„schwarzer Liste“ bei Hotelbuchunge

Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft
10. Juni 2015
Tibeter und Uiguren auf „schwarzer Liste“ bei Hotelbuchungen
Wenn Tibeter oder Uiguren ein Hotelzimmer buchen, landen sie automatisch auf einer
„schwarzen Liste“. Das ergaben Probeanrufe von Radio Free Asia in zahlreichen Hotels
überall in China.
Die Hotels bestätigten, dass, sobald eine Person tibetischer oder uigurischer Nationalität an
der Hotelreception erscheine, die Daten von ihrer Identitätskarte an die lokale Polizeistation
übermittelt werden müssten. Darauf würde die Polizei im Hotel erscheinen und das
betreffende Hotelzimmer durchsuchen. Während viele Hotels bestätigten, dass die
Betroffenen danach im Hotel bleiben könnten, gaben andere aber an, dass sie
Reservierungen von vornherein ablehnten, wenn sich die potenziellen Gäste vorab bei der
Reservation als Tibeter oder Uiguren zu erkennen gäben.
Noch strenger werden Reservationen in der Provinz Xinjiang und in Tibet selbst behandelt.
In der Präfektur Ili in Xinjiang gaben Regierungsangestellte an, dass alle Pässe oder
Identitätskarten von Gästen eingesammelt und erst nach einer gründlichen Untersuchung
zurück gegeben würden. In der tibetischen Präfektur Nyingchi gab ein Hotel an, dass sie
überhaupt keine Reservationswünsche von Tibetern annehmen würden. Nur ganz wenige,
und eher teure, Hotels dürften mit behördlicher Genehmigung auch Tibeter beherbergen.
Noch weniger Chancen auf Unterbringung hätten Tibeter aus dem Ausland. In Xinjiang sei
es in manchen Regionen verboten, Burkas, Kopftücher, Schleier oder gar Bärte zu tragen.
Selbst einem Han-Chinesen, der in Xinjiang wohnt, erging es bei einer Reise nicht besser,
wie er Radio Free Asia mitteilte. Er hatte sich zunächst vergewissert, dass in dem
gewünschten Hotel Zimmer frei seien. Als er aber in der Nacht im Hotel ankam und seine
Herkunft aus Xinjiang bekannt machte, seien „alle Zimmer besetzt“ gewesen. Mit Mühe habe
er noch ein anderes Hotel gefunden, das ihn aufnahm, aber er hätte sich zuerst auf der
lokalen Polizeistation melden müssen.
Tibetern werden Reisen in das Ausland verboten
Mehrere Reiseunternehmen in Chengdu, Hauptstadt der chinesischen Provinz Sichuan,
gaben gegenüber Radio Free Asia an, dass sie derzeit keine Buchungen von Tibetern für
Gruppenreisen in das Ausland annehmen dürfen. Das Verbot gelte vom 20. Mai bis zum 15.
Juli. Niemand konnte aber klare Gründe für das Verbot nennen; alle beriefen sich auf
entsprechende behördliche Anweisungen ohne weitere Erklärungen.
Alle Reiseunternehmen in Sichuan hätten einen neuen Passus in die Reisebedingungen
aufgenommen, der besagt, dass die Kunden vor definitiver Buchung gültige Reisedokumente
vorlegen müssen, die eine Erlaubnis zur Auslandsreise belegen.
Gleiche Anweisungen sind auch in der Provinz Xinjiang erlassen worden. Auch hier dürfen
Tibeter nicht ausreisen, wärend es Uiguren nach wie vor gestattet ist.
Verhaftungen nach Protesten gegen Strassenbau
Im Bezirk Luchu in der Präfektur Kanlho im Nordosten Tibets, heutige chinesische Provinz
Gansu, wurde am 2. Juni ein Protest von Tibetern gegen den Bau einer Strasse aufgelöst.
Insgesamt 10 protestierende Tibeter wurden festgenommen.
Die Tibeter hatten sich versammelt, als schwere Baumaschinen auffuhren, um mit einem
Strassenbau an einem Ort zu beginnen, den Tibeter als ihr Eigentum betrachten. Das nicht
bebaute Stück Land wurde seit einem Jahr von den Bewohnern für Veranstaltungen und
Feiern verwendet. Bereits früher hatten die Behörden den Bau einer Strasse geplant, diese
Pläne aber angesichts der Einwände der Tibeter zurück gestellt. Nun umringten Polizeikräfte
die Tibeter, die sich an diesem Ort versammelt hatten, zerstreuten die Menge und nahmen
10 Tibeter fest.
Bereits vor 2 Jahren hatten Polizeikräfte in Luchu protestierende Tibeter vertrieben, als die
Behörden ein Stück Land in Besitz nehmen wollten, das die Tibeter als ihren Besitz
reklamierten. Den Tibeter wurde nur mitgeteilt, dass das betreffende Stück Land an die
Behörden „übereignet“ sei.
Bis zu 8 Jahre Haft für chinesischen Anwalt wegen Kritik an Tibet-Politik
Der chinesische Menschenrechtsanwalt Pu Zhiqiang wurde von der Staatsanwaltschaft in
Beijing wegen „Anzettelns von ethnischen Spannungen“, sowie „Aufgreifens von
Auseinandersetzungen und Provokation von Problemen“ angeklagt. Nach Angaben seines
Verteidigers droht ihm dafür, sowie für vergangene Vergehen, eine Gefängnisstrafe von bis
zu 8 Jahren. Auf der offiziellen Blog-Seite der Staatsanwaltschaft erschien eine
ausführlichere Schilderung seiner „Verbrechen“. Wiederholt habe Pu Äusserungen von sich
gegeben, die „ethnischen Hass schüren, andere Personen angreifen und die soziale
Ordnung stören“. Deswegen wiegen seine Vergehen schwer.
Pu wurde vor einem Jahr verhaftet, als er an einer Gedenkversammlung zum 25. Jahrestag
der Niederschlagung des Protestes auf dem Platz des Himmlischen Friedens teilgenommen
hatte. Er hatte sich seit 2011 mehrfach mit sarkastischer Kritik an der Kommunistischen
Partei an die Öffentlichkeit gewandt und besonders die Politik in Tibet und Xinjiang kritisiert.
Speziell das Gebot zum Aufhängen der Portraits von Partei- und Regierungsführern in
tibetischen Klöstern und das Verbot von Bärten für Männer und Schleiern für Frauen in
Xinjiang nannte er „verrückt“.
In der Vergangenheit hatte Pu mehrmals Regierungskritiker wie zum Beispiel den Künstler Ai
Weiwei in Strafverfahren verteidigt. Beobachter gehen davon aus, dass an ihm ein Exempel
statuiert werden soll, um andere Menschenrechtsanwälte einzuschüchtern.
Quellen: Radio Free Asia RFA; South China Morning Post
Dr. Uwe Meya
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