BPZ-Aktuell April als PDF

BPZ
•
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN
S TE U E R B E R A TU N G S G E S E L L S C H A F T MBH
______________________________________________
Josef-Görres-Platz 17
D-56068 Koblenz
Telefon 02 61 / 3 04 32-0
Telefax 02 61 / 3 04 32-30
Internet:
www.bpz-koblenz.de
eMail:
[email protected]
Sitz Koblenz; HRB 1828 AG Koblenz
Geschäftsführer:
Thomas Zimmermann
Dipl.-Betriebswirt und Steuerberater
Rudolf Balmes
Steuerberater
Dr. Jürgen Pelka
Rechtsanwalt und Steuerberater
07.04.2015 zi-pf
Az.: I.1
BPZ–AKTUELL
- April 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf der Suche nach attraktiven Kapitalanlagen etablieren sich zunehmend neue Märkte. Der
klassische Kapitalmarkt macht viele Privatanleger misstrauisch. Entweder gibt es keine Rendite, wenn
die Anlage sicher ist, oder es locken hohe Renditen bei hohem Risiko.
Verfolgt man die durchaus seriösen Gazetten, stellt man fest, dass es attraktive Alternativen gibt:
Kunst, Oldtimer, Raritäten jeglicher Art. Traumhafte Renditen lassen sich erzielen, wenn man Bilder
eines jungen Künstlers kauft, bevor dieser richtig berühmt wird oder den 911er Porsche Baujahr 1967
fünfzehn Jahre später nicht verkauft sondern behalten hat. Wir alle haben in der Gegenwart
Vorstellungen von Werten, die zum Zeitpunkt des möglichen Zugriffs in der Vergangenheit objektiv
billig gewesen waren.
„Vorsicht Falle“, lautet ein alter Werbespruch der Kriminalpolizei. Das erscheint auch hier angebracht.
Neben den traumhaften Renditemöglichkeiten machen persönliche Präferenzen anfällig für derartige
Investitionen. Der Kunstinteressierte sieht plötzlich die Gelegenheit, mit Kunst sogar Geld zu
verdienen und der Autonarr wollte schon immer den Jaguar XK 120 sein Eigen nennen.
Wertinteressen werden durch persönliche Vorlieben gestützt, manchmal sogar überlagert. „Schatz,
das habe ich doch nur als Wertanlage gekauft“, ist eine beliebte Legitimation zur Befriedigung puren
Besitzerstolzes.
Wer tatsächlich mit Kunst oder als wertvoll erachteten Gegenständen Gewinne erzielen möchte,
bedarf als erstes einer absolut nüchternen Betrachtungsweise. Am besten wäre, man hätte keinerlei
BPZ • BALMES, PELKA & ZIMMERMANN Steuerberatungsgesellschaft mbH
-2-
persönliche Affinität dazu und würde den Erwerb rein renditemäßig beurteilen. „Vorsicht Falle“, heißt
es ein zweites Mal. Kunst können nur absolute Kunstkenner beurteilen mit Einfühlungsvermögen für
sich entwickelnde Märkte. Ob ein Youngtimer wirklich als Anschaffung taugt oder einer Restauration in
ungeahnter Höhe bedarf, kann nur ein technisch versierter Autoexperte beurteilen. Um sich diese
Expertise
anzueignen,
muss
der
erfolgshungrige
Kapitalanleger
schon
einen
erheblichen
Enthusiasmus aufbringen, was nicht selten zur Falle Nr. 1 passt, nämlich der subjektiven Euphorie für
den zu beschaffenden Gegenstand.
Der nüchtern gebliebene Kapitalanleger bedarf also eines externen Rates. Aber welcher Berater berät
ohne schwer durchschaubares Eigeninteresse? Der Wert von Kunstgegenständen wird weniger durch
die künstlerische Leistung bestimmt als durch die Marktteilnehmer in Form der führenden Galeristen.
Wird man vielleicht als Kaufinteressent missbraucht, um einen bestimmten Künstler oder eine
bestimmte Kunstrichtung zu puschen? Oder wird man gar Opfer einer Kick-Back-Strategie, die ja
keineswegs so offensichtlich sein muss wie im Falle des Kunstvermittlers Achenbach?
Fällt es schon ausgesprochen schwer, die Wertentwicklung von Kunstgegenständen und Autos,
Yachten oder sonstigen Wertgegenständen zu beurteilen, so hilft vielleicht ein bisschen Intransparenz.
Wie wäre es mit einem Fonds oder einem bankfähigen Produkt?
Bleiben Sie vorsichtig bei Investitionen in solche Wertanlagen. Ein bisschen verhält es sich damit so
wie mit Briefmarken. Die hohe Nachfrage macht den Wert aus, der Gegenstand als solcher ist erst mal
nichts anderes als ein Stückchen bedrucktes Papier. Oder aber Leinwand mit Farbe drauf oder
geformtes Blech. Wenn Sie sich mit den Briefmarken exzellent auskennen, können Sie agieren. Als
Laie sollte man sich darauf einstellen, es im Zweifel als Hobby zu belassen.
Wir beraten Sie gerne, was solche Investitionen steuerlich bedeuten. Bei der Auswahl von
Kaufobjekten in Kunst und Wertgegenständen betrachten wir uns aber ausnahmsweise als
inkompetent.
Mit freundlichen Grüßen
BPZ Balmes, Pelka & Zimmermann
Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Thomas Zimmermann Steuerberater
Anlagen
BPZ
News
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
04/2015
Inhaltsverzeichnis
Termine April 2015
2
Termine Mai 2015
3
Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
4
Investitionsabzugsbetrag: Strenge Maßstäbe
für Existenzgründer zur Glaubhaftmachung
ihrer Investitionsabsicht
Kein Vertrauensschutz auf frühere Befreiung
von der Pflicht zur Abgabe von
facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt
nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats
6
Einkommensteuererklärungen seit Inkrafttreten
5
des Alterseinkünftegesetzes
7
Amtliche Bescheinigung über Baudenkmal
muss objektbezogen sein
Keine Verzinsung von an Steuerzahler
5
erstatteten Nachzahlungszinsen
7
Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust
8
Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als
steuerbegünstigte Handwerkerleistung
5
Vorsteuerabzug bei Totalverlust der
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
bei den Gewinneinkünften
Rechnungen
6
1
8
News
BB PP ZZ
04/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Termine April 2015
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Steuerart
Fälligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu3
schlag
Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag
10.04.2015
4
Umsatzsteuer
5
Sozialversicherung
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch
1
2
Überweisung
Scheck
13.04.2015
07.04.2015
Ab dem 01.01.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung
an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.
10.04.2015
13.04.2015
07.04.2015
28.04.2015
entfällt
entfällt
1
Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem
Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen
Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei
Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
2
Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks
beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
3
Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
4
Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
5
Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das
Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.04.2015) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder
auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
2
News
BB PP ZZ
04/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Termine Mai 2015
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Steuerart
Fälligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu3
schlag
Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag
11.05.2015
4
Umsatzsteuer
Gewerbesteuer
Grundsteuer
5
Sozialversicherung
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch
1
2
Überweisung
Scheck
15.05.2015
08.05.2015
Ab dem 01.01.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung
an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.
11.05.2015
15.05.2015
08.05.2015
15.05.2015
18.05.2015
12.05.2015
15.05.2015
18.05.2015
12.05.2015
27.05.2015
entfällt
entfällt
1
Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem
Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen
Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei
Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
2
Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks
beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
3
Für den abgelaufenen Monat.
4
Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr.
5
Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das
Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.05.2015) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder
auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
3
News
BB PP ZZ
04/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen
Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Ver1
2
zug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid.
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn
•
•
•
•
für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft,
der Schuldner die Leistung verweigert,
3
besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen.
Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt
gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hin4
gewiesen wurde.
Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen
Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen.
5
Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte (ab 29.07.2014:
6
neun Prozentpunkte*) über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche
die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist
der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalen7
dertag des betreffenden Halbjahres.
8
Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 01.07.2012:
1
2
3
4
5
6
7
8
Zeitraum
Basiszinssatz
Verzugszinssatz
01.07. bis 31.12.2012
01.01. bis 30.06.2013
01.07. bis 31.12.2013
01.01. bis 30.06.2014
01.07. bis 28.07.2014
29.07. bis 31.12.2014
01.01. bis 30.06.2015
0,12 %
-0,13 %
-0,38 %
-0,63 %
-0,73 %
-0,73 %
-0,83 %
5,12 %
4,87 %
4,62 %
4,37 %
4,27 %
4,27 %
4,17 %
§ 286 Abs. 1 S. 1 BGB.
§ 286 Abs. 1 S. 2 BGB.
§ 286 Abs. 2 BGB.
§ 286 Abs. 3 S. 1 BGB.
§ 288 Abs. 1 S. 1 BGB.
§ 288 Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 BGB.
§ 247 Abs. 1 S. 2, 3 BGB.
Homepage Deutsche Bundesbank.
4
Verzugszinssatz für
Rechtsgeschäfte ohne
Verbraucherbeteiligung
8,12 %
7,87 %
7,62 %
7,37 %
7,27 %
8,27 %
8,17 %
News
BB PP ZZ
04/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
zur Erhaltung des Gebäudes als Bau-
facebook-Seite des Arbeitgebers
unterliegt nicht der Mitbestimmung
des Betriebsrats
denkmal oder zur sinnvollen Nutzung erforderlich sind, steuerlich begünstigt sein.
Die steuerlichen Vergünstigungen können
Der Betriebsrat hat bei der Einrichtung ei-
nur in Anspruch genommen werden, wenn
ner facebook-Seite des Arbeitgebers kein
Mitbestimmungsrecht.
Zwar
die Voraussetzungen hierfür durch eine
besteht
Bescheinigung der nach dem jeweiligen
grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht bei
Landesrecht zuständigen Stelle nachge-
der Einführung und Anwendung von tech-
wiesen werden.
nischen Einrichtungen, die dazu bestimmt
sind, das Verhalten oder die Leistung der
Diese Bescheinigung ist nach einem Urteil
Arbeitnehmer zu überwachen. Allerdings
des Bundesfinanzhofs2 aber objektbezo-
wird dabei vorausgesetzt, dass eine sol-
gen auszustellen. Im entschiedenen Fall
che Einrichtung zumindest zum Teil aus
hatte der Erwerber einer Eigentumswoh-
sich heraus automatisiert Aufzeichnungen
nung in einem denkmalgeschützten Ge-
über Mitarbeiter erstellt. Wenn, wie in die-
bäude zur Inanspruchnahme der Steuer-
sem Fall, Dritte auf der facebook-Seite
vergünstigungen eine Bescheinigung der
Beschwerden über die Mitarbeiter eintra-
Behörde vorgelegt, die sich auf das ge-
gen, ist das nicht der Fall. Etwas anderes
samte Objekt bezog und nicht auf die von
könnte in Bezug auf die Aktivitäten der
ihm erworbene Eigentumswohnung. Der
Mitarbeiter gelten, die die Seite pflegen,
Erwerber konnte die Steuervergünstigung
da diese aufgezeichnet werden können. In
deshalb nicht geltend machen.
dem hier entschiedenen Fall nutzten aber
Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als steuerbegünstigte
Handwerkerleistung
mehrere Mitarbeiter den gleichen Zugang,
sodass Rückschlüsse auf einzelne nicht
möglich waren.
Der nachfolgende Fall zeigt, wie kleinlich
(Quelle: Beschluss des Landesarbeitsge-
die Finanzverwaltung sich in vielen Fällen
richts Düsseldorf1)
zeigt: Ein Finanzamt hatte den Abzug der
Kosten von 357 € für eine Dichtheitsprü-
Amtliche Bescheinigung über Baudenkmal muss objektbezogen sein
fung der privaten Abwasserleitung als
steuerermäßigende
Für inländische Gebäude, die Baudenk-
Handwerkerleistung
mit der Begründung abgelehnt, die Dicht-
mäler sind, können Baumaßnahmen die
1
2
LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.1.2015, 9 Ta BV 51/14,
LEXinform 0442803.
5
BFH, Urt. v. 16.9.2014, X R 29/12, LEXinform 0929257.
News
BB PP ZZ
04/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
heitsprüfung sei wie eine vom TÜV durch-
die geschuldete Leistung zu erbringen hat.
zuführende Sicherheitsprüfung im Gegen-
Dies wird in der Regel der Betrieb des Auf-
satz zur Wartung der Anlage mit einer
traggebers sein.
Gutachtertätigkeit vergleichbar und daher
Für Betriebsinhaber, die nur einen Auf-
nicht begünstigt.
traggeber haben und für ihre regelmäßi-
Der Bundesfinanzhof1 hat entschieden,
gen Fahrten einen Pkw nutzen, bedeutet
dass die Dichtheitsprüfung der Abwasser-
die Entscheidung für die Zeit bis ein-
leitung der Überprüfung der Funktionsfä-
schließlich 2013 eine Einschränkung der
higkeit einer Hausanlage gedient hat und
Abzugsmöglichkeiten im Vergleich zu Ar-
somit als vorbeugende Erhaltungsmaß-
beitnehmern, weil die tatsächlichen Pkw-
nahme zu beurteilen ist. Die regelmäßige
Kosten die Entfernungspauschale über-
Überprüfung von Geräten und Anlagen auf
steigen.
deren Funktionsfähigkeit sichert die nach-
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs2)
haltige Nutzbarkeit, dient der Vorbeugung
von Schäden und gehört damit zu den In-
Investitionsabzugsbetrag: Strenge
Maßstäbe für Existenzgründer zur
Glaubhaftmachung ihrer Investitionsabsicht
standhaltungen.
Fahrten zwischen Wohnung und
Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften
Existenzgründer haben bereits vor der
Gründung ihres Unternehmens die Mög-
Auch regelmäßige Fahrten eines Betriebs-
lichkeit, für geplante Anschaffungen einen
inhabers zwischen seinem häuslichen Bü-
Investitionsabzugsbetrag
ro und dem Sitz seines einzigen Auftrag-
damit auch steuermindernd geltend zu
gebers stellen Fahrten zwischen Wohnung
machen. An die Glaubhaftmachung der
und Betriebsstätte dar. In solchen Fällen
Investitionsabsicht sind strenge Maßstäbe
werden die Fahrtkosten im Rahmen der
anzulegen. Zwar muss die Bestellung ei-
Entfernungspauschale berücksichtigt. Auf
nes Wirtschaftsguts nicht bis zum Ende
die Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten
des Jahres nachgewiesen werden, für das
kommt es nicht an.
der Abzugsbetrag geltend gemacht wird,
Bei einem im Wege eines Dienstvertrags
aber andere Indizien müssen auf eine be-
tätigen Unternehmer, der nicht über eine
vorstehende unverrückbare Investitions-
eigene Betriebsstätte verfügt, ist der Ort
absicht hinweisen. Die bloße Behauptung
gewinn-
und
als Betriebsstätte anzusehen, an dem er
2
1
BFH, Urt. v. 6.11.2014, VI R 1/13, DStR 2015, S. 286,
BFH/NV 2015, S. 400, LEXinform 0929654.
6
BFH, Urt. v. 22.10.2014, X R 13/13, DStR 2015,
S. 273, DB 2015, S. 283, BFH/NV 2015, S. 418, LEXinform 0929591.
News
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reicht nicht aus. Damit hat der Bundesfi-
Keine Verzinsung von an Steuerzahler erstatteten Nachzahlungszinsen
nanzhof 1 die bisher schon von ihm vertretene Ansicht bestätigt.2
Aufgrund einer geänderten Einkommensteuerfestsetzung musste das Finanzamt
Kein Vertrauensschutz auf frühere
Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes
nach
acht
Jahren
58.000 €
gezahlte
Nachzahlungszinsen erstatten. Die betroffenen Steuerzahler verlangten darauf
Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat, so-
Steuerzahler hatten im Jahr 2001 mittels
mit knapp 28.000 €. Sie meinten, der Staat
Einkommensteuerbescheid die Nachricht
sei verpflichtet, einen ungerechtfertigt er-
erhalten: „Die Pflicht zur Abgabe einer
haltenen Betrag zu verzinsen.
Einkommensteuererklärung
entfällt
ab
Dieser Auffassung folgte der Bundesfi-
dem Veranlagungsjahr 2001, soweit sich
nanzhof4 nicht. Der Ausschluss der Ver-
Ihre Einkommensverhältnisse nicht gravie-
zinsung zu erstattender Nachzahlungszin-
rend ändern.“ Die Rentner lehnten die Auf-
sen ergibt sich aus Wortlaut und Sinn des
forderung, für 2010 eine Einkommensteu-
Gesetzes. Nach der Abgabenordnung5
ererklärung abzugeben ab, sodass das Fi-
werden
nanzamt schätzte.
Ansprüche
aus
dem
Steuer-
6
schuldverhältnis nur verzinst, soweit dies
Letztlich entschied der Bundesfinanzhof3,
gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Gesetz
dass in dem entschiedenen Fall spätes-
sieht weiter vor, dass Ansprüche auf steu-
tens ab Inkrafttreten des Alterseinkünfte-
erliche Nebenleistungen7 und die entspre-
gesetzes kein Vertrauensschutz auf frühe-
chenden Erstattungsansprüche nicht ver-
re Befreiung von der Pflicht zur Abgabe
zinst werden. Zu den steuerlichen Neben-
der
leistungen gehören u. a. die Zinsen8 und
Steuererklärungen
mehr
bestand.
Durch das Alterseinkünftegesetz war die
damit auch Nachzahlungszinsen.
Besteuerung der Renten zum 1.1.2005
Die Nichtverzinsung von Nachzahlungs-
neu geordnet worden.
zinsen führt auch nicht zu einer Ungleichbehandlung der Steuerzahler im Vergleich
zum Fiskus. Sämtliche steuerlichen Nebenleistungen und damit auch deren Er1
2
3
BFH, Beschl. v. 2.9.2014, X B 10/14, LEXinform 5907979.
BFH, Urt. v. 20.6.2012, X R 42/11, BStBl 2013 II,
S. 719, BFH/NV 2012, S. 1701, DStR 2012, S. 1795,
LEXinform 0928714.
BFH, Beschl. v. 15.10.2014, X B 38/14, LEXinform 5907983.
4
5
6
7
8
7
BFH, Beschl. v. 23.6.2014, VIII B 75/13,
BFH/NV 2014, S. 1713, LEXinform 5907898.
§ 233 Satz 1 AO.
§ 37 AO.
§ 3 Abs. 4 AO.
§§ 233 bis 237 AO.
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04/2015
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stattungen sind von der Verzinsung aus-
Vorsteuerabzug bei Totalverlust der
Rechnungen
genommen. Weder Steuerzahler noch
Fiskus haben einen Anspruch auf Verzin-
Ein Unternehmer kann sein Recht auf
sung für zu Unrecht geleistete Zinsen oder
Vorsteuerabzug erst dann ausüben, wenn
andere Nebenleistungen. Es besteht keine
einseitige
Verzinsungspflicht
er im Besitz einer ordnungsgemäßen
zugunsten
Rechnung ist. Er trägt die Darlegungs- und
des Staates.
Feststellungslast, muss bei Verlust der
Rechnung also nachweisen, dass er Leis-
Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust
tungen von einem Unternehmer für sein
Unternehmen bezogen hat und eine ord-
Wird aus der Veräußerung einer wesentli-
nungsgemäße Rechnung in Besitz hatte.
chen Beteiligung oder bei Auflösung der
Dafür stehen ihm alle nach der Finanzge-
Gesellschaft ein Verlust erzielt, dürfen die
richtsordnung verfahrensrechtlich zulässi-
im Zusammenhang mit dieser Beteiligung
gen Beweismittel offen (z. B. Kopien oder
angefallenen Kosten auch nur zu 60 %
Zeugen). Ein Beweisantrag auf Verneh-
abgezogen werden. Dies gilt seit 2011, da
mung von Zeugen ist nur dann hinrei-
es hier nur noch auf die Absicht zur Erzie-
chend substantiiert, wenn er sich auf das
lung von Betriebsvermögensvermehrung
Vorliegen einer Originalrechnung für eine
oder Einnahmen ankommt.1 Der Bundesfi-
konkret bezeichnete Eingangsleistung be-
nanzhof2 hat keine Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit
dieser
zieht.
gesetzlichen
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs4)
Neuregelung.
Bis 2010 war dies anders zu beurteilen.
Wenn aus einer solchen wesentlichen Beteiligung keinerlei Einnahmen erzielt wurden, fand das damalige Halbabzugsverbot
keine Anwendung.3
1
2
3
§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2010.
BFH, Urt. v. 2.9.2014, IX R 43/13, BFH/NV 2015,
S. 379, LEXinform 0929898.
BFH, Urt. v. 14.7.2009, IX R 8/09, LEXinform 0179759.
4
8
BFH, Urt. v. 23.10.2014, V R 23/13, DStR 2015, S. 71,
BFH/NV 2015, S. 291, LEXinform 0929740.
BPZ
Steuer-Tipp
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260
Darlehensgewährung an nahestehende Personen
04/2015
Steuerersparnis
durch die Nutzung unterschiedlicher
1
Steuersätze
talstarke Familienoberhaupt seinen Kindern
I. Ausgangssituation
Darlehen gewährt, mit denen diese Immobilienvermögen finanzieren.
In einer Familie ist folgende Ausgangssituation
denkbar:
Ein
Familienmitglied
Neben dieser rein kaufmännischen Be-
- bspw. der Sohn - beabsichtigt in eine Im-
trachtungsweise, die zu einem Zinsgewinn
mobilie zu investieren und diese fremd zu
bzw. zu einer Zinsersparnis im Vergleich zu
vermieten.
den am Kreditmarkt erzielbaren Relationen
Der Sohn benötigt hierzu Darlehensmittel.
führt, sind Gestaltungen denkbar, die diesen
Vorteil durch weitere steuerliche Vorteile op-
Ein weiteres Familienmitglied - bspw. die
timieren.
Mutter - besitzt ausreichend Barmittel und
überlegt, wie man diese sinnvoll anlegt.
Neben
der
klassischen
II. Steuerliche Gestaltung
Finanzierung
Wird das privat gewährte Darlehen beim
über eine Bank und der - z.Zt. unbefriedi-
Darlehensnehmer zur Erzielung von Ein-
genden - Anlage von liquiden Mitteln in Form
künften verwendet, sind diese Zinsen als Be-
von Anleihen, Tagesgelder o.ä. sollte man
triebsausgaben oder Werbungskosten ab-
über die Darlehensgewährung im Familien-
ziehbar. Die Steuerersparnis richtet sich hier
kreis nachdenken.
nach dem individuellen persönlichen SpitEine Darlehensgewährung zwischen Pri-
zensteuersatz des Darlehensnehmers. Be-
vatpersonen kann, unabhängig von den
trägt beispielsweise der Spitzensteuersatz
steuerlichen Auswirkungen, für beide Seiten
des Darlehensnehmers 35 % so führen
wirtschaftlich sinnvoll sein. Ein privatrechtlich
Zinszahlungen zu einer Steuerersparnis von
gestaltetes Darlehen ermöglicht es dem Dar-
ebenfalls 35 %. Auf der Seite des Darle-
lehensgeber höhere Zinsen zu erzielen, als
hensgebers sind die im Familienverbund
sie in der Regel zurzeit von Banken gezahlt
realisierten Zinserträge nur mit der soge-
werden. Auf der anderen Seite zahlt der Dar-
nannten Abgeltungssteuer in Höhe von 25%
lehensnehmer unter Umständen geringere
belegt.
Zinsen als eine Bank an Zinsen verlangen
Um dies möglich zu machen, sind jedoch ei-
würde. Eine solche Gestaltung kann bei-
nige
spielsweise sinnvoll sein, wenn das kapi-
1
Spielregeln
zu
beachten.
Voraus-
Steuer-Tipp
260
B
BP
P ZZ
04/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
setzung für die Anerkennung des Darle-
in Höhe von 25 % nur aufgrund einer fami-
hensverhältnisses ist, dass bereits zu Be-
lienrechtlichen Beziehung zu einer unverein-
ginn der Vertragsbeziehung, wie unter frem-
baren Diskriminierung der Familien führen
den Dritten üblich, eine bürgerlich rechtlich
würde und damit gegen Artikel 6 des Grund-
wirksame Vereinbarung abgeschlossen wird
gesetzes verstößt. Nach Auffassung des
und diese auch tatsächlich vollzogen wird.
obersten Finanzgerichtes führt ein nahes
Diese Voraussetzung ist leicht zu erfüllen:
persönliches Verhältnis nicht notwendig und
Neben einem schriftlichen Darlehensvertrag
nicht typischerweise zu einer wirtschaftlichen
muss man nur sicherstellen, dass der Zins-
Abhängigkeit.
satz angemessen ist und die Zahlungen
Vereinfachend gesprochen heißt dies, dass
auch tatsächlich fließen und über Kontoaus-
grundsätzlich die Darlehensgewährung zwi-
züge nachgewiesen werden können.
schen Familienmitgliedern möglich ist und
Eine weitere Hürde hatte die Finanzver-
durch die unterschiedlichen Steuersätze ei-
waltung bisher aufgrund des Näheverhält-
ne echte Steuerersparnis im Familienver-
nisses von Familienmitgliedern aufgebaut:
bund erzielt werden kann.
Der besondere Steuersatz von 25 % für Ein-
III. Unser Tipp
künfte aus Kapitalvermögen gilt grundsätzlich nicht, wenn Gläubiger und Schuld-
Sofern sich eine wie oben beschriebene
ner einander nahestehende Personen sind.
Konstellation in Ihrem Familienkreis ab-
Es gilt also zu untersuchen, was unter dem
zeichnet, sollten Sie durchaus über die pri-
juristischen Begriff der nahestehenden Per-
vate Darlehensgewährung zwischen nahen
son zu verstehen ist. Allein vom Begriff her
Angehörigen nachdenken. Neben der be-
wäre zu erwarten, dass Familienmitglieder
als
nahestehende
Personen
triebswirtschaftlichen Ersparnis im Vergleich
anzusehen
zu banküblichen Zinsen kann dieser Rendi-
sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch
tevorsprung durch die steuerliche Begünsti-
mit einigen Urteilen in 2014 entschieden,
gung noch gesteigert werden.
dass allein diese begriffliche Nähe bei Familienangehörigen nicht entscheidend ist. Nach
Auffassung des BFH liegt ein schädliches
Nahe-Verhältnis nur dann vor, wenn eine beteiligte Person einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Hierzu reicht eine bloße
Familienangehörigkeit oder eine Ehe nicht
aus. Der BFH begründet diese familienfreundliche Rechtsprechung damit, dass eine Versagung des besonderen Steuersatzes
2
BPZ
Rechts-Tipp
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Unwirksamkeit von Renovierungsklauseln bei
unrenoviert übergebenen Wohnungen und Unwirksamkeit von Quotenabgeltungsklauseln
04/2015
chen
I. Ausgangslage
Gesetzbuches
dem
Vermieter
(§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Es ist jedoch
Sie sind Vermieter von Wohnraum und
grundsätzlich
verwenden vorformulierte Mietverträge. In
Schönheitsreparaturen, nicht dagegen
diesen sind bezüglich der Schönheitsrepa-
Instandhaltungsarbeiten bzw. Substanz-
raturen bestimmte Renovierungsklauseln
reparaturen wie das Abschleifen des
mit Fristenplan und sog. "Quotenabgel-
Parketts, vertraglich auf den Mieter zu
tungsklauseln" vereinbart. Die höchstrich-
übertragen. Soweit dies jedoch durch
terliche Rechtsprechung hatte in den letz-
vorformulierte Vertragsbedingungen (All-
ten Jahren immer wieder über die Wirk-
gemeine Geschäftsbedingungen – AGB)
samkeit solcher Klauseln zu befinden. Erst
geschieht, hat die Rechtsprechung die
kürzlich
hierzu
Zulässigkeit solcher "Abwälzungsklau-
wegweisende Urteile des BGH, mit dem
seln" und ihre konkrete Ausgestaltung
dieser seine frühere Rechtsprechung ge-
eingeschränkt.
(18.03.2015)
ergingen
rechtlich
zulässig,
die
ändert hat. Sie fragen sich daher, ob die
Grundsätzlich zulässig sind Regelungen,
von Ihnen verwendeten Klauseln wirksam
die dem Mieter die Durchführung der
sind.
Schönheitsreparaturen unter Einhaltung
eines Fristenplans auferlegen. Zu beach-
II. Rechtslage
ten ist jedoch, dass die vereinbarten Fris1. Renovierungsklauseln mit Fristen-
ten nicht zu sehr von den Richtlinien ab-
plan
weichen, die von der Rechtsprechung
Die Durchführung der sog. "Schönheitsre-
entwickelt wurden (eine Abweichung von
paraturen", also z.B. das Tapezieren und
1 Jahr wurde bereits als unzulässig er-
Anstreichen der Wände und Decken, das
achtet).
Streichen der Fußböden, der Heizkörper,
3 Jahren für sog. Nassräume (Küchen,
der Heizrohre, der Innentüren, der Fenster
Bäder und Duschen), von 5 Jahren für
und der Wohnungstür von innen, obliegt
sog. Trockenräume (Wohn- und Schlaf-
nach der Grundkonzeption des Bürgerli-
räume, Toiletten, Flure und Dielen) und
1
Danach
ist
eine
Frist
von
Rechts -Tipp
149
B
BP
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04/2015
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
von 7 Jahren für alle anderen Nebenräu-
der Schönheitsreparaturen angesetzten
me angemessen.
Fristen abgelaufen sind, der Mieter in jedem Fall renovieren muss.
Nach der Rechtsprechung des BGH ist jedoch eine starre Fristenregelung dann un-
Auch insoweit muss zur Wirksamkeit der
zulässig, wenn die betreffende vertragliche
vertraglichen Regelung ein Zusatz wie
Formulierung nicht so abgefasst ist, dass
"im Allgemeinen" oder "im Regelfall" vor-
ein durchschnittlicher, verständiger Mieter
handen sein.
ohne Weiteres erkennen kann, dass der
a) Fachhandwerkerklausel
Fristenplan nur ein Näherungswert ist, von
dem wegen des guten Erhaltungszustan-
Unzulässig ist auch eine Verpflichtung
des der Mieträume – namentlich wegen
für den Mieter, die Schönheitsreparatur
der Verwendung langlebiger Materialien –
bei Auszug durch einen Fachhandwerker
auch nach oben abgewichen werden
ausführen zu lassen.
kann. Die Fristenregelung muss also eine
b) Farbwahlklausel
Wendung wie "im Allgemeinen" oder "in
Schreiben die Mietvertrags-AGBs dem
der Regel" enthalten, ansonsten ist sie un-
Mieter vor, dass er für die Renovierung
zulässig und der Fristenplan gilt als nicht
eine bestimmte Farbe zu verwenden hat,
vereinbart.
ist der Mieter in der Gestaltung seines
Von der Rechtsprechung ausdrücklich als
persönlichen
zulässig erachtet ist folgende Formulie-
schränkt. Eine solche Farbvorgabe ist lt.
rung (flexibler Fristenplan):
BGH-Rechtsprechung nur dann zulässig,
"Im Allgemeinen werden Schönheitsrepa-
wenn sie ausschließlich den Zeitpunkt
raturen in den folgenden Zeitabschnitten
der Rückgabe betrifft und dem Mieter
erforderlich sein:
noch einen Spielraum für die individuelle
Lebensbereiches
einge-
Gestaltung lässt.
In Küchen, Bädern und Duschen alle
3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Flu-
3. Renovierungsklauseln bei unreno-
ren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in
viert übergebenen Wohnungen
anderen Nebenräumen alle 7 Jahre."
In seiner früheren Rechtsprechung hatte
2. Renovierungspflicht bei Auszug
der BGH den Anwendungsbereich Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter
Ebenso wie die Regelung starrer Schön-
Rückgriff auf den Grundsatz von Treu
heitsreparaturfristen ist auch eine starre
und Glauben aus § 242 BGB einge-
Regelung unzulässig, durch die bei Aus-
schränkt, indem er Renovierungsklau-
zug des Mieters, falls die für das Anfallen
2
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BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
seln auf den gerade noch zulässigen In-
eine Formularklausel, die dem Mieter ei-
halt eingestuft hatte, nämlich dahinge-
ner unrenoviert übergebenen Wohnung
hend, dass die "üblichen" Renovierungs-
die Schönheitsreparaturen ohne ange-
fristen im Falle der Überlassung einer un-
messenen Ausgleich auferlege, nach
renovierten Wohnung erst an den Mietbe-
§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB
ginn und nicht an die letzte Schönheitsre-
unwirksam sei, denn eine solche Klausel
paratur des Vormieters anknüpfen, sodass
verpflichte den Mieter zur Beseitigung
der Mieter nur mit Renovierungsarbeiten
sämtlicher Gebrauchsspuren des Vor-
für seine eigene Vertragslaufzeit belastet
mieters und führe dazu, dass der Mieter
würde und der Mieter letztlich nicht die
die Wohnung vorzeitig renovieren oder
Pflichten
ggf. in einem besseren Zustand zurück-
des
Vormieters
übernehmen
würde.
geben müsste, als er sie selbst vom
Vermieter erhalten habe.
Der BGH hat nunmehr mit 3 Urteilen vom
18.03.2015 in Abänderung seiner früheren
Dabei hat der BGH festgestellt, dass ein
Rechtsprechung entschieden, dass formu-
dem Mieter zu Mietbeginn gewährter
larmäßige
auch
Nachlass von lediglich einer halben Mo-
wenn sie keine starren Regelungen ent-
natsmiete keinen angemessenen Aus-
halten, bei einer unrenoviert übergebenen
gleich darstellt für die Renovierungsver-
Wohnung unwirksam sind.
pflichtung.
Der Mieter dürfe nur zu den auf seine ei-
Die Beweislast, ob die Wohnung zu Ver-
gene Vertragszeit entfallenden Renovie-
tragsbeginn unrenoviert übergeben wor-
rungsleistungen verpflichtet werden. Dar-
den ist, liegt beim Mieter. Dabei komme
über hinaus dürfe er zur Vermeidung einer
für die Abgrenzung renoviert/unrenoviert
unangemessenen Benachteiligung – je-
es letztlich darauf an, ob etwa vorhande-
denfalls nicht ohne Gewährung eines an-
ne
gemessenen Ausgleichs durch den Ver-
sind, dass die Mieträume im Zeitpunkt
mieter - formularmäßig nicht mit der Besei-
der Überlassung den Gesamteindruck
tigung von Gebrauchsspuren der Woh-
einer renovierten Wohnung vermitteln.
Renovierungsklauseln,
nung belastet werden, die bereits in einem
Gebrauchsspuren so
unerheblich
4. Quotenabgeltungsklauseln
vorvertraglichen Abnutzungszeitraum entstanden sind. Nach heutiger Sichtweise
Quotenabgeltungsklauseln
verpflichten
sei die frühere Rechtsprechung des BGH
den Mieter zur anteiligen Tragung von
als unzulässige geltungserhaltende Re-
Kosten der Schönheitsreparaturen für
duktion einer Klausel anzusehen, sodass
den Fall, dass die Wohnung am Ende
des Mietverhältnisses Abnutzungs- oder
3
Rechts -Tipp
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BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
Gebrauchsspuren aufweist und die letzte
Später hatte der BGH seine Rechtspre-
Renovierung schon eine gewisse Zeit zu-
chung dahingehend modifiziert, dass
rückliegt, aber die Schönheitsreparaturen
flexible Quotenabgeltungsklauseln nur
nach dem in der Renovierungsklausel
dann der Inhaltskontrolle standhalten,
festgelegten Fristenplan noch nicht fällig
wenn für die Berechnung der Quote das
sind.
Verhältnis zwischen der Mietdauer seit
Durchführung der letzten Schönheitsre-
Sind Abgeltungsquoten an einen festen
paraturen
Fristenplan und damit an eine "starre" Be-
und
dem
Zeitraum
nach
Durchführung der letzten Schönheitsre-
rechnungsgrundlage gekoppelt (z.B.: "Lie-
paraturen maßgeblich ist, nach dem bei
gen die letzten Schönheitsreparaturen im
einer hypothetischen Fortsetzung des
Wohnzimmer und … länger als 1 Jahr zu-
Mietverhältnisses aufgrund des Wohn-
rück, so zahlt der Mieter 20% der Renovie-
verhaltens des Mieters voraussichtlich
rungskosten, liegen sie länger als 2 Jahre
Renovierungsbedarf bestünde.
zurück, 40% usw."), sind sie nach der
Rechtsprechung des BGH in Formular-
Mit seinem jüngsten Urteil hat der BGH
Wohnungsmietverträgen unwirksam.
nunmehr unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass
Während früher solche starren Abgel-
eine – zur Unwirksamkeit der Abgel-
tungsklauseln grundsätzlich zulässig wa-
tungsklausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1, 2
ren, wenn dem Mieter alternativ neben der
BGB führende – unangemessene Be-
Abgeltung im Mietvertrag nach seiner
nachteiligung des Mieters darin liegt,
Wahl auch die Möglichkeit einer sach- und
dass der auf ihn entfallende Kostenanteil
fachgerechten Selbstvornahme der Reno-
nicht verlässlich ermittelt werden kann
vierung verblieb, hatte der BGH in 2 Urtei-
und für ihn bei Abschluss des Mietver-
len vom 18.10.2006 und 07.02.2007 die
trages nicht klar und verständlich sei,
Möglichkeit, die Abgeltungsverpflichtung
welche Belastung ggf. auf ihn zukomme.
des Wohnungsmieters an starre Fristen
Dies gelte unabhängig davon, ob die
auszurichten, für unzulässig erklärt, da
Wohnung dem Mieter zu Beginn des
starre Abgeltungsklauseln nicht auf die
Mietverhältnisses renoviert oder unreno-
tatsächlichen Umstände, also etwa einen
viert überlassen wurde.
geringeren Renovierungsbedarf durch sel-
5. Wertersatzanspruch des Mieters
tenen Gebrauch oder eine vorherige Renovierung mit hochwertigen Materialien
Mit Urteil vom 27.05.2009 hat der BGH
etc. eingehen würde.
einem Mieter, der zum Ende der Mietzeit
Schönheitsreparaturen in seiner Woh-
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Rechts -Tipp
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nung in Unkenntnis der Unwirksamkeit der
Haben Sie Zweifel, sind wir Ihnen gerne
formularmäßigen Endrenovierungsklausel
bei der Neuformulierung behilflich.
durchgeführt hat,
spruch
nach
einen Wertersatzan-
bereicherungsrechtlichen
Grundsätzen zugesprochen. Dieser umfasst die Kosten des vom Mieter verwendeten Materials, sowie – was oftmals verkannt wird – eine Vergütung für seine eigene Arbeitsleistung und für die seiner
Helfer aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis. Die Arbeitsleistung kann
zurzeit mit 10,00 €/Std. angesetzt werden.
Zu beachten ist jedoch, dass ein entsprechender
Erstattungsanspruch
innerhalb
eines halben Jahres ab der Beendigung
des Mietverhältnisses verjährt.
III. Unser Tipp
Prüfen Sie Ihre Mietverträge auf die Regelungen, die die Schönheitsreparaturen betreffen. Enthält der Mietvertrag starre
Schönheitsreparaturklauseln oder wurde
die Wohnung unrenoviert übergeben und
kein Mietnachlass über eine halbe Monatsmiete vereinbart und/oder enthält der
Mietvertrag
Quotenabgeltungsklauseln,
sollte versucht werden, mit dem Mieter einen Nachtrag zum Mietvertrag zu vereinbaren,
in
dem
die
neue
BGH-
Rechtsprechung ausreichend berücksichtigt ist. In neu abzuschließenden Mietverträgen sollte die Rechtsprechung in jedem
Fall berücksichtigt sein.
5
BPZ
Special
BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
257
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Regierungsentwurf zum BilanzrichtlinienUmsetzungsgesetz (BilRUG)
(HGB). Die wichtigsten Änderungen wer-
I. Einleitung
den im Folgenden erläutert.
Am 07.01.2015 hat das Bundeskabinett
II. Allgemeine Änderungen
den Regierungsentwurf zum Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz
(BilRUG)
be-
a. Angaben zum Unternehmen gem.
schlossen. Es folgen Beratungen im Bun-
§ 264 Abs. 1a HGB-E
destag und Bundesrat. Mit dem BilRUG
werden in Deutschland insbesondere die
Im Jahresabschluss sind Firma, Sitz, Re-
Regelungen
EU-Bilanzrichtlinie
gistergericht und Handelsregisternummer
2013/34/EU zur Bilanzierung im Einzel-
anzugeben. Eine gesetzliche Regelung,
und Konzernabschluss in nationales Recht
an welcher Stelle die Angabe erfolgen soll,
transformiert. Die Umsetzung muss lt.
gibt es nicht. Laut Begründung zum Regie-
Vorgabe der Europäischen Union (EU) bis
rungsentwurf können die Angaben z.B. in
zum 20.07.2015 erfolgen, so dass spätes-
der Überschrift des Abschlusses, auf ei-
tens bis zu diesem Zeitpunkt mit einer
nem gesonderten Deckblatt oder an ande-
Verabschiedung zu rechnen ist.
rer hervorgehobener Stelle gemacht wer-
der
den. Demnach dürfte die Angabepflicht
Durch das BilRUG sollen zum einen büro-
auch erfüllt sein, wenn die Angaben zu
kratische Belastungen für kleine und mit-
Beginn des Anhangs gemacht werden.
telgroße Unternehmen sowie Konzerne
b. Befreiungstatbestände
verringert werden. Zum anderen soll die
gem.
§ 264
Abs. 3 HGB-E
Rechnungslegung innerhalb der EU mit
dem Ziel einer höheren Vergleichbarkeit
Für Kapitalgesellschaften, die als Tochter-
der Jahres- und Konzernabschlüsse von
unternehmen in den Konzernabschluss
Kapital- und bestimmter Personenhan-
eines Mutterunternehmens mit Sitz in der
delsgesellschaften harmonisiert werden.
EU oder in einem EWR-Staat einbezogen
Das BilRUG beinhaltet im Wesentlichen
werden, gelten gem. § 264 Abs. 3 HGB-E
Änderungen
bestimmte Erleichterungen zu Inhalt,
des
Handelsgesetzbuches
Prüfung und Offenlegung des Jahres-
1
Special
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BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
abschlusses, sofern bestimmte Voraus-
neu
setzungen erfüllt sind.
(3) Nach dem Regierungsentwurf muss
Der Umfang der Erleichterungen bleibt
sich das Mutterunternehmen bereiter-
unverändert. Änderungen ergeben sich
klären, die vom Tochterunternehmen
bzgl. der Voraussetzungen (s. hierzu unter
eingegangenen
Punkt (3) der Voraussetzungen).
dem jeweiligen Geschäftsjahr zu über-
Verpflichtungen
aus
nehmen. Nach bisherigem Recht reich-
Umfang der Erleichterungen (wie bisher):
te eine Verpflichtung zur VerlustüberEs entfallen die
nahme (z.B. aufgrund eines Ergeb-
• Aufstellung eines Anhangs (§§ 284-
nisabführungsvertrages). Nach der Gesetzesbegründung soll die Verlustüber-
288) bzw. bei KleinstKapGes zusätzlich
nahmeverpflichtung weiterhin notwen-
die Angabepflichten nach § 264 Abs. 1
dig sein. Zusätzlich muss das Mutterun-
S. 5, d.h. der Jahresabschluss besteht
ternehmen jedoch auch Liquiditätseng-
nur aus Bilanz und GuV
pässe des Tochterunternehmens aus• Aufstellung eines Lageberichts (§ 289)
gleichen. Die Voraussetzung kann z.B.
• Beachtung der ergänzenden Ansatz-
durch Abgabe einer Patronatserklärung
sowie Gliederungs- und Ausweisvor-
oder die Vereinbarung einer Nach-
schriften für KapG (§§ 264-278)
schussverpflichtung erfüllt werden.
(4) Offenlegung
• Prüfung (§§ 316-323) und Offenlegung
(§§ 325-329) des Jahresabschlusses
• des Beschlusses zu (1),
und des Lageberichts.
• der
Bereitschaftserklärung
zur
Ver-
Voraussetzungen für die Inanspruch-
pflichtungsübernahme nach (3). (bisher
nahme der Erleichterungen:
Offenlegung
wie bisher
sowie
der
Verlustübernahme)
• von Konzernabschluss und -lagebericht
(1) Alle Gesellschafter haben der Befrei-
für das zu befreiende Tochterunter-
ung zugestimmt
nehmen
(2) Einbeziehung der Tochtergesellschaft
c. Anhebung der Schwellenwerte für
in den Konzernabschluss und Hinweis
die Größenklassen gem. § 267 HGB-
im Konzernanhang
E und § 293 HGB-E
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Special
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Die Schwellenwerte für die Einstufung
ergibt sich hieraus keine Änderung, da es
kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalge-
sich lediglich um eine gesetzliche Klarstel-
sellschaften und diesen gleichgestellter
lung handelt.
Personenhandelsgesellschaften
wurden
d. Definition
auf die EU-weit höchstzulässige Größe
bisher
Kleine
Kapitalgesellschaften
Mittelgroße
Kapitalgesellschaften
BilRUG
Kleinstkapitalge-
sellschaft gem. § 267a Abs. 3 Nr. 3
angehoben (§ 267 HGB-E):
Bilanzsumme
Mio. €
der
HGB-E
Umsatzerlöse
Mio. €
bisher
BilRUG
Arbeitnehmer
unverändert
Der Unternehmenskreis, auf den die Erleichterungen
für
Kleinstkapitalgesell-
schaften keine Anwendung finden, wurde
4,84
6,00
9,68
12,00
50
konkretisiert und erweitert. Die Erleichterungen sind nicht anwendbar für:
19,25
20,00
38,50
40,00
250
wie bisher
(1) Investmentgesellschaften i.S. des KaDie Schwellenwerte für die Konzernrech-
pitalanlagegesetzbuchs
nungslegungspflicht wurden ebenfalls an-
neu
gehoben (§ 293 HGB-E):
Bilanzsumme
Mio. €
bisher
Bruttomethode
Nettomethode
BilRUG
(2) Unternehmensbeteiligungsgesellschaf-
Arbeitnehmer
unverBilRUG ändert
Umsatzerlöse
Mio. €
bisher
ten
(3) Unternehmen, deren einziger Zweck
23,10
24,00
46,20
48,00
250
darin besteht, Beteiligungen zu erwer-
19,25
20,00
38,50
40,00
250
ben, zu verwalten und zu verwerten,
ohne operativ in die Verwaltung dieser
Unternehmen einzugreifen.
In dem neu eingefügten § 267 Abs. 4a
HGB-E wird nunmehr gesetzlich geregelt,
Diese Regelung könnte Auswirkungen auf
dass sich die Bilanzsumme aus den Posi-
(Finanz-) Holdinggesellschaften haben, da
tionen
Umlaufvermö-
diese i.d.R. unter die Unternehmen fallen,
gen, Rechnungsabgrenzungsposten, akti-
die Beteiligungen erwerben, ihre Verwal-
ve latente Steuern, aktiver Unterschieds-
tung und Verwertung wahrnehmen, ohne
betrag aus der Vermögensverrechnung
dass sie mittelbar oder unmittelbar in die
(§ 266 Abs. 2 HGB) zusammen setzt. Ein
Verwaltung dieser Unternehmen eingrei-
auf der Aktivseite ausgewiesener Fehlbe-
fen. Hier wollte der Gesetzgeber offenbar
trag gem. § 268 Abs. 3 HGB wird - wie
gezielt den Kreis der Begünstigten ein-
bisher - nicht einbezogen. Für die Praxis
schränken, so dass diese Unternehmen
Anlagevermögen,
3
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BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH
nunmehr die Bilanzierungs- und Offenle-
Für den Fall, dass die Nutzungsdauer
gungspflichten für kleine Kapitalgesell-
nicht verlässlich geschätzt werden kann,
schaften erfüllen müssen.
hat der Gesetzgeber eine typisierende
Nutzungsdauer von 10 Jahren fest vorge-
Die Übernahme von Haftung und Ge-
geben. Die Regelungen zur außerplanmä-
schäftsführung als Komplementärin einer
ßigen Abschreibung bleiben hiervon unbe-
KG dürfte der Qualifizierung als Kleinstka-
rührt.
pitalgesellschaft nicht entgegenstehen, da
b. Ausschüttungssperre gem. § 272
dies über die „reine Verwaltung“ hinaus-
Abs. 5 HGB-E
geht. Die „Komplementär-GmbH“ sollte
also weiterhin die Erleichterungen einer
Kleinstkapitalgesellschaft
in
§ 272 Abs. 5 HGB-E lautet:
Anspruch
„Übersteigt der auf eine Beteiligung entfal-
nehmen dürfen.
lende Teil des Jahresüberschusses in der
Gewinn- und Verlustrechnung die Beträge,
III. Wesentliche Änderungen die
Bilanz betreffend
die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die
a. Maximale Abschreibungsdauer bei
Kapitalgesellschaft einen Anspruch hat, ist
aktivierten Geschäfts- oder Firmen-
der Unterschiedsbetrag in eine Rücklage
werten sowie selbst geschaffenen
einzustellen, die nicht ausgeschüttet wer-
immateriellen Vermögensgegenstän-
den darf.“
den, bei denen die Nutzungsdauer
nicht verlässlich geschätzt werden
Die neue Vorschrift dürfte im Wesentlichen
kann (§ 253 Abs. 3, S. 3 u. 4 HGB-E)
bei phasengleicher Vereinnahmung von
Beteiligungserträgen bei Mutter-Tochter-
Häufig ist es schwierig, für entgeltlich er-
Verhältnissen zur Anwendung kommen,
worbene Geschäfts- oder Firmenwerte
sowie selbst
da in diesen Fällen eine ertragswirksame
geschaffene immaterielle
Vereinnahmung beim beteiligten Unter-
Vermögenswerte (z.B. ungeschützte Er-
nehmen erfolgt, bevor durch einen ent-
findungen, selbst erstellte Software) die
sprechenden Gesellschafterbeschluss der
Nutzungsdauer verlässlich zu schätzen.
Rechtsanspruch auf die Dividende oder
den Gewinnanteil entsteht.
Im ersten Schritt ist daher zu entscheiden,
ob eine Nutzungsdauer verlässlich bestimmbar ist oder nicht. Kann die Nutzungsdauer verlässlich geschätzt werden,
ist diese zugrunde zu legen.
4
Special
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sung, Kantinenerlöse, Erlöse von Beleg-
IV. Änderungen die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffend
schaftstankstellen,
Beratungsleistungen
sowie Erlöse für Nutzungsrechte an Paa. Neufassung der Definition der Um-
tenten, Lizenzen und Marken sein. Der
satzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB-E
Ausweis von Konzernumlagen ist im Ein-
Mit der Neufassung wurde die Definition
zelnen zu prüfen und derzeit in der Litera-
an die EU-Richtlinie angepasst. Damit wird
tur teilweise umstritten.
eine Größe verändert, die sowohl für un-
Erlöse aus der Veräußerung von Anlage-
ternehmensinterne Steuerungszwecke als
vermögen und Haftungsvergütungen dürf-
auch für die Jahresabschlussanalyse gro-
ten in der Regel weiterhin nicht unter die
ße Bedeutung hat.
Position Umsatzerlöse zu subsumieren
Es ergeben sich folgende Änderungen:
sein.
(1) Die bisherige Definition der Umsatzer-
(3) Neben Erlösschmälerungen und der
löse bezieht sich auf den Verkauf oder
Umsatzsteuer sind auch sonstige mit
die Vermietung von „Erzeugnissen und
dem Umsatz direkt verbundene Steuern
Waren“. Die Bezeichnung „Erzeugnisse
in Abzug zu bringen.
und Waren“ wird ersetzt durch den
Hierunter
Oberbegriff „Produkte“. Eine Änderung
dürften
insbesondere
Ver-
brauch- und Verkehrssteuern wie z.B. Ta-
durch den neuen Begriff wird sich wohl
bak-, Bier-, Energie- und Stromsteuer zu
nicht ergeben.
fassen sein.
(2) Es sind auch Erzeugnisse und Waren-
I.d.R. wird sich durch die geschilderten
- bzw. Produkte – sowie Dienstleistun-
Umklassifizierungen eine Erhöhung der
gen einzubeziehen, die nicht typisch für
Umsatzerlöse ergeben.
die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Zu beachten ist:
Gesellschaft sind.
Die Ausweitung auf atypische Produkte
(1) Aus der Umklassifizierung in die Um-
und Dienstleistungen bedeutet eine Um-
satzerlöse folgen auch Ausweisände-
klassifizierung
sonstiger
rungen bzgl. der Bilanzpositionen. Noch
betrieblicher Erträge in Umsatzerlöse und
nicht ausgeglichene sonstige betriebli-
damit eine Ausweitung der Umsatzerlöse.
che Erträge waren bisher als sonstige
insbesondere
Vermögensgegenstände zu bilanzieren.
Die nach der neuen Definition als Umsatz-
Bei Umklassifizierung sind diese künftig
erlöse zu erfassenden Erlöse können z.B.
als Forderungen aus Lieferungen und
Mieterlöse, Erlöse aus Personalüberlas-
Leistungen auszuweisen.
5
Special
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BB PP ZZ
03/2015
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Bereits bisher waren außerordentliche
(2) Im Einzelfall kann eine Überschreitung
der Umsatzschwelle für die Einstufung
Erträge und
als Kleinst-, kleine oder mittelgroße Ka-
ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu
pitalgesellschaft trotz der Erhöhung des
erläutern, soweit die ausgewiesenen Be-
Schwellenwertes durch das BilRUG die
träge für die Beurteilung der Ertragslage
Folge sein.
nicht von untergeordneter Bedeutung waren (bisher § 277 Abs. 4 S. 2 HGB, jetzt
(3) Im Rahmen der Jahresabschlussana-
§ 285 Nr. 32 HGB-E).
lyse sind Kennzahlen, in die nur die
b.
Aufwendungen hinsichtlich
Umsatzerlöse, nicht aber die sonstigen
Zukünftig sind gem. § 285 Nr. 31 HGB-E
betrieblichen Erträge eingehen, wie z.B.
zusätzlich Angaben zu außerordentlichen
die Umsatzrentabilität, anders zu inter-
Aufwendungen und Erträgen von außer-
pretieren. Die Aussagefähigkeit eines
gewöhnlicher Größenordnung oder Be-
Kennzahlenvergleichs mit Vorperioden
deutung hinsichtlich ihres Betrags und
kann entsprechend eingeschränkt sein.
ihrer Art zu machen.
Anpassung
der
GuV-Gliederung
V. Änderungen die Anhangangaben
betreffend
§ 275 HGB-E - Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung
Bzgl. der Angabepflichten ergeben sich
umfangreiche Änderungen. Im Folgenden
Außerordentliche Erträge und Aufwendun-
werden die wesentlichen Änderungen
gen sowie das außerordentliche Ergebnis
erläutert.
dürfen nicht mehr gesondert ausgewiesen
werden.
a. Die Angaben zu den einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlust-
Als Folge wurde die GuV-Gliederung in
rechnung müssen zwingend der Rei-
§ 275 HGB-E angepasst. Nach der Positi-
henfolge der einzelnen Posten ent-
on „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“
sprechen (§ 284 Abs. 1 HGB-E).
folgen nunmehr direkt:
b. Angaben zur Währungsumrechnung
14. Steuern vom Einkommen und vom
(bisher § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) entfal-
Ertrag
len.
15. Ergebnis nach Steuern
c. Die Einbeziehung von Zinsen für
16. sonstige Steuern
Fremdkapital in die Herstellungskosten
17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
ist postenbezogen zu quantifizieren
(§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB-E).
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Special
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d. Der bisherige § 268 Abs. 2 HGB, nach
assoziierten Unternehmen anzugeben
(§ 285 Nr. 6 HGB-E).
dem ein Wahlrecht zur Darstellung der
Entwicklung der einzelnen Posten
g. Sofern Genussscheine, Genussrech-
des Anlagevermögens in der Bilanz
te,
oder im Anhang bestand, entfällt. Für
Wandelschuldverschreibungen,
Optionsscheine, Optionen, Besse-
mittelgroße und große Kapitalgesell-
rungsscheine
schaften besteht nunmehr gem. § 284
oder
vergleichbare
Wertpapiere oder Rechte bestehen,
Abs. 3 HGB-E die Pflicht, Angaben
sind deren Zahl und die verbrieften
über die Anschaffungs- und Herstel-
Rechte im Anhang anzugeben.
lungskosten, Zu- und Abgänge und Abschreibungen zu den einzelnen Posten
h. Es sind Angaben zu Betrag und Art der
des Anlagevermögens im Anhang zu
außerordentlichen Erträge und Auf-
machen. Die Erstellung eines Anlagen-
wendungen
gitters als Bestandteil des Anhangs
Größenordnung oder Bedeutung zu
bleibt weiterhin möglich. Für kleine Ka-
machen (§ 285 Nr. 31 HGB-E).
von
außergewöhnlicher
pitalgesellschaften bestand bereits bisher keine Verpflichtung die genannten
VI. Erstmalige Anwendung
Angaben zu machen bzw. ein AnlagenDie Änderungen sind gem. Art. 2 Abs. 1
gitter zu erstellen.
EGHGB
e. Bei Risiken und Vorteilen von Ge-
spätestens
31.12.2015
auf
beginnende
nach
dem
Geschäftsjahre
schäften, die nicht in der Bilanz enthal-
anzuwenden. Auf nach dem 31.12.2014
ten sind, sind die Auswirkungen auf die
beginnende Geschäftsjahre ist die frühere
Finanzlage anzugeben (§ 285 Nr. 3
Anwendung
HGB-E).
Dann sind die Vorschriften jedoch insge-
freiwillig
bereits
möglich.
samt anzuwenden.
f. Bei sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthal-
Die angehobenen Schwellenwerte gem.
ten sind, sind Verpflichtungen betref-
§ 267 HGB-E und § 293 HGB-E dürfen
fend die Altersversorgung anzugeben,
gem. Art. 2 Abs. 2 EGHGB bereits auf
sofern sie nicht bei den Haftungsver-
nach dem 31.12.2013 beginnende Ge-
hältnissen unter der Bilanz (§ 268 Abs.
schäftsjahre angewendet werden. Zeit-
7 Nr. 3 HGB-E) angegeben worden
gleich ist dann auch die Neudefinition der
sind. Ferner sind solche Verpflichtun-
Umsatzerlöse gem. § 277 Abs. 1 HGB-E
gen
zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hat
gegenüber
verbundenen
oder
so die Möglichkeit geschaffen, dass die
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Special
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neuen Größenklassen frühestmöglich an-
§ 264 Abs. 3 HGB sowie der Ausschluss
gewendet werden können. Erfolgt die
der Beteiligungsunternehmen aus dem
erstmalige
Kreis der Kleinstkapitalgesellschaften um-
Anwendung
der
höheren
gesetzt worden.
Schwellenwerte auf nach dem 31.12.2014
bzw. 31.12.2015 beginnende Geschäfts-
Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich durch
jahre, ist die allgemeine Regelung in Art. 2
die Stellungnahme des Bundesrates sowie
Abs. 1 EGHGB zu beachten, d. h., es sind
die Beschlussempfehlung des Rechtsaus-
alle geänderten Vorschriften insgesamt
schusses des Bundestags noch Änderun-
anzuwenden.
gen ergeben werden. Wir werden Sie zeitnah hierüber informieren.
VII. Fazit
Sollten Sie zu einzelnen gesetzlichen ÄnDas BilRUG führt zu keinen tiefgreifenden
derungen des BilRUG Rückfragen haben,
Änderungen im HGB, sondern beinhaltet
stehen wir gerne zur Verfügung.
im Wesentlichen
die
durch
die
EU-
Richtlinie geforderte Transformation in
deutsches Recht.
Trotzdem sind zentrale Änderungen mit
praktischer Relevanz wie die Anhebung
der Schwellenwerte, die Neudefinition der
Umsatzerlöse,
die
Modifikation
und
Erweiterung der Anhangangaben, die Änderung der Befreiungstatbestände gem.
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BPZ
Finanzinfo
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Zuschuss für die „Vor-Ort-Beratung“ bei
Wohngebäuden
04/2015
für jedes Gebäude andere Möglichkeiten der
I. Hintergrund
energetischen Sanierung bieten, können
Sie möchten die Energiekosten in Ihrem pri-
Gebäudebesitzer zwischen zwei Beratungs-
vaten Haushalt senken und Ihr Zuhause auf
varianten wählen.
den neusten energetischen Stand bringen?
• Das KfW-Effizienzhaus:
Dann sollten sie über die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Im Rahmen dieser Beratung zeigt der Ener-
bezuschusste „Vor-Ort-Beratung“ nachden-
gieberater konkrete Maßnahmen auf, wie ein
ken.
altes Haus zu einem sogenannten KfWEffizienzhaus umgebaut werden kann.
Im Rahmen dieser Beratung analysiert ein
• Sanierungsfahrplan mit Einzelmaßnah-
unabhängiger Energieberater Ihre Immobi-
men:
lie/Wohnung und erstellt anschließend ein
maßgeschneidertes energetisches Sanie-
In diesem Fall soll die energetische Sanie-
rungskonzept – den sogenannten Energie-
rung nicht in einem Schritt, sondern im
beratungsbericht.
Rahmen einzelner Teilsanierungen erfolgen.
Damit insbesondere private Haushalte und
Hierzu erstellt der Energieberater einen Sa-
Wohnungseigentümergemeinschaften
von
nierungsfahrplan, der aufzeigt, welche Maß-
der "Vor-Ort-Beratung" profitieren, hat das
nahmen am Anfang der Sanierung stehen
(BMWi) das bereits bestehende Förderpro-
sollen und welche weiteren Schritte in wel-
gramm optimiert.
cher Reihenfolge sinnvoll sind. Insgesamt
müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kur-
zu einer umfassenden energetischen Sanie-
zen Überblick über die ab dem 1. März 2015
rung des Gebäudes führen.
geltenden Regelungen geben.
III. Wer wird gefördert?
II. Was wird gefördert?
Eine „Vor-Ort-Beratung“ können grundsätz-
Durch den Energieberatungsbericht soll ein
lich in Anspruch nehmen:
auf die Bedürfnisse des Eigentümers maßgeschneidertes
Sanierungskonzept
• Eigentümer und Eigentümerinnen von
für
Wohngebäuden und Wohnungen,
Wohngebäude aufgezeigt werden. Da sich
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• Wohnungseigentümergemeinschaften
V. Anwendungszeitraum
(WEG),
• Mieter und Mieterinnen oder Pächter und
Die Förderung gilt ab 1. März 2015 für alle in
Pächterinnen,
der Bundesrepublik Deutschland gelegenen
• rechtlich selbstständige Unternehmen der
Wohngebäude, für die bis zum 31. Januar
gewerblichen Wirtschaft (einschließlich
2002 ein Bauantrag gestellt oder eine Bau-
der Wohnungswirtschaft und der Land-
anzeige eingereicht wurde. Eine erneute
wirtschaft),
Förderung kann nach vier Jahren beantragt
• Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtä-
werden.
tige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
VI. Kombination mit weiteren Fördermitteln
Ausgeschlossen von der Förderung sind alle
Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit be-
Die Beratung ist mit anderen öffentlichen
teiligt sind, sowie alle Objekte, die in den
Fördermitteln der Länder und/oder Kommu-
letzten vier Jahren bereits eine geförderte
nen kombinierbar. Dabei dürfen die gesam-
„Vor-Ort-Beratung“ erhalten haben
ten Fördermittel jedoch 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
IV. Wie hoch ist die Förderung?
Mehr zur "Vor-Ort-Beratung" erfahren Sie
Das BMWi übernimmt 60 Prozent der Bera-
online beim Bundesamt für Wirtschaft und
tungskosten in Form eines Zuschusses. Die-
Ausfuhrkontrolle. Einen geeigneten Energie-
ser Zuschuss wird durch den Energieberater
berater in Ihrer Nähe finden Sie in der Ener-
beantragt und an diesen ausgezahlt. Der Be-
gieeffizienz-Expertenliste
rater ist wiederum dazu verpflichtet, die För-
effizienz-experten.de.
entsprechend vergünstigten Beratungsleistung weiterzugeben.
Der Förderhöchstbetrag beträgt für Ein- und
Zweifamilienhäuser 800,-- Euro, für Gebäude ab drei Wohneinheiten 1.100,-- Euro. Für
Wohnungseigentümergemeinschaften
(WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen
Zuschuss von bis zu 500,-- Euro, wenn der
Berater den Energieberatungsbericht in Eioder
Förderpro-
gramme des Bundes unter www.energie-
derung an den Wohneigentümer mit einer
gentümerversammlungen
für
Beiratssit-
zungen vorstellt und erläutert.
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