Förderantrag FNL

Förderantrag Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
über die Gewährung von Zuwendungen für
Freiwillige Naturschutzleistungen
nach VO (EU) Nr. 1305/2013
für den Verpflichtungszeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2020
PEB-DOK Nr. s. u.
I
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I
EU-Betriebsnummer (BNRZD,12stellig)
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Name, Vorname / Betriebsbezeichnung; Ort
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Empfänger (zuständige Behörde)
Antragstellerstammdaten
(Der Stammdatenbogen ist nur einmalig mit dem ersten Antrag für Fördermaßnahmen
des EGFL oder ELER einzureichen, Zutreffendes ist anzukreuzen)
Der aktuell gültige Stammdatenbogen ist beigefügt.
Der aktuell gültige Stammdatenbogen wurde bereits eingereicht.
Dieser Förderantrag ist bis zum 15.05.2015 zu stellen.
I. Antragstellung (Zutreffendes ist anzukreuzen)
□
Ich/Wir beantrage/n eine Zuwendung nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung freiwilliger Naturschutzleistungen“ und habe/n die maßgeblichen Bindungen im
NN2015 sowie für 2016 neu hinzukommende Flächen im ELER-Flächennachweis 2016 angegeben.
Maßnahmen
Ich/Wir stelle/n einen
Neuantrag:
(PEB-Dok.Nr.)
Hamster fördernde Bewirtschaftung von Ackerland
in ausgewählten Gebieten FP6511
Hamster fördernde Bewirtschaftung von
Ackerland
HA10
Naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünland und anderen beweidbaren Flächen
FP6501
Erstmahd bis zum 15.6. und Zweitnutzung
FN10
ab 1.9.
Erstmahd nach dem 15.7.
FN11
Beweidung mit Schafen und Ziegen
FN12
Beweidung mit Rindern
FN13
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Ich/Wir stelle/n einen Erweiterungsantrag:
(PEB-Dok.Nr.)
Erstantragsjahr
(651100)
(651101)
____
(650100)
(650101)
____
(2015)
(2015)
Der NN 2015 und der ELER-Flächennachweis 2016 (vormals AUKM-Nutzungsnachweis) sind
vollständig ausgefüllt.
□
□
Ich/Wir habe/n das Formblatt für Verpflichtungen 2016-2020 vollständig ausgefüllt.
Die Unterschrift der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) unter dem Formblatt für
Verpflichtungen 2016-2020 liegt zum Zeitpunkt der Einreichung vor.
Hinweis: Das Formblatt für Verpflichtungen muss mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift der UNB bis
zum 15.05.2015 im Original im zuständigen ALFF eingereicht werden.
II.
□
Erklärungen
Ich/Wir habe/n die nachfolgenden Erklärungen wahrheitsgemäß abgegeben und bestätige/n die
Kenntnisnahme der unten genannten Hinweise.
1 Erklärungen zu unverzichtbaren Bestandteilen des Antrages (vgl. entsprechendes Merkblatt)
Mir/Uns ist bekannt, dass folgende Unterlagen bis zum 15.05.2015 einzureichen sind, sofern diese
Unterlagen nicht bereits bei anderen Antragstellungen für die Agrarförderung im zuständigen
ALFF eingereicht wurden und diese aktuell sind:
1.1
der Stammdatenbogen 2015 für Beihilfen, Prämien und Fördermaßnahmen, die aus dem
EGFL/ELER finanziert werden (einschließlich erforderlicher Anlagen),
1.2
der ELER-Flächennachweis 2016 (vormals AUKM – Nutzungsnachweis) für die Anträge auf flächenbezogene Beihilfen des Landes Sachsen-Anhalt (siehe hierzu die Erläuterungen in „Ausfüllhinweise der flächenbezogenen Anlage zum Antragsverfahren 2015“),
1.3
GIS-Flächenskizze(n) zum Nutzungsnachweis, in dem/denen die Lage der betrieblichen Schläge
eingezeichnet ist,
1.4
das Formblatt für Verpflichtungen 2016 - 2020 (Das Formblatt nimmt die für Sie zuständige UNB
bis zum 15.04.2015 zur Bearbeitung entgegen und reicht das ausgefüllte Formblatt bis spätestens 08.05.2015 an Sie zurück.) und
1.5
die Vereinbarung zur Pensionsviehhaltung (nur wenn zum Nachweis des Tierbestands erforderlich).
2 Weitere Erklärungen und Verpflichtungen des/der Antragsteller/s
2.1
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die Förderverpflichtungen gemäß der Richtlinie sowie der im
Formblatt für Verpflichtungen durch die UNB erteilten und gegebenenfalls jährlich angepassten
und von der Bewilligungsbehörde zum Gegenstand der Verpflichtung erklärten zusätzlichen Bewirtschaftungsvorgaben (Nutzungsmanagement, Weidemanagement) auf den angegebenen Flächen bis 31.12.2020 einzuhalten. Die Richtlinie wird derzeit neu gefasst. Das Antragsverfahren
wird daher auf Grundlage des unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de veröffentlichten Richtlinienentwurfs durchgeführt.
2.2
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die Cross Compliance-Vorschriften im gesamten Betrieb aufgrund einer unmittelbar dem einzelnen Betriebsinhaber zuzuschreibenden Handlung oder Unterlassung zu erfüllen.
Bei der Einhaltung von Cross Compliance-Vorschriften geht es um die einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen gemäß Titel VI Kapitel I der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013, die einschlägigen Kriterien und Mindesttätigkeiten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c Ziffern ii und iii
der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und die einschlägigen Mindestanforderungen für den Einsatz
von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und sonstige einschlägige verpflichtende Anforderungen
des nationalen Rechts.
2.3
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, schlagbezogene Aufzeichnungen über alle acker- und pflanzenbaulichen Maßnahmen (z.B. Nutzungstermin, Anwendung einer Ausrüstung zur Einhaltung der
Schnitthöhen von mindestens 10 Zentimeter, Beweidungszeitraum) sowie zum Tierbesatz auf
den betreffenden Verpflichtungsflächen zum Nachweis der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtung zu führen. Alle Angaben sind zeitnah zu dokumentieren und zu Kontrollzwecken vorzuhalten.
2.4
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, jährlich bis zum 15.05. des laufenden Verpflichtungsjahres einen
Antrag auf Auszahlung, erstmals am 15.05.2016, und jährlich bis zum 15.01. für das abgelaufene Verpflichtungsjahr, erstmals zum 15.01.2017, die Erklärung über die Einhaltung der
Verpflichtung sowie das Formblatt „Weidetagebuch/schlagbezogene Aufzeichnungen“ beim zuständigen ALFF einzureichen.
2.5
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, jede Abweichung vom Antrag, insbesondere jede Nutzungsänderung, jede Änderung des Umfanges der von mir/uns bewirtschafteten Flächen während der
Dauer der von mir/uns eingegangenen Verpflichtung/en unverzüglich dem zuständigen ALFF
schriftlich mitzuteilen.
2.6
Ausschluss von Flächen aus der Förderung
2.6.1
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir für nachfolgend aufgeführte Flächen keinen Antrag über die
Gewährung von Zuwendungen für freiwillige Naturschutzleistungen stellen kann/können:
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
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

nichtlandwirtschaftliche Flächen (Ausnahmen: NC 490, 583),
Landschaftselemente,
Flächen, auf denen förderrelevante, insbesondere naturschutzrechtliche Bewirtschaftungsbeschränkungen liegen,
Flächen, auf denen förderrelevante Bewirtschaftungsauflagen aus Planfeststellungsverfahren einzuhalten sind,
wasserwirtschaftliche Anlagen (Dämme und Deiche),
Flächen außerhalb Sachsen-Anhalts.
2.6.2
Mir/Uns ist bekannt, dass die Förderfähigkeit von Flächen entfällt, wenn im Verpflichtungszeitraum einzelflächenbezogene, förderrelevante Bewirtschaftungsbeschränkungen ausgesprochen werden.
2.6.3
Mir/Uns ist bekannt, dass für Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommen
sind, keine Zuwendungen nach o. g. Richtlinie gewährt werden, sofern nicht anderweitige Ausnahmen zugelassen sind.
2.6.4
Mir/Uns ist bekannt, dass die gleichzeitige Förderung verschiedener Maßnahmen auf derselben
Fläche nur im Rahmen der Anlage 1 (Kombinationentabelle) der o.g. Richtlinie zulässig ist. Anderenfalls liegt eine nicht zulässige Mehrfachförderung vor, die zu Sanktionen führen kann.
2.6.5
Mir/Uns ist bekannt, dass zusätzlich zur Maßnahme „Beweidung mit Schafen und Ziegen“ (FN12)
eine Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der
Hütehaltung zur naturschutzgerechten Beweidung (Förderrichtlinie Hütehaltung)für dieselbe Fläche gewährt werden kann.
2.6.6
Mir/Uns ist bekannt, dass die zusätzlichen Anforderungen von Maßnahmen nach der „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung Freiwilliger Naturschutzleistungen“ gegenüber Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) bzw. umgekehrt im jeweiligen System berücksichtigt und sanktioniert werden.
2.6.7
Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir
Betriebsinhaber i. S. d. Art. 4 Abs. 1 Buchst. c VO (EU) Nr. 1307/2013
sonstige Landbewirtschafter
bin/sind.
2.6.8
Ich/Wir bin/sind Pensionsviehhalter:
ja
nein
2.7
Ablehnung oder Rücknahme der Beihilfe, Sanktionen
2.7.1
Mir/Uns ist bekannt, dass bei Nichterfüllung der Förderkriterien die Förderung abgelehnt oder
zurückgenommen wird.
2.7.2
Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichteinhaltung der eingegangenen Agrarumweltverpflichtung, die
Reduzierung von Flächen und die Nichteinhaltung der anderweitigen Verpflichtungen, insbesondere auf der Grundlage von nachfolgend aufgeführten Rechtsvorschriften, zu Sanktionen führen
können:
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

2.8
Verordnung (EU) Nr. 1305/2013,
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 807/2014,
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 808/2014,
Verordnung (EU) Nr. 1306/2013,
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014,
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014,
Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 639/2014
in der jeweils geltenden Fassung.
Subventionen
Mir/Uns ist bekannt, dass die beantragten Zuwendungen Subventionen i.S.d. § 264 Abs. 7 Strafgesetzbuch (StGB) sind und dass ich/wir nach § 1 Subventionsgesetz des Landes SachsenAnhalt vom 09.10.1992 (GVBI. LSA 724 - SubvG-LSA) i.V.m. § 3 Subventionsgesetz vom
29.07.1976 (BGBI. S. 2034 - SubvG) verpflichtet bin/sind, der bewilligenden Stelle unverzüglich
alle subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen und dass die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung eine Bestrafung wegen Subventionsbetrugs nach § 264 StGB zur Folge haben kann.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Erklärung im Stammdatenbogen 2015.
2.9
2.10
Mir/Uns ist bekannt,

dass nur mit einem vollständigen Antragsformular einschließlich der unverzichtbaren Bestandteile ein gültiger Antrag gestellt werden kann,

alle von mir gemachten Angaben in diesem Antrag und den hierzu gehörenden unverzichtbaren Bestandteilen vollständig und richtig sein müssen.
Mir/Uns ist bekannt, dass dieser Antrag, die im Stammdatenbogen abgegebenen verbindlichen
Erklärungen sowie die Angaben in den beigefügten Anlagen eine Einheit bilden und insgesamt
Gültigkeit haben.
2.11
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir die in der Richtlinie, im Antragsformular, im Merkblatt und dieser
Erklärung aufgeführten Vorschriften beim zuständigen ALFF einsehen kann/können.
2.12
Ich/Wir bestätige/n, dass Flächen gemäß 2.6.1; 2.6.2; 2.6.3 nicht Bestandteil des Antrages sind.
2.13
Ich/Wir habe/n die Vorschriften für die Förderung FNL, insbesondere den Inhalt der Richtlinie
sowie des Merkblattes zu diesem Antrag beachtet. Diese sind Bestandteil des Antrages.
2.14
Mir/Uns ist bekannt, dass der Antrag sowie die entsprechenden Bestandteile des Antrages spätestens bis zum 15.05.2015 vollständig beim zuständigen ALFF einzureichen sind.
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Ort, Datum
Unterschrift/en der/des Antragssteller/s / Vertretungsberechtigten