Wahl für das Amt des FIFA-Präsidenten - häufige Fragen 1) Wann findet die Wahl für das Amt des FIFA-Präsidenten statt? Die Wahl für das Amt des FIFA-Präsidenten erfolgt beim 65. FIFA-Kongress am 29. Mai 2015 in Zürich. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Im Sinne der Transparenz wird der gesamte Kongress live auf FIFA.com übertragen. 2) Wie setzt sich die Ad-hoc-Wahlkommission zusammen? Gemäss Art. 7 Abs. 2 des Reglements für die Wahl des FIFA-Präsidenten gehören der Adhoc-Wahlkommission der Vorsitzende der FIFA-Disziplinarkommission, der Vorsitzende der FIFA-Berufungskommission und der Vorsitzende der Audit- und Compliance-Kommission der FIFA an. Vor der abschliessenden Prüfung der Kandidaturen gaben der Vorsitzende der Audit- und Compliance-Kommission der FIFA, Domenico Scala (als schweizerisch-italienischer Doppelbürger), und der Vorsitzende der FIFA-Disziplinarkommission, Claudio Sulser (als Schweizer Staatsbürger), ihre Ämter in der Ad-hoc-Wahlkommission ab, um aufgrund ihrer Nationalität jeglichen Verdacht eines Interessenkonflikts zu vermeiden. Gemäss Reglement für die Wahl des FIFA-Präsidenten ersetzte daraufhin Sindi Mabaso Koyana (Südafrika) als Vizevorsitzende der Audit- und Compliance-Kommission Domenico Scala, während Lim Kia Tong (Singapur) als Vizevorsitzender der Disziplinarkommission für Claudio Sulser in die Adhoc-Wahlkommission nachrückte. Larry Mussenden (Bermuda), Vorsitzender der Berufungskommission, verblieb in der Ad-hoc-Wahlkommission und wurde zum neuen Vorsitzenden ernannt. Die Aufgaben der Ad-hoc-Wahlkommission sind in Art. 8 des Reglements für die Wahl des FIFA-Präsidenten geregelt. 3) Wie wird gewählt? Der FIFA-Präsident wird gemäss FIFA-Statuten und Geschäftsordnung des Kongresses geheim gewählt. 4) Wie läuft die Wahl genau ab? Die Wahl erfolgt geheim durch Abgabe von Wahlzetteln (Art. 27 Abs. 1 der FIFA-Statuten und Art. 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kongresses). (...) Zu Beginn der ersten Sitzung ernennt der Kongress eine angemessene Anzahl von Stimmenzählern (Art. 25 Abs. 2 lit. e der FIFA-Statuten und Art. 3 der Geschäftsordnung des Kongresses). (...) Mit der Unterstützung der Stimmenzähler ist der Generalsekretär für die Verteilung und das Auszählen der Wahlzettel besorgt (Art. 10 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kongresses) und stellt sicher, dass das Verfahren ordnungsgemäss dokumentiert wird. (...) Die Anzahl Wahl für das Amt des FIFA-Präsidenten 1 der ausgegebenen Wahlzettel wird durch den Kongressvorsitzenden vor der Auszählung bekanntgegeben (Art. 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kongresses). Die Wahl findet unter notarieller Aufsicht statt. 5) Welche Mitgliedsverbände sind wahlberechtigt? Jeder FIFA-Mitgliedsverband hat im Kongress bei der Wahl des FIFA-Präsidenten eine Stimme. Stimmberechtigt sind nur anwesende FIFA-Mitglieder (Art. 23 Abs. 1 der FIFAStatuten). 6) In welcher Reihenfolge werden die Mitgliedsverbände ihre Stimme abgeben? Die anwesenden Mitglieder werden ihre Stimme in der Reihenfolge des englischen Alphabets abgeben. 7) Haben die Kandidaten die Möglichkeit, zum Kongress zu sprechen? Vor der Wahl haben die Kandidaten das Recht, dem Kongress ihr Programm darzulegen (Art. 17 Abs. 2 des Reglements für die Wahl des FIFA-Präsidenten). 8) Wie viele Stimmen braucht es für die Wahl zum FIFA-Präsidenten? Für die Wahl des FIFA-Präsidenten sind im ersten Wahlgang zwei Drittel der Stimmen der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Im zweiten und gegebenenfalls in weiteren Wahlgängen genügt die einfache Mehrheit (über 50 %) der abgegebenen und gültigen Stimmen. Bewerben sich mehr als zwei Kandidaten für das Amt des FIFA-Präsidenten, so scheidet ab dem zweiten Wahlgang jeweils derjenige aus, der die kleinste Anzahl Stimmen auf sich vereinigen konnte, bis nur noch zwei Anwärter zur Wahl stehen (Art. 27 Abs. 3 der FIFA-Statuten). 9) Wie wird das Endergebnis bekanntgegeben? Das Auszählen und die Bekanntgabe der Ergebnisse erfolgen gemäss den massgebenden Bestimmungen der FIFA-Statuten und der Geschäftsordnung des Kongresses. Der Vorsitzende gibt das Ergebnis jedes Wahlgangs bekannt (Art. 10 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Kongresses). 10) Wann beginnt die Amtszeit des neu gewählten Präsidenten? Die Amtszeit des gewählten Präsidenten beginnt nach dem Abschluss des Kongresses, bei dem er gewählt worden ist (Art. 30 Abs. 2 der FIFA-Statuten). Wahl für das Amt des FIFA-Präsidenten 2
© Copyright 2024 ExpyDoc