Lettland: Reise- & Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt

Lettland: Reise- & Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt
Stand 16.03.2015
Allgemeine Reise- und Sicherheitshinweise
Die baltischen Länder sind ein beliebtes Touristenziel. An touristisch besonders beliebten Plätzen ist
auf Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zu achten. In Rigaer Nachtclubs und Bars
können Touristen mit unlauteren Geschäftspraktiken konfrontiert werden (z.B. Zahlung überhöhter
Preise, Kreditkartenbetrug).
Bei der Auswahl der außerhalb des vorgeschlagenen Rahmenprogramms besuchten Lokalitäten ist
Vorsicht geboten. Es sollte im Vorfeld über die Lokalitäten informiert werden (Beispielsweise über
die lettischen Tourismus-Hotline 24-Stunden unter 11 88 in Deutsch, Englisch, Lettisch oder
Russisch). Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als
„touristfriendly“ gekennzeichnet. Bei abendlichen Club-Besuchen sollten Gäste auf Ihre Getränke
achten. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Betäubungstropfen zum Einsatz kamen.
Generell, aber besonders in Bars und Diskotheken, sollte vor der Bestellung die Getränkekarte
eingesehen und Preise geprüft werden. Gezahlt werden sollte möglichst direkt nach Erhalt jedes
Getränks. Ebenso ist empfehlenswert die Rechnung zu kontrollieren, da es üblich, dass konsumierte
Speisen und Getränke in einer gemeinsamen Rechnung für einen Tisch bzw. eine Gruppe
abgerechnet werden. Insbesondere ist daher darauf zu achten, dass Fremde nicht in die Rechnung
einbezogen werden. Reisenden wird empfohlen die Hinweise der Kreditinstitute zur sicheren
Aufbewahrung von Kreditkarten und EC-Karten zu beachten und Kreditkatenbelege und
Zahlungsbelege zu kontrollieren und einige Monate aufzubewahren.
Grundsätzlich sollten lediglich Taxis, die mit einem beleuchteten Taxischild auf dem Dach und
speziellen gelben Nummernschildern beginnend mit den Buchstaben „TX“ ausgestattet genutzt
werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass das Taxi über ein Taxameter verfügt und
dieses bei Fahrtbeginn eingeschaltet wird.
Geld und Pass sollten getrennt voneinander aufbewahrt werden. Rucksäcke machen es
Taschendieben besonders einfach. Es wird daher empfohlen Kopien aller Dokumente Karten und
eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung anzufertigen und diese getrennt von
Wertgegenständen aufzubewahren.
Währung
Zahlungsmittel in Lettland ist seit Anfang 2014 der Euro.
Alkohol
Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der
Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.
Notfallrufnummern
In allen Notfällen kann die kostenlose Telefonnummer 112 gewählt werden.
Die Rigaer Polizei hat eine spezielle Einheit eingerichtet, die sich um Touristen in Schwierigkeiten
kümmert. Dort erhalten Sie rund um die Uhr englischsprachige Auskünfte und gegebenenfalls
notwendige Hilfestellung. Sie erreichen die Touristen-Polizei unter +371 67 18 18 18
Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen weiterhin eine Notfall-Hotline an. Unter der
Rufnummer 11 88 erhalten Touristen rund um die Uhr auf Deutsch, Englisch, Lettisch oder Russisch
Hilfe für mögliche Notfälle. Der Preis pro Anruf wird entsprechend den Tarifen des jeweiligen
Telefonanbieters berechnet. Die Deutsche Botschaft in Riga ist in Notfällen über den
Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erreichbar. Die Notfallrufnummer der Botschaft an Abenden
und Wochenenden lautet +371 29 46 64 56.
Führerscheine
Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer
deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: Ja
Passpflicht
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu
führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem
Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro
geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige
Grenzkontrollen
nicht
mehr
stattfinden,
können
weiterhin
sowohl
Polizei
als
auch
Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres
Lettland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird
daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise
ausstellen zu lassen.
Besondere Zollvorschriften
Lettland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von
bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher
abzusehen.
Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen
Staaten üblichen Regelungen an.
Reisemitbringsel
•
800 Zigaretten
•
400 Zigarillos
•
200 Zigarren
•
1 kg Tabak
•
10 l hochprozentiger Alkohol
•
20 l mit Alkohol angereicherter Wein (z.B. Port, Sherry u.ä.)
•
90 l Wein
•
110 l Bier
Anmerkung: Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei Einreise. Die Vorlage
entsprechender Waffentragegenehmigungen ist erforderlich.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland nicht gestattet und wird strafrechtlich mit vergleichsweise
höheren Strafen als in Deutschland geahndet.
In Lettland gilt die 0,5 Promillegrenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng
mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet.
Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der
Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc.
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Medizinische Hinweise
Hepatitis
Die Hepatitis A ist in Lettland rückläufig. Laut staatlicher Gesundheitsstatistik gab es 2009 3.907, im
Jahr 2010 1.566 nachgewiesene Hepatitis -Erkrankungsfälle. Hepatitis B tritt ebenfalls deutlich öfter
auf als in Deutschland.
Reisenden wird empfohlen, vor Reiseantritt für einen ausreichenden Hepatitis-A-Impfschutz
Sorge zu tragen.
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des RobertKoch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüft und zu
vervollständigt.
Landesweit, auch in Riga, kommt es von April – Oktober zur Übertragung der FrühsommerMeningoenzephalitis
(FSME)
durch
Zeckenbisse.
Die
baltischen
Länder
haben
pro
Bevölkerungsanteile die höchsten Infektionsraten in Europa. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine
Impfung empfohlen.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch
Hepatitis B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Eine Flugrettungsversicherung
wird empfohlen.
Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie
eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre
Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
•
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines
Arztes;
•
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor
Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des
Landes können Abweichungen gelten;
•
immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine
vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen
regelmäßig zu empfehlen;
•
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle
medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als
vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht
übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die
Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf
besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt
hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder
konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen
Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen
Auslands-Krankenversicherungsschutz
mit
Rückholversicherung,
abzuschließen.
In
diesem
Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle und weitere Informationen:
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
D-11013 Berlin
Tel.: +49 30 1817 200
Fax: +49 30 1817 51000
http://www.auswaertiges-amt.de