Förderprogramm Nachhaltige Transformation

Förderprogramm Nachhaltige Transformation urbaner Räume des BMBF
Gegenstand der Förderung
A) Transformationsmanagement, Governance und Partizipation: Gestaltung des Wandels
gemeinsam mit Bürgern und Zivilgesellschaft.
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Bewertung vorhandener Instrumente einer Nachhaltigkeitssteuerung auf kommunaler
Ebene und ihre Weiterentwicklung
Entwicklung integrierter und sektoraler Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen
Analyse und Bewertung der Handlungsrationalitäten und Eigenlogiken von
hemmenden und treibenden Akteuren der Transformation
Bewertung und Entwicklung von Konzepten zur Bürgerbeteiligung
Entwicklung von Verstetigungsstrategien:
B) Wandel städtischer Wirtschaftsstrukturen: Optionen und Potenziale einer nachhaltigen
Entwicklung.
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Konzepte für die nachhaltige Transformation der städtischen Wirtschaftsstruktur
Innovative Ansätze für das Arbeiten und Wirtschaften in der Stadt
C) Sozial-ökologische Transformation städtischer Infrastrukturen und Resilienz: Potenziale
und Risiken integrierter Versorgungssysteme.
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Resilienz und Transformation von Infrastrukturen
Integration und Vernetzung von Versorgungssystemen
Organisation von integrierten Ressourcenkreisläufen in Städten, Stadtteilen oder
Quartieren
D) Städtisches Leben und Urbanität: Den demographischen Wandel gestalten, soziale,
ökologische und kulturelle Chancen in Quartieren und Stadtteilen nutzen, alternative räumliche
Nutzungskonzepte entwickeln.
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Nachhaltige Wohn-, und Mobilitätskonzepte im Kontext des demographischen
Wandels
Nachhaltigkeitspotenzial gemeinwohlorientierten Engagements in Quartieren
Ansprüche an Lebensqualität in der Stadt
Es ist beabsichtigt, ein Synthese- und Transfervorhaben zu fördern, das nicht Gegenstand
dieser Bekanntmachung ist und gesondert ausgeschrieben werden wird:
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Transfer: Unterstützung des Transfers von Forschungsergebnissen in die Anwendung.
Vernetzung: Die einzelnen Projekte sollen, soweit sinnvoll, kooperieren und zum
gegenseitigen Nutzen Wissen in Statusseminaren und Konferenzen austauschen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt
sind
Hochschulen,
außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen,
Kommunen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie andere Institutionen, die
Forschungsbeiträge
liefern
können
und
die
Zuwendungszweck
und
Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Die Einbeziehung europäischer Partner ist
Gün\26.03.2015\Nachhaltige Transformation urbaner Räume_Kurzfassung
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grundsätzlich möglich und erwünscht. In der Regel werden europäische Partner im Rahmen
der Förderprogramme ihrer jeweiligen Länder gefördert.
Zuwendungsvoraussetzungen (u.a.):
 inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen folgen und auf diese Weise
ökologische, ökonomische, soziale und technische Aspekte in einer
problembezogenen Perspektive verknüpfen
 enge Zusammenarbeit zwischen Partnern aus der Praxis und wissenschaftlichen
Einrichtungen um Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis in die Konzipierung
und Durchführung einzubeziehen.
 mindestens eine kommunale Einrichtung bzw. Organisation eine aktive und tragende
Rolle im Projekt wahrnimmt.
 mindestens ein Forschungsinstitut zu beteiligen, das einen umfassenden
Forschungsbeitrag leistet.
 thematisch orientierter Verbünde, in Ausnahmefällen auch als Einzelvorhaben
 Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung der nachhaltigen
Stadtentwicklung eine hohe Relevanz haben und konkrete Handlungsempfehlungen
für beteiligte Akteure beinhalten.
 Erprobung der entwickelten innovativen Konzepte
 Weiterentwicklung eingeführter und die Erprobung neuer methodischer
Forschungsansätze, die Raum für Experimente bieten
 kann bei thematischer Relevanz auch den europäischen Nachbarschaftsraum mit
einbeziehen
Projektträger
Deutschen Zentrum für Luft- und
Raumfahrt e.V. (DLR)
AE 41 Globaler Wandel/Klima- und
Umweltschutz, Sozial-ökologische
Forschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Ansprechpartner:
Dr. Frank Betker
Telefon: 02 28/38 21-19 75
E-Mail: [email protected]
Thomas Schulz
Telefon: 02 28/38 21-15 84
E-Mail: [email protected]
Art und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei
Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für
Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen
projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50 % anteilfinanziert werden können.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und
vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die
individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die AGVO lässt für Verbundprojekte von
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu
einer höheren Förderquote führen können. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung.
Einsendeschluss für Projektskizzen (2-stufiges Antragsverfahren!): 15.06.2015
(Quelle: http://www.bmbf.de/foerderungen/26507.php)
Gün\26.03.2015\Nachhaltige Transformation urbaner Räume_Kurzfassung
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