Häufige Stolpersteine von Startups und Lösungsansätze StB Florian Nitsche, Timo Beddig Köln, 16. April 2015 Agenda 1 Vorüberlegungen, Daten und Fakten 2 Von der GbR zur GmbH / UG 3 Laufende Besteuerung der GmbH / UG 4 Besitze ich Exit-Readiness? 5 Was da liegt ist mir doch egal… 6 Meine UG (GmbH), mein Geld… 7 IP – Chance oder Risiko? 8 Zusammenfassung © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 1 1. Vorüberlegungen, Daten und Fakten Optimierung der Verteilung von vorhandenen Vermögensgegenständen Ausgestaltung einer steuereffizienten Unternehmensstruktur Fremdvergleichsgrundsatz und verdeckte Gewinnausschüttung Geschäftsbesorgungsvertrag, Sozialversicherungsbeiträge, Reisekosten und Beschäftigung freier Mitarbeiter Beteiligungen für Mitarbeiter Eine Gesellschaft sein, ohne es zu wissen … und viele weitere steuerliche Angelegenheiten!!! © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 2 1. Vorüberlegungen, Daten und Fakten UNTERNEHMER ODER FREIBERUFLER ■ Unternehmer oder Freiberufler beantragt die Handelsregistereintragung ■ Der Unternehmer oder Freiberufler ist der Steuerpflichtige ■ Einkommensteuer (14% - 45%) plus Solidaritätszuschlag (5,5%) Gründer A = Unternehmer / Freiberufler ■ Gewerbesteuer (ca. 7% - 18%) für gewerbliche Tätigkeiten ■ Zuordnung einer Ust-ID-Nr. für Umsatzsteuererklärungen PERSONENGESELLSCHAFT ■ OHG und KG müssen ins Handelsregister eingetragen werden ■ Jeder Gesellschafter ist Steuerpflichtiger ■ Einkommensteuer (14% - 45%) plus Solidaritätszuschlag (5,5%) ■ Gewerbliche Personengesellschaften haben Gewerbesteuer zu zahlen (ca. 7% - 18%) – teilweise abzugsfähig von der persönlichen Einkommensteuer (bis zu ca. 13%) Gründer A, B & C = Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 3 1. Vorüberlegungen, Daten und Fakten GMBH / UG ■ Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag: 15,825% Anteilseigner ■ Gewerbesteuer, abhängig vom jeweiligen Hebesatz der Gemeinde – Köln: 16,625% (Hebesatz 475%) – Hürth: 16,8% (Hebesatz 480%) ■ Steuerbelastung Köln: 32,45% Startup GmbH / UG ■ Steuerbelastung Hürth: 32,625% © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 4 2. Von der GbR zur UG / GmbH (1/3) 1. Gründer A kauft Sachen und schafft Werte für sein Unternehmen 2. Gründer A gründet Startup GmbH Gründer A = Unternehmer / Freiberufler 3. Startup GmbH soll die Assets erhalten Gründer A 100% Startup GmbH / UG 1. Die A, B & C Personengesellschaft kauft Sachen und schafft Werte für ihr Unternehmen 2. Gründer A, B & C gründen Startup GmbH 3. Startup GmbH soll die Assets erhalten Gründer A, B & C = Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. A B C Startup GmbH / UG 5 2. Von der GbR zur UG / GmbH (2/3) 1. Gründer A kauft und schafft Werte für sein Unternehmen 2. Gründer A gründet Startup GmbH 3. Startup GmbH soll die Assets erhalten Gründer A = Unternehmer / Freiberufler Gründer A 100% Startup GmbH / UG Problem in beiden Fällen: Besteuerung der Assets zum Marktwert 1. Die A, B & C Personengesellschaft kauft und schafft Werte für ihr Unternehmen 2. Gründer A, B & C gründen Startup GmbH 3. Startup GmbH soll die Assets erhalten Gründer A, B & C = Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. A B C Startup GmbH / UG 6 2. Von der GbR zur UG / GmbH (3/3) 1. Gründer A kauft Sachen und schafft Werte für sein Unternehmen 2. Gründer A gründet Startup GmbH Gründer A = Unternehmer / Freiberufler 3. Startup GmbH soll die Assets erhalten Gründer A Lösung: 100% Startup GmbH / UG Steuerneutraler Transfer zur Startup GmbH (zum Buchwert) nach UmwStG Weitere formelle Bedingungen Achtung: Sperrfrist von 7 Jahren 1. Die A, B & C Personengesellschaft kauft Sachen und schafft Werte für ihr Unternehmen 2. Gründer A, B & C gründen Startup GmbH 3. Startup GmbH soll die Assets erhalten Gründer A, B & C = Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. A B C Startup GmbH / UG 7 3. Laufende Besteuerung der GmbH / UG (1/2) Anteilseigner Anteilseigner DIVIDENDE Holding UG (haftungsbeschränkt) DIVIDENDE Beteiligung >15% (GewSt) / >10% (KSt) Startup GmbH DIVIDENDE Startup GmbH ■ Kapitalerträge: 100 ■ Dividende: 100 ■ GmbH-Anteil < 1%: Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% ■ Nettoeinkommen Holding UG nach Steuern ca.: 98 ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach KESt.: 73 ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach KESt ca.: 72 ■ GmbH-Anteil >= 1%: 60% des Gewinns mit persönlichem ESt-Satz ■ Entscheidend: AE entscheidet über Besteuerungszeitpunkt ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach TEV ca.: 71 © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 8 3. Laufende Besteuerung der GmbH / UG (2/2) Anteilseigner Anteilseigner DIVIDENDE Holding UG (haftungsbeschränkt) DIVIDENDE Beteiligung <15% (GewSt) / <10% (KSt) Startup GmbH DIVIDENDE Startup GmbH ■ Kapitalerträge: 100 ■ Dividende: 100 ■ GmbH-Anteil < 1%: Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% ■ Nettoeinkommen Holding UG nach Steuern ca.: 67 ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach KESt.: 73 ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach KESt ca.: 49 ■ GmbH-Anteil >= 1%: 60% des Gewinns mit persönlichem ESt-Satz ■ Hier wird der ursprünglich angestrebte Finanzierungsvorteil zu einem erheblichen Steuernachteil! ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach TEV ca.: 71 © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 9 4. Besitze ich Exit-Readiness? (1/2) Anteilseigner X VERKAUF Startup GmbH ■ Kapitalerträge: 100 ■ GmbH-Anteil < 1%: Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% zzgl. SolZ ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach KESt.: 73 ■ GmbH-Anteil >= 1%: 60% des Gewinns mit persönlichem ESt-Satz (hier 45%) ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach TEV ca.: 71 © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 10 4. Besitze ich Exit-Readiness? (2/2) Anteilseigner Anteilseigner DIVIDENDE Holding UG (haftungsbeschränkt) X VERKAUF X VERKAUF Startup GmbH Startup GmbH ■ Kapitalerträge: 100 ■ Kapitalerträge: 100 ■ GmbH-Anteil < 1%: Kapitalertragsteuer i.H.v. 25% ■ Nettoeinkommen Holding UG nach Steuern ca.: 98 ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach KESt.: 73 ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach KESt ca.: 72 ■ GmbH-Anteil >= 1%: 60% des Gewinns mit persönlichem ESt-Satz ■ Für Reinvestition stehen auf Ebene der Holding 98 zur Verfügung (gegenüber 73 bzw. 71 ohne Holding-Struktur) ■ Nettoeinkommen Anteilseigner nach TEV ca.: 71 ■ Entscheidend: AE entscheidet über Besteuerungszeitpunkt © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 11 5. Was da liegt ist mir doch egal… (1/2) Ausgangslage: - Am Anfang jeder Unternehmung werden Gründer häufig mit einer Flut von Post und damit verbundenen formalen Voraussetzungen „überschwemmt“. Diese zu ignorieren kann jedoch weitreichende Folgen haben Problemstellung: - Insbesondere Schreiben der Finanzverwaltung sind mit höchster Priorität zu behandeln. In der Regel setzt das Finanzamt in den Schreiben selbst Fristen (Einreichung bis zum XX.XX.20XX). - Rechtsbehelfsfrist beträgt 1 Monat nach Zugang des Schreibens - Sofern gar nicht reagiert wird, setzt das FA mitunter Zinsen oder sonstige Verzögerungsentgelte fest - Neben einem finanzielle Schaden ist auch der eigene „Ruf“ beim FA beschädigt, d.h. insofern zukünftig verspätet gezahlt wird, werden schneller Strafen festgesetzt - Möglicherweise fatale Folgen, sofern Geschäftsführer die Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiter nicht rechtzeitig abführt (Stichwort Haftung) Lösungsoptionen: - Unklarheiten können oftmals auch auf dem kurzen Dienstweg (z.B. telefonisch) geklärt werden - Bei sämtlichen Anschreiben von Seiten der Finanzverwaltung sollten sämtliche „Alarmglocken“ angehen. Diese Angelegenheiten sollten – auch wenn es lästig und kompliziert sein kann – mit höchster Priorität behandelt werden © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 12 5. Was da liegt ist mir doch egal… (2/2) DIE WICHTIGSTEN ERKLÄRUNGSPFLICHTEN ■ Umsatzsteuervoranmeldung? aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa Monatlich, Fristverlängerungen und Ausnahmen auf Antrag! ■ Lohnsteuervorauszahlung? aaaaaaa Monatlich für den Arbeitnehmer! ■ Jährliche KSt- bzw. Est-Erklärung? Jährlich, Fristverlängerungen auf Antrag! ■ Jährliche Gewerbesteuererklärung? Jährlich, Fristverlängerungen auf Antrag! ■ Jährliche Umsatzsteuererklärung? Jährlich, Fristverlängerungen auf Antrag! © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 13 6. Meine UG (GmbH), mein Geld… (1/2) AUSGANGSLAGE ■ Erste Schritte getan & GmbH erwirtschaftet Gewinne ■ Gesellschafter möchte Gewinne entnehmen ■ „Gewinnentnahme“ jedoch nicht ohne weiteres möglich. PROBLEMSTELLUNG: ■ Die UG (GmbH) ist eine juristische Person mit eigenständiger Steuersubjekteigenschaft, zwischen Gesellschafts- und Gesellschafterebene herrscht eine klare Trennung. Das Ergebnis der Kapitalgesellschaft unterliegt - bis zu einer eventuellen Ausschüttung- nur bei dieser der Besteuerung Startup GmbH ■ Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter finden grundsätzlich steuerliche Berücksichtigung © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 14 6. Meine UG (GmbH), mein Geld… (2/2) LÖSUNGSOPTIONEN: ■ Gewinnausschüttung an die Gesellschafter ■ Gewinnverlagerung auf Gesellschafterebene mittels Gehalts- und Bonuszahlungen DEALING AT ARM’S LENGTH ■ Leistungsbeziehungen zwischen GmbH und Gesellschafter müssen Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. ■ Jeder Vertrag (z.B. Anstellungsvertrag, Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag etc.) muss vereinbart und ausgeführt werden wie unter unbeteiligten Dritten. VERDECKTE GEWINNAUSSCHÜTTUNG Startup GmbH ■ Jede Zahlung auf Grund einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen GmbH und Gesellschafter, die den den Gewinn der GmbH schmälert und nicht auf Gewinnverwendungsbeschluss beruht ist, verdeckte Gewinnausschüttung. ■ Besteuerung der verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Gesellschaft und des Anteilseigners. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 15 7. IP – Chance oder Risiko? (1/2) IP DEVELOPMENT IN DEUTSCHLAND Startup GmbH IP ■ Startup GmbH entwickelt IP in Deutschland. ■ Erträge vom IP (interner Gebrauch und Lizenzierung) werden als reguläre gewerbliche Einkünfte besteuert. IP ENTWICKLUNG IN EINER IP-BOX DE Startup GmbH ■ Startup GmbH überträgt IP der IP-Box Tochtergesellschaft (z.B. in den Niederlanden) ■ Besteuerung das IP zum Marktwert auf Grund der Übertragung in die IP-Box Gesellschaft (hohe Steuerauswirkung). ■ IP-Box Gesellschaft lizensiert IP an die Startup GmbH oder an Dritte. NL IP-Box B.V. ■ Erträge aus der Lizensierung des IP werden steuerbergünstigt IP ■ Formelle Bedingungen sind zu beachten, um günstige Besteuerung zu erwirken © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 16 7. IP – Chance oder Risiko? (2/2) AUFBAU EINER IP-BOX STRUKTUR DE Startup GmbH ■ Startup GmbH gründet eine IP-Box Tochtergesellschaft (z.B. in den Niederlanden). ■ IP-Box Gesellschaft entwickelt IP am Sitz der Gesellschaft. ■ IP-Box Gesellschaft lizensiert das IP an die Startup GmbH oder an Dritte. NL IP-Box B.V. ■ Erträge aus der Lizensierung des IP werden steuerbegünstigt besteuert. IP ■ Formelle Bedingungen sind an die steuerbegünstigte Besteuerung des IP in der IP-Box geknüpft. © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 17 8. Zusammenfassung SCHLÜSSELFRAGEN & ANTWORTEN FÜR EINE STEUEREFFIZIENTE UNTERNEHMENSSTRUKTUR ■ Wie ist der aktuelle Status? Einzelunternehmer, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft! ■ Sollte ich die Haftungssumme zukünftig begrenzen? Kapitalgesellschaften und bestimmte Formen der Personengesellschaft begrenzen die Haftung! ■ Sollte ich meine Vermögensgegenstände übertragen? Neustart mit einer neuen Unternehmensstruktur denkbar! ■ Möchte ich das Unternehmen lebenslang halten? Kein Bedarf für eine Holding-Struktur! ■ Strebe ich nach Investoren und einer möglichen Ausstiegsstrategie? Holding-Struktur u.U. empfehlenswert! ■ Vertraue ich auf zukünftige Dividenden? Ausweitung der Anteile muss verfolgt werden! © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. 18 Kontakt KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Florian Nitsche, LL.M Steuerberater Assistant Manager, Tax T +49 221 2073 1216 [email protected] Timo Beddig Assistant Manager, Tax T +49 221 2073 1524 [email protected] © 2015 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG, das Logo und „cutting through complexity“ sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International. www.kpmg.de
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