Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft

Impreglon SE
Ordentliche Hauptversammlung am Montag, 29. Juni 2015,
um 09.00 Uhr im Hotel Bergström, Bei der Lüner Mühle, 21335 Lüneburg
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter:
Eintrittskartennummer:
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Anzahl Aktien: .................................................
ausgestellt auf:
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(Vorname, Name)
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(Wohnort)
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihnen eine Weisung erteilt
wurde; sie sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Dabei sind allerdings nur Weisungen zu Beschlussvorschlägen (einschließlich etwaiger
Anpassungen) des Verwaltungsrats und zu mit einer Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären möglich. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§
126b BGB).
Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können vor der Hauptversammlung durch die Rücksendung des zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übersandten oder dieses Vollmachtsformulars in Textform oder im Rahmen der
Hauptversammlung durch Nutzung des dort bereitgestellten Vollmachtsformulars erfolgen. Unbeschadet der notwendigen Anmeldung bis zum 22.
Juni 2015, 24:00 Uhr (siehe im Einberufungstext zur Hauptversammlung unter „Teilnahme an der Hauptversammlung“), muss im Falle der
Vollmachtserteilung in Textform diese bis Freitag, 26. Juni 2015 (Tag des Eingangs), unter der folgenden Anschrift zugegangen sein:
Impreglon SE, Abteilung Investor Relations, Lünertorstr. 17, 21335 Lüneburg
Telefax 04131 2260069, oder per E-Mail an [email protected]
Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter gelten die vorstehenden Angaben zu
den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung eines von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters an der Hauptversammlung selbst oder durch einen Vertreter teilnehmen und die betreffenden Aktien
vertreten, so ist dies möglich. Insoweit wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Per
Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft kann nicht über weitergehende Anträge wie etwa Gegenanträge oder Verfahrensanträge abgestimmt werden. Bitte markieren Sie unten Ihre Weisung für die Abstimmungen. Es kann in jeder Zeile, also zu dem jeweiligen Abstimmungspunkt nur ein Feld angekreuzt werden.
Wenn Sie allen Vorschlägen der Verwaltung folgen möchten, bitte hier ankreuzen:
O
Wenn Sie nicht allen Vorschlägen der Verwaltung folgen möchten, geben Sie bitte nachfolgend Ihre Weisungen an:
Punkte der Tagesordnung*
Ja
Nein
Enthaltung
2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014
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O
3. Entlastung der geschäftsführenden Direktoren
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O
4. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats
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Wahlen zum Verwaltungsrat
a) Wahl von Herrn Oliver Jäger
5.
b) Wahl von Herrn Ralf Krämer
c) Wahl von Herrn Dr. Jörn Großmann
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6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für 2015
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Beschlussfassung über die Zustimmung zum
Gewinnabführungsvertrag mit der Impreglon Materials Technology GmbH
Beschlussfassung über die Zustimmung zum
8.
Gewinnabführungsvertrag mit der Impreglon Engineering GmbH
Beschlussfassung über die Zustimmung zum
9.
Gewinnabführungsvertrag mit der Gebr. Linke GmbH
7.
*) Der vollständige Text der Einberufung mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung ist im Bundesanzeiger vom 20.5.2015 veröffentlicht worden.
Sofern mitteilungspflichtige Anträge von Aktionären bei uns eingegangen sind, wird deren Wortlaut ggf. zusammen mit der Stellungnahme der
Verwaltung auf der Internetseite www.impreglon.de/investorrelations/hauptversammlung zugänglich gemacht.
Hiermit bevollmächtige(n) ich / wir den Stimmrechtsvertreter der Impreglon SE, Christian May, Hamburg, meine / unsere Stimmrechte aus meinen / unseren vorstehenden Aktien laut meiner / unserer vorstehenden Weisung unter Befreiung von § 181 BGB
und unter Offenlegung meines / unseres Namens zu vertreten. Die Vollmacht schließt die Erteilung von Untervollmachten ein.
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Ort, Datum, Unterschrift/Name bzw. andere Erklärung gemäß § 126b BGB