Wählen Sie Ihre Kölner Vertretung in die 6

Ausschuss Syndikusanwälte
Dr. Hans-Joachim Arnold
Stephanie Linder-Halm
Sonja Lipp
Bernward Patzelt
Dr. Ulrich Zwach, LL.M.
Briefwahl vom
4. April 2015
bis 2. Mai 2015!
Wählen Sie Ihre Kölner Vertretung
in die 6. Satzungsversammlung der
Bundesrechts­anwaltskammer!
Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
nachfolgend stellen sich die Kandidatinnen und die Kandidaten vor, die als Syndikus­
anwälte in unterschied­lichen Unternehmen tätig sind. Ziel ist es, möglichst stark in der
Satzungs­versammlung vertreten zu sein, um dort auch die Interessen dieser Rechts­
anwältinnen und Rechtsanwälte zu vertreten und eine berufsrechtlich erforderliche
­eindeutige Regelung ihrer Stellung als Berufsträgerinnen und Berufsträger zu erreichen.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stimmen
Sie für die Kandidatinnen und die Kandidaten!
Stärken Sie die Kolleginnen und Kollegen in
den Unternehmen in deren anwaltlicher
Funktion!
www.buj.net
www.koelner-anwaltverein.de
Ausschuss Syndikusanwälte
unterstützen folgende Kandidaten in Köln:
Dr. Hans-Joachim Arnold
Vita
Nach meinen Studien in Kiel, Paris und Heidelberg sowie meiner Promotion in Kiel bin
ich seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1999 bin ich als Justiziar in verschiede­
nen Funktionen im RWE-Konzern tätig, zunächst schwerpunktmäßig in den Bereichen
Gesellschaftsrecht und M&A sowie Compliance. Seit 2011 leite ich den Bereich Recht
der RWE Deutschland AG und beschäftige mich vorrangig mit Fragen des Energie­
rechts, des Gesellschaftsrechts und des Zivilrechts. Ich bin verheiratet und habe zwei
Kinder.
Ziele
Die Frage, wie die Stellung der Syndiskusanwälte zukünftig ausgestaltet und wie mit
Dr. Hans-Joachim Arnold
den Folgen der Entscheidungen des Bundessozialgerichts umgegangen werden soll,
polarisiert die Anwaltschaft und ihre Institutionen. Am Ende könnte eine Spaltung
der Anwaltschaft stehen. Dadurch würde die berufliche Flexibilität eines jederzeit möglichen Wechsels
zwischen freiberuflicher und angestellter anwaltlicher Tätigkeit erschwert, wenn nicht gar verhindert. Der
Wechsel zwischen den beiden Formen der anwaltlichen Tätigkeit ist aber heute vielfach gelebte Praxis und
eine Bereicherung für den Berufsstand.
Zudem haben sich die freiberuflichen Anwälte und die Syndikusanwälte in den letzten Jahrzehnten im
Sinne ihrer Mandanten, nämlich der Unternehmen, die sie beraten, hervorragend ergänzt. Eine langjährige
und bewährte Arbeitsteilung droht nun, Schaden zu nehmen, was sicherlich nicht im Sinne der Rechtsord­
nung wäre, die wir doch alle wahren wollen.
Ich setze mich deshalb nachdrücklich für eine für alle Seiten tragbare Lösung ein, die auch berufsrechtlich
den heutigen Realitäten gerecht wird. Deshalb möchte ich mich in der Satzungsversammlung für eine aus­
gewogene Lösung einsetzen und darüber hinaus aktiv und langfristig an der Gestaltung des Berufsrechts
im Sinne des gesamten Berufsstands mitwirken. Das haben die Syndikusanwälte – was zu Recht bemängelt
wird – zu lange versäumt.
Ausschuss Syndikusanwälte
unterstützen folgende Kandidaten in Köln:
Stephanie Linder-Halm
Vita
Meine berufliche Laufbahn habe ich 1999 als angestellte Rechtsanwältin in einer inter­
nationalen Großkanzlei begonnen. Im Jahr 2003 wechselte ich in die Rechtsabteilung
des Kölner Versicherungskonzerns Gerling, heute Talanx. Ich arbeite aktuell im Bereich
Kapitalanlagenrecht der Konzernrechtsabteilung und begleite die sog. alternativen
Investments der Versicherungsunternehmen der Talanx-Gruppe im Bereich Private
Equity und Infrastruktur. Schwerpunkte meiner rechtlichen Tätigkeit waren von Beginn
meiner beruflichen Karriere und sind bis heute die strukturelle Planung und Umset­
zung von nationalen und internationalen M&A-Transaktionen, Gesellschaftsrecht und
Aufsichtsrecht.
Stephanie Linder-Halm
Ich bin verheiratet und habe ein Kind.
Ziele
Es erscheint mir zwingend, in der 6. Satzungsversammlung der BRAK die Einheit der Anwaltschaft und die
Gleichbehandlung von Volljuristen in anwaltlichen Berufen in den Fokus zu rücken. Es gilt insbesondere,
das sicherlich facettenreiche Berufsbild des modernen Rechtsanwalts unter angemessener Berücksichtigung
aller Interessen des Berufsstandes klarzustellen.
Gerade Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen beruflichen Werdegängen wie dem meinen werden
anschaulich aus ihrem Arbeitsalltag begründen können, dass die Entwicklung des anwaltlichen Berufs­
bildes im 21. Jahrhundert keinen Raum mehr lässt für die Ungleichbehandlung von Syndikusanwälten und
Rechtsanwälten in Anwaltssozietäten; eine Ungleichbehandlung, die durch die aktuelle Rechtsprechung
des BSG zur Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherungspflicht ihren traurigen Höhe­
punkt erreicht zu haben scheint.
In der Realität haben sich in Zeiten der fortschreitenden Internationalisierung und Spezialisierung des Anwalts­
marktes und unter Berücksichtigung international etablierter Corporate Governance und ComplianceGrundsätze im Wirtschaftsleben die juristische Arbeitsweise des angestellten Rechtsanwalts in einer Sozietät
und die des angestellten Rechtsanwalts bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber längst assimiliert.
Für die neue Satzungsversammlung sollte es daher vorrangiges Ziel sein, das weitere Auseinanderdriften
des einheitlichen Berufsstandes des Rechtsanwalts durch eine neue berufsrechtliche Gestaltung zu verhin­
dern. Daran würde ich gerne mitwirken.
Ausschuss Syndikusanwälte
unterstützen folgende Kandidaten in Köln:
Sonja Lipp
Vita
Nach meinem Studium in Köln war ich zwei Jahre selbstständig tätig, bevor ich 2008 als
Syndikusanwältin bei der INEOS in Köln anfing. Seit 2009 leite ich die Rechtsabteilung
der INEOS Köln GmbH. Seit nunmehr zwei Jahren ist die europaweite Betreuung eines
Geschäftsfeldes dazugekommen. Seit dem Beginn meiner Tätigkeit als Syndikusan­
wältin engagiere ich mich im Netzwerk der Syndikusanwälte des Kölner Anwaltvereins
und bin seit 2010 Mitglied im Ausschuss der Syndikusanwälte des KAV sowie seit 2011
Mitglied im BUJ.
Sonja Lipp
Ziele
Es gibt für mich als Syndikusanwältin keinen Zweifel daran, dass Syndici Rechtsanwälte
sind. Es ist an uns, die Tätigkeit des Syndikus unseren Kollegen nahezubringen und
für eine möglichst weitreichende Gleichbehandlung einzutreten. Die Aufgabe der
Doppelberufstheorie und die Befreiung der Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherung
ist dabei ein wichtiger und aktueller Punkt insbesondere nach den Urteilen des BSG vom April 2014. Aber
auch darüber hinaus ist es wichtig, der Stimme der Syndikusanwälte in der Rechtsanwaltschaft Gehör zu
verschaffen, mit dem Ziel, ein einheitliches Bild des Rechtsanwalts beizubehalten, aber auch die Interessen
der Syndici darin angemessen berücksichtigt zu sehen.
Es ist Zeit, für unsere Interessen einzutreten, und genau dies möchte ich in der Satzungsversammlung der
BRAK erreichen.
Ausschuss Syndikusanwälte
unterstützen folgende Kandidaten in Köln:
Bernward Patzelt
Vita
Ich bin seit fast 25 Jahren als Rechtsanwalt beim Landgericht Köln zugelassen. Zunächst
habe ich zwei Jahre in einer mittelständischen Kanzlei erste wertvolle Berufserfahrungen
sammeln können, bevor ich 1991 als Syndikusanwalt zum damaligen Gerling-Konzern
gewechselt bin, der 2006 im Wesentlichen im Talanx-Konzern aufgegangen ist. Seit
einigen Jahren betreue ich hier als Abteilungsleiter im Rechtsbereich juristisch das natio­
nale Firmen- und Privatkundengeschäft des Talanx-Konzerns.
Ziele
Ich bin der festen Überzeugung, dass sich die rechtliche Beratung in Wirtschaftsunter­
nehmen durch angestellte Anwälte nicht wesentlich von der Beratung durch externe
Anwälte unterscheidet. Die bisher in der Rechtsprechung herangezogene „Doppelbe­
Bernward Patzelt
rufstheorie“ deckt sich nicht mehr mit dem tatsächlichen Berufsbild der Anwaltschaft,
weder in großen Anwaltskanzleien noch in Unternehmen. Eine Überarbeitung und Neufassung dieses
überkommenen Berufsbildes halte ich nicht zuletzt deshalb für dringend erforderlich, um Anwälten einen
für alle Seiten fruchtbaren Austausch zwischen Anwaltskanzleien und der Wirtschaft ohne einen Bruch in
ihrer Altersversorgung zu ermöglichen. Ich setze mich dafür ein, dass Anwälte sowohl freiberuflich als auch
bei anwaltlichen und nichtanwaltlichen Arbeitgebern weitestgehend gleichgestellt werden.
Ausschuss Syndikusanwälte
unterstützen folgende Kandidaten in Köln:
Dr. Ulrich Zwach, LL.M.
Vita
Seit 1999 bin ich Rechtsanwalt in Bonn und seither Mitglied der Rechtsanwaltskammer
Köln. Als Syndikus der Deutsche Telekom AG in Bonn leite ich einen Bereich in der
Rechtsabteilung des Konzerns. Zu meiner Berufserfahrung in der Rechtsanwaltschaft
gehören Tätigkeiten als Referendar, juristischer Mitarbeiter oder als Rechtsanwalt in
Kanzleien in Marburg, Frankfurt am Main, Mannheim, Brüssel und Düsseldorf. Das Jura­
studium absolvierte ich in Mainz, Marburg, Mannheim und Großbritannien (Surrey und
Cambridge). Anschließend an das Studium und meine Tätigkeit als wissenschaftlicher
Mitarbeiter an den Universitäten Marburg und Mannheim leistete ich den juristischen
Vorbereitungsdienst beim OLG Karlsruhe.
Dr. Ulrich Zwach
Ziele
Ich möchte die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln in der 6. Satzungsversamm­
lung bei der Bundesrechtsanwaltskammer vertreten. Mir ist es bei dieser Aufgabe besonders wichtig, die
anwaltliche Tätigkeit in ihrem vollen Umfang und in ihren unterschiedlichen Ausprägungen zu erfassen.
Unser Beruf soll – auch durch passende berufsrechtliche Regelungen – weiter attraktiv bleiben und
zukunftsfähig ausgerichtet werden. Während der vergangenen zwei Jahrzehnte entstand eine Vielfalt der
anwaltlichen Tätigkeit, die mit dem Hinweis auf die Tätigkeiten in eigener Kanzlei oder Bürogemeinschaft,
in örtlicher oder überörtlicher Sozietät, in grenzüberschreitend tätiger Law Firm oder in Unternehmen
und Verbänden nur angedeutet werden kann. Weitere Entwicklungen zeichnen sich in Deutschland und –
ebenfalls für uns relevant – in anderen EU-Mitgliedstaaten schon ab. Im Gegensatz dazu wird aber unser
Berufsbild unangemessen verengt, wenn die Tätigkeit von Syndici oder „Rechtsanwälten in ständigen
Dienstverhältnissen“ jedenfalls in der jüngsten Gerichts- und Behördenpraxis keine Anerkennung als anwalt­
liche Tätigkeit findet. Hier muss eine rasche und angemessene Korrektur erfolgen. Diese liegt dann auch
nicht allein im Interesse der Syndici, sondern dient den Zielen aller Rechtsanwälte in den unterschiedlichen
Tätigkeitsfeldern.