Widerruf der Vollmacht

W I D E R R U F D E R V O L L M AC H T
Person des Erklärenden:
Nachname(n) bzw. Firma
Eintrittskarten-Nummer*
Anzahl Aktien laut Eintrittskarte*
Vorname(n)
Postfach oder Straße, Hausnummer
PLZ/Ort
*Bitte entnehmen Sie die Angaben der Eintrittskarte zur Versammlung, die Ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird.
Ich/Wir widerrufe/n hiermit die von mir/uns
am ________________ 2015 an

die von der Rocket Internet SE benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, Frau Julia Boss und
Herrn Johannes Schneider, beide Mitarbeiter der Rocket Internet SE, Berlin

Frau/Herrn
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bevollmächtigter Dritter
wohnhaft in _________________________________
PLZ/Ort
erteilte Vollmacht, mich/uns in der am 23. Juni 2015 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
Rocket Internet SE, Berlin, zu vertreten.
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Ort, Datum
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Unterschrift(en) bzw. andere Erklärung des Erklärenden i.S.v. § 126b BGB (lesbar)
Hinweise:
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Der Widerruf der Vollmacht bedarf nach § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Verbindung mit § 17 Abs. 4 Satz 2
der Satzung unserer Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines
Kreditinstituts, eines nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 gleichgestellten Instituts oder
Unternehmens, einer Aktionärsvereinigung oder einer Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG können
abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.
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Der Widerruf einer an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht
muss der Gesellschaft, sofern die Vollmacht nicht in der Hauptversammlung widerrufen wird, bis
spätestens zum 22. Juni 2015, 16:00 Uhr (MESZ) unter einer der nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten
zugehen:
Per Briefversand an:
Rocket Internet SE
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10, 80637 München, Deutschland
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oder via E-Mail an:
[email protected]
oder via Telefax an:
+49 (0) 89 / 210 27 289
Der Widerruf der Vollmacht und der Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten widerrufenen
Vollmacht gegenüber der Gesellschaft können auch am Tag der Hauptversammlung an der
Einlasskontrolle erfolgen.