BPZ • BALMES, PELKA & ZIMMERMANN S TE U E R B E R A TU N G S G E S E L L S C H A F T MBH ______________________________________________ Josef-Görres-Platz 17 D-56068 Koblenz Telefon 02 61 / 3 04 32-0 Telefax 02 61 / 3 04 32-30 Internet: www.bpz-koblenz.de eMail: [email protected] Sitz Koblenz; HRB 1828 AG Koblenz Geschäftsführer: Thomas Zimmermann Dipl.-Betriebswirt und Steuerberater Rudolf Balmes Steuerberater Dr. Jürgen Pelka Rechtsanwalt und Steuerberater 09.03.2015 zi-pf Az.: I.1 BPZ–AKTUELL - März 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, wir lieben Papier. Ein gutes Buch in Händen zu halten fühlt sich besser an als die Touchscreen Oberfläche einer E-Book Glasplatte. Wir finden Bücher toll, Romane Sachbücher und natürlich -soweit sei es uns zugestanden- Fachliteratur zu Steuern, Recht und Wirtschaftsprüfung. Einen echten Brief in Händen zu halten, macht ebenfalls Freude. Vielleicht in Sütterlin-Schrift auf Büttenpapier? Das Papier eine Nuance strukturiert, damit ein Eindruck von Dreidimensionalität entsteht? Buntes und Hochglanz sind auch OK. Schließlich wollen sich unsere Hände und Finger nicht nur auf Tippfunktionen beschränken lassen. Unsere Leidenschaft teilen wir mit vielen unserer Mandanten. Uns und manche unserer Mandanten trifft es wie ein Blitz, wenn unsere Arbeitswelt zunehmend digitalisiert wird. Die Härte des Blitzschlages korreliert oft mit dem Alter des Betroffenen. Die Intensität nimmt mit dem Alter zu, gut, dass man in einem langen Berufsleben gelernt hat, einiges auszuhalten. Tatsächlich werden wir uns in den nächsten Jahren zunehmend und mit erhöhter Intensität damit vertraut machen (müssen), dass immer weniger Papier bewegt wird. Das hängt nicht mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung zusammen; auch damals vor Jahrzehnten glaubte man, Papier sparen zu können, und letztlich ist aufgrund der multiplen Vervielfältigungsmöglichkeiten das Gegenteil passiert. Auch die beträchtliche Verlagerung von Briefverkehr auf E-Mails hat der Papierindustrie nicht geschadet. Berüchtigt sind vor allem E-Mail-Ketten, die zu Dokumentationszwecken jede für BPZ • BALMES, PELKA & ZIMMERMANN Steuerberatungsgesellschaft mbH -2- sich ausgedruckt werden, wobei die letzte E-Mail 20 Seiten umfasst, weil sich zwischendurch niemand getraut hat, den Zopf abzuschneiden. Zur wirklichen Papiereinsparung muss schon etwas anderes her, nämlich ein digitales Speichersystem, das Verträge, Korrespondenz und Belege umfasst. Großkonzerne haben Milliarden investiert, um inzwischen nur noch elektronisch arbeiten zu können, der Arbeitsplatz wird auf den Laptop reduziert. Klein- und mittelständische Unternehmen, zu denen durchaus auch Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer gehören, haben für solche riesenkomplexe Systeme weder die fachlichen noch finanziellen Ressourcen und sind in der Regel dankbar, nicht auf Oracle- oder SAP-Anwendungen angewiesen zu sein. Das ändert nichts daran, dass sich die Welt dieser KMU´s im Wandel befindet mit zunehmender Beschleunigung. Es hat unbestreitbare Vorteile, nicht in Archiven wühlen zu müssen und Vorgänge bearbeiten zu können, die unmittelbar im Bildschirm sichtbar sind. Mandant und Steuerberater müssen sich nicht mehr streiten, wer wann Belegzugriff hat und warum die eine oder andere Auskunft so lange gedauert hat. Ein Blick in die elektronische Buchführung zeigt, welcher Beleg hinter welcher Buchung steht und ist auch Jahre später noch abrufbar. Mandanten, die ohnehin ihre Belege elektronisch erfassen (müssen), liefern die Basis für die elektronische Verbuchung, eben papierlos. Der natürliche und unverzichtbare Gegner des Steuerberaters, das Finanzamt, erwartet zunehmend Daten und nicht mehr Papier. Die E-Bilanz und elektronische Steuererklärung gibt es schon jetzt, die Nachweisführung mittels gescannter Belege und elektronische Rechtsbehelfverfahren werden kommen. Unsere haptische Erregung für Papier werden wir zunehmend auf Genussmittel beschränken müssen, ein gutes Buch eben oder Geldscheine. Ihren Geldbeutel wollen wir schonen und deswegen wundern Sie sich nicht, wenn wir Sie eines Tages auf die papierlose Bearbeitung der einen oder anderen Angelegenheit ansprechen. Freiwillig, unverbindlich und in dem Umfang, den Sie bestimmen. Mit freundlichen Grüßen BPZ Balmes, Pelka & Zimmermann Steuerberatungsgesellschaft mbH - Thomas Zimmermann Steuerberater Anlagen BPZ News BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 03/2015 Inhaltsverzeichnis Termine März 2015 2 Termine April 2015 3 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Anerkennung von Umzugskosten 5 Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ab 1. Januar 2015 Antrag auf Anwendung des Teileinkünftever- Künstlersozialabgabe: Änderungen seit fahrens ist spätestens gleichzeitig mit der 01.01.2015 Abgabe der Steuererklärung zu stellen 5 7 9 Für Buchnachweis als Voraussetzung für steuerfreie Ausfuhrlieferung Verbuchung auf Freiberufliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte 7 separatem Konto unter Bezugnahme auf die 6 jeweilige Rechnung ausreichend 10 Wirksame Übermittlung einer Steuererklärung per Fax Umsatzsteuer: Neuregelungen bei der 6 Selbstanzeige seit dem 01.01.2015 1 10 News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Termine März 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu3 schlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag 4 5 06.03.2015 Ab dem 01.01.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. 13.03.2015 06.03.2015 Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag 10.03.2015 13.03.2015 06.03.2015 10.03.2015 13.03.2015 06.03.2015 27.03.2015 entfällt entfällt Sozialversicherung 3 2 10.03.2015 4 2 13.03.2015 Scheck Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer 1 10.03.2015 1 5 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.03.2015) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 2 News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Termine April 2015 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszu3 schlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag 4 Umsatzsteuer Sozialversicherung 1 2 3 4 5 5 10.04.2015 13.04.2015 1 Scheck 2 07.04.2015 Ab dem 01.01.2005 sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. 10.04.2015 13.04.2015 07.04.2015 28.04.2015 entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das abgelaufene Kalendervierteljahr. Für den abgelaufenen Monat; bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Fristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr. Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24.04.2015) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 3 News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Ver1 2 zug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn • für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, • die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, • der Schuldner die Leistung verweigert, • besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. 3 Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hin4 gewiesen wurde. Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. 5 Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte (ab 6 29.07.2014: neun Prozentpunkte*) über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalen7 dertag des betreffenden Halbjahres. 8 Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 01.07.2012: Zeitraum 1 2 3 4 5 6 7 8 Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung 01.07. bis 31.12.2012 0,12 % 5,12 % 8,12 % 01.01. bis 30.06.2013 -0,13 % 4,87 % 7,87 % 01.07. bis 31.12.2013 -0,38 % 4,62 % 7,62 % 01.01. bis 30.06.2014 -0,63 % 4,37 % 7,37 % 01.07. bis 28.07.2014 -0,73 % 4,27 % 7,27 % 29.07. bis 31.12.2014 -0,73 % 4,27 % 8,27 % 01.01. bis 30.06.2015 -0,83 % 4,17 % 8,17 % § 286 Abs. 1 S. 1 BGB. § 286 Abs. 1 S. 2 BGB. § 286 Abs. 2 BGB. § 286 Abs. 3 S. 1 BGB. § 288 Abs. 1 S. 1 BGB. § 288 Abs. 1 S. 2 bzw. Abs. 2 BGB. § 247 Abs. 1 S. 2, 3 BGB. Homepage Deutsche Bundesbank. 4 News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Der Höchstbetrag, der für die Anerken- Anerkennung von Umzugskosten nung umzugsbedingter Unterrichtskosten 1 Das Bundesministerium der Finanzen hat für ein Kind nach BUKG maßgebend ist, die maßgebenden Beträge für umzugsbe- beträgt: dingte • 1.802,00 € bei Beendigung des Um- Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen bekannt gegeben. Da- zugs ab 1. März 2014 und nach gilt für Umzüge ab 1. März 2014 und • 1.841,00 € ab 1. März 2015. ab 1. März 2015 jeweils Folgendes2: Der Pauschbetrag für sonstige Umzugs- Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens gleichzeitig mit der Abgabe der Steuererklärung zu stellen auslagen beträgt: für Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte3 Die Einkommensteuer für Einkünfte aus • 1.429,00 € bei Beendigung des Um- Kapitalvermögen beträgt 25 % (Abgel- zugs ab 1. März 2014 und tungsteuer). Soweit Einkünfte aus Kapitalvermögen • 1.460,00 € ab 1. März 2015. zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbefür Ledige, die die Voraussetzungen4 betrieb, aus selbständiger Arbeit oder aus des BUKG nicht erfüllen, Vermietung und Verpachtung gehören, • 715,00 € bei Beendigung des Umzugs sind sie diesen Einkünften zuzurechnen. Der Abgeltungsteuersatz findet dann keine ab 1. März 2014 und Anwendung. Mit dem Jahressteuergesetz • 730,00 € ab 1. März 2015. 2008 wurde eine weitere Ausnahme vom Der Pauschbetrag erhöht sich für jede pauschalen Steuersatz für Kapitalerträge 5 im BUKG bezeichnete weitere Person eingeführt. Auf Antrag kann für Kapitaler- mit Ausnahme des Ehegatten oder Le- träge aus einer Beteiligung an einer Kapi- benspartners: talgesellschaft von der Anwendung der Abgeltungsteuer • um 315 Euro zum 1. März 2014 und abgesehen werden, wenn der Kapitalanleger im Veranla- • um 322,00 € zum 1. März 2015. gungszeitraum, für den der Antrag erst- 1 mals gestellt wird, unmittelbar oder mittel- 2 3 4 5 BMF, Schr. v. 6.10.2014, IV C 5-S 2353/08/10007; BStBl 2014 I; S. 1342, DStR 2014, S. 2078, LEXinform 5235239. §§ 6 bis 10 BUKG. § 10 Abs. 2 BUKG. § 10 Abs. 2 BUKG. § 6 Abs. 3 Satz 2 und 3 BUKG. bar 5 News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH • aus, wenn sie ärztliche Leistungen von zu mindestens 25 % an der Kapitalge- angestellten Ärzten erbringen lassen. Vo- sellschaft beteiligt ist oder • raussetzung ist, dass sie die jeweils an- zu mindestens 1 % an der Kapitalge- stehenden Voruntersuchungen bei den sellschaft beteiligt und beruflich für die- Patienten durchführen, für den Einzelfall se tätig ist. die Behandlungsmethode festlegen und In diesem Falle unterliegen die Einkünfte sich die Behandlung problematischer Fälle auf Antrag dem Teileinkünfteverfahren vorbehalten. Die Leistungen müssen von (60 % der Erträge sind mit dem individuel- ihnen geprägt sein.2 len Steuersatz zu versteuern). Der Abzug Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, von Werbungskosten in Höhe von 60 % der Kosten ist möglich. Der ist im Einzelfall zu prüfen. Spa- (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs3) rer-Freibetrag wird nicht gewährt. Das Finanzgericht Münster1 entschied, Wirksame Übermittlung einer Steuererklärung per Fax dass der Antrag, Einkünfte aus Kapitalvermögen statt mit dem Abgeltungsteuer- Eine Einkommensteuererklärung muss ei- satz unter Anwendung des Teileinkünfte- genhändig unterschrieben sein. Eigen- verfahrens der tariflichen Einkommens- händigkeit der Unterschrift bedeutet, dass teuer zu unterwerfen, spätestens mit der sie von der Hand des Steuerzahlers Abgabe der Einkommensteuererklärung stammen muss4. Eine Blankounterschrift gestellt werden muss. Die Frist zur An- reicht nicht aus. tragstellung ist nicht verlängerbar, eine nachträgliche Antragstellung ist nicht mög- Eine lich. auch wirksam per Fax an das Finanzamt Einkommensteuererklärung kann übermittelt werden. Für die Einkommen- Der Bundesfinanzhof muss abschließend steuererklärung gilt insoweit nichts ande- entscheiden. res als für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze. Für die ist höchstrichterlich Freiberufliche Tätigkeit selbstständiger Ärzte trotz Beschäftigung angestellter Ärzte entschieden, dass eine Übermittlung per Selbstständige Ärzte üben ihren Beruf auch dann leitend und eigenverantwortlich 2 3 1 FG Münster, Urt. v. 21.8.2014, 7 K 4608/11, (Revision eingelegt, Az. BFH: VIII R 50/14), EFG 2014, S. 1962, LEXinform 5016983. 4 6 BFH, Urt. v. 22.1.2004, IV R 51/01, BStBl 2004 II, S. 509, DStR 2004, S. 903, LEXinform 0817622. BFH, Urt. v. 16.7.2014, VIII R 41/12, DStR 2015, S. 30, LEXinform 0929264. BFH, Urt. v. 7.11.1997, VI R 45/97, BStBl 1998 II, S. 54, LEXinform 0144933. News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Telefax in allen Gerichtszweigen uneinge- ches Indiz dafür, ob eine doppelte Haus- schränkt zulässig ist1. haltsführung beruflich veranlasst ist. Dies ist jedoch nicht allein entscheidend. Das Person und Inhalt der Erklärung müssen gilt insbesondere dann, wenn andere Kri- eindeutig festgestellt werden können. Au- terien eine wesentliche Rolle spielen. Ne- ßerdem muss klar sein, dass es sich nicht ben der verkehrsgünstigeren Lage der lediglich um einen Entwurf handelt. Durch Wohnung können auch andere Gründe, das Erfordernis der Schriftlichkeit wird dies wie z. B. Einrichtungen am Ort des Zweit- sichergestellt. Diese Zwecke werden auch wohnsitzes, die für die berufliche Tätigkeit bei der Übermittlung einer Einkommen- nicht nur von nachrangiger Bedeutung steuererklärung per Fax gewahrt. Dabei ist sind, ein Indiz für die berufliche Veranlas- nicht erforderlich, dass der Steuerzahler sung der Wohnungswahl sein. den Inhalt der Erklärung tatsächlich in vol- (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs3) lem Umfang zur Kenntnis genommen hat. Mit der auf der Erklärung geleisteten Un- Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen ab 1. Januar 2015 terschrift macht er sich deren Inhalt zu eigen und übernimmt dafür die Verantwortung. Zuwendungen des Arbeitgebers an die (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs2) Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen gehören als Leistungen im ganz überwie- Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung genden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht zum Arbeitslohn, wenn es Ein Wohnen am Beschäftigungsort ist sich um herkömmliche (übliche) Betriebs- dann gegeben, wenn es dem Arbeitneh- veranstaltungen und um bei diesen Ver- mer möglich ist, von dieser Wohnung aus anstaltungen übliche Zuwendungen han- seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. delt.4 Übliche Zuwendungen bei einer Be- Auch wenn die Zweitwohnung näher am triebsveranstaltung Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte sind insbesondere Aufwendungen für den äußeren Rahmen liegt, spricht das nicht gegen die berufliche (z. B. für Räume, Musik, Kegelbahn, für Veranlassung der Wohnungswahl. künstlerische und artistische Darbietungen), wenn die Darbietungen nicht der Grundsätzlich ist die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein wesentli1 2 BFH, Urt. v. 7.11.1997, VI R 45/97, BStBl 1998 II, S. 54, LEXinform 0144933. BFH, Urt. v. 8.10.2014, VI R 82/13, DStR 2015, S. 118, LEXinform 0934446. 3 4 7 BFH, Urt. v. 26.6.2014, VI R 59/13, BFH/NV 2015, S. 10, LEXinform 0929925. R 19.5 LStR 2015. News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH wesentliche Zweck der Betriebsveranstal- sich um einen rechnerischen Anteil an tung sind.1 den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Auf die Rechtsprechung des Bundesfi- Dritten für den äußeren Rahmen der nanzhofs (BFH) hat der Gesetzgeber nun Betriebsveranstaltung aufwendet. reagiert und entgegen dem BFH die bishe• rige Verwaltungsauffassung durch einen neuen Tatbestand im Einkommensteuer- Soweit solche Zuwendungen den Betrag von 110 € je Betriebsveranstaltung 2 gesetz ersetzt. Dabei wurde die Bemes- und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht sungsgrundlage deutlich verbreitert, der übersteigen, bleiben sie beim Arbeit- seit 1993 fast unveränderte Wert von nehmer (wegen des Freibetrags) steu- 110 € (damals 200 DM) aber nicht erhöht. erlich unberücksichtigt. Allerdings machte er mit Wirkung ab • 01.01.2015 aus der bisherigen Freigrenze Zuwendungen bis 110 € bleiben steuerfrei, soweit ein Arbeitnehmer an nicht einen Freibetrag. mehr als zwei Betriebsveranstaltungen Danach gilt künftig Folgendes: pro Jahr teilnimmt. Übersteigen die • Kosten für eine von zwei Betriebsver- Eine Betriebsveranstaltung liegt vor, anstaltungen den Freibetrag von 110 € wenn es sich um eine Veranstaltung und/oder nimmt ein Arbeitnehmer an auf betrieblicher Ebene mit gesell- weiteren Betriebsveranstaltungen teil, schaftlichem Charakter handelt. sind die insoweit anfallenden zusätzli• Die Veranstaltung muss allen Angehö- chen Kosten steuerpflichtig. rigen des Betriebs, eines Teilbetriebs Der Arbeitgeber kann diesen Arbeitslohn oder einer in sich geschlossenen be- pauschal versteuern.3 Dies gilt allerdings trieblichen Organisationseinheit (z. B. nur dann, wenn die Teilnahme an der Ver- einer Abteilung) offen stehen. anstaltung • Zuwendungen im Rahmen einer Be- offen Bei den Veranstaltungen sollte noch be- dungen des Arbeitgebers inklusive Um- achtet werden, dass Geldgeschenke, die satzsteuer, und zwar unabhängig da- kein zweckgebundenes Zehrgeld sind, von, ob sie einzelnen Arbeitnehmern nicht der Pauschalierungsmöglichkeit un- individuell zurechenbar sind oder es 2 Arbeitnehmern stand.4 triebsveranstaltung sind alle Aufwen- 1 allen R 19.5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 LStR 2015. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG i. d. F. des ZollkodexAnpassungsgesetzes vom 22.12.2014, BGBl 2014 I, S. 2417, LEXinform 0442266. 3 4 8 § 40 Abs. 2 EStG. BFH, Urt. v. 9.3.1990, VI R 48/87, BStBl 1990 II, S. 711, LEXinform 0096127. News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH terliegen und voll versteuert werden müs- samtsozialversicherungsbeitrag von den sen.1 Trägern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) geprüft. Arbeitgeber, die be- Künstlersozialabgabe: Änderungen seit 01.01.2015 reits künstlersozialabgabepflichtig sind oder solche mit mehr als 19 Beschäftigten Am 01.01.2015 ist das so genannte Künst- werden mindestens alle vier Jahre geprüft. lersozialabgabestabilisierungsgesetz2 Arbeitgeber in mit weniger als 20 Be- schäftigten werden nur dann geprüft, wenn Kraft getreten. sie zu einem jährlich festzulegenden PrüfDie wichtigsten Änderungen im Überblick: kontingent gehören, darüber hinaus nur, 3 Geringfügigkeitsgrenze wenn sie nach Beratung durch die Träger der DRV keine schriftliche Bestätigung Für Eigenwerber und für Unternehmen, abgeben, dass relevante Sachverhalte der die der Abgabepflicht nach der so genann- Künstlersozialkasse gemeldet werden. Die ten Generalklausel unterliegen, wurde ei- jeweilige Prüfung der Arbeitgeber umfasst ne Geringfügigkeitsgrenze eingeführt. Da- alle Haupt- und Unterbetriebe. Zur Durch- nach sind diese Unternehmen abgabe- führung pflichtig, wenn die Summe der gezahlten branchenspezifischen Schwerpunktprüfungen und anlassbezo- Entgelte in einem Kalenderjahr 450 € genen Prüfungen hat die Künstlersozial- übersteigt. Für die so genannten typischen kasse zusätzlich ein eigenes Prüfrecht er- Verwerter4 gilt die Geringfügigkeitsgrenze halten. nicht. Ausgleichsvereinigung6 Die Neuregelung wird erst für die Meldung des von Kalenderjahres 2015 (Abgabefrist Eine Ausgleichsvereinigung erfüllt als Zu- 31.3.2016) bedeutsam. Die Pflicht der Un- sammenschluss mehrerer Unternehmen ternehmen, entsprechende Aufzeichnun- an deren Stelle die Pflichten nach dem gen zu führen, wird beibehalten. Künstlersozialversicherungsgesetz. Zur Erleichterung der Bildung solcher Aus- Betriebsprüfungen5 gleichsvereinigungen kann die KünstlersoDie Künstlersozialabgabe 01.01.2015 1 2 3 4 5 zusammen mit wird seit zialkasse mit Zustimmung des Bundesver- dem Ge- sicherungsamts mit den Ausgleichsvereinigungen vertraglich abweichende Rege- BFH, Urt. v. 7.2.1997, VI R 3/96, BStBl 1997 II, S. 365, LEXinform 0141246. Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes v. 30.7.2014, BGBl 2014 I, S. 1311, LEXinform 0442002. § 24 Abs. 3 KSVG. § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG. § 28p SGB IV, § 35 KSVG. lungen zum gesetzlichen Melde- und Abgabeverfahren vereinbaren. 6 9 § 32 KSVG. News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Bußgelder1 nung und des Einführungsgesetzes zur verabschiedet.3 Das Selbstanzeige wurde zum Abgabenordnung Für Verstöße gegen die Melde-, Aus- Recht kunfts- oder Vorlagepflicht sowie gegen der 01.01.2015 u. a. durch Ausdehnung des die Aufzeichnungspflicht beträgt der Buß- Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre geldrahmen nunmehr einheitlich 50.000 €. sowie durch eine Erhöhung der Strafzuschläge4 erheblich verschärft. Im Bereich Für Buchnachweis als Voraussetzung für steuerfreie Ausfuhrlieferung Buchung auf separatem Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung ausreichend der Umsatzsteuer wurde z. T. wieder der alte Rechtszustand von vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hergestellt. Bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in Voraussetzung für die Befreiung einer Zukunft wieder mehrfache Korrekturen Ausfuhrlieferung von der Umsatzsteuer ist möglich. Für Umsatzsteuer-Jahreserklä- regelmäßig, dass der Unternehmer die rungen gilt dies allerdings nicht. Diese un- Ausfuhr belegmäßig (durch Rechnungen) terliegen weiterhin dem Vollständigkeits- und buchmäßig (durch Aufzeichnungen) gebot. nachweist. Für den Buchnachweis reicht Nachgeholte oder berichtigte Umsatzsteu- es aus, wenn der Unternehmer die Aus- er-Voranmeldungen fuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die und Lohnsteueran- meldungen gelten wieder als wirksame jeweilige Teilselbstanzeigen, das Vollständigkeits- Rechnung bucht. Es kommt nicht darauf gebot gilt insoweit nicht. Die Tatentde- an, ob der Unternehmer zusätzlich ein ckung stellt auch keinen Sperrgrund dar, Warenausgangsbuch führt oder ob seine wenn die Entdeckung der Tat auf der Buchführung im Allgemeinen als ord- Nachholung oder Berichtigung von Um- nungsgemäß anzusehen ist. satzsteuer-Voranmeldungen beruht. Damit 2 (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs ) sind seit dem 01.01.2015 wieder mehrfache Umsatzsteuer: Neuregelungen bei der Selbstanzeige seit dem 01.01.2015 Korrekturen von Umsatzsteuer- Voranmeldungen möglich. Ebenso ist es für die Korrektur einer UmsatzsteuerJahreserklärung des Vorjahres nicht erfor- Der Bundesrat hat im Dezember 2014 das derlich, auch zugleich die Umsatzsteuer- Gesetz zur Änderung der Abgabenord3 1 2 § 36 Abs. 3 KSVG. BFH, Urt. v. 28.8.2014, V R 16/14, BFH/NV 2014, S. 2027, DStR 2014, S. 2124, DB 2014, S. 2451, LEXinform 0934563. 4 10 Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung v. 22.12.2014, BGBl 2014 I, S. 2415, LEXinform 0442258. § 398a AO. News BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Voranmeldungen des laufenden Jahres zu lichkeit zur Selbstanzeige wieder gegeben. berichtigen. Die Sperrwirkung bei der Bekanntgabe einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer- Bei den Umsatzsteuer-Jahreserklärungen Sonderprüfung ist in Zukunft sachlich und besteht das Vollständigkeitsgebot fort, so- zeitlich auf die in der Prüfungsanordnung dass strafbefreiende Teilselbstanzeigen aufgeführten Zeiträume beschränkt. hier auch zukünftig nicht möglich sind. Die „faktische Unmöglichkeit“ der Abgabe von Nach neuem Recht wird der Strafzu- Selbstanzeigen im Unternehmensbereich schlag2 bereits ab einem Steuerverkür- ist damit eindeutig. zungsbetrag von 25.000,00 € festgesetzt. Die zu zahlenden Strafzuschläge wurden Es bleibt bei der bestehenden strafrechtli- deutlich erhöht und außerdem gestaffelt: chen Verjährung von fünf Jahren. Die vor- Sie betragen nunmehr 10 % bei Hinterzie- gesehene Verlängerung der Strafverfol- hungsbeträgen unter 100.000,00 €, 15 % gungsverjährung für einfache Steuerhin- bei terziehungen auf zehn Jahre wurde nicht Hinterziehungsbeträgen 100.000,00 und 1 Mio. € sowie 20 % bei verwirklicht. Allerdings will der Gesetzge- Hinterziehungsbeträgen über 1 Mio. €. ber den Berichtigungszeitraum der Selbstanzeige auf generell zehn Jahre ausdehnen. Zukünftig sind demnach Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart erforderlich, mindestens jedoch zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre. Die Sperrwirkungen bei der Selbstanzeige wurden deutlich verschärft. Zukünftig reicht die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gegenüber dem an der Tat Beteiligten für die Sperrwirkung aus. Dies war bisher nur für den Täter vorgesehen. Eine Umsatzsteuer-Nachschau1 führt nunmehr auch -wie eine Umsatzsteuer-Sonder- prüfung- die Sperrwirkung herbei. Nach Beendigung einer Nachschau ist die Mög- 1 zwischen 2 § 27b UStG. 11 § 398a AO. BPZ Steuer-Tipp BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 259 Ausbildungskosten – Wie Sie den Fiskus an den Kosten beteiligen können 03/2015 griff der Erstausbildung erstmalig gesetz- I. Ausgangslage lich definiert. Gemäß § 9 Abs. 6 Satz 2 Die Zeit der Berufsausbildung ist bei den EStG liegt eine Erstausbildung vor, wenn Auszubildenden und Studierenden i.d.R. eine geordnete Ausbildung mit einer Min- durch hohe Ausgaben zur Finanzierung destlaufzeit von 12 Monaten bei vollzeiti- der Ausbildung bzw. des Studiums und ger Ausbildung und mit einer Abschluss- wenig oder kein Einkommen geprägt. prüfung durchgeführt wird. Schnell ist dann die Entscheidung getrof- Der VI. Senat des Bundesfinanzhofes fen, keine eigene Einkommensteuererklä- (BFH) hat jedoch in zwei Entscheidungen rung für den Auszubildenden bzw. Studie- vom 17.07.2014 deutlich gemacht, dass er renden einzureichen, da es ja angeblich den gesetzlich vorgesehenen Ausschluss nichts bringt. des Abzugs der Erststudiumskosten als Weit gefehlt! Es lohnt sich darüber nach- Werbungskosten zudenken, in welchen Fällen Sie den Fis- hält. Nach Meinung des BFH gehören kus durch die Abgabe einer Einkommen- auch Studienkosten bei einem Erststudium steuererklärung für den Auszubildenden ohne bzw. Studierenden an den Kosten beteili- zwangsläufigen pflichtbestimmten berufli- gen können. chen Aufwand, der nach ständiger Recht- vorherige für verfassungswidrig Erstausbildung zum sprechung des Bundesverfassungsgerich- II. Rechtslage tes (BVerfG) nicht zur Disposition des Gesetzgebers stehe. Mit der Möglichkeit Derzeit sind die Kosten für eine Erstaus- des Sonderausgabenabzugs, der jedoch bildung lediglich als Sonderausgaben bis bei Studenten mangels ausreichender zu einer Höhe von € 6.000 p. a. und nur Einkünfte regelmäßig ins Leere laufe, die Kosten für eine weitere Ausbildung werde dem Aspekt der einkommensteuer- (sog. Zweitausbildung) in voller Höhe als lichen Existenzsicherung nicht entspro- Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben chen. abzugsfähig. Durch das Jahressteuergesetz 2015 (ZollkodexAnpG) wurde der Be- 1 Steuer-Tipp 259 B BP P ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Das letzte Wort in dieser Frage hat nun in der Lage sind, die Ausbildungskosten das selbst zu zahlen. BVerfG (Vorlagebeschluss vom 17.07.2014, VI R 2/12 und VI R 8/12). Werden die Kosten (teilweise) vom Arbeitgeber getragen, so führt die Übernahme III. Welche Ausbildungskosten sind steuerlich absetzbar? dieser Kosten nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn die Bildungsmaß- Zu den Ausbildungskosten zählen grund- nahme im überwiegend betrieblichen Inte- sätzlich alle Kosten, die mit der Ausbil- resse des Arbeitgebers durchgeführt wird. dungsmaßnahme im Zusammenhang ste- Weitere Besonderheiten sind bei einem hen. Hierzu zählen u.a.: berufsbegleitenden Studium zu beachten. - Teilnahme-, Prüfungs- und Studiengebühren In Höhe der Erstattungen des Arbeitge- - Verpflegungsmehraufwendungen geltend machen. bers kann der Arbeitnehmer keine Kosten - Fahrtkosten für den Weg zur Ausbildungsstätte IV. Unser Tipp - Kosten für Arbeitsmittel Wenn Ihre Kinder als Auszubildende bzw. - Umzugskosten Studierende bislang noch keine eige - Mietaufwendungen ne Einkommensteuererklärung abgegeben Voraussetzung für den Abzug der vorge- haben, überprüfen Sie, ob in den Jahren nannten Kosten beim Auszubildenden ab 2011 (in allen vorhergehenden Jahren bzw. Studierenden ist jedoch, dass die ist bereits Festsetzungsverjährung einge- Kosten auch von ihm getragen wurden. treten) Ausbildungskosten angefallen sind. Werden die Kosten direkt von den Eltern Wenn ja, prüfen Sie darüber hinaus, ob es übernommen und bezahlt, können die sich bei den Kosten um Aufwendungen für Kinder diese Ausbildungskosten nicht in eine Erstausbildung oder aber um eine ihrer eigenen Einkommensteuererklärung Zweitausbildung handelt. In beiden Fällen geltend machen. Auch die Eltern können sollten die Auszubildenden bzw. Stu- diese Kosten weder als Werbungskosten dierenden noch als Sonderausgaben absetzen, da beim Finanzamt einreichen und die Aus- mit dem Kindergeld und den Freibeträgen bildungskosten als Werbungskosten gel- für Kinder alle Aufwendungen für die Aus- tend machen. bildung abgegolten sind. Sinnvollerweise Einkommensteuererklärungen Im Fall von Erstausbildungskosten wird die sollte daher an die Kinder ein monatlicher Finanzverwaltung den Werbungskosten- Unterhalt geleistet werden, so dass diese 2 Steuer-Tipp 259 B BP P ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH abzug im Rahmen der Veranlagung ver- vorhanden und können daher die geltend sagen und die Kosten lediglich als Son- gemachten Werbungskosten nicht oder derausgaben berücksichtigen. In diesem nicht in voller Höhe mit anderen Einkünf- Fall sollten Sie umgehend gegen den Be- ten verrechnet werden, so werden die ver- scheid Einspruch einlegen und - mit Hin- bleibenden negativen Einkünfte als Ver- weis auf das beim BVerfG anhängige Ver- lustvortrag in das jeweilige Folgejahr fahren - das Ruhen des Einspruchsver- übertragen und können somit in den fahrens bis zur Entscheidung des BVerfG Folgejahren bei der Ermittlung des zu ver- beantragen. steuernden Einkommens in Abzug gebracht werden. Bei einer späteren positiven Entscheidung durch das BVerfG würde der Bescheid Bei der Beantwortung der vorgenannten dann automatisch zu Gunsten des Steuer- Fragen und der Erstellung der erforderli- pflichtigen geändert. chen Einkommensteuererklärungen bzw. Einsprüche und Anträge sind wir Ihnen Sind in dem jeweiligen Veranlagungsjahr gerne behilflich. keine bzw. nur geringe Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit oder keine bzw. nur geringe andere positive Einkünfte 3 BPZ Rechts-Tipp BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 148 Ersatzpflicht für „verbotenen Zahlungen“ - bringt ein neues BGH-Urteil Entlastung? 03/2015 avanciert und führt nicht selten zur Kahl- I. Problemstellung pfändung der verantwortlichen Vorstände Die Haftung auf Erstattung verbotener und Geschäftsführer. Zahlungen ist der Schrecken von Vorstän- II. Rechtslage den und Geschäftsführern potenziell insolvenzgefährdeter Gesellschaften (GmbH, Zweck der Regelung, die gleichermaßen AG, GmbH & Co. KG, eG). Zahlungen, die für GmbH, AG, eG und (typische) GmbH der Geschäftsführer einer GmbH oder der & Co. KG gilt (§ 64 Satz 1 GmbHG, Vorstand einer AG oder Genossenschaft §§ 92 Abs. 2 Satz 1, 93 Abs. 3 Nr. 6 nach (objektivem) Eintritt der Zahlungsun- AktG, §§ 99 Satz 1, 34 Abs. 3 Nr. 4 fähigkeit oder Überschuldung (=Insolvenzreife/Gründe für GenG, §§ 161 Abs. 2, 130a HGB) soll Insolvenzantragpflicht nach der Rechtsprechung und wohl noch nach § 15a InsO) aus dem Gesellschafts- herrschenden Meinung in der Literatur vermögen leistet, sind nach dem Wortlaut sein, im Interesse einer gleichmäßigen des Gesetzes und nach (bisher) ständiger Befriedigung der Gläubiger jegliche Mas- Rechtsprechung vorbehaltlich einer mögli- seschmälerung nach Eintritt der Insol- chen Exkulpation ohne Wenn und Aber ins venzreife zu verhindern bzw. durch die Gesellschaftsvermögen (bzw. zur Insol- Zahlungspflicht venzmasse, also an den Insolvenzverwal- der organschaftlichen Vertreter wieder auszugleichen. In der ter) von demjenigen Gesellschaftsorgan Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass zu erstatten, das den Masseabfluss (also Insolvenzverwalter die seit Eintritt der die Zahlung) zurechenbar veranlasst hat. Insolvenzreife geleisteten Zahlungen der Diese Haftung greift unabhängig davon betreffenden Gesellschaft aufaddieren ein, ob die betreffende Zahlung zu einem und in Summe vom Organ (GF/Vorstand) Nachteil der Gläubiger bzw. zu einem die zur Zahlung einfordern. Insolvenzmasse schmälernden Schaden Die Haftung ist unabhängig vom Nach- geführt hat; sie ist deshalb zu einem wah- weis eines zum Nachteil der Gläubiger ren Tummelfeld der Insolvenzverwalter 1 Rechts -Tipp 148 B BP P ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH eingetretenen Schadens und setzt ledig- einbar war“ – und die Anforderungen der lich voraus, dass die Auslösung der Zah- Rechtsprechung hieran sind hoch! lung dem betroffenen Gesellschaftsorgan Freilich kann es auch dann zu einer Ent- zurechenbar ist. Dies ist etwa bereits dann haftung des Geschäftsführers/Vorstands der Fall, wenn Zahlungen auf ein nachhal- kommen, wenn die „verbotene Zahlung“ tig unter Kreditinanspruchnahme („debito- anderweitig risch“) geführtes Bankkonto erfolgen und ausgeglichen wird, etwa wenn der Insolvenzverwalter die sich als der Geschäftsführer nichts dafür unter- verbotene Zahlung darstellende Leistung nimmt, dass derartige Zahlungseingänge erfolgreich angefochten und der betref- auf ein auf Guthabenbasis (kreditorisch) fende Gläubiger sie an die Masse zurück geführtes Bankkonto der Gesellschaft, et- erstattet hat, die eingetretene Masse- wa bei einem anderen Kreditinstitut, erfol- schmälerung gleichsam rückgängig ge- gen. Solche Zahlungseingänge begünsti- macht wurde. gen das betreffende Kreditinstitut und schmälern die Insolvenzmasse; sie sind Allerdings kann sich das wegen der Zah- vom Geschäftsführer/Vorstand zu erset- lung in Anspruch genommene Organ zen – für den Insolvenzverwalter heißt das nach gefestigter Rechtsprechung nicht letzten Endes nur, die erfolgten Zahlungen darauf berufen, der Insolvenzverwalter seit Insolvenzreife aufzuaddieren und gel- hätte die Leistung anfechten können tend zu machen. oder könnte dies noch immer; der bloße Anfechtungsanspruch entlastet ihn also Zahlungen von einem debitorisch geführ- nicht. An dieser Stelle hat es der Insol- ten Bankkonto der Gesellschaft führen le- venzverwalter in der Hand, welchen Haf- diglich zu einem Austausch des Gläubi- tungsschuldner er primär in Anspruch gers (Passiventausch), ohne dass die In- nimmt – vermögende Organmitglieder solvenzmasse geschmälert würde und sind an dieser Stelle daher besonders führen daher nicht zu einer Haftung des bedroht, da die Geltendmachung der Organs wegen verbotener Zahlungen. verbotenen Zahlung für den Insolvenz- Die einzige Möglichkeit für einen Ge- verwalter regelmäßig leichter durchsetz- schäftsführer/Vorstand, den Kopf aus die- bar sein wird, als eine streitige Anfech- ser Haftungsschlinge wieder herauszuzie- tung gegen einen Gläubiger durchzubo- hen, ist die Exkulpation durch den Nach- xen. Zudem stellt sich die einzelne „ver- weis, dass die betr. Zahlung auch nach botene Zahlung“ häufig nur als ein weite- Eintritt der Insolvenzreife „mit der Sorgfalt rer Posten in einem ohnehin zu führen- eines ordentlichen Geschäftsmannes ver- den Verfahren dar, wodurch sich der 2 Rechts -Tipp 148 B BP P ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Nimbus dieser Haftung als Schrecken der Zahlungen nicht auf Berichtigung des Organe zusätzlich erklärt. Quotenschadens (Verschlechterung der Insolvenzquote Ein jüngst veröffentlichtes Urteil des Bun- durch verspätete/ver- schleppte Insolvenz-Antragstellung) der desgerichtshofs (Urteil vom 18.11.2014, II Gläubiger gerichtet sei, könne nicht jeder ZR 231/13, NZG 2015, 149) scheint nun nachfolgende Massezufluss die Haftung erstmals ein wenig Licht am Ende dieses des Organs beseitigen. Vielmehr sei ein Haftungstunnels für die Betroffenen zu unmittelbarer (wirtschaftlicher) Zusam- bringen. Zu einem recht eigenwilligen menhang mit der Zahlung erforderlich, Sachverhalt hat der BGH entschieden, die damit der Massezufluss der Masse- Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen schmälerung zugeordnet werden könne. nach Insolvenzreife entfalle, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmäle- Besondere Bedeutung kommt hierbei der rung der Masse in einem unmittelbaren neuen und erstmals geäußerten Er- (sachlichen und zeitlichen) Zusammen- kenntnis des BGH zu, der kompensie- hang mit ihr ausgeglichen wird. Der als rende Massezufluss brauche nach Sinn Ausgleich erhaltene Gegenstand müsse und Zweck der Vorschrift nicht bis zur nicht noch bei Eröffnung des Insolvenzver- (Insolvenz-)Verfahrenseröffnung erhalten fahrens vorhanden sein. Maßgeblich für geblieben zu sein, vielmehr sei die ein- die Bewertung sei der Zeitpunkt, in dem mal bejahte und eingetretene Kompen- die Masseverkürzung durch einen Masse- sation endgültig. Maßgeblich für die Be- zufluss ausgeglichen wird. Das Urteil wertung sei der Zeitpunkt, in dem die nimmt der Haftung für „verbotene Zahlun- Masseverkürzung durch einen Massezu- gen“ einen Teil ihrer Schärfe, wobei die fluss ausgeglichen wird, nicht der Zeit- Tragweite der neuen Ansätze des BGH punkt der Insolvenzeröffnung. Ist die derzeit noch nicht zu überblicken ist, wer- Masseverkürzung einmal in diesem Sin- den doch zahlreiche Fragen im Dunstkreis ne ausgeglichen, entfalle die Haftung des Haftungstatbestandes neu zu beant- des Organs für die masseverkürzende worten sein. Leistung, sobald und soweit ein ausgleichender Wert endgültig in das Gesell- Der BGH hält zwar an der z.T. heftig kriti- schaftsvermögen gelangt ist. sierten Einzelbetrachtung der einzelnen masseschmälernden Maßnahmen fest. Demgegenüber hatte die bisherige BGH- Dies mag sich im konkreten Fall allerdings Rechtsprechung stets vertreten, „allen- sogar positiv ausgewirkt haben: Da der falls dann, wenn mit den vom Organ be- Ausgleichsanspruch wirkten Zahlungen ein Gegenwert ins wegen verbotener 3 Rechts -Tipp 148 B BP P ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Gesellschaftsvermögen gelangt und dort leistung bei der Gesellschaft erfolgt ist. bis zur Insolvenzeröffnung verblieben(!) Darauf, ob dieser Gegenstand im Zeit- sei, könne erwogen werden, eine Masse- punkt der Insolvenzeröffnung noch vor- kürzung und damit einen Erstattungsan- handen ist bzw. der Gesellschaft zur Ver- spruch zu verneinen“. Diese Rechtspre- fügung steht, kommt es insoweit nach chung gibt der BGH hinsichtlich des Ver- den dargestellten Äußerungen des BGH bleibens-Aspekts jetzt ausdrücklich auf. nicht mehr an. Es bleibt zudem zu hoffen, dass sich III. Unser Tipp auch auf Seiten der Insolvenzverwalter Für die Praxis bringt die Entscheidung des eine gewisse Besinnung auf den Sinn Bundesgerichtshofs vom 18.11.2014 er- und Zweck der Haftungsregeln für „ver- hebliche ihre botene Zahlungen“ einstellt und die Kla- Tragweite noch klar absehbar ist. Be- geflut gestützt auf diese Vorschriften troffene Organe, insbesondere also GmbH künftig etwas abebbt. Nota bene: Es ist Geschäftsführer und Vorstände von AGs nicht Sinn und Zweck der Regelungen zu und Genossenschaften, aber auch die den verbotenen Zahlungen trotz erfolg- Geschäftsführer der Komplementär-GmbH tem Ausgleich einer eingetretenen Mas- bei GmbH & Co. KGs tun also gut daran, severkürzung dennoch die Ausgleichs- entsprechende gegen sie geltend gemach- haftung der Organe zu begründen. Das te Ansprüche des Insolvenzverwalters „Zahlungsverbot“ soll nur einer Masse- nicht mehr ohne weiteres klaglos hinzu- verkürzung, nicht einer Massebereiche- nehmen, vielmehr gilt es gestützt auf das rung dienen, wie der BGH in seinem Ur- neue BGH-Urteil für jede einzelne „verbo- teil vom 18.11.2014 ausdrücklich formu- tene Zahlung“ zu prüfen, ob im wirtschaft- liert. Die Instanzgerichte sind nun aufge- lichen Zusammenhang damit ein Masse- rufen, diesen Appell des BGH zu hören ausgleich durch den erlangten werthalti- und beherzigen. Entlastung, auch wenn . gen Gegenstand bzw. die erhalten Gegen- 4 BPZ Special BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 255 03/2015 Unternehmensbewertungen – ein Überblick gelfall geht man von einer ewigen Unter- I. Einleitung nehmensdauer aus. Unternehmensbewertungen haben eine Die Vergangenheitsergebnisse sind dabei hohe Bedeutung, wirtschaftlich, rechtlich nur in soweit relevant, als sie die geplan- und steuerlich. Aufgrund der materiellen ten zukünftigen Ergebnisse verplausibili- Folgen gibt es häufig völlig unterschiedli- sieren. Entscheidend ist also, mit welchen che Vorstellungen, wie hoch der „echte“ Planergebnissen das Unternehmen zu- Unternehmenswert ist. Käufer und Verkäu- mindest für die nächsten fünf Jahre rech- fer haben unterschiedliche Vorstellungen, net. Hierbei werden im Regelfall die abzufindende Gesellschafter und Gesell- nächsten fünf Jahre im Detail geplant und schaft und letztendlich Finanzamt und im 6. Jahr im Sinne einer ewigen Rente Steuerpflichtiger. kapitalisiert. Diesem als typisch und realisDas vorliegende Special soll eine kleine tisch einzuschätzenden Jahr kommt allein Orientierung über die wichtigsten Bewer- aufgrund der mathematischen Logik eine tungsverfahren von Unternehmen geben. enorm hohe Bedeutung zu. Der zweite wichtige Parameter ist der so- II. Unternehmensbewertung nach IDW S1 genannte Kapitalisierungszinssatz. Je niedriger der Kapitalisierungszinssatz ausDer IDW Standard S1 (Grundsätze zur fällt, desto höher errechnet sich der Unter- Durchführung von Unternehmensbewer- nehmenswert. tungen) stellt gewissermaßen das Bewer- setzt sich aus einem Basiszins für eine tungsverfahren schlechthin dar. risikolose Kapitalanlage zusammen, er- zukünftig erwarteten Kapitalisierungszins höht um eine sogenannte Marktrisikoprä- Im Grundsatz beruht es darauf, dass die gesamten Der mie, die das generelle unternehmerische Über- Risiko wiedergeben soll und justiert um schüsse berechnet und auf den Bewer- einen sogenannten Beta-Faktor, mit dem tungsstichtag diskontiert werden. Im Re- 1 Special 255 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH das unternehmensindividuelle Risiko dar- gebnisse und der subjektiven Erwartungen gestellt werden soll. für die Zukunft. Bei durchschnittlichen Risikoeinstufungen Die Entwicklung des Kapitalisierungszin- kann man derzeit davon ausgehen, dass ses wird weniger auf der Basis einer wis- der Kapitalisierungszins in einer Größen- senschaftlich fundierten Deduktion finanz- ordnung zwischen sechs und acht Prozent wirtschaftlicher Daten vorgenommen son- liegen wird. dern eher nach subjektiver Einschätzung, insbesondere hinsichtlich des unterneh- In der Praxis sind IDW S1-Gutachten sehr mensindividuellen Risikos. aufwendig und demzufolge auch sehr teuer. Dies liegt an der notwendigen Verifizie- In stark vereinfachter Form lässt sich der rung der Planergebnisse und der Ablei- Wert berechnen aus einem als nachhaltig tung des Kapitalisierungszinssatzes im eingeschätzten nachsteuerlichen Jahres- Einzelfall. ertrag dividiert durch den Kapitalierungszinssatz. Bei kleinen und mittelständischen Unter- Ein Ertrag in Höhe von € 100.000,-- führt bei einem Kapitalisie- nehmen kommt es daher eher selten zu rungszinssatz von 7,5 % zu einem Unter- entsprechenden Beauftragungen. Geht es nehmenswert allerdings um ein gerichtliches Verfahren, in Höhe von gerundet € 1.333.000,--. z. B. im Rahmen einer Auseinandersetzung mit einem ausscheidenden Gesell- Eine solche indikative Unternehmensbe- schafter, werden von den Gerichten im wertung dient im Regelfall eher internen Regelfall nur IDW S1-Gutachten aner- Zwecken, gibt dem Unternehmer bzw. den kannt. Gesellschaftern also eine Orientierung. III. Indikative Unternehmensbewertung IV. Vereinfachtes Ertragswertverfahren gemäß § 199 ff BewG Hier handelt es sich um eine Art IDW S1- Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist Light-Version. Die Berechnungsmethode im steuerlichen Bewertungsgesetz gere- ist die gleiche, wird jedoch mit wesentlich gelt. Es soll immer dann Anwendung fin- weniger Aufwand betrieben. Es werden den, wenn der Unternehmenswert nicht die Ertragsplanungen der Unternehmen aus Verkäufen aus einem vorherigen Jah- zugrunde gelegt oder im Bedarfsfall er- reszeitraum abzuleiten ist. Es hat eine stellt auf der Basis der Vergangenheitser- hohe Relevanz, zunächst einmal gedacht für erbschaftsteuerliche Zwecke, deren 2 Special 255 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH ursprünglicher Anlass auch dieses Bewer- hen ist, ist weitgehend ungeklärt, Recht- tungsverfahren war. Allerdings wendet die sprechung existiert hierzu noch nicht. Finanzverwaltung dieses Verfahren auch Auch hier wird das nachsteuerliche Er- für ertragsteuerliche Zwecke an, z. B. bei gebnis zu Grunde gelegt, allerdings mit Übertragungen zwischen nahen Angehöri- der Vereinfachung, dass die Ertragsteuer- gen oder bei der Verkehrswertermittlung in quote mit 30 % festgelegt ist. Das passt Umwandlungsfällen. allenfalls dann, wenn der gewerbesteuerli- Im Gegensatz zu dem früheren sogenann- che Hebesatz bei 400 % liegt und keine ten Stuttgarter Verfahren hat das verein- nennenswerten gewerbesteuerlichen Hin- fachte Ertragswertverfahren wesentliche zurechnungen vorliegen. Elemente der IDW S1-Methodik über- Ein weiterer Unterschied zum IDW S1 be- nommen. Es gibt allerdings zwei gravie- steht in der Bemessung des Kapitalisie- rende Unterschiede. rungszinssatzes. Zwar geht man auch hier Zum einen werden ausschließlich die Ver- vom Basiszins aus, der sich aus einer gangenheitswerte betrachtet und zwar als langfristigen arithmetischer Durchschnitt. Bei unterjäh- Das unternehmerische Risiko wird jedoch riger Bewertung ist der Forecast des lau- nur mit einem festen Prozentsatz von fenden Geschäftsjahres mit einzubezie- 4,5 % angesetzt und berücksichtigt damit hen. Hintergrund dieser betriebswirtschaft- keine unternehmensindividuellen Risiken lich unkorrekten Methode ist, dass die Fi- und lässt auch einen notwendigen Aus- nanzverwaltung keine Möglichkeit hat, gleich zu historisch niedrigen Basiszinss- selbst Planungsrechnungen der Unter- ätzen außen vor. nehmen zu erstellen. Zinsstrukturkurve ableitet. Der Zinssatz wird für ein Jahr zum jeweils Der Bezug auf die Vergangenheitswerte 01. Januar festgelegt. Für 2015 beträgt kann dazu führen, dass der Unterneh- der Basiszinssatz 0,99 %, so dass der menswert deutlich zu hoch ausfällt, weil Kapitalisierungszins bei 5,49 % oder an- die Erwartungshaltung für die Zukunft ders ausgedrückt dem 18,2-fachen des pessimistisch ist oder umgekehrt viel zu Ertragswertes liegt. niedrig, weil steigende Ertragsaussichten Dieser Zinssatz wird nach allgemeinem unberücksichtigt bleiben. Das hat der Ge- wirtschaftlichen Verständnis als deutlich setzgeber durchaus gesehen, so dass er zu niedrig angesehen, und damit werden diese Berechnung nicht übernimmt, sofern die Unternehmenswerte deutlich überhöht diese zu offensichtlich unzutreffenden Er- berechnet. Wenn der als Durchschnitt be- gebnissen führt. Was darunter zu verste- 3 Special 255 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH rechnete Ertragswert tatsächlich der Zu- die Finanzierungsaufwendungen den Un- kunftserwartung entspricht, so wird den- ternehmenswert allein in Abhängigkeit von noch kein fiktiver Erwerber das mehr als der Form der Finanzierung verändern 18-fache dieses Jahresgewinns als Kauf- können, wird das Ergebnis vor Zinsen und preis vergüten. letztlich auch vor Steuern berechnet (EBIT = earnings before interest and taxes). Im In unserem Beispiel führt ein nachsteuerli- Grunde wird der EBIT als eine Art operati- cher Ertrag in Höhe von € 100.000,-- bei ves Geschäftsergebnis verstanden. Er gibt einem Hebesatz von 480 % zu einem Unternehmenswert in Höhe die operative Ertragskraft des Unterneh- von mens wieder. Das EBIT errechnet sich als € 1.890.000,--, ein Wert, der in der Praxis i. d. R. gewichteter Wert aus Vergangen- als völlig überhöht gilt. heit, Gegenwart und/oder Zukunft. Eine In der Praxis wird daher vielen Unterneh- Bewertung zum 01.01.2015 könnte z. B. men bzw. Gesellschaftern nichts anderes bestehen aus den Ergebnissen 2013 (Fak- übrig bleiben, als einen zu hohen Unter- tor 1), 2014 (Faktor 2) und Planergebnis nehmenswert nach dem vereinfachten 2015 (Faktor 3). Die gewichteten Ergeb- Ertragswertverfahren durch ein Gutachten nisse werden addiert und die Summe zu entkräften. Zweifelsfrei dürfte dies mit durch 6 dividiert. einem IDW S1-Gutachten gelingen; inwieweit andere Dieser EBIT-Wert wird nunmehr mit einem Bewertungsverfahren Multiplikator bewertet. Im Grunde stellt der durch die Finanzverwaltung anerkannt Multiplikator nichts anderes dar als den werden, ist derzeit noch völlig offen. reziproken Wert des Kapitalisierungszinses. Beträgt der Multiplikator 6,67, ent- V. EBIT-Multiple-Verfahren spricht dies einem Kapitalisierungszins Dieses Verfahren ist bei mittelständischen von 15 %. Unternehmen durchaus gebräuchlich und Natürlich ist der Multiplikator deutlich nied- findet sich bisweilen auch in Gesell- riger als bei den ertragswertbasierten Be- schaftsverträgen wieder oder als Basis wertungsverfahren, da faktisch Finanzie- von Unternehmenskaufverhandlungen. rungsaufwendungen Bei diesem Verfahren werden die Vergan- anfallen werden. Die Höhe des Multiplika- genheitsergebnisse beleuchtet und hie- tors wird wesentlich von der Einschätzung raus eine Aussage für die Zukunft abgelei- der branchenbedingt unternehmensindivi- tet, im Regelfall allerdings mit einem ma- duellen Risiken beeinflusst. Als gängige ximal zweijährigen Planungszeitraum. Da Größenordnungen lassen sich derzeit Mul- 4 und Ertragsteuern Special 255 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH tiples zwischen 6 und 9 in der Praxis bele- Auf eine weitere Darstellung derartiger gen. Praktikerverfahren wird an dieser Stelle verzichtet. In unserem Beispiel führt der nachsteuerliche Jahresgewinn von € 100.000,-- bei Zinsaufwendungen in Höhe VII. Liquidationswert von € 10.000,-- und einem Multiple von 7 zu Allen Verfahren gemein ist, dass der so- einem Unternehmenswert in Höhe von ca. genannte € 1.178.000,--. grenze Liquidationswert einer die Unter- Unternehmensbewertung Für einzelne Branchen finden sich zu die- darstellen sollte. Der Fall ist weniger sel- sem Multiplikator immer wieder Veröffent- ten als man glaubt. Die Bevorzugung des lichungen, so dass man branchenbezoge- Liquidationswertes heißt nichts anderes, ne als dass man über die Betriebsaufgabe, Anhaltspunkte finden kann (z. B. d. h. den Verkauf aller Vermögenswerte, www.finance-magazin.de). mehr Geld erhält, als man in Zukunft als Ertrag verdienen kann. Folglich sind sol- VI. Weitere Praktikerverfahren che Fälle im Regelfall nur bei ertragsIn einigen Branchen haben sich andere, schwachen Unternehmen anzutreffen oder insbesondere bei solchen mit immensen Vermögenswer- umsatzbezogene Bewer- tungsverfahren als üblich erwiesen. Dies ten wie z. B. Immobilien. gilt z. B. für viele Freiberufler, deren Praxiswert mit dem x-fachen eines Jahresum- VIII. Fazit satzes bewertet wird. Unternehmensbewertungen werden zu- Bisweilen werden auch Substanzwertver- nehmend professionalisiert vorgenommen, fahren angewendet (ähnlich: Liquidations- seit dem vereinfachten Ertragswertverfah- wert, s. VII), die aber nur in Ausnahmefäl- ren auch seitens der Finanzverwaltung. len gerechtfertigt werden können, da es Die Berechnungen können bei gleichen bei Unternehmen auf die Ertragsfähigkeit Annahmen der eigentlichen Ertragskraft zu ankommt und nicht auf das wirtschaftliche erheblich abweichenden Unternehmens- Eigenkapital als Resultante mit Verkehrs- werten werten bewerteter Aktiva minus Schulden. führen. Insbesondere deutlich überhöhte Werte nach dem steuerlichen In seltenen Fällen finden Vergleichswert- Bewertungsverfahren verfahren statt, die hinsichtlich ihrer Sys- lungsbedarf. Sollten Sie hierzu Beratungs- tematik den umsatzbezogenen Bewer- bedarf haben, stehen wir Ihnen jederzeit tungsverfahren ähneln. gerne zur Verfügung. 5 erzeugen Hand- BPZ Special BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH 256 03/2015 Brennpunkt Geschäftsführerhaftung – Einführung und ausgewählte Beispielsfälle I. Überblick II. Pflichtverletzung Geschäftsführer leben – rechtlich betrach- Die Geschäftsführerhaftung setzt zual- tet – gefährlich. Denn bei einer Pflichtver- lererst voraus, dass Geschäftsführer- letzung haften sie nicht nur für Vorsatz, Pflichten sondern grundsätzlich auch für einfache Pflichtenheft ergibt sich maßgeblich aus Fahrlässigkeit. den Aufgaben eines Geschäftsführers. Eine Beschränkung der Haftung im Ge- Nach dem landläufigen Verständnis ist schäftsführeranstellungsvertrag auf Vor- ein Geschäftsführer dafür zuständig, für satz und grobe Fahrlässigkeit führt nur ein Unternehmen alle organisatorischen, teilweise zu einer Haftungserleichterung, kaufmännischen und personellen Maß- da Dritten gegenüber die Haftung aus ein- nahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung facher Fahrlässigkeit nicht ohne weiteres der Aufgaben der Gesellschaft notwen- ausschlussfähig ist. dig sind. In den Gesetzen selbst – na- worden sind. Das mentlich das GmbHG für Gesellschaften Zudem betrifft die Geschäftsführerhaftung mit beschränkter Haftung, das AktG für nicht nur denjenigen, der im Handelsregis- Aktiengesellschaften oder das HGB und ter als Geschäftsführer eingetragen ist. BGB für Personengesellschaften – fin- Die Haftung beginnt bereits mit der An- den sich die einzelnen Aufgaben nur nahme des Amtes und kann sogar auch verstreut und ergeben sich oftmals nur solche Mitarbeiter treffen, die – ohne for- aus dem Zusammenhang. Allseits be- mell zum Geschäftsführer bestellt worden kannt sind hier z.B. die Pflichten zur ord- zu sein – mit Wissen der Gesellschaft rechtstatsächlich verletzt nungsmäßigen Buchführung Geschäftsführungsauf- Aufstellung gaben wahrnehmen (sog. „faktischer Ge- des und zur Jahresabschlusses (§§ 41, 42a GmbHG). Weniger bekannt schäftsführer“). sind jedoch solche Pflichten, die sich beispielsweise aus der Treuepflicht des Geschäftsführers ableiten und demnach 1 Special 256 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Beispiel: nicht „schwarz auf weiß“ geschrieben stehen. Eine GmbH kommt ihren steuerlichen Anmerkung: Die Treuepflicht findet ihren Deklarationspflichten Ursprung darin, dass dem Geschäftsführer nach, weil der Geschäftsführer mangels das Gesellschaftsvermögen und sämtliche Erfahrung nicht weiß, dass Interessen der Gesellschaft anvertraut schaftsteuer- und Gewerbesteuererklä- sind. Zur Sicherung dieser Pflichten wird rungen abzugeben sind. Das Finanzamt den setzt Verspätungszuschläge fest. Geschäftsführern eine spezielle Treuebindung auferlegt. Die Treuepflicht Körper- Geschäftsführers spielt keine Rolle. Er sourcen der Gesellschaft in eigenem, pri- hätte wissen müssen, dass Steuererklä- vatem Interesse zu nutzen. Geschäftsführerhaftung fristgemäß Lösung: Die geschäftliche Erfahrung des verbietet z.B. den Geschäftsführern, Res- Die nicht rungen abzugeben sind (objektiver Maßwird nicht stab). Er handelte grob fahrlässig, weil er dadurch ausgeschlossen, dass ein Ver- die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich stoß im Interesse der Gesellschaft lag. hohem Maße außer Acht ließ oder aber Solche sog. „nützlichen Pflichtverletzun- zumindest naheliegende Überlegungen gen“ rechtfertigen nämlich keinen Verstoß, nicht anstellte. So hätte er im Zweifel denn das Gesellschaftsinteresse bestimmt auch sich stets im Rahmen der gesetzlichen nen/müssen. Mithin haftet er der Gesell- Vorgaben. schaft in Höhe der Verspätungszuschlä- fachlichen Rat einholen kön- ge auf Schadensersatz. III. Haftungsmaßstab Die höchstrichterliche Rechtsprechung Maßstab für die Pflichterfüllung ist gem. setzt für die Geschäftsführerhaftung au- § 43 GmbHG die Sorgfalt eines ordentli- ßergewöhnliche chen Geschäftsmanns. Der Geschäftsfüh- Überspitzt formuliert, geht die oberge- rer haftet also im Falle einer Pflichtverlet- richtliche Rechtsprechung davon aus, zung, wenn dieser Sorgfaltsmaßstab nicht dass es sich bei einem Geschäftsführer eingehalten wird und der Gesellschaft grundsätzlich um „einen Homunculus dadurch ein Schaden entstanden ist. Von handelt, der niemals irrt und alles weiß“. hohe Maßstäbe an. Bedeutung sind dabei Art und Größe des IV. Verjährung Unternehmens. Unbedeutend sind hingegen persönliche Eigenschaften des Ge- Schadensersatzansprüche schäftsführers wie beispielsweise Alter der GmbH gegenüber dem Geschäftsführer (Innen- oder geschäftliche Erfahrung. haftung) verjähren gem. § 43 Abs. 4 2 Special 256 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH GmbHG in fünf Jahren. Die Verjährung gung durchführt. Inhaltlich werden bei ei- beginnt nach den allgemeinen Grundsät- ner solchen Prüfung die Stärken und zen mit der Anspruchsentstehung, d.h. Schwächen sowie mögliche Chancen frühestens mit Eintritt des Schadens dem und Risiken einer Gesellschaft für die Grunde nach. Zukunft durchleuchtet, weshalb auch von „prospektiver Risikoprüfung“ gesprochen Darüber hinaus kann sich eine Haftung werden kann. Je nach Untersuchungs- des Geschäftsführers aber auch aus ande- schwerpunkt wird in der Praxis u.a. zwi- ren Anspruchsgrundlagen ergeben, z.B. schen Tax Due Diligence (Prüfung steu- aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB, erlicher Risiken), Legal Due Diligence deliktische Haftung), oder gegenüber Drit- (Prüfung rechtlicher Risiken) und Finan- ten bestehen (echte Außenhaftung), z.B. cial Due Diligence (Prüfung der Finanzie- dem Finanzamt (§ 69 AO). Die Verjährung rungsstruktur) unterschieden. All diesen ist daher stets für jede Haftungsnorm ge- Prüfungen ist gemein, dass Unterneh- sondert zu beurteilen. mensinterna (z.B. Geschäftsunterlagen, Verträge) offengelegt werden (müssen). V. Ausgewählte Einzelfälle Die Weitergabe von Informationen an ei- Fragen der Geschäftsführerhaftung be- nen schäftigen die Gerichte seit jeher immer „Geschäftsführerhaftung“ einer Due Diligence bedarf daher in der in Regel eines einstimmigen Gesellschaf- der Datenbank Juris sage und schreibe terbeschlusses. Andernfalls ist die Wei- mehr als 2.500 Einträge an. Eine vollstän- tergabe der Informationen unzulässig, dige Abhandlung über die Geschäftsfüh- jedenfalls aber treupflichtwidrig. Dies gilt rerhaftung würde daher den Rahmen ei- insbesondere dann, wenn es sich bei nes Rechts-Tipps bei weitem sprengen. dem Kaufinteressenten um einen strate- Fokussiert werden soll daher auf eher un- gischen Investor, also einen Konkurren- bekannte Fälle, die jedoch auch in der alltäglichen Geschäftsführerpraxis potentiellen Erwerber zum Zwecke der Durchführung wieder. So zeigt etwa ein Abruf unter dem Schlagwort gesellschaftsfremden ten handelt. Während das Weitergabe- immer verbot für Geschäftsführer ausdrücklich wieder vorkommen können. in § 51a GmbH niedergelegt ist, leitet 1. Due-Diligence Prüfungen sich das Weitergabeverbot für den Ge- Als Due-Diligence-Prüfungen werden sol- sellschafter aus der gesellschaftsrechtli- che Prüfungen bezeichnet, die ein potenti- chen Treuepflicht gegenüber seinen Mit- eller Erwerber vor dem Kauf eines Unter- gesellschaftern ab. nehmens oder einer Unternehmensbeteili- 3 Special 256 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Der Gesellschaft steht bei einer unberech- und die geschäftliche Unerfahrenheit tigten Informationserteilung oder – im Fall ausnutzen, oder aber die Verbreitung einer durch Gesellschafterbeschluss frei- von unwahren Tatsachen oder die Nach- gegebenen Informationsgewährung – bei ahmung eines Mitbewerbers. einer unberechtigten Informationsverwei- Dem Geschäftsführer obliegt es zwar, gerung ein Schadensersatzanspruch zu. den Gesellschaftszweck in allen zentra- Ein solcher Schadensersatzanspruch kann len unternehmerischen Funktionsberei- sich schnell im hohen mehrstelligen Be- chen bestmöglich zu fördern. Jedoch un- reich bewegen, wenn z.B. der potentielle terliegt er dabei stets auch der Legali- Erwerber ein Konkurrent ist und durch die tätspflicht, nach der er nicht nur die an Weitergabe der Informationen erhebliche ihn persönlich adressierten gesetzlichen Umsatzausfälle zu beklagen sind oder gar Pflichten zu erfüllen hat, sondern auch – Betriebsgeheimnisse offengelegt wurden. infolge seiner Organstellung innerhalb Der Geschäftsführer sollte daher stets auf der GmbH – zur Erfüllung der Pflichten einen Gesellschafterbeschluss bestehen, der Gesellschaft aus dem bürgerlichen um sein eigenes Haftungsrisiko zu mini- Recht, dem Wirtschaftsrecht oder dem mieren. Dies gilt auch dann, wenn ihn ein öffentlichen Recht zuständig ist. Verletzt Mehrheitsgesellschafter zur Weitergabe er diese Pflicht, kann ihn die Gesellschaft von Informationen auffordert oder aber der in Regress nehmen, soweit ihr durch die Geschäftsführer selbst Mitgesellschafter Verletzung des betroffenen Unternehmens ist. Schaden entsteht. 2. Anmerkung: Eine Besonderheit bestand Wettbewerbsrechtliche Verstöße der Legalitätspflicht ein bislang darin, dass der Geschäftsführer In Zeiten eines immer schärfer werdenden in wettbewerbsrechtlichen Sachverhalten Wettbewerbs bedarf ein erfolgreiches Un- nicht nur bzgl. möglicher Schäden durch ternehmen stets eines innovativen Ge- die Gesellschaft, sondern auch von drit- schäftsmodells. Zum Schutz der Mitbe- ter Seite – also von Verbrauchern und werber, der Verbraucher und der sonsti- Wettbewerbern – in Anspruch genom- gen Marktteilnehmer vor unlauteren ge- men werden konnte. Der BGH hat mit ei- schäftlichen Handlungen hat der Gesetz- ner geber Vorschriften – insbesondere das aktuellen Entscheidung vom 18.06.2014 (Az. I ZR 242/12) – in Abkehr Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb von seiner bisherigen Rechtsprechung – (UWG) – erlassen. Verboten sind bei- entschieden, dass ein Geschäftsführer spielsweise geschäftliche Handlungen, die für unlautere Wettbewerbshandlungen die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen seiner Gesellschaft nur dann persönlich 4 Special 256 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH hafte, wenn er daran entweder durch posi- Höhe der Zuwendungen – das Gewinn- tives Tun beteiligt war oder wenn er die bezugsrecht der Gesellschafter beein- Wettbewerbsverstöße aufgrund einer Ga- flussen kann, benötigt der Geschäftsfüh- rantenstellung rer regelmäßig die Zustimmung der Ge- (Handlungspflicht zum Schutz aus Gesetz, Vertrag oder der Inan- sellschafterversammlung, spruchnahme von Vertrauen) hätte ver- Spendenaufwand hindern müssen. Allein die Organstellung Vernünftige überschreitet. Stets einzube- und die allgemeine Verantwortlichkeit für ziehen sind die Gesellschafter, wenn den Geschäftsbetrieb insgesamt begründe Zweifel daran bestehen, dass die Mehr- keine Verpflichtung des Geschäftsführers heit der Gesellschafter die beabsichtig- gegenüber außenstehenden Dritten, Wett- ten Spenden billigen würden, was etwa bewerbsverstöße der Gesellschaft zu ver- bei einer Überschreitung des dafür vor- hindern. Etwas anderes gelte nur, wenn gesehen Budgets anzunehmen ist. der Geschäftsführer ein bereits von vorn- der Angemessen- Im Ergebnis muss ein Geschäftsführer herein auf Rechtsverletzungen angelegtes das soziale Engagement am Gesell- Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt schaftsinteresse und der aktuellen Liqui- hat. 3. das wenn ditäts- und Ertragslage ausrichten sowie Spenden aus Gesellschafts- eine Abwägung zwischen Aufwand und mitteln Nutzen vornehmen. Zu beachten ist dabei, dass das Engagement nicht an den Die Wahrnehmung von Unternehmen in geschäftsführereigenen der Öffentlichkeit wird nicht nur durch de- persönlichen Präferenzen (z.B. Sponsoring des Reit- ren geschäftliche Aktivitäten beeinflusst, vereins der Tochter) ausgerichtet werden sondern auch durch ihr soziales Engage- darf. ment („Corporate Social Responsibility“), getreu dem Motto: „Tue Gutes und rede Überschreitet der Geschäftsführer die darüber“. Spenden an karitative Einrich- oben genannten Grenzen, handelt er tungen sowie andere soziale Aktivitäten pflichtwidrig und macht sich dementspre- wie Geld- oder Sachspenden zur Förde- chend der GmbH gegenüber schadens- rung sportlicher, wissenschaftlicher, sozia- ersatzpflichtig. ler oder kultureller Veranstaltungen stehen VI. Handlungsempfehlung daher nicht von vornherein dem Gesellschaftsinteresse entgegen. Geschäftsfüh- Nicht jede Verfehlung eines Geschäfts- rer, die solche Spenden veranlassen, führers führt sogleich zu einem Haftungs- handeln daher nicht per se pflichtwidrig. fall. Sei es weil der Fehler und dessen Da die Ausgaben hierfür aber – je nach 5 Special 256 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Auswirkungen verborgen bleiben oder weil D&O-Versicherung: die zur Geltendmachung des Haftungsan- rungswirtschaft hat das Interesse von spruchs berufenen Organe (Mitvorstände Führungskräften an einer Absicherung oder der Aufsichtsrat bei der AG bzw. die gegen Schäden für fehlerhaftes Verhal- Gesellschafterversammlung oder/und Mit- ten bereits seit langem erkannt und bie- geschäftsführer bei der GmbH) kein Inte- tet sog. D&O-Versicherungen (= Direc- resse haben, gegen den Geschäftsführer tors & Officers Liability Insurance), also vorzugehen. Dies kann im Einzelfall, etwa eine Vermögensschaden - Haftpflichtver- wegen der zu erwartenden negativen Au- sicherung an. ßenwirkung für das Unternehmen durch- sche Unternehmen können vielfach nicht kleinen und mittleren mittelständischen wie große Konzerne internes Beratungs- Unternehmen, eher die Ausnahme sein. personal vorhalten. Als Ausgleich kann Dies ändert sich jedoch schlagartig, wenn hier ein Beirat wertvolles Fachwissen zu z.B. die Gesellschaft in eine wirtschaftliche Unternehmensführung, Schieflage gerät und ein Insolvenzverwal- Neugesellschafter Finanzierung, Recht und Steuern zuführen. Ein solcher ter das Ruder übernimmt oder aber Finanals Versiche- Einführung eines Beirats: Mittelständi- aus legitim sein, dürfte aber, zumal bei zinvestoren Die kann bei einer GmbH auf freiwilliger Ba- die sis eingeführt werden und nimmt dann Bühne betreten und das bisherige Han- individuell festgelegte Beratungs-, Über- deln des Geschäftsführers näher be- bzw. wachungs- durchleuchten. Neben der angemessenen und Ausgleichfunktionen wahr. Der Beirat kann durch seinen von Sorgfalt können folgende Tipps helfen, außen kommenden Rat Betriebsblindheit damit Geschäftsführer einer persönlichen verhindern, neue Wege aufzeigen und Haftungsinanspruchnahme entgehen kön- das Risiko von Fehlentscheidungen der nen: Geschäftsführer oder/und Gesellschafter Dokumentation: Geschäftsführer unter- verringern. Als externe Beiratsmitglieder liegen den Weisungen der Gesellschafter- empfehlen sich insbesondere sachkun- versammlung. Handelt der Geschäftsfüh- dige Berater wie z.B. Rechtsanwälte, rer der Weisung entsprechend, haftet er Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. grundsätzlich im Verhältnis zur GmbH Externer Rat: Geschäftsführern steht ein nicht für hieraus entstandene Schäden. Handlungs- und unternehmerischer Ein- Zur Vorsorge sollten entsprechende Wei- schätzungsspielraum zu, zu dem neben sungen daher hinlänglich dokumentiert dem bewussten Eingehen geschäftlicher werden. Risiken auch die Gefahr von Fehlbeurteilungen und Fehleinschätzungen gehört. 6 Special 256 BB PP ZZ 03/2015 BALMES, PELKA & ZIMMERMANN GMBH Zur Vorbereitung einer Entscheidung kann sich kompetenten Rat von außen zu ho- spezieller Rat eines unabhängigen, fach- len, da eine Haftung nur dann ausge- lich qualifizierten Beraters eingeholt wer- schlossen den. Gemessen an den Haftungsmaßstä- stand/Geschäftsführer angemessen (in ben, wie sie seit Jahren im AktG (gilt ana- der Regel also umfassend) informiert log für GmbH-Geschäftsführer) in Gestalt hat, ehe er seine (Ermessens-)Ent- der sog. „Business Judgement Rule“ (vgl. scheidung zur Vornahme eines risikobe- § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG) Geltung bean- hafteten Geschäfts zum Wohle der Ge- spruchen, kann es sogar geboten sein, sellschaft trifft. 7 ist, wenn sich der Vor-
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