Die Leichtbau BW informiert: BMBF Förderprogramm „Smart Service Stadt: Dienstleistungsinnovationen für die Stadt von morgen“ Das BMBF hat eine neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Themenfeld „Smart Service Stadt“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ aufgelegt. Zuwendungszweck Das BMBF beabsichtigt die Forschung zur Dienstleitungsinnovation für Städte gezielt auszubauen. Es sollen Vorhaben gefördert werden, die die Möglichkeit der Forschung für Dienstleistung nutzen, um die Entwicklung, Erbringung und Erprobung von Dienstleistungen im Kontext der Bedarfe der Städte nachhaltig zu verändern und zu verbessern. Urbane gesellschaftliche und wirtschaftliche Stakeholder sollen dabei unterstützt werden, Dienstleistungen methodisch zu entwickeln, Test und Simulation zu ermöglichen, effizient zu erstellen und ihren Nutzen für Wirtschaft und Menschen zu optimieren. Der räumliche Gegenstandsbereich braucht nicht unbedingt der urbane Raum oder eine Stadt in Gänze zu sein, es kann auch ein Quartier als „Aktionsraum“ gewählt werden (sofern die Übertragbarkeit in weitere Quartiere berücksichtigt wird). Gegenstand der Förderung Drei thematische Forschungs- und Entwicklungsbereiche sind vorgesehen, die mit Bezug auf den jeweiligen Anwendungsfall Herausforderungen, Chancen und Folgewirkungen analysieren und in die weitere Ausarbeitung einbeziehen. Konzentration auf ein Handlungsfeld ist gewünscht; die Berücksichtigung von Aspekten anderer Handlungsfelder ist möglich. 1. Urbane Dienstleistungssysteme integrieren Städte müssen sich zunehmend zu Dienstleistungssystemen entwickeln. Diese bündeln Anbieter sowie gesellschaftliche und wirtschaftliche Stakeholder und zeichnen sich dadurch aus, dass Kunden und Nutzer meist über IuK-Technologien (Information u. Kommunikation) zu Ko-Produzenten in Prozesse und neue Wertschöpfungskonfigurationen einbezogen werden. Forschungsbedarf: Dienstleistungen so zu entwickeln und anzubieten, dass eine Zusammenführung zu integrierten Dienstleistungssystemen möglich wird. Eine wichtige Basis für die Architektur von Dienstleistungssystemen ist, neben dem rechtlichen Aspekt, den veränderten Lebens-, Konsum- und Arbeitsstilen, die unmittelbare Verfügbarkeit von Daten. Anwendungsbeispiel: Echtzeitdaten aus Verkehrsströmen können schon heute mit dem Einsatz einer Unfallambulanz und der Notfallplanung in öffentlichen Krankenhäusern kombiniert werden. Urbane Logistik: Verknüpfung von verschiedenen Einheiten (kommunale Einrichtungen, private Haushalte, Handel,…) durch Dienstleistung zu einem Wertschöpfungssystem „aus einem Guss“. 2. Urbane Ko-Produktion und Ko-Kreation von Dienstleistung Neue Sharing- und Value-in-Use-Konzepte, Design-Thinking-Ansätze, Open-InnovationPlattformen oder neue Beteiligungsformen im Sinne von Crowd-Sourcing- bzw. FundingModelle lassen sich dafür nutzen, dass Bürgerinnen und Bürger als aktive Prosumer und KoPfi\02.06.2015/SmartServiceStadt 1/3 Produzenten einen maßgeblichen Einfluss auf die Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensraumes nehmen. Teil dieser Gestaltung ist die Suche nach einer neuen, sachgerechten Balance von wirtschaftlichen, zivilgesellschaftlichen und öffentlich erbrachten Dienstleistungen. Auch gewinnt die Verfügbarkeit von Plattformen für die Konfiguration und Modellierung von Dienstleistungen an Bedeutung. Auszug aus den vordringlichen Aspekten: - Wie können aus den verschiedenen Bereichen Bürgerinnen und Bürger in ihren Lebensund Arbeitszusammenhängen neue, urbane und nutzerorientierte Dienstleistungssysteme erzeugt werden? - Welchen Nutzen stiften Systemdienstleistungen für Kommunen, Unternehmen und Bürger? Wie lässt sich der Nutzenbeitrag der Lösungen darstellen und steigern? - Wie können klassische Stärken der dt. Wirtschaft (Mitbestimmung, fachkräfteorientierte Beschäftigung, KMU-Struktur, kooperative Führungskultur) für die Erstellung von Systemdienstleistungen genutzt werden? 3. Datenbasierte Dienstleistung und Engineering von Dienstleistung für die Stadt der Zukunft Der Vermehrte Einsatz von IuK-Technologien sowie von Sensorik spielt bei der Transformation von Städten zu „Smart Cities“ eine system- und erfolgskritische Rolle. Der Datenbestand steigt enorm. Zu den zentralen Ansätzen, die zu einer besseren Beherrschbarkeit der Komplexität führen sollen, zählen z.B. die Modellierung, Simulation und Testverfahren einerseits sowie systematische Prototypingansätze und Pilotierungen anderseits. Durch den Einsatz der Verfahren können die Wirtschaftlichkeit, Nutzerfreundlichkeit, Skalierbarkeit oder Prozessstabilität bereits vor der Markteinführung systematisch entwickelt, gestaltet und evaluiert werden, sowie neue Dienstleistungsangebote (sog. „Smart Urban Services“) evidenz-basiert entwickelt werden. Folgende Fragen sind u.a. relevant: - Wie ist Dienstleistung aufzubauen, sodass bürgerschaftlich ausgerichtete KoProduktionen und Ko-Kreation gefördert und ermöglicht werden kann? - Welche Anforderungen stellen räumlich skalierbare Einheiten (wie Quartier, Stadt) an die Architektur von Dienstleistung und Dienstleistungssystemen? - Welche Geschäftsmodelle leisten einen Beitrag dazu, in einer integrierten Dienstleistungsentwicklung eine Balance zwischen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stakeholdern herbeizuführen? Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in D), Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Stiftungen, Kammern, Verbände sowie staatliche und nicht staatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (bei grundfinanzieren durch Land und Bund ist unter bestimmten Voraussetzungen zur Grundfinanzierung eine Projektförderung möglich). Ergebnisverwertung durch die Unternehmen ist sicherzustellen. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission in der aktuellen Version zur Anwendung. Zuwendungsvoraussetzungen (u.a.): Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern (Verbundprojekte präferiert) zur Lösung der Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Es sollen Lösungen erarbeitet und in den beteiligten Unternehmen in Pfi\02.06.2015/SmartServiceStadt 2/3 der Vorhabenlaufzeit modellhaft umgesetzt werden. Besonders berücksichtigt werden Vorschläge, die unternehmensfunktions- und disziplinübergreifende Ansätze aufweisen und Wege zur raschen Übertragung und Verwertung praxistauglicher Lösungen in die breite Anwendung aufzeigen. Projektträger Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (PT-DLR) Arbeitsgestaltung und Dienstleistungen Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Herr Klaus Zühlke-Robinet I Telefon +49 228/3821-2000 I E-Mail: [email protected] Erstellung/ Einreichung der Projektskizzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/ Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Förderdauer beträgt in der Regel drei Jahre. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Bemessungsgrundlagen für Hochschulen, Forschungs- und Wirtschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Auswahl- und Entscheidungsverfahren Die eingegangenen Projektskizzen werden u.a. nach folgenden Kriterien bewertet: Innovationspotential und Anwendungsbezug und Beiträge zur Problemlösung (z.B. Neuheit, Originalität, risikoreiche Vorhaben, Innovationshöhe, volkswirtschaftliche Relevanz, Bedeutung für die Entwicklungsfähigkeit von Städten) Zusammensetzung des Verbundes, Einbindung von Anwendern und KMU und Qualifikation der Partner (Projektstruktur und Projektmanagement) Qualität der projektbegleitenden Evaluierung aus der Nutzerperspektive Breitenwirksamkeit: überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse nach Projektende (Qualität des Verwertungskonzeptes etwa im städtischen Raum) Einsendeschluss für Projektskizzen (2-stufiges Antragsverfahren): 30.Oktober 2015 (Quelle: http://www.bmbf.de/foerderungen/27177.php) Pfi\02.06.2015/SmartServiceStadt 3/3
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