Sitzung des Gemeinderates Nr. 03/2015 vom 24. Februar 2015

Sitzung des Gemeinderates Nr. 03/2015 vom 24. Februar 2015
Vorsitz:
Ernst Büchel, Vorsteher
Anwesende:
Biedermann Peter, Büchel Esther, Büchel Martin, Büchel Melanie,
Hoop Alois, Oehri Judith, Walch Norman, Wohlwend Mario
Protokoll:
Christian Öhri
Zeit:
18:00 bis 21:10 Uhr
Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24. Februar 2015
(Auszug - das ausführliche öffentliche Protokoll erscheint nach der Genehmigung)
Ausbau Grabenackerweg
Im Zuge der Umgebungsarbeiten beim „Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule“ soll
auch der Grabenackerweg ausgebaut werden. Durch den Ausbau des Grabenackerwegs wird mehr
Fläche für den Kinderspielplatz des „Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule“ generiert.
Des Weiteren kann ein sauberer Übergang des Strassenanschlusses zum Kinderspielplatz erstellt
werden. Bei der bestehenden Entwässerungsleitung soll eine Inlinesanierung vorgenommen werden.
Die seitlichen Anschlüsse werden gefilmt und wenn notwendig auch saniert. Des Weiteren soll auch
die Feuerwehrzufahrt zum neuen Kindergartenareal erstellt werden. Aufgrund des Bauprojektes ist
auch die Strassenbeleuchtung zu versetzen.
Im Budget sind Mittel von CHF 500‘000 für diesen Ausbau geplant. Der Kostenvoranschlag beträgt
CHF 565‘000. Die Mehrkosten resultieren aus dem Mehraufwand der Gärtner- und Pflästerarbeiten,
die beim Erstellen des Budgets noch nicht miteingeplant waren. Der Gemeinderat genehmigt dieses
Bauprojekt einstimmig.
Auftragsvergaben Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule
Beim "Neubau Kindergarten und Erweiterung Primarschule" wurde die Arbeitsgattung „Gärtnerarbeiten“ im offenen Verfahren sowie „Medienausstattung“ im Direktverfahren ausgeschrieben. Die Aufträge werden vom Gemeinderat einstimmig an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Offertsteller vergeben. Für die Arbeitsgattung „Gärtnerarbeiten“ geht der Auftrag an die Firma Wilhelm Büchel AG in
Bendern mit der Nettosumme von CHF 163‘772 inkl. MwSt. sowie für die Arbeitsgattung „Medienausstattung“ an die Firma Mediasens AG in Schaan mit CHF 38‘194 inkl. MwSt.
Architektenleistungen beim Umbau der Primarschule
An der Sitzung der Orts- und Planungskommission (OPK) vom 18. Februar 2015 wurde über die externe Vergabe der Bauleitung diskutiert. Die OPK-Mitglieder sind der Ansicht, dass es umständlicher
wäre, einen externen Bauleiter beizuziehen, da der Wissensstand, der bereits beim jetzigen Bauleiter
(Neubau Kindergarten / Erweiterung Primarschule) vorhanden ist, noch erarbeiten werden muss und
ein erhöhter Mehraufwand darstellt. Besonders in Hinblick auf die Schnittstellen der Auftragsvergabe
können Probleme auftreten. Weiteres kommt erschwerend dazu, dass die Zusammenarbeit in Bezug
auf die Koordination und administrative Aufwendungen nicht zu unterschätzen sind.
Daher ist es zielführend, die gesamten Architekturleistungen inkl. Bauleitung und Bauarbeitenkoordination (Gesetz über die Koordination der Sicherheits- und Gesundheitsschutzmassnahmen bei Bauarbeiten) an die ARGE Rapunzel zu vergeben. Durch die Vergabe des Gesamtauftrages kann der
Protokoll der GR-Sitzung Nr. 3/2015 vom 24.02.2015
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Architekt auch ein wesentlich besseres Angebot unterbreiten, als wenn die Bauleitung extern vergeben wird. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, die Auftragserweiterung der Phasen „Ausschreibung“ und „Realisierung“ an das Architektenteam bzw. an die ARGE Rapunzel, matt architekten
gmbh, Mauren / MAO Architektur Anstalt Vaduz zu vergeben. Der Gemeinderat genehmigt dazu ebenfalls einstimmig den Kredit in der Höhe von CHF 355‘000, wovon CHF 133‘515 bereits 2014 für die
Phase „Projektierung“ (siehe Protokoll Nr. 17/2014 vom 11. November 2014) aufgewendet wurden.
Ermächtigung Unterschriftsbeglaubigungen bei der Gemeinde Ruggell
Das Vermittleramt wird Ende Juni 2015 gemäss Beschluss der Regierung aufgelöst. Gemäss Art. 81,
Abs. 4c der Rechtssicherungs-Ordnung (LGBL 1923, Nr.8) kann jede Gemeinde zwei Mitarbeitende
(Gemeindebedienstete) mit der Beglaubigung von Unterschriften ermächtigen. Im Rahmen der Gesetzesrevision wurde seitens der Regierung grossen Wert darauf gelegt, dass die Gemeinden für die
Unterschriftenbeglaubigung eine gleichgelagerte Praxis anwenden.
Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, dass die Gemeindekanzlei diese Aufgabe zukünftig übernehmen wird. Die Beglaubigung von Unterschriften kann somit ab 1. Juli 2015 beim Gemeindesekretär Christian Öhri oder in dessen Vertretung bei Salome Büchel angefragt werden. Gemeinsam mit
den anderen Gemeinden werden im Frühjahr Gebühren, Vorgehen und gemeinsame Materialien definiert. Zudem erfolgt im Mai 2015 eine entsprechende Schulung für die zwei Mitarbeitenden. Die Gemeindeordnung wird auf den 1. Juli 2015 diesbezüglich angepasst.
Anpassung Kundmachungsreglement
Die Gemeinden haben sich mit der Veröffentlichung von Ausschreibungen (Arbeits-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträge) auseinandergesetzt. Ausgangspunkt für diese Abklärungen waren die Regelungen im ÖAWG sowie des Kundmachungsgesetzes bzw. die Einführung des elektronischen Amtsblattes (Amtsblatt, www.amtsblatt.llv.li) auf Landesebene. Nach Ansicht der Gemeindevorsteher
spricht alles für eine Veröffentlichung der Kundmachungen auf der Gemeindewebseite und zusätzlich
im Amtsblatt. Dabei soll unterschieden werden zwischen Angelegenheiten, welche nur die eigene
Gemeinde betreffen und somit nur auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden, und Angelegenheiten wie Arbeitsausschreibungen, die zusätzlich im Amtsblatt veröffentlicht werden.
Die Regierung bittet zusätzlich darum, dass die Gemeinden jeweils max. drei Personen benennen, die
für die Veröffentlichung im Amtsblatt zuständig sind. Es geht dabei v.a. um die Nachvollziehbarkeit der
Veröffentlichungen (d.h. auch zur Sicherheit der Mitarbeitenden selbst). Die Gemeindemitarbeitenden
Christian Öhri, Salome Büchel und Nicole Berger werden in Ruggell für die Veröffentlichungen im
elektronischen Amtsblatt zuständig sein. Der Gemeinderat genehmigt diese Anpassungen einstimmig.
Als Bürgerservice werden die amtlichen Kundmachungen zusätzlich weiterhin im Aushang vor dem
Rathaus aufgehängt.
Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des
Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung bei der Gemeindevorstehung anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen
Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses:
Tag der Kundmachung:
25. Februar 2015
Ernst Büchel
Gemeindevorsteher
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