Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft 10. Juni 2015 Tibeter und Uiguren auf „schwarzer Liste“ bei Hotelbuchungen Wenn Tibeter oder Uiguren ein Hotelzimmer buchen, landen sie automatisch auf einer „schwarzen Liste“. Das ergaben Probeanrufe von Radio Free Asia in zahlreichen Hotels überall in China. Die Hotels bestätigten, dass, sobald eine Person tibetischer oder uigurischer Nationalität an der Hotelreception erscheine, die Daten von ihrer Identitätskarte an die lokale Polizeistation übermittelt werden müssten. Darauf würde die Polizei im Hotel erscheinen und das betreffende Hotelzimmer durchsuchen. Während viele Hotels bestätigten, dass die Betroffenen danach im Hotel bleiben könnten, gaben andere aber an, dass sie Reservierungen von vornherein ablehnten, wenn sich die potenziellen Gäste vorab bei der Reservation als Tibeter oder Uiguren zu erkennen gäben. Noch strenger werden Reservationen in der Provinz Xinjiang und in Tibet selbst behandelt. In der Präfektur Ili in Xinjiang gaben Regierungsangestellte an, dass alle Pässe oder Identitätskarten von Gästen eingesammelt und erst nach einer gründlichen Untersuchung zurück gegeben würden. In der tibetischen Präfektur Nyingchi gab ein Hotel an, dass sie überhaupt keine Reservationswünsche von Tibetern annehmen würden. Nur ganz wenige, und eher teure, Hotels dürften mit behördlicher Genehmigung auch Tibeter beherbergen. Noch weniger Chancen auf Unterbringung hätten Tibeter aus dem Ausland. In Xinjiang sei es in manchen Regionen verboten, Burkas, Kopftücher, Schleier oder gar Bärte zu tragen. Selbst einem Han-Chinesen, der in Xinjiang wohnt, erging es bei einer Reise nicht besser, wie er Radio Free Asia mitteilte. Er hatte sich zunächst vergewissert, dass in dem gewünschten Hotel Zimmer frei seien. Als er aber in der Nacht im Hotel ankam und seine Herkunft aus Xinjiang bekannt machte, seien „alle Zimmer besetzt“ gewesen. Mit Mühe habe er noch ein anderes Hotel gefunden, das ihn aufnahm, aber er hätte sich zuerst auf der lokalen Polizeistation melden müssen. Tibetern werden Reisen in das Ausland verboten Mehrere Reiseunternehmen in Chengdu, Hauptstadt der chinesischen Provinz Sichuan, gaben gegenüber Radio Free Asia an, dass sie derzeit keine Buchungen von Tibetern für Gruppenreisen in das Ausland annehmen dürfen. Das Verbot gelte vom 20. Mai bis zum 15. Juli. Niemand konnte aber klare Gründe für das Verbot nennen; alle beriefen sich auf entsprechende behördliche Anweisungen ohne weitere Erklärungen. Alle Reiseunternehmen in Sichuan hätten einen neuen Passus in die Reisebedingungen aufgenommen, der besagt, dass die Kunden vor definitiver Buchung gültige Reisedokumente vorlegen müssen, die eine Erlaubnis zur Auslandsreise belegen. Gleiche Anweisungen sind auch in der Provinz Xinjiang erlassen worden. Auch hier dürfen Tibeter nicht ausreisen, wärend es Uiguren nach wie vor gestattet ist. Verhaftungen nach Protesten gegen Strassenbau Im Bezirk Luchu in der Präfektur Kanlho im Nordosten Tibets, heutige chinesische Provinz Gansu, wurde am 2. Juni ein Protest von Tibetern gegen den Bau einer Strasse aufgelöst. Insgesamt 10 protestierende Tibeter wurden festgenommen. Die Tibeter hatten sich versammelt, als schwere Baumaschinen auffuhren, um mit einem Strassenbau an einem Ort zu beginnen, den Tibeter als ihr Eigentum betrachten. Das nicht bebaute Stück Land wurde seit einem Jahr von den Bewohnern für Veranstaltungen und Feiern verwendet. Bereits früher hatten die Behörden den Bau einer Strasse geplant, diese Pläne aber angesichts der Einwände der Tibeter zurück gestellt. Nun umringten Polizeikräfte die Tibeter, die sich an diesem Ort versammelt hatten, zerstreuten die Menge und nahmen 10 Tibeter fest. Bereits vor 2 Jahren hatten Polizeikräfte in Luchu protestierende Tibeter vertrieben, als die Behörden ein Stück Land in Besitz nehmen wollten, das die Tibeter als ihren Besitz reklamierten. Den Tibeter wurde nur mitgeteilt, dass das betreffende Stück Land an die Behörden „übereignet“ sei. Bis zu 8 Jahre Haft für chinesischen Anwalt wegen Kritik an Tibet-Politik Der chinesische Menschenrechtsanwalt Pu Zhiqiang wurde von der Staatsanwaltschaft in Beijing wegen „Anzettelns von ethnischen Spannungen“, sowie „Aufgreifens von Auseinandersetzungen und Provokation von Problemen“ angeklagt. Nach Angaben seines Verteidigers droht ihm dafür, sowie für vergangene Vergehen, eine Gefängnisstrafe von bis zu 8 Jahren. Auf der offiziellen Blog-Seite der Staatsanwaltschaft erschien eine ausführlichere Schilderung seiner „Verbrechen“. Wiederholt habe Pu Äusserungen von sich gegeben, die „ethnischen Hass schüren, andere Personen angreifen und die soziale Ordnung stören“. Deswegen wiegen seine Vergehen schwer. Pu wurde vor einem Jahr verhaftet, als er an einer Gedenkversammlung zum 25. Jahrestag der Niederschlagung des Protestes auf dem Platz des Himmlischen Friedens teilgenommen hatte. Er hatte sich seit 2011 mehrfach mit sarkastischer Kritik an der Kommunistischen Partei an die Öffentlichkeit gewandt und besonders die Politik in Tibet und Xinjiang kritisiert. Speziell das Gebot zum Aufhängen der Portraits von Partei- und Regierungsführern in tibetischen Klöstern und das Verbot von Bärten für Männer und Schleiern für Frauen in Xinjiang nannte er „verrückt“. In der Vergangenheit hatte Pu mehrmals Regierungskritiker wie zum Beispiel den Künstler Ai Weiwei in Strafverfahren verteidigt. Beobachter gehen davon aus, dass an ihm ein Exempel statuiert werden soll, um andere Menschenrechtsanwälte einzuschüchtern. Quellen: Radio Free Asia RFA; South China Morning Post Dr. Uwe Meya Rheintalweg 22 CH-4125 Riehen [email protected]
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