WIDERRUF VOLLMACHT zu Eintrittskarte Nummer über ______________________________Stückaktien der ProSiebenSat.1 Media AG Ich/Wir _______________________________________ widerrufe(n) hiermit die von mir/uns (Name Vollmachtgeber) am ______________ 2015 an die von der ProSiebenSat.1 Media AG benannten Stimmrechtsvertreter, Frau Birte Stein und Herrn Mikhail Istratov, jeweils geschäftsansässig in Unterföhring/Landkreis München, erteilte Vollmacht, mich/uns in der auf den 21. Mai 2015 einberufenen Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media AG zu vertreten und dort das Stimmrecht für mich/uns auszuüben. Frau/Herrn _____________________________________________ bevollmächtigter Dritter wohnhaft in _____________________________________________ Wohnort erteilte Vollmacht mich/uns in der auf den 21. Mai 2015 einberufenen Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media AG zu vertreten und meine/unsere Aktionärsrechte – insbesondere das Stimmrecht – für mich/uns auszuüben. Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber bzw. Erklärung gem. § 126 b BGB Hinweise: - - - Sofern Sie die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht widerrufen, übermitteln Sie den Widerruf bis zum 20. Mai 2015 um 18.00 Uhr (eingehend) bitte an folgende Adresse: ProSiebenSat.1 Media AG, c/o HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder per E-Mail an [email protected]. Alternativ können Sie den Widerruf der Vollmacht auch am Zugangsschalter der Hauptversammlung überreichen. Sofern Sie die einem Dritten erteilte Vollmacht widerrufen, können Sie den Widerruf gegenüber dem von Ihnen bevollmächtigten Dritten erklären oder auch gegenüber der Gesellschaft. Bitte übermitteln Sie den der Gesellschaft gegenüber erklärten Widerruf bzw. einen Nachweis für den dem bevollmächtigten Dritten gegenüber erklärten Widerruf bis zum 20. Mai 2015 um 18.00 Uhr (eingehend) an folgende Adresse: ProSiebenSat.1 Media AG, c/o HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder per E-Mail an [email protected]. Alternativ können Sie den Widerruf der Vollmacht auch am Zugangsschalter der Hauptversammlung überreichen. Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Bevollmächtigung eines Dritten bzw. eines Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Im Falle einer persönlichen Teilnahme des Aktionärs oder eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung erlischt ein zuvor erteilter Auftrag an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter samt der zugehörigen Weisung ohne gesonderten Widerruf; die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter werden in diesem Fall auf der Grundlage einer zuvor an sie erteilten Vollmacht nicht tätig.
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