Wohin wollen Sie?

NEWS
Ausgabe April 2015
Preis: e 3,90
Wohin wollen Sie ?
Ihr Informationsvorsprung bei Finanzierung und Versicherung durch unser Büro
Immer aktuell: www.hertzka.at
Liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Leserinnen und Leser!
Editorial
2
„Mir kann so etwas nicht passieren“ sagte mir unlängst ein Kunde, als ich ihn über die Möglichkeit des Einschlusses der Klausel
GROBE FAHRLÄSSIGKEIT in die Sparten Haushalt- und Eigenheimversicherung informierte.
Unfallbilanz 2014
3
Gastkommentar
eines Facharztes
4
Rechtsschutzsplitter
5
Reiseversicherung
6
Pensionsprognose
7
Private Vorsorge
8
Ich bewundere immer wieder Menschen, die genau wissen, dass
sie weder eine private PENSIONSVORSORGE brauchen (zumal
ja die österreichische Politik unsere staatliche Pension in ihrer
Sicherheit garantiert – trotz Hypo Alpe Adria Fiasko, Milliardenschulden der Republik Österreich, der einzelnen Bundesländer
und aller Gemeinden, unsicherer Wirtschaftslage, viel längerer
Lebenserwartung, Griechenlandsyndrom, ……) noch dass ihnen
jemals ein Unfall widerfahren wird oder eine schwere Krankheit
sie aus der Bahn wirft.
Natürlich kann man auch bei starkem Nebel und Glatteis im
Blindflug nächtens mit dem Auto auf der Bundesstraße unterwegs sein, prinzipiell noch bei Gegenverkehr schnell überholen.
Oder aber auch, wie viele Touristen, mit Sandalen ausgerüstet,
trotz Eis und Schnee, Berge der Alpen besteigen. Ein Ausstieg
aus dem Flugzeug aus 2.000 m Höhe, ausgerüstet mit einem
Regenschirm, rundet für mich das Bild dieser selbstsicheren
Lebenskünstler ab.
Ich, da ich persönlich nicht so selbstsicher bin, verlasse mich,
wie viele andere gesund denkende Mitbürger, lieber auf einen
starken Partner in Form eines auf mich zugeschnittenen Versicherungsvertrages bei einer finanzstarken Versicherung, der
mir im Fall des Falles die finanzielle Sicherheit gewährleistet.
In diesem Sinn habe ich auch in dieser Ausgabe unserer Kundenzeitung wieder verschiedene interessante Themen aufgegriffen.
Das gesamte Hertzka Team wünscht viel Spass beim Lesen –
und bei auftretenden Fragen stehen wir gerne unter 02244-3295
oder [email protected] zur Verfügung!
Wiener Straße 94
2103 Langenzersdorf
Tel.: +43(0)2244 3295
Fax: +43(0)2244 32955
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Impressum: „Hertzka News“ informiert über aktuelle Entwicklungen und Produkte in den Bereichen Finanzierung,
Versicherung und Veranlagung. Namentlich gezeichnete
Beiträge müssen nicht der Meinung der Redaktion und des
Herausgebers entsprechen. Die Redaktion übernimmt keine
Verantwortung für von Autoren und Werbepartnern getroffene Empfehlungen, Produktbewertungen und dergleichen. Alle Nachrichten erfolgen nach bestem Wissen,
jedoch ohne Gewähr.
Medieninhaber: Hertzka Versicherungsmaklergesellschaft
m.b.H.,
Satz und Druck: Druckerei Fuchs GesmbH, 2100 Korneuburg,
Kreuzensteiner Straße 51, Telefon und Fax (02262) 72451,
e-mail: [email protected], www.druckerei-fuchs.at
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NEWS
Bekim
Jakupi
Unfallbilanz 2014:
Pro Tag 451 Kinder verunglückt
A
lle drei Minuten erleidet in Österreich ein Kind einen Unfall; wobei
hier nur jene Unfälle mitgezählt
sind, die einen Krankenhausaufenthalt
nach sich ziehen. Auf das ganze Jahr gerechnet, bedeutet das, dass vergangenes
Jahr 164.700 Kinder unter 15 Jahren betroffen waren.
Darauf machten der Versicherungsverband (VVO), das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin bei einer
Pressekonferenz in Wien aufmerksam.
Drei Viertel der Unfälle ereignen
sich zu Hause und in der Freizeit.
Einer aktuellen KFV-Studie zufolge sehen
Eltern Gefahren für ihre Kinder meist
zuerst im Straßenverkehr. Das eigene
Zuhause gilt hingegen als sicherer Ort.
Die Realität sieht jedoch anders aus: Nur
zwei Prozent der Kinderunfälle ereignen
sich demnach im Straßenverkehr.
Die große Mehrheit der Unfälle, nämlich
drei Viertel, passieren zu Hause und in
der Freizeit: 2014 verletzten sich hier rund
123.000 Kinder unter 15 Jahren. Mehr als
20 Prozent der Unfälle passieren in der
Schule und beim Schulsport, die meisten
Unfälle sind Stürze, so der KFV.
Information für Eltern, Bewegung
für Kinder
Familienministerin Karmasin will gleichfalls mittels Information die Zahl der
Kinderunfälle senken. Die Website „elternbildung.at“ biete hierzu Wissenswertes.
Als zweiten Ansatzpunkt verfolgt auch
Karmasin „Bewegung“. Kinder, die es
gewohnt sind, sich zu bewegen, verfügten über eine bessere Koordination und
könnten in entsprechenden Situationen
besser reagieren.
Dazu solle die „tägliche Bewegungseinheit“ im Kindergarten ebenso wie die ab
Schuljahr 2015/16 verpflichtende tägliche
Bewegungseinheit an ganztägigen Schulen beitragen.
Wenn zum menschlichen Leid
hohe Kosten hinzukommen
„Informationsoffensiven sind wichtiger
denn je – Aufklärung und Sensibilisierung
müssen klar gefördert werden“, bekräftigte auch Peter Thirring, Vizepräsident des
Versicherungsverbandes, und wies darüber hinaus auf die möglichen finanziellen
Konsequenzen von Unfällen hin.
Immer wieder sei eine Versicherung auch
mit Fällen konfrontiert, in denen es beispielsweise im Straßenverkehr zu einer
Kollision mit einem Fahrzeug und schweren Verletzungen des Kindes kommt.
Zu bedenken seien dabei nicht nur die
Kosten für die Behandlung der unmittelbar auftretenden Unfallfolgen, sondern
ebenso der Umstand, dass ein derartiger Unfall letztlich auch eine lebenslange
Pflegebedürftigkeit und Erwerbsunfähigkeit nach sich ziehen könne.
Dadurch könnten Kosten in Millionenhöhe
entstehen. In der Regel, so Thirring, seien
Fälle wie diese allerdings nicht oder nicht
ausreichend versichert.
Interessant in diesem Zusammenhang
auch die aktuellen Zahlen der Uniqa:
Kicken ist gefährlich – bügeln aber
noch mehr!
Laut der aktuellen Auswertung der Uniqa
ist Fußball eine besonders gefährliche
Sportart. Ein großer Teil der Sportunfälle,
die rund 20% aller Unfälle ausmachen,
passiert demnach beim Kicken. Noch
gefährlicher als jede Art von sportlicher
Betätigung ist allerdings Hausarbeit. Jeder zweite Unfall, der bei Uniqa registriert
wird, ereignet sich zu Hause. Staubsaugen, Bügeln und Fensterputzen zählen
zu den Tätigkeiten, die am häufigsten mit
einer Verletzung enden.
ACHTUNG: Hier ist von der gesetzlichen
Unfallversicherung KEINE finanzielle Unterstützung bei bleibenden Unfallfolgen
zu erwarten!
TIPP:
Mit einer Familienunfallversicherung
sind alle Familienmitglieder versichert
– also die Eltern und alle im Haushalt
wohnenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
Für wenige Euro im Monat können die
schlimmsten finanziellen Unfallfolgen
abgewendet werden.
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3
Fritz-Werner
Hertzka
Wozu private Krankenzusatzversicherung?
Zugang zu solchen Ärzten ist mit einer Privatversicherung leicht
und ermöglicht es, auch Untersuchungen und Behandlungen vom
gewählten Arzt des Vertrauens in einem Privatspital durchführen
zu lassen. Die Wartezeiten für Untersuchungen und Operationen
sind in den Privatspitälern wesentlich kürzer als in den öffentlichen Spitälern.
2. Weltweiter Schutz
Die Erfahrung zeigt: überall dort, wo es besonders schön ist, gibt
es kein gutes Gesundheitssystem. Die Versicherung deckt (wenn
dieser Zusatz gewählt wurde) die Behandlung in ausländischen
Kliniken, Rücktransport etc.
3. Begleitkosten bei erkrankten Kindern
Kranke Kinder brauchen besonders viel Zuwendung. Mütter oder
Väter können während der gesamten Aufenthaltsdauer im selben
Zimmer bei ihrem Kind sein.
4. Hotelkomponente
Bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen macht es schon einen
Unterschied, ob man in einem 1-Bett, 2-Bett, 3-Bett oder 6-Bettzimmer untergebracht ist. Als Kranker wird man sehr empfindlich. Nicht Schlafenkönnen durch Störgeräusche des Nachbarn,
störende Besucher, unzureichende Menüwahl sind „Kleinigkeiten“
die einen Spitalsaufenthalt zur Tortur werden lassen.
Zum Abschluss eine Geschichte aus meiner täglichen Praxis:
Herr P. ist mit seiner Gattin seit vielen Jahren Patient in meiner
Ordination. Ende Dezember kommt er mit einem Befund, der eindeutig eine Krebsdiagnose zeigt. Er ist bereits 56 Jahre alt und
möchte sich nicht operieren lassen. Da ihm bei weiterem Zuwarten ein qualvoller Tod bevorsteht, rate ich ihm zur Operation bei
einem mir bestens bekannten Spezialisten in einem Spital, das
die entsprechende Infrastruktur für einen solchen Fall hat. Herr P.
erhält sofort einen Termin, wird problemlos operiert und meldet
sich bereits 3 Wochen nach der Diagnosestellung glücklich und
erleichtert persönlich bei mir. Seine Zusatzversicherung hat ohne
jegliche Bürokratie sämtliche Kosten der Sonderklasse übernomWelche Vorteile bringt eine Krankenzusatzversicherung?
men.
1. Freie Arztwahl
Die zunehmende Spezialisierung in der Medizin hat dazu geführt,Helvetia
Gastkommentar
von
CleVesto
Prof. Dr. R. Schiessel – Facharzt für Chirurgie
dass für besondere Probleme Spezialisten benötigt werden. Der
In Österreich haben wir die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen
Pflichtversicherung eine private Krankenversicherung abzuschließen. Solange man jung und gesund ist, liegt
der Gedanke an eine Krankenzusatzversicherung in weiter Ferne. Aber
gerade in jugendlichem Alter (20-30)
ist der Abschluss einer solchen Versicherung eine gute Investition für
die Zukunft. Sie ist leistbar und ist
von Vorteil z. B. bei Schwangerschaft, Geburt und Erkrankung eines
Kindes, und nach Unfällen. Die Ausgaben für die Versicherung
können von der Steuer abgesetzt werden. Mit zunehmendem
Alter wird die Versicherung teurer, außerdem wächst das Risiko
vor dem Abschluss zu erkranken und somit von einer Versicherung nicht angenommen zu werden. Es ist schon vorgekommen,
dass erst beim Gesundheitscheck eine Herz-Kreislauferkrankung
festgestellt wurde, die dann ein Ausschließungsgrund für einen
Abschluss einer Privatversicherung waren. Ist man einmal von
der Versicherung angenommen, kann man nicht mehr gekündigt
werden. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu anderen Versicherungen. Ein weiteres Argument ist die zunehmende Finanzierungsproblematik des öffentlichen Gesundheitswesens mit
Einsparungen in allen Bereichen.
Auch von sehr kritischen Medien (Standard) wird der Abschluss
einer Zusatzkrankenversicherung positiv gesehen. In Österreich
haben derzeit 1,6 Millionen eine solche Versicherung abgeschlossen. Die Versicherung hat viele Vorteile und nur einen einzigen
Nachteil: sie kostet etwas. Aber früher Abschluss, Familienpakete
und steuerliche Vorteile machen die Sache erschwinglich.
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NEWS
Sonja
Sengstschmid
Rechtsschutzsplitter
Wir warnen: Neue Betrugsmasche im Netz
etwaige abgezogene Beträge rasch zurückbuchen zu lassen.
Wir und viele Rechtsschutzversicherer
haben derzeit alle Hände voll zu tun.
Es kursieren im Netz wieder vermehrt
gefälschte Schreiben, die angeblich
von Inkassofirmen oder Handyanbietern
stammen. Regelmäßig wird mit Links auf
angeblich getätigte Überweisungen oder
offene Rechnungen hingewiesen. Viele
von diesen Schreiben sind unrichtig, ja
sogar betrügerisch!
Was also tun, wenn man ein solches
Schreiben erhält?
Wir empfehlen, zunächst die eigenen Unterlagen zu prüfen, ob man vielleicht doch
einen Vertrag mit der entsprechenden
Firma geschlossen hat (leider sind die
Fälschungen oft so gut, dass sie sich
kaum von einem echten Schreiben unterscheiden lassen).
Achtung! Hat man keinen Vertrag mit der
Firma, auf keinen Fall einzahlen! Wenn
kein Vertrag geschlossen wurde, kann
auch kein Betrag geltend gemacht werden. Man sollte sich von Mahnschreiben
nicht einschüchtern lassen!
Grundsätzlich können Schreiben von Betrugsfirmen ignoriert werden. Wer dennoch antworten möchte, sollte sich umgehend an uns wenden. Wir schließen
unsere Kunden mit der Rechtsschutzversicherung kurz – und diese fordert die Gegenseite auf, die Forderung auszubuchen
und die Daten zu löschen.
Wichtig ist, das Konto genau im Auge
zu behalten und gegebenenfalls mit der
Hausbank Rücksprache zu halten, um
Leider verlagert sich das Problem auch
immer mehr auf den telefonischen Weg.
So kommt es vermehrt zu Anrufen, auch
von österreichischen Nummern, bei denen jemand behauptet vom Konsumentenschutz zu sein und eine Sammelklage
gegen eben diese Betrugsfirmen starten
zu wollen. Dabei sollen persönliche Daten zur Vorbereitung abgeglichen werden.
ACHTUNG, auch hierbei versuchen Betrüger an Daten zu kommen!
Wichtig ist, keinerlei sensible Daten preiszugeben! Seriöse Firmen fragen diese
keinesfalls am Telefon ab.
Sollte einer unserer Kunden Opfer eines
solchen Betrugsfalles werden, raten wir,
das Schreiben direkt an uns zu schicken.
Gerne können Sie uns auch anrufen
(02244-3295).
Die Wrackbörse
Seit einigen Jahren existiert in Österreich eine „Internet-Wrackbörse“, in der
Haftpflichtversicherungen und Kaskoversicherungen Fahrzeuge, die einen
Totalschaden erlitten haben bzw. bei
denen die Ermittlung des Restwertes
aus anderen Gründen erforderlich ist,
Kfz-Händlern zum Ankauf anbieten. Im
Rahmen der Haftpflichtversicherung liegt
ein Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert eines Fahrzeuges
um mehr als 10 % bis 15 % übersteigen.
Bei der Kaskoversicherung wird bei der
Abrechnung bereits von einem Totalschaden ausgegangen, wenn die voraussicht-
lichen Reparaturkosten zuzüglich des
Restwertes den Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) übersteigen. Letztlich spielt
der Restwert noch eine Rolle, wenn sich
der Geschädigte ohne Vorliegen eines
Totalschadens entschließt, das Fahrzeug
ohne Durchführung einer Reparatur zu
verkaufen. In diesem Fall wird ihm nach
der Rechtssprechung nur die Differenz
zwischen dem Zeitwert und dem erzielten
Verkaufserlös ersetzt, der Geschädigte
hat keinen Anspruch auf die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Während früher der Restwert üblicherweise von einem von der Versicherung
bestellten Sachverständigen ermittelt
wurde, stellen nunmehr Haftpflicht- und
Kaskoversicherung das „Wrack“ in die
Wrackbörse und gehen davon aus, dass
das Höchstgebot der Wrackbörse vom
Geschädigten akzeptiert werden muss.
Wird ein solches Angebot betreffend den
Restwert dem Geschädigten in eindeutiger und nachvollziehbarer Form „auf dem
Silbertablett“ präsentiert, ohne dass damit Mehrkosten verbunden sind, so ist
der Geschädigte grundsätzlich verpflichtet, dieses Angebot zu berücksichtigen.
Hat der Geschädigte allerdings vor Einlangen eines solchen Angebotes das
Fahrzeug am lokalen Markt um einen dort
erzielbaren Restwert veräußert, so kann
ihm bei verspätetem Einlangen des Angebotes der Versicherung keine Schadenminderungspflicht vorgeworfen werden.
Da die „Wrackbörse“ überraschenderweise oft Höchstpreise erzielt, die den
vom Sachverständigen ermittelten oder
am lokalen Markt erzielbaren Restwert
weit übersteigen, ergeben sich für den
Geschädigten häufig unliebsame Überraschungen. Dies kann insbesondere im
Rahmen der Kaskoversicherung der Fall
sein, aber auch im Rahmen der Haftpflichtversicherung: Wenn sich der Geschädigte entschlossen hat, das Fahrzeug ohne Durchführung einer Reparatur
(ohne dass ein Totalschaden vorlag) zu
veräußern.
Wenn begründete Zweifel betreffend die
von der Haftpflicht bzw. Kaskoversicherung genannten Werte bestehen, auch
wenn sie der Wrackbörse entstammen,
ist zu empfehlen, die Überprüfung durch
einen unabhängigen Sachverständigen
durchführen zu lassen.
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5
Onlinebucher kaum versichert
Mag. Fritz
Koreska
als Pauschalreise angeboten werden, entfällt auch der Schutz
nach der Pauschalreise-Richtlinie. Falls der Anbieter in Konkurs geht, gibt es keine Absicherung“.
Spitalsbett im Urlaubsparadies
D
as „Reisebüro Internet“ boomt, denn die Vorteile liegen auf der Hand. Hier locken rasche, unkomplizierte
Buchung und günstige Preise. Allerdings hat diese Art
der Reiseplanung auch erhebliche Nachteile.
Laut einer aktuellen repräsentativen Trendstudie bucht mittlerweile jeder zweite Österreicher seine Reisen übers Internet. Dabei sind die „Onlinebucher“ aber kaum versichert, da
meist kein adäquates Reiseversicherungsangebot vorliegt.
Insgesamt verfügen nur 15 Prozent der „Internet-Reisenden“
über ausreichenden Versicherungsschutz. Auf die zahlreichen
Tücken machte unlängst die Europäische Reiseversicherung
aufmerksam: „Für die Reisebuchung im Internet gibt es kein
Rücktrittsrecht. Oft ist auch nicht klar ersichtlich, in welcher
Funktion der Online-Anbieter auftritt: als Vermittler, Reiseveranstalter oder einfach nur als Plattform. Wenn Einzelleistungen (zum Beispiel Flug und Hotel) getrennt und nicht
Dazu kommt die Absicherung gegen Krankheit und Schäden:
Jeder 50. Reisende erleidet einen Schadensfall, vom einfachen Gepäckschaden bis hin zum teuren medizinischen
Notfall mit Rückflug im Ambulanzjet. Die beste Absicherung
bei Krankheit und Unfall bietet nur eine Reiseversicherung.
Viele Reisende glauben noch immer, dass sie mit Kreditkarte
oder e-card ausreichend versichert sind – ein weit verbreiteter Irrtum, denn entweder gibt es nur einen eingeschränkten
Versicherungsschutz oder die medizinische Versorgung entspricht nicht heimischen Standards. Mit einer Reiseversicherung hat man die Gewissheit, die bestmögliche medizinische
Behandlung zu bekommen und, wenn notwendig, innerhalb
von drei Tagen heimgebracht zu werden.
Tipp vom Hertzka-Team:
Sollten Sie im Jahr öfter als 1 mal auf Urlaub fahren
(Sommerurlaub, Schifahren, Thermenwochenende, Städtereise, ...) ist ein JAHRESREISESCHUTZ die richtige Wahl.
Versicherungsschutz besteht für jede Reise, egal ob mit
Bus, Bahn, dem eigenen Auto, Flugzeug, Schiff, Fahrrad,
etc., egal wohin die Reise Sie führt (auf allen Reisen und
Ausflügen innerhalb eines Jahres).
Die Versicherung übernimmt medizinische Leistungen (Spitalsbehandlungen, Arztbesuche) und - wenn notwendig den Heimtransport. Weiters kommt diese für Diebstahl des
Reisegepäcks auf und für Reisestornokosten.
Für Fragen und Abschlüsse stehen wir Ihnen
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ARAG. DER RECHTSSCHUTZSPEZIALIST.
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ARAG Online Rechtsservice ist ein neues Instrument, das kostenlosen Zugang zu einer neuen umfangreichen Rechtsdatenbank ermöglicht. Der rasche und
individuelle Zugriff auf Vertragsvorlagen, Musterformulare und Mustertexte steht dabei im Vordergrund. Ein wertvoller, juristischer Zusatznutzen für ARAG Kunden.
Die neue Serviceleistung steht allen ARAG Kunden auf Basis des Tarifs 1/2013 zur Verfügung. Das ist die Voraussetzung. Bei Neuverträgen ist ARAG Online Rechtsservice automatisch inkludiert. Die Rechtsdatenbank enthält bereits in der Startversion über 1.000 Dokumente. Die Vorlagen sind von Rechtsexperten erstellt, befinden sich auf dem neuesten österreichischen Stand und können alle als Word- oder PDF-Datei rasch und unbürokratisch per Internet-download bezogen werden.
Wesentlichste Dokumentvorlagen (Auswahl)
Kaufverträge
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6
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Vereinbarungen
Vollmachten
Bestätigungen
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Zeugnisse
Reden zu diversen Anlässen
etc.
NEWS
Pensionsprognosen lassen
die Wogen hochgehen!
Mag. Gerald
Hertzka
D
ie Prognosen zur Finanzierung des
Pensionssystems und die Frage
nach den Konsequenzen lassen
offenbar niemanden kalt. Stark im Fokus
der Debatte stehen die Einführung einer
Pensionsautomatik und eines Bonus-Malus-Systems. Die Positionen von Parteien
und Interessenvertretungen gehen weit
auseinander, wie die Reaktionen auf die
Gutachten zeigen.
Die veröffentlichten Prognosen der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung haben eine lebhafte politische Diskussion ausgelöst, in der die Meinungen
aufeinanderprallen.
Immerhin prognostiziert etwa das Langfristgutachten, das den Zeitraum bis 2060
abdeckt, eine „signifikante Zunahme bei
den Gesamtausgaben der gesetzlichen
Pensionsversicherung“.
Der Anstieg der Erwerbsbeteiligung führt
zu einem moderaten Anstieg des durch-
schnittlichen Pensionsantrittsalters: dieses steigt von derzeit 58,5 Jahren (2013)
auf 61,5 Jahre im Jahr 2060.
Dieser Anstieg im Antrittsalter und die
ebenfalls leichte Zunahme der Erwerbspersonen führt zu einem Anstieg der
Versicherten pro Jahr, und zwar um rund
0,12% p.A.
Zusammen mit dem Anstieg der durchschnittlichen Beitragsgrundlagen um
1,27% p.A. ergibt dies einen Anstieg der
Gesamteinnahmen um rund 1,69% pro
Jahr. Gemessen am BIP steigt damit der
Anteil der Gesamteinnahmen von derzeit
8,9% vom BIP auf 9,4% vom BIP bis zum
Jahr 2060.
Weitaus stärker als die Versicherten steigt
jedoch die Zahl der ausbezahlten Pensionsleistungen, und zwar um rund 0,94%
p.A. im gesamten Zeitraum 2014 bis
2060: Dies bedeutet – mit allen Unsicherheiten, die bei einer derartigen Projektion
auftreten – einen Anstieg von 2,3 Mio.
Leistungen auf 3,4 Mio. Leistungen im
Jahr 2060. Ursache für diese Entwicklung
ist natürlich primär die demografische
Verschiebung, d. h. die Zunahme des
demografischen Altersquotienten.
Da die Zahl der Pensionen und auch die
durchschnittliche Leistungshöhe im Prognosezeitraum steigt, ergibt sich eine
signifikante Zunahme bei den Gesamtausgaben der gesetzlichen Pensionsver
 
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Private Vorsorge ...
PV Werbung für ihren Pensionsrechner
auf www.pensionskontorechner.at. Dieser
Rechner gibt älteren Versicherten einen
ersten Anhaltspunkt, wie hoch ihre Pension sein könnte – NACH DER AKTUELLEN
GESETZESLAGE. Für Jüngere ist dieser
Rechner unbrauchbar: Oder glaubt eine
heute 20jährige Frau, dass sie die nächsten 45 Jahre keinerlei Gehaltssteigerungen bekommen wird, es keine Inflation
geben wird, sie nie Arbeitspause einlegen
wird (Karenz, Arbeitslosigkeit, …)?
Rechnet man mit einem seriösen Pensionsrechner, zeigt sich die gesamte Dramatik: So wird die Generation der heute
20–40jährigen mit bestenfalls 50% des
Letzteinkommens in Pension gehen müssen – und weitere gesetzliche Verschlechterungen werden kommen MÜSSEN, da
das Pensionssystem schon in den nächsten Jahren nicht mehr finanzierbar ist.
... oder arbeiten auch im hohen Alter?
sicherung: diese Ausgaben steigen von
11,4% Gesamtaufwendungen am BIP
(2014) auf 14,1% am BIP im Jahr 2060.
Die Steigerung bei den Gesamtausgaben
liegt damit über jener bei den Gesamteinnahmen.
Infolge der zunehmenden Schere zwischen Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen steigen die Bundesmittel im
nationalen Basisszenario 2014 natürlich
überproportional an, und zwar sowohl
in absoluten Werten als auch in Relation
zum BIP. In absoluten Werten ergibt sich
ein Anstieg um 2,86% pro Jahr. Gemessen am BIP führt dies zu einem Anstieg
der Bundesmittel von 2014 rund 2,9% auf
5,2% des BIP im Jahr 2060. Der Durchschnitt im gesamten Zeitraum 2014 bis
2060 liegt bei 4,4% Bundesmittelanteil
am BIP.
In Österreich verbringen die Menschen
durchschnittlich 43 Jahre in Ausbildung
und in Pension und nur 38 Jahre im Erwerbsleben. In kaum einem Land in Europa gehe man so früh in Pension wie in
Österreich.
Andere Staaten sind längst weiter: In
Deutschland ist das Antrittsalter deutlich
nach oben geschraubt worden.
Durch die Einführung des Pensionskontos können nun alle Erwerbstätigen jederzeit nachschauen, wie hoch ihre aktuelle
Gutschrift ist - NACH DER AKTUELLEN
GESETZESLAGE. Gleichzeitig macht die
8
Viele müssen aber schon vor Antritt des
gesetzlichen Pensionsantrittsalters aus
gesundheitlichen Gründen aus dem Arbeitsleben ausscheiden – und hier sieht
es seit 01.01.2014 für die Betroffenen
katastrophal aus: Statt eine Rente zu
bezahlen, rehabilitiert die Sozialversicherung und schult um – frei nach dem Motto
„aus einer Büroangestellten mit Burnout
machen wir eine tolle Friseurin“ oder „aus
einem Tischler mit 3 Bandscheibenvorfällen wird ein qualifizierter Baumarktverkäufer“. Ob diese Personen dann auch
tatsächlich einen Job finden, interessiert
Väterchen Staat allerdings gar nicht.
Falls man aber weder rehabilitiert noch
umgeschult werden kann (muss schon
eine sehr schwere, dauerhafte Erkrankung oder Unfall sein) wird eine BU Rente
ausbezahlt.
Alexander
Schiessel
Tipp: Wir vom Hertzka Team können die
Handys unserer Kunden für die Handysignatur freischalten. Damit können unsere Kunden JEDERZEIT selbst Einblick
in ihr Pensionskonto nehmen, Verträge
mittels des Handys abschließen, manche Behördenwege erledigen, …
In den letzten Monaten haben wir dies
schon für unzählige Kunden als Serviceleistung durchgeführt – melden Sie
sich bei uns, um rasch freigeschaltet zu
werden.
Ein Beispiel: Frau, geboren 11.08.1970,
keine Kinder, bisher 311 Versicherungsmonate, Pensionskontogutschrift
e 18.712,– mit einem monatlichen
Bruttoeinkommen von e 3.500,– wird
HEUTE durch eine schwere Krankheit
berufsunfähig – kann weder geheilt noch
umgeschult werden.
Die monatliche Rente, die ihr zusteht, beträgt: Lieber Leser, wie viel schätzen Sie,
dass das Sozialsystem bereit hält?
Das Ergebnis in der nächsten Ausgabe.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre
Tipps an [email protected] senden.
Wir vom Hertzka Team haben einen
Vorsorgerechner, mit dem wir für alle
Kunden die Sozialversicherungslücken
genau berechnen können:
Pensionslücken der Alterspension, Witwenpension, Berufsunfähigkeitspension,
Unfallabsicherung, ...
Rufen Sie uns an, wir berechnen für
Sie ihre Pensionslücken und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Strategien
zur Schließung er Lücken.
TIPP: Leasingaktion bei Hertzka!
Wir haben für unsere Kunden spezielle Leasingangebote zusammengestellt. Die
billigste Leasingrate, verbunden mit diversen Zuckerln wie z. B. Übernahme der
Anmeldekosten (gültig bis 30.04.2015) oder vergünstigen Versicherungspaketen,
machen unser Leasing konkurrenzlos günstig.
Rufen Sie uns an, wir erstellen Ihnen ein unschlagbares Angebot !
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