Ausschuss Syndikusanwälte Dr. Hans-Joachim Arnold Stephanie Linder-Halm Sonja Lipp Bernward Patzelt Dr. Ulrich Zwach, LL.M. Briefwahl vom 4. April 2015 bis 2. Mai 2015! Wählen Sie Ihre Kölner Vertretung in die 6. Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer! Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, nachfolgend stellen sich die Kandidatinnen und die Kandidaten vor, die als Syndikus anwälte in unterschiedlichen Unternehmen tätig sind. Ziel ist es, möglichst stark in der Satzungsversammlung vertreten zu sein, um dort auch die Interessen dieser Rechts anwältinnen und Rechtsanwälte zu vertreten und eine berufsrechtlich erforderliche eindeutige Regelung ihrer Stellung als Berufsträgerinnen und Berufsträger zu erreichen. Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr und stimmen Sie für die Kandidatinnen und die Kandidaten! Stärken Sie die Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen in deren anwaltlicher Funktion! www.buj.net www.koelner-anwaltverein.de Ausschuss Syndikusanwälte unterstützen folgende Kandidaten in Köln: Dr. Hans-Joachim Arnold Vita Nach meinen Studien in Kiel, Paris und Heidelberg sowie meiner Promotion in Kiel bin ich seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1999 bin ich als Justiziar in verschiede nen Funktionen im RWE-Konzern tätig, zunächst schwerpunktmäßig in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A sowie Compliance. Seit 2011 leite ich den Bereich Recht der RWE Deutschland AG und beschäftige mich vorrangig mit Fragen des Energie rechts, des Gesellschaftsrechts und des Zivilrechts. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Ziele Die Frage, wie die Stellung der Syndiskusanwälte zukünftig ausgestaltet und wie mit Dr. Hans-Joachim Arnold den Folgen der Entscheidungen des Bundessozialgerichts umgegangen werden soll, polarisiert die Anwaltschaft und ihre Institutionen. Am Ende könnte eine Spaltung der Anwaltschaft stehen. Dadurch würde die berufliche Flexibilität eines jederzeit möglichen Wechsels zwischen freiberuflicher und angestellter anwaltlicher Tätigkeit erschwert, wenn nicht gar verhindert. Der Wechsel zwischen den beiden Formen der anwaltlichen Tätigkeit ist aber heute vielfach gelebte Praxis und eine Bereicherung für den Berufsstand. Zudem haben sich die freiberuflichen Anwälte und die Syndikusanwälte in den letzten Jahrzehnten im Sinne ihrer Mandanten, nämlich der Unternehmen, die sie beraten, hervorragend ergänzt. Eine langjährige und bewährte Arbeitsteilung droht nun, Schaden zu nehmen, was sicherlich nicht im Sinne der Rechtsord nung wäre, die wir doch alle wahren wollen. Ich setze mich deshalb nachdrücklich für eine für alle Seiten tragbare Lösung ein, die auch berufsrechtlich den heutigen Realitäten gerecht wird. Deshalb möchte ich mich in der Satzungsversammlung für eine aus gewogene Lösung einsetzen und darüber hinaus aktiv und langfristig an der Gestaltung des Berufsrechts im Sinne des gesamten Berufsstands mitwirken. Das haben die Syndikusanwälte – was zu Recht bemängelt wird – zu lange versäumt. Ausschuss Syndikusanwälte unterstützen folgende Kandidaten in Köln: Stephanie Linder-Halm Vita Meine berufliche Laufbahn habe ich 1999 als angestellte Rechtsanwältin in einer inter nationalen Großkanzlei begonnen. Im Jahr 2003 wechselte ich in die Rechtsabteilung des Kölner Versicherungskonzerns Gerling, heute Talanx. Ich arbeite aktuell im Bereich Kapitalanlagenrecht der Konzernrechtsabteilung und begleite die sog. alternativen Investments der Versicherungsunternehmen der Talanx-Gruppe im Bereich Private Equity und Infrastruktur. Schwerpunkte meiner rechtlichen Tätigkeit waren von Beginn meiner beruflichen Karriere und sind bis heute die strukturelle Planung und Umset zung von nationalen und internationalen M&A-Transaktionen, Gesellschaftsrecht und Aufsichtsrecht. Stephanie Linder-Halm Ich bin verheiratet und habe ein Kind. Ziele Es erscheint mir zwingend, in der 6. Satzungsversammlung der BRAK die Einheit der Anwaltschaft und die Gleichbehandlung von Volljuristen in anwaltlichen Berufen in den Fokus zu rücken. Es gilt insbesondere, das sicherlich facettenreiche Berufsbild des modernen Rechtsanwalts unter angemessener Berücksichtigung aller Interessen des Berufsstandes klarzustellen. Gerade Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen beruflichen Werdegängen wie dem meinen werden anschaulich aus ihrem Arbeitsalltag begründen können, dass die Entwicklung des anwaltlichen Berufs bildes im 21. Jahrhundert keinen Raum mehr lässt für die Ungleichbehandlung von Syndikusanwälten und Rechtsanwälten in Anwaltssozietäten; eine Ungleichbehandlung, die durch die aktuelle Rechtsprechung des BSG zur Befreiung von Syndikusanwälten von der Rentenversicherungspflicht ihren traurigen Höhe punkt erreicht zu haben scheint. In der Realität haben sich in Zeiten der fortschreitenden Internationalisierung und Spezialisierung des Anwalts marktes und unter Berücksichtigung international etablierter Corporate Governance und ComplianceGrundsätze im Wirtschaftsleben die juristische Arbeitsweise des angestellten Rechtsanwalts in einer Sozietät und die des angestellten Rechtsanwalts bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber längst assimiliert. Für die neue Satzungsversammlung sollte es daher vorrangiges Ziel sein, das weitere Auseinanderdriften des einheitlichen Berufsstandes des Rechtsanwalts durch eine neue berufsrechtliche Gestaltung zu verhin dern. Daran würde ich gerne mitwirken. Ausschuss Syndikusanwälte unterstützen folgende Kandidaten in Köln: Sonja Lipp Vita Nach meinem Studium in Köln war ich zwei Jahre selbstständig tätig, bevor ich 2008 als Syndikusanwältin bei der INEOS in Köln anfing. Seit 2009 leite ich die Rechtsabteilung der INEOS Köln GmbH. Seit nunmehr zwei Jahren ist die europaweite Betreuung eines Geschäftsfeldes dazugekommen. Seit dem Beginn meiner Tätigkeit als Syndikusan wältin engagiere ich mich im Netzwerk der Syndikusanwälte des Kölner Anwaltvereins und bin seit 2010 Mitglied im Ausschuss der Syndikusanwälte des KAV sowie seit 2011 Mitglied im BUJ. Sonja Lipp Ziele Es gibt für mich als Syndikusanwältin keinen Zweifel daran, dass Syndici Rechtsanwälte sind. Es ist an uns, die Tätigkeit des Syndikus unseren Kollegen nahezubringen und für eine möglichst weitreichende Gleichbehandlung einzutreten. Die Aufgabe der Doppelberufstheorie und die Befreiung der Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherung ist dabei ein wichtiger und aktueller Punkt insbesondere nach den Urteilen des BSG vom April 2014. Aber auch darüber hinaus ist es wichtig, der Stimme der Syndikusanwälte in der Rechtsanwaltschaft Gehör zu verschaffen, mit dem Ziel, ein einheitliches Bild des Rechtsanwalts beizubehalten, aber auch die Interessen der Syndici darin angemessen berücksichtigt zu sehen. Es ist Zeit, für unsere Interessen einzutreten, und genau dies möchte ich in der Satzungsversammlung der BRAK erreichen. Ausschuss Syndikusanwälte unterstützen folgende Kandidaten in Köln: Bernward Patzelt Vita Ich bin seit fast 25 Jahren als Rechtsanwalt beim Landgericht Köln zugelassen. Zunächst habe ich zwei Jahre in einer mittelständischen Kanzlei erste wertvolle Berufserfahrungen sammeln können, bevor ich 1991 als Syndikusanwalt zum damaligen Gerling-Konzern gewechselt bin, der 2006 im Wesentlichen im Talanx-Konzern aufgegangen ist. Seit einigen Jahren betreue ich hier als Abteilungsleiter im Rechtsbereich juristisch das natio nale Firmen- und Privatkundengeschäft des Talanx-Konzerns. Ziele Ich bin der festen Überzeugung, dass sich die rechtliche Beratung in Wirtschaftsunter nehmen durch angestellte Anwälte nicht wesentlich von der Beratung durch externe Anwälte unterscheidet. Die bisher in der Rechtsprechung herangezogene „Doppelbe Bernward Patzelt rufstheorie“ deckt sich nicht mehr mit dem tatsächlichen Berufsbild der Anwaltschaft, weder in großen Anwaltskanzleien noch in Unternehmen. Eine Überarbeitung und Neufassung dieses überkommenen Berufsbildes halte ich nicht zuletzt deshalb für dringend erforderlich, um Anwälten einen für alle Seiten fruchtbaren Austausch zwischen Anwaltskanzleien und der Wirtschaft ohne einen Bruch in ihrer Altersversorgung zu ermöglichen. Ich setze mich dafür ein, dass Anwälte sowohl freiberuflich als auch bei anwaltlichen und nichtanwaltlichen Arbeitgebern weitestgehend gleichgestellt werden. Ausschuss Syndikusanwälte unterstützen folgende Kandidaten in Köln: Dr. Ulrich Zwach, LL.M. Vita Seit 1999 bin ich Rechtsanwalt in Bonn und seither Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Als Syndikus der Deutsche Telekom AG in Bonn leite ich einen Bereich in der Rechtsabteilung des Konzerns. Zu meiner Berufserfahrung in der Rechtsanwaltschaft gehören Tätigkeiten als Referendar, juristischer Mitarbeiter oder als Rechtsanwalt in Kanzleien in Marburg, Frankfurt am Main, Mannheim, Brüssel und Düsseldorf. Das Jura studium absolvierte ich in Mainz, Marburg, Mannheim und Großbritannien (Surrey und Cambridge). Anschließend an das Studium und meine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Marburg und Mannheim leistete ich den juristischen Vorbereitungsdienst beim OLG Karlsruhe. Dr. Ulrich Zwach Ziele Ich möchte die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Köln in der 6. Satzungsversamm lung bei der Bundesrechtsanwaltskammer vertreten. Mir ist es bei dieser Aufgabe besonders wichtig, die anwaltliche Tätigkeit in ihrem vollen Umfang und in ihren unterschiedlichen Ausprägungen zu erfassen. Unser Beruf soll – auch durch passende berufsrechtliche Regelungen – weiter attraktiv bleiben und zukunftsfähig ausgerichtet werden. Während der vergangenen zwei Jahrzehnte entstand eine Vielfalt der anwaltlichen Tätigkeit, die mit dem Hinweis auf die Tätigkeiten in eigener Kanzlei oder Bürogemeinschaft, in örtlicher oder überörtlicher Sozietät, in grenzüberschreitend tätiger Law Firm oder in Unternehmen und Verbänden nur angedeutet werden kann. Weitere Entwicklungen zeichnen sich in Deutschland und – ebenfalls für uns relevant – in anderen EU-Mitgliedstaaten schon ab. Im Gegensatz dazu wird aber unser Berufsbild unangemessen verengt, wenn die Tätigkeit von Syndici oder „Rechtsanwälten in ständigen Dienstverhältnissen“ jedenfalls in der jüngsten Gerichts- und Behördenpraxis keine Anerkennung als anwalt liche Tätigkeit findet. Hier muss eine rasche und angemessene Korrektur erfolgen. Diese liegt dann auch nicht allein im Interesse der Syndici, sondern dient den Zielen aller Rechtsanwälte in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern.
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