GEMEINDE ASCHHEIM BEBAUUNGSPLAN Nr. 119/03 Änderung des Bebauungsplans Nr. 119/01 „Gewerbegebiet Aschheim Südost“ südlich der St 2082, westlich der BABAnschlussstelle Kirchheim/Aschheim Süd und nördlich der Eichendorffstraße (nördliche Restfläche) – Teiländerung im Bereich der Ausgleichsflächen Festsetzungen und Hinweise durch Text ENTWURF Architekten/ Stadtplaner: dipl.ing. rudi & monika sodomann aventinstraße 10, 80469 münchen tel: 089/ 295673 fax: 089/2904194 Fassung vom: 28.07.2015 geändert am: 29.09.15/ 26.11.15 16.02.2016 B. Festsetzungen durch Text §1 Dieser Bebauungsplan ersetzt die planzeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 119/1 „Gewerbegebiet Aschheim Südost“ südlich der St 2082, westlich der BAB- Anschlussstelle Kirchheim/Aschheim Süd und nördlich der Eichendorffstraße (nördliche Restfläche) im Bereich der Ausgleichsfläche auf Fl.Nr. 1701 und 1700 Teilfl. der Gemarkung Aschheim. Alle anderen planzeichnerischen und textlichen Festsetzungen behalten ihre Gültigkeit. §2 Festsetzung B.4.9.1 entfällt ersatzlos D. Hinweise durch Text Die Hinweise durch Text werden wie folgt ergänzt: 11.1 Die im Umweltbericht ermittelte private Ausgleichsfläche mit insgesamt 15.248 m² ist auf den Teilflächen der Fl.Nrn. 731 und 853 der Gemarkung Kirchheim gem. Planeintrag mit nachstehend angegebenen Flächen nachzuweisen: • 5.206 m² auf Fl.Nr. 731 Teilfläche der Gemarkung Kirchheim. • 10.042 m² auf Fl.Nr. 853 Teilfläche der Gemarkung Kirchheim. 11.2 Herstellungs- und Pflegemaßnahmen: Auf Fl.Nr. 853 Tfl. Der Gemarkung Kirchheim: Entwicklungsziel ist die Erlangung einer extensiven Feuchtwiese. Hierzu soll zur Aushagerung in Teilflächen Oberboden flach abgeschürft werden, um kleine Senken auszubilden, in denen sich Feuchtigkeit sammeln kann. Die Wiesenflächen sind nach Vorgabe der Naturschutzbehörde zur Aushagerung die ersten 5 Jahre 2 x im Jahr zu mähen. Danach ist durch ein Monitoring zu prüfen, ob auf eine 1-malige Mahd im Jahr bis zur Erreichung des Entwicklungsziels umgestellt werden kann. In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde sind ausreichend große Altgrasund Krautsäume zu belassen bzw. im Wechsel zu mähen. Das Mähgut ist aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Auf Fl.Nr. 731 Tfl. der Gemarkung Kirchheim: Pflanzung einzelner Gehölzgruppen als Deckung für Niederwild und als Übergangszone von der freien Flur zum benachbarten Gehölzstreifen auf Fl.Nr. 732 durch Pflanzung standortgerechter Gehölzarten (Pflanzraster 1,0 x 1,5 m). Freihalten von ausgehagerten Ausbuchtungen für die Entwicklung einer extensiven Feuchtwiese analog zu den Feuchtwiesen auf Fl.Nr. 853. Die Verteilung und Größe der Feldgehölzgruppen sind unter Berücksichtigung der Schutzzonen vorhandener Erd- und Freileitungen im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde festzulegen. Für die Ansaat der Wiesenflächen ist eine autochthone Feuchtwiesenmischung (z.B. Fa. Rieger u. Hofmann oder gleichwertig) zu verwenden. Für die Wiesenflächen ist ein Pflegeplan (Pflegebereiche/ Mahdzeiten) im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde zu erstellen und umzusetzen. Die Wiesenflächen sind nach Vorgabe der Naturschutzbehörde zur Aushagerung die ersten 5 Jahre 2 x im Jahr zu mähen. Danach ist durch ein Monitoring zu prüfen, ob auf eine 1-malige Mahd im Jahr bis zur Erreichung des Entwicklungsziels umgestellt werden kann. Mulchmahd ist unzulässig. Zur Abgrenzung der Ausgleichsfläche gegenüber der in der landwirtschaftlichen Nutzung verbleibenden Ackerfläche ist die Fläche durch gut sichtbare Markierungspfähle im Abstand von 20 m zu kennzeichnen. 11.3 Die ökologischen Kompensationsflächen sind über den Eintrag einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und Bestellung einer Reallast zugunsten des Freistaats Bayern, vertreten durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamts München auf Dauer zu sichern und zu unterhalten. 11.4 Es ist mit hohen Grundwasserständen zu rechnen. E. VERFAHRENSVERMERKE 1. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 119/03 Änderung des Bebauungsplans Nr. 119/01 „Gewerbegebiet Aschheim Südost“ südlich der St 2082, westlich der BABAnschlussstelle Kirchheim/Aschheim Süd und nördlich der Eichendorffstraße (nördliche Restfläche) – Teiländerung im Bereich der Ausgleichsflächen, wurde vom Bau- und Umweltausschuss am 28.07.2015 gefasst. 2. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 28.07.2015 hat in der Zeit vom 14.08.2015 mit 14.09.2015 stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.08.2015 nach § 4 Abs.1 BauGB unter Fristsetzung bis einschließlich 14.09.2015 nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. 3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 119/03 Änderung des Bebauungsplans Nr. 119/01 „Gewerbegebiet Aschheim Südost“ südlich der St 2082, westlich der BAB- Anschlussstelle Kirchheim/Aschheim Süd und nördlich der Eichendorffstraße (nördliche Restfläche) – Teiländerung im Bereich der Ausgleichsflächen, i. d. F. vom 29.09.2015 wurde in der Zeit vom 16.10.2015 bis einschließlich 16.11.2015 öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs.2 BauGB). Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. 4. Mit der Bebauungsplanfassung vom 26.11.2015 erfolgte die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a Abs. 3 Nr. 1 und 3 BauGB in der Zeit vom 22.01.2016 bis zum 08.02.2016. 5. Mit der Bebauungsplanfassung vom 16.02.2016 erfolgte die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a Abs. 3 Nr. 1 und 3 BauGB in der Zeit vom 04.03.2016 bis zum 21.03.2016 6. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 119/03 Änderung des Bebauungsplans Nr. 119/01 „Gewerbegebiet Aschheim Südost“ südlich der St 2082, westlich der BABAnschlussstelle Kirchheim/Aschheim Süd und nördlich der Eichendorffstraße (nördliche Restfläche) – Teiländerung im Bereich der Ausgleichsflächen i. d. F. vom ……..2016 wurde vom Bau- und Umweltausschuss am ………...2016 gefasst (§ 10 Abs. 1 BauGB). Siegel 7. Aschheim, den…………………… ……………………………………………………. Thomas Glashauser, Erster Bürgermeister Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 119/03 Änderung des Bebauungsplans Nr. 119/01 „Gewerbegebiet Aschheim Südost“ südlich der St 2082, westlich der BAB - Anschlussstelle Kirchheim/Aschheim Süd und nördlich der Eichendorffstraße (nördliche Restfläche) – Teiländerung im Bereich der Ausgleichsflächen i. d. F. vom ……..2016 erfolgte am ………………….. Dabei wurde auf die Rechtsfolgen des § 44 und § 215 BauGB sowie auf die Einsehbarkeit des Bebauungsplans hingewiesen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 119/03 in der Fassung vom ……..2016 in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Siegel Aschheim, den…………………… ……………………………………………………. Thomas Glashauser, Erster Bürgermeister
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