BPZ • BALMES, PELKA & ZIMMERMANN S TE U E R B E R A TU N G S G E S E L L S C H A F T MBH ______________________________________________ Josef-Görres-Platz 17 D-56068 Koblenz Telefon 02 61 / 3 04 32-0 Telefax 02 61 / 3 04 32-30 Internet: www.bpz-koblenz.de eMail: [email protected] Sitz Koblenz; HRB 1828 AG Koblenz Geschäftsführer: Thomas Zimmermann Dipl.-Betriebswirt und Steuerberater Rudolf Balmes Steuerberater Dr. Jürgen Pelka Rechtsanwalt und Steuerberater 07.04.2015 zi-pf Az.: I.1 BPZ–AKTUELL - April 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, auf der Suche nach attraktiven Kapitalanlagen etablieren sich zunehmend neue Märkte. Der klassische Kapitalmarkt macht viele Privatanleger misstrauisch. Entweder gibt es keine Rendite, wenn die Anlage sicher ist, oder es locken hohe Renditen bei hohem Risiko. Verfolgt man die durchaus seriösen Gazetten, stellt man fest, dass es attraktive Alternativen gibt: Kunst, Oldtimer, Raritäten jeglicher Art. Traumhafte Renditen lassen sich erzielen, wenn man Bilder eines jungen Künstlers kauft, bevor dieser richtig berühmt wird oder den 911er Porsche Baujahr 1967 fünfzehn Jahre später nicht verkauft sondern behalten hat. Wir alle haben in der Gegenwart Vorstellungen von Werten, die zum Zeitpunkt des möglichen Zugriffs in der Vergangenheit objektiv billig gewesen waren. „Vorsicht Falle“, lautet ein alter Werbespruch der Kriminalpolizei. Das erscheint auch hier angebracht. Neben den traumhaften Renditemöglichkeiten machen persönliche Präferenzen anfällig für derartige Investitionen. Der Kunstinteressierte sieht plötzlich die Gelegenheit, mit Kunst sogar Geld zu verdienen und der Autonarr wollte schon immer den Jaguar XK 120 sein Eigen nennen. Wertinteressen werden durch persönliche Vorlieben gestützt, manchmal sogar überlagert. „Schatz, das habe ich doch nur als Wertanlage gekauft“, ist eine beliebte Legitimation zur Befriedigung puren Besitzerstolzes. Wer tatsächlich mit Kunst oder als wertvoll erachteten Gegenständen Gewinne erzielen möchte, bedarf als erstes einer absolut nüchternen Betrachtungsweise. Am besten wäre, man hätte keinerlei BPZ • BALMES, PELKA & ZIMMERMANN Steuerberatungsgesellschaft mbH -2- persönliche Affinität dazu und würde den Erwerb rein renditemäßig beurteilen. „Vorsicht Falle“, heißt es ein zweites Mal. Kunst können nur absolute Kunstkenner beurteilen mit Einfühlungsvermögen für sich entwickelnde Märkte. Ob ein Youngtimer wirklich als Anschaffung taugt oder einer Restauration in ungeahnter Höhe bedarf, kann nur ein technisch versierter Autoexperte beurteilen. Um sich diese Expertise anzueignen, muss der erfolgshungrige Kapitalanleger schon einen erheblichen Enthusiasmus aufbringen, was nicht selten zur Falle Nr. 1 passt, nämlich der subjektiven Euphorie für den zu beschaffenden Gegenstand. Der nüchtern gebliebene Kapitalanleger bedarf also eines externen Rates. Aber welcher Berater berät ohne schwer durchschaubares Eigeninteresse? Der Wert von Kunstgegenständen wird weniger durch die künstlerische Leistung bestimmt als durch die Marktteilnehmer in Form der führenden Galeristen. Wird man vielleicht als Kaufinteressent missbraucht, um einen bestimmten Künstler oder eine bestimmte Kunstrichtung zu puschen? Oder wird man gar Opfer einer Kick-Back-Strategie, die ja keineswegs so offensichtlich sein muss wie im Falle des Kunstvermittlers Achenbach? Fällt es schon ausgesprochen schwer, die Wertentwicklung von Kunstgegenständen und Autos, Yachten oder sonstigen Wertgegenständen zu beurteilen, so hilft vielleicht ein bisschen Intransparenz. Wie wäre es mit einem Fonds oder einem bankfähigen Produkt? Bleiben Sie vorsichtig bei Investitionen in solche Wertanlagen. Ein bisschen verhält es sich damit so wie mit Briefmarken. Die hohe Nachfrage macht den Wert aus, der Gegenstand als solcher ist erst mal nichts anderes als ein Stückchen bedrucktes Papier. Oder aber Leinwand mit Farbe drauf oder geformtes Blech. Wenn Sie sich mit den Briefmarken exzellent auskennen, können Sie agieren. Als Laie sollte man sich darauf einstellen, es im Zweifel als Hobby zu belassen. Wir beraten Sie gerne, was solche Investitionen steuerlich bedeuten. Bei der Auswahl von Kaufobjekten in Kunst und Wertgegenständen betrachten wir uns aber ausnahmsweise als inkompetent. Mit freundlichen Grüßen BPZ Balmes, Pelka & Zimmermann Steuerberatungsgesellschaft mbH - Thomas Zimmermann Steuerberater Anlagen BPZ News BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 04/2015 Inhaltsverzeichnis Termine April 2015 2 Termine Mai 2015 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Investitionsabzugsbetrag: Strenge Maßstäbe für Existenzgründer zur Glaubhaftmachung ihrer Investitionsabsicht Kein Vertrauensschutz auf frühere Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats 6 Einkommensteuererklärungen seit Inkrafttreten 5 des Alterseinkünftegesetzes 7 Amtliche Bescheinigung über Baudenkmal muss objektbezogen sein Keine Verzinsung von an Steuerzahler 5 erstatteten Nachzahlungszinsen 7 Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust 8 Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung 5 Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften Rechnungen 6 1 8 News BB PP ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Termine April 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu3 schlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag 10.04.2015 4 Umsatzsteuer 5 Sozialversicherung Ende der Schonfrist bei Zahlung durch 1 2 Überweisung Scheck 13.04.2015 07.04.2015 Ab dem 01.01.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. 10.04.2015 13.04.2015 07.04.2015 28.04.2015 entfällt entfällt 1 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. 2 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 3 Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 4 Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. 5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.04.2015) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 2 News BB PP ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Termine Mai 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu3 schlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag 11.05.2015 4 Umsatzsteuer Gewerbesteuer Grundsteuer 5 Sozialversicherung Ende der Schonfrist bei Zahlung durch 1 2 Überweisung Scheck 15.05.2015 08.05.2015 Ab dem 01.01.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. 11.05.2015 15.05.2015 08.05.2015 15.05.2015 18.05.2015 12.05.2015 15.05.2015 18.05.2015 12.05.2015 27.05.2015 entfällt entfällt 1 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. 2 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. 3 Für den abgelaufenen Monat. 4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. 5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.05.2015) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 3 News BB PP ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Ver1 2 zug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn • • • • für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, der Schuldner die Leistung verweigert, 3 besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hin4 gewiesen wurde. Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. 5 Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte (ab 29.07.2014: 6 neun Prozentpunkte*) über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalen7 dertag des betreffenden Halbjahres. 8 Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 01.07.2012: 1 2 3 4 5 6 7 8 Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz 01.07. bis 31.12.2012 01.01. bis 30.06.2013 01.07. bis 31.12.2013 01.01. bis 30.06.2014 01.07. bis 28.07.2014 29.07. bis 31.12.2014 01.01. bis 30.06.2015 0,12 % -0,13 % -0,38 % -0,63 % -0,73 % -0,73 % -0,83 % 5,12 % 4,87 % 4,62 % 4,37 % 4,27 % 4,27 % 4,17 % § 286 Abs. 1 S. 1 BGB. § 286 Abs. 1 S. 2 BGB. § 286 Abs. 2 BGB. § 286 Abs. 3 S. 1 BGB. § 288 Abs. 1 S. 1 BGB. § 288 Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 BGB. § 247 Abs. 1 S. 2, 3 BGB. Homepage Deutsche Bundesbank. 4 Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung 8,12 % 7,87 % 7,62 % 7,37 % 7,27 % 8,27 % 8,17 % News BB PP ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH zur Erhaltung des Gebäudes als Bau- facebook-Seite des Arbeitgebers unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats denkmal oder zur sinnvollen Nutzung erforderlich sind, steuerlich begünstigt sein. Die steuerlichen Vergünstigungen können Der Betriebsrat hat bei der Einrichtung ei- nur in Anspruch genommen werden, wenn ner facebook-Seite des Arbeitgebers kein Mitbestimmungsrecht. Zwar die Voraussetzungen hierfür durch eine besteht Bescheinigung der nach dem jeweiligen grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht bei Landesrecht zuständigen Stelle nachge- der Einführung und Anwendung von tech- wiesen werden. nischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Diese Bescheinigung ist nach einem Urteil Arbeitnehmer zu überwachen. Allerdings des Bundesfinanzhofs2 aber objektbezo- wird dabei vorausgesetzt, dass eine sol- gen auszustellen. Im entschiedenen Fall che Einrichtung zumindest zum Teil aus hatte der Erwerber einer Eigentumswoh- sich heraus automatisiert Aufzeichnungen nung in einem denkmalgeschützten Ge- über Mitarbeiter erstellt. Wenn, wie in die- bäude zur Inanspruchnahme der Steuer- sem Fall, Dritte auf der facebook-Seite vergünstigungen eine Bescheinigung der Beschwerden über die Mitarbeiter eintra- Behörde vorgelegt, die sich auf das ge- gen, ist das nicht der Fall. Etwas anderes samte Objekt bezog und nicht auf die von könnte in Bezug auf die Aktivitäten der ihm erworbene Eigentumswohnung. Der Mitarbeiter gelten, die die Seite pflegen, Erwerber konnte die Steuervergünstigung da diese aufgezeichnet werden können. In deshalb nicht geltend machen. dem hier entschiedenen Fall nutzten aber Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung mehrere Mitarbeiter den gleichen Zugang, sodass Rückschlüsse auf einzelne nicht möglich waren. Der nachfolgende Fall zeigt, wie kleinlich (Quelle: Beschluss des Landesarbeitsge- die Finanzverwaltung sich in vielen Fällen richts Düsseldorf1) zeigt: Ein Finanzamt hatte den Abzug der Kosten von 357 € für eine Dichtheitsprü- Amtliche Bescheinigung über Baudenkmal muss objektbezogen sein fung der privaten Abwasserleitung als steuerermäßigende Für inländische Gebäude, die Baudenk- Handwerkerleistung mit der Begründung abgelehnt, die Dicht- mäler sind, können Baumaßnahmen die 1 2 LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.1.2015, 9 Ta BV 51/14, LEXinform 0442803. 5 BFH, Urt. v. 16.9.2014, X R 29/12, LEXinform 0929257. News BB PP ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH heitsprüfung sei wie eine vom TÜV durch- die geschuldete Leistung zu erbringen hat. zuführende Sicherheitsprüfung im Gegen- Dies wird in der Regel der Betrieb des Auf- satz zur Wartung der Anlage mit einer traggebers sein. Gutachtertätigkeit vergleichbar und daher Für Betriebsinhaber, die nur einen Auf- nicht begünstigt. traggeber haben und für ihre regelmäßi- Der Bundesfinanzhof1 hat entschieden, gen Fahrten einen Pkw nutzen, bedeutet dass die Dichtheitsprüfung der Abwasser- die Entscheidung für die Zeit bis ein- leitung der Überprüfung der Funktionsfä- schließlich 2013 eine Einschränkung der higkeit einer Hausanlage gedient hat und Abzugsmöglichkeiten im Vergleich zu Ar- somit als vorbeugende Erhaltungsmaß- beitnehmern, weil die tatsächlichen Pkw- nahme zu beurteilen ist. Die regelmäßige Kosten die Entfernungspauschale über- Überprüfung von Geräten und Anlagen auf steigen. deren Funktionsfähigkeit sichert die nach- (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs2) haltige Nutzbarkeit, dient der Vorbeugung von Schäden und gehört damit zu den In- Investitionsabzugsbetrag: Strenge Maßstäbe für Existenzgründer zur Glaubhaftmachung ihrer Investitionsabsicht standhaltungen. Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bei den Gewinneinkünften Existenzgründer haben bereits vor der Gründung ihres Unternehmens die Mög- Auch regelmäßige Fahrten eines Betriebs- lichkeit, für geplante Anschaffungen einen inhabers zwischen seinem häuslichen Bü- Investitionsabzugsbetrag ro und dem Sitz seines einzigen Auftrag- damit auch steuermindernd geltend zu gebers stellen Fahrten zwischen Wohnung machen. An die Glaubhaftmachung der und Betriebsstätte dar. In solchen Fällen Investitionsabsicht sind strenge Maßstäbe werden die Fahrtkosten im Rahmen der anzulegen. Zwar muss die Bestellung ei- Entfernungspauschale berücksichtigt. Auf nes Wirtschaftsguts nicht bis zum Ende die Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten des Jahres nachgewiesen werden, für das kommt es nicht an. der Abzugsbetrag geltend gemacht wird, Bei einem im Wege eines Dienstvertrags aber andere Indizien müssen auf eine be- tätigen Unternehmer, der nicht über eine vorstehende unverrückbare Investitions- eigene Betriebsstätte verfügt, ist der Ort absicht hinweisen. Die bloße Behauptung gewinn- und als Betriebsstätte anzusehen, an dem er 2 1 BFH, Urt. v. 6.11.2014, VI R 1/13, DStR 2015, S. 286, BFH/NV 2015, S. 400, LEXinform 0929654. 6 BFH, Urt. v. 22.10.2014, X R 13/13, DStR 2015, S. 273, DB 2015, S. 283, BFH/NV 2015, S. 418, LEXinform 0929591. News BB PP ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH reicht nicht aus. Damit hat der Bundesfi- Keine Verzinsung von an Steuerzahler erstatteten Nachzahlungszinsen nanzhof 1 die bisher schon von ihm vertretene Ansicht bestätigt.2 Aufgrund einer geänderten Einkommensteuerfestsetzung musste das Finanzamt Kein Vertrauensschutz auf frühere Befreiung von der Pflicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes nach acht Jahren 58.000 € gezahlte Nachzahlungszinsen erstatten. Die betroffenen Steuerzahler verlangten darauf Zinsen in Höhe von 0,5 % pro Monat, so- Steuerzahler hatten im Jahr 2001 mittels mit knapp 28.000 €. Sie meinten, der Staat Einkommensteuerbescheid die Nachricht sei verpflichtet, einen ungerechtfertigt er- erhalten: „Die Pflicht zur Abgabe einer haltenen Betrag zu verzinsen. Einkommensteuererklärung entfällt ab Dieser Auffassung folgte der Bundesfi- dem Veranlagungsjahr 2001, soweit sich nanzhof4 nicht. Der Ausschluss der Ver- Ihre Einkommensverhältnisse nicht gravie- zinsung zu erstattender Nachzahlungszin- rend ändern.“ Die Rentner lehnten die Auf- sen ergibt sich aus Wortlaut und Sinn des forderung, für 2010 eine Einkommensteu- Gesetzes. Nach der Abgabenordnung5 ererklärung abzugeben ab, sodass das Fi- werden nanzamt schätzte. Ansprüche aus dem Steuer- 6 schuldverhältnis nur verzinst, soweit dies Letztlich entschied der Bundesfinanzhof3, gesetzlich vorgeschrieben ist. Das Gesetz dass in dem entschiedenen Fall spätes- sieht weiter vor, dass Ansprüche auf steu- tens ab Inkrafttreten des Alterseinkünfte- erliche Nebenleistungen7 und die entspre- gesetzes kein Vertrauensschutz auf frühe- chenden Erstattungsansprüche nicht ver- re Befreiung von der Pflicht zur Abgabe zinst werden. Zu den steuerlichen Neben- der leistungen gehören u. a. die Zinsen8 und Steuererklärungen mehr bestand. Durch das Alterseinkünftegesetz war die damit auch Nachzahlungszinsen. Besteuerung der Renten zum 1.1.2005 Die Nichtverzinsung von Nachzahlungs- neu geordnet worden. zinsen führt auch nicht zu einer Ungleichbehandlung der Steuerzahler im Vergleich zum Fiskus. Sämtliche steuerlichen Nebenleistungen und damit auch deren Er1 2 3 BFH, Beschl. v. 2.9.2014, X B 10/14, LEXinform 5907979. BFH, Urt. v. 20.6.2012, X R 42/11, BStBl 2013 II, S. 719, BFH/NV 2012, S. 1701, DStR 2012, S. 1795, LEXinform 0928714. BFH, Beschl. v. 15.10.2014, X B 38/14, LEXinform 5907983. 4 5 6 7 8 7 BFH, Beschl. v. 23.6.2014, VIII B 75/13, BFH/NV 2014, S. 1713, LEXinform 5907898. § 233 Satz 1 AO. § 37 AO. § 3 Abs. 4 AO. §§ 233 bis 237 AO. News BB PP ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH stattungen sind von der Verzinsung aus- Vorsteuerabzug bei Totalverlust der Rechnungen genommen. Weder Steuerzahler noch Fiskus haben einen Anspruch auf Verzin- Ein Unternehmer kann sein Recht auf sung für zu Unrecht geleistete Zinsen oder Vorsteuerabzug erst dann ausüben, wenn andere Nebenleistungen. Es besteht keine einseitige Verzinsungspflicht er im Besitz einer ordnungsgemäßen zugunsten Rechnung ist. Er trägt die Darlegungs- und des Staates. Feststellungslast, muss bei Verlust der Rechnung also nachweisen, dass er Leis- Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust tungen von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogen hat und eine ord- Wird aus der Veräußerung einer wesentli- nungsgemäße Rechnung in Besitz hatte. chen Beteiligung oder bei Auflösung der Dafür stehen ihm alle nach der Finanzge- Gesellschaft ein Verlust erzielt, dürfen die richtsordnung verfahrensrechtlich zulässi- im Zusammenhang mit dieser Beteiligung gen Beweismittel offen (z. B. Kopien oder angefallenen Kosten auch nur zu 60 % Zeugen). Ein Beweisantrag auf Verneh- abgezogen werden. Dies gilt seit 2011, da mung von Zeugen ist nur dann hinrei- es hier nur noch auf die Absicht zur Erzie- chend substantiiert, wenn er sich auf das lung von Betriebsvermögensvermehrung Vorliegen einer Originalrechnung für eine oder Einnahmen ankommt.1 Der Bundesfi- konkret bezeichnete Eingangsleistung be- nanzhof2 hat keine Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit dieser zieht. gesetzlichen (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs4) Neuregelung. Bis 2010 war dies anders zu beurteilen. Wenn aus einer solchen wesentlichen Beteiligung keinerlei Einnahmen erzielt wurden, fand das damalige Halbabzugsverbot keine Anwendung.3 1 2 3 § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des JStG 2010. BFH, Urt. v. 2.9.2014, IX R 43/13, BFH/NV 2015, S. 379, LEXinform 0929898. BFH, Urt. v. 14.7.2009, IX R 8/09, LEXinform 0179759. 4 8 BFH, Urt. v. 23.10.2014, V R 23/13, DStR 2015, S. 71, BFH/NV 2015, S. 291, LEXinform 0929740. BPZ Steuer-Tipp BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 260 Darlehensgewährung an nahestehende Personen 04/2015 Steuerersparnis durch die Nutzung unterschiedlicher 1 Steuersätze talstarke Familienoberhaupt seinen Kindern I. Ausgangssituation Darlehen gewährt, mit denen diese Immobilienvermögen finanzieren. In einer Familie ist folgende Ausgangssituation denkbar: Ein Familienmitglied Neben dieser rein kaufmännischen Be- - bspw. der Sohn - beabsichtigt in eine Im- trachtungsweise, die zu einem Zinsgewinn mobilie zu investieren und diese fremd zu bzw. zu einer Zinsersparnis im Vergleich zu vermieten. den am Kreditmarkt erzielbaren Relationen Der Sohn benötigt hierzu Darlehensmittel. führt, sind Gestaltungen denkbar, die diesen Vorteil durch weitere steuerliche Vorteile op- Ein weiteres Familienmitglied - bspw. die timieren. Mutter - besitzt ausreichend Barmittel und überlegt, wie man diese sinnvoll anlegt. Neben der klassischen II. Steuerliche Gestaltung Finanzierung Wird das privat gewährte Darlehen beim über eine Bank und der - z.Zt. unbefriedi- Darlehensnehmer zur Erzielung von Ein- genden - Anlage von liquiden Mitteln in Form künften verwendet, sind diese Zinsen als Be- von Anleihen, Tagesgelder o.ä. sollte man triebsausgaben oder Werbungskosten ab- über die Darlehensgewährung im Familien- ziehbar. Die Steuerersparnis richtet sich hier kreis nachdenken. nach dem individuellen persönlichen SpitEine Darlehensgewährung zwischen Pri- zensteuersatz des Darlehensnehmers. Be- vatpersonen kann, unabhängig von den trägt beispielsweise der Spitzensteuersatz steuerlichen Auswirkungen, für beide Seiten des Darlehensnehmers 35 % so führen wirtschaftlich sinnvoll sein. Ein privatrechtlich Zinszahlungen zu einer Steuerersparnis von gestaltetes Darlehen ermöglicht es dem Dar- ebenfalls 35 %. Auf der Seite des Darle- lehensgeber höhere Zinsen zu erzielen, als hensgebers sind die im Familienverbund sie in der Regel zurzeit von Banken gezahlt realisierten Zinserträge nur mit der soge- werden. Auf der anderen Seite zahlt der Dar- nannten Abgeltungssteuer in Höhe von 25% lehensnehmer unter Umständen geringere belegt. Zinsen als eine Bank an Zinsen verlangen Um dies möglich zu machen, sind jedoch ei- würde. Eine solche Gestaltung kann bei- nige spielsweise sinnvoll sein, wenn das kapi- 1 Spielregeln zu beachten. Voraus- Steuer-Tipp 260 B BP P ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH setzung für die Anerkennung des Darle- in Höhe von 25 % nur aufgrund einer fami- hensverhältnisses ist, dass bereits zu Be- lienrechtlichen Beziehung zu einer unverein- ginn der Vertragsbeziehung, wie unter frem- baren Diskriminierung der Familien führen den Dritten üblich, eine bürgerlich rechtlich würde und damit gegen Artikel 6 des Grund- wirksame Vereinbarung abgeschlossen wird gesetzes verstößt. Nach Auffassung des und diese auch tatsächlich vollzogen wird. obersten Finanzgerichtes führt ein nahes Diese Voraussetzung ist leicht zu erfüllen: persönliches Verhältnis nicht notwendig und Neben einem schriftlichen Darlehensvertrag nicht typischerweise zu einer wirtschaftlichen muss man nur sicherstellen, dass der Zins- Abhängigkeit. satz angemessen ist und die Zahlungen Vereinfachend gesprochen heißt dies, dass auch tatsächlich fließen und über Kontoaus- grundsätzlich die Darlehensgewährung zwi- züge nachgewiesen werden können. schen Familienmitgliedern möglich ist und Eine weitere Hürde hatte die Finanzver- durch die unterschiedlichen Steuersätze ei- waltung bisher aufgrund des Näheverhält- ne echte Steuerersparnis im Familienver- nisses von Familienmitgliedern aufgebaut: bund erzielt werden kann. Der besondere Steuersatz von 25 % für Ein- III. Unser Tipp künfte aus Kapitalvermögen gilt grundsätzlich nicht, wenn Gläubiger und Schuld- Sofern sich eine wie oben beschriebene ner einander nahestehende Personen sind. Konstellation in Ihrem Familienkreis ab- Es gilt also zu untersuchen, was unter dem zeichnet, sollten Sie durchaus über die pri- juristischen Begriff der nahestehenden Per- vate Darlehensgewährung zwischen nahen son zu verstehen ist. Allein vom Begriff her Angehörigen nachdenken. Neben der be- wäre zu erwarten, dass Familienmitglieder als nahestehende Personen triebswirtschaftlichen Ersparnis im Vergleich anzusehen zu banküblichen Zinsen kann dieser Rendi- sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch tevorsprung durch die steuerliche Begünsti- mit einigen Urteilen in 2014 entschieden, gung noch gesteigert werden. dass allein diese begriffliche Nähe bei Familienangehörigen nicht entscheidend ist. Nach Auffassung des BFH liegt ein schädliches Nahe-Verhältnis nur dann vor, wenn eine beteiligte Person einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Hierzu reicht eine bloße Familienangehörigkeit oder eine Ehe nicht aus. Der BFH begründet diese familienfreundliche Rechtsprechung damit, dass eine Versagung des besonderen Steuersatzes 2 BPZ Rechts-Tipp BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 149 Unwirksamkeit von Renovierungsklauseln bei unrenoviert übergebenen Wohnungen und Unwirksamkeit von Quotenabgeltungsklauseln 04/2015 chen I. Ausgangslage Gesetzbuches dem Vermieter (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Es ist jedoch Sie sind Vermieter von Wohnraum und grundsätzlich verwenden vorformulierte Mietverträge. In Schönheitsreparaturen, nicht dagegen diesen sind bezüglich der Schönheitsrepa- Instandhaltungsarbeiten bzw. Substanz- raturen bestimmte Renovierungsklauseln reparaturen wie das Abschleifen des mit Fristenplan und sog. "Quotenabgel- Parketts, vertraglich auf den Mieter zu tungsklauseln" vereinbart. Die höchstrich- übertragen. Soweit dies jedoch durch terliche Rechtsprechung hatte in den letz- vorformulierte Vertragsbedingungen (All- ten Jahren immer wieder über die Wirk- gemeine Geschäftsbedingungen – AGB) samkeit solcher Klauseln zu befinden. Erst geschieht, hat die Rechtsprechung die kürzlich hierzu Zulässigkeit solcher "Abwälzungsklau- wegweisende Urteile des BGH, mit dem seln" und ihre konkrete Ausgestaltung dieser seine frühere Rechtsprechung ge- eingeschränkt. (18.03.2015) ergingen rechtlich zulässig, die ändert hat. Sie fragen sich daher, ob die Grundsätzlich zulässig sind Regelungen, von Ihnen verwendeten Klauseln wirksam die dem Mieter die Durchführung der sind. Schönheitsreparaturen unter Einhaltung eines Fristenplans auferlegen. Zu beach- II. Rechtslage ten ist jedoch, dass die vereinbarten Fris1. Renovierungsklauseln mit Fristen- ten nicht zu sehr von den Richtlinien ab- plan weichen, die von der Rechtsprechung Die Durchführung der sog. "Schönheitsre- entwickelt wurden (eine Abweichung von paraturen", also z.B. das Tapezieren und 1 Jahr wurde bereits als unzulässig er- Anstreichen der Wände und Decken, das achtet). Streichen der Fußböden, der Heizkörper, 3 Jahren für sog. Nassräume (Küchen, der Heizrohre, der Innentüren, der Fenster Bäder und Duschen), von 5 Jahren für und der Wohnungstür von innen, obliegt sog. Trockenräume (Wohn- und Schlaf- nach der Grundkonzeption des Bürgerli- räume, Toiletten, Flure und Dielen) und 1 Danach ist eine Frist von Rechts -Tipp 149 B BP P ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH von 7 Jahren für alle anderen Nebenräu- der Schönheitsreparaturen angesetzten me angemessen. Fristen abgelaufen sind, der Mieter in jedem Fall renovieren muss. Nach der Rechtsprechung des BGH ist jedoch eine starre Fristenregelung dann un- Auch insoweit muss zur Wirksamkeit der zulässig, wenn die betreffende vertragliche vertraglichen Regelung ein Zusatz wie Formulierung nicht so abgefasst ist, dass "im Allgemeinen" oder "im Regelfall" vor- ein durchschnittlicher, verständiger Mieter handen sein. ohne Weiteres erkennen kann, dass der a) Fachhandwerkerklausel Fristenplan nur ein Näherungswert ist, von dem wegen des guten Erhaltungszustan- Unzulässig ist auch eine Verpflichtung des der Mieträume – namentlich wegen für den Mieter, die Schönheitsreparatur der Verwendung langlebiger Materialien – bei Auszug durch einen Fachhandwerker auch nach oben abgewichen werden ausführen zu lassen. kann. Die Fristenregelung muss also eine b) Farbwahlklausel Wendung wie "im Allgemeinen" oder "in Schreiben die Mietvertrags-AGBs dem der Regel" enthalten, ansonsten ist sie un- Mieter vor, dass er für die Renovierung zulässig und der Fristenplan gilt als nicht eine bestimmte Farbe zu verwenden hat, vereinbart. ist der Mieter in der Gestaltung seines Von der Rechtsprechung ausdrücklich als persönlichen zulässig erachtet ist folgende Formulie- schränkt. Eine solche Farbvorgabe ist lt. rung (flexibler Fristenplan): BGH-Rechtsprechung nur dann zulässig, "Im Allgemeinen werden Schönheitsrepa- wenn sie ausschließlich den Zeitpunkt raturen in den folgenden Zeitabschnitten der Rückgabe betrifft und dem Mieter erforderlich sein: noch einen Spielraum für die individuelle Lebensbereiches einge- Gestaltung lässt. In Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Flu- 3. Renovierungsklauseln bei unreno- ren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre, in viert übergebenen Wohnungen anderen Nebenräumen alle 7 Jahre." In seiner früheren Rechtsprechung hatte 2. Renovierungspflicht bei Auszug der BGH den Anwendungsbereich Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Ebenso wie die Regelung starrer Schön- Rückgriff auf den Grundsatz von Treu heitsreparaturfristen ist auch eine starre und Glauben aus § 242 BGB einge- Regelung unzulässig, durch die bei Aus- schränkt, indem er Renovierungsklau- zug des Mieters, falls die für das Anfallen 2 Rechts -Tipp 149 B BP P ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH seln auf den gerade noch zulässigen In- eine Formularklausel, die dem Mieter ei- halt eingestuft hatte, nämlich dahinge- ner unrenoviert übergebenen Wohnung hend, dass die "üblichen" Renovierungs- die Schönheitsreparaturen ohne ange- fristen im Falle der Überlassung einer un- messenen Ausgleich auferlege, nach renovierten Wohnung erst an den Mietbe- § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB ginn und nicht an die letzte Schönheitsre- unwirksam sei, denn eine solche Klausel paratur des Vormieters anknüpfen, sodass verpflichte den Mieter zur Beseitigung der Mieter nur mit Renovierungsarbeiten sämtlicher Gebrauchsspuren des Vor- für seine eigene Vertragslaufzeit belastet mieters und führe dazu, dass der Mieter würde und der Mieter letztlich nicht die die Wohnung vorzeitig renovieren oder Pflichten ggf. in einem besseren Zustand zurück- des Vormieters übernehmen würde. geben müsste, als er sie selbst vom Vermieter erhalten habe. Der BGH hat nunmehr mit 3 Urteilen vom 18.03.2015 in Abänderung seiner früheren Dabei hat der BGH festgestellt, dass ein Rechtsprechung entschieden, dass formu- dem Mieter zu Mietbeginn gewährter larmäßige auch Nachlass von lediglich einer halben Mo- wenn sie keine starren Regelungen ent- natsmiete keinen angemessenen Aus- halten, bei einer unrenoviert übergebenen gleich darstellt für die Renovierungsver- Wohnung unwirksam sind. pflichtung. Der Mieter dürfe nur zu den auf seine ei- Die Beweislast, ob die Wohnung zu Ver- gene Vertragszeit entfallenden Renovie- tragsbeginn unrenoviert übergeben wor- rungsleistungen verpflichtet werden. Dar- den ist, liegt beim Mieter. Dabei komme über hinaus dürfe er zur Vermeidung einer für die Abgrenzung renoviert/unrenoviert unangemessenen Benachteiligung – je- es letztlich darauf an, ob etwa vorhande- denfalls nicht ohne Gewährung eines an- ne gemessenen Ausgleichs durch den Ver- sind, dass die Mieträume im Zeitpunkt mieter - formularmäßig nicht mit der Besei- der Überlassung den Gesamteindruck tigung von Gebrauchsspuren der Woh- einer renovierten Wohnung vermitteln. Renovierungsklauseln, nung belastet werden, die bereits in einem Gebrauchsspuren so unerheblich 4. Quotenabgeltungsklauseln vorvertraglichen Abnutzungszeitraum entstanden sind. Nach heutiger Sichtweise Quotenabgeltungsklauseln verpflichten sei die frühere Rechtsprechung des BGH den Mieter zur anteiligen Tragung von als unzulässige geltungserhaltende Re- Kosten der Schönheitsreparaturen für duktion einer Klausel anzusehen, sodass den Fall, dass die Wohnung am Ende des Mietverhältnisses Abnutzungs- oder 3 Rechts -Tipp 149 B BP P ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Gebrauchsspuren aufweist und die letzte Später hatte der BGH seine Rechtspre- Renovierung schon eine gewisse Zeit zu- chung dahingehend modifiziert, dass rückliegt, aber die Schönheitsreparaturen flexible Quotenabgeltungsklauseln nur nach dem in der Renovierungsklausel dann der Inhaltskontrolle standhalten, festgelegten Fristenplan noch nicht fällig wenn für die Berechnung der Quote das sind. Verhältnis zwischen der Mietdauer seit Durchführung der letzten Schönheitsre- Sind Abgeltungsquoten an einen festen paraturen Fristenplan und damit an eine "starre" Be- und dem Zeitraum nach Durchführung der letzten Schönheitsre- rechnungsgrundlage gekoppelt (z.B.: "Lie- paraturen maßgeblich ist, nach dem bei gen die letzten Schönheitsreparaturen im einer hypothetischen Fortsetzung des Wohnzimmer und … länger als 1 Jahr zu- Mietverhältnisses aufgrund des Wohn- rück, so zahlt der Mieter 20% der Renovie- verhaltens des Mieters voraussichtlich rungskosten, liegen sie länger als 2 Jahre Renovierungsbedarf bestünde. zurück, 40% usw."), sind sie nach der Rechtsprechung des BGH in Formular- Mit seinem jüngsten Urteil hat der BGH Wohnungsmietverträgen unwirksam. nunmehr unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Während früher solche starren Abgel- eine – zur Unwirksamkeit der Abgel- tungsklauseln grundsätzlich zulässig wa- tungsklausel nach § 307 Abs. 1 Satz 1, 2 ren, wenn dem Mieter alternativ neben der BGB führende – unangemessene Be- Abgeltung im Mietvertrag nach seiner nachteiligung des Mieters darin liegt, Wahl auch die Möglichkeit einer sach- und dass der auf ihn entfallende Kostenanteil fachgerechten Selbstvornahme der Reno- nicht verlässlich ermittelt werden kann vierung verblieb, hatte der BGH in 2 Urtei- und für ihn bei Abschluss des Mietver- len vom 18.10.2006 und 07.02.2007 die trages nicht klar und verständlich sei, Möglichkeit, die Abgeltungsverpflichtung welche Belastung ggf. auf ihn zukomme. des Wohnungsmieters an starre Fristen Dies gelte unabhängig davon, ob die auszurichten, für unzulässig erklärt, da Wohnung dem Mieter zu Beginn des starre Abgeltungsklauseln nicht auf die Mietverhältnisses renoviert oder unreno- tatsächlichen Umstände, also etwa einen viert überlassen wurde. geringeren Renovierungsbedarf durch sel- 5. Wertersatzanspruch des Mieters tenen Gebrauch oder eine vorherige Renovierung mit hochwertigen Materialien Mit Urteil vom 27.05.2009 hat der BGH etc. eingehen würde. einem Mieter, der zum Ende der Mietzeit Schönheitsreparaturen in seiner Woh- 4 Rechts -Tipp 149 B BP P ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH nung in Unkenntnis der Unwirksamkeit der Haben Sie Zweifel, sind wir Ihnen gerne formularmäßigen Endrenovierungsklausel bei der Neuformulierung behilflich. durchgeführt hat, spruch nach einen Wertersatzan- bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zugesprochen. Dieser umfasst die Kosten des vom Mieter verwendeten Materials, sowie – was oftmals verkannt wird – eine Vergütung für seine eigene Arbeitsleistung und für die seiner Helfer aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis. Die Arbeitsleistung kann zurzeit mit 10,00 €/Std. angesetzt werden. Zu beachten ist jedoch, dass ein entsprechender Erstattungsanspruch innerhalb eines halben Jahres ab der Beendigung des Mietverhältnisses verjährt. III. Unser Tipp Prüfen Sie Ihre Mietverträge auf die Regelungen, die die Schönheitsreparaturen betreffen. Enthält der Mietvertrag starre Schönheitsreparaturklauseln oder wurde die Wohnung unrenoviert übergeben und kein Mietnachlass über eine halbe Monatsmiete vereinbart und/oder enthält der Mietvertrag Quotenabgeltungsklauseln, sollte versucht werden, mit dem Mieter einen Nachtrag zum Mietvertrag zu vereinbaren, in dem die neue BGH- Rechtsprechung ausreichend berücksichtigt ist. In neu abzuschließenden Mietverträgen sollte die Rechtsprechung in jedem Fall berücksichtigt sein. 5 BPZ Special BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 257 04/2015 Regierungsentwurf zum BilanzrichtlinienUmsetzungsgesetz (BilRUG) (HGB). Die wichtigsten Änderungen wer- I. Einleitung den im Folgenden erläutert. Am 07.01.2015 hat das Bundeskabinett II. Allgemeine Änderungen den Regierungsentwurf zum Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) be- a. Angaben zum Unternehmen gem. schlossen. Es folgen Beratungen im Bun- § 264 Abs. 1a HGB-E destag und Bundesrat. Mit dem BilRUG werden in Deutschland insbesondere die Im Jahresabschluss sind Firma, Sitz, Re- Regelungen EU-Bilanzrichtlinie gistergericht und Handelsregisternummer 2013/34/EU zur Bilanzierung im Einzel- anzugeben. Eine gesetzliche Regelung, und Konzernabschluss in nationales Recht an welcher Stelle die Angabe erfolgen soll, transformiert. Die Umsetzung muss lt. gibt es nicht. Laut Begründung zum Regie- Vorgabe der Europäischen Union (EU) bis rungsentwurf können die Angaben z.B. in zum 20.07.2015 erfolgen, so dass spätes- der Überschrift des Abschlusses, auf ei- tens bis zu diesem Zeitpunkt mit einer nem gesonderten Deckblatt oder an ande- Verabschiedung zu rechnen ist. rer hervorgehobener Stelle gemacht wer- der den. Demnach dürfte die Angabepflicht Durch das BilRUG sollen zum einen büro- auch erfüllt sein, wenn die Angaben zu kratische Belastungen für kleine und mit- Beginn des Anhangs gemacht werden. telgroße Unternehmen sowie Konzerne b. Befreiungstatbestände verringert werden. Zum anderen soll die gem. § 264 Abs. 3 HGB-E Rechnungslegung innerhalb der EU mit dem Ziel einer höheren Vergleichbarkeit Für Kapitalgesellschaften, die als Tochter- der Jahres- und Konzernabschlüsse von unternehmen in den Konzernabschluss Kapital- und bestimmter Personenhan- eines Mutterunternehmens mit Sitz in der delsgesellschaften harmonisiert werden. EU oder in einem EWR-Staat einbezogen Das BilRUG beinhaltet im Wesentlichen werden, gelten gem. § 264 Abs. 3 HGB-E Änderungen bestimmte Erleichterungen zu Inhalt, des Handelsgesetzbuches Prüfung und Offenlegung des Jahres- 1 Special 257 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH abschlusses, sofern bestimmte Voraus- neu setzungen erfüllt sind. (3) Nach dem Regierungsentwurf muss Der Umfang der Erleichterungen bleibt sich das Mutterunternehmen bereiter- unverändert. Änderungen ergeben sich klären, die vom Tochterunternehmen bzgl. der Voraussetzungen (s. hierzu unter eingegangenen Punkt (3) der Voraussetzungen). dem jeweiligen Geschäftsjahr zu über- Verpflichtungen aus nehmen. Nach bisherigem Recht reich- Umfang der Erleichterungen (wie bisher): te eine Verpflichtung zur VerlustüberEs entfallen die nahme (z.B. aufgrund eines Ergeb- • Aufstellung eines Anhangs (§§ 284- nisabführungsvertrages). Nach der Gesetzesbegründung soll die Verlustüber- 288) bzw. bei KleinstKapGes zusätzlich nahmeverpflichtung weiterhin notwen- die Angabepflichten nach § 264 Abs. 1 dig sein. Zusätzlich muss das Mutterun- S. 5, d.h. der Jahresabschluss besteht ternehmen jedoch auch Liquiditätseng- nur aus Bilanz und GuV pässe des Tochterunternehmens aus• Aufstellung eines Lageberichts (§ 289) gleichen. Die Voraussetzung kann z.B. • Beachtung der ergänzenden Ansatz- durch Abgabe einer Patronatserklärung sowie Gliederungs- und Ausweisvor- oder die Vereinbarung einer Nach- schriften für KapG (§§ 264-278) schussverpflichtung erfüllt werden. (4) Offenlegung • Prüfung (§§ 316-323) und Offenlegung (§§ 325-329) des Jahresabschlusses • des Beschlusses zu (1), und des Lageberichts. • der Bereitschaftserklärung zur Ver- Voraussetzungen für die Inanspruch- pflichtungsübernahme nach (3). (bisher nahme der Erleichterungen: Offenlegung wie bisher sowie der Verlustübernahme) • von Konzernabschluss und -lagebericht (1) Alle Gesellschafter haben der Befrei- für das zu befreiende Tochterunter- ung zugestimmt nehmen (2) Einbeziehung der Tochtergesellschaft c. Anhebung der Schwellenwerte für in den Konzernabschluss und Hinweis die Größenklassen gem. § 267 HGB- im Konzernanhang E und § 293 HGB-E 2 Special 257 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Die Schwellenwerte für die Einstufung ergibt sich hieraus keine Änderung, da es kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalge- sich lediglich um eine gesetzliche Klarstel- sellschaften und diesen gleichgestellter lung handelt. Personenhandelsgesellschaften wurden d. Definition auf die EU-weit höchstzulässige Größe bisher Kleine Kapitalgesellschaften Mittelgroße Kapitalgesellschaften BilRUG Kleinstkapitalge- sellschaft gem. § 267a Abs. 3 Nr. 3 angehoben (§ 267 HGB-E): Bilanzsumme Mio. € der HGB-E Umsatzerlöse Mio. € bisher BilRUG Arbeitnehmer unverändert Der Unternehmenskreis, auf den die Erleichterungen für Kleinstkapitalgesell- schaften keine Anwendung finden, wurde 4,84 6,00 9,68 12,00 50 konkretisiert und erweitert. Die Erleichterungen sind nicht anwendbar für: 19,25 20,00 38,50 40,00 250 wie bisher (1) Investmentgesellschaften i.S. des KaDie Schwellenwerte für die Konzernrech- pitalanlagegesetzbuchs nungslegungspflicht wurden ebenfalls an- neu gehoben (§ 293 HGB-E): Bilanzsumme Mio. € bisher Bruttomethode Nettomethode BilRUG (2) Unternehmensbeteiligungsgesellschaf- Arbeitnehmer unverBilRUG ändert Umsatzerlöse Mio. € bisher ten (3) Unternehmen, deren einziger Zweck 23,10 24,00 46,20 48,00 250 darin besteht, Beteiligungen zu erwer- 19,25 20,00 38,50 40,00 250 ben, zu verwalten und zu verwerten, ohne operativ in die Verwaltung dieser Unternehmen einzugreifen. In dem neu eingefügten § 267 Abs. 4a HGB-E wird nunmehr gesetzlich geregelt, Diese Regelung könnte Auswirkungen auf dass sich die Bilanzsumme aus den Posi- (Finanz-) Holdinggesellschaften haben, da tionen Umlaufvermö- diese i.d.R. unter die Unternehmen fallen, gen, Rechnungsabgrenzungsposten, akti- die Beteiligungen erwerben, ihre Verwal- ve latente Steuern, aktiver Unterschieds- tung und Verwertung wahrnehmen, ohne betrag aus der Vermögensverrechnung dass sie mittelbar oder unmittelbar in die (§ 266 Abs. 2 HGB) zusammen setzt. Ein Verwaltung dieser Unternehmen eingrei- auf der Aktivseite ausgewiesener Fehlbe- fen. Hier wollte der Gesetzgeber offenbar trag gem. § 268 Abs. 3 HGB wird - wie gezielt den Kreis der Begünstigten ein- bisher - nicht einbezogen. Für die Praxis schränken, so dass diese Unternehmen Anlagevermögen, 3 Special 257 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH nunmehr die Bilanzierungs- und Offenle- Für den Fall, dass die Nutzungsdauer gungspflichten für kleine Kapitalgesell- nicht verlässlich geschätzt werden kann, schaften erfüllen müssen. hat der Gesetzgeber eine typisierende Nutzungsdauer von 10 Jahren fest vorge- Die Übernahme von Haftung und Ge- geben. Die Regelungen zur außerplanmä- schäftsführung als Komplementärin einer ßigen Abschreibung bleiben hiervon unbe- KG dürfte der Qualifizierung als Kleinstka- rührt. pitalgesellschaft nicht entgegenstehen, da b. Ausschüttungssperre gem. § 272 dies über die „reine Verwaltung“ hinaus- Abs. 5 HGB-E geht. Die „Komplementär-GmbH“ sollte also weiterhin die Erleichterungen einer Kleinstkapitalgesellschaft in § 272 Abs. 5 HGB-E lautet: Anspruch „Übersteigt der auf eine Beteiligung entfal- nehmen dürfen. lende Teil des Jahresüberschusses in der Gewinn- und Verlustrechnung die Beträge, III. Wesentliche Änderungen die Bilanz betreffend die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die a. Maximale Abschreibungsdauer bei Kapitalgesellschaft einen Anspruch hat, ist aktivierten Geschäfts- oder Firmen- der Unterschiedsbetrag in eine Rücklage werten sowie selbst geschaffenen einzustellen, die nicht ausgeschüttet wer- immateriellen Vermögensgegenstän- den darf.“ den, bei denen die Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden Die neue Vorschrift dürfte im Wesentlichen kann (§ 253 Abs. 3, S. 3 u. 4 HGB-E) bei phasengleicher Vereinnahmung von Beteiligungserträgen bei Mutter-Tochter- Häufig ist es schwierig, für entgeltlich er- Verhältnissen zur Anwendung kommen, worbene Geschäfts- oder Firmenwerte sowie selbst da in diesen Fällen eine ertragswirksame geschaffene immaterielle Vereinnahmung beim beteiligten Unter- Vermögenswerte (z.B. ungeschützte Er- nehmen erfolgt, bevor durch einen ent- findungen, selbst erstellte Software) die sprechenden Gesellschafterbeschluss der Nutzungsdauer verlässlich zu schätzen. Rechtsanspruch auf die Dividende oder den Gewinnanteil entsteht. Im ersten Schritt ist daher zu entscheiden, ob eine Nutzungsdauer verlässlich bestimmbar ist oder nicht. Kann die Nutzungsdauer verlässlich geschätzt werden, ist diese zugrunde zu legen. 4 Special 257 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH sung, Kantinenerlöse, Erlöse von Beleg- IV. Änderungen die Gewinn- und Verlustrechnung betreffend schaftstankstellen, Beratungsleistungen sowie Erlöse für Nutzungsrechte an Paa. Neufassung der Definition der Um- tenten, Lizenzen und Marken sein. Der satzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB-E Ausweis von Konzernumlagen ist im Ein- Mit der Neufassung wurde die Definition zelnen zu prüfen und derzeit in der Litera- an die EU-Richtlinie angepasst. Damit wird tur teilweise umstritten. eine Größe verändert, die sowohl für un- Erlöse aus der Veräußerung von Anlage- ternehmensinterne Steuerungszwecke als vermögen und Haftungsvergütungen dürf- auch für die Jahresabschlussanalyse gro- ten in der Regel weiterhin nicht unter die ße Bedeutung hat. Position Umsatzerlöse zu subsumieren Es ergeben sich folgende Änderungen: sein. (1) Die bisherige Definition der Umsatzer- (3) Neben Erlösschmälerungen und der löse bezieht sich auf den Verkauf oder Umsatzsteuer sind auch sonstige mit die Vermietung von „Erzeugnissen und dem Umsatz direkt verbundene Steuern Waren“. Die Bezeichnung „Erzeugnisse in Abzug zu bringen. und Waren“ wird ersetzt durch den Hierunter Oberbegriff „Produkte“. Eine Änderung dürften insbesondere Ver- brauch- und Verkehrssteuern wie z.B. Ta- durch den neuen Begriff wird sich wohl bak-, Bier-, Energie- und Stromsteuer zu nicht ergeben. fassen sein. (2) Es sind auch Erzeugnisse und Waren- I.d.R. wird sich durch die geschilderten - bzw. Produkte – sowie Dienstleistun- Umklassifizierungen eine Erhöhung der gen einzubeziehen, die nicht typisch für Umsatzerlöse ergeben. die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der Zu beachten ist: Gesellschaft sind. Die Ausweitung auf atypische Produkte (1) Aus der Umklassifizierung in die Um- und Dienstleistungen bedeutet eine Um- satzerlöse folgen auch Ausweisände- klassifizierung sonstiger rungen bzgl. der Bilanzpositionen. Noch betrieblicher Erträge in Umsatzerlöse und nicht ausgeglichene sonstige betriebli- damit eine Ausweitung der Umsatzerlöse. che Erträge waren bisher als sonstige insbesondere Vermögensgegenstände zu bilanzieren. Die nach der neuen Definition als Umsatz- Bei Umklassifizierung sind diese künftig erlöse zu erfassenden Erlöse können z.B. als Forderungen aus Lieferungen und Mieterlöse, Erlöse aus Personalüberlas- Leistungen auszuweisen. 5 Special 257 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Bereits bisher waren außerordentliche (2) Im Einzelfall kann eine Überschreitung der Umsatzschwelle für die Einstufung Erträge und als Kleinst-, kleine oder mittelgroße Ka- ihres Betrags und ihrer Art im Anhang zu pitalgesellschaft trotz der Erhöhung des erläutern, soweit die ausgewiesenen Be- Schwellenwertes durch das BilRUG die träge für die Beurteilung der Ertragslage Folge sein. nicht von untergeordneter Bedeutung waren (bisher § 277 Abs. 4 S. 2 HGB, jetzt (3) Im Rahmen der Jahresabschlussana- § 285 Nr. 32 HGB-E). lyse sind Kennzahlen, in die nur die b. Aufwendungen hinsichtlich Umsatzerlöse, nicht aber die sonstigen Zukünftig sind gem. § 285 Nr. 31 HGB-E betrieblichen Erträge eingehen, wie z.B. zusätzlich Angaben zu außerordentlichen die Umsatzrentabilität, anders zu inter- Aufwendungen und Erträgen von außer- pretieren. Die Aussagefähigkeit eines gewöhnlicher Größenordnung oder Be- Kennzahlenvergleichs mit Vorperioden deutung hinsichtlich ihres Betrags und kann entsprechend eingeschränkt sein. ihrer Art zu machen. Anpassung der GuV-Gliederung V. Änderungen die Anhangangaben betreffend § 275 HGB-E - Wegfall des außerordentlichen Ergebnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung Bzgl. der Angabepflichten ergeben sich umfangreiche Änderungen. Im Folgenden Außerordentliche Erträge und Aufwendun- werden die wesentlichen Änderungen gen sowie das außerordentliche Ergebnis erläutert. dürfen nicht mehr gesondert ausgewiesen werden. a. Die Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlust- Als Folge wurde die GuV-Gliederung in rechnung müssen zwingend der Rei- § 275 HGB-E angepasst. Nach der Positi- henfolge der einzelnen Posten ent- on „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ sprechen (§ 284 Abs. 1 HGB-E). folgen nunmehr direkt: b. Angaben zur Währungsumrechnung 14. Steuern vom Einkommen und vom (bisher § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB) entfal- Ertrag len. 15. Ergebnis nach Steuern c. Die Einbeziehung von Zinsen für 16. sonstige Steuern Fremdkapital in die Herstellungskosten 17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag ist postenbezogen zu quantifizieren (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB-E). 6 Special 257 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH d. Der bisherige § 268 Abs. 2 HGB, nach assoziierten Unternehmen anzugeben (§ 285 Nr. 6 HGB-E). dem ein Wahlrecht zur Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten g. Sofern Genussscheine, Genussrech- des Anlagevermögens in der Bilanz te, oder im Anhang bestand, entfällt. Für Wandelschuldverschreibungen, Optionsscheine, Optionen, Besse- mittelgroße und große Kapitalgesell- rungsscheine schaften besteht nunmehr gem. § 284 oder vergleichbare Wertpapiere oder Rechte bestehen, Abs. 3 HGB-E die Pflicht, Angaben sind deren Zahl und die verbrieften über die Anschaffungs- und Herstel- Rechte im Anhang anzugeben. lungskosten, Zu- und Abgänge und Abschreibungen zu den einzelnen Posten h. Es sind Angaben zu Betrag und Art der des Anlagevermögens im Anhang zu außerordentlichen Erträge und Auf- machen. Die Erstellung eines Anlagen- wendungen gitters als Bestandteil des Anhangs Größenordnung oder Bedeutung zu bleibt weiterhin möglich. Für kleine Ka- machen (§ 285 Nr. 31 HGB-E). von außergewöhnlicher pitalgesellschaften bestand bereits bisher keine Verpflichtung die genannten VI. Erstmalige Anwendung Angaben zu machen bzw. ein AnlagenDie Änderungen sind gem. Art. 2 Abs. 1 gitter zu erstellen. EGHGB e. Bei Risiken und Vorteilen von Ge- spätestens 31.12.2015 auf beginnende nach dem Geschäftsjahre schäften, die nicht in der Bilanz enthal- anzuwenden. Auf nach dem 31.12.2014 ten sind, sind die Auswirkungen auf die beginnende Geschäftsjahre ist die frühere Finanzlage anzugeben (§ 285 Nr. 3 Anwendung HGB-E). Dann sind die Vorschriften jedoch insge- freiwillig bereits möglich. samt anzuwenden. f. Bei sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthal- Die angehobenen Schwellenwerte gem. ten sind, sind Verpflichtungen betref- § 267 HGB-E und § 293 HGB-E dürfen fend die Altersversorgung anzugeben, gem. Art. 2 Abs. 2 EGHGB bereits auf sofern sie nicht bei den Haftungsver- nach dem 31.12.2013 beginnende Ge- hältnissen unter der Bilanz (§ 268 Abs. schäftsjahre angewendet werden. Zeit- 7 Nr. 3 HGB-E) angegeben worden gleich ist dann auch die Neudefinition der sind. Ferner sind solche Verpflichtun- Umsatzerlöse gem. § 277 Abs. 1 HGB-E gen zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber hat gegenüber verbundenen oder so die Möglichkeit geschaffen, dass die 7 Special 257 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH neuen Größenklassen frühestmöglich an- § 264 Abs. 3 HGB sowie der Ausschluss gewendet werden können. Erfolgt die der Beteiligungsunternehmen aus dem erstmalige Kreis der Kleinstkapitalgesellschaften um- Anwendung der höheren gesetzt worden. Schwellenwerte auf nach dem 31.12.2014 bzw. 31.12.2015 beginnende Geschäfts- Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich durch jahre, ist die allgemeine Regelung in Art. 2 die Stellungnahme des Bundesrates sowie Abs. 1 EGHGB zu beachten, d. h., es sind die Beschlussempfehlung des Rechtsaus- alle geänderten Vorschriften insgesamt schusses des Bundestags noch Änderun- anzuwenden. gen ergeben werden. Wir werden Sie zeitnah hierüber informieren. VII. Fazit Sollten Sie zu einzelnen gesetzlichen ÄnDas BilRUG führt zu keinen tiefgreifenden derungen des BilRUG Rückfragen haben, Änderungen im HGB, sondern beinhaltet stehen wir gerne zur Verfügung. im Wesentlichen die durch die EU- Richtlinie geforderte Transformation in deutsches Recht. Trotzdem sind zentrale Änderungen mit praktischer Relevanz wie die Anhebung der Schwellenwerte, die Neudefinition der Umsatzerlöse, die Modifikation und Erweiterung der Anhangangaben, die Änderung der Befreiungstatbestände gem. 8 BPZ Finanzinfo BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 12 Zuschuss für die „Vor-Ort-Beratung“ bei Wohngebäuden 04/2015 für jedes Gebäude andere Möglichkeiten der I. Hintergrund energetischen Sanierung bieten, können Sie möchten die Energiekosten in Ihrem pri- Gebäudebesitzer zwischen zwei Beratungs- vaten Haushalt senken und Ihr Zuhause auf varianten wählen. den neusten energetischen Stand bringen? • Das KfW-Effizienzhaus: Dann sollten sie über die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Im Rahmen dieser Beratung zeigt der Ener- bezuschusste „Vor-Ort-Beratung“ nachden- gieberater konkrete Maßnahmen auf, wie ein ken. altes Haus zu einem sogenannten KfWEffizienzhaus umgebaut werden kann. Im Rahmen dieser Beratung analysiert ein • Sanierungsfahrplan mit Einzelmaßnah- unabhängiger Energieberater Ihre Immobi- men: lie/Wohnung und erstellt anschließend ein maßgeschneidertes energetisches Sanie- In diesem Fall soll die energetische Sanie- rungskonzept – den sogenannten Energie- rung nicht in einem Schritt, sondern im beratungsbericht. Rahmen einzelner Teilsanierungen erfolgen. Damit insbesondere private Haushalte und Hierzu erstellt der Energieberater einen Sa- Wohnungseigentümergemeinschaften von nierungsfahrplan, der aufzeigt, welche Maß- der "Vor-Ort-Beratung" profitieren, hat das nahmen am Anfang der Sanierung stehen (BMWi) das bereits bestehende Förderpro- sollen und welche weiteren Schritte in wel- gramm optimiert. cher Reihenfolge sinnvoll sind. Insgesamt müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kur- zu einer umfassenden energetischen Sanie- zen Überblick über die ab dem 1. März 2015 rung des Gebäudes führen. geltenden Regelungen geben. III. Wer wird gefördert? II. Was wird gefördert? Eine „Vor-Ort-Beratung“ können grundsätz- Durch den Energieberatungsbericht soll ein lich in Anspruch nehmen: auf die Bedürfnisse des Eigentümers maßgeschneidertes Sanierungskonzept • Eigentümer und Eigentümerinnen von für Wohngebäuden und Wohnungen, Wohngebäude aufgezeigt werden. Da sich 1 Finanzinfo 12 BB PP ZZ 04/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH • Wohnungseigentümergemeinschaften V. Anwendungszeitraum (WEG), • Mieter und Mieterinnen oder Pächter und Die Förderung gilt ab 1. März 2015 für alle in Pächterinnen, der Bundesrepublik Deutschland gelegenen • rechtlich selbstständige Unternehmen der Wohngebäude, für die bis zum 31. Januar gewerblichen Wirtschaft (einschließlich 2002 ein Bauantrag gestellt oder eine Bau- der Wohnungswirtschaft und der Land- anzeige eingereicht wurde. Eine erneute wirtschaft), Förderung kann nach vier Jahren beantragt • Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtä- werden. tige oder kirchliche Zwecke verfolgen. VI. Kombination mit weiteren Fördermitteln Ausgeschlossen von der Förderung sind alle Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit be- Die Beratung ist mit anderen öffentlichen teiligt sind, sowie alle Objekte, die in den Fördermitteln der Länder und/oder Kommu- letzten vier Jahren bereits eine geförderte nen kombinierbar. Dabei dürfen die gesam- „Vor-Ort-Beratung“ erhalten haben ten Fördermittel jedoch 90 Prozent der Kosten nicht übersteigen. IV. Wie hoch ist die Förderung? Mehr zur "Vor-Ort-Beratung" erfahren Sie Das BMWi übernimmt 60 Prozent der Bera- online beim Bundesamt für Wirtschaft und tungskosten in Form eines Zuschusses. Die- Ausfuhrkontrolle. Einen geeigneten Energie- ser Zuschuss wird durch den Energieberater berater in Ihrer Nähe finden Sie in der Ener- beantragt und an diesen ausgezahlt. Der Be- gieeffizienz-Expertenliste rater ist wiederum dazu verpflichtet, die För- effizienz-experten.de. entsprechend vergünstigten Beratungsleistung weiterzugeben. Der Förderhöchstbetrag beträgt für Ein- und Zweifamilienhäuser 800,-- Euro, für Gebäude ab drei Wohneinheiten 1.100,-- Euro. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500,-- Euro, wenn der Berater den Energieberatungsbericht in Eioder Förderpro- gramme des Bundes unter www.energie- derung an den Wohneigentümer mit einer gentümerversammlungen für Beiratssit- zungen vorstellt und erläutert. 2
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