Förderprogramm Nachhaltige Transformation urbaner Räume des BMBF Gegenstand der Förderung A) Transformationsmanagement, Governance und Partizipation: Gestaltung des Wandels gemeinsam mit Bürgern und Zivilgesellschaft. – – – – – Bewertung vorhandener Instrumente einer Nachhaltigkeitssteuerung auf kommunaler Ebene und ihre Weiterentwicklung Entwicklung integrierter und sektoraler Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen Analyse und Bewertung der Handlungsrationalitäten und Eigenlogiken von hemmenden und treibenden Akteuren der Transformation Bewertung und Entwicklung von Konzepten zur Bürgerbeteiligung Entwicklung von Verstetigungsstrategien: B) Wandel städtischer Wirtschaftsstrukturen: Optionen und Potenziale einer nachhaltigen Entwicklung. – – Konzepte für die nachhaltige Transformation der städtischen Wirtschaftsstruktur Innovative Ansätze für das Arbeiten und Wirtschaften in der Stadt C) Sozial-ökologische Transformation städtischer Infrastrukturen und Resilienz: Potenziale und Risiken integrierter Versorgungssysteme. – – – Resilienz und Transformation von Infrastrukturen Integration und Vernetzung von Versorgungssystemen Organisation von integrierten Ressourcenkreisläufen in Städten, Stadtteilen oder Quartieren D) Städtisches Leben und Urbanität: Den demographischen Wandel gestalten, soziale, ökologische und kulturelle Chancen in Quartieren und Stadtteilen nutzen, alternative räumliche Nutzungskonzepte entwickeln. – – – Nachhaltige Wohn-, und Mobilitätskonzepte im Kontext des demographischen Wandels Nachhaltigkeitspotenzial gemeinwohlorientierten Engagements in Quartieren Ansprüche an Lebensqualität in der Stadt Es ist beabsichtigt, ein Synthese- und Transfervorhaben zu fördern, das nicht Gegenstand dieser Bekanntmachung ist und gesondert ausgeschrieben werden wird: – – Transfer: Unterstützung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Anwendung. Vernetzung: Die einzelnen Projekte sollen, soweit sinnvoll, kooperieren und zum gegenseitigen Nutzen Wissen in Statusseminaren und Konferenzen austauschen. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Kommunen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Einbeziehung europäischer Partner ist Gün\26.03.2015\Nachhaltige Transformation urbaner Räume_Kurzfassung 1/2 grundsätzlich möglich und erwünscht. In der Regel werden europäische Partner im Rahmen der Förderprogramme ihrer jeweiligen Länder gefördert. Zuwendungsvoraussetzungen (u.a.): inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen folgen und auf diese Weise ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive verknüpfen enge Zusammenarbeit zwischen Partnern aus der Praxis und wissenschaftlichen Einrichtungen um Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis in die Konzipierung und Durchführung einzubeziehen. mindestens eine kommunale Einrichtung bzw. Organisation eine aktive und tragende Rolle im Projekt wahrnimmt. mindestens ein Forschungsinstitut zu beteiligen, das einen umfassenden Forschungsbeitrag leistet. thematisch orientierter Verbünde, in Ausnahmefällen auch als Einzelvorhaben Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung der nachhaltigen Stadtentwicklung eine hohe Relevanz haben und konkrete Handlungsempfehlungen für beteiligte Akteure beinhalten. Erprobung der entwickelten innovativen Konzepte Weiterentwicklung eingeführter und die Erprobung neuer methodischer Forschungsansätze, die Raum für Experimente bieten kann bei thematischer Relevanz auch den europäischen Nachbarschaftsraum mit einbeziehen Projektträger Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) AE 41 Globaler Wandel/Klima- und Umweltschutz, Sozial-ökologische Forschung Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Ansprechpartner: Dr. Frank Betker Telefon: 02 28/38 21-19 75 E-Mail: [email protected] Thomas Schulz Telefon: 02 28/38 21-15 84 E-Mail: [email protected] Art und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung. Einsendeschluss für Projektskizzen (2-stufiges Antragsverfahren!): 15.06.2015 (Quelle: http://www.bmbf.de/foerderungen/26507.php) Gün\26.03.2015\Nachhaltige Transformation urbaner Räume_Kurzfassung 2/2
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