Förderantrag Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen Stand:26.03.2015 über die Gewährung von Zuwendungen für Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung (MSL) nach VO (EU) Nr. 1305/2013 Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger nach VO (EU) Nr. 1305/2013 für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020 PEB-DOK Nr. s. u. I , , , , , , , , , , , I EU-Betriebsnummer (BNRZD,12stellig) ________________________________________________________________________________________________________ Name, Vorname / Betriebsbezeichnung; Ort ________________________________________________________________________________________________________ Empfänger (zuständige Behörde) Antragstellerstammdaten (Der Stammdatenbogen ist nur einmalig mit dem ersten Antrag für Fördermaßnahmen des EGFL oder ELER einzureichen, Zutreffendes ist anzukreuzen) Der aktuell gültige Stammdatenbogen ist beigefügt. Der aktuell gültige Stammdatenbogen wurde bereits eingereicht. Dieser Förderantrag ist bis zum 15.05.2015 zu stellen. I. Antragstellung (Zutreffendes ist anzukreuzen) □ Ich/Wir beantrage/n eine Zuwendung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ bzw. nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh“ und habe/n die maßgeblichen Bindungen im NN2015 sowie für 2016 neu hinzukommende Flächen im ELER-Flächennachweis 2016 angegeben. Ich/Wir Ich/Wir stelle/n einen stelle/n einen Erweiterungsantrag: Maßnahmen Neuantrag: Erstantrags(PEB-Dok.Nr.) (PEB-Dok.Nr.) jahr Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau (650301) ____ (650500) (650501) ____ (650600) (650601) ____ Vielfältige Kulturen im Ackerbau (öko.) FP6503 Vielfältige Kulturen im Ackerbau (öko.) MS31 Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten Standorden FP6505 Direktsaat- und Direktpflanzverfahren MS50 Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur FP6506 - außerhalb Ökologischer Vorrangflächen Mehrjährige Blühstreifen MS60 Mehrjährige Blühflächen MS64 - nur für Ökologische Vorrangflächen Mehrjährige Blühstreifen ÖVF MS61 Blühstreifen ÖVF MS62 Schonstreifen ÖVF MS63 (2015) (2015) (2015) Ich/Wir stelle/n einen Neuantrag: Maßnahmen (PEB-Dok.Nr.) Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur außerhalb Ökologischer Vorrangflächen (651000) FP6510 Blühstreifen MS65 Blühflächen MS66 Schonstreifen MS67 Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Dauergrünland Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland(650700) flächen FP6507 Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung MS70 Extensiv mit Schonflächen MS71 Extensiv mit Absenkung Beweidungsdichte MS72 Extensiv mit Beweidung Schafe/ MS73 Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen Förderung von extensiv genutzten Obstbeständen (650800) FP6508 Extensive Obstbestände (MS80) MS80 Ich/Wir stelle/n einen Erweiterungsantrag: (PEB-Dok.Nr.) Erstantragsjahr (650701) ____ (650801) ____ (2015) (2015) ______ Summe Bäume1 Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh Ausbringung von festem WD90 (650900) Wirtschaftsdünger FP6509 Der NN 2015 und der ELER – Flächennachweis 2016 (vormals AUKM-Nutzungsnachweis) sind vollständig ausgefüllt. II. Erklärungen □ 1 Ich/Wir habe/n die nachfolgenden Erklärungen wahrheitsgemäß abgegeben und bestätige/n die Kenntnisnahme der unten genannten Hinweise. Erklärungen zu unverzichtbaren Bestandteilen des Antrages (vgl. entsprechendes Merkblatt) Mir/Uns ist bekannt, dass folgende Unterlagen bis zum 15.05.2015 einzureichen sind, sofern diese Unterlagen nicht bereits bei anderen Antragstellungen für die Agrarförderung im zuständigen ALFF eingereicht wurden und diese aktuell sind: 1.1 der Stammdatenbogen 2015 für Beihilfen, Prämien und Fördermaßnahmen, die aus dem EGFL/ELER finanziert werden (einschließlich erforderlicher Anlagen), 1.2 der Nutzungsnachweis 2015 (NN2015) (siehe hierzu die Erläuterungen in „Ausfüllhinweise der flächenbezogenen Anlage zum Antragsverfahren 2015“), 1.3 GIS-Flächenskizze(n) zum Nutzungsnachweis, in dem/denen die Lage der betrieblichen Schläge eingezeichnet ist, 1.4 der ELER – Flächennachweis 2016 (vormals AUKM-Nutzungsnachweis) , für die Anträge auf flächenbezogene Beihilfen des Landes Sachsen-Anhalt (siehe hierzu die Erläuterungen in „Ausfüllhinweise zum ELER-Flächennachweis 2016“), 1.5 die Vereinbarung zur Pensionsviehhaltung (nur bei Teilnahme). 1 Die Summe der Bäume ergibt sich aus den Werten der Spalte 5 der Anlage „Baumbestandsnachweis“, sofern die dazugehörigen Werte der Spalte 6 kleiner gleich 100 sind. Die Anlage ist Bestandteil des Förderantrages und ist bei der Beantragung von MS80 unbedingt zu füllen. 2 Weitere Erklärungen und Verpflichtungen des/der Antragsteller/s (Zutreffendes ist anzukreuzen) Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die aufgeführten Verpflichtungen und Zuwendungsvoraussetzungen im Rahmen der betreffenden Richtlinie („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“, „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh“) einzuhalten. Die Richtlinien werden derzeit neu gefasst. Das Antragsverfahren wird daher auf Grundlage der der unter www.elaisa.sachsenanhalt.de veröffentlichten Richtlinienentwüfe durchgeführt. 2.1 Ich/Wir bin/sind Pensionsviehhalter: ja nein 2.2 Ich/Wir erkläre/n hiermit, dass ich/wir ein Betriebsinhaber i.S.d. VO (EU) Nr. 1307/2013 Art. 4 Abs. 1 Buchst. c bin/sind. 2.3 Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir für nachfolgend aufgeführte Flächen keinen Antrag auf Förderung von Zuwendungen stellen kann/können: nichtlandwirtschaftliche Flächen, z.B. Naturschutzflächen, Landschaftselemente, Flächen, auf denen förderrelevante, insbesondere naturschutzrechtliche Bewirtschaftungsbeschränkungen liegen, Flächen, auf denen Bewirtschaftungsauflagen aus Planfeststellungsverfahren einzuhalten sind, wasserwirtschaftliche Anlagen (Dämme und Deiche), Flächen außerhalb von Sachsen-Anhalt. 2.4 Mir/Uns ist bekannt, dass die Förderfähigkeit von Flächen entfällt, wenn im Verpflichtungszeitraum einzelflächenbezogene, förderrelevante Bewirtschaftungsbeschränkungen ausgesprochen werden. 2.5 Mir/Und ist bekannt, dass für Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen sind, keine Zuwendungen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ oder der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh“ gewährt werden, sofern nicht anderweitige Ausnahmen zugelassen sind. 2.6 Mir/Uns ist bekannt, dass die gleichzeitige Förderung verschiedener Maßnahmen nur im Rahmen der Anlage 1 (Kombinationentabelle) der o.g. Richtlinie zulässig ist. Anderenfalls liegt eine nicht zulässige Mehrfachförderung vor, die zu Sanktionen führen kann. 2.7 Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir schlagbezogene Aufzeichnungen über alle acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen sowie zum Tierbestand bzw. zum Tierbesatz auf den betreffenden Verpflichtungsflächen zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen zu führen habe/n. 2.8 Mir/Uns ist bekannt, dass die zusätzlichen Anforderungen von Maßnahmen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ gegenüber Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) bzw. umgekehrt im jeweiligen System berücksichtigt und sanktioniert werden. 2.9 Sanktionen Mir/Uns ist bekannt, dass die festgestellten Abweichungen vom Antrag, insbesondere auf der Grundlage von nachfolgend aufgeführten Rechtsvorschriften, zu Sanktionen führen können: VO (EU) Nr. 1305/2013 in der jeweils geltenden Fassung, Delegierte VO (EU) Nr. 807/2014 in der jeweils geltenden Fassung, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 in der jeweils geltenden Fassung, VO (EU) Nr. 1306/2013 in der jeweils geltenden Fassung, Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 in der jeweils geltenden Fassung, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 in der jeweils geltenden Fassung, VO (EU) Nr. 1307/2013 in der jeweils geltenden Fassung, Delegierte VO (EU) Nr. 639/2014 in der jeweils geltenden Fassung. 2.10 Mir/Uns ist bekannt, dass die beantragten Zuwendungen Subventionen i.S.d. § 264 Abs. 7 Strafgesetzbuch (StGB) sind und dass ich/wir nach § 1 Subventionsgesetz des Landes SachsenAnhalt vom 09.10.1992 (GVBI. LSA 724 - SubvG-LSA) i.V.m. § 3 Subventionsgesetz vom 29.07.1976 (BGBI. S. 2034 - SubvG) verpflichtet bin/sind, der bewilligenden Stelle unverzüglich alle subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen und dass die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung eine Bestrafung wegen Subventionsbetrugs nach § 264 StGB zur Folge haben kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Erklärung im Stammdatenbogen 2014. 2.11 Mir/Uns ist bekannt, dass nur mit einem vollständigen Antragsformular, einschließlich der unverzichtbaren Bestandteile (siehe Ziffer II.), ein gültiger Antrag gestellt werden kann, alle von mir/uns gemachten Angaben in diesem Antrag und den hierzu gehörenden unverzichtbaren Bestandteilen vollständig und richtig sein müssen. 2.12 Mir/Uns ist bekannt, dass dieser Antrag, die im Stammdatenbogen abgegebenen verbindlichen Erklärungen sowie die Angaben in den beigefügten Anlagen eine Einheit bilden und insgesamt Gültigkeit haben. 2.13 Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die in den Richtlinien, im Antragsformular und im Merkblatt aufgeführten Vorschriften beim zuständigen ALFF einsehen kann/können. 2.14 Ich/Wir bestätige/n, dass Flächen gemäß 2.3, 2.4 und 2.5 nicht Bestandteil des Antrages sind. 2.15 Ich/Wir habe/n die Vorschriften für die jeweilige Förderung (MSL, Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger), insbesondere den Inhalt der betreffenden Richtlinie sowie des Merkblattes zu diesem Antrag beachtet. Diese sind Bestandteil des Antrages. 2.16 Mir/Uns ist bekannt, dass der Antrag sowie die entsprechenden Bestandteile des Antrages spätestens bis zum 15.05.2015 vollständig beim zuständigen ALFF einzureichen sind. Anlage „Baumbestandsnachweis“ zum Förderantrag MSL für „Förderung extensiver Obstbestände“ (Bindung MS80) lfd. Nr. vollständiger Feldblockidentifikator (FLIK) Schlag1) Nr. 1 Bsp.: DESTLI0511111111 2 3 Netto-Größe Bäume 2 (ha, ar, m ) (Anzahl) 4 5 Bäume/ha Prüfvermerk des Amtes 6 7 Summe 1) Es sind die Nummern zu verwenden, welche auch im kommenden Nutzungsnachweis 2016 (NN2016) für diese Flächen verwendet werden ___________________ __________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift/en der/des Antragssteller/s / Vertretungsberechtigten
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