long, Johannes Scheid, Sebastian Scharf und Daniel
Rohr vom HSG machten den Gesamtsieg über 4x400 m unter sich
aus.
Fortsetzung folgt....
HEINRICH SIGMUND GYMNASIUM SCHRIESHEIM
-Sportprofilgymnasiumwww.hsg-schriesheim.de
Kurpfalz-Gymnasium Schriesheim
Anmeldung für die 5. Klasse
Am 25. und 26. März 2015, von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr
Am Mittwoch, 25. März 2015 und Donnerstag, 26. März 2015 können Schülerinnen und Schüler jeweils von
8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 – 17.00 Uhr am Kurpfalz-Gymnasium Schriesheim (Sekretariat) für die fünfte
Klasse angemeldet werden.
Das Gymnasium bietet ein sprachliches Profil mit Englisch/Latein/Französisch und ein naturwissenschaftliches
Profil mit Englisch/Französisch bzw. Englisch/Latein. Die zweite Fremdsprache beginnt in der sechsten Klasse.
Um Ihnen Zeit zu ersparen, besteht die Möglichkeit, Daten vorab über ein Formular zu erfassen und per Mail an
uns zu schicken. Sie finden das Formular auf unserer Homepage: www.kurpfalz-gymnasium-schriesheim.de unter
dem Tab Online-Anmeldung.
Bitte bringen Sie zu der Anmeldung das Blatt 4, das Sie von der Grundschule für die weiterführende Schule
erhalten haben, die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder das Stammbuch der Familie und ggf. sorgerechtsrelevante
Dokumente mit.
Wir freuen uns, Sie an einem der beiden Tage begrüßen zu können.
Kurpfalz-Realschule Schriesheim
Anmeldetermine für die Klassenstufe 5, Schuljahr 2015/2016, an der Kurpfalz-Realschule
Schriesheim
Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2015/2016 die Klasse 5 der Realschule besuchen werden,
können am
Mittwoch, 25.03.2015 von 8.00-13.00 Uhr und 15.00-17.00 Uhr
Donnerstag, 26.03.2015 von 8.00-13.00 Uhr und 15.00-17.00 Uhr
angemeldet werden. Die Geburtsurkunde bitten wir mitzubringen, die persönliche Vorstellung des Kindes ist
nicht erforderlich.
Anmeldung im Sekretariat der Realschule.
Für ein Gespräch oder eine Beratung steht die Schulleitung nach Terminierung gerne zur Verfügung.
Seite 19