Dieser Förderantrag ist bis zum 15.05.2015 zu stellen. Förderantrag

Förderantrag Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
Stand:26.03.2015
über die Gewährung von Zuwendungen für
Markt- und standortangepasste
Landbewirtschaftung (MSL) nach VO (EU) Nr. 1305/2013
Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger
nach VO (EU) Nr. 1305/2013
für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020
PEB-DOK Nr. s. u.
I
,
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,
,
,
,
,
,
,
,
,
I
EU-Betriebsnummer (BNRZD,12stellig)
________________________________________________________________________________________________________
Name, Vorname / Betriebsbezeichnung; Ort
________________________________________________________________________________________________________
Empfänger (zuständige Behörde)
Antragstellerstammdaten
(Der Stammdatenbogen ist nur einmalig mit dem ersten Antrag für Fördermaßnahmen
des EGFL oder ELER einzureichen, Zutreffendes ist anzukreuzen)
Der aktuell gültige Stammdatenbogen ist beigefügt.
Der aktuell gültige Stammdatenbogen wurde bereits eingereicht.
Dieser Förderantrag ist bis zum 15.05.2015 zu stellen.
I. Antragstellung (Zutreffendes ist anzukreuzen)
□
Ich/Wir beantrage/n eine Zuwendung nach der „Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung“ bzw.
nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von
festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh“ und habe/n die maßgeblichen Bindungen im
NN2015 sowie für 2016 neu hinzukommende Flächen im ELER-Flächennachweis 2016
angegeben.
Ich/Wir
Ich/Wir stelle/n einen
stelle/n einen
Erweiterungsantrag:
Maßnahmen
Neuantrag:
Erstantrags(PEB-Dok.Nr.)
(PEB-Dok.Nr.)
jahr
Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau
(650301)
____
(650500)
(650501)
____
(650600)
(650601)
____
Vielfältige Kulturen im Ackerbau (öko.) FP6503
Vielfältige Kulturen im Ackerbau (öko.)
MS31
Anbauverfahren auf erosionsgefährdeten
Standorden FP6505
Direktsaat- und Direktpflanzverfahren
MS50
Integration naturbetonter Strukturelemente der
Feldflur FP6506
- außerhalb Ökologischer Vorrangflächen
Mehrjährige Blühstreifen
MS60
Mehrjährige Blühflächen
MS64
- nur für Ökologische Vorrangflächen
Mehrjährige Blühstreifen ÖVF
MS61
Blühstreifen ÖVF
MS62
Schonstreifen ÖVF
MS63
(2015)
(2015)
(2015)
Ich/Wir
stelle/n einen
Neuantrag:
Maßnahmen
(PEB-Dok.Nr.)
Integration naturbetonter Strukturelemente der
Feldflur außerhalb Ökologischer Vorrangflächen
(651000)
FP6510
Blühstreifen
MS65
Blühflächen
MS66
Schonstreifen
MS67
Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Dauergrünland
Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland(650700)
flächen FP6507
Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung
MS70
Extensiv mit Schonflächen
MS71
Extensiv mit Absenkung Beweidungsdichte
MS72
Extensiv mit Beweidung Schafe/
MS73
Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
Förderung von extensiv genutzten Obstbeständen
(650800)
FP6508
Extensive Obstbestände (MS80)
MS80
Ich/Wir stelle/n einen
Erweiterungsantrag:
(PEB-Dok.Nr.)
Erstantragsjahr
(650701)
____
(650801)
____
(2015)
(2015)
______
Summe Bäume1
Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh
Ausbringung von festem
WD90
(650900)
Wirtschaftsdünger FP6509
Der NN 2015 und der ELER – Flächennachweis 2016 (vormals AUKM-Nutzungsnachweis) sind
vollständig ausgefüllt.
II. Erklärungen
□
1
Ich/Wir habe/n die nachfolgenden Erklärungen wahrheitsgemäß abgegeben und bestätige/n die
Kenntnisnahme der unten genannten Hinweise.
Erklärungen zu unverzichtbaren Bestandteilen des Antrages (vgl. entsprechendes Merkblatt)
Mir/Uns ist bekannt, dass folgende Unterlagen bis zum 15.05.2015 einzureichen sind,
sofern diese Unterlagen nicht bereits bei anderen Antragstellungen für die Agrarförderung
im zuständigen ALFF eingereicht wurden und diese aktuell sind:
1.1
der Stammdatenbogen 2015 für Beihilfen, Prämien und Fördermaßnahmen, die aus dem
EGFL/ELER finanziert werden (einschließlich erforderlicher Anlagen),
1.2
der Nutzungsnachweis 2015 (NN2015) (siehe hierzu die Erläuterungen in „Ausfüllhinweise der
flächenbezogenen Anlage zum Antragsverfahren 2015“),
1.3
GIS-Flächenskizze(n) zum Nutzungsnachweis, in dem/denen die Lage der betrieblichen Schläge
eingezeichnet ist,
1.4
der ELER – Flächennachweis 2016 (vormals AUKM-Nutzungsnachweis) , für die Anträge auf
flächenbezogene Beihilfen des Landes Sachsen-Anhalt (siehe hierzu die Erläuterungen in
„Ausfüllhinweise zum ELER-Flächennachweis 2016“),
1.5
die Vereinbarung zur Pensionsviehhaltung (nur bei Teilnahme).
1
Die Summe der Bäume ergibt sich aus den Werten der Spalte 5 der Anlage „Baumbestandsnachweis“, sofern die dazugehörigen Werte der
Spalte 6 kleiner gleich 100 sind. Die Anlage ist Bestandteil des Förderantrages und ist bei der Beantragung von MS80 unbedingt zu füllen.
2
Weitere Erklärungen und Verpflichtungen des/der Antragsteller/s (Zutreffendes ist
anzukreuzen)
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die aufgeführten Verpflichtungen und Zuwendungsvoraussetzungen im Rahmen der betreffenden Richtlinie („Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“,
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem
Wirtschaftsdünger aus Haltung auf Stroh“) einzuhalten. Die Richtlinien werden derzeit neu
gefasst. Das Antragsverfahren wird daher auf Grundlage der der unter www.elaisa.sachsenanhalt.de veröffentlichten Richtlinienentwüfe durchgeführt.
2.1
Ich/Wir bin/sind Pensionsviehhalter:
ja
nein
2.2
Ich/Wir erkläre/n hiermit, dass ich/wir ein Betriebsinhaber i.S.d. VO (EU) Nr. 1307/2013 Art. 4
Abs. 1 Buchst. c bin/sind.
2.3
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir für nachfolgend aufgeführte Flächen keinen Antrag auf
Förderung von Zuwendungen stellen kann/können:

nichtlandwirtschaftliche Flächen, z.B. Naturschutzflächen,

Landschaftselemente,

Flächen, auf denen förderrelevante, insbesondere naturschutzrechtliche
Bewirtschaftungsbeschränkungen liegen,

Flächen, auf denen Bewirtschaftungsauflagen aus Planfeststellungsverfahren einzuhalten
sind,

wasserwirtschaftliche Anlagen (Dämme und Deiche),

Flächen außerhalb von Sachsen-Anhalt.
2.4
Mir/Uns ist bekannt, dass die Förderfähigkeit von Flächen entfällt, wenn im Verpflichtungszeitraum einzelflächenbezogene, förderrelevante Bewirtschaftungsbeschränkungen
ausgesprochen werden.
2.5
Mir/Und ist bekannt, dass für Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen
sind, keine Zuwendungen nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung“ oder der „Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger
aus Haltung auf Stroh“ gewährt werden, sofern nicht anderweitige Ausnahmen zugelassen sind.
2.6
Mir/Uns ist bekannt, dass die gleichzeitige Förderung verschiedener Maßnahmen nur im Rahmen
der Anlage 1 (Kombinationentabelle) der o.g. Richtlinie zulässig ist. Anderenfalls liegt eine nicht
zulässige Mehrfachförderung vor, die zu Sanktionen führen kann.
2.7
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir schlagbezogene Aufzeichnungen über alle acker- und
pflanzenbauliche Maßnahmen sowie zum Tierbestand bzw. zum Tierbesatz auf den betreffenden
Verpflichtungsflächen zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen zu führen habe/n.
2.8
Mir/Uns ist bekannt, dass die zusätzlichen Anforderungen von Maßnahmen nach der „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer markt- und standortangepassten
Landbewirtschaftung“ gegenüber Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) bzw. umgekehrt im
jeweiligen System berücksichtigt und sanktioniert werden.
2.9
Sanktionen
Mir/Uns ist bekannt, dass die festgestellten Abweichungen vom Antrag, insbesondere auf der
Grundlage von nachfolgend aufgeführten Rechtsvorschriften, zu Sanktionen führen können:

VO (EU) Nr. 1305/2013 in der jeweils geltenden Fassung,

Delegierte VO (EU) Nr. 807/2014 in der jeweils geltenden Fassung,

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014 in der jeweils geltenden Fassung,

VO (EU) Nr. 1306/2013 in der jeweils geltenden Fassung,

Delegierte VO (EU) Nr. 640/2014 in der jeweils geltenden Fassung,

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 in der jeweils geltenden Fassung,

VO (EU) Nr. 1307/2013 in der jeweils geltenden Fassung,

Delegierte VO (EU) Nr. 639/2014 in der jeweils geltenden Fassung.
2.10
Mir/Uns ist bekannt, dass die beantragten Zuwendungen Subventionen i.S.d. § 264 Abs. 7
Strafgesetzbuch (StGB) sind und dass ich/wir nach § 1 Subventionsgesetz des Landes SachsenAnhalt vom 09.10.1992 (GVBI. LSA 724 - SubvG-LSA) i.V.m. § 3 Subventionsgesetz vom
29.07.1976 (BGBI. S. 2034 - SubvG) verpflichtet bin/sind, der bewilligenden Stelle unverzüglich
alle subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen und dass die Nichtbeachtung dieser
Verpflichtung eine Bestrafung wegen Subventionsbetrugs nach § 264 StGB zur Folge haben
kann. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Erklärung im Stammdatenbogen
2014.
2.11
Mir/Uns ist bekannt,

dass nur mit einem vollständigen Antragsformular, einschließlich der unverzichtbaren
Bestandteile (siehe Ziffer II.), ein gültiger Antrag gestellt werden kann,

alle von mir/uns gemachten Angaben in diesem Antrag und den hierzu gehörenden
unverzichtbaren Bestandteilen vollständig und richtig sein müssen.
2.12
Mir/Uns ist bekannt, dass dieser Antrag, die im Stammdatenbogen abgegebenen verbindlichen
Erklärungen sowie die Angaben in den beigefügten Anlagen eine Einheit bilden und insgesamt
Gültigkeit haben.
2.13
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die in den Richtlinien, im Antragsformular und im Merkblatt
aufgeführten Vorschriften beim zuständigen ALFF einsehen kann/können.
2.14
Ich/Wir bestätige/n, dass Flächen gemäß 2.3, 2.4 und 2.5 nicht Bestandteil des Antrages sind.
2.15
Ich/Wir habe/n die Vorschriften für die jeweilige Förderung (MSL, Ausbringung von festem
Wirtschaftsdünger), insbesondere den Inhalt der betreffenden Richtlinie sowie des
Merkblattes zu diesem Antrag beachtet. Diese sind Bestandteil des Antrages.
2.16
Mir/Uns ist bekannt, dass der Antrag sowie die entsprechenden Bestandteile des Antrages
spätestens bis zum 15.05.2015 vollständig beim zuständigen ALFF einzureichen sind.
Anlage „Baumbestandsnachweis“ zum Förderantrag MSL
für „Förderung extensiver Obstbestände“ (Bindung MS80)
lfd.
Nr.
vollständiger
Feldblockidentifikator
(FLIK)
Schlag1)
Nr.
1
Bsp.: DESTLI0511111111
2
3
Netto-Größe Bäume
2
(ha, ar, m ) (Anzahl)
4
5
Bäume/ha
Prüfvermerk des
Amtes
6
7
Summe
1) Es sind die Nummern zu verwenden, welche auch im kommenden Nutzungsnachweis 2016 (NN2016) für diese Flächen verwendet werden
___________________
__________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift/en der/des Antragssteller/s / Vertretungsberechtigten