Gesellschaft Schweizerisch-Tibetische Freundschaft 30. März 2016 Korruptionsverdacht: Geld für Anerkennung als Inkarnation? Die auslandschinesische Webseite BowenPress meldete, dass der früher Vizeminister der United Front, Zhu Weiqun, unter Korruptionsverdacht steht. Er soll angeblich Geld dafür kassiert haben, dass er Personen die Anerkennung als „Lebender Buddha“ verschafft hat. Umgehend dementierte Zhu Weiqun in der regierungsoffiziellen Zeitung Global Times diese Meldung als „vulgäre Schmierenkampagne“ gegen ihn. Er wisse nicht, wer hinter dieser Meldung stehe, vermute aber, dass diese eine Revanche für seinen „lang dauernden Kampf gegen die Spalter der Dalai-Clique“ darstelle. Somit sei er sogar stolz darauf, dass seine Arbeit offenbar Wirkung gezeigt habe. Die „United Front“ ist die für Chinas „Minderheiten“ und im Ausland lebenden Staatsbürger zuständige Organisation. Während seiner Amtsperiode bis 2013 war Zhu Weiqun als scharfer Kritiker des Dalai Lama aufgetreten. Er betonte mehrmals, dass der Dalai Lama nicht über seine künftige Inkarnation entscheiden könne und nur die Regierung das Recht habe, Inkarnationen anzuerkennen. Kürzlich wurde die offizielle Webseite der Regierung aufgeschaltet, die alle 870 staatlich anerkannten Inkarnationen auflistet [vergl. Tibet-Information vom 29. Januar 2016; UM]. South China Morning Post, 29. März 2016 http://bowenpress.com Lhasa für Tibeter im März unerreichbar Tibeter aus dem umliegenden Provinzen konnten im März nicht mit dem Zug nach Lhasa reisen. Reisenden aus den Städten Lanzhou und Xining in der chinesischen Provinz Gansu wurden keine Zugtickets ausgestellt. Wollten sie ein Zugticket kaufen, mussten sie ihren Ausweis vorlegen. Wenn daraus hervorging, dass sie Tibeter waren, erhielten sie kein Ticket; Angehörige anderer Nationalitäten konnten dagegen problemlos Tickets kaufen. Zunächst sei den Tibetern Anfang März mitgeteilt worden, sie sollten eine Woche warten, bis es Tickets gebe, aber danach hiess es, sie bekämen während des ganzen Monats keine Tickets. Für Flugreisen von Chengdu, der Hauptstadt der Provinz Sichuan, nach Lhasa wurden für Tibeter sogar für den gesamten März und April keine Tickets ausgestellt. Radio Free Asia, 29. März 2016 Neue Restriktionen für tibetische Klöster in Qinghai Im März wurden von den Behörden neue Restriktionen für Klöster in der Präfektur Malho in der Provinz Qinghai im Norden Tibets erlassen. Diese betreffen vor allem das im 14. Jahrhundert gegründete Kloster Rongwo, aber auch andere Klöster in der Region. Es sind vier neue Bestimmungen: 1. Alle im Kloster lebenden Mönche müssen den Anweisungen der „Leitungskommission“ folgen. Die „Leitungskommissionen“ ersetzen seit 2012 die bisherigen „Demokratischen Leitungskomitees“, die meist aus im Kloster lebenden Mönchen bestanden, die allerdings von der Lokalregierung und Partei ausgesucht wurden. Die neuen Leitungskommissionen hingegen sind direkt mit von der Zentralregierung entsandten Funktionären der Kommunistischen Partei besetzt. 2. Die Aufseher von Schreinen und Tempeln müssen sich mit ihrer Unterschrift zur Einhaltung der neuen Regeln der Leitungskommissionen verpflichten und werden bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft gezogen. 3. Die Aufseher müssen sämtliches Eigentum der Klöster schützen und Mönche von „schändlichen“ Aktivitäten abhalten. Diese sind zum Beispiel das Anbringen von Postern, die sich kritisch mit der chinesischen Politik auseinandersetzen, oder die Beteiligung an Selbstverbrennungen. 4. Alle Statuen und Fotos des Dalai Lama müssen aus den Klöstern entfernt werden. Wer sich nicht daran hält, muss mit Wegweisung aus dem Kloster und Strafverfolgung durch die Behörden rechnen. Klöster, die sich nicht an die neuen Regeln halten, können geschlossen werden. Jeweils zwei Mönchen ist ein Vertreter der Behörden zugeordnet, der diese beaufsichtigt und mittels einer von den Behörden angefertigten Broschüre instruiert. Auch die Behördenvertreter können bestraft werden, wenn die ihnen zugeteilten Mönche sich nicht an die Regeln halten. Radio Free Asia, 29. März 2016 Dr. Uwe Meya Rheintalweg 22 CH-4125 Riehen [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc