Lettland: Reise- & Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt Stand 16.03.2015 Allgemeine Reise- und Sicherheitshinweise Die baltischen Länder sind ein beliebtes Touristenziel. An touristisch besonders beliebten Plätzen ist auf Kleinkriminalität (insbesondere Taschendiebstähle) zu achten. In Rigaer Nachtclubs und Bars können Touristen mit unlauteren Geschäftspraktiken konfrontiert werden (z.B. Zahlung überhöhter Preise, Kreditkartenbetrug). Bei der Auswahl der außerhalb des vorgeschlagenen Rahmenprogramms besuchten Lokalitäten ist Vorsicht geboten. Es sollte im Vorfeld über die Lokalitäten informiert werden (Beispielsweise über die lettischen Tourismus-Hotline 24-Stunden unter 11 88 in Deutsch, Englisch, Lettisch oder Russisch). Vertrauenswürdige Bars sind durch ein Gütesiegel des Rigaer Tourismusverbandes als „touristfriendly“ gekennzeichnet. Bei abendlichen Club-Besuchen sollten Gäste auf Ihre Getränke achten. Es sind Fälle bekannt geworden, bei denen Betäubungstropfen zum Einsatz kamen. Generell, aber besonders in Bars und Diskotheken, sollte vor der Bestellung die Getränkekarte eingesehen und Preise geprüft werden. Gezahlt werden sollte möglichst direkt nach Erhalt jedes Getränks. Ebenso ist empfehlenswert die Rechnung zu kontrollieren, da es üblich, dass konsumierte Speisen und Getränke in einer gemeinsamen Rechnung für einen Tisch bzw. eine Gruppe abgerechnet werden. Insbesondere ist daher darauf zu achten, dass Fremde nicht in die Rechnung einbezogen werden. Reisenden wird empfohlen die Hinweise der Kreditinstitute zur sicheren Aufbewahrung von Kreditkarten und EC-Karten zu beachten und Kreditkatenbelege und Zahlungsbelege zu kontrollieren und einige Monate aufzubewahren. Grundsätzlich sollten lediglich Taxis, die mit einem beleuchteten Taxischild auf dem Dach und speziellen gelben Nummernschildern beginnend mit den Buchstaben „TX“ ausgestattet genutzt werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass das Taxi über ein Taxameter verfügt und dieses bei Fahrtbeginn eingeschaltet wird. Geld und Pass sollten getrennt voneinander aufbewahrt werden. Rucksäcke machen es Taschendieben besonders einfach. Es wird daher empfohlen Kopien aller Dokumente Karten und eine Liste von Rufnummern zur Kartensperrung anzufertigen und diese getrennt von Wertgegenständen aufzubewahren. Währung Zahlungsmittel in Lettland ist seit Anfang 2014 der Euro. Alkohol Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc. Notfallrufnummern In allen Notfällen kann die kostenlose Telefonnummer 112 gewählt werden. Die Rigaer Polizei hat eine spezielle Einheit eingerichtet, die sich um Touristen in Schwierigkeiten kümmert. Dort erhalten Sie rund um die Uhr englischsprachige Auskünfte und gegebenenfalls notwendige Hilfestellung. Sie erreichen die Touristen-Polizei unter +371 67 18 18 18 Die lettische Tourismusagentur bietet für Touristen weiterhin eine Notfall-Hotline an. Unter der Rufnummer 11 88 erhalten Touristen rund um die Uhr auf Deutsch, Englisch, Lettisch oder Russisch Hilfe für mögliche Notfälle. Der Preis pro Anruf wird entsprechend den Tarifen des jeweiligen Telefonanbieters berechnet. Die Deutsche Botschaft in Riga ist in Notfällen über den Bereitschaftsdienst rund um die Uhr erreichbar. Die Notfallrufnummer der Botschaft an Abenden und Wochenenden lautet +371 29 46 64 56. Führerscheine Der am 01.01.1999 eingeführte EU-Führerschein wird in Lettland anerkannt. Inhaber älterer deutscher Führerscheine sollten einen internationalen Führerschein mitführen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Ja Vorläufiger Personalausweis: Ja Passpflicht Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei Grenzübertritten ein gültiges Ausweispapier mit sich zu führen. Eine Ein- bzw. Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland ohne oder mit ungültigem Ausweis oder Pass stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Dies gilt auch für Reisen im Schengen-Raum. Selbst wenn regelmäßige Grenzkontrollen nicht mehr stattfinden, können weiterhin sowohl Polizei als auch Grenzschutzbeamte das Vorzeigen eines Ausweisdokumentes fordern. Sollten während Ihres Lettland-Aufenthaltes Ihre Ausweispapiere verloren gegangen oder gestohlen worden sein, wird daher dringend empfohlen, sich in der Botschaft einen Reiseausweis als Passersatz zur Rückreise ausstellen zu lassen. Besondere Zollvorschriften Lettland ist Mitgliedstaat des Washingtoner Artenschutzabkommens. Von der Einfuhr von bestimmten Wildtier- und Wildpflanzenarten sowie von daraus gewonnenen Produkten ist daher abzusehen. Die zollrechtlichen Vorschriften für Reisende lehnen sich weitgehend an die in vielen europäischen Staaten üblichen Regelungen an. Reisemitbringsel • 800 Zigaretten • 400 Zigarillos • 200 Zigarren • 1 kg Tabak • 10 l hochprozentiger Alkohol • 20 l mit Alkohol angereicherter Wein (z.B. Port, Sherry u.ä.) • 90 l Wein • 110 l Bier Anmerkung: Alle Arten von Waffen unterliegen der Anzeigepflicht bei Einreise. Die Vorlage entsprechender Waffentragegenehmigungen ist erforderlich. Besondere strafrechtliche Vorschriften Der Besitz jeglicher Drogen ist in Lettland nicht gestattet und wird strafrechtlich mit vergleichsweise höheren Strafen als in Deutschland geahndet. In Lettland gilt die 0,5 Promillegrenze. Fahren unter Alkoholeinfluss wird strafrechtlich sehr streng mit hohen Strafen bis zum Entzug des Führerscheins und Ordnungshaft geahndet. Das Trinken von Alkohol auf offener Straße ist verboten. Ausnahme hiervon bildet lediglich der Ausschank alkoholischer Getränke in Straßencafés etc. Zum Seitenanfang Medizinische Hinweise Hepatitis Die Hepatitis A ist in Lettland rückläufig. Laut staatlicher Gesundheitsstatistik gab es 2009 3.907, im Jahr 2010 1.566 nachgewiesene Hepatitis -Erkrankungsfälle. Hepatitis B tritt ebenfalls deutlich öfter auf als in Deutschland. Reisenden wird empfohlen, vor Reiseantritt für einen ausreichenden Hepatitis-A-Impfschutz Sorge zu tragen. Impfschutz Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des RobertKoch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüft und zu vervollständigt. Landesweit, auch in Riga, kommt es von April – Oktober zur Übertragung der FrühsommerMeningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Die baltischen Länder haben pro Bevölkerungsanteile die höchsten Infektionsraten in Europa. Bei Aufenthalt in dieser Zeit ist eine Impfung empfohlen. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B sowie Tollwut angeraten. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise/Tropenmediziner Kontakt aufgenommen werden. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung entspricht nicht deutschem Standard. Eine Flugrettungsversicherung wird empfohlen. Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; • immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen; • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. Quelle und weitere Informationen: Auswärtiges Amt Bürgerservice D-11013 Berlin Tel.: +49 30 1817 200 Fax: +49 30 1817 51000 http://www.auswaertiges-amt.de
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