+++ Sie sehen hier nur einen Auszug aus dem Amtsblatt. +++ Komplett nur in gedruckter Form erhältlich. +++ 42. Jahrgang Samstag, 11. April 2015 Nummer 15 Förderung von Obstbaumschnitt durch das Land Baden-Württemberg Antragstellung noch bis 15. Mai möglich Wichtiger Hinweis: Veröffentlichung von Bildern im Amtsblatt In letzter Zeit gehen für das Wittighäuser Amtsblatt vermehrt Bilder und Plakate ein, mit der Bitte diese zu veröffentlichen. Da das Amtsblatt generell nur aus acht Seiten besteht, möchten wir auf folgendes hinweisen: Wenn Sie einen Bericht für das Amtsblatt haben, senden Sie diesen bitte in Textform. Ausnahmsweise kann zu dem Text ein Bild bzw. Plakat beigefügt werden. Allerdings können wir nicht garantieren, dass wir jedes mitgesendete Bild auch veröffentlichen können, denn die Bilder sollten nur als Platzfüller dienen. Wir bitten um Verständnis und Beachtung. An alle Pfarrgärtner! Aus Rücksichtnahme auf die am Freitag stattfindende Beisetzung beginnen wir mit dem Arbeitseinsatz im Pfarrgarten Unterwittighausen erst um 15.00 Uhr, also eine Stunde später als geplant! Einladung zur Seniorenfeier An alle Damen und Herren ab dem 65. Lebensjahr aus den Ortsteilen Poppenhausen, Oberwittighausen und Unterwittighausen ergeht herzliche Einladung zur Seniorenfeier 2015 Am Sonntag, 26.04.2015, ab 14.00 Uhr im Saal unter dem Kindergarten im Ortsteil Unterwittighausen! Für das leibliche Wohl bei Kaffee, Kuchen, Getränke und Essen ist gesorgt. Wer eine Fahrgelegenheit braucht oder abgeholt werden soll, möchte sich bitte rechtzeitig im Rathaus melden. Wir laden schon heute unsere älteren Mitbewohner mit ihren Ehe/ Partner/Innen, auch wenn diese jünger sind, herzlich ein und freuen uns auf schöne gemeinsame Stunden in gemütlicher Runde. Jeder kann zum Gelingen des Nachmittags auf seine Art beitragen, nicht nur durch den Besuch, sondern auch durch eigene Beiträge aus den Reihen der Gäste. Hierüber würden wir uns freuen! Bitte den Termin vormerken und freihalten! Für die Gemeinde Wittighausen Bürgermeister Marcus Wessels Für die Pfarrgemeinden Der Pfarrgemeinderat Ein fachgerechter Baumschnitt gewährleistet stabile und vitale Obstbäume. Mit dem Fördermodul „Baumschnitt“ will die Landesregierung die Arbeit der Menschen wertschätzen, die Streuobstbäume pflegen und damit die Lebensdauer dieser wertvollen Bestände verlängern. Es soll außerdem dazu anregen, Netzwerke vor Ort zu bilden und das Engagement für die Streuobstwiesen zu bündeln. Wer kann wo einen Förderantrag stellen? Damit der Aufwand bei der Antragstellung, Auszahlung und Kontrolle dieser Förderung in einem guten Verhältnis zum Nutzen steht, sind nur Sammelanträge vorgesehen. Vereine, Mostereien, Initiativen, Kommunen, Landschaftserhaltungs-verbände oder Gruppen von mindestens drei Privatpersonen können sich mit ihrem Schnittkonzept beim zuständigen Regierungspräsidium um eine Förderung bewerben. Wer eine Förderung erhält, kann an die Baumpfleger eine Aufwandsentschädigung auszahlen. Was muss der Antrag beinhalten? Die Antragstellerinnen und Antragsteller melden die zu pflegenden Bäume an und legen ein Schnittkonzept vor. Im Schnittkonzept werden mehrere zusammenhängende Flurstücke/Gemarkungen/ Gemarkungsteile zusammengefasst. Die Anzahl der in der Schnittkonzeption erfassten Bäume muss mindestens 100 betragen und darf in der Regel nicht höher sein als 1.500. Grundsätzlich können Kern-und Steinobstbäume mit einer Stammhöhe von in der Regel 1,40 Meter in ein Schnittkonzept aufgenommen werden. Aus dem Konzept muss ersichtlich sein, wann welche Bäume geschnitten werden. Dem Schnittkonzept wird eine Flurstückskarte oder ein Luftbild beigefügt, in dem man die Flächen der beantragten Bäume markiert. Priorisiert werden die eingereichten Schnittkonzepte anhand folgender Kriterien: •Anteil an Obstbäumen mit einer Stammhöhe über 1,60 m •Pflegekonzept für den Unterwuchs (extensive Bewirtschaftung/ Beweidung) •kein Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutz und Düngemitteln •Beachtung von Naturschutzaspekten, zum Beispiel Totholz, Höhlenbäume, Wildbienenhabitate, Trockenmauern, Mahd mit Balkenmäher •Konzept für Verwertung des Mäh- und Schnittgutes, •fachliche Qualifikation der Baumpflegerinnen und Baumpfleger •Umweltbildung, beispielsweise durch Kooperationen mit Schulen Amtsblatt 15 / 2015 - 1 +++ Sie sehen hier nur einen Auszug aus dem Amtsblatt. +++ Komplett nur in gedruckter Form erhältlich. +++ •Sortenvielfalt •Vermarktung-/Verwertungskonzept für das Obst mit nennenswertem Aufpreis Was wird gefördert? Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Kern- und Steinobstbäumen (außer Brennkirschen) auf Streuobstwiesenflächen. Pro Baumschnitt werden 15 Euro ausbezahlt. Im fünfjährigen Förderzeitraum muss jeder beantragte Baum mindestens einmal geschnitten werden. Jeder Baum darf jedes Jahr geschnitten werden, er wird jedoch höchstens zweimal im Förderzeitraum gefördert. Voraussetzungen für eine Förderung: •Mehrere Grundstücksbesitzer stellen einen Sammelantrag. •Vorlage eines kleinen Schnittkonzepts, das sich über fünf Jahre erstreckt. •Die Streuobstbestände bestehen aus größtenteils großkronigen, hochstämmigen, starkwüchsigen Obstbäumen in weitläufigen Abständen, außerhalb von Hausgärten, im Außenbereich. Was ist noch zu beachten? Zusätzlich müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Zahl der beantragten Bäume im Förderzeitraum erhalten. Andernfalls müssen sie Hochstammobstbäume nachpflanzen. Damit Nachpflanzungen und Jungbäume erfolgreich wachsen, soll man eine Baumscheibe offen halten: Ein Quadratmeter Fläche um den Jungbaum muss freigehackt sein. Sonderpreis Kleindenkmale Ein Sonderpreis würdigt die Dokumentation, Sicherung und Restaurierung von Kleindenkmalen. Dazu gehören unter anderem Gedenksteine, steinerne Ruhebänke und Bachbrücken, Trockenmauern, Feld- und Wegekreuze sowie Wegweiser oder Feldunterstände. Annahmeschluss für schriftliche Bewerbungen im Format DIN A4 ist der 31. Mai 2015. Kostenlose Informationsbroschüren mit den Teilnahmebedingungen und der Beschreibung preisgekrönter Projekte der Vorjahre sind beim Schwäbischen Heimatbund in Stuttgart sowie bei allen württembergischen Sparkassen erhältlich. Sämtliche Informationen sind auch unter www.kulturlandschaftspreis.de abrufbar. Die Verleihung der Preise findet im Herbst 2015 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt. Abfuhr der Biomülltonnen Am Dienstag, den 14. April 2015 werden in den Ortsteilen Unterwittighausen, Oberwittighausen und Poppenhausen (mit Hof Lilach) die Biomülltonnen geleert. In Vilchband findet die Abfuhr am Donnerstag, den 16. April 2015 statt. Folgendes Informationsmaterial NEU im Rathaus aus: liegt • „pro“ das Magazin für die Region Heilbronn-Franken Fachgerechter Baumschnitt Der fachgerechte Baumschnitt soll die Lebensdauer, Vitalität und Stabilität der Streuobstbäume erhöhen. Bei allen Schnittmaßnahmen ist zu beachten: •keine großflächigen Kappstellen, insbesondere nicht am Stamm, •keine Rindenrisse an den Schnittstellen, •sichere Statik des Baumes, •erkennbarer Kronenaufbau, •lebensdauerverlängernder Schnitt, •Fruchtholz bleibt im Baum – kein kahles Gerüst, •kein Frühjahres- oder Sommerschnitt bei Brutaktivität von Vögeln. Die Anträge müssen bis spätestens zum 15.05.2015 gestellt werden. Interessenten können sich bei der Gemeinde Wittighausen melden. Weitere Informationen gibt es unter: http://www.streuobst-bw.info Ausschreibung 2015 Frau Ida Schlör, Büttharder Str. 2, die am 11.04. ihren 79. Geburtstag feiert. Poppenhausen Frau Anna Fella, Freidorfstraße 10, die am 15.04. ihr 85. Wiegenfest feiert. Unterwittighausen Herrn August Bachert, Hofstadtstraße 20, der am 16.04. sein 74. Jubelfest feiert. Herrn Josef Rudlof, Badersgasse 1, der am 17.04. sein 86. Wiegenfest feiert. Kulturlandschaftspreis Tradition in Verbindung mit Innovation wird belohnt Der Schwäbische Heimatbund und der Sparkassenverband BadenWürttemberg vergeben auch in diesem Jahr den mit insgesamt 10.500 Euro dotierten Kulturlandschaftspreis. Er belohnt langjähriges Engagement für die typischen, von Menschenhand mitgestalteten Landschaften in Württemberg und den angrenzenden Regionen wie Streuobstwiesen, Steillagen-Weinberge oder traditionelle Wirtschaftsformen im Wald oder Moorgebieten. Für Jugendliche und Vereine mit Jugendgruppen gibt es einen Sonderpreis. „Der unersetzliche Reichtum unserer verschiedenen und unverwechselbaren Landschaften als gewachsene Ökosysteme und Kulturgüter soll auch kommenden Generationen erhalten bleiben.“, erläutert Dr. Bernd Langner, Geschäftsführer des Schwäbischen Heimatbundes, die Zielrichtung des Preises. Besonderes Augenmerk richtet die Jury auf die Verbindung traditioneller Bewirtschaftungsformen mit innovativen Ideen, zum Beispiel zur Vermarktung der Produkte oder zur Öffentlichkeitsarbeit. Der im letzten Jahr erfolgreich eingeführte Jugend-Kulturlandschaftspreis ist einer von sechs Hauptpreisen, die mit jeweils 1.500 Euro dotiert sind. Der seit 1991 vergebene Kulturlandschaftspreis zeichnet Privatleute, Vereine und ehrenamtliche Initiativen aus, die sich seit mindestens drei Jahren engagieren. Bewerben können sich Teilnehmer aus dem Vereinsgebiet des Schwäbischen Heimatbundes, also den ehemals württembergischen oder hohenzollerischen Teilen des Landes. Amtsblatt 15 / 2015 - 2 Vilchband Freiwillige Feuerwehr Wittighausen Jahreshauptversammlung Am Samstag, 25.April 2015 findet um 20:00 Uhr die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wittighausen im DGH Vilchband statt. Hierzu ergeht Einladung an alle Mitglieder der Einsatzabteilung, Altersmannschaft sowie Jugendfeurwehr. Tagesordnung: 1.) Begrüßung 2.) Totengedenken 3.) Bericht des Kommandanten 4.) Kassenbericht 5.) Bericht der Jugendfeuerwehr 6.) Entlastung 7.) Neuwahlen 8.) Grußwort Bürgermeister 9.) Grußwort Kreisbrandmeister 10.) Ausblick Wir laden herzlich ein und bitten um zahlreiches Erscheinen in Uniform Marcus Wessels Herbert Reinhard BürgermeisterKommandant
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