15.05.2014 Liebe Mitglieder, nach wie vor besteht Unsicherheit, ob

15.05.2014
Liebe Mitglieder,
nach wie vor besteht Unsicherheit, ob auf die Zuschüsse, die Ringe für Leistungsprüfungen in der tierischen Erzeugung bzw. zur Verbesserung der genetischen Qualität erhalten,
Umsatzsteuer abzuführen ist.
Nach längerem Schriftwechsel und heutigem Telefonat mit der Oberfinanzdirektion Oldenburg ist nun die (vorerst?) abschließende Aussage der OFD:
•
Zuschüsse, die aufgrund des Erlasses vom 25.04.1997 gezahlt worden sind, sind
umsatzsteuerfrei
•
für Zuschüsse, die aufgrund früherer oder späterer Erlasse gezahlt worden sind, gibt
es keine einheitliche Vorgabe, hier entscheiden die Finanzämter vor Ort. Für die
OFD gilt in diesem Fall: Einzelfallprüfung.
Die Empfehlung der OFD lautet, die Umsatzsteuer für die Mittel wie bisher vor Ort
üblich zu handhaben.
Für die OFD gilt:
Für alle offenen Fälle (bisher kein USt-Bescheid oder Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung, hier gilt die Frist 4 Jahre, wenn eine Steuerhinterziehung angenommen wird verlängert sich die Frist auf 5 bzw. 10 Jahre): Steuerpflicht.
Wenn wir eine einheitliche Behandlung ab den gezahlten Mitteln nach dem Erlass 1997
möchten, wird nach heutiger Rechtsauffassung gehandelt, d.h. umsatzsteuerpflichtig. Die
Gefahr besteht, dass Finanzämter vor Ort Nachprüfungen ansetzen. Hiervon werden wir
absehen.
Unterlagen (liegen uns vor und können Sie bekommen, wenn Sie möchten) :
Richtlinie ...zur Förderung der … Leistungsprüfungen in der tierischen Erzeugung
01.01.1997 – 31.12.2001 (vom 25.04.1997)
Richtlinie ... zur Förderung der ... und von Leistungsprüfungen in der tierischen Erzeugung
01.01.2002 – 31.12.2006 (vom 20.08.2002)
Richtlinie … zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der genetischen Qualität
landw. Nutztiere (01.01.2009 – 31.12.2013 (vom 15.01.2009)
Immer aktuell – www.landberatung.de
OFD Verfügung vom 01.11.2011 S 7200-206-St 171, gültig bis 31.12.2013 (Steuerfreiheit
für Mittel der Richtlinie vom 25.04.1997)
Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28.02.2013 (Steuerpflicht)
Das Schreiben des ML an die LWK vom 11.09.2013 hat für die OFD keine Gültigkeit
(Steuerfreiheit )
gez. Beringer
Immer aktuell – www.landberatung.de