Kurzfassung - Leichtbau BW

Die Leichtbau BW informiert:
BMBF Förderprogramm „Smart Service Stadt:
Dienstleistungsinnovationen für die Stadt von morgen“
Das BMBF hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Themenfeld „Smart
Service Stadt“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion,
Dienstleistung und Arbeit von morgen“ aufgelegt.
Zuwendungszweck
Das BMBF beabsichtigt die Forschung zur Dienstleitungsinnovation für Städte gezielt
auszubauen. Es sollen Vorhaben gefördert werden, die die Möglichkeit der Forschung für
Dienstleistung nutzen, um die Entwicklung, Erbringung und Erprobung von Dienstleistungen
im Kontext der Bedarfe der Städte nachhaltig zu verändern und zu verbessern. Urbane
gesellschaftliche und wirtschaftliche Stakeholder sollen dabei unterstützt werden, Dienstleistungen methodisch zu entwickeln, Test und Simulation zu ermöglichen, effizient zu
erstellen und ihren Nutzen für Wirtschaft und Menschen zu optimieren. Der räumliche
Gegenstandsbereich braucht nicht unbedingt der urbane Raum oder eine Stadt in Gänze zu
sein, es kann auch ein Quartier als „Aktionsraum“ gewählt werden (sofern die
Übertragbarkeit in weitere Quartiere berücksichtigt wird).
Gegenstand der Förderung
Drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche sind vorgesehen, die mit Bezug auf
den jeweiligen Anwendungsfall Herausforderungen, Chancen und Folgewirkungen
analysieren und in die weitere Ausarbeitung einbeziehen. Konzentration auf ein
Handlungsfeld ist gewünscht; die Berücksichtigung von Aspekten anderer Handlungsfelder
ist möglich.
1. Urbane Dienstleistungssysteme integrieren
Städte müssen sich zunehmend zu Dienstleistungssystemen entwickeln. Diese bündeln
Anbieter sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Stakeholder und zeichnen sich dadurch
aus, dass Kunden und Nutzer meist über IuK-Technologien (Information u. Kommunikation)
zu Ko-Produzenten in Prozesse und neue Wertschöpfungskonfigurationen einbezogen
werden. Forschungsbedarf: Dienstleistungen so zu entwickeln und anzubieten, dass eine
Zusammenführung zu integrierten Dienstleistungssystemen möglich wird. Eine wichtige
Basis für die Architektur von Dienstleistungssystemen ist, neben dem rechtlichen Aspekt,
den veränderten Lebens-, Konsum- und Arbeitsstilen, die unmittelbare Verfügbarkeit von
Daten. Anwendungsbeispiel: Echtzeitdaten aus Verkehrsströmen können schon heute mit
dem Einsatz einer Unfallambulanz und der Notfallplanung in öffentlichen Krankenhäusern
kombiniert werden. Urbane Logistik: Verknüpfung von verschiedenen Einheiten (kommunale
Einrichtungen, private Haushalte, Handel,…) durch Dienstleistung zu einem
Wertschöpfungssystem „aus einem Guss“.
2. Urbane Ko-Produktion und Ko-Kreation von Dienstleistung
Neue Sharing- und Value-in-Use-Konzepte, Design-Thinking-Ansätze, Open-InnovationPlattformen oder neue Beteiligungsformen im Sinne von Crowd-Sourcing- bzw. FundingModelle lassen sich dafür nutzen, dass Bürgerinnen und Bürger als aktive Prosumer und KoPfi\02.06.2015/SmartServiceStadt
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Produzenten einen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensraumes nehmen. Teil dieser Gestaltung ist die Suche nach einer neuen, sachgerechten
Balance von wirtschaftlichen, zivilgesellschaftlichen und öffentlich erbrachten
Dienstleistungen. Auch gewinnt die Verfügbarkeit von Plattformen für die Konfiguration und
Modellierung von Dienstleistungen an Bedeutung. Auszug aus den vordringlichen Aspekten:
- Wie können aus den verschiedenen Bereichen Bürgerinnen und Bürger in ihren Lebensund Arbeitszusammenhängen neue, urbane und nutzerorientierte
Dienstleistungssysteme erzeugt werden?
- Welchen Nutzen stiften Systemdienstleistungen für Kommunen, Unternehmen und
Bürger? Wie lässt sich der Nutzenbeitrag der Lösungen darstellen und steigern?
- Wie können klassische Stärken der dt. Wirtschaft (Mitbestimmung, fachkräfteorientierte
Beschäftigung, KMU-Struktur, kooperative Führungskultur) für die Erstellung von
Systemdienstleistungen genutzt werden?
3. Datenbasierte Dienstleistung und Engineering von Dienstleistung für die
Stadt der Zukunft
Der Vermehrte Einsatz von IuK-Technologien sowie von Sensorik spielt bei der
Transformation von Städten zu „Smart Cities“ eine system- und erfolgskritische Rolle. Der
Datenbestand steigt enorm. Zu den zentralen Ansätzen, die zu einer besseren
Beherrschbarkeit der Komplexität führen sollen, zählen z.B. die Modellierung, Simulation und
Testverfahren einerseits sowie systematische Prototypingansätze und Pilotierungen
anderseits. Durch den Einsatz der Verfahren können die Wirtschaftlichkeit, Nutzerfreundlichkeit, Skalierbarkeit oder Prozessstabilität bereits vor der Markteinführung systematisch
entwickelt, gestaltet und evaluiert werden, sowie neue Dienstleistungsangebote (sog. „Smart
Urban Services“) evidenz-basiert entwickelt werden. Folgende Fragen sind u.a. relevant:
- Wie ist Dienstleistung aufzubauen, sodass bürgerschaftlich ausgerichtete KoProduktionen und Ko-Kreation gefördert und ermöglicht werden kann?
- Welche Anforderungen stellen räumlich skalierbare Einheiten (wie Quartier, Stadt) an die
Architektur von Dienstleistung und Dienstleistungssystemen?
- Welche Geschäftsmodelle leisten einen Beitrag dazu, in einer integrierten
Dienstleistungsentwicklung eine Balance zwischen gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Stakeholdern herbeizuführen?
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in D),
Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Stiftungen, Kammern, Verbände sowie staatliche und
nicht staatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen (bei grundfinanzieren durch Land und Bund ist unter bestimmten
Voraussetzungen zur Grundfinanzierung eine Projektförderung möglich).
Ergebnisverwertung durch die Unternehmen ist sicherzustellen. Die Beteiligung kleiner und
mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß
Empfehlung der EU-Kommission in der aktuellen Version zur Anwendung.
Zuwendungsvoraussetzungen (u.a.):
Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren
unabhängigen Partnern (Verbundprojekte präferiert) zur Lösung der Forschungs- und
Entwicklungsaufgaben. Es sollen Lösungen erarbeitet und in den beteiligten Unternehmen in
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der Vorhabenlaufzeit modellhaft umgesetzt werden. Besonders berücksichtigt werden
Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinübergreifende Ansätze aufweisen und
Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite
Anwendung aufzeigen.
Projektträger
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR)
Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Herr Klaus Zühlke-Robinet I Telefon +49 228/3821-2000 I E-Mail: [email protected]
Erstellung/ Einreichung der Projektskizzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen
Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu
einer höheren Förderquote führen können.
Bemessungsgrundlagen für Hochschulen, Forschungs- und Wirtschaftseinrichtungen und
vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei
Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen
Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden u.a. nach folgenden Kriterien bewertet:
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Innovationspotential und Anwendungsbezug und Beiträge zur Problemlösung (z.B.
Neuheit, Originalität, risikoreiche Vorhaben, Innovationshöhe, volkswirtschaftliche
Relevanz, Bedeutung für die Entwicklungsfähigkeit von Städten)
Zusammensetzung des Verbundes, Einbindung von Anwendern und KMU und
Qualifikation der Partner (Projektstruktur und Projektmanagement)
Qualität der projektbegleitenden Evaluierung aus der Nutzerperspektive
Breitenwirksamkeit: überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse nach
Projektende (Qualität des Verwertungskonzeptes etwa im städtischen Raum)
Einsendeschluss für Projektskizzen
(2-stufiges Antragsverfahren): 30.Oktober 2015
(Quelle: http://www.bmbf.de/foerderungen/27177.php)
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