WIDERRUF VOLLMACHT - ProSiebenSat.1 Media AG

WIDERRUF VOLLMACHT
zu Eintrittskarte Nummer
über ______________________________Stückaktien der ProSiebenSat.1 Media AG
Ich/Wir _______________________________________ widerrufe(n) hiermit die von mir/uns
(Name Vollmachtgeber)
am ______________ 2015 an

die von der ProSiebenSat.1 Media AG benannten Stimmrechtsvertreter,
Frau Birte Stein und Herrn Mikhail Istratov, jeweils geschäftsansässig in
Unterföhring/Landkreis München, erteilte Vollmacht, mich/uns in der auf den 21. Mai 2015
einberufenen Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media AG zu vertreten und dort das
Stimmrecht für mich/uns auszuüben.

Frau/Herrn _____________________________________________
bevollmächtigter Dritter
wohnhaft in _____________________________________________
Wohnort
erteilte Vollmacht mich/uns in der auf den 21. Mai 2015 einberufenen Hauptversammlung der
ProSiebenSat.1 Media AG zu vertreten und meine/unsere Aktionärsrechte – insbesondere
das Stimmrecht – für mich/uns auszuüben.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber bzw. Erklärung gem. § 126 b BGB
Hinweise:
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Sofern Sie die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern erteilte Vollmacht widerrufen, übermitteln Sie den
Widerruf bis zum 20. Mai 2015 um 18.00 Uhr (eingehend) bitte an folgende Adresse: ProSiebenSat.1 Media AG, c/o HCE Haubrok
AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder per E-Mail an [email protected]. Alternativ können Sie den Widerruf der Vollmacht
auch am Zugangsschalter der Hauptversammlung überreichen.
Sofern Sie die einem Dritten erteilte Vollmacht widerrufen, können Sie den Widerruf gegenüber dem von Ihnen bevollmächtigten
Dritten erklären oder auch gegenüber der Gesellschaft. Bitte übermitteln Sie den der Gesellschaft gegenüber erklärten Widerruf
bzw. einen Nachweis für den dem bevollmächtigten Dritten gegenüber erklärten Widerruf bis zum 20. Mai 2015 um 18.00 Uhr
(eingehend) an folgende Adresse: ProSiebenSat.1 Media AG, c/o HCE Haubrok AG, Landshuter Allee 10, 80637 München, oder
per E-Mail an [email protected]. Alternativ können Sie den Widerruf der Vollmacht auch am Zugangsschalter der
Hauptversammlung überreichen.
Teilnahmeberechtigte Aktionäre bleiben auch nach erfolgter Bevollmächtigung eines Dritten bzw. eines Stimmrechtsvertreters der
Gesellschaft zur persönlichen Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Im Falle einer persönlichen Teilnahme des
Aktionärs oder eines von ihm bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung erlischt ein zuvor erteilter Auftrag an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter samt der zugehörigen Weisung ohne gesonderten Widerruf; die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden in diesem Fall auf der Grundlage einer zuvor an sie erteilten Vollmacht nicht tätig.